landtag.ltsh.de ↗

127. Sitzung (WP20)

17.09.2026 · 168 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (24)SPD (21)SSW (14)GRÜNE (14)CDU (12)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die heutige Sitzung und freue mich über die entsprechende Aufmerksamkeit. Aufgrund von Erkrankungen können heute nicht an der Sitzung teilnehmen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Eka von Kalben und die Abgeordnete Catharina Nies, von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Herdejürgen und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré. – Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen ist heute ganztags Minister Dirk Schrödter abwesend. Nach § 47 Absatz 2 haben sich für den ganzen Tag der Abgeordnete Martin Balasus, der Abgeordnete Claus Christian Claussen und die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann abgemeldet sowie jeweils für den Nachmittag der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck und Dr. Kai Dolgner. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Eichenbachschule Eggebek-Jörl aus Eggebek. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Eigentlich begrüßen wir auch unseren ehemaligen Abgeordneten Flemming Meyer vom SSW ganz herzlich, aber ich sehe ihn im Moment noch nicht. (Zuruf: Ich habe ihn schon gesehen!) Dann begrüßen wir ihn später. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns anfangen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über das Auszubildendenwerk Schleswig-Holstein (Azubiwerksgesetz – AzubiWG) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4780 Änderungsantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4792 (Präsidentin Kristina Herbst) Azubiwerk an den tatsächlichen Bedarfen der Auszubildenden ausrichten Entschließungsantrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/4793 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch. (Christopher Vogt [FDP]: Streber!)

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen. Ein Meister ist genauso viel wert wie ein Master. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Grundüberzeugung von der Gleichwertigkeit einer beruflichen und einer akademischen Ausbildung bestimmt unser politisches Handeln. (Unruhe – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Deshalb fördern wir mit der Praktikumsprämie ein freiwilliges Praktikum im Handwerk von Schülerinnen und Schülern in den Ferien.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, Sie haben schon eine Frage oder eine Anmerkung provoziert. (Heiterkeit)

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Ich würde gerne noch ein paar Sätze weiter fortfahren, bevor wir zu Zwischenfragen kommen. Deshalb unterstützen wir Handwerksmeisterinnen und ‑meister bei dem Weg in die Selbstständigkeit mit der Meistergründungsprämie. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Nach dem nächsten Satz bitte den gleichen gemeinsamen Applaus. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass Auszubildende während ihrer beruflichen Ausbildung leichter eine Wohnung finden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir lösen ein Problem, das keiner hat!) Bei Studentinnen und Studenten kennen wir das ganz selbstverständlich mit dem Studentenwerk – und das schon seit über 50 Jahren, nämlich seit seiner Gründung 1971 zu damaligen CDU-Regierungszeiten. Mittlerweile betreibt das Studentenwerk über 3.000 Wohnheimplätze in ganz Schleswig-Holstein, nicht nur in Kiel, Lübeck und Flensburg, sondern auch in Heide und Wedel. Ich glaube, niemand würde auf die Idee kommen, das Studentenwerk als zentralisiertes Bürokratiemonstrum zu bezeichnen, sondern es ist gut, dass es das Studentenwerk gibt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun konzentriert sich die berufliche Ausbildung zwar nicht nur auf einige wenige Hochschulstandorte, aber auch Auszubildende finden ihren Wunschausbildungsplatz nicht immer unmittelbar am Wohnort ihrer Eltern. Auch Auszubildende brauchen deshalb in der Nähe ihres Ausbildungsbetriebes bezahlbaren Wohnraum. Genau dafür wollen wir mit dem Azubiwerk Schleswig-Holstein sorgen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) 7 Millionen Euro wollen wir dafür jedes Jahr im Landeshaushalt zur Verfügung stellen. Im Gründungsjahr 2027 starten wir mit 4 Millionen Euro, die im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr bereits hinterlegt sind. (Sybilla Nitsch [SSW]: Was soll mit den 4 Millionen passieren? Können Sie das mal erklären?) Meine Damen und Herren, das Azubiwerk kann aber nicht nur mit diesem Geld Azubiwohnheime bauen, sondern der Landeszuschuss stellt dafür quasi den Grundstock des Startkapitals, das Eigenkapital, dar, auf dem sich dann eine weitere Fremdfinanzierung aufbauen lässt. Dazu können die Mittel der sozialen Wohnraumförderung eingebunden werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pro Jahr wird damit ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag für den Bau von Azubiwohnungen zur Verfügung stehen. Damit können dann Wohnheime nicht nur in Kiel, sondern im ganzen Land gebaut (Tobias Koch) werden, in Niebüll oder Grömitz genauso wie in Bad Segeberg, Ratzeburg, Elmshorn oder Bad Oldesloe. Ich könnte die Aufzählung weiter fortsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe) Wo genau überall im Land Bedarf für Azubiwohnheime besteht, ermittelt das Innenministerium gerade in diesem Jahr mit einer regionalen Bedarfsanalyse. Dafür haben wir bereits in diesem Jahr Geld im Haushalt bereitgestellt. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Wir bauen natürlich erst dann, wenn wir diese Bedarfsanalyse vorliegen haben, Frau Kollegin. In Abhängigkeit von den Ergebnissen werden dann die Standorte für die zukünftigen Azubiwohnheime festgelegt. Dabei werden IHK und Handwerkskammer eng einbezogen. Denn nach unserem Gesetzentwurf werden sie im Verwaltungsrat des zukünftigen Azubiwerks Schleswig-Holstein vertreten sein. (Christopher Vogt [FDP]: Das wollen sie gar nicht sein!) Dessen Gründung hilft nicht nur den Auszubildenden selbst, sondern auch deren Ausbildungsbetrieben, weil es natürlich leichter wird, Auszubildende zu finden und freie Ausbildungsplätze zu besetzen, wenn für die Auszubildenden eine Unterkunft zur Verfügung steht. Denkbar wäre dabei auch, dass sich ein Ausbildungsbetrieb eine gewisse Anzahl von Wohnungen im Azubiwohnheim exklusiv für seine Auszubildenden reserviert, indem er sich im Gegenzug anteilig an der Finanzierung beteiligt. Dann kann der Ausbildungsbetrieb damit werben, dass er neuen Auszubildenden nicht nur einen Ausbildungsplatz, sondern auch gleich die passende Wohnung dazu anbieten kann. So könnten dann Auszubildende aus anderen Bundesländern, zum Beispiel aus Sachsen-Anhalt, zu uns nach Schleswig-Holstein kommen und hier freie Ausbildungsplätze besetzen. Von einer solchen Nachwuchsgewinnung würden wir alle bei uns im Land profitieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich will Sie noch explizit auf einen Satz im Begründungstext hinweisen, der lautet – Zitat –: „Unbenommen bleibt auch die Möglichkeit, Räume temporär zu vermieten, zum Beispiel an Auszubildende, die Blockunterricht haben.“ (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Azubiwohnheim an Orten mit Berufsschulen – – (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich würde sehr gerne Ihre Zwischenfrage zulassen; mir läuft die Zeit davon.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Das ist schön, Herr Abgeordneter, dass Sie eine Zwischenbemerkung oder ‑frage der Abgeordneten Krämer zulassen.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Vielen Dank, Herr Koch. – Ich wollte fragen, welcher Verband die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts eigentlich unterstützt. Wen haben Sie bei Ihrer Forderung an Ihrer Seite? – Frau Kollegin, wir befinden uns heute in der ersten Lesung im Parlament, und das gesamte Anhörungsverfahren steht noch vor uns. Wir haben noch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, und das werden wir in den nächsten Monaten mit Erfolg tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die Antwort ist: „Niemand“, Herr Kollege! Niemand!) Deshalb, lieber Lasse Petersdotter Munstermann, gilt mein Dank unserem Koalitionspartner für diese gemeinsame Initiative. Genauso gilt mein Dank dem SSW, der sich mit seinem Änderungsantrag konstruktiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat. Diesen Änderungsantrag überweisen wir selbstverständlich gerne mit in die künftigen Ausschussberatungen. Dem Entschließungsantrag des SSW werden wir bereits heute zustimmen, (Christian Dirschauer [SSW]: Ah!) weil er genau unsere Intention und Vorgehensweise beschreibt. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Ich freue mich auf die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs. Es ist mit zwölf Paragrafen ein schlanker Entwurf. Damit erfinden wir das Rad nicht neu, sondern wir befinden uns genau auf dem richtigen Weg. – Herzlichen Dank. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter Munstermann das Wort. Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wobei geht es beim Azubiwerk erst einmal im Groben? Das Azubiwerk soll den Rückenwind für die Auszubildenden darstellen. Dabei soll es keine Doppelstrukturen schaffen. Das war ja eine der ersten Befürchtungen, weil es bereits Institutionen wie die Jugendberufsagenturen, die Kammern und andere gibt, die Auszubildende unterstützen. Das Azubiwerk kann aber das leisten, was auch das Studentenwerk immer dann leistet, wenn man sich quasi im Feierabend befindet, und zwar Rückenwind und Unterstützung zu sein und den Auszubildenden die Hilfe zu erbringen, die sie schlichtweg verdient haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das kann man erst einmal grob in vier Bereiche unterteilen. Der wichtigste und größte Bereich ist der Bereich Wohnen, denn das Wohnen ist für Auszubildende eine riesengroße Herausforderung. Die Selbstbefragung von den Kammern hat jetzt gerade gezeigt, dass die Kammern der Auffassung sind, Wohnen und Mieten seien gar nicht so ein großes Problem für Auszubildende. Ich will darauf hinweisen: Das ist eine Exklusivmeinung der Kammern, denn es ist nicht so, dass andere Erhebungen das widerspiegeln würden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Der jüngste Auszubildendenreport des DGB zeigt ganz eindeutig, dass Wohnen eine der großen Herausforderungen für Auszubildende ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Gegenüberstellung der Kammern an dieser Stelle ist vor allem, dass so viele Auszubildende bei ihren Eltern wohnten. Ja, das System ist aber auch so gebaut, dass man bei den Eltern wohnen muss. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Wenn man sich die BAB, also das BAföG für Auszubildende, einmal anguckt, stellt man fest, dass man immer wieder dahin gedrängt ist, bei seinen Eltern wohnen zu müssen. Dabei ist es längst nicht so, dass alle Auszubildenden das gerne oder freiwillig machen. Teilweise würden sie gerne woanders eine Ausbildung eingehen. Das hat auch etwas damit zu tun, wie Ausbildungen früher organisiert waren. Früher war es so, dass jeder oder zumindest jeder zweite Ort noch seine eigene Schlachterei, seine KfzWerkstatt und all so etwas hatte. Heute sind die Angebote von Ausbildungsplätzen sehr viel dezentraler, als das noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Das Zweite ist der Bereich Beratung. Dabei spielt natürlich vor allem die allgemeine Verweisberatung eine ganz große Rolle. Wer zum Azubiwerk geht, wird an die anderen guten Beratungsangebote wie beispielsweise bei den Kammern weiterverwiesen. Es wird aber auch Beratungsangebote geben können – darüber werden wir im parlamentarischen Verfahren sprechen –, die neu zu errichten sind. Dazu kommen finanzielle Hilfen und natürlich eine Gemeinschaft, die das Azubiwerk leistet. Die IHK und die Handwerkskammer haben sich jetzt aufgrund einer Befragung, die sie durchgeführt haben, bedauerlicherweise anders aufgestellt. Dabei wurde hervorgehoben, dass die Mobilität ein ganz großes Problem für die Auszubildenden ist. Das stimmt natürlich. Jetzt muss man aber auch feststellen: Mobilität und Wohnen sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Je näher man bei seinem Ausbildungsplatz wohnen kann, desto weniger Mobilitätsherausforderungen hat man. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich will auch daran erinnern, dass Arbeitgeber_innen ihren Auszubildenden Jobtickets anbieten können. Das passiert heute leider immer noch viel zu selten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Beate

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Das nützt ja nichts, wenn kein Zug fährt!) Die Befürchtung von dezentral versus zentral. – Frau Raudies, Sie haben gerade dazwischengerufen: „Das nützt nichts, wenn kein Zug fährt!“ Das stimmt natürlich. Meine Reaktion ist: Die Handwerkskammern und die IHK fordern aber genau das; sie sagen, wir benötigten so etwas wie ein (Lasse Petersdotter Munstermann) Azubiticket. Da stimmt Ihre Gegenüberstellung, denn das hilft einem nichts, wenn kein Bus oder kein Zug fährt. Deswegen ist es richtig, Wohneinheiten auch ausbildungsnah zu schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zur Befürchtung, dass das Azubiwerk zu zentral wäre: Ich kann noch gar nicht herleiten, woher das kommt, und ich habe jetzt mehrfach den Zwischenruf „Immer wieder Kiel, Kiel, Kiel“ gehört. Ich komme aus Kiel-Nord, und jetzt hätte ich nicht überall etwas dagegen. Der Begriff Kiel kommt im Gesetzentwurf aber noch nicht einmal vor. (Martin Habersaat [SPD]: Das war deine Rede!) – Ja, meine Rede war, dass es womöglich einen Ausgangspunkt wie ein Hauptquartier oder etwas Ähnliches in Kiel geben kann. Dennoch brauchen wir dezentrale Standorte. Wenn sich bestimmte Kommunen zum Beispiel für Wohnheime interessieren und sich dazu bereits auf den Weg machen – wir sehen das im Gemeindebeschluss in Flensburg, und auch Segeberg zeigt großes Interesse –, dann wollen wir natürlich mit den Kommunen zusammenarbeiten. Die Markt- und Bedarfsanalyse wird das zeigen, und diese Markt- und Bedarfsanalyse wird Ende des Jahres vorgestellt und dem Parlament zugewiesen werden. Sie wird vielleicht ein paar Überraschungen mit sich bringen. Denn natürlich gibt es offensichtliche Wohnprobleme in Kiel, in Lübeck und woanders. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass insbesondere für Auszubildende auch Ostholstein durch den starken Tourismus und wenigen Wohnraum dort eine große Herausforderung ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt? Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sehr gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Ganz herzlichen Dank. – Ich bin gerade etwas überrascht. Sie sagen, Ende des Jahres solle diese Analyse vorliegen beziehungsweise dem Parlament zugeleitet werden. Nun haben Sie aber schon relativ deutlich gesagt, welche Überraschungen es aus Ihrer Sicht darin geben wird. Kennen Sie diese Analyse zufällig bereits? Und wenn ja, wann haben Sie sie bekommen? – Ich kenne diese Analyse nicht. Die Fristen entnehme ich der Kleinen Anfrage, die, ich glaube, von Ihnen gestellt und vom Innenministerium beantwortet wurde. Dort wurde das Ende des Jahres angesprochen. Ich glaube, dass sie dem Parlament zugeht. Das weiß ich aber nicht, wobei wir dadurch – das hat auch der Kollege Koch gerade gesagt –, dass wir dem Entschließungsantrag des SSW zustimmen, in dem das gefordert ist, im Zweifelsfall dafür sorgen werden. Den Inhalt kenne ich nicht. Das ist nur meine Vermutung. Wir haben hier ja viel über über Wohnraum in Ostholstein und in tourismusstarken Bereichen gesprochen, und in dem gesamten Bereich Gastro wird häufig auch bei Auszubildenden nicht so überüppig bezahlt, als dass man sich Wohnraum in der jeweiligen Region zur Miete leisten kann. Sylt ist da auch noch so ein Beispiel. Deswegen ist das nur eine informierte Annahme, aber kein Exklusivwissen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich finde es deswegen richtig, dass wir den Gesetzentwurf jetzt hier diskutieren, er dann ins parlamentarische Verfahren geht und währenddessen die Markt- und Bedarfsanalyse läuft, denn die Marktund Bedarfsanalyse ist insbesondere für die Frage wichtig: Wo sollen Wohnheime entstehen? Dagegen, dass wir das Azubiwerk aber schon bis zum Anfang nächsten Jahres auf den Weg bringen wollen, spricht meiner Auffassung nach nichts. Ich freue mich auf das parlamentarische Verfahren und auf die weitere Debatte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort. (Zurufe) – Nach meiner Liste hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort. Wenn das jetzt die Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli übernimmt, ist das auch sehr schön. Dann wäre aber ein Hinweis des Abgeordneten Hölck eine Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre flexible Art, mich dann hier ans Rednerpult zu bringen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dann starte ich mal mit meiner Rede und muss Ihnen aber vorweg sagen, dass es dieser Günther-Regierung nicht an späten Initiativen mangelt: Gleichstellung, Schule, Integration, Teilhabe – ein Gesetzentwurf jagt den nächsten. Aber wir müssen auch feststellen, dass sich bei dieser Schnelligkeit sehr schnell handwerkliche, aber auch politische Fehler einstellen. (Beifall SPD) Ich will nur an den letzten Bildungsgesetzentwurf erinnern, bei dem Sie ja erst den Diskussionsbeiträgen mitten in der Debatte entnommen haben, dass das Filmen von Schülerinnen und Schülern ohne deren Erlaubnis vielleicht keine so gute Idee ist. Auch beim Brandschutzgesetz, das muss ich ganz ehrlich sagen, haben Sie nicht sauber gearbeitet. Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir diese Last-Minute-Gesetzentwürfe umso aufmerksamer und genauer beraten. In dem Ziel, das will ich einmal vorwegnehmen, die Lebens- und Wohnsituation von Auszubildenden zu verbessern, sind wir uns hoffentlich hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag einig. Wir wollen die Stärkung der Ausbildung, und daher teilen wir auch die Idee eines Azubiwerks. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wenn Sie Vorschläge aus unserem Landtagswahlprogramm kopieren, dann haben wir da überhaupt nichts gegen, Kollege Koch. Da können Sie immer auf unsere Unterstützung bauen. (Beifall SPD) Daher teilen wir die Idee dieses Azubiwerks, denn die Frage vom bezahlbaren Wohnraum ist gerade für junge Menschen von entscheidender Bedeutung. Meine Gespräche mit der DGB-Jugend sind immer sehr gewinnbringend, das würde ich allen anderen auch einmal raten, denn ein Großteil der Auszubildenden wohnt noch bei den Eltern. Das ist gut für all diejenigen, die das Hotel Mama bevorzugen, aber verehrte Kollegen, all die anderen wünschen sich eine eigene Wohnung, und die Gründe dafür sind alarmierend. Denn sie können sich diese nicht leisten, entweder sind es finanzielle Sorgen, der angespannte Wohnungsmarkt, die psychische Gesundheit oder massive Probleme mit der Mobilität. Mit einer Mindestausbildungsvergütung, darüber haben wir heute noch gar nicht gesprochen, von 724 Euro, kommt man nicht weit, auch nicht in Schleswig-Holstein. Darauf muss das Land eine Antwort geben. (Beifall SPD) Neben – ich bitte doch, aufmerksamer zuzuhören – der DGB-Jugend hat auch die Befragung der IHK ebenfalls ergeben, dass sich 83 Prozent der Auszubildenden eine eigene Wohnung wünschen. Das können Sie in der Pressemitteilung beziehungsweise in der Stellungnahme der IHK nachlesen. Deswegen kann ein Azubiwerk – – (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Das steht in dem Gesetzentwurf, so interpretiere ich den ja nicht, deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall SPD) Deswegen kann ein Azubiwerk ein Teil dieser Antwort sein – aber nur, da haben Sie natürlich recht, wenn wir es richtig machen. Ich habe das Azubiwerk in München besucht. Ein tolles Projekt der Stadt München mit der DGB-Jugend, aber das ist eben keine landesweite Lösung. Daher habe ich bei dem Besuch dieses Projekts festgestellt, dass man es eben nicht eins zu eins auf Schleswig-Holstein übertragen kann. Ich hoffe sehr, dass Sie das nicht anstreben, denn der uns vorliegende Gesetzentwurf lässt hier tatsächlich einige Fragen offen. Das ist vielleicht der Grund dafür, dass wir diese verschiedenen Interpretationen hier haben. Denn auf die Kleine Anfrage des Kollegen Vogt erklärt die Landesregierung selbst, dass sie praktisch nichts über die Ausgestaltung weiß. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Immerhin sollen ja auch aufwachsend 7 Millionen Euro jährlich Landeszuschuss fließen. Aus diesem Grund haben wir als SSW und SPD hier konkrete Vorschläge gemacht. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfs wird explizit auf das Studentenwerk als Vorbild in Fragen der Struktur, der Rechtsstellung und des Aufgabenkatalogs verwiesen. Das ist alles richtig. Aber ganz ehrlich, die Gleichwertigkeit kann man eben nicht erreichen, wenn man die Struktur aus dem Hochschulbereich eins zu eins auf Auszubildende überträgt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Diesen Anspruch muss Ihr Gesetzentwurf am Ende Realität werden lassen. Vor allem müssen die Le- (Serpil Midyatli) bensrealitäten der Auszubildenden hier betrachtet werden. Die Auszubildenden müssen Schulen ebenso wie Betriebe erreichen. Da reicht es nicht, Herr Kollege von den Grünen, ich muss mir den Doppelnamen noch mal merken, zu sagen: Es ist doch gut, wenn man nah an den Betrieben wohnt. (Zuruf Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sehen doch jetzt schon, dass die Azubis weite Wege zu den Berufsschulen haben. Das heißt Schule, Betrieb und Wohnung – all diese Fragen müssen beantwortet werden. Deswegen muss das Azubiwerk eine Koordinierungsstelle sein. Kommunen und selbstverständlich die Kammern sowie die Gewerkschaften müssen hier eingebunden werden. Ich will ausdrücklich sagen, nicht alle Ausbildungsberufe sind in Kammern organisiert. Diese Ausbildungsberufe dürfen wir nicht vergessen, und das muss sich natürlich alles im Gesetzentwurf widerspiegeln. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen uns, und wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein starkes Ausbildungsland wird. Deswegen kann ein Azubiwerk hier Abhilfe leisten.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Aber dafür braucht es konkrete Unterstützung. Und am Ende baut ein Azubiwerk keine einzige Wohnung. Das heißt – – (Das Mikrofon wird abgestellt – Beifall SPD; SSW und Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist von größter bildungsund wirtschaftspolitischer Bedeutung, die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein deutlich attraktiver zu machen. Deswegen hat der Kollege Koch zu Beginn seiner Rede ausnahmsweise recht gehabt: Ein Meister ist deshalb genauso viel wert wie ein Master. Sie haben das FDP-Plakat richtig zitiert. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Es wäre deshalb überfällig, diesen Bereich endlich wieder zu stärken und mehr für die Auszubildenden zu tun. Sie haben zu Recht die Meistergründungsprämie erwähnt, die der Kollege Buchholz in der letzten Wahlperiode eingeführt hat. (Beifall FDP und SSW – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ganz allein!) Das war eine gute Sache. Aus diesem Grund standen wir der Initiative zur Gründung eines Azubiwerks zunächst grundsätzlich offen gegenüber. Ihren Gesetzentwurf sehen wir aber aus verschiedenen Gründen äußerst kritisch. Was es ganz sicher nicht braucht, ist eine neue Behörde, deren Arbeit an den Bedürfnissen der Azubis völlig vorbeigeht. CDU und Grüne wollen bis zu 7 Millionen Euro pro Jahr für ein Azubiwerk ausgeben, das sich um Probleme kümmern soll, die die Azubis so gar nicht haben. Die Koalition hat offenbar völlig versäumt, sich vor ihrer Gesetzesinitiative in angemessener Form mit denjenigen auszutauschen, die die Situation der Azubis am besten kennen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Das sind nämlich vor allem die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. (Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Gewerkschaften!) – Dazu komme ich noch. Deren umfangreiche Azubibefragungen haben ergeben, dass das geplante Azubiwerk an dem tatsächlichen Bedarf der jungen Menschen vorbeigeht. Die Azubis brauchen ganz überwiegend andere Wohnangebote in der Nähe ihrer Ausbildungsbetriebe oder ihrer Schulstandorte, als Sie hier realisieren (Christopher Vogt) wollen. Wohnen ist ein Thema, Herr Petersdotter, allerdings – das wurde in der Studie dargestellt – sind andere Dinge gewünscht, als Sie hier schaffen wollen. Sinnvoll wären zudem mehr digitale Bildungsangebote an den Schulen, ein attraktives ÖPNV-Ticket, die gezielte Stärkung betrieblicher Wohnangebote – auch das ist doch ein großes Thema – und geeignete Härtefallregelungen. Wir glauben nicht daran, dass eine Anstalt des öffentlichen Rechts tatsächlich die beste Organisationsform für ein mögliches Azubiwerk wäre. (Beifall FDP) Eine Zusammenarbeit mit freien und gemeinnützigen Trägern von Jugend-Azubiheimen wäre aus unserer Sicht besser geeignet. Hier drohen ein weiterer teurer Wasserkopf und unnötige Doppelstrukturen zu entstehen. Das ist Geldverschwendung in diesen Zeiten, in denen das Geld an anderen Stellen händeringend fehlt. Es sind übrigens nicht nur die Kammern, sondern auch die Gewerkschaften sehr skeptisch, wie uns in Gesprächen mitgeteilt wurde. Sie wollen in Zeiten äußerst knapper Kassen Strukturen schaffen mit viel Geld, und das, obwohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite skeptisch sind. Das muss man ja erst einmal hinbekommen, dass beide nicht begeistert sind. (Beifall FDP) Das ist ein bildungspolitischer Blindflug, den Sie hier machen. Herr Petersdotter, Sie haben eine Initiative gestartet, die aus meiner Sicht gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist. Als langjähriger Hochschulpolitiker unterliegen Sie meines Erachtens einem Denkfehler. Anders als Studierende brauchen Azubis keine zentralen Strukturen, sondern starke dezentrale Strukturen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum man jetzt mit einem Gesetzentwurf schon in den Landtag geht, bevor die angekündigte Markt- und Bedarfsanalyse vorliegt und zumindest grundsätzliche Einigungen mit den Kammern und Gewerkschaften erzielt wurden. Das ist ein fehlgeleiteter Aktionismus, der weder den Azubis noch den Ausbildungsbetrieben hilft. Wenn ich dann höre, es soll eine Beratungsstelle geschaffen werden, um den Menschen zu sagen, zu welcher Beratungsstelle sie gehen sollen, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das sind Strukturen, die wir, glaube ich, nicht brauchen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zuruf Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die sehr schmallippigen Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage sprechen dann auch Bände. Die Landesregierung hat zwar den Gesetzentwurf für die Koalitionsfraktionen formuliert, scheint davon aber selbst nicht wirklich überzeugt zu sein. Den Bedarf für das Vorhaben kennt die Landesregierung gar nicht. Sie kennt den Bedarf überhaupt nicht und sieht offenbar auch keinen. (Annabell Krämer [FDP]: Unfassbar!) Ich möchte noch mal den Blick auf die Studierenden lenken. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Nein, auf die Studierenden. – Ich finde es mindestens unglücklich, dass mit 7 Millionen Euro ausgerechnet der Betrag gewählt wurde, den man den Studierenden mit neuen Verwaltungsgebühren abknöpft, weil man angeblich kein Geld im Haushalt hat. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wenn man sagt, das Studentenwerk ist das Vorbild, dann möchte ich mal darauf verweisen, dass die Unterfinanzierung des Studentenwerks in Schleswig-Holstein durch das Land und die dort massiv fehlenden Wohnheimplätze ebenfalls ein Riesenproblem sind. Das ist offenbar gar kein Thema. Sie schaffen es nicht, für Studierende Wohnheime zu bauen, sind aber der Meinung, dass Sie im ganzen Land Wohnheime für Azubis bauen können. Ich glaube daran nicht. (Beifall FDP) Man sollte ernsthaft prüfen, ob man nicht Studentenwerk und Azubiwerk vielleicht in einer Struktur macht und das insofern öffnet. Die Frage ist auch: Warum müssen Studierende Gebühren für das Werk bezahlen, die Azubis offenbar nicht? Auch das ist eine Frage, die Sie, glaube ich, erklären müssen. Also insofern: Die Landesfinanzen sind angespannt. Sie sollten Prioritäten setzen und keine Prestigeprojekte noch schnell da durchdrücken, wo der Bedarf nicht da ist. Die Azubis wollen einen besseren ÖPNV und brauchen ihn. Sie brauchen gut ausgestattete Schulen. Sie brauchen bezahlbaren Wohnraum. Sie machen das Gegenteil. Es werden Bus- und Bahnverbindungen gestrichen, Lehrerstellen an beruflichen Schulen gestrichen. Der (Christopher Vogt) Wohnungsbau in der Fläche wird durch restriktive Landesplanung erschwert. Insofern: Ziehen Sie Ihren unausgegorenen Gesetzentwurf zurück, bis Sie die Analyse vorliegen haben, bis Sie das mit den Kammern geeint haben. (Beifall FDP) Denn die haben sehr viele Erkenntnisse, und die sollten hier einfließen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde es wirklich klasse, dass 6.500 Auszubildende in diesem Sommer bei uns im Land eine Ausbildung begonnen haben. Das ist für die jungen Leute ein ganz neuer Lebensabschnitt. Es kommen viele Fragen auf, es gibt viele Informationen, aber auch viel Verantwortung. Bei einigen ist es so, dass sie dann in die erste eigene Wohnung ziehen. In den meisten Fällen jedoch ist dies nicht der Fall, denn die meisten Azubis wohnen bei ihren Eltern – noch zu Hause, wie man so schön sagt. Das hat die Umfrage der Kammern kürzlich ergeben. Die Umfrage ist schon sehr eindrücklich. Bei rund 4.000 Befragten hat man ganz konkret darauf abgezielt zu fragen, wie die Wohnsituation ist. Mit der Idee eines Azubiwerks soll es neben Unterstützungs- und Beratungsangeboten jetzt vor allen Dingen darum gehen, wie wir Hilfestellungen leisten für die jungen Leute, die eine schlechte Wohnsituation haben. Denn Fakt ist, wenn die Wohnraumfrage nicht geklärt ist, dann hilft auch der beste Ausbildungsplatz der Welt nicht. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass insbesondere die Inseln bei uns im Norden davon wirklich ein Lied singen können. Da sind wir dann auch schon an einem wichtigen Punkt angelangt, nämlich bei der Verschiedenheit der Ausgangslage bei uns im Land, welche sich in den Bedarfen widerspiegelt. Insbesondere auf dem Land sind die Bedarfe nämlich sehr kleinteilig. Für die Städte und Oberzentren würden möglicherweise größere und zentralere Lösungen wie Wohnheime besser funktionieren. Das wiederum hilft aber einer Kleinstadt in Angeln überhaupt nicht. Wir als SSW-Fraktion sind daher der Meinung, dass es in der Tat ein differenziertes und dezentrales Unterstützungsangebot für Schleswig-Holstein braucht. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wir sind der Sache konstruktiv begegnet, haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf gestellt und in unserem Entschließungsantrag sehr konkret dargestellt, wie wir das sehen. Dass die angekündigte Analyse noch nicht vorliegt, ist bedauerlich. Somit habe ich mich an einigen Stellen gefragt, wie Sie zu Ihrem Gesetzentwurf gekommen sind, dem ich mich annähern möchte. Ich möchte ausdrücklich betonen, auch in der Außenwirkung, dass es für uns im SSW nicht darum geht, gegen ein Engagement für unsere Auszubildenden im Land zu sein, sondern das genaue Gegenteil zu bewirken. Die Frage ist aber, wie das Land ein solches Vorhaben zielgerichtet und erfolgreich auf den Weg bringen kann. Denn ich stelle schon die Frage: Kann man das Studentenwerk als Vorbild nehmen? Darüber müssen wir auf jeden Fall sprechen. Dass sich erst einmal alle Aktivitäten gegebenenfalls auf Kiel beschränken sollen, halte ich für am Bedarf vorbei gedacht. So würde doch das Oberzentrum im Norden, Flensburg, viel besser infrage kommen. (Beifall SSW) Das haben uns Fachleute in den Gesprächen so mitgeteilt. In den Oberzentren mag ein Wohnheim funktionieren, aber für die meisten anderen Gegenden funktioniert das einfach nicht. Die Studierenden haben natürlich eine ganz andere Lebenswelt. Die Hochschullandschaft bringt das mit sich. Sie halten sich oft im urbanen Bereich auf. Bei den Auszubildenden ist es einfach ganz anders. Sie sind häufig jünger, und sie haben verschiedene Herausforderungen im Ausbildungsverlauf, denen wir begegnen müssen, zum Beispiel der Unterricht an der Berufsschule. Da wäre es zum Beispiel so, dass der Blockunterricht den Alltag für Azubis, aber auch für die Betriebe im Speziellen einfacher machen würde. (Beate Raudies [SPD]: Das stimmt!) Hier stellt sich dann die Frage von Internatsplätzen. Ich möchte in der Anhörung deutlich machen, dass die Frage von Internatsplätzen, die zum Beispiel für vier Wochen am Stück bereitgestellt werden sollen, und der feste Wohnraum zwei verschiedene Fragen sind, für die wir in der Anhörung eine Lösung finden müssen. Es gibt viele Herausforderungen. Da möchte ich betonen, dass die Kammern und andere Bildungsträger vor Ort wirklich sehr starke Angebote haben, in die man, finde ich, sinnvollerweise weiter investieren sollte, anstatt Doppelstrukturen (Sybilla Nitsch) für Beratungen aufzubauen. Wir als SSW-Fraktion sind der Meinung, dass dezentrale Strukturen und nachhaltige Förderung auch für Kleinstgenossenschaften und die privaten Partnerschaften in Betracht gezogen werden sollten; denn das sind genau die Projekte, die wir in der Fläche brauchen. Hier könnte man zielgerichtet einen Bedarf decken. Liebe Kollegen von der Koalition, das Azubiwerk wurde von vielen Akteuren anfangs begrüßt. Allerdings müssen Sie sich der Kritik stellen, ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts den Zweck wirklich bedient und ob es nicht sinnvoller wäre, wie in Hamburg ein Stiftungsmodell zu wählen, bei dem es dann auch möglich wäre, private Gelder einzubeziehen, so wie es die Wirtschaftsakteure bei uns im Land wünschen und deutlich gemacht haben. Vor allen Dingen wird eine Sache durch den Gesetzentwurf nicht gelöst, und das ist der Finanzierungsknackpunkt. Wo gehen die 7 Millionen hin? Gehen die in Verwaltungsstrukturen oder direkt an die Azubis? Die allerspannendste Frage ist ja: Welche Investitionsmittel ziehen wir überhaupt heran, um nachher Wohnheimplätze zu bauen?

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Das ist die ganz grundlegende Frage, die wir lösen müssen. Deswegen hoffe ich, dass wir uns in der Anhörung konstruktiv damit beschäftigen, welche Geschäftsform für ein erfolgreiches Azubiwerk die richtige ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Da hoffe ich, dass wir dann wirklich auf die Ziellinie kommen. (Beifall SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Ich darf noch einmal daran erinnern, wenn ich zweimal „Bitte!“ hier hineinrufe, dann ist die Zeit abgelaufen. – So, wir haben jetzt einen Kurzbeitrag von Martin Habersaat.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist Azubiwerk eine verdammt spannende Überschrift, und vielleicht hat es damals wegen dieser guten Überschrift den Weg in unser Wahlprogramm gefunden, (Sybilla Nitsch [SSW]: Ah! – Christopher

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

So arbeitet ihr also!) wissend, dass es dabei darauf ankommt, wie man es ausgestaltet. Ehrlicherweise plant man in so einem Wahlprogramm nicht immer alles bis ins letzte Detail aus, sondern formuliert eine schöne Überschrift, eine grobe Richtung und ist sich bewusst, dass man dann in einem sorgfältigen Gesetzgebungsverfahren eine sinnvolle Lösung dafür finden muss. Herr Koch, Sie waren eben empört, als die Kollegin Midyatli Ihnen gegenüber den Vorwurf erhoben hat, diverse Gesetzentwürfe, die jetzt kommen, seien mit heißer Nadel genäht. Ich finde, allein ein Blick auf die Vorlagen legt zumindest den Verdacht nahe. Am 2. September dieses Jahres haben Sie von der Landesregierung einen Formulierungsvorschlag für das Azubiwerksgesetz bekommen. Wissen Sie, wann Sie den in den Landtag eingereicht haben? Am gleichen Tag. Das heißt also, Sie haben es am gleichen Tag geschafft, diesen Gesetzentwurf in der Fraktion zu würdigen, zu beraten, zu hinterfragen, gegebenenfalls zu verbessern und ihn in den Landtag einzureichen. Respekt und Anerkennung! (Serpil Midyatli [SPD]: Bravo!)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage, –

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

– Anmerkung des – – (Zuruf) Also, das war ein Ja auf meine noch nicht gestellte Frage?

Diese Rede einzeln zitieren

Lasse Petersdotter Munstermann GRÜNE

Würden Sie trotz- (Präsidentin Kristina Herbst) dem anerkennen, dass man einen Gesetzentwurf mit 24 Seiten, der auch ansonsten nicht superkomplex ist, in einer zügig arbeitenden Koalition schnell vereinbaren kann? (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Also, die meisten Landtagsfraktionen, die ich kenne, Herr Kollege Petersdotter, arbeiten im Wesentlichen in Gremien, in Fraktionssitzungen, in Arbeitskreisen, in Koalitionsarbeitskreisen und dergleichen. Es ist ja ein riesengroßer Zufall, dass dieser Gesetzentwurf, den Sie wahrscheinlich präventiv auf die Tagesordnung gesetzt hatten, den alle gelesen hatten, den Sie besprochen und dann weitergeleitet haben, pünktlich genau zu den zuständigen Gremiensitzungen vorlag. Das wollen Sie mir doch nicht im Ernst erzählen, Herr Kollege. (Beifall SPD) Wo ich gerade bei Respekt und Anerkennung bin, will ich aber ausdrücklich den politischen Mut würdigen, den Studierenden in Schleswig-Holstein 7 Millionen Euro zu nehmen, um es in dieses Azubiwerk zu stecken. Das muss man sich erst einmal trauen. Da ist auf jeden Fall politischer Mut vorhanden. Herr Kollege Koch, ich kann mir nicht verkneifen, kurz auf die Zwischenfrage einzugehen, die Sie mir verwehrt haben. Meister ist genauso viel Wert wie Master. – Das können wir alle plakatieren. Das finden wir alle gut. Das ist aber genau der Punkt, den die Bundesbildungsministerin Prien meinte, als sie sagte, den Eltern fehle die Bildungsaspiration. Der Hintergrund ist nämlich, dass es weniger Eltern in Deutschland gibt, die einen Hochschulabschluss für ihr Kind wünschen. Da gibt es viele, die sagen vielleicht: Mensch, der Meister ist genauso viel wert. Mein Kind soll eine handwerkliche Ausbildung machen. – Das ist aber das, was Ihre Bundesbildungsministerin als zurückgehende Bildungsaspiration bezeichnet. (Tobias Koch [CDU]: Nein!) Ich rate Ihnen, lesen Sie das noch einmal nach. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Landesregierungen bemühen sich seit Jahren darum, die Situation von Auszubildenden in Schleswig-Holstein zu verbessern, mehr für Ausbildende und Ausbildung zu tun. Das stigmatisierte Thema „Alle müssen Abitur machen und dann studieren“ wegzunehmen und zu sagen: Leute, eine Ausbildung ist super. Das ist nicht unerfolgreich. Die Anzahl der Auszubildenden in diesem Jahr zeigt, dass sich da gerade in Richtung duale Ausbildung etwas positiv entwickelt. Deshalb ist es vordergründig total toll, wenn man versucht, für Auszubildende mehr zu tun, aber es ist eben auch irgendwie schade, wenn man strukturell an den Bedürfnissen dieser Leute vorbeigeht, (Beifall FDP) weil die Unterschiede zwischen dem, was ein Studentenwerk und ein Azubiwerk ausmacht, nicht so richtig verstanden werden. Bei all den Überlegungen – solange die berufliche Bildung, Frau Ministerin, noch sinnvollerweise im Wirtschaftsministerium angesiedelt war –, die berufliche Bildung zu verbessern, geht es immer darum, dass im Gegensatz zum Hochschulstudium, das in der Regel mit Volljährigen beginnt, wir es bei einer Ausbildung mit Minderjährigen zu tun haben, denen in den ersten Jahren eine wohnortnahe Beschulung und ein wohnortnahes Ausbildungsthema wichtig sind. Das entscheiden übrigens die Auszubildenden selbst danach. Sie wollen in der Nähe ihres Heimatortes bleiben. Deshalb haben Sie am Anfang auch überhaupt kein Wohnungsproblem. Sie wohnen da zum Teil gerne bei ihren Eltern. Erst im Laufe der Zeit, gerade nach dem Masterplan, versucht man dann, dafür zu sorgen, dass die eher zentralisierten Themen in der Berufsausbildung an zentrale Orte gebracht werden, sodass eine möglichst lange Zeit in der Ausbildung am Wohnort stattfinden kann. Deshalb, Herr Kollege Petersdotter, nehmen Sie ernst, was Ihnen die IHK’en und Handwerkskammern zurufen. (Zuruf Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Bedarf in dieser Form ist so nicht vorhanden. (Dr. Bernd Buchholz) Das Zweite und Wichtige, was Ihnen die IHK’en und die Handwerkskammern zurufen, ist: Leute, wir wollen da helfen. Wir tun es vor allem durch die Betriebe. – Wenn Sie in die Befragungen der Auszubildenden reinsehen, dann sehen Sie, dass die jungen Leute im Wesentlichen sagen: Wenn mir der Betrieb selbst bei der Wohnungssuche unter die Arme greift, dann klappt das super. – Deshalb sind hier auch die Unternehmen in der Pflicht, (Beifall FDP, Peer Knöfler [CDU] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) etwas für ihre Ausbildung zu tun. Mich wundert, dass Sie diesen Aspekt, wo Sie ansonsten so oft die Unternehmen schröpfen wollen, nicht in den Vordergrund stellen. Die Unternehmen sind bereit, etwas dafür zu tun. Sie haben Organisationen mit Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, die dabei unterstützen. Meine Damen und Herren, es gibt weder Bedarf noch ist es sinnvoll, hier eine neue Struktur aufzubauen. Mein Appell an Sie ist: Hören Sie dann wenigstens in der Anhörung anständig zu! Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat dann Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die berufliche und akademische Bildung sind gleichwertige Bildungswege, die unter verschiedenen Rahmenbedingungen stattfinden. Dennoch braucht es für Auszubildende und Studierende vergleichbare und differenzierte Unterstützungsleistungen. Beides versuchen wir hier in Einklang zu bringen. Studierende erhalten durch die Angebote des Studentenwerks eine relativ umfassende Unterstützung bei der Bereitstellung von Wohnraumplätzen, aber auch durch ein Beratungs- und Betreuungsangebot. Für Auszubildende besteht diese vergleichbare Unterstützungsstruktur in Bezug auf Wohnraum in den Regionen bisher nicht. Vielleicht ist das auch ein Grund, dass die Auszubildenden, wenn sie eine Ausbildung anfangen, bei Weitem nicht mehr minderjährig sind, sondern das durchschnittliche Ausbildungsalter ist weit über 18. Das könnte auch ein Grund dafür sein, dass man eben nicht von zu Hause auszieht und genau nicht woanders einen Ausbildungsplatz annimmt. Vor allem beim bezahlbaren Wohnraum kommen also ganz offensichtlich Auszubildende im Norden immer noch nicht dazu, das realisieren zu können, was sie gerne möchten. Genau diese Lücke wollen wir mit dem Azubiwerk schließen, und zwar gemeinsam mit den Kammern und der Bundesagentur für Arbeit wollen wir das bestehende Beratungsund Hilfsangebot weiterentwickeln. Selbstverständlich wollen wir auch mit den Unternehmen darüber sprechen, wie Wohnraum auch in anderen Strukturen weiterentwickelt und entstehen kann. Das schließt das, was bisher vorgelegt wurde, überhaupt nicht aus; denn wir wollen deutlich machen, dass die berufliche Bildung eine wichtige Säule der Wirtschaft und ein starker Hebel gegen den Fachkräftemangel ist. In den Studien, die uns vorliegen, sehen wir auch genau, dass dabei Wohnraum eine wichtige Rolle spielt, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar sowohl in der Studie der DIHK, in der das als eines von vier Topthemen genannt wird, als auch in der Studie unserer IHK in Schleswig-Holstein. Bei aller Sympathie und bei allem Respekt, ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die so schnell zugegriffen haben und eine Studie auf den Weg gebracht haben. Haben sie aber diejenigen befragt, die nicht in Ausbildung sind? Das heißt, es ist sehr interessant zu wissen, wer eigentlich nicht in Ausbildung ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen alle sehr genau, dass wir hier weiterhin ein Matchingproblem haben. Ich stimme der Abgeordneten zu, dass es toll ist, dass die Ausbildungszahlen steigen, aber wir wollen dazu beitragen, dass sie noch mehr steigen können. Dabei darf es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob die Wunschausbildung tatsächlich angetreten werden kann. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit dem Azubiwerk eine nötige Infrastruktur schaffen werden, um Mobilität und Flexibilität auf dem Ausbildungsmarkt zu ermöglichen. Das Azubiwerk wirkt in diesem Sinne. Da gibt es dann wieder eine Vergleichbarkeit zum Studierendenwerk, das ein Dienstleister und Wegbegleiter für Auszubildende werden (Ministerin Dr. Dorit Stenke) kann; denn Beratung zu den anstehenden Themen wie Kindergeld, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Rechtsberatung, Hilfe bei gesundheitlichen Problemen, Angebote der BA, Ausbildungsunterstützung für diejenigen Auszubildenden zu bekommen, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, und noch viel mehr können wir den jungen Leuten in der sensiblen Phase zwischen Elternhaus und erster eigener Wohnung damit anbieten. Auch eine finanzielle Unterstützung – das haben wir auch erwähnt – in Form einer Azubistarthilfe wäre dabei denkbar. All das sind Themen, die wir mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen können und in einem künftigen Azubiwerk umsetzen können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Abgeordneten Dr. Buchholz? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Ministerin, finden Sie es nicht bei den von Ihnen gerade genannten Beratungsthemen, die das Studentenwerk so macht – Gesundheitsberatung, Wohnungsberatung und all das –, einen eklatanten Unterschied, dass die Auszubildenden eben Angestellte sind? Sie haben einen Ausbildungsbetrieb, mit dem sie im laufenden Kontakt stehen. Das haben Studierende nicht. – Ja, das stimmt. Das ist ein Unterschied, aber wir wissen auch, dass nicht immer alle Angebote so genutzt werden können, wie sie zur Verfügung stehen, und dass es tatsächlich auch Auszubildende gibt, die eben nicht so gerne zu ihrem Betrieb und die auch nicht so gerne zur Kammer gehen, was die Kammer auch eingeräumt hat. Ich glaube, man muss schon sehen, dass ein unabhängiger Ansprechpartner da durchaus auch eine Funktion haben kannn. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage/Anmerkung des Abgeordneten Dr. Buchholz? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, natürlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Darf ich die Antwort dann so verstehen, dass Sie das Azubiwerk eigentlich deshalb für diejenigen gründen, die nicht mit ihrem Betrieb klarkommen oder die sich nicht durch Industrieund Handelskammern oder Handwerkskammern vertreten fühlen? Also quasi als Ersatz dafür, dass die eigentlich funktionieren sollenden Strukturen nicht funktionieren? – Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass wir es gemeinsam mit den Kammern weiter aufbauen und weiterentwickeln wollen und genau die Stellen identifizieren wollen, an denen es weiteren Unterstützungsbedarf gibt. Ich würde durchaus sagen, dass wir natürlich auch darauf achten müssen, wo es ihn gibt, und dem dann auch entsprechen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch hinzufügen: Ich kritisiere damit die Kammern nicht. Ich weiß, dass die eine supergute Arbeit machen, aber wir wissen doch alle, dass an verschiedenen Stellen auch supergute Arbeit immer noch Lücken offenlässt. In diese Lücke wollen wir stoßen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist genau das, was mein Sprechtext vorsieht: Azubiwerkzahlen stehen eben nicht in Konkurrenz zu Aufgaben und Angeboten der Kammern oder anderen Akteuren der beruflichen Bildung, sondern sollen vielmehr auf der bestehenden Unterstützung aufbauen. Um die konkreten Bedürfnisse der Auszubildenden zu ermitteln, haben wir die schon hier angesprochene Markt- und Bedarfsanalyse beauftragt. Sie wird uns weitere Hinweise dafür geben, an welcher Stelle wir ansetzen müssen und wo die Bedarfe eben tatsächlich liegen. Es ist eindeutig so, dass es in einem Flächenland nicht heißen kann, dass nur an einer Stelle im Land Wohnheimraum oder etwas dergleichen geschaffen wird. All die Hinweise, die hier gegeben worden sind, dass es dezentral und regional sein muss, sind für uns selbstverständlich. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen aber damit unsere Wertschätzung für die Ausbildungsberufe und die Auszubildenden und die Auszubildendenbetriebe in diesem Land signalisieren. Deswegen ist das ein bedeutsamer Punkt. Ich freue mich, dass wir heute Morgen über Auszubildende und Ausbildung in unserem Land sprechen können. Denn eine Berufsausbildung verdient denselben Rückhalt wie ein Studium. Sie ermöglicht steile Karrierewege für den Einzelnen und eine Stärkung der Wirtschaftskraft für unser Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Andrea Tschacher [CDU]: Ja, genau so ist es!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 180.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind pflegebedürftig, und mehr als 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Das geschieht meistens ganz ohne professionelle Hilfe durch ambulante Dienste. Nach Schätzung des Verbandes pflegender Angehöriger sind allein in Schleswig-Holstein über 200.000 An- und Zugehörige in diese häusliche Pflegearbeit eingebunden. Das ist nicht nur eine riesige Gruppe von Menschen, sondern vor allen Dingen auch eine enorm wichtige Arbeit und großartige Leistung. Meine Damen und Herren, dafür können wir gar nicht dankbar genug sein. (Beifall ganzes Haus) Ein Dank allein reicht – wie so oft – aber nicht. Natürlich verdienen An- und Zugehörige unseren größten Respekt und unsere Anerkennung, aber sie verdienen auch deutlich mehr politische Aufmerksamkeit und vor allem viel mehr konkrete Unterstützung; das gilt ausdrücklich nicht nur zur Woche der pflegenden Angehörigen, die wir gerade haben, sondern ganzjährig, umfassend und vor allem dauerhaft. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und SPD) Mir ist bewusst, dass der SSW hier schon viele Dinge für pflegende An- und Zugehörige gefordert hat. Als Beispiele seien hier nur einmal ein verbindlicher Plan zur Unterstützung dieser Gruppe, die Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets oder eine echte Lohnersatzleistung erwähnt. Sie werden sich daran erinnern können. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wichtige Stellschrauben auch auf Bundesebene liegen. Das bestreitet keiner. Doch ich muss ehrlich sagen, dass mich die bisherige Performance der Landesregierung in Sachen pflegende Angehörige doch enttäuscht, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Klar, das Land fördert das Pflegebistro und den Verein wir pflegen Schleswig-Holstein e.V. und unterstützt auch die Woche der pflegenden Angehörigen. Dann wird aber auch schon relativ schnell auf kommunale Zuständigkeiten, auf Selbsthilfe oder aber auf den Bund verwiesen. Mit dem vorliegenden Antrag starten wir in diesem Fall mit einem klaren Fokus auf die Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Berufsleben einen neuen Versuch, konkrete Unterstützung für pflegende Angehörige in diesem Hause zu erreichen. Denn wir wissen, dass viele Menschen mit Pflegeverantwortung ihren Job mit dem Ergebnis, dass sie nicht nur weniger verdienen, sondern noch dazu bei der sozialen Absicherung extrem benachteiligt sind, einschränken oder sogar ganz aufgeben müssen. Wir fordern daher eine echte Wahlfreiheit für pflegende Angehörige. Wer pflegebedingt weniger arbeiten kann oder möchte, muss angemessen abgesichert sein, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wer arbeiten möchte, der darf daran nicht aufgrund fehlender Entlastungsangebote oder unflexibler Arbeitsbedingungen gehindert werden. Meine Damen und Herren, Pflegeverantwortung darf nicht zur beruflichen Sackgasse werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wer ehrlich ist, muss zugeben, dass wir keine belastbaren Daten zur Frage der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben. Deshalb fordern wir eine genaue Untersuchung der Erwerbssituation pflegender Angehöriger. Die Ergebnisse sollen dann die Grundlage für den weiteren Prozess bilden. Wir fordern, dass das Land dann gemeinsam mit Sozialpartnern, Kammern, Kommunen, Pflegekassen, Sozialverbänden und auch den Interessenvertretungen eine Strategie für eine pflegesensible Arbeitswelt entwickelt. Hierfür braucht es nun einmal Pflegeund Entlastungsangebote, die verlässlich sind und daher nicht zuletzt auch von Landesseite gestärkt werden müssen. Machen wir uns nichts vor: Ohne pflegende Angehörige wäre die pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein nicht aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wollen viele dieser Menschen mit Pflegeverantwortung aber gerne wieder oder auch mehr arbeiten. Doch wir wissen gar nicht, über wie viele pflegende Angehörige mit einem solchen Wunsch wir in Schleswig-Holstein tatsächlich reden. Wir wissen auch nicht, wer in welchem Umfang arbeiten möchte und kann oder wer aufgrund welcher Hürden oder fehlender Unterstützungsangebote am Zugang zur Arbeitswelt gehindert wird. Aus Sicht des SSW müssen wir hier dringend ran und bestehende Barrieren abbauen, meine Damen und Herren. Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch schlicht angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels eine wichtige arbeitsmarktpolitische Aufgabe. Aus Sicht des SSW müssen wir endlich mehr tun, um allen pflegenden Angehörigen, die arbeiten wollen und können, die Möglichkeit dazu zu geben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Voraussetzung für diese Wahlfreiheit sind auf der einen Seite verlässliche Entlastungs- und Pflegeangebote und auf der anderen Seite eine Arbeitswelt, die deutlich mehr Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Pflegeverantwortung nimmt. Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung für uns alle, meine Damen und Herren. Sorgen wir dafür, dass diese Verantwortung nicht mit dem Verzicht auf berufliche Chancen bezahlt werden muss. – Herzlichen Dank, und weil Flemming Meyer auf der Tribüne sitzt, sage ich dazu: Jo tak! (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Es ist bekannt, dass wir nicht mit der Tribüne sprechen, lieber Herr Abgeordneter. (Heiterkeit und Unruhe – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war passiv! – Christian Dirschauer [SSW]: Das haben wir doch elegant gelöst!) (Präsidentin Kristina Herbst) Ich habe das nur noch einmal in Erinnerung gerufen. – Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte könnte zeitlich kaum passender sein. Gerade in dieser Woche findet in Schleswig-Holstein die Woche der pflegenden Angehörigen statt. Sie rückt diejenigen in den Mittelpunkt, ohne die unsere pflegerische Versorgung nicht funktionieren würde. Über 200.000 An- und Zugehörige, Freundinnen und Freunde, Bekannte pflegen, unterstützen, organisieren, begleiten in Schleswig-Holstein einen pflegebedürftigen Menschen. Viele tun dies neben Beruf und Familie – häufig über Jahre hinweg. Diese Leistung verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall ganzes Haus) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Anerkennung allein reicht nicht. Wer Pflege übernimmt, braucht verlässliche Unterstützung im Alltag. Für uns ist deshalb seit Langem klar: Pflege und Beruf müssen besser miteinander vereinbar sein. Dafür müssen wir aber nicht erst eine neue Untersuchung auf den Weg bringen (Dr. Heiner Garg [FDP]: Doch!) und anschließend eine weitere Strategie entwickeln oder Berichte erstellen lassen. (Beate Raudies [SPD]: Das macht ihr doch sonst so gern!) Entscheidend ist, bestehende Maßnahmen konsequent umzusetzen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und vorhandene Daten und Erkenntnisse besser zu nutzen. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) Mit dem Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein haben die Akteurinnen und Akteure im Landespflegeausschuss wichtige Schritte vereinbart. Dazu gehören die betrieblichen Pflege-Guides, die Beschäftigten Orientierung geben, wenn Pflegeverantwortung übernommen werden muss. Zum Auftakt der Aktionswoche standen sie bei NAH.SH im Mittelpunkt. Dieses Angebot wollen wir weiterentwickeln und dabei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stärker in den Blick nehmen. (Birte Pauls [SPD]: Und die Ministerien?) Ebenso wichtig sind gut vernetzte Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie verlässliche Entlastungsmöglichkeiten; denn Pflege und Beruf lassen sich nur dann miteinander vereinbaren, wenn Pflegeverantwortung auch einmal verlässlich abgegeben werden kann. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch ehrenamtliches Engagement kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Es ergänzt professionelle Angebote und kann pflegende An- und Zugehörige zusätzlich unterstützen. Fast 70 Prozent der Pflegenden sind im erwerbsfähigen Alter. Für viele bedeutet das einen täglichen Spagat. Sie wollen für einen geliebten Menschen da sein und zugleich ihren Beruf weiter ausüben. Beides darf kein Widerspruch sein. Auch auf Bundesebene werden wichtige Weichen gestellt. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen praxistauglicher weiterentwickelt werden. Zugleich soll das Pflegeneuordnungsgesetz Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen unter anderem durch eine neue Pflegebegleitung, flexibler nutzbare Leistungen und eine bessere Absicherung in akuten Pflegenotfällen entlasten. Bundesgesundheitsminister Linnemann will noch im September 2026 einen Kabinettsbeschluss erreichen. Ich begrüße ausdrücklich, dass er zugleich angekündigt hat, die vorgesehene Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige korrigieren zu wollen. Entscheidend ist, dass dies nun auch umgesetzt wird. Pflegeverantwortung darf nicht zur Armutsfalle im Alter werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es um die Menschen: eine Tochter, die nach der Arbeit noch zur Mutter fährt, ein Ehemann, der seine Frau zu Hause versorgt, ein Sohn, der versucht, Pflege und Beruf und die eigene Familie miteinander zu vereinbaren. Sie alle übernehmen Tag für Tag Verantwortung. Sie brauchen verlässliche Unterstützung im Alltag. Dafür steht unser Alternativantrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birte Pauls [SPD]: Dafür steht der Alternativantrag?)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spare mir jetzt die Zahlen, die hat der Kollege Dirschauer schon korrekt vorgetragen. Ich glaube aber, bei einem Punkt sind wir uns in dieser Debatte ziemlich schnell einig: Pflege und Beruf besser miteinander vereinbar zu machen, ist nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, es ist angesichts des Fachkräftemangels auch eine arbeitsmarktpolitische Aufgabe und vor allem eine zentrale Voraussetzung dafür, dass häusliche Pflege auch in Zukunft funktionieren kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Deshalb sind die Problembeschreibung und das Thema vollkommen richtig, die politische Schlussfolgerung, zunächst eine neue Untersuchung und dann wieder eine neue Strategie auf den Weg zu bringen, aus meiner Sicht jedoch nicht. Denn schließlich starten wir in Schleswig-Holstein nicht bei null, sondern bauen auf diversen Angeboten auf – dem Maßnahmenpaket Pflege, Digitalisierungsprojekten, Angeboten von Kranken- und Pflegekassen – und begleiten parallel grundlegende, von der Bundesebene angestoßene Einschnitte und Anpassungen unseres kompletten Pflegesystems. Auch wenn ich beim aktuell angestrebten Prozess des neuen Gesundheitsministers zur Pflege – erst ein Spargesetz, dann eine Kommission mit Ergebnissen für echte Reformen – so einen kleinen Déjàvu-Effekt erlebe, so gilt es doch, sich in den Prozess weiterhin konstruktiv einzubringen und uns im Land auf absehbare Veränderungen so vorzubereiten, dass selbstverständlich die pflegenden Angehörigen in den Mittelpunkt der Reform gestellt werden und die Verknüpfung von Pflege und Beruf berücksichtigt wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen guten Startpunkt bietet dabei das neue Projekt der Pflege-Guides der AOK Nordwest, auf dem wir als Land aufbauen können, um insbesondere kleine, aber auch öffentliche Unternehmen bei der Entwicklung pflegesensibler Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Außerdem ist es aus meiner Sicht ganz zentral, aus dem Dickicht an Informationen und Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige durch bessere Verzahnung, Digitalisierung und vor allem konkrete Entbürokratisierung und Verschlankung von Antragsverfahren endlich ein Umfeld zu schaffen, das keine Überforderung, sondern tatsächliche, handfeste Hilfestellung für zu Pflegende und pflegende Angehörige bedeutet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Pauls?

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich finde die Pflege-Guides auch eine gute Sache, und sie werden helfen, viele Menschen zu begleiten. Können Sie mir sagen, in wie vielen Ministerien diese PflegeGuides mittlerweile installiert sind? – Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich würde sagen, dass es absolut anzustreben ist, diese Pflege-Guides überall dort einzusetzen, wo viele Menschen arbeiten, wo flexiblere Arbeitsbedingungen möglich sind. Deswegen ist das absolut erstrebenswert. Ich glaube, wir haben an der Stelle politisch gar keinen Dissens. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten?

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Wir beide kennen die Antwort: Die Antwort ist null. Kein Ministerium hat einen Pflege-Guide installiert. Wir sind uns aber einig, denke ich mir, dass wir an dieser Stelle sehr schnell tätig werden könnten, und sind uns auch einig, dass wir die Ministerien auffordern, entsprechend Pflege-Guides in ihren Häusern zu installieren. – Dort, wo es sinnvoll ist und wo die Möglichkeiten bestehen. Ich denke mir, das ist im Bereich der Verwaltung deutlich einfacher, als wenn ich mir beispielsweise die Polizei angucke. Aber natürlich dort, wo pflegesensible Arbeitsbedingungen ange- (Jasper Balke) dacht sind, um mehr Menschen in den Beruf zu bringen und das mit der Pflege zu vereinbaren, ist das auf jeden Fall erstrebenswert. Deswegen wäre das ein richtiger Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der Entlastung und Hilfestellung für zu Pflegende und pflegende Angehörige kann aber die Einführung der im Pflegeneuordnungsgesetz avisierten Pflegebegleitung helfen, solange sie nicht altbekannte Strukturen zerstört und dadurch neuen Mehraufwand bedeutet. Auch das neu geplante Sozialraumbudget bietet viele Chancen, denn Pflege wird heute und in Zukunft deutlich mehr vom sozialen Umfeld, also Nachbarn, Ehrenamtlichen, WG-Mitbewohnern oder anderen Bezugsgruppen, unterstützt werden. Doch auch hier gilt wieder: Die Umsetzbarkeit allein wird über den Erfolg entscheiden, nicht die Idee. Wenn damit niedrigschwellige Angebote und das Ehrenamt vor Ort besser und einfacher gefördert werden und wir aufgrund veränderter Rahmenbedingungen unsere Alltagsförderungsverordnung beispielsweise noch schlanker ausgestalten und weiterentwickeln können, dann sehe ich hier gute Chancen für tatsächliche Verbesserung. Dabei ist eines klar: Diese entscheidenden Veränderungen und Chancen können nur dann gelingen, wenn pflegende An- und Zugehörige und weitere Gruppen, wie zum Beispiel die Young Carers, in die Entwicklung einbezogen werden. Doch darüber hinaus bleiben natürlich offene Fragen. Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger gehört dazu. Wenn Rentenpunkte abgesenkt werden sollen oder wichtige Instrumente wie die Verhinderungspflege nicht ausgebaut, sondern abgeschafft werden sollen, dann wird das weder der ohnehin schon besonderen Bedeutung von 80 Prozent der Pflegenden gerecht, noch schafft es Selbstbestimmung oder gar flexiblere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Genau deshalb fordern wir den Bund auf, dieses Recht zur Pflegezeit und Familienpflegezeit endlich weiterzuentwickeln und mit der Pflegereform zu harmonisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entscheidet sich am Ende nicht an einer einzelnen Maßnahme. Sie entscheidet sich daran, ob ich Unterstützung finde, wenn ich sie brauche, ob meine Arbeitgeberin mit meiner Situation umgehen kann, ob Beratung tatsächlich zu einem Angebot führt und ob mich die Übernahme von Pflegeverantwortung langfristig nicht selbst sozial schlechterstellt oder gar isoliert. Pflegende Angehörige werden deshalb weiterhin hier im Land, aber auch beim Reformprozess mit dem Bund von uns in den Mittelpunkt unserer Pflegepolitik gestellt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein ist die Zahl der Pflegebedürftigen von 2017 bis 2024 um 73 Prozent gestiegen, von etwa 105.000 auf über 180.000 Menschen. Das ist nicht nur demografisch bedingt, sondern hat etwas mit der letzten Pflegereform zu tun. Mehr Menschen bekommen schlichtweg mehr Leistungen aus der Pflegekasse. Nun kann man wie aktuell in der Diskussion auf Bundesebene sagen: Dann erhöhen wir eben wieder die Zugänge. Dann sparen die Pflegekassen zwar Ausgaben, aber der Unterstützungsbedarf der Menschen bleibt erhalten. Damit wird sich nichts ändern. Gerade der Zugang zu Pflegegrad 1 – das haben wir hier ja schon intensiv diskutiert – hätte erhebliche Auswirkungen auf diejenigen, die es eh schon schwer haben, zum Beispiel im Bereich der Demenz. Sie hätten nämlich keinerlei Zugang mehr zu entlastenden Leistungen, es sei denn, sie können es selbst bezahlen. Wen meine ich? Die pflegenden Angehörigen. In Schleswig-Holstein leisten – das haben wir schon gehört – über 200.000 An- und Zugehörige, aber auch Freunde und Nachbarn täglich Großes. Sie unterstützen, pflegen und begleiten einen pflegebedürftigen Menschen. Oft sind es die Ehepartner, die bis zur eigenen Erschöpfung rund um die Uhr zuständig sind. Sie stellen ihre eigenen Bedürfnisse hinten an, und das oft über Jahre. Ein Friseurbesuch, der Einkauf oder eine ärztliche Behandlung sind nur möglich, wenn jemand anderes die Versorgung übernehmen kann. Von allgemeiner Teilhabe an Kultur und Sport und was es alles gibt, ganz zu schweigen und von Arbeit erst recht. Sie verdienen neben der selbstverständlichen Anerkennung und netten Sonntagsreden ein Sozialsystem, das sie tatsächlich unterstützt, das ihnen mit aufsuchendem Rat und Tat zur Seite steht. (Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW) (Birte Pauls) Was sie ganz und gar nicht brauchen, ist der augenblickliche Dschungel an Bürokratie. Der raubt ihnen auch noch die letzte Kraft, um das zu erhalten, was ihnen an Leistungen eigentlich zusteht. So werden viele Leistungen gar nicht erst abgerufen. Pflegende Angehörige erfahren Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, jedenfalls wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Wie lange wir noch ausreichend Personal in den ambulanten Pflegediensten haben, wissen wir leider nicht. Das gesamte System würde zusammenbrechen, wenn die pflegenden Angehörigen ihre Arbeit einstellen würden. Unser Sozialstaat, auf den wir so stolz sind, wäre überhaupt nicht in der Lage, all die Menschen zu versorgen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das unterscheidet uns übrigens maßgeblich von den skandinavischen Ländern, wo kaum ein Angehöriger seine berufliche Tätigkeit aufgibt oder reduziert, um die Eltern zu versorgen. Ich weiß, wovon ich rede: Meine Schwiegermutter ist 87 Jahre und braucht Unterstützung. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Da kommt Lisbeth wieder ins Spiel, genau. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie bekommt selbstverständlich Unterstützung, das geht. Wir müssen insgesamt neu denken. Auch wirtschaftlich gesehen ist das total irre: Uns fehlen Arbeitskräfte an allen Ecken und Kanten, und Frauen – meist sind es ja die Frauen – reduzieren ihre Arbeitszeit für die Pflege und damit ihr Einkommen, um später in die Altersarmut zu rutschen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) An dieser Stelle noch Rentenpunkte nehmen zu wollen, ist an Respektlosigkeit kaum zu überbieten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Diese Woche findet die Woche der pflegenden Angehörigen statt. Vielen Dank für den guten Austausch und das leckere Frühstück, das wir eben hatten. Was sonst meist hinter den Gardinen geschieht und oft genug leider nicht von der direkten Umgebung bemerkt und erst recht nicht honoriert wird, wird in dieser Woche etwas sichtbarer gemacht. Es gibt erneut etliche Angebote im Land, die zum Mitmachen, Austauschen, Informieren einladen. Dafür ganz herzlichen Dank an alle, die das mit organisiert haben, federführend der Verein „wir pflegen“. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Andrea Tschacher [CDU]) Meine Damen und Herren, wir als Opposition haben der Landesregierung in den letzten Monaten etliche Vorschläge zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen unterbreitet – nicht nur da, insgesamt. Passiert ist nichts. Wie in vielen anderen Bereichen der Landesregierung ist auch an dieser Stelle Stillstand angesagt. Sie verweisen nach Berlin, obwohl Sie gerade im Bereich der Pflege doch einiges bewegen könnten. CDU und Grüne kommen mit Begrüßungsanträgen, wie sie auch jetzt wieder auf dem Tisch liegen, die oft vom Ministerium vorgegeben sind und die eigentlich nur Stillstand bedeuten. Das Land hat mehr verdient und die pflegenden Angehörigen erst recht. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der größte Pflegedienst unseres Landes taucht in keiner Unternehmensstatistik auf. Er hat keine Dienstwagen, er hat keine Zentrale, er hat keine Geschäftsführung. Das sind nämlich die Familien, Töchter, Söhne, Ehepartner, Lebensgefährten, Freunde und Nachbarn. Menschen, die morgens zur Arbeit gehen und vorher Medikamente stellen, die in der Mittagspause telefonieren, ob alles in Ordnung ist, die nach Feierabend einkaufen, waschen, organisieren, pflegen und die nachts mit einem Ohr wach bleiben. Pflegende Angehörige haben keinen Feierabend, sie wechseln den Arbeitsplatz. Ohne sie – das haben die Kolleginnen und Kollegen vorher schon festgestellt – bricht das System zusammen. Im Durchschnitt leisten pflegende Angehörige übrigens rund 49 Stunden Pflege pro Woche. Das ist nicht ein bisschen Helfen, das ist Arbeit, körperlich, organisatorisch und vor allem emotional. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wer glaubt, wir könnten die Herausforderungen der Pflege ohne die pflegenden Angehörigen lösen, der verweigert sich fröhlich der Realität. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Birte Pauls, wie so häufig passt auch an der Stelle kein Blatt Papier zwischen uns. (Zurufe) (Dr. Heiner Garg) Wir sagen diesen Menschen ständig danke, wir nennen sie Rückgrat der Pflege, wir nennen sie den größten Pflegedienst der Gesellschaft, wir veranstalten Wochen der pflegenden Angehörigen, wir halten Sonntagsreden. Aber montags müssen sie wieder sehen, wie sie Pflegeberuf und eigenes Leben irgendwie zusammenbekommen. Wertschätzung, die sich im Alltag nicht bemerkbar macht, ist irgendwann nur ein freundliches Wort. Davon können sich diese Menschen nichts kaufen. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht um echte Wahlfreiheit, und deswegen haben wir uns als FDP-Fraktion entschlossen, dem SSW-Antrag beizutreten. Niemand darf pflegenden Angehörigen vorschreiben: Du musst weiter Vollzeit arbeiten, du musst deinen Beruf für die Pflege aufgeben. Beides muss möglich sein. Wer wegen der Pflege weniger arbeiten möchte oder muss, braucht eine vernünftige soziale Absicherung. Wer weiterarbeiten oder seine Arbeitszeit erhöhen möchte, braucht verlässliche Entlastung, flexible Arbeitgeber, Kurzzeitpflege, Tagespflege, familienunterstützende Dienste, Beratung, die man auch findet. Wahlfreiheit heißt nicht, zwischen schlechtem Gewissen und finanzieller Not wählen zu dürfen. Das ist keine Wahlfreiheit. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kollegin Tschacher, pflegende Angehörige brauchen nicht noch einen Antrag, der vor allem begrüßt, sie brauchen jemanden, der ihnen die Last abnimmt. Wir haben diese Debatte übrigens bereits im Juni 2026 geführt. Schwarz-Grün hat viele richtige Überschriften beschlossen: Beratung stärken, Vernetzung verbessern, Entlastungsangebote weiterentwickeln, digitalisieren. Auf Bundesebene alles richtig. Welche konkreten Ziele, welche Mittel, bis wann, und was ist bis heute umgesetzt worden? Aus „Wir wollen stärken“ wird noch keine einzige Stunde Entlastungspflege, liebe Kollegin Tschacher. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Rentenentgeltpunkte hat Kollegin Pauls schon angesprochen. Ich will mich auf die familienunterstützenden und familienentlastenden Dienste im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung einschießen. Was ist dort geplant? Betreuung nach der Schule, Wochenenden, Ferien, ein paar Stunden, in denen die Angehörigen wissen: Ich kann arbeiten, ich kann einkaufen, ich kann mich um die Geschwister kümmern, oder ich kann einfach einmal schlafen. Wenn solche Angebote in Zukunft schwieriger finanzierbar werden – genau das steht im Moment im Referentenentwurf –, dann sparen wir nicht an einer Leistung, dann sparen wir an der Kraftreserve einer gesamten Familie. Wer bei der Entlastung pflegender Angehöriger spart, der sollte zumindest genau ausrechnen, was diese Überlastung in Zukunft kosten wird. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflegebedürftigkeit verändert ein Leben. Aber fast immer verändert Pflegebedürftigkeit in Wahrheit noch mehr als ein Leben, im Zweifel auch das des Partners oder der Partnerin, der Tochter, des Sohnes und der ganzen Familie. Diese Menschen verlangen meistens erstaunlich wenig. Sie wollen ihre Angehörigen nicht abschieben. Sie wollen Verantwortung übernehmen. Wer einen Menschen pflegt, übernimmt Verantwortung für einen anderen. Unsere Verantwortung ist es, dafür zu sorgen, dass er dabei sein eigenes Leben nicht verliert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat in Vertretung von Ministerin Touré Minister Tobias Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am Montag dieser Woche hat die Ministerin gemeinsam mit der AOK und NAH.SH die Woche der pflegenden Angehörigen eröffnet. Sie haben das bewusst gemeinsam getan, weil sie in den Mittelpunkt rücken wollten, wie die Lebensrealität derer ist, die in Schleswig-Holstein, aber auch bundesweit zu 80 Prozent zu Hause gepflegt werden – vor allem von Menschen aus ihrem Umfeld, von der eigenen Familie. Das bedeutet: Diese Menschen müssen wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in den Mittelpunkt der Debatte rund um unser Pflegesystem stellen. Denn das ist, wie gerade auch schon gesagt worden ist, der größte Pflegedienst, den wir im Land haben. Dass ihnen nach Vorstellung der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Warken Rentenpunkte gekürzt werden sollen, passt nicht in die Zeit. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat immerhin deutlich gemacht, dass er diesen Punkt gern wieder zurücknehmen möchte. Wir können (Minister Tobias Goldschmidt) diesen Kurs nur unterstützen, weil es ansonsten ein wirklich fatales Zeichen wäre. Denn gerade wer seine Familie pflegt – sei es das eigene Kind, ein anderes Familienmitglied oder die eigenen Eltern –, der stellt sich die Frage nach der Absicherung im Alter. Denn bei der Lohnarbeit werden Stunden reduziert, und das wiederum reduziert die eigenen Rentenansprüche. Deswegen ist es notwendig, die Lebensrealität dieser Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, so wie wir es hier heute tun. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir in Schleswig-Holstein bringen regelmäßig unsere Perspektive in Bund-Länder-Runden ein und betonen deutlich, dass diese Realität berücksichtigt werden muss, und daran werden wir weiter arbeiten. Wir haben außerdem ein Maßnahmenpaket für die Pflege auf den Weg gebracht, in dem unter anderem – wie anfänglich schon erwähnt – die Unterstützung der Woche der pflegenden Angehörigen enthalten ist. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die maßgeblichen Rahmenbedingungen werden auf Bundesebene gesetzt. Manche mögen das nicht hören, aber das ist die Realität. Deswegen kann man gern Arbeitsgruppen und Kommissionen auf den Weg bringen, so wie das jetzt Bundesminister Linnemann getan hat. Aber die Not und die Herausforderung in der Pflege sind so drängend, dass man es sich gerade nicht leisten kann, auf Zeit zu spielen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Deswegen muss man an das anknüpfen, was die Menschen schon seit Monaten und Jahren sagen, was sich im Pflegesystem verändern und verbessern muss.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Oh, gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass gerade im Bereich der Pflege und im Bereich der pflegenden Angehörigen der Landesgesetzgeber eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten hat, wenn er das möchte? Ich erinnere nur an die Initiativen zu Pflege und Beruf der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen. Man kann also durchaus eine ganze Menge machen, ohne auf den Bund zu gucken. – Das ist möglicherweise so, aber wie Sie wissen, rede ich hier in Vertretung und werde jetzt dazu nicht Stellung nehmen. (Heiterkeit und Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Minister, gestatten Sie denn eine weitere Frage oder Anmerkung der Abgeordneten Pauls? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Natürlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Ich kann das verstehen, dass Sie an dieser Stelle fachfremd sind. Trotzdem haben Sie durch Ihre Rhetorik ein bisschen provoziert, deswegen stehe ich jetzt hier. (Vereinzelte Heiterkeit und Zurufe) Sie haben nämlich behauptet, dass Kommissionen und Arbeitskreise auf Zeit spielten. Ist Ihnen bekannt, dass diese Landesregierung einen Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe eingerichtet hat? Der läuft jetzt irgendwie aus. Der läuft schon eine ganze Zeit, aber wir wissen nicht, was dabei herausgekommen ist. Wie nennen Sie das denn? – Ich habe ja gerade zum Beispiel auf das Maßnahmenpaket hingewiesen. – Das meine ich nicht. – Das meinen Sie nicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie hat den Widerspruch offengelegt! – Weitere Zurufe SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Im Moment hat der Minister das Wort, um die Frage der Abgeordneten zu beantworten. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Dann nehme ich diesen von Frau Abgeordneter Pauls behaupteten Widerspruch zur Kenntnis und spreche darüber mit meiner Kollegin. (Christian Dirschauer [SSW]: Aber ernsthaft darüber sprechen!) (Minister Tobias Goldschmidt) Also, meine Damen und Herren, wir werden weiterhin unseren Kurs halten. Wir werden über die Themen sprechen und dafür sorgen, dass die Realität von pflegenden Angehörigen berücksichtigt und in den Mittelpunkt der Debatte gerückt wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen heute über eine Taskforce zur Vereinfachung der Beantragung von Fördermitteln der EU sprechen. Aber ich möchte meiner Rede etwas vorausstellen, denn ich finde, heute – auch gestern schon, aber ganz besonders heute – ist ein besonderer Tag. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn – Sie alle haben das auch der Presse entnommen – heute spricht der kanadische Premierminister Mark Carney im Europäischen Parlament. Er ist gestern schon in Straßburg von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, empfangen worden. Frau von der Leyen hat Kanada angeboten, assoziiertes Mitglied in der Europäischen Union zu sein. (Beifall Martin Habersaat [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich finde, das ist wirklich eine ganz tolle Nachricht. (Beifall ganzes Haus) Wir kommen schon gleich noch zur Entbürokratisierung, aber ich finde, dass das doch hier auch der Erwähnung bedarf. Denn das zeigt, dass Europa und die Europäische Union – das können wir hier auch im SchleswigHolsteinischen Landtag zum Ausdruck bringen – eine unglaublich große, weltweite, positive Strahlkraft haben. Ich betone das deswegen, weil wir in Deutschland erleben, dass es in weiten Teilen unseres Landes zum guten Ton gehört, ständig auf die EU zu schimpfen. Natürlich gibt es dort auch Probleme, aber die kann man ja lösen. Ich frage mich nämlich, wenn wir ständig auf die EU schimpfen: Was ist denn die Alternative? Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen – weil es ja Parteien gibt, die aus dem Schengen-Raum, aus der Eurozone raus wollen, die ständig EU-kritisch sind –: Die Europäische Union ist die Antwort auf Nationalismus, Krieg und Elend. (Beifall ganzes Haus) Anderswo in der Welt werden wir dafür bewundert, dass wir als selbstständige Staaten bereit sind, auf einen Teil unserer Souveränität zu verzichten und gemeinsame politische Lösungen zu erarbeiten. Es ist doch erstaunlich, was das weltweit auslöst: Nachdem Kanada nun angekündigt hat, assoziiertes Mitglied in der Europäischen Union werden zu (Rasmus Vöge) wollen oder sich zumindest darum zu bewerben und in Gespräche darüber einzutreten, gibt es erste Stimmen von Parlamentariern in Australien, sich diesem Weg anschließen zu wollen. Das ist ein großer Tag für unsere Freiheit, für den Frieden und für unseren Wohlstand. (Beifall ganzes Haus) Nun komme ich doch noch zum Thema, meine Damen und Herren. (Heiterkeit) Die Fördermittel der Europäischen Union sind ein wichtiger Bestandteil zur Entwicklung des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein. – Der Break ist hart, aber er muss nun sein. Gerade deshalb haben wir hier im Landtag bereits mehrfach zur kommenden Förderperiode und zum Haushalt der Europäischen Union debattiert, und lassen Sie mich das feststellen: Wir haben in der Regel fraktionsübergreifend und konsensual den Mehrwert herausgestellt. Mit der bisherigen Praxis, zum Beispiel der Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein unter Einbindung von Kommunalpolitikern, von örtlichen Verantwortungsträgern oder auch dem Ehrenamt vor Ort, wird Europa ja erlebbar gemacht. Es war und ist das Ziel, dass an den Gebäuden und Anlagen, die Europa fördert, die EU-Plakette angebracht wird, damit Europa überall sichtbar wird. Wir stellen aber bei der EU fest: Die Beantragung der Mittel, die Verwaltung und die Abrechnung sind sehr bürokratisch organisiert. Hier wollen wir ansetzen: Verfahren auf Landesebene vereinfachen, Vorschläge für den Bund und die EU erarbeiten, wie die Abrechnung erleichtert werden kann. Wer sich mal mit dem Bürgermeister unterhalten hat, der auch Vorsitzender einer AktivRegion ist, hat gehört, wie schwierig die Dinge sind. Insofern besteht da Handlungsbedarf. Hinzu kommt: Wir müssen noch besser als bisher über die europäischen Fördermöglichkeiten informieren. Europa ist in diesen Zeiten so wichtig wie nie. Aber die EU ist eben nicht nur der Binnenmarkt, die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik oder Asylpolitik, sondern auch für die Entwicklung des ländlichen Raums, für die Entwicklung unserer Dörfer und Städte ganz wichtig. (Beifall Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke. – Das soll so bleiben, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diese Rede, die wirklich pro-europäischer kaum hätte sein können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Heiner Garg [FDP]) Vielen Dank, Herr Vöge, dass Sie das Thema ein bisschen größer gezogen haben, weil ich an einer Stelle meiner Rede vielleicht auch vom Thema leicht abweiche. Nicht ganz so weit wie Sie, also nicht einmal über den Atlantik, aber zumindest auf die bundespolitische Debatte will ich einmal kurz gucken. (Christopher Vogt [FDP]: Der war schon in Australien!) Die EU macht Spaß, und sie macht sogar sportlich. In Wewelsfleth gibt es seit ein paar Jahren ein sogenanntes Kleinspielfeld, oder wie ich das nennen würde, einen Minisportplatz, und der wurde durch EU-Mittel finanziert. Dort können sich Kinder und Jugendliche sportlich austoben und Spaß haben. Ehrlicherweise nicht nur Kinder, sondern auch der eine oder andere Abgeordnete. In Wewelsfleth gibt es außerdem noch den sogenannten Dörpsladen, welcher ebenfalls durch EUMittel gefördert wird. Ohne diesen Laden müsste man nach Glückstadt oder Wilster, das sind gut sechs bis sieben Kilometer. Es ist für Leute, die in Wewelsfleth wohnen, ein echter Mehrwert, dass sie in diesem Dörpsladen einkaufen können. Die Wirkung europäischer Fördermittel ist also auch in kleinen Gemeinden in Schleswig-Holstein sehr konkret spürbar. Diese Mittel unterstützen Unternehmen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit. Sie schaffen Perspektiven für Beschäftigte, stärken soziale Projekte, ermöglichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit und bringen Ideen im ländlichen Raum voran. Diese Mittel sind schon fast ein Funken der Europäischen Union und versprühen an jedem Ort ein sichtbares und erlebbares Europa. Der Kollege Vöge hat schon darauf hingewiesen, wir hören aber auch im Gespräch mit Verbänden (Malte Krüger) immer wieder: Der Weg zu diesen Fördermitteln ist häufig zu kompliziert, gerade bei kleineren Fördersummen. Das schreckt eben potenzielle Antragstellende ab und löscht ehrlicherweise diese Glut, die wir ja eigentlich versprühen wollen, dass europäische Mittel auch regional ankommen. Gute Funken dürfen aber nicht erlöschen, nur weil ein Verein, ein kleiner Betrieb oder eine soziale Einrichtung keine eigene Fördermittelabteilung hat. Derzeit wird darüber hinaus auch noch über den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034 verhandelt. Die Förderprogramme der kommenden Periode sind daher noch nicht ausgestaltet und programmiert. Deshalb ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt für unseren Antrag. Natürlich entstehen viele dieser Anforderungen in Brüssel, manche Vorgaben werden auf Bundesebene ergänzt. Aus unseren Gesprächen wissen wir, dass es auch auf Landesebene Möglichkeiten gibt, EU-Programme zugänglicher und Verfahren einfacher zu gestalten. Es wäre ehrlicherweise zu bequem, bei jeder bürokratischen Hürde nur nach Brüssel zu zeigen. Der Kollege Vöge hat das gesagt: EU-Bashing hilft uns nicht weiter. Ich glaube, wir sollten uns an diesen Stellen immer wieder daran erinnern, dass die EU das größte Friedensprojekt ist, das wir haben, und wir sollten nicht wegen so eines Klein-Klein die EU immer wieder infrage stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rasmus Vöge [CDU]) Wir müssen genau schauen: Was können wir in Schleswig-Holstein selbst verbessern? Wo muss der Bund tätig werden? Welche Regeln müssen auf europäischer Ebene geändert werden? – Dafür wollen wir die zuständigen Verwaltungs- und Bewilligungsstellen gemeinsam mit Verbänden, Antragstellen und Zuwendungsempfangenden, also die Praktiker vor Ort, an einen Tisch bringen, damit wir da genauer hinschauen können. Allerdings kann es bei diesen Verfahren ehrlicherweise nicht sein, dass wir gerade bundesweit eine Debatte haben, ob diese Mittel ausreichend sind. Europa hat in den vergangenen Jahren viele neue Aufgaben übernommen und wird in Zukunft noch ganz andere Herausforderungen haben. Jetzt haben wir gerade die Debatte mit Kanada, vielleicht kommen noch andere Staaten hinzu. Wir müssen mehr in unsere Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit investieren, (Beifall Marion Schiefer [CDU]) die Ukraine unterstützen, unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig und klimaneutral machen, den sozialen Zusammenhalt sichern und die mögliche Erweiterung der Europäischen Union vorbereiten. Diese zusätzlichen Aufgaben lassen sich nicht dauerhaft aus einem gleichbleibenden oder sogar kleineren Haushalt finanzieren. Wer Europa mehr Aufgaben überträgt, muss Europa auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Lassen Sie mich das deswegen an dieser Stelle einmal deutlich sagen. Der Bundeskanzler hat Ende August gesagt, dass der EU-Finanzrahmen zu groß sei, er müsse gekürzt werden. Wie das passieren soll, sagt er nicht. Allein in dieser Plenardebatte haben wir schon gehört: Merz will Entlastung von Autofahrer_innen, sagt aber nicht, wie. Er will Kürzungen jetzt bei den EU-Mitteln und sagt nicht, wo. Was ist das denn für ein Führungsstil? – Das ist für mich diffus ohne Ende. Ich habe da noch mal genau geschaut, weil ich mich gefragt habe: Wo ist denn eigentlich Lars Klingbeil in dieser Debatte? Ich habe nach einer Forderung gesucht, wo gegengehalten wird, und ich war erschrocken, weil er genau das Gleiche fordert wie Merz. (Peter Lehnert [CDU]: Das ist doch mal Geschlossenheit der Bundesregierung! Das wollt ihr doch!) Bei all diesen Herausforderungen kann das nicht die offizielle Position der Bundesregierung sein. Noch schockierter war ich, dass Dänemark eine ganz ähnliche Position hat. Ich weiß, dass der SSW da Gott sei Dank anders drauf schaut, aber was Dänemark fordert, ist nicht das, was wir in Zukunft brauchen. Ich glaube, mit der Taskforce haben wir den richtigen Weg. Deswegen bitte ich um die Zustimmung und danke, dass auch die SPD den Antrag unterstützt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rasmus Vöge [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Vöge, dass Sie die europäischen Geschehnisse hier zusammengefasst haben, weil es wirklich eine gute Gelegenheit ist, Europa einfach auch mal so zu betrachten, wie es ist: ein Staatenbund, der für Frieden und Gerech- (Marc Timmer) tigkeit sorgt und im internationalen Konzert eine gute Rolle einnehmen kann. Vielen Dank. (Beifall CDU) Auch ich komme jetzt zum Thema zurück. Mit über 800 Millionen Euro EU-Förderung über den aktuellen Mehrjährigen EU-Finanzrahmen profitieren Schleswig-Holstein und vor allen Dingen viele Projekte hier in ganz besonderem Maße. Das veranlasst mich zu Beginn, einen Dank auszusprechen an diejenigen, die die Anträge stellen, die Projekte durchführen, hier bei uns in Schleswig-Holstein für Wertschöpfung sorgen. Danke dafür an diese Personengruppe. (Beifall SPD, Rasmus Vöge [CDU] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Angesichts der großen Anzahl von Projekten ist klar, dass die regionale Ebene am besten weiß, wo die Fördermittel eingesetzt werden sollen. Das ist wichtig für den Zusammenhalt, gerade im ländlichen Raum. Das möchte ich bei der Gelegenheit noch mal betonen. Deshalb gilt es auch grundsätzlich, die Regionalisierungsmittel in den bestehenden Strukturen zu belassen. Hierfür hat sich der Landtag mehrfach ausgesprochen, das ist gut so. Die Europäische Kommission ist davon noch nicht überzeugt, und da müssen wir einfach weiter am Ball bleiben. Trotz der sehr erfolgreichen Projektarbeit in Schleswig-Holstein sind doch Klagen zu vernehmen, dass die Antragstellung sowie die antragsgemäße Projektdurchführung zu komplex ist und viele Ressourcen bindet, die sicherlich an anderer Stelle im Projekt besser eingesetzt werden könnten. Je weniger Erfahrung eine Organisation hat oder je kleiner sie ist, die einen Förderantrag zum ersten Mal stellt, desto größer ist natürlich der Aufwand, den Antrag neben dem laufenden Geschäft zu stellen. So stellt sich die Frage, ob man die Antrags- und Projektgestaltung erleichtern kann. In diesem Zusammenhang habe ich mit Datum vom 29. Juni 2026 die Antwort auf meine Kleine Anfrage erhalten. Das Ziel dieser Anfrage war herauszufinden, wie die Projektbedingungen erleichtert werden können. In der Antwort sind die verschiedenen Förderprogramme dargestellt und aufgelistet, aber auch in Spalten die Gründe für die einzelnen gesetzlichen Anforderungen, die zumeist dahinterstehen. Für diese umfangreiche Antwort, die nach EU-Regelungen, nach Bundesregelungen, nach Landesregelungen auflistet, danke ich den Mitarbeitenden des Europaministeriums sehr herzlich. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Aus der Antwort ergeben sich für mich drei Erkenntnisse. Erstens. Die Projektbedingungen sind in der Tat sehr komplex. Zweitens. Die Komplexität hat ihren Ursprung auch darin, dass gesetzliche Vorschriften aus der EU und aus der Bundes- und Landesebene Berücksichtigung finden müssen. Drittens. Es ist in der Tat nicht trivial, auf Anforderungen zu verzichten, wenn sich dahinter gesetzliche Regelungen verbergen oder aufhalten. Denn bevor man die Anforderungen einfach streichen kann, gilt es, sehr genau in den gesetzlichen Regelungen zu schauen, ob man diese gleichermaßen verändern oder streichen muss. Es geht beispielsweise um EU-Regelungen zur Korruptionsbekämpfung oder um Vorgaben aus dem Vergaberecht der Länder; um ehrlich zu sein, ein in sich schon sehr komplexes Sachgebiet. Da könnte man auch einmal aufräumen, aber das ist ein anderes Thema. Dennoch: Wir sollten die Handlungsmöglichkeiten dieses Parlaments ausnutzen und die Herausforderung annehmen. Diese Herausforderung lautet am Ende des Tages, das Leben für die Menschen bei uns im Land und darüber hinaus einfacher zu gestalten, und zwar aus einem und für mich wirklich sehr maßgeblichen, tragenden Grund. Für mich ist entscheidend, dass die Menschen mitwirken können. Komplexität per se schließt aber, sozusagen denklogisch, Personen vom Mitmachen aus. Diesen Weg dürfen wir nicht weiter verfestigen, sondern wir müssen ihn umkehren. Da ist eine große Möglichkeit, dies anhand der EU-Förderregelungen durchzuführen. Im Ergebnis scheint mir tatsächlich die Beschwer komplexer Regelhaftigkeit größer zu sein als ein maximales Maß an Sicherheit. Das ist für mich maßgebend. In diesem Sinne begrüße ich den Antrag und bin gespannt, welche Erkenntnisse bei der Überprüfung auf Vereinfachung für EU-geförderte Projekte gewonnen werden können. Diese Überprüfung könnte gleichermaßen Projekte einbeziehen, die sich originär mit Fördermitteln aus dem Bund oder aus dem Land beschäftigen. Da muss es danach natürlich schnell in die Umsetzung gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Marc Timmer) (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich unterstreiche jeden Satz aus der Rede des Kollegen Vöge. Ich freue mich genauso darüber, was heute im EU-Parlament passiert. Das ist historisch. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Taskforce für einfache EU-Förderverfahren – kann man machen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Wenn wir heute aber über die Zukunft der europäischen Förderpolitik sprechen, dann sollten wir nicht den Fehler machen, uns fünf Minuten lang ausschließlich darüber zu unterhalten, wie wir Geld verteilen, ohne darüber zu reden, wofür wir dieses Geld in Zukunft eigentlich nutzen wollen. Denn genau diese Frage wird politisch gerade beantwortet, weil der nächste Mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 gerade verhandelt wird, und da geht es eben nicht nur um Förderformulare, sondern es geht um politische Prioritäten für die nächsten sieben Jahre, für unsere Zukunft. (Serpil Midyatli [SPD]: Und um richtig viel Geld!) Ja, die Förderbürokratie ist ein Problem. Deswegen ist die Stoßrichtung des Antrags völlig in Ordnung. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wer einmal erlebt hat, welcher Verwaltungsaufwand teilweise selbst mit relativ kleinen Förderbeträgen verbunden ist, der weiß: Da stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen einfach nicht mehr. Ehrlich gesagt würde ich bei der Taskforce noch einen Schritt weiter gehen. Ich würde nicht nur Formulare digitalisieren, also nicht nur Daten nach dem Once-Only-Prinzip einmal erfassen, sondern auch die Chance nutzen, einmal zu fragen, welche Angaben wir überhaupt noch brauchen. Welche Nachweise können schlicht wegfallen? Wo können wir mit pauschalen Bagatellgrenzen und Stichproben arbeiten? Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein schlechtes analoges Verfahren wird nicht dadurch gut, indem man daraus ein schlechtes digitales Verfahren macht. Aus meiner Sicht wäre deswegen Folgendes richtig: Je geringer die Fördersumme und je geringer das Risiko, desto geringer können Prüfung, Dokumentation und Nachweispflichten sein. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende des Antrags steht sinngemäß: Wir wollen keine Mittelkürzungen. – Ja, aber jetzt wird es politisch interessant, denn natürlich können wir nicht sagen: „Alles, was Europa bisher finanziert hat, muss unangetastet bleiben“, und gleichzeitig Milliarden zusätzlich für Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Sicherheit und Verteidigung verlangen. (Beifall FDP) Die Kommission schlägt 409 Milliarden Euro für Wettbewerbsfähigkeit und 175 Milliarden Euro für Horizon Europe vor. Das sind keine abstrakten Haushaltszahlen, denn dahinter steht die ziemlich fundamentale Frage: Was muss Europa in einer sich verändernden Welt leisten können? Friedrich Merz hat übrigens noch etwas anderes gesagt, und damit hat er jedenfalls im Grundsatz recht. Er sagte: Mit einem Haushalt des 20. Jahrhunderts werden wir die Probleme des 21. Jahrhunderts nicht lösen. – Es wäre übrigens schön, wenn sich die Bundesregierung auch an diese Erkenntnis halten würde. (Beifall FDP und SSW) Ein Haushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Politik in Zahlen. Wenn sich die Welt verändert, müssen sich deshalb die Prioritäten eines Haushalts verändern dürfen. Ich glaube, sie müssen sich auch verändern. Europas Wettbewerbsfähigkeit steht massiv unter Druck. Wir brauchen Forschung, Innovation und technologische Souveränität, und wir müssen in der Lage sein, uns selbstständig verteidigen zu können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer alles zur Priorität erklärt, setzt am Ende überhaupt keine Prioritäten. (Beifall FDP und SSW) Deshalb muss man bereit sein, bestehende Aufgaben zu überprüfen und gegebenenfalls umzuschichten. (Dr. Heiner Garg) Selbstverständlich haben wir in Schleswig-Holstein ein riesiges Interesse daran, dass europäische Förderpolitik regional verankert bleibt. Denn Entscheidungen darüber, was wir in Husum, Flensburg, Lübeck oder im ländlichen Raum brauchen, müssen und sollen gar nicht in Brüssel getroffen werden. Subsidiarität ist kein europakritisches Prinzip, sondern Subsidiarität ist ein europäisches Prinzip, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Es bedarf starker Regionen, regionaler Verantwortung, eines einfachen Zugangs gerade für Kommunen und Mittelstand. Genauso gehört aber dazu: Europa muss dort stark sein, wo der einzelne Mitgliedstaat nicht alleine stark sein kann. Forschung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Verteidigung, grenzüberschreitende Infrastruktur: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen der Taskforce zu. Machen wir europäische Förderverfahren einfacher, digitaler und ein bisschen schneller. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn meiner Rede den Worten des Kollegen Rasmus Vöge anschließen. Für die Europäische Union, für Europa ist heute ein großartiger Tag. Ich habe vor vielen Jahren beim Nordischen Rat eine kanadische Delegation kennengelernt, weil sie nämlich auch dort entdeckt haben, wie wichtig die nordische Zusammenarbeit ist. Sie sind häufig internationale Gäste, weil wir irgendwie zusammengehören. Lassen Sie mich insofern zu dem Antrag reden. Eigentlich haben wir dieses Thema schon häufiger debattiert, und eigentlich hatten wir mit Antrag Drucksache 20/2650 einen gemeinsamen Beschluss dazu gefasst. Wir waren uns darüber einig, die EUFörderung nicht in einem großen Topf zusammenzuwerfen, weil Agrar- und Regionalförderung nicht in Konkurrenz zueinander treten sollten. Außerdem waren wir uns einig, dass die Mittelverwaltung auch künftig in den Regionen liegen muss und nicht in Berlin. Wir wissen noch nicht, wie die neue Förderperiode ausgestaltet wird. Der Kollege Malte Krüger hat es bereits erwähnt. Der Kanzler sagte, er wolle sparen. Ich weiß, dass auch Mette Frederiksen schon sagte, sparen zu wollen. Ich glaube, der Kollege Heiner Garg hat es ebenfalls gerade gesagt. Das Problem ist, dass viele Länder und viele Staaten die große Herausforderung durch einen großen Verteidigungsetat haben und dadurch weniger Geld für den Mehrjährigen Finanzrahmen ausgeben wollen. Das alles haben wir bereits hoch und runter diskutiert. Für uns ist meines Erachtens ganz wichtig: Solange wir nicht wissen, wie viel tatsächlich in diesem Pott drin ist, ist es Aufgabe der Landesregierung, sich auf den Weg zu machen und zu gucken, wie wir die zukünftigen Förderinstrumente oder die Förderperiode programmieren wollen. Natürlich soll sie sich für praxistaugliche und nutzerfreundliche Förderverfahren einsetzen. Ich hätte eigentlich gehofft, dass die Landesregierung dafür keinen Antrag hätte haben müssen. Denn wir wissen alle – das haben wir, ich weiß nicht, wie häufig, miteinander diskutiert –, dass Antragsverfahren häufig kompliziert und umständlich sind. Da hätte man eigentlich schon lange etwas machen können. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, welchen Effekt regionale Fördermittel aus Brüssel tatsächlich für unser Land haben, denn kürzlich durfte ich beim Jubiläum anlässlich von 18 Jahren AktivRegion Schlei dabei sein. Seit dem Jahr 2002 konnten dort insgesamt 218 Projekte aus dem Grundbudget und 19 Projekte aus dem Fischereifonds gefördert werden. Mit rund 8 Millionen Euro an EU-Mitteln wurden Investitionen von insgesamt fast 25 Millionen Euro ausgelöst. (Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Es ist allgemein sehr unruhig, ich bitte doch alle, die ein Gespräch führen, nach draußen zu gehen und das da fortzusetzen. Dann ist es im Saal für die Rednerinnen und Redner einfach besser, und die, die aufmerksam zuhören wollen, haben dann eine bessere Chance.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Also, seit 2019 wurden zusätzlich 110 sogenannte Kleinprojekte über das Regionalbudget aus GAKMitteln realisiert. Hier gelingt die Zusammenarbeit zweier Landkreise, die auf beiden Seiten an die Schlei angrenzen. Hier sind Begegnungsräume ge- (Jette Waldinger-Thiering) schaffen worden, Badestellen wurden modernisiert und verschönert, Spielplätze gebaut, Tourismuskonzepte entwickelt und vieles mehr. Hier hat die EU mit ihren Fördermitteln sichtbare Spuren hinterlassen. Hier können die Menschen sehen, was mit den Mitteln aus Brüssel geschieht. So rückt die sonst ferne EU dicht an die Lebenswirklichkeit der Menschen heran. Wir dürfen nicht unterschätzen, welche Bedeutung das hat. Darum ist es wichtig, dass auch künftig europäische Fördermittel direkt in die Regionen kommen. (Beifall SSW) Die Strukturen, über die wir vor Ort verfügen, haben sich bewährt, und die Kooperationspartner kennen sich, und das darf nicht verloren gehen. Es gibt viele Projekte mit grenzüberschreitenden INTERREG-Projekten und so weiter und so weiter. Wir haben ganz viel schon darüber geredet. Der Antrag tut nicht weh, wir werden ihm zustimmen. Aber dann finde ich, dass da endlich mal etwas passieren muss. Denn die Beantragung dieser Mittel, auch von ehrenamtlich getragenen Vereinen, ist hochkomplex. Eigentlich brauchen wir einen Förderantragslotsen für EU-Fördermittel, denn es ist wirklich kompliziert. Wir hätten schon längst mal regeln müssen, dass das verschlankt und vereinfacht wird. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Beifall Rasmus Vöge [CDU] und Serpil Midyatli [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Cornelia Schmachtenberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Für Europa ist heute ein großer Tag, das wurde schon zu Recht gesagt. Aber Europa ist immer großartig, an jedem Tag. Denn Europa wirkt bei uns ganz direkt vor Ort. Die europäischen Fördermittel ermöglichen Investitionen, Innovationen und Entwicklung und tragen dazu bei, dass bei uns Projekte gerade in den Regionen umgesetzt werden können. Das gilt besonders für die Kohäsionspolitik, denn damit unterstützt die Europäische Union nun mal die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung, damit sich diese gleichmäßig im Land weiter fortsetzt. Eines ist aber auch klar: Fördermittel helfen natürlich nur, wenn sie wirklich bei den Menschen ankommen. Wir haben eine große Vielfalt an Förderprogrammen, und entsprechend vielfältig sind die Verfahren. Es gibt nicht nur das eine Förderprogramm, sondern sie sind nun mal sehr unterschiedlich. Unser Anspruch und unser Ziel ist deswegen immer: Europäische Mittel müssen so einfach wie möglich, so transparent und praxistauglich wie möglich vor Ort ankommen und das Ziel wirklich erreichen. Natürlich ist es klar, dass wir Regeln brauchen. Es geht nun mal um öffentliche Gelder, und deswegen braucht es Regeln, aber Regeln dürfen nicht zum Selbstzweck werden. Wir erleben es immer wieder, es wurden eben schon Beispiele angesprochen. Es gibt ein Förderprogramm, es gibt Geld, das wir zur Verfügung stellen, es gibt eine gute Projektidee, daran mangelt es mitnichten in diesem Land. Aber der Weg zu der Förderung ist so kompliziert, dass die Antragsteller irgendwann sagen: Das tue ich mir nicht an. Oder sie sind sogar noch sauer auf den Staat, der ihnen eigentlich helfen und ihnen das Geld zur Verfügung stellen möchte, aber sie sind unzufrieden und gefrustet. Daher brauchen wir eine Vereinfachung, schlankere Verfahren und mehr Praxisnähe. Dabei müssen wir aber auch ehrlich sein, denn die bürokratischen Hürden bei EU-Förderprogrammen entstehen selten hier in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das muss man schon in dieser Debatte auch sagen. (Zuruf SPD) – Nee, das ist nicht so, aber darüber können wir bei den einzelnen Förderprogrammen weiter diskutieren. Aber – letztendlich ist es nicht das Zeichen – nur weil die bürokratischen Auflagen nicht bei uns im Land entstehen, heißt das nicht, dass wir uns dafür einsetzen. Genau dazu bin ich und sind auch andere hier im Raum mit den europäischen Vertreterinnen und Vertretern auf Behördenebene, aber auch auf parlamentarischer Ebene im Austausch. Wir haben es gerade gehört: Die Zusammenlegung von Förderprogrammen macht ein System nicht unbedingt einfacher. Die europäische Idee ist ja gerade, dass man Programme zusammenfügt, dass es (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) dadurch wesentlich unbürokratischer wird. Aber ich glaube, sie macht es sich da ein bisschen zu einfach. Denn bisher getrennte Förderbereiche sollen zusammengeführt werden, Kohäsionspolitik, Landwirtschaft und weitere Förderbereiche sollen nun gemeinsam über regionale Partnerschaftspläne erarbeitet werden. Ja, das kann natürlich eine Chance bieten, aber nur dann, wenn dadurch wirklich weniger Schnittstellen, weniger Doppelstrukturen und Bürokratie entstehen, auch wenn dazu ausreichend Zeit ist, sich darauf einzustellen. Das sehen wir aktuell nicht. Die Zeit ist durchaus knapp. Es wird auf europäischer Ebene immer noch darüber diskutiert, wie der Mehrjährige Finanzrahmen überhaupt aussehen soll, während wir gleichzeitig über die neue Förderperiode sprechen und diese hier im Land vorbereiten müssen. Deswegen arbeitet die Landesregierung gerade an dem Beitrag zum nationalen und regionalen Partnerschaftsplan. Der gesamtdeutsche Partnerschaftsplan soll bis Sommer 2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Der Start der Förderperiode ist der 1. Januar 2028. In dieser Zeit müssen nicht nur die Ideen entwickelt werden, sondern auch die ganzen Förderprogramme programmiert werden. Das heißt, in den kommenden Monaten ist sehr viel zu tun, und die kommenden Monate sind durchaus entscheidend. Wir bereiten uns nicht nur darauf vor, sondern wollen natürlich auch die Öffentlichkeit informieren. Deswegen planen wir jetzt eine Veranstaltung zum neuen Partnerschaftsplan, damit wir von Beginn an alle mitnehmen. Auch über die Gespräche, die wir ohnehin führen, würden wir öffentlich informieren, was das konkret bedeuten wird. Denn gerade in einer Phase des Umbruchs müssen diejenigen wissen, was auf sie zukommt, die mit den Förderprogrammen arbeiten. Natürlich ist die Digitalisierung dabei ein Schlüssel. Mittlerweile können alle Förderanträge digital eingereicht werden. Das ist ein wichtiger Schritt. Aber auch wir wissen, eine E-Mail oder ein PDF auszufüllen und es dann per E-Mail zu verschicken, ist noch nicht das Ziel der gesamten Digitalisierung, sondern es geht natürlich auch – das wird im Antrag ja beschrieben – um das Once-Only-Prinzip. Informationen, die dem Staat bereits vorliegen und rechtmäßig genutzt werden dürfen, sollten nicht immer wieder neu abgefragt werden. Das kann zu doppelten Dateneingaben führen, Nachweise und Aufwand reduzieren. Das führt ja nicht zu einer Erleichterung nur bei den Menschen hier vor Ort, sondern natürlich auch zu einer Erleichterung bei uns in den Behörden. Also wir haben durchaus ein Interesse daran. Es hört sich immer so wahnsinnig einfach an, und wir alle in diesem Raum würden uns das, glaube ich, wünschen, aber es ist ein bisschen komplizierter. Man muss aber auch dazu sagen, viele Förderprogramme werden ja nicht nur in den einzelnen Häusern und in der Regierung umgesetzt, sondern auch bei anderen Beteiligten. Deshalb werden wir natürlich prüfen, wie wir Digitalisierung weiter nutzen können, um Verwaltungsvereinfachungen hinzubekommen, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger und für die Antragsteller. Klar ist auch, wir informieren nicht nur, sondern wir sind jetzt auch schon sehr direkt mit den Antragstellerinnen und Antragstellern, mit den Zuwendungsempfängern und den Bewilligungsstellen im Austausch, um genau zu überprüfen, was denn in der aktuellen Förderperiode nicht gut lief und was wir in der nächsten Förderperiode verbessern können. Genau das wollen wir weiter intensivieren. Aber es findet alles schon statt, und die Evaluation läuft auch. Klar ist allerdings auch: Eine gute Idee darf nicht daran scheitern, dass das Verfahren zu kompliziert ist, und ich glaube, das eint uns alle, damit Europa noch ein bisschen mehr ankommt als ohnehin schon. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute und 15 Sekunden erweitert. Diese Zeit stände jetzt allen Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließe ich die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört und lasse darum in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Drucksache 20/4715 (neu). Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 16 auf: Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts (Vizepräsidentin Beate Raudies) Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4710 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist für viele Familien keine Lifestylefrage und keine abstrakte gesellschaftspolitische Debatte. Er gehört zu den existenziellsten Wünschen, die Menschen haben können. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Wer erlebt hat, wie sehr ein unerfüllter Kinderwunsch Menschen beschäftigen, belasten und manchmal über Jahre hinweg begleiten kann, der sollte über Fortpflanzungsmedizin mit etwas weniger moralischer Gewissheit und etwas mehr Empathie sprechen. Wir reden hier keineswegs über ein exotisches Randphänomen. Nach der vorliegenden Studie ist im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ungefähr jede beziehungsweise jeder Zehnte ungewollt kinderlos. Medizinisch hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm viel verändert. Unser Recht allerdings stammt in wesentlichen Teilen aus einer ganz anderen Zeit, und genau diese Lücke möchten wir schließen. Für mich ist dabei eines entscheidend: Nicht alles, was medizinisch möglich ist, muss auch erlaubt sein. Aber ebenso wenig muss alles verboten bleiben, nur weil es einmal verboten war. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Eine moderne Rechtsordnung muss zwei Dinge gleichzeitig leisten können: Selbstbestimmung ermöglichen und Menschen vor Ausbeutung schützen. Deshalb fordern wir ausdrücklich keine kommerzielle Leihmutterschaft. Wir wollen keinen Markt für Schwangerschaften. Wir wollen keine Geschäftsmodelle, bei denen die wirtschaftliche Not von Frauen ausgenutzt wird. Aber zwischen einem kommerziellen Markt und einem Totalverbot liegt ein ziemlich großer Raum. Genau diesen Raum kann und muss ein verantwortungsvoller Gesetzgeber ausfüllen. (Beifall FDP und SSW) Wir sollten uns nichts vormachen: Ein deutsches Verbot verhindert Leihmutterschaft nicht. Es verlagert sie teilweise ins Ausland. Und dann passiert etwas geradezu Widersinniges, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir verbieten ein Verfahren in Deutschland mit dem Argument, Frauen schützen zu wollen, und nehmen gleichzeitig in Kauf, dass Menschen in Länder ausweichen, in denen Schutzstandards möglicherweise erheblich niedriger sind als bei uns. Das ist jedenfalls aus unserer Überzeugung nicht die Antwort eines modernen Rechtsstaates. (Beifall FDP) Wenn unser Ziel der Schutz von Frauen ist, dann sollten wir darüber sprechen, wie wir diesen Schutz gewährleisten, statt die Realität einfach hinter die deutsche Grenze zu verschieben. Ja, wir müssen in dieser Debatte auch über Jens Spahn sprechen, und zwar nicht, weil ich sein Privatleben politisieren werde. Ganz im Gegenteil, ich wünsche Jens Spahn und seinem Mann und ihrer Familie von Herzen alles Gute. Ihr Familienglück steht nämlich niemandem zur Bewertung zu. Aber wenn ein prominenter deutscher Politiker mithilfe einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten Vater werden kann und seine Partei gleichzeitig daran festhält, anderen Menschen diesen Weg in Deutschland grundsätzlich zu verwehren, dann entsteht ein politischer Widerspruch, über den wir sprechen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Widerspruch wird besonders problematisch, wenn am Ende die finanzielle Leistungsfähigkeit darüber entscheidet, wer ein deutsches Verbot faktisch umgehen kann und wer nicht. Familienglück darf keine Frage des Geldbeutels oder des Flugtickets sein. (Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich störe mich auch an einem Frauenbild, das in Teilen dieser Debatte auf Bundesebene gerade mitschwingt, als sei eine erwachsene Frau grundsätzlich nicht in der Lage, eine solche Entscheidung selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu treffen. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) Selbstbestimmung kann doch nicht bedeuten: Wir respektieren deine Entscheidung, solange wir sie für richtig halten. – Natürlich gibt es Abhängigkeiten, natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck, und natürlich gibt es auch Ausbeutung. Genau deswe- (Dr. Heiner Garg) gen wollen wir einen neuen, zeitgemäßen Schutzrahmen. (Beifall FDP und SSW) Am Ende geht es bei diesem Ansinnen um etwas sehr Grundsätzliches: Wie viel Vertrauen haben wir eigentlich in erwachsene, selbstbestimmte Menschen? – Freiheit bedeutet nicht Regellosigkeit. Gerade bei einem so sensiblen Thema braucht Freiheit Verantwortung, Schutz und klare Grenzen. Aber Schutz ist etwas anderes als Bevormundung. Ein Verbot ist nicht automatisch deshalb verantwortungsvoll, weil es ein Verbot ist. Deshalb wollen wir einen Rechtsrahmen, der Frauen vor Ausbeutung schützt, Kindern ihre Rechte garantiert und Menschen ermöglicht, eigenverantwortlich Entscheidungen über ihr Leben und ihre Familie zu treffen. Denn Familie entsteht nicht dadurch, dass der Staat ein bestimmtes Familienmodell für richtig erklärt. Familie entsteht dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob ein Mensch Kinder haben möchte, ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die der Staat und im Übrigen auch jeder andere Mensch zu respektieren hat. Aber die Entscheidung für ein Kind ist das eine, die Frage, ob und auf welchem Wege sich dieser Kinderwunsch erfüllen lässt, ist noch mal eine ganz andere. Nach einer Studie – ich habe einen etwas anderen Altersrahmen – des Bundesfamilienministeriums ist fast jedes zehnte Paar, das haben wir eben schon gehört, im Alter von 25 bis 59 Jahren in Deutschland ungewollt kinderlos. Unerfüllter Kinderwunsch betrifft damit sehr viele Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Für die Betroffenen kann das erhebliche psychische, körperliche, aber auch finanzielle Belastungen mit sich bringen. Gleichzeitig hat die Reproduktionsmedizin enorme Fortschritte gemacht, der rechtliche Rahmen allerdings nicht. Der entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen beziehungsweise sogar nicht mehr der medizinischen Realität und damit auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, insbesondere bei der Embryonenspende. Deswegen ist die gesellschaftliche und politische Debatte wichtig und richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat festgestellt, dass sowohl die Eizellspende als auch die altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig sein können. Aber aus der Feststellung, dass etwas verfassungsrechtlich möglich ist, folgt in meinen Augen noch lange nicht, dass wir es politisch und gesellschaftlich tragen und durchsetzen sollten und müssen. Wir sprechen in meinen Augen eben nicht nur über Verfassungsrecht, wir sprechen über familien-, frauen- und gesundheitspolitische Fragen und über notwendige Schutzmechanismen für Frauen, aber auch für die Kinder. Dabei sollten wir in meinen Augen insbesondere die Eizellspende und die Leihmutterschaft losgelöst voneinander diskutieren. Die hormonelle Stimulation und die Eizellentnahme bei der Eizellspende sind medizinische Eingriffe, und die Gefahr einer Überstimulation ist nicht gering. Das sind keine Kleinigkeiten, und gerade vor dem Hintergrund sollten wir eine Kommerzialisierung der Eizellspende in meinen Augen verhindern. Was ich mir allerdings vorstellen könnte, ist die Freigabe von Eizellen, die ursprünglich für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen worden sind und nicht mehr benötigt werden. Ich glaube, das wäre ein guter Mittelweg, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. (Vereinzelter Beifall CDU) Weitaus schwieriger ist die Leihmutterschaft. Die Kommission hält eine altruistische Leihmutterschaft unter sehr engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich zwar für möglich, aber sie stellt gleichzeitig fest, dass die Gefahr von Umgehung und Missbrauch auch ein Festhalten am vollständigen Verbot rechtfertigen kann. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kommission bei der altruistischen – nicht bei der kommerziellen – Leihmutterschaft eine finanzielle Aufwandsentschädigung für die Leihmutter fordert, kann ich mir das aber auch in Zukunft nicht vorstellen. Wie bemisst man denn eine solche Entschädigung für eine Schwangerschaft, für körperliche und hormonelle Veränderungen? Wo verläuft am Ende die Grenze zwischen einer Aufwandsentschädigung und einem finanziellen Anreiz? (Birte Glißmann) Wenn ich eines im vergangenen Jahr gelernt habe, dann, dass man Schwangerschaften, Geburten und das Wochenbett niemals miteinander vergleichen kann, weil es unfassbar individuell ist. Wir sollten uns davor hüten, Schwangerschaften, Geburten und das Wochenbett miteinander zu vergleichen, es zu bewerten oder gar zu beziffern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Punkt fehlt im FDP-Antrag komplett. Auch Herr Kollege Dr. Garg hat das Thema in seinen Ausführungen ausgelassen, aber genau dieses Spannungsverhältnis lässt sich für mich nicht auflösen, auch nicht bei einer altruistischen Leihmutterschaft. Anders sieht das bei der Embryonenspende aus. Das habe ich eben schon angedeutet. Hier brauchen wir eine zeitgemäße Rechtsklarheit. Auch die Forderung nach einer Ausweitung der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen halte ich für richtig. Kollege Dr. Garg hat es eben richtig gesagt: Der Zugang zu medizinischer Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch darf nicht vom Einkommen oder dem Familienstand – auch das ist aktuell noch der Fall – abhängen. Meine Damen und Herren, auf all diese Fragen gibt es keine leichten Antworten, und sie brauchen eine breite, differenzierte und vor allem sachliche gesellschaftliche, aber auch parlamentarische Diskussion. Lassen Sie uns deshalb die Diskusson im Sozialausschuss weiterführen. Wir beantragen die Überweisung an den Sozialausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man kann jetzt schon festhalten, dass uns als Fraktionen eint, wie groß die Tragweite der ethischen Fragen ist, die hier aufgeführt werden. Ich unterstütze deshalb den Appell der Kollegin Glißmann, dieses Thema weiter im Sozialausschuss zu diskutieren, weil es auch bei uns in der Grünen-Fraktion keine einheitliche Position zu den diversen Fragestellungen gibt, die aufgeworfen werden. Es ist richtig, diese Themen weiter zu diskutieren und die Fragen hierzu an anderer Stelle weiter zu erörtern; denn kaum ein Bereich der Medizin zeigt so deutlich wie die Reproduktionsmedizin, dass medizinischer Fortschritt nicht automatisch bedeutet, dass gesellschaftliche und ethische Fragen einfacher werden. Im Gegenteil, wir wissen heute Dinge, die vor wenigen Jahrzehnten kaum vorstellbar waren. Mit jeder neuen medizinischen Möglichkeit müssen wir neu darüber sprechen, was wir unter welchen Bedingungen ermöglichen wollen. Dabei sollten wir zunächst über etwas sprechen, bei dem ich deutlich weniger ethische Grauzonen sehe. Die Erfüllung eines Kinderwunsches darf nicht davon abhängen, ob Menschen verheiratet sind oder wen sie lieben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deshalb halte ich einen gleichberechtigten Zugang zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung für richtig. Auch wir haben uns in Schleswig-Holstein vorgenommen, uns für eine bundeseinheitliche finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen einzusetzen. Komplizierter wird es hingegen bei der Eizellspende und Leihmutterschaft; denn hier treffen unterschiedliche Formen von Selbstbestimmung unmittelbar aufeinander: Die Freiheit eines Menschen, eine Familie zu gründen, die Selbstbestimmung der Frau, die Eizellen spendet oder ein Kind austrägt, und schließlich die Rechte eines Menschen, der selbst noch gar nicht in diese Entscheidung einwilligen kann, des Kindes. Deshalb greift ein pauschales „Das muss alles verboten bleiben“ als auch ein einfaches „Alles ist legal“ viel zu kurz. Nehmen wir die Eizellspende. Medizinisch ist sie nämlich nicht einfach das weibliche Gegenstück zur Samenspende. Für die Gewinnung von Eizellen sind hormonelle Stimulationen und ein invasiver Eingriff notwendig. Die in der letzten Legislaturperiode des Bundestags eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordert deshalb im Falle einer Zulassung ausdrücklich eine Minimierung gesundheitlicher Risiken, eine unabhängige Qualitätssicherung und eine Absicherung der Spenderin gegen mögliche Langzeitfolgen. Auch bei der zuletzt durch Jens Spahns Fall bundesweit diskutierten Frage um eine Leihmutterschaft ist die Situation höchst komplex; denn auch hier verläuft ein schmaler Grat zwischen Selbstbestimmung und Freiheit der Entscheidung, wenn (Jasper Balke) ökonomische Abhängigkeiten oder gar familiärer Druck ins Spiel kommen. Wie verhindern wir einen Markt hier bei uns in Deutschland oder gar den international real existierenden Markt, auf dem wohlhabende Menschen ihre reproduktiven Möglichkeiten durch die körperlichen Risiken anderer erweitern? Denn bei all den ethisch schwierigen Abwägungen muss eines klar sein: Die individuelle reproduktive Selbstbestimmung sollte niemals vom eigenen Geldbeutel oder dem unfreiwilligen Rücken von Frauen abhängig gemacht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, moderne Medizin zwingt uns zunehmend, über Fragen zu entscheiden, bei denen es weder Richtig noch Falsch oder gar pauschal Gut oder Böse gibt, sondern bei denen verschiedene legitime Rechte und Interessen miteinander konkurrieren. Wenn ich mir die Entwicklungen in den Bereichen der Biotechnologie, der künstlichen Intelligenz und der Humangenetik anschaue, dann werden sich in den kommenden Jahren noch ganz andere, existenziellere Frage ergeben, auf die eine Gesellschaft nur als Ganzes Antworten geben kann. Das menschliche Genom als unfassbar komplexes Gebilde aus Basenpaaren, Transkriptions- und Translationsfaktoren, von denen wir sehr vieles noch nicht verstehen, ist letzten Endes für jedes Individuum eine Sammlung an Daten, die unsere Biologie ausmacht. Mit künstlicher Intelligenz haben wir seit ein paar wenigen Jahren ein Instrument, das exorbitante Mengen an Daten verarbeiten und Muster erkennen kann, die unseren bisherigen Technologien bislang verborgen geblieben sind. Deshalb werden wir vermutlich noch für eine längere Zeit manche Fragen nicht abschließend beantworten können, zum Beispiel welches Maß an Perfektion medizinisch anzustreben ist und wie wir dabei die legitime biologisch unperfekte Vielfalt der menschlichen Natur nicht verlieren. All diese Fragen werden wir schon gar nicht hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend klären können, doch ist es richtig, dass Politik diese gesellschaftlich notwendigen Diskussionen anstößt. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mir vorstellen, dass das Thema alle berührt. Deshalb fände ich es schön, wenn wir alle den Rednerinnen und Rednern die gebührende Aufmerksamkeit zukommen lassen. Das fände ich dem Thema angemessen. Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist für viele Menschen einer der tiefsten Wünsche überhaupt, und wenn dieser Wunsch unerfüllt bleibt, kann das mit großem Leid verbunden sein. Gleichzeitig hat sich die Reproduktionsmedizin in den vergangenen Jahrzehnten enorm weiterentwickelt. Unser rechtlicher Rahmen hat mit dieser Entwicklung aber nicht überall Schritt gehalten. Ich kann dem Antrag der FDP deshalb persönlich vieles abgewinnen; denn ich finde es richtig, darüber zu diskutieren, ob die Eizellspende unter klaren Voraussetzungen ermöglicht werden kann oder wie wir es erreichen können, Rechtssicherheit bei der Embryonenspende zu schaffen. Zudem ist es wichtig zu hinterfragen, warum die finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen noch immer vom Familienstand oder der sexuellen Orientierung abhängt. Bei der altruistischen Leihmutterschaft ist die Abwägung jedoch schwieriger: Auf der einen Seite stehen reproduktive Selbstbestimmung und der Wunsch von Menschen, eine Familie zu gründen, auf der anderen Seite geht es aber genauso um die Frau, die eine Schwangerschaft und die Geburt für andere übernimmt, und natürlich um das Kind. Wir müssen sehr genau darüber sprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine altruistische Leihmutterschaft ermöglicht werden könnte und welche Schutzmechanismen dafür nötig wären. Wie aktuell diese Debatte ist, haben wir in den vergangenen Wochen am Beispiel von Jens Spahn gesehen. Er und sein Mann sind mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Die persönliche Entscheidung, eine Familie zu gründen, möchte ich genauso wie mein Kollege Dr. Garg ausdrücklich nicht bewerten. Politisch finde ich den Umgang damit allerdings bemerkenswert: Wer selbst eine Möglichkeit im Ausland in Anspruch nimmt, die in Deutschland verboten ist, und gleichzeitig politisch (Sophia Schiebe) dafür eintritt, dass sie verboten bleibt, muss sich diesen Widerspruch vorhalten lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Der Fall macht noch etwas anderes sichtbar: Wer über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, kann ins Ausland gehen. Andere können das nicht. Genau diese soziale Ungleichheit gehört für mich in die Debatte hinein. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Denn wir müssen uns fragen, ob es auf Dauer eine überzeugende Antwort sein kann, bestimmte Möglichkeiten in Deutschland auszuschließen, während diejenigen, die es sich leisten können, Lösungen finden. Gleichzeitig beantwortet dieser Widerspruch noch nicht die schwierige Frage einer möglichen Legalisierung. Denn die Vorbehalte gegenüber der Leihmutterschaft sind gewichtig. Es geht um die körperliche Selbstbestimmung der austragenden Frau, um mögliche Abhängigkeiten und darum, Druck oder Ausbeutung zu verhindern. Auch der Begriff „altruistisch“ löst die Frage nicht automatisch. Sozialer Druck, familiäre Erwartungen oder emotionale Abhängigkeiten können trotzdem eine Rolle spielen. Deshalb lohnt sich für uns auch noch mal ein Blick auf die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. 18 Expert_innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen haben sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Ihr Ergebnis ist differenziert. Bei der Eizellspende kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das bestehende Verbot verfassungsrechtlich nicht zwingend notwendig ist und eine Legalisierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre. Auch bei der altruistischen Leihmutterschaft sieht sie Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung. Gleichzeitig benennt sie Risiken und hohe Anforderungen an den Schutz der austragenden Frau und des Kindes. Genau diese Abwägungen sollten wir ernst nehmen. Denn wie können wir Freiwilligkeit tatsächlich gewährleisten? Lassen sich Abhängigkeiten und Druck wirklich ausschließen? Welche Rechte hat die austragende Frau während der Schwangerschaft und nach der Geburt, und wie sichern wir eigentlich die Rechte des Kindes? Das sind keine Detailfragen, die wir nach einer grundsätzlichen Entscheidung noch regeln müssen. Sie gehören zu grundsätzlichen Entscheidungen selbst. (Beifall SPD und FDP) Ich halte es für falsch, diesen Antrag heute einfach abzulehnen. Genauso wenig bin ich aber bereit, heute zu sagen: Die Richtung steht fest, und wir müssen nur noch über die Ausgestaltung sprechen. Dafür sind die Fragen zu grundlegend und die Argumente auf beiden Seiten zu gewichtig. Wir werden deshalb auch die Überweisung in den Sozialausschuss beantragen – nicht mit einem vorweggenommenen Ergebnis, sondern mit dem Anspruch, diese Fragen ernsthaft und ergebnisoffen zu diskutieren. Sollte es heute keine Überweisung geben, werden wir uns enthalten. Reproduktive Selbstbestimmung verdient für uns eine offene Debatte, aber sie verdient ebenso eine sorgfältige Debatte. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon 2022 in einem Antrag eine umfassende Reform der Regelungen im Sozialgesetzbuch V gefordert. Noch immer hängt es von Sexualität, Alter und Familienstand der Versicherten ab, ob die Krankenkasse den gesetzlichen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlt. Das ist nicht mehr zeitgemäß. (Beifall SSW, Sophia Schiebe [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Außerdem können viele Versicherte den verbleibenden hohen Eigenanteil nicht aufbringen. In einigen Bundesländern gibt es eine Landesförderung, die von betroffenen Paaren beantragt werden kann. Hier muss der Gesetzgeber endlich eine moderne, bundeseinheitliche Regelung auf den Weg bringen. Da hört für uns die Einigkeit aber auch auf. Das Verbot der Eizellspende bleibt für uns zumindest in Teilen richtig. Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung empfiehlt eine Legalisierung, wenn einer Frau Eizellen für einen eigenen Kinderwunsch bereits entnommen wurden und diese dann nicht mehr gebraucht werden. Dasselbe soll für befruchtete Eizellen gelten, die eingelagert, dann aber nicht verwendet wurden. Das finde ich richtig. Eizellspenden aber, die explizit zu dem Zweck stattfinden, diese fremden Frauen zur Verfügung zu stellen, werfen meines Erachtens ethische Fragen (Jette Waldinger-Thiering) auf. Der Eingriff birgt Risiken und Nebenwirkungen. Ist es in Ordnung, das einer gesunden Frau zuzumuten? Ohne Frage müsste die Spenderin hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Aber was ist in diesem Fall angemessen? Ich sehe das Risiko, dass Menschen, die ausreichend Geld haben, sich Eizellen von Frauen kaufen, die das Geld brauchen. Ein Verhältnis auf Augenhöhe ist das nicht. Bei der Betrachtung der Leihmutterschaft hat die Kommission die Idee der altruistischen Leihmutterschaft zugrunde gelegt. Ich störe mich dabei sehr an dem Begriff des Altruistischen, der zunächst einmal voraussetzt, dass die Frau diese Leistung aus reiner Mitmenschlichkeit ohne Gegenleistung erbringt. Hier wird einmal mehr ein Bild von Frauen gezeichnet, die gratis Care-Arbeit erbringen sollen, weil sie gute und selbstlose Menschen sind. Am Ende müsste in jedem Fall eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Frau stehen. Aber was ist denn eigentlich angemessen? Die Frau ist neun Monate lang schwanger und in dieser Zeit in ihrer Freiheit eingeschränkt. Wollte man dafür einen fairen Lohn berechnen, wäre das Geld ein großer Anreiz. Die Leihmutterschaft als Weg zum Kind bliebe immer den Wohlhabenden vorbehalten. Auch der Hinweis darauf, dass Menschen diese Leistung dann im Ausland einkaufen, spricht für mich nicht für eine Legalisierung. Unterschiedliche Rechtsnormen, die dazu verleiten, Aktivitäten ins Ausland zu verlagern, wird es immer geben. In den USA sind Verträge zur Leihmutterschaft oftmals so gestaltet, dass die Auftraggeber ein Mitspracherecht zu Schwangerschaft und Geburt bekommen. Weiter kann man von weiblicher Selbstbestimmung kaum wegkommen. Wir finden es daher richtig, am vollständigen Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. Leihmutterschaft ist mit vielen Problemen behaftet, die sich nicht auflösen lassen, und es bleibt immer ein Risiko für Missbrauch. Wir wollen ein modernes Fortpflanzungsmedizinrecht. Wir wollen, dass der Zugang zu medizinischer Unterstützung nicht vom Trauschein, vom Geldbeutel oder von der sexuellen Orientierung abhängt. Aber reproduktive Selbstbestimmung bedeutet nicht nur die Selbstbestimmung der Menschen mit Kinderwunsch. Sie bedeutet genauso die körperliche und soziale Selbstbestimmung der Frauen, deren Eizellen oder Körper dafür benötigt werden. Deshalb ist für uns die Legalisierung der Leihmutterschaft nicht verhandelbar. Ich freue mich, dass der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen wird, damit wir uns mit dem Thema weiter auseinandersetzen können. Denn es ist nicht so einfach. Jeder Vorredner und jede Vorrednerin hat es gesagt: Das ist etwas, mit dem wir uns wirklich einmal ordentlich und sachlich auseinandersetzen müssen. Denn wir müssen hierfür wirklich eine Lösung finden. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Gesundheit und Justiz, Frau Professorin Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Recht im Bereich der Fortpflanzungsmedizin ist zum Teil mehrere Jahrzehnte alt. Die medizinischen Möglichkeiten, um den Wunsch nach einem eigenen Kind zu realisieren, haben sich in dieser Zeit weiterentwickelt. Auch die Lebensentwürfe der Menschen sowie die traditionellen Vorstellungen von Familie haben sich teilweise verändert. Die neuen medizinischen Möglichkeiten sind für viele Menschen mit großen Hoffnungen verbunden. Gleichzeitig werfen sie aber auch schwierige ethische, moralische und auch elementare verfassungsrechtliche Fragen auf. Auf letztere möchte ich näher eingehen. Da ist auf der einen Seite das Recht der potenziellen Eltern auf Fortpflanzungsfreiheit. Es ist eine besondere Ausprägung des in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz. Da sind auf der anderen Seite die Rechte der Leihmütter und der Eizellspenderinnen. Es sind die Rechte auf körperliche Integrität und auf Selbstbestimmung. Unsere Verfassung gebietet dem Staat, die Betroffenen vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Den Staat trifft aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz darüber hinaus die Pflicht zum Schutz vor Ausbeutung. Frauen dürfen nicht aus finanzieller oder sonstiger Not heraus instrumentalisiert werden. Drittens sind die Rechte des Kindes zu wahren. Das ungeborene Kind darf nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz niemals zum Objekt herabgewürdigt (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) werden. Das wäre mit der Menschenwürde als dem absoluten und unveräußerlichen Primärprinzip unserer Verfassung unvereinbar. Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung sowie auf Gleichbehandlung. Die von der ehemaligen Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am 15. April 2024 ihren Bericht zu den Möglichkeiten aller Legalisierungen der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft vorgelegt. Laut Kommission sind eine Eizellspende und eine altruistische Leihmutterschaft verfassungsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen nicht notwendigerweise verboten. Allerdings zeigt der Bericht vor allem für die Leihmutterschaft erhebliche Risiken auf. Auf Seite 460 heißt es beispielsweise – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wird die Übergabe des Kindes an bestimmte Qualitätsmerkmale (z. B. Gesundheit, Fehlen einer Behinderung, Geschlecht) geknüpft, stellt dies den Eigenwert des Kindes in Frage und würde damit zu einer Verletzung der Menschenwürde führen.“ Meine Damen und Herren, eine Legalisierung von Leihmutterschaft, Eizellspenden und Embryonenspenden müsste den erheblichen Gefährdungspotenzialen der neuen medizinischen Möglichkeiten wirksam begegnen. Sie müsste staatliche Schutzpflichten und grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte miteinander in Einklang bringen. Es geht nicht nur um die potenziellen Eltern. Es geht auch um die Leihmütter und die Eizellspenderinnen. Es geht um das Kind. Eine Legalisierung setzt jedoch vor allem eine grundlegend ethischmoralische Entscheidung voraus, ob der Einsatz der neuen medizinischen Möglichkeiten rechtlich erlaubt werden sollte; denn es sind Möglichkeiten, die die Grundfesten unseres Menschenbildes und unserer Verfassung berühren. Daher ist es gut, wenn wir uns die Zeit nehmen, um diese hohen Rechtsgüter und die essenziellen ethischen Grundwerte im Ausschuss vertieft zu betrachten. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Dr. Heiner Garg gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ganz kurz etwas möglicherweise etwas Ungewöhnliches tun: Ich möchte mich zum Schluss dieser Debatte bei Ihnen allen für die Art und Weise bedanken, wie diese Debatte geführt wurde, (Beifall ganzes Haus) weil nicht nur in meiner Fraktion dieselbe Diskussion herrschte, wie der Kollege Balke das für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geschildert hat, sondern weil ich finde, dass Demokratie genauso funktioniert: dass man im Respekt voreinander, auch im Respekt vor einer vollkommen anderen Auffassung miteinander in der Sache diskutiert, gerade solche Themen. Ich freue mich über die Ausschussüberweisung, die ja vermutlich verabschiedet werden wird. Ich freue mich auf die intensive Diskussion und wünsche mir, dass sie genauso weitergeht. Ich glaube, damit wird auch dieser Demokratie wirklich ein Dienst erwiesen, so wie wir heute darüber diskutiert haben. – Danke schön. (Beifall)

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen in diesem Haus oder diese Woche ständig über PISA-Bildungsmonitoring oder das, was unser Bildungssystem besser macht oder was unsere Schüler besser machen soll und wo unsere Schülerinnen und Schüler hier in Schleswig-Holstein eigentlich überhaupt stehen. Genau deshalb sind Lernstandserhebungen wichtig. Ich möchte daran erinnern, dass wir letztes Jahr als FDP nach dem Hamburger Modell gefordert haben, diese Lernstandserhebungen in jedem Schuljahr durchführen zu lassen. Wir wollen wissen, wo Kinder stehen, wo Lernrückstände bestehen und wo Förderung notwendig ist. Deshalb stellen wir, und das möchte ich klarstellen, LeA.SH überhaupt nicht infrage. Aber eine Lernstandserhebung darf nicht einfach durchgeführt werden und anschließend in einer Schublade verschwinden. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD]) Eine Lernstandserhebung muss ein Anfang sein, sie darf nicht das Ende sein. Denn wenn wir wissen, was ein Kind kann oder wo es Schwierigkeiten hat, muss die nächste Frage lauten: Was tun wir jetzt eigentlich damit? – Unsere Lehrerinnen und Lehrer vor Ort entscheiden, welche pädagogischen Maßnahmen dann für die Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Das ist richtig so, weil wir unseren Lehrkräften in Schleswig-Holstein vertrauen. Aber die einzelne Lehrkraft sieht das einzelne Kind. Das Land muss das ganze System sehen. Es muss doch ein Interesse daran haben zu wissen, welche Maßnahmen aufgrund dieser Lernstandserhebung eigentlich überhaupt ergriffen werden. Welche Ansätze werden gewählt, und vor allem, was kommt tatsächlich beim Kind an? Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen, dass LeA.SH wissenschaftlich ausgewertet wird. Wir wollen nicht nur wissen, wo Schülerinnen und Schüler stehen. Wir wollen wissen, was aus diesen Erkenntnissen folgt, ob sich dadurch eine Lernentwicklung verbessert hat und ob schulische Abläufe verschlankt werden können. Das ist keine theoretische Frage. Nehmen wir vielleicht EVi als Beispiel. Wenn wir viereinhalbjährige Kinder testen, einen Entwicklungs- und Sprachförderungsbedarf feststellen und anschließend die Kinder fördern, muss doch für uns eigentlich interessant sein, wenn ein Kind anschließend in die 1. Klasse kommt: Hat diese Förderung, die dort passiert ist, etwas gebracht? (Beifall FDP) Das muss ich dann doch in der 1. Klasse mit dieser Lernstandserhebung testen. (Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Ich würde gern erst fortfahren. Hat die Förderung etwas gebracht? LeA 6 ist freiwillig. Aber ich muss doch eigentlich zum Schluss kommen, in LeA 6 zu schauen, ob die Defizite, die in der 5. Klasse festgestellt wurden, in irgendeiner Weise aufgeholt worden sind. Das muss doch überprüft werden. Sonst messen wir zwar, aber wir lernen nicht daraus. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Deshalb wundert es mich, dass man sich gegen eine Auswertung wehrt. Im Alternativantrag der Koalition ist eine freiwillige Befragung der Lehrkräfte vorgesehen. Das kann sicherlich Erkenntnisse vor Ort liefern, wie LeA vielleicht dort wahrgenommen wird, aber wir sollten unseren Lehrkräften nicht immer wieder neue Befragungen und zusätzliche Aufgaben geben. (Beifall FDP und SSW) Denn die Daten liegen vor. Die Daten werden mit LeA.SH erhoben. Sie werden schon erhoben, sie werden aber vom Land nicht genutzt und nicht evaluiert. Dann sollte es doch möglich sein, diese Daten wissenschaftlich auszuwerten und daraus Erkenntnisse für das gesamte Land zu gewinnen. Wir wollen wissen, welche Maßnahmen aufgrund der Lernstandserhebung ergriffen werden, was davon wirkt, was zukünftig vielleicht anders gemacht werden muss. Warum wehren wir uns dagegen, genau das herauszufinden?

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Abgeordnete, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Kollegen?

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie sagen, sie wollten aus diesen Daten etwas lernen. Ich kriege das, was Sie sagen, nicht mit Ihrem Antragstext überein. Im ersten Punkt Ihres Antrags fordern Sie „LeA.SH umfassend wissenschaftlich evaluieren zu lassen und dabei zu untersuchen, ob die Erhebungen die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler verbessern konnten.“ Das ist doch aber nicht das, was Sie hier gerade ausgeführt haben. (Zurufe: Doch!) Können Sie mir bitte einmal erklären, wie das, was im Antragstext steht, Sinn ergibt? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau das hat sie gesagt, Herr Kollege! – Weitere Zurufe) – Genau das habe ich gesagt. Herr Krüger, es ist nett, dass Sie immer wieder Fragen stellen zu der Art und Weise, wie wir unsere Anträge stellen. Es wird immer wieder darauf rumgehackt, inwieweit die Satzzusammenhänge stimmen. Bitte stellen Sie doch eine Frage, bei der Sie wirklich daran interessiert sind, dass ich diese beantworten kann.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Abgeordnete, der Kollege Krüger würde das gerne tun, wenn Sie es gestatten.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Das war mir noch mal wichtig zu sagen, weil es immer nur um die Anträge geht.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Riecke. Ich versuche mein Bestes. – Ich verstehe es immer noch nicht ganz, aber ich spare mir den Teil zur Frage der Erhebungen und sage gleich in meiner Rede etwas dazu. Dann stelle ich jetzt eine Frage, die mich wirklich interessiert, und zwar zu Punkt 2 Ihres Antrags, den ich auch nicht verstehe. In Ihrem zweiten Punkt fordern Sie, den Nutzerkreis zu erweitern. Welchen weiteren Nutzerkreis schlagen Sie vor? – Es geht darum, LeA.SH eventuell auf andere Klassen auszuweiten und die erhobenen Daten weiter zu nutzen. Ich verstehe nicht, warum man sich dagegen wehrt. Wir haben das im Ausschuss gefragt, und Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen tragen das immer wieder an uns heran. Am Anfang des Schuljahres werden bis zu einem gewissen Punkt LeA.SH 1 und LeA.SH 5 gemacht. Der Test wird gemacht, man erhält als Lehrer die Rückmeldung, und dann passiert mit der Lernstandserhebung, wenn sich der Lehrer nicht wirklich darum kümmert, erst einmal weiter gar nichts. Es muss doch im Interesse des Landes liegen, wenn wir Probleme haben – Stichworte PISA, Bildungsmonitoring –, zu erfahren, wo die Probleme liegen, wie die Ergebnisse regional ausfallen. Diese Daten müssen mich doch interessieren. Ich stelle als Land diese Lernstandserhebung zur Verfügung, dann muss mich doch auch interessieren, was damit eigentlich passiert. (Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Fahren Sie bitte fort, Frau Abgeordnete.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Wir wollen keine Kontrolle der Lehrkräfte vornehmen, wir wollen auch keine Ranglisten von Schulen haben. Wir wollen ein Bildungsmonitoring, das uns zeigt, wo wir stehen, wo wir besser werden können und wo wir nachsteuern müssen. Wir sollten LeA.SH als Chance eines echten Bildungsmonitorings sehen. Wir könnten damit erkennen, wo bestimmte Lernprobleme besonders auftreten. Wir könnten schauen, ob sich regionale Unterschiede zeigen. Wir könnten untersuchen, welche Förderansätze besonders erfolgreich sind, und wir könnten daraus ableiten, wo wir künftig anders oder gezielter handeln müssen. Genau das ist doch das Ziel. Meine Damen und Herren, Sie haben doch selbst den Anspruch einer datengestützten und evidenzbasierten Schulentwicklung formuliert. Dann müssen Sie diesen Anspruch bitte auch ernst nehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es reicht nicht, immer neue Maßnahmen einzuführen und anschließend zu erklären, warum sie sinn- (Anne Riecke) voll sind. Wir müssen wissen, ob sie wirken, und wenn sie wirken, müssen wir wissen, warum. Das ist – wie gesagt – kein Misstrauen gegenüber den Lehrkräften, das ist Verantwortung für unser Bildungssystem. Wir wollen aus diesen Ergebnissen lernen für die Förderung, für den Unterricht und vor allem für die nächsten politischen Entscheidungen, die wir hier treffen. Am Ende geht es nicht darum, wie viele Lernstände wir erhoben haben, es geht darum, was wir daraus gemacht haben. Deshalb lautet unsere entscheidende Frage: Was können wir unseren Schülerinnen und Schülern hier Gutes tun, und was haben wir im Land dafür getan, dass unsere Schülerinnen und Schüler und unsere Schulen mehr können als andere. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gelingt gute Bildung in diesen krisenbehafteten Zeiten? Was macht guten Unterricht aus, und wie wird man einer heterogenen Schülerschaft individuell und passgenau gerecht? Wie gelingt es, in unseren Schulen im richtigen Maß und mit richtigen Mitteln zu fördern, aber auch zu fordern? Wie lassen sich Lernstände mit digitalen Möglichkeiten so messen, dass dies nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern wird? (Martin Habersaat [SPD]: Fragen über Fragen!) Diese zentralen Fragen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler beschäftigen uns immer wieder, denn bei allen getroffenen Maßnahmen geben nicht nur die jüngsten PISA-Ergebnisse Anlass zur Sorge um den Bildungsstand der Schülerschaft. Im vorliegenden Antrag geht es um die Lernausgangslagenerhebung, kurz LeA.SH, die wir im vergangenen Jahr verbindlich für die Klassenstufen 1 und 5 eingeführt haben. Zudem wird LeA.SH seit diesem Schuljahr auch für die Klassenstufen 2 und 6 angeboten. Nachdem wir über die datengestützte Schulentwicklung bereits vor einem Jahr im Parlament debattiert und vor wenigen Wochen im Bildungsausschuss mit Professor Köller diskutiert haben, haben Sie jetzt erneut einen Antrag vorgelegt, liebe Kollegin Riecke, mit dem Sie LeA.SH auf den Prüfstand stellen wollen und eine wissenschaftliche Evaluation einfordern. Das ist Ihr gutes Recht. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass jede neue Maßnahme für unsere Schulen auf ihre Wirkung hin überprüft werden muss, gibt es doch immer wieder den Eindruck, dass so manche zusätzliche, neue Methode oder Maßnahme gerade im Bildungsbereich in Wirkungslosigkeit verpufft. Nichts darf in der Schublade landen, da gebe ich Ihnen recht. Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen im Land haben einen klaren Auftrag, die kostbare Zeit mit gutem Unterricht zu füllen, damit alle Schülerinnen und Schüler vor allem basale Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen in der Grundschule erwerben. Sie haben eine hohe Verantwortung, diesen Auftrag zu erfüllen, und sie tun das zusammen mit multiprofessionellen Teams mit viel Engagement und einem hohen persönlichen Einsatz. Dafür an dieser Stelle ein herzlicher Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind aber heute mit erheblichen zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Wir sind uns einig, dass es zu einer guten Bildung gehört, Lernstände über die gesamte Bildungsbiografie hinweg zu erfassen und so früh wie möglich damit zu beginnen. Die Einführung des Entwicklungsfokus für Viereinhalbjährige ist ein Beispiel dafür. Im Zuge fortschreitender Digitalisierung haben sich Lernstandserhebungen verändert. Neben den verbindlichen VERA-Vergleichsarbeiten verfolgt das Rahmenkonzept Schule 2035 einen langfristigen Ansatz für eine datengestützte und evidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die langfristige Entwicklung der Kompetenzen wird durch Bildungsmonitorings und dabei insbesondere durch die IQB-Bildungstrends gemessen. Während die verpflichtenden VERA-Vergleichsarbeiten in Mathe und Deutsch in den Klassenstufen 3 und 8 im Ergebnis der Unterrichts- und Schulentwicklung dienen, ist mit LeA.SH ein digitales Verfahren eingeführt worden, das zu Schuljahresbeginn die Bereiche Deutsch und Mathe testet und zukünftig die sozial-emotionale Kompetenz. Ziel ist es, dass die individuellen Lernstände insbesondere in den Übergängen von der Kita in die Grundschule und von der Grundschule in die weiterführende Schule nicht nur frühzeitig einfach und digital erfasst werden, sondern sofort mit konkreten Förderempfehlungen und geeigneten Förderma- (Anette Röttger) terialien zur Verfügung stehen. Natürlich müssen die Lehrer handeln. So werden die jeweiligen Schülerinnen und Schüler ganz individuell in ihrer Weiterentwicklung gezielt gefördert, aber auch gefordert. Das halten wir für sinnvoll und notwendig. LeA.SH wird zudem stetig weiterentwickelt, im Schuljahr 2026/27 mit einer freiwilligen Befragung der Lehrerinnen und Lehrer zum Einsatz von LeA.SH. Außerdem sollen die LeA.SH-Daten in das Dashboard eingepflegt und damit für Schulleitungen und Schulaufsichten systematisch nutzbar gemacht werden. Wir sollten der Einführung dieser Lernstandserhebungen die notwendige Zeit geben und entwickeln sie damit praxistauglich weiter. Daher werden wir dem FDP-Antrag nicht zustimmen. Ich bitte aber um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! LeA.SH, und nicht nur LeA, sondern auch VERA-IQB und PISA, das sind alles Methoden und Studien, die sehr, sehr unterschiedliche Ziele verfolgen, damit wir im Bereich Schule eine bessere Datenlage haben, um die Schule weiterentwickeln zu können. Die haben alle ihre besondere Nische, wo sie unterstützen, damit Lehrkräfte und Wissenschaftler_innen aus dem, was an Schule passiert, Lehren ziehen können, um sie weiterentwickeln zu können. LeA.SH steht – Frau Röttger hat das ausgeführt – für Lernausgangslage und wird zum Start der Klasse 1 und zum Start in den weiterführenden Schulen in Klasse 5 durchgeführt. Da wird die Lernausgangslage aller Schülerinnen und Schüler mit LeA.SH erfasst. Den Lehrkräften soll das helfen, dass die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern schneller eingeschätzt werden können. Ab Klasse 2 und 6 ist es freiwillig nutzbar. Es soll den Lehrkräften also eine Unterstützung bieten, um zu gucken, wo die jeweilige Schülerin oder der jeweilige Schüler stehen. Wir haben gestern hier über PISA debattiert. PISA hat uns genau diesen Auftrag gegeben, nämlich bei den Lernausgangslagen noch besser zu werden. Deswegen müssen wir jetzt über den FDP-Antrag sprechen. Der sagt, wir sollten LeA.SH unter Prüfung stellen. Jetzt hat Anne Riecke hier gerade am Rednerpult gestanden und gesagt: Nein, das soll auf gar keinen Fall abgeschafft werden. – Ich finde aber, das passt nicht zu dem, was in dem Antrag steht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch Wortklauberei! Herr Kollege, wenn Sie der Rede gelauscht hätten, dann wüssten Sie das! – Weitere Zurufe FDP) Der Antrag ist überschrieben mit: In Absatz 4 steht – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Versuchen Sie doch einmal, den Sinn daraus zu erkennen! – Weitere Zurufe FDP) – Herr Buchholz, dass ausgerechnet von Ihnen das Wort Wortklauberei kommt, der Sie hier nicht selten stehen und jeden Antrag zerreißen! (Weitere Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Buchholz, ich empfehle Ihnen einmal, einen Blick auf den Text zu werfen. Ich fange einmal an: In Punkt 4 steht, Sie wollten „prüfen, in welchem Umfang die durch LeA gewonnenen Daten“ – und so weiter – genutzt werden können, um zu gucken, ob diese nicht durch andere Studienlagen schon gewonnen werden. Das ist nichts anderes als zu argumentieren, warum man LeA.SH eigentlich nicht braucht. – Das steht da drin. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Peer Knöfler [CDU] –

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Nein, das steht da nicht! – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das passt auch nicht zu dem fünften Punkt, in dem wiederum steht, das solle sogar noch erweitert werden. – Das müssen Sie einmal erklären. Da ist ein Widerspruch zwischen diesen beiden Punkten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie hören nicht zu, Herr Kollege! Verstehen bedeutet auch zuzuhören! – Weitere Zurufe FDP) Ich fange noch einmal bei dem Ersten an – ich höre genau zu – –

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Herr Abgeordneter, ich versuche gerade, Ihnen Ruhe zu verschaffen. Es wäre nett, wenn Sie mich das tun ließen. Ich wollte die Kolleginnen und Kollegen nämlich auffordern, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen (Vizepräsidentin Beate Raudies) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach nee!) oder sich zu einem Kurzbeitrag zu melden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Auch das noch! – Heiterkeit) Wir wollen das hier nicht alles in einem Zwiegespräch klären. – So, Herr Abgeordneter, bitte weitermachen.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin. Ich war kurz in Rage, aber über eine Zwischenfrage würde ich mich tatsächlich sehr freuen. Dann könnten wir vielleicht einiges klären. Wenn wir uns den ersten Punkt anschauen, ist das nicht ganz klar formuliert. Deshalb wollte ich dazu eine Zwischenfrage stellen. Dort steht, dass mit den Erhebungen geschaut werden soll, wie die „Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler“ verbessert werden könnte. Ganz ehrlich, das ist in etwa so, als wenn ich die Waage dafür verantwortlich mache, dass ich unsportlich bin. Das funktioniert so nicht. Das haben Sie in Ihrer Rede anders ausgeführt – fair enough. Als ich Sie gerade gefragt habe, was Sie mit Ihrem zweiten Punkt eigentlich meinen, mit einer Erweiterung des Nutzerkreises, haben Sie nicht geantwortet. Ich weiß nicht, welchem weiteren Nutzerkreis Sie das zugänglich machen wollen. Ich verstehe das einfach nicht, aber ich komme da nicht weiter. Wir halten fest: Wir sehen den Mehrwert von LeA.SH. Wir glauben, dass es wichtig ist, solche Instrumente an Schule zu haben. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit einem Dank schließen, nämlich an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich jeden Tag mit solchen Fragestellungen auseinandersetzen, und auch an alle Lehrkräfte, die diese Methoden im Unterricht einsetzen – neben all den anderen Rahmenbedingungen, die sie haben. Ein Dank an dieser Stelle dafür. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Wortklauberinnen und Wortklauber! (Heiterkeit) Die FDP beantragt, LeA.SH mit dem Ziel zu evaluieren, dass es gut werde oder gut bleibe – möglicherweise. Das ist aus meiner Sicht ein vernünftiges Ansinnen. CDU und Grüne schreiben, LeA.SH sei ein wichtiges Verfahren in der Schulentwicklung. – Sie wissen das also schon, ganz ohne Evaluation. Herzlichen Glückwunsch, Herr Krüger! Woher wissen Sie das denn? (Beifall SPD und FDP) Sie wollen hier per Landtagsbeschluss das beschließen, was Frau Riecke wissenschaftlich erst herausfinden will. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Der sicherere Pfad – wissenschaftlich fundiert – scheint mir zu sein, mit einer Untersuchung zu einem Ergebnis zu kommen und nicht per Beschluss zu einem Ergebnis zu kommen. (Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Stellen Sie sich einmal vor, Herr Knöfler, Sie sind Klassenlehrer einer 5. Klasse. Sie machen einen Lernausgangstest, und dabei kommt heraus: alle 28 Schülerinnen und Schüler perfekt auf dem Stand, den sie haben sollten; alle Grundschulen haben super gearbeitet; alle Elternhäuser haben aspirativ zugearbeitet; (Lachen SPD und SSW) alles ist perfekt. Ihr Kollege in der Klasse b macht die gleiche Lernausgangslage und stellt fest: Katastrophe! Keine Aspiration bei den Eltern, keine Grundschulen, die vorbereitet haben; alle Schülerinnen und Schüler meilenweit von dem entfernt, wo sie sein müssten. – Dann manchen Sie beide mit demselben Rahmenplan und denselben Ressourcen weiter Unterricht in Klasse 5. Und da liegt das Problem, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und FDP – Zurufe) Wenn Sie Daten einfach nur erheben und daraus keine Konsequenzen ziehen, ist für die Schülerinnen und Schüler nichts gewonnen. (Unruhe – Glocke) Man braucht konkrete Fördermaßnahmen. Es gibt immerhin Förderblätter, die der Lehrkraft zur Verfügung gestellt werden, um denselben Rahmenplan möglicherweise ein bisschen besser zu machen. Aber so ganz neu ist die Idee ja nicht: Eine Lehrkraft kommt neu in eine Klasse, lernt die Klasse kennen, guckt, wie ist der Stand in dieser Klasse, (Martin Habersaat) und überlegt sich: Wo mache ich jetzt am besten weiter und wie? – Jetzt sagen Sie: Das hat bisher nicht gut genug funktioniert, deswegen geben wir den Lehrkräften ein Verfahren vor, mit dem sie das machen sollen. Das ist okay, das kann man sagen. Aber dann darf man doch als Landtag auch sagen: Wir wollen dieses Verfahren gern evaluieren und sicherstellen, dass das wirklich hilft. (Beifall und Zurufe SPD, FDP und SSW) In Hamburg unterstützt das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung in den Schulen bei solchen Vorhaben. Das führt die Tests aus, das wertet die Tests aus, das entwickelt Vorschläge für die Lehrkräfte, wie sie weiterarbeiten sollen, und das begleitet die ganze Schulentwicklung wissenschaftlich. In Schleswig-Holstein ist Ihre Idee, dass die Lehrkraft testet, die Lehrkraft auswertet und die Lehrkraft fördert – alles zusätzlich, alles ohne weitere Ressourcen und ohne so ein Serviceinstitut, was Hamburg den Lehrkräften an die Seite stellt. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD], Anne Riecke [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Es ist doch völlig klar, dass Lehrkräfte Ihnen dann irgendwann sagen: Wie soll das denn alles noch zusätzlich gehen? Gestern habe ich hier ein Zitat von Herrn Balasus, CDU, vorgelesen, in dem es darum ging, Lehrkräfte zu entlasten und den Fokus auf den Unterricht zu setzen. Heute erzählen Sie uns, dass Sie schon genau wissen, dass dieses neue Verfahren, das Sie den Lehrkräften zusätzlich aufgedrückt haben, auf jeden Fall gut ist, ohne dass man genauer hingucken muss. Ich will das gar nicht bestreiten, denn ich glaube, dass das sinnvoll sein kann. Aber warum scheuen Sie dann die Evaluation, meine Damen und Herren? (Sybilla Nitsch [SSW]: Weil dabei dann ein Bedarf herauskommen würde!) Jede Stunde, die Sie eine Lehrkraft vom Unterricht fernhalten, indem Sie ihr eine Extraaufgabe oder eine neue Aufgabe geben, muss pädagogisch begründet sein, muss sich lohnen. Das muss eine Investition in die Zukunft der Schülerin oder des Schülers sein. Wenn Sie möglicherweise doch Daten doppelt erheben; Daten erheben, ohne dass daraus Konsequenzen entstehen; Daten erheben, ohne dass es für die Schülerinnen oder den Schüler besser wird, dann muss man da dringend nachsteuern. Denn entscheidend ist am Ende eines: von den Daten zu den Taten! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie meine Kollegin Sybilla Nitsch gerade festgestellt hat, bin ich ohne mein Manuskript losgegangen und habe mir den Antrag der FDP-Fraktion mitgenommen. Da steht unter dem ersten Punkt: „… LeA.SH umfassend wissenschaftlich evaluieren zu lassen und dabei zu untersuchen, ob die Erhebungen der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler verbessert werden konnten;“ Jeder von uns hier in diesem Hohen Hause, der zur Schule gegangen ist – ich habe immer gesagt, du musst immer dem Pädagogen dankbar sein, denn der- oder diejenige hat dir das Lesen beigebracht –, weiß: Das ist super wichtig. – Das ist genau das, was Anne Riecke in ihrer Rede gesagt hat. Keiner von uns hat etwas gegen LeA.SH. Jetzt spreche ich kurz als farmor, als Großmutter von drei Enkelkindern, deren mittleres letztes Jahr in der 1. Klasse, kurz nachdem es angefangen hatte, LeA.SH machen sollte. Meinem mittleren Enkelkind ist sehr bewusst, was sie machen möchte und was sie nicht machen möchte. Da hat sie nämlich diesen Test nicht wirklich gut ausgefüllt, weil sie gesagt hat: Ich habe ein paar Klassenkameraden, die können das noch gar nicht. Man kommt in die 1. Klasse und soll unter anderem Silben erkennen, man soll vielleicht schon einige Wörter lesen können, man soll vielleicht auch noch Mengenlehre machen, Zahlen erleben. Wir wissen alle, wie schwierig es für viele Kinder ist, in die 1. Klasse zu kommen, in den ersten acht Wochen, die Schule vielleicht gerade kennenzulernen, keine vernünftige Zusammenarbeit mit der Kita, mit der Vorschule und der Grundschule gehabt zu haben. Ich könnte dabei bleiben. Insofern habe ich natürlich zu meinem Enkelkind Nummer zwei gesagt: „So macht man das nicht!“, und sie hat gesagt: „Doch, weil ich möchte, dass keiner von uns ausgegrenzt wird und wir gemeinsam am Unterricht festhalten können.“ – Das finde ich bemerkenswert für ein Kind, das sechs Jahre alt ist. Ich will damit sagen, dass die Abgeordnete Anne Riecke recht hat mit ihrem Antrag. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall Sybilla Nitsch [SSW], Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Denn wozu erheben wir Daten, wenn sie nicht zeitgleich evaluiert und mit zusätzlichen Ressourcen unterlegt werden? Das ist doch genau die Herausforderung, die wir in unserem Bildungssystem haben. Wir haben gestern in einer Aktuellen Stunde zu den PISA-Ergebnissen gesprochen. Das ist doch genau das: Wie und wann kann sich Schule tatsächlich einsetzen und etwas für die Kinder tun – denn die müssten ja jetzt im Mittelpunkt stehen? Schülerinnen und Schüler müssen im Mittelpunkt stehen, damit sie genau die Hilfe kriegen, damit sie in ihren Leistungen gestärkt und gefördert werden. Etwas anderes wollte eigentlich der FDP-Antrag gar nicht aussagen. Was ich auch noch bei all den Testungen sagen möchte – wir haben ja gestern eine wunderbare Debatte zu PISA geführt, wenn man sich alle anderen Länder anguckt – ich habe gestern Abend von meiner dänischen Lehrergewerkschaft eine ganz lange Mail gekriegt, in der steht, was jetzt in Dänemark alles anders gemacht wird –: Hut ab. Ganz wichtig ist Vertiefung für die Schülerinnen und Schüler, weniger Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte und zusätzliche Möglichkeiten, damit sie das nachbehandeln und vorbereiten können. Wir haben hier gestern noch nicht darüber geredet, dass wir guten Unterricht benötigen, der bei den Kindern ankommt, und die Fortbildung für die Lehrkräfte, damit sie genau diesen neuen Herausforderungen gewachsen sind. Insofern sehe ich gar nicht die Herausforderung in diesem FDP-Antrag, dass man das nicht verstehen kann. Ich finde den Antrag wichtig. Vor allen Dingen wird ja in der 5. Klasse wieder getestet, und da gilt eigentlich fast das Gleiche, das hat Martin Habersaat schon gesagt: Man wechselt von der Grundschule in die weiterführende Schule. Die ganze Zeit vergessen wir: Welchen Effekt hat das eigentlich für die Vorschule, die Kita, die abliefert? Welchen Effekt hat es auf die Grundschulen, die abliefern, auf die weiterführenden Schulen, Zweck: Zusammenarbeit, Ausweitung des Nutzerkreises, damit man von diesen Daten auch profitieren kann? (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, ein bisschen Licht in das Dunkel dieser verschiedenen Anträge zu bringen. Ich meine das nicht negativ, sondern ich meine, dass es ein paar Missverständnisse gibt, die ich gerne versuchen würde aufzuklären, was vielleicht verstehen hilft, warum wir sagen, eine wissenschaftliche Evaluation ist jetzt gerade nicht das, was wir brauchen. In der inhaltlichen Darstellung kann ich den allermeisten Punkten folgen, weil es natürlich so ist, dass aus Diagnosen Folgen entstehen müssen. Es muss auch so sein, dass diese Erkenntnisse in der Schule – das ist Ihr Beispiel, Herr Habersaat – tatsächlich nicht in der einen Klasse genutzt werden und in der Nachbarklasse nicht genutzt werden. Das stellen wir über das Schuldatenblatt sicher, in dem nämlich die Daten jeweils hinterlegt sind und die Schulleitung – das ist jetzt die nächste Person, die ins Spiel kommt – sehen kann: Haben beide Kollegen damit gearbeitet? Darüber, dass wir das jetzt in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgängen machen und dann noch weiter fortführen werden, können wir sehen, ob die Schüler Fortschritte gemacht haben. Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Das ist der entscheidende Punkt. Wir brauchen das alles gar nicht machen, wenn wir nicht sehen, dass sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler verbessert haben. (Beifall FDP und SSW) Das ist das ganze Ziel dieser Maßnahme. Wir haben die PISA-Ergebnisse gestern diskutiert, und wir müssen erreichen, dass genau das passiert. Jetzt haben wir einen einzigen Punkt, der an dieser ganzen Geschichte im Moment für die Lehrkräfte noch schwierig ist. Es ist sehr schwierig, die Daten aus dem EVi-Verfahren, aus der LeA-1 und LeA-2 und dann zukünftig aus LeA-4, ‑5 und ‑6 aufeinander zu beziehen, weil wir immer noch keine Schüler-ID haben. Eine Schüler-ID ist die Voraussetzung dafür, dass ich nachvollziehen kann: Hat sich der Schüler in seiner Leistung so entwickelt, wie ich das antizipiert haben möchte, damit er die Übergänge gut schafft, damit er seine Abschlüsse gut schafft? (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das bringen wir jetzt gerade auf den Weg. Es ist ja im Gesetzgebungsverfahren. Wir haben gesagt: Wir wollen jetzt eine Schüler-ID einführen, die dann dazu führen wird, dass all diese Vorgänge, die ich jetzt beschrieben habe – zu VERA komme ich gleich –, miteinander in eine Übersicht kommen. Dazu werden wir das Datenblatt in den kommenden Wochen durch ein digitales Verfahren ersetzen, durch ein Dashboard, das jederzeit eingesehen und genutzt werden kann. Dafür wird es Nutzerregelungen geben, damit eben nicht jeder jedes Datum sieht, denn das wollen wir natürlich nicht. Aber das werden wir dann feststellen. Frau Riecke, wenn ich Sie richtig verstehe, sind das diese erweiterten Nutzerkreise. Es ist nicht nur die Lehrkraft, die drauf guckt, und die Lehrkraft, die vielleicht, weil es so etwas geben kann, ignorant ist, sondern wir achten darauf, dass sie nicht ignorant ist, sondern dass sie Maßnahmen ableitet. (Beifall CDU) Dabei helfen wir ihr, indem wir sagen: Hier gibt es Materialien, hier gibt es Unterstützung, und für das Problem X hast du diese Maßnahme, für das Problem Y hast du eine andere Maßnahme. – Das genau ist das ganze Ziel. Es ist ja immer ein bisschen schwierig in Bildungssystemen, dass wir immer eine gewisse Ungleichzeitigkeit haben. Wir haben jetzt gesagt, wir beginnen jetzt mit EVi, da sind wir aber noch nicht so weit, weil wir es gut einführen müssen. Wir starten aber schon mal mit LeA – und zwar weswegen? – Weil wir wussten, dass das ein wissenschaftlich gut evaluiertes Verfahren ist, weil andere Länder das geprüft haben und wir uns darauf verlassen haben. Ich sage an dieser Stelle tatsächlich sehr gerne: Wir verlassen uns da auf die Erfahrungen der Hamburger Kolleginnen und Kollegen, weil wir aus deren Leistungserfolgen sehen, dass genau ein solches Vorgehen richtig ist. Deswegen haben wir gesagt, wir brauchen jetzt an dieser Stelle nicht noch eine wissenschaftlich basierte Unterstützung, weil wir uns auf wissenschaftlich gut evaluierte Verfahren stützen. Dann kriegen wir genau das, so wie ich Sie verstanden habe, dass wir einen Durchlauf haben, dass wir sehen können: Hat sich die Leistungsentwicklung gezeigt? Hier kommt jetzt die nächste Nutzergruppe ins Spiel. Das sind die Fachaufsichten, die Landesfachaufsichten, die sich dann mit den Ergebnissen auseinandersetzen. Das machen wir jetzt auch schon. Wir werden dann die Schulen aufsuchen, wo wir sehen: Da passiert gar nichts. Die testen zwar schön, aber es passiert überhaupt nichts. Mit diesen Schulen werden wir weiter arbeiten, und das stellen die Landesfachaufsichten sicher, die wir jetzt ebenfalls etabliert haben. Leider oder vielleicht zum Glück – das will ich gar nicht bewerten – brauchen wir ein anderes System als Hamburg, weil Hamburg eben andere Möglichkeiten hat. Darüber haben wir auch schon öfter gesprochen. Es findet dort nun einmal in einem Kreis statt, in dem man mit der S-Bahn schnell einmal hinfahren kann, in dem schnell einmal eine Studentin aushilft, in dem schnell einmal ein Institut vorhanden ist. Das ist bei uns nicht der Fall. Wir müssen uns auf andere Strukturen verlassen, und diese Strukturen bauen wir im Moment auf. Ich weiß, dass uns viele Dinge immer zu langsam gehen. Das geht mir persönlich auch so; Geduld ist nicht eine meiner Kernkompetenzen. Gleichwohl müssen wir alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land mitnehmen. Genau das machen wir mit diesem Verfahren. Lassen Sie mich abschließend nur noch einmal sagen: Auch VERA wird in dieses Verfahren eingegliedert. Im Moment sind wir dabei, VERA für die Individualdiagnostik zugänglich zu machen, damit wir in der Grundschule – von EVi angefangen über 1, 2 und 3 mit VERA – tatsächlich den Übergang in die weiterführende Schule haben. In der weiterführenden Schule haben wir dann 5, 6 und im Moment 8, wo wir darauf schauen müssen, ob wir dazwischen noch einmal einen Schritt brauchen. Ich denke, das sollten wir diskutieren. Weil wir mit diesem ganzen Prozess auf dem Weg sind, weil wir das jetzt digital dokumentieren, weil wir die Lehrkräfte dabei unterstützen und weil wir sukzessive ein Unterstützungssystem aufgebaut haben, sagen wir, dass wir im Moment keine wissenschaftliche Evaluation brauchen. Das Verfahren muss sich erst einmal einfinden. Wenn wir dann feststellen, dass es gar nicht funktioniert oder die Leistungsentwicklung in ein paar Jahren nicht eingetreten ist, dann können wir das natürlich noch einmal wissenschaftlich evaluieren. Im Moment wäre das aber nur eine zusätzliche Anforderung. Denn was heißt es, wissenschaftlich zu evaluieren? – Es heißt, Daten an Schulen müssen eingesammelt und Lehrkräfte befragt werden. Das brauchen wir im Moment nicht, weil wir eine Struktur geschaffen haben, die trägt. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinne glaube ich tatsächlich, Frau Riecke, dass wir uns über diesen Punkt eigentlich gar nicht auseinandersetzen müssen. Denn wir wollen dasselbe, und bringen das mit dem Verfahren, wie wir es machen, auf den Weg, weil wir uns an den erfolgreichen Ländern orientiert haben und das für Schleswig-Holstein nachbauen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und zehn Sekunden erweitert. Diese Zeit stellen wir jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Ich lasse daher in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4716. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, SPD und SSW. Gegen? – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4832. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche allen eine gute Mittagspause. (Unterbrechung: 13:14 bis 15:00 Uhr)

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin, in der Tat würde ich Ihrem Vorschlag folgen wollen. Ich finde, wir können mit der Debatte beginnen. Der Gesetzentwurf ist allen Abgeordneten bekannt. Es gibt eine Neufassung, die um ein Wort verkürzt ist, das schon prägnant im Raum steht. Insofern, glaube ich, können wir ohne Weiteres mit den Beratungen beginnen. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, im Laufe der Debatte die Neufassung einzureichen. Mir hätte es gereicht, wenn man lediglich die Austauschseite dem Parlament zuleiten würde. Wenn das aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, dann muss man im Zweifelsfall noch mal alles ausdrucken. Aus unserer Sicht hätte aber die eine Seite gereicht, die auf jeden Fall im Laufe der Plenardebatte einzureichen ist. Dann können wir es in der geänderten Fassung in den Ausschuss überweisen. (Annabell Krämer [FDP]: Das sind insgesamt 10.300 Seiten!)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Gut, dann verfahren wir so. – Und wieso, weshalb, warum, das liegt nicht in meinem Bereich. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Frau Abgeordnete Krämer. – Da es gestern diskutiert wurde, wollte ich nur das Parlament unterrichten, sodass jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete informiert ist. Insofern habe ich dieses damit getan. Bevor wir in die Debatte einsteigen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass für heute Nachmittag, für Donnerstagnachmittag, die Abgeordnete Beate Raudies gemäß § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung ihre Abwesenheit für die heutige Sitzung ab 17 Uhr (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) begründet hat. Sie ist somit heute Nachmittag ab 17 Uhr nicht da. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam, bevor wir mit der Debatte beginnen, auf der Besuchertribüne den Landfrauenverein. – Herzlich willkommen bei uns im Hohen Hause! Viel Spaß dabei! (Beifall) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Insofern eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke.

Diese Rede einzeln zitieren

Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in Schleswig-Holstein mehr als 50.000 Menschen, die sich in unseren Feuerwehren engagieren. Sie tun das weit überwiegend ehrenamtlich, freiwillig, neben dem Beruf, neben der Familie, neben weiteren Verpflichtungen. Sie tun es in Situationen, in denen andere Menschen Hilfe brauchen, oft mitten in der Nacht, oft am Wochenende und an Feiertagen. Für diesen großartigen Einsatz und diese Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen, danke ich allen Feuerwehrfrauen und ‑männern in Schleswig-Holstein von Herzen. (Befall ganzes Haus) Wir alle sind oft bei unseren Feuerwehren im Land unterwegs. Wir alle sehen, mit wie viel Leidenschaft, aber auch mit wie viel Spaß und Zusammenhalt die Kameradinnen und Kameraden bei der Sache sind. Feuerwehr ist mehr als Gefahrenabwehr, Feuerwehr ist mehr als Daseinsvorsorge, Feuerwehr ist ein Teil des Gemeindelebens, ein Teil dessen, was unseren ländlichen Raum lebenswert und attraktiv macht. Darauf können wir in Schleswig-Holstein sehr stolz sein. (Beifall ganzes Haus) Die Entwicklung im Feuerwehrwesen schreitet voran. Einsätze werden komplexer und größere Schadenslagen machen nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Zivile Verteidigung und Bevölkerungsschutz sind ebenfalls nicht abstrakte Themen. Es sind neue Aufgaben, die auch und gerade von unseren Feuerwehren bewältigt werden müssen. Wenn sich Anforderungen verändern, müssen sich die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln. Mit der Neufassung des Brandschutzgesetzes schaffen wir daher einen zeitgemäßen, einen verlässlichen Rahmen. Das Brandschutzgesetz ist dabei nur ein Baustein. Die Rahmenbedingungen für die Wehren optimal zu gestalten, verstehen wir im Innenministerium schon immer als eine unserer Kernaufgaben. Wir hören genau zu, sind im intensiven Austausch und setzen auch um. Die Weiterentwicklung des Organisationserlasses und die Anpassung der Entschädigung sind nur weitere Stichworte, die in den nächsten Wochen kommen werden. Der Entwurf des Brandschutzgesetzes ist nicht über die Köpfe der Feuerwehren hinweg entstanden. Er wurde in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Innenministerium einvernehmlich erarbeitet. Vieles sind kleinere Anpassungen. Überwiegend handelt es sich dabei um Erfahrungen und Wünsche aus der Praxis. Diese haben wir unmittelbar berücksichtigt. Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannten Großschadenslagen. Ohne die Mitwirkung der Feuerwehren bei ihrer Bekämpfung, die nun ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wird, lassen sich solche Lagen nicht bewältigen. Zugleich werden die Aufgaben der Kreise bei der überörtlichen Alarmierung, der Kommunikation und der Vorplanung klarer gefasst. Auch neue technische Möglichkeiten wie der Drohneneinsatz erfordern einen klaren rechtlichen Rahmen. Hier sind die Feuerwehren zum Beispiel bei der Personensuche oder um schnell einen guten Überblick über die Lage zu bekommen in den letzten Jahren vorangegangen. Bei Führungsfunktionen soll künftig stärker die Qualifikation entscheiden und nicht alleine die starre Altersgrenze. Schließlich haben wir eine klarstellende Regelung zum Eintreten für die freiheitlichdemokratische Grundordnung und zur persönlichen Eignung aufgenommen. Auch dies war ein Wunsch der Feuerwehren. In der Begründung haben wir einen Begriff benutzt, bei dem wir uns im Aktionsplan gegen Rassismus in Schleswig-Holstein verpflichtet haben, diesen nicht zu nutzen. Deswegen bitte ich sehr um Nachsicht, dass wir jetzt kurz vor der Sitzung eine Austauschseite zugeleitet haben, sodass dieser Gesetzentwurf in dieser Form weiter in die Ausschüsse überwiesen werden kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Lassen Sie mich abschließend einen kurzen Ausblick geben. Das Gesetz schafft nur einen Rahmen. (Ministerin Magdalena Finke) Viele Einzelheiten werden im sogenannten Organisationserlass geregelt. Die Neufassung, die ebenfalls gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, den Kommunen und den Berufsfeuerwehren entwickelt wurde, steht kurz vor der Fertigstellung, und wir werden im Ausschuss darüber berichten. Ziel der Anpassung ist es, die unterschiedlichen örtlichen Strukturen in Schleswig-Holstein stärker zu berücksichtigen und das Schutzniveau der Gefahrenabwehr zu sichern. Es wird ein mehrstufiges Schutz- und Planungssystem geben, das sich klar an definierten Schutzzielen orientiert. Maßgeblich ist nicht mehr alleine der Zeitpunkt des Eintreffens der Einsatzkräfte, sondern der Zeitpunkt, zu dem ein bestimmtes Schutzziel tatsächlich erreicht wird. Hierzu werden die qualitativen Schutzziele mit klar definierter Zeit- und Personalvorgabe hinterlegt. Mit all den Änderungen wollen wir die Grundlage dafür schaffen, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft verlässlich, leistungsfähig und gut aufgestellt für die Menschen in Schleswig-Holstein da sein können. Dafür, dass sie diese Verantwortung Tag für Tag, Nacht für Nacht übernehmen, möchte ich allen Feuerwehrfrauen und allen Feuerwehrmännern noch einmal von Herzen danken. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich mit Ihnen gemeinsam Torben Benthien von dem Landesfeuerwehrverband herzlich bei uns im Hohen Hause willkommen heißen! (Beifall) Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Retten, löschen, bergen, schützen – das sind die Kernaufgaben unserer Feuerwehren. Dieser Vierklang ist auch im Signet der Feuerwehren abgebildet und umfasst das Abwenden von Lebensgefahr, die klassische Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung und vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren. Darauf können wir uns seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten bei der Feuerwehr verlassen, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Dafür danke ich den Wehren in unserem Land, ob haupt- oder ehrenamtlich, von Herzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Dieser Vierklang bleibt immer gleich. Aber was sich dahinter verbirgt, unterliegt dem Wandel der Zeit. Damit die Wehren in Zukunft ihren Aufgaben in gewohnter Stärke, mit der notwendigen Ausrüstung und mit der gebotenen Rechtssicherheit nachkommen können, bringen wir heute dieses Brandschutzgesetz ein. Wenn es durch Extremwetter oder andere Bedrohungslagen zu Katastrophenschutzfällen im Land kommt, bleibt den Katastrophenschutzbehörden keine Zeit, fachliche Zuständigkeiten abzuwägen. Dann müssen die Zuständigkeiten klar geregelt sein. Das tun wir in diesem Entwurf. Wir begegnen der demografiebedingt dünner werdenden Personaldecke insbesondere im Ehrenamt. Wir erleichtern bürokratische Abläufe und Verfahren. So sorgen wir für mehr Rechtssicherheit. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für eine starke Demokratie in unserem Land. Wir geben unseren ehrenamtlichen Strukturen Instrumente in die Hand, auch zukünftig wehrhaft im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bleiben. Der zukünftig rechtssicher geregelte Einsatz von Drohnen zur Brandbekämpfung und zur Identifizierung von Not- oder Schadenslagen hilft, den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land zu modernisieren. Das gilt auch für den essentiellen Bereich der Kommunikation und des Datenaustausches und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und den Leitstellen. Retten, löschen, bergen, schützen – dieser Vierklang trägt ganz grundlegend dazu bei, dass wir in Schleswig-Holstein sicher leben können. Der Entwurf des Brandschutzgesetzes trägt dazu bei, dass dieses auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Die Stimmung gestern beim Parlamentarischen Abend beim Landesfeuerwehrverband war gut. Wie die Innenministerin schon erwähnt hat, gab es ein reges Beteiligungsverfahren und einen konstruktiven Austausch über die letzten Monate und Jahre. Daher freue auch ich mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und auf die weiteren Gespräche mit unseren Feuerwehren im Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Dank gilt als Allererstes den aktiven Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden und allen Förderern, Unterstützerinnen und Unterstützern sowie allen Partnerinnen und Partnern, die es erdulden müssen, wenn bei uns nachts, morgens um fünf oder um welche unchristliche Uhrzeit auch immer der Melder losgeht und wir aus dem Haus stürzen und das ganze Haus in Aufregung versetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Feuerwehren und speziell freiwillige Wehren sind neben allen anderen Aufgaben oftmals ein wichtiger Pfeiler im sozialen Miteinander im ländlichen Raum. Wir sprechen hier und heute über die Änderung des Brandschutzgesetzes, und auch dabei werden wir auf das soziale Miteinander und die Außenwirkung zurückkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Brandschutzgesetz regelt alles, was Organisation, Aufgaben und Pflichten rund um das Feuerwehrwesen betrifft. Das Aufgabenspektrum wird durch das Gesetz verändert. Erlauben Sie mir einen Exkurs in meine Zeit als Gemeindewehrführer. Auf einem der Gemeindefeste, wie üblich veranstaltet durch die Feuerwehr, wurde ich in einem Gespräch mit einem Neubürger für die Ausrichtung der Veranstaltung gelobt. Es wurde erwähnt, dass es gut sei, dass wir immer schnell vor Ort seien und helfen könnten, bis die richtige Feuerwehr käme. Mein Augenrollen können Sie sich vorstellen. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein Irrglaube, der im ländlichen Raum zumeist nicht vorliegt, denn wenn Bürgerinnen oder Bürger nach einem Unfall auf der Autobahn oder sonst wo eingeklemmt in ihrem Pkw stecken, dann ist die der örtlichen Gemeinde zugehörige Freiwillige Feuerwehr zuständig und auch in der Lage, diese Personen zu retten und in der Not auch zu bergen. Dies nur als ein Beispiel, was Freiwillige alles leisten müssen und was sich in diesem Gesetz widerspiegelt. Im Bereich Katastrophenschutz sind Feuerwehren schon immer gefordert, zum Beispiel Katze auf Baum; das hat sich inzwischen ziemlich erledigt. Aber Baum auf Straße ist einer von den Fällen, in denen wir gerne gerufen werden. Auch da kann ich Ihnen sagen, manchmal erreicht Sie morgens um fünf nach einer stürmischen Nacht und bei strömendem Regen der Alarmmelder, dann heißt es, Baum auf Straße, man rückt aus, und wenn man ankommt, dann liegt da nur so ein Ast. (Heiterkeit) Wie gesagt, alle anderen, die früh zur Arbeit mussten, haben sich gedacht, na ja, bloß nicht 20 Mann aus dem Bett scheuchen, damit sie einen Ast an die Seite tragen. Sehr tolles Beispiel. Überflutung nach Starkregen ist auch so ein Ding, wo wir gerne gerufen werden. Wird gerne geregelt. Alles andere machen wir auch gerne mit. Das alles ist in den neuen Gesetzentwurf aufgenommen worden, eben auch, wie die Ministerin gerade schon sagte, die Bekämpfung von Großschadenslagen. Bei dem voranschreitenden Klimawandel und den absehbaren Folgen ist dies zwingend notwendig. Vielen Dank, dass wir das hier jetzt geregelt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ebenso wird der Einsatz von Drohnen mit allem, was an Datenschutz dazugehört, erstmals ausdrücklich geregelt und das Ganze mit einer besseren Datenkommunikation und Leitstellenstruktur verbunden. Wegfallen wird die Aufgabe der Brandschutzerziehung für die Wehren. Dies wird in Zukunft Aufgabe der Gemeinden, wer auch immer das dann regelt und macht. Ebenso wird es den Gemeinden leichter gemacht, auf personelle Schwankungen flexibler zu reagieren. Sollstärke ist immer 27 Aktive, egal, wie klein ein Ort oder eine Gemeinde ist. Bei Nichteinhaltung droht die Einberufung einer Pflichtfeuerwehr mit enormen Kosten und viel Unmut für alle Aktiven. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen hier das erste Mal das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die persönliche Eignung ins Gesetz mit auf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dies ist eine Reaktion auf das Erstarken verfassungsfeindlicher Tendenzen in unserem Umfeld. Gerade jetzt müssen wir darauf achten, dass hierfür (Dirk Kock-Rohwer) in unseren Feuerwehren kein Platz besteht, gerade weil sie im ländlichen Raum eine große Rolle im sozialen Miteinander haben. Ich begrüße es, dass in der Begründung des Entwurfs die Unterstützung des Ministeriums durch eine zu erarbeitende Handreichung zugesichert wird. Denn die Aufgabe für Wehrführung und Träger der Feuerwehren wird in diesem Fall ganz bestimmt nicht leicht. Das gleiche Problem besteht bei den Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienst. Hier erfolgt eine Änderung in § 172 des Landesverwaltungsgesetzes mit dem gleichen Ziel, nämlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung und dadurch die Verfassungstreue anzuerkennen. Ich danke dem Ministerium für die schnelle unkomplizierte Änderung, die wir heute noch hingekriegt haben, und entschuldige mich bei der Opposition, dass das sozusagen heute zwei Minuten, bevor wir die Reden halten müssen, aufgetaucht ist. (Beate Raudies [SPD]: Darauf bin ich eingestellt, kein Problem!) Schließen möchte ich mit dem Leitspruch der Feuerwehr: Gott zu Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Beate Raudies das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich rede gerne über die Feuerwehr, die Mitglieder der Feuerwehren, darüber, was sie leisten, wie wichtig und unverzichtbar sie für unser Land sind. Deswegen ist unsere wichtigste Aufgabe, wenn wir darüber reden, immer als Erstes Danke zu sagen den vielen Menschen, den über 50.000, die Ministerin hat es gesagt, die sich auf den Weg machen, bereitstehen, um die Bevölkerung zu schützen – wie es immer so schön heißt: Wir geben unsere Freizeit für eure Sicherheit. – Danke an alle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Aber heute geht es um das Brandschutzgesetz, also die Grundlage für die Arbeit der Feuerwehren, denn es ist eine amtliche Arbeit, es ist ein öffentliches Amt, die Feuerwehren, und deswegen ein Gesetz. Auf dieses neue Gesetz haben wir sehr lange warten müssen, und das, obwohl doch die schwarzgrüne Landesregierung Sicherheit zu ihrem Arbeitsschwerpunkt gemacht hat. Also, wenn Sie sich beeilen, dann bin ich froh, dass das ein Schwerpunkt ist, weil wir es immerhin am Ende der fünf Jahre gekriegt haben; sonst wäre es vielleicht erst in der nächsten Legislaturperiode etwas geworden. Und es ist ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, keine Formulierungshilfe. Dafür gibt es schon mal ein Fleißsternchen. Aber einen Bock haben Sie trotzdem geschossen, Frau Ministerin, und ich kann Ihnen leider eine Anmerkung zu den Presseberichten heute nicht ersparen. Wenn Ihnen das Wort – Entschuldigung, wenn ich das jetzt benutze – Rasse beim Abschreiben aus dem Grundgesetz einfach nur durchgerutscht wäre, könnte ich das vielleicht noch verstehen, auch wenn ich es schon seltsam finde, dass dieser Fauxpas dann offenbar auch in der Kabinettsberatung niemandem aufgefallen ist, noch nicht einmal dem zuständigen Sozialministerium. Der Presse musste ich heute aber entnehmen, dass der Begriff Rasse von Ihnen wohl in voller Absicht in die Gesetzesbegründung geschrieben wurde, und zwar mit dem formalen Argument, dass dies Bestandteil der – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem heutigen Artikel – „dem Staatswesen Deutschlands zugrundeliegenden Ordnungsund Wertvorstellungen“ sei. Holla! Einerseits halte ich es für falsch, dass die Einteilung der Menschheit in Rassen heute noch Bestandteil der Ordnungs- und Wertvorstellungen des deutschen Staatswesens sein soll. (Beifall SPD) Da waren wir auch in diesem Haus schon einmal sehr viel weiter. In der letzten Legislatur haben wir nämlich darüber geredet, wie dieses Wort aus dem Grundgesetz rauskommen könnte. Andererseits ist Ihnen das Problem des Begriffs sehr wohl bewusst gewesen. Ich freue mich sehr, dass Sie inzwischen eine elegantere Lösung gefunden haben und Sie uns heute diesen geänderten Gesetzentwurf vorlegen. Das ist immerhin ein Anerkenntnis. Wenn man einen Fehler macht, dann bereinigt man ihn. Dafür ausdrücklich danke! (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beate Raudies) Auch sonst ist inhaltlich eine Menge Positives in dem Gesetz dabei. Die klare Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten, die Modernisierung von Regelungen, die in der Praxis für Frust und Belastung gesorgt haben: Eingliederung hauptamtlicher Wachabteilungen in Struktur und Hierarchie, Flexibilisierung des Übergangs von Pflicht- und freiwilliger Wehr, die Möglichkeit, die Brandschutzerziehung auszulagern, und der erweitere Aufgabenkatalog für die Verwaltungsabteilung, die wir erst vor ein paar Jahren überhaupt eingeführt haben. Wichtig ist auch die Neuregelung in § 7 Absatz 3, die klarstellt, dass freiwillige Aufgaben wie First Responder oder Wasserrettung voll unter den gesetzlichen Schutz und damit die soziale Sicherung fallen. Das hört sich nebensächlich an, ist für Betroffene aber wahnsinnig wichtig. Besonders begrüßen wir Sozialdemokrat_innen – das wird Sie nicht wundern –, dass für die Mitgliedschaft in Freiwilligen Feuerwehren künftig das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und das aktive Eintreten dafür verlangt wird. Es gehört zum Selbstverständnis der Wehren, dass Hilfe ohne Ansehen der Person geleistet wird. Dennoch ist diese Anforderung ein klares Zeichen an die Feinde der Demokratie: Wir wollen euren Hass und eure menschenverachtende Ideologie nicht in unserer Feuerwehr. Danke für dieses klare Signal! (Beifall ganzes Haus) Offen bleibt allerdings die Frage, wie die ganzen neuen Standards, die das Gesetz definiert, dauerhaft bezahlt werden sollen. Ja, Brandschutz ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, aber die finanziellen Herausforderungen für die Kommunen sind groß. Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes wird nicht für alles reichen. Das erfolgreiche Landesförderprogramm für die Gerätehäuser haben Sie ersatzlos gestrichen. Stattdessen arbeiten Sie seit zwei Jahren an einem modularen Planungssystem für Feuerwehrhäuser, abgeguckt in Mecklenburg-Vorpommern. Vielleicht gucken wir noch einmal nach Mecklenburg-Vorpommern. Da hat man inzwischen schon Haushaltsmittel bereitgestellt und aus diesem Planungsprogramm ein standardisiertes Bauprogramm entwickelt, womit viele Gemeinden einen zentralen Baustein zur Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur bekommen. Ich glaube, da können wir einmal von Manuela Schwesig lernen. (Beifall SPD) Ein letztes Wort erspare ich Ihnen nicht, Herr Ministerpräsident: Statt über den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu diskutieren, machen Sie doch einmal Ihre Hausaufgaben und kümmern Sie sich um den Bevölkerungsschutz vor Ort. Bei unseren Feuerwehren gibt es eine Menge zu tun. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten mit rund 50.000 Freiwilligen einen elementar wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank, unsere Anerkennung und unsere volle Unterstützung. (Beifall ganzes Haus) Dieses ehrenamtliche Engagement ist gerade in diesen Zeiten alles anderes als selbstverständlich und für den Schutz der Menschen vor Ort einfach unverzichtbar. Die Freiwilligen Feuerwehren haben sich in der Tat in den vergangenen 30 Jahren erheblich weiterentwickelt und vielfach deutlich professionalisiert. Auch ihre Aufgaben haben sich verändert. Die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihre Auswirkungen auf unsere Feuerwehren. Es ist deshalb absolut sinnvoll, das Brandschutzgesetz von 1996 nun einmal umfassender zu novellieren. Im Gesetzentwurf stehen viele gute und nachvollziehbare Vorschläge zum Beispiel zum Thema Katastrophenschutz, der deutlich an Bedeutung gewonnen hat, und zum Thema Drohnen oder auch zu den Warnmitteln. Es sind aber auch Formulierungen dabei, bei denen wir als FDP-Fraktion noch Diskussionsbedarf haben. Als jemand, der bereits seit 25 Jahren aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten darf, bin ich auch der Meinung, dass man noch einmal genauer prüfen sollte, ob man nicht beim Thema Bürokratieentlastung zu mehr kommen könnte; denn es ist gerade für die vielen kleinen Wehren und ganz besonders für deren Wehrenführungen ein wichtiges Thema, die eine große Verantwortung und eine hohe Belastung haben, auch wenn die Wertschätzung – Herr (Christopher Vogt) Kollege, ich glaube, Sie kennen das – manchmal auf der Strecke bleibt. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass man es zumindest perspektivisch ermöglichen sollte, dass Wehrführer in den mittleren Städten, die oft mehrere Hundert Einsätze pro Jahr zu bewältigen haben, in das Hauptamt wechseln können. Ich weiß, das ist eine ganz schwierige Diskussion. Hier sind viele Fragen zu klären. Man wird sie aber meines Erachtens führen müssen, weil man sich jetzt schon nicht selten damit aushilft, dass die Wehrführer in solchen Städten zufälligerweise bei der Stadt angestellt sind und damit eine pragmatische Lösung gefunden wird. Deshalb finde ich, man muss darüber sprechen. Gut finde ich, dass der Entwurf neue Regelungen für Großschadenslagen vorsieht. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Feuerwehren ausdrücklich auch unterhalb – das ist richtig – der Katastrophenschwelle auf Katastrophenschutzeinheiten zugreifen dürfen. Ich begrüße auch, dass der Zunahme überörtlicher Lagen nun Rechnung getragen werden soll. Hier übernimmt der Kreis eine wichtige Planungs- und Koordinierungsfunktion. Wir hatten in den letzten Jahren schon Vorschläge gemacht, die Altersgrenzen für Bürgermeister und Katastrophenschutz auf 67 Jahre anzuheben, was wir hier gemeinsam beschlossen haben. Deshalb ist es richtig, das bei den Wehrführern nachzuholen. In der Tat, meine Damen und Herren: Feuerwehren sind staatliche Einrichtungen. Es ist deshalb richtig, dass Mitglieder der Feuerwehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und respektieren sollten. Es ist schon vorgekommen – gerade in Ostdeutschland –, dass Feuerwehren von Rechtsextremisten unterwandert wurden, was dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehren insgesamt geschadet hat. So etwas muss unbedingt verhindert werden. Dafür braucht es eine praktikable und eine rechtssichere Lösung. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf. Zuallererst stellt sich die Frage, ob der Begriff „Eintreten“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hier wirklich richtig gewählt ist; denn Eintreten setzt nach meinem Verständnis ein aktives Tun voraus. Was hier genau von den Feuermitgliedern gefordert wird und was nicht der Anerkennung im Zweifel genügt, wie in anderen Bereichen auch, muss aus meiner Sicht geklärt werden; denn die Begründung ist leider wenig aufschlussreich. Um für die Mitgliederversammlungen, die im Zweifel die Entscheidung treffen müssen, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte man sich diese Regelung aus unserer Sicht noch einmal genauer anschauen, damit es dort keine großen Diskussionen gibt. Es muss darum gehen, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen und sie nicht mit neuen Fragestellungen zu beschäftigen. Das gilt übrigens auch für die Regelungen zur persönlichen Eignung. Dass ein Brandstifter oder jemand, der seine Kameraden beklaut, ausgeschlossen werden darf oder gar nicht erst aufgenommen werden darf, steht für mich außer Frage. In der Begründung geht es generell um straffällige Personen. Hier sollte man aus meiner Sicht über eine gewisse Differenzierung nachdenken. Warum sollte in unserem Rechtsstaat ein resozialisierter Straftäter – nur darum geht – für den guten Zweck ehrenamtlich nicht tätig sein dürfen, wenn er resozialisiert ist? (Beifall FDP) Ich glaube, da muss man noch einmal nachsteuern. Was mich in der Tat wirklich erstaunt hat, Frau Ministerin, ist das Thema mit der Verwendung des Rassebegriffes. Ich bin deshalb erstaunt, weil es ein Parlamentsbeschluss von vor fünf Jahren war, den damals gerade die Grünen sehr stark eingefordert haben. Frau Sütterlin-Waack sprach davon, dass die Verwendung des Wortes noch immer Denkmuster aus längst vergangenen Zeiten bedient. Ich finde, Frau Sütterlin-Waack hatte damit vollkommen recht. (Beifall FDP) Wir haben gemeinsam den Landesaktionsplan beschlossen. Ehrlich gesagt, dass ein Parlamentsbeschluss so wenig ernst genommen wird, dass so etwas keinem auffällt und bisher auch nur rund ein Drittel des vom Parlament beschlossenen Landesaktionsplans gegen Rassismus umgesetzt wurde, finde ich irritierend. Am Irritierendsten finde ich, dass CDU und Grüne das noch gestern gerechtfertigt haben. Ich muss ehrlich sagen, in den Kieler Nachrichten haben sowohl Grüne als auch CDU gesagt: Das steht doch im Grundgesetz. Sie haben damit kein Problem. – Heute bin ich froh, dass Sie sich korrigiert haben, weil in der Tat solche Reden und solches Handeln nicht zusammenpassen. Es ist richtig, dass Sie das in der letzten Minute geändert haben, damit diese Diskussion beendet ist. Ich erwarte aber auch, dass der Landesaktionsplan gegen Rassismus (Christopher Vogt) auch an anderen Stellen umgesetzt wird. Nach fünf Jahren wird das wirklich Zeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Kære alle! Der Klimawandel macht keinen Halt vor uns. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. Auch hier müssen wir uns zunehmend mit den Folgen von Klimakatastrophen auseinandersetzen. Denn die Auswirkungen sind gravierend. Das hat nicht zuletzt die Diskussion in der vergangenen Plenartagung zum Hitzeschutz gezeigt: Hitzetote, Waldbrände, Hochwasser – all das sind unmittelbare Beispiele dafür. Immer öfter und im größeren Ausmaß bekommen wir diese zu spüren. Genau das ist auch einer der Gründe, warum es unverzichtbar ist, verlässliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz und insbesondere die Feuerwehren vorzuhalten. (Beifall ganzes Haus) Denn es geht um mehr als nur die Stärkung eines Systems. Es geht um eine zentrale Aufgabe, die am Ende über Leib und Leben entscheiden kann, eine Aufgabe, die schützenswerter nicht sein kann. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Einsatzkräften der Feuerwehren in unserem Land bedanken, dass sie tagtäglich diese Aufgabe übernehmen. (Beifall ganzes Haus) Neben wachsenden Bedrohungslagen adressiert der Gesetzentwurf auch interne Problemstellungen innerhalb der Feuerwehren, wie etwa die Besetzung der Führungsposition oder die Zuständigkeit der Brandschutzaufklärung und Erziehung. Hier zusätzliche Spielräume und Flexibilität durch Entbürokratisierung zu schaffen, erscheint mir durchaus plausibel, um die Feuerwehren in ihrer Funktionsfähigkeit zu stärken. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass mit dieser Novellierung das Gesetz an die aktuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden soll. Diese umfassen unter anderem die Berücksichtigung von neuen technischen Möglichkeiten, welche im Entwurf verankert sind, beispielsweise durch einen neu eingeführten § 47, der den Einsatz von Drohnen regelt. Aber auch die Ergänzung um die Warnmittel und vor allem die Möglichkeit, auf Warnmittel des Bundes – wie die Warn-App NINA – zurückzugreifen, ist ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung zu schützen. Auch wenn der Warntag vor nun genau einer Woche von unserer Innenministerin Finke positiv bewertet wurde, müssen wir dennoch für den Ernstfall eine geeignete Infrastruktur vorhalten. Auf positiven Testläufen dürfen wir uns nicht ausruhen. Wir brauchen eine Warninfrastruktur, die alle Menschen in Schleswig-Holstein erreicht, und einen Warntag im nächsten Jahr, nach dem wir sagen können: Es ist geglückt, dass die Signale an alle Sirenen im Land durchgingen. Die Ergänzung um die Verpflichtung der Freiwilligen Feuerwehr, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, begrüßen wir ausdrücklich. Hier wird eine Selbstverständlichkeit verfestigt. Besonders im Zusammenspiel mit den nach § 13 geregelten Ordnungsmaßnahmen erhält die Freiwillige Feuerwehr damit zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, mit denen sie gegen Personen, die die Vertrauenswürdigkeit durch Eignungsmängel gefährden können, besser vorgehen kann. Insbesondere dass hier kein generelles Prüfverfahren durchgeführt wird, sondern zunächst Anhaltspunkte vorliegen müssen, bewerten wir als positiv. Eine ähnliche Handhabung hätten wir uns in anderen Verfahren genauso gewünscht. Sie wissen das. Alles in allem stehen wir den Änderungen für die Feuerwehren daher erst einmal sehr positiv gegenüber und begleiten den Gesetzgebungsprozess gerne sehr konstruktiv. Während es sicherlich hier und da noch eine Stellschraube gibt, an der wir drehen müssen, möchte ich einen Punkt hervorheben. Denn eine Formulierung hatte mich beim Lesen des Entwurfs durchaus verwundert und irritiert. Ich sehe es wie die Kollegen Vogt und Raudies, dass man das nicht unbesprochen stehen lassen kann. In der Begründung zu § 12 hieß es: „Mitglieder der Feuerwehr müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen, unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht oder Hautfarbe.“ Dass kein Mensch diskriminiert werden darf, ist natürlich ein Anliegen, das wir teilen. Aber die Formulierung „Rasse“ sah ich als deutlich fehl am Platz. Daher freue ich mich, dass der Begriff – wenn auch erst nach der öffentlich gewordenen Kritik – aus dem Entwurf entfernt wurde, wobei ich (Sybilla Nitsch) mich doch wundern muss, dass noch heute morgen in den „Kieler Nachrichten“ zu lesen war, dass man daran festhalte und die Einstellung hätte, dass der Begriff je nach Gesetzes- und Verordnungslage juristisch bewertet werden müsse. Auch die Aussagen der regierungstragenden Koalitionen haben mich sehr verwundert. Alles in allem bin ich froh, dass wir das lösen konnten und dass Sie Einsicht gezeigt haben. Aber wir werden da dann in nächster Zeit genauer darauf gucken müssen. Lassen Sie mich abschließend noch kurz zu den Kommunalen Ordnungsdiensten kommen. Hier begrüßen wir die Verpflichtung, für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einzustehen und dass das dann durch eine Ausbildung und deren überprüfte Qualität gesichert werden soll. Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg für die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz weiter zusammen verfolgen, um SchleswigHolstein insgesamt sicherer zu machen. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich kann aber die Beratung nicht abschließen, weil der Gesetzentwurf in gedruckter Form noch nicht vorliegt. Insofern werde ich den Tagesordnungspunkt noch einmal aufrufen, wenn der Gesetzentwurf in gedruckter Form vorliegt, damit wir die Beratung abschließen können. Insofern rufe ich nun den Tagesordnungspunkt Nummer 13 auf: Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4608 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Beate Raudies von der SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in unserem Land jeden Tag arbeiten geht und ein mittleres Einkommen bezieht, zahlt darauf über 14 Prozent Steuern. Wer hingegen – völlig leistungslos – ein Millionenvermögen erbt, zahlt oft kaum Steuern. Auf Erbschaften und Schenkungen von über 20 Millionen Euro wurden im Jahr 2024 effektiv gerade einmal 5,9 Prozent Steuern fällig. Bei Nutzung der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung waren es sogar nur mickrige zwei Prozent. Wer ohne gute Steuerkanzlei ein kleines Vermächtnis von entfernten Verwandten erhält, zahlt dagegen oft neun bis zehn Prozent. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Finanzbeamt_innen und Steuerberater_innen reden inzwischen völlig unverhohlen von einer Dummensteuer, weil vor allem diejenigen zahlen, die sich keine teure Gestaltungsberatung leisten können. (Beifall SPD und SSW) Dass Raucherinnen und Raucher über die Tabaksteuer mittlerweile mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen als die Gesamtheit aller Erbinnen und Erben in Deutschland, setzt dem Ganzen die Krone auf. (Beifall SPD und SSW – Christopher Vogt [FDP]: Oh! – Serpil Midyatli [SPD]: Gern geschehen!) 1,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens sind Tabaksteuer und ein Prozent ist Erbschaftsteuer, um einmal die Zahlen zu sagen. Das ist nicht nur ungerecht, das ist ein verteilungspolitischer Skandal: Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt rund 35 Prozent des gesamten Nettovermögens. Rund 40 Prozent dieser gesamten Vermögensungleichheit sind direkt auf Erbschaften zurückzuführen. Ungefähr die Hälfte aller Vermögen in unserem Land wurde eben gerade nicht mehr hart erarbeitet, sondern leistungslos geerbt oder geschenkt – Tendenz steigend. Wie fleißig oder klug jemand ist, tritt in unserem Land inzwischen völlig dahinter zurück, woher man stammt oder in welches Elternhaus man geboren wurde. Ich habe ein drastisches Beispiel: Als der Unternehmer Heinz Hermann Thiele im April 2025 verstarb, flossen auf einmal über 3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer in die Kassen. Der hatte schlicht zu lange gezögert, sein 15-Milliarden- Euro-Vermögen rechtzeitig in eine Familienstiftung zu überführen. Über 3,5 Milliarden Euro – das ist richtig viel Geld. Allein durch die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen sind dem Gemeinwesen seit 2009 über 100 Milliarden Euro an Einnahmen entgangen. 100 Milliarden Euro – kommt Ihnen die Summe bekannt vor? Ja, das ist das Sondervermögen, das der Bund für die Infrastruktur für Kommunen und Länder aufgelegt hat. Hallo! Das wäre also auch anders gegangen. (Beifall SPD) (Beate Raudies) Das ist die mit Abstand größte Steuersubvention unseres Landes. – Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie wollen doch immer Subventionen abschaffen. Also ran da, los! Da können wir einmal gemeinsam etwas machen. Deswegen legen wir Ihnen heute unseren Antrag vor und fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine verfassungsfeste, gerechte und administrativ praktikable Reform einzusetzen. (Beifall SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Subvention heißt, etwas zu geben und nicht wegzunehmen! Ich erkläre Ihnen das gerne! – Christian Dirschauer [SSW]: Frau Krämer wäscht ihre Hände in Unschuld!) Wir begrüßen das Positionspapier der norddeutschen Finanzminister_innen zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer sehr. Ministerin Dr. Schneider hat dieses Papier für unser Land unterzeichnet. – Danke dafür. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Serpil Midyatli [SPD]: Legen wir los!) ist der Landtag an der Reihe. (Beifall SPD und SSW) Was müssen wir ändern? – Erstens. Wir müssen die Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen reformieren und die Schlupflöcher bei riesigen Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro konsequent schließen. Zweitens. Die Besteuerung von Immobilienvermögen muss klar geregelt werden. Reine Vermögensverwaltung von Wohnungsunternehmen gehört klar zum Verwaltungsvermögen und darf nicht unternehmerisch begünstigt werden. Drittens – das Beste –: Wenn wir die Superreichen angemessen besteuern, gewinnen wir Spielräume. Diese Spielräume könnten wir zum Beispiel nutzen, um Menschen mit kleineren und mittleren Erbschaften zu entlasten, etwa durch angepasste Freibeträge oder einen einmaligen Lebensfreibetrag. (Beifall SPD und SSW) Das Allerwichtigste: Wir gewinnen fiskalischen Handlungsspielraum. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen den Ländern zu und damit auch den Kommunen. Von jedem Hunderteuroschein, den das Land Schleswig-Holstein einnimmt, fließen derzeit über 18 Euro an die Kommunen. Eine Reform der Erbschaftsteuer tut mehr für die Kommunalfinanzen als eine Reform des FAG! (Beifall SPD und Lasse Petersdotter Munstermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sorgen wir also gemeinsam für mehr Steuergerechtigkeit! Statten wir unsere Finanzministerin mit einem starken Mandat aus. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Michel Deckmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir im Haus über die Erbschaftsteuer diskutieren. Sowohl hier als auch im Finanzausschuss war sie schon des Öfteren Thema. Auch allgemein war sie schon häufiger in der Berichterstattung. Nun diskutieren wir heute aufgrund eines Vorschlags der Nordkonferenz der Finanzminister der Länder. Zeitlich passt das auch, denn in den nächsten Wochen stehen wichtige Entscheidungen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Dort sind zwei Verfahren kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung. Zum einen wird eine Klage verhandelt, die die mangelnde Gleichbehandlung von privatem und betrieblichem Vermögen moniert. Dazu werden wir am 13. Oktober 2026 die erste mündliche Verhandlung haben. Einen Tag vorher wird auch über eine Normenkontrollklage des Landes Bayern entschieden, welche grundsätzlich die Bewertungsverhältnisse kritisiert, eine mangelnde Inflationsanpassung über die Jahre, aber auch, dass die regionalen Unterschiede zwischen den Ländern nicht berücksichtigt werden. Das ist wichtig zu wissen. Gleichzeitig ist jede steuerpolitische und finanzpolitische Debatte allerdings auch im Kontext des Haushalts zu betrachten. Denn ja, die Erbschaftsteuer ist für die Länder eine der wesentlichen Einnahmen. Allein in Schleswig-Holstein waren im Jahr 2024 knapp 330 Millionen Euro jährliche Einnahmen. Die haushalterische Lage ist herausfordernd. Das wissen wir alle, wenn wir uns den Haushaltsentwurf ansehen. Allerdings darf es nun nicht die Konsequenz sein, dass wir strukturell immer nur über eine Erhöhung der Einnahmenseite diskutieren – auch im Zuge der Erbschaftsteuerreform –, (Michel Deckmann) (Serpil Midyatli [SPD]: Hä? – Weitere Zurufe SPD) wir müssen auch die öffentlichen Aufgaben kritisieren und hier schauen: Wo können wir Reduktion betreiben? (Vereinzelter Beifall CDU) Denn hier liegt die Wurzel des Problems. Wir haben als Land und als Bund kein Einnahmeproblem. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Wir haben ein Ausgabeproblem, geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Haben wir nicht! Wir lassen doch Geld liegen!) Von daher sage ich ganz klar für uns als CDU-Fraktion: Diese Aufgabenkritik muss als Erstes kommen. Erst danach sollte probiert werden, Einnahmequellen auszuweiten. Erst muss man konsequent aufräumen, bevor es darum geht, noch mehr Geld von den Bürgerinnen und Bürgern zu nehmen, geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelter Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Es geht hier nicht um die Bürgerinnen und Bürger! ) Ein besonderes Thema bei der Erbschaftsteuer, das häufig vergessen wird, ist: Wir gehen hier nicht an liquides Vermögen, das irgendwo auf den Konten der Menschen rumliegt. Wir gehen in die Betriebsvermögen rein. Wir greifen Produktionsanlagen, nehmen die in die Bewertung und besteuern Produktionsanlagen, die erst den Wohlstand unseres Landes erwirtschaften. Das sehen wir äußerst kritisch. (Beifall CDU und FDP) Denn gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer Liquidität haben. Sie müssen das Geld haben, um Risiken und Krisen abpuffern zu können. Dort am Ende des Tages staatlich, auch über eine Ausweitung der Erbschaftsteuer, Liquidität abfließen zu lassen, wäre genau das falsche Signal. (Vereinzelter Beifall CDU) Wir sehen dennoch: Bei der grundsätzlichen Debatte über die Erbschaftsteuer gibt es Herausforderungen; die Komplexität der Verfahren hat zugenommen. Wir sehen hohe administrative Kosten im Bereich der Erbschaftsteuer, die ehrlicherweise in einem nur geringen Verhältnis zur Einnahmenseite stehen. Wir sehen, dass die Bewertungsverfahren äußerst kompliziert sind, wenn es um betriebliches Vermögen geht. Genau da müssen wir ansetzen, denn am Ende des Tages muss jede Steuer in einem angemessenen Verhältnis administrierbar sein. Deswegen sagen wir ganz klar: Bevor wir über eine Ausweitung der Erbschaftsteuer nachdenken, sollten wir das System vereinfachen, Freibeträge erhöhen und am Ende des Tages den Unternehmerinnen und Unternehmern ihr Geld lassen, damit sie investieren und unseren Wirtschaftsstandort wieder voranbringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Oliver Brandt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen meldete das Statistische Bundesamt Rekordzahlen bei der festgesetzten Erbschaftsteuer. Insbesondere bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer 2025 auf über 21 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Die tatsächlichen Steuereinnahmen der Länder liegen aber deutlich darunter. Das liegt an Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer, besonders der Verschonungsbedarfsprüfung. Für Unternehmensvermögen wird die große Möglichkeit eröffnet, eine angemessene Besteuerung von Millionen- und Milliardenvermögen zu vermeiden. Ich habe in meiner Rede im Januar 2026, als wir bereits über die Erbschaftsteuer gesprochen haben, auf die Verschonung besonders großer Vermögen im Jahr 2024 hingewiesen. Das hat die Kollegin Raudies eben noch einmal gemacht. Es gibt aber auch schon Zahlen für 2025, und da sieht es ähnlich aus. Auf 34 Erbschaften und Schenkungen entfielen rund 12 Milliarden Euro übertragenes Vermögen – 34 Erbschaften, 12 Milliarden Euro. Gezahlt wurden darauf aber nur 250 Millionen Euro Erbschaftoder Schenkungsteuer. Das entspricht einem Steuersatz von gerade einmal zwei Prozent. 3,7 Milliarden Euro ursprünglich festgesetzte Steuern wurden aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Zum Vergleich: Der niedrigste Steuersatz bei nahen Verwandten, die über den festgesetzten Freibetrag (Oliver Brandt) hinaus etwas erben, liegt bei sieben Prozent für Erbschaften unter 75.000 Euro und steigt je nach Höhe der Erbschaft auf bis zu 30 Prozent. Bei entfernten Verwandten liegt der Steuersatz auch bei kleinen Erbschaften deutlich höher. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist ungerecht!) – Ja, das halte ich für ungerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung zur Verschonungsbedarfsprüfung kippen wird. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Erbschaftsteuer nämlich festgestellt: Je größer die steuerliche Privilegierung, desto stärker muss sie sachlich gerechtfertigt sein. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Genau das steht bei der Verschonungsbedarfsprüfung, wie sie jetzt ausgestaltet ist, offensichtlich infrage. Darüber wird in Karlsruhe am 13. Oktober 2026 erneut verhandelt. Im Zuge dieser Diskussion ist das Positionspapier der norddeutschen Finanzministerin und Finanzminister, auf das sich der SPD-Antrag bezieht, ein wichtiger Aufschlag. Sehr große Vermögensübertragungen sollen endlich angemessen zum Gemeinwesen beitragen, ohne dass die Fortführung von Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Die künftige Erbschaftsteuer soll verfassungsfest, praktikabel und mindestens aufkommensstabil sein. Der Vorschlag der Nordländer setzt dafür genau an der richtigen Stelle an: Verschonungsregeln bei großen Betriebsvermögen reformieren, Gestaltungsmöglichkeiten, etwa über Familienstiftungen, einschränken und eine Mindestbesteuerung sicherstellen. Zugleich sollen großzügige Stundungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass eine Steuerzahlung kein gesundes Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringt. Wir müssen Unternehmen nicht von der Steuer befreien, um sie zu schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Bei großen Wohnungsunternehmen soll darüber hinaus überprüft werden, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden, statt allein nach der Zahl der Wohnungen zu gehen. Auch bei Freibeträgen und Tarif wird weiter gedacht. Geprüft werden soll ein Lebensfreibetrag anstelle von regelmäßigen Freibeträgen, um das System auch für kleinere und mittlere Vermögensübertragungen gerechter zu gestalten. All das sind wichtige Impulse für die Diskussion um die Reform der Erbschaftsteuer, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde Fahrt aufnehmen wird. Aus der Erfahrung der letzten Erbschaftsteuerreform, die 2016 beschlossen wurde, lässt sich sagen, dass es viele unterschiedliche Positionen gibt, die zusammengebracht werden müssen. Das sehen wir auch in unserer Landesregierung. Für die konkrete Änderung der Erbschaft- und Schenkungssteuer wird erst das erwartete Urteil die entscheidenden Anhaltspunkte liefern; deshalb halte ich zum jetzigen Zeitpunkt weitere Initiativen für verfrüht. Den SPD-Antrag werden wir heute daher ablehnen, auch wenn ich persönlich vieles daraus teile. (Beate Raudies [SPD]: Also auch Ihre Finanzministerin nicht unterstützen!) Wir sollten das Urteil aus Karlsruhe abwarten und dann sehr gut analysieren. (Beate Raudies [SPD]: Also hat die Ministerin ohne Mandat etwas unterschrieben, oder was?) – Die Ministerin hat im Rahmen der Nord-Finanzministerkonferenz ein Papier veröffentlicht, was ich sehr begrüße. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Aha!) Zum Abschluss möchte ich kurz auf die zweite Klage in Karlsruhe eingehen, bei der im Oktober ebenfalls die mündliche Verhandlung ansteht: die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern, die auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer abzielt. Für uns ist klar: Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer oder ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern kommt mit uns nicht infrage. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, und diese Einnahmen sind für unser Land unverzichtbar. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so ist es!) Ich werde mich weiter für eine gerechte Erbschaftsteuer einsetzen, damit Superreiche einen angemessenen Beitrag für unser Gemeinwesen leisten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marc Timmer [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Annabell Krämer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der SPD geht es wieder einmal nicht darum, wie bei uns im Land Geld erwirtschaftet wird, sondern es geht ihr darum, wie es wieder umverteilt wird. Bereits Anfang des Jahres hatten wir dasselbe Thema im Landtag. (Beate Raudies [SPD]: Ja, oft genug!) – Ja, Frau Raudies, das heutige System ist kompliziert, es trifft die Mitte der Gesellschaft, und es führt natürlich an vielen Stellen zu Ergebnissen, die mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nur schwer vereinbar sind. (Zuruf) Die entscheidende Frage ist daher: Mit welchem Ziel wollen wir die Erbschaftsteuer reformieren? – Während Sie das Ziel einer Aufkommenssteigerung formulieren, geht es uns Freien Demokraten um Leistungsgerechtigkeit und um wirtschaftliche Vernunft. (Beifall FDP) Denn das Vermögen, über das wir sprechen, fällt nicht vom Himmel. Es wurde über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut – aus Einkommen, aus unternehmerischer Tätigkeit und aus Kapitalerträgen, die auf die bereits Steuern bezahlt wurden. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Beate Raudies zulassen?

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Selbstverständlich, Sie wissen doch, wie sehr ich Frau Raudies schätze.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Danke schön, Frau Krämer. Das beruht auf Gegenseitigkeit. – Wir sind ja aus demselben Kreis. – Jetzt möchte ich die Kollegin Krämer aber fragen: Was hat es eigentlich mit Leistungsgerechtigkeit zu tun, wenn die großen Familiendynastien in Deutschland komplett von der Erbschaftsteuer verschont bleiben und keinen Anteil daran tragen, wie sich unsere Gesellschaft entwickelt und sie nichts nach ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) – Werte Kollegin, da haben Sie einen Punkt. Da haben Sie absolut einen Punkt, und darauf komme ich nachher noch. Selbstverständlich bin ich bereit, das mit Ihnen in Angriff zu nehmen. (Zuruf: Oh!) Allerdings sehe ich das ein bisschen dezidierter als Sie. Dazu komme ich gleich, wenn Sie bereit sind. Ich glaube, Sie werden mir heute noch mehrere Zwischenfragen stellen. (Heiterkeit) Genau, es fällt nichts vom Himmel, und manches Vermögen in der Familie wird nicht das erste Mal mit Erbschaftsteuer belastet. Es gibt gute Argumente für die Forderung, die Erbschaftsteuer teilweise sogar abzuschaffen. Unabhängig davon, ob man diesen Weg am Ende aber vollständig mitgeht, müssen wir mit Augenmaß darüber entscheiden, wann und in welcher Höhe der Staat beim Übergang eines über Jahre aufgebauten und – machen wir uns ehrlich – mehrfach versteuerten Vermögen noch einmal zugreift. (Beifall FDP und CDU – Beate Raudies [SPD]: Das Vermögen ist nicht versteuert!) – Doch, Frau Kollegin! Ich erkläre Ihnen das gerne einmal bei einem Kaffee. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Hierzu gehört für mich vor allem eine Reform der Freibeträge. Ich finde es gut, dass der Kollege von den Grünen das auch angesprochen hat. Heute kann ein Kind 400.000 Euro steuerfrei erben. Bei einer Nichte oder einem Neffen sind es gerade einmal 20.000 Euro. Warum soll die Frage, ob jemand eigene Kinder hat, darüber entscheiden, in welchem Umfang er sein Vermögen steuerfrei weitergeben darf? (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Liebe Leute, es gibt unverheiratete Paare, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Patchworkfamilien, enge Beziehungen zwischen Nachbarn, zwischen Tanten, Neffen und Nichten oder schlicht Menschen, die keine eigenen Kinder bekommen können. (Unruhe) (Annabell Krämer) Wir haben Sympathie für einen einheitlichen persönlichen Freibetrag, unabhängig davon, wem ich mein Vermögen hinterlasse. (Beifall Beate Raudies [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Sehr gut!) – Ja, wir sind nicht immer auseinander, Frau Kollegin. – Ein angemessener Freibetrag soll das Familienheim, Rücklagen und einen angemessenen Teil des über ein Leben aufgebauten Vermögens schützen. Bei sehr großen privaten Vermögen kann man durchaus über eine angemessene Besteuerung reden, Frau Kollegin. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Ich will mich heute nicht auf eine konkrete Höhe festlegen. (Zuruf: Wir auch nicht!) Aber allein angesichts der Tatsache, dass die Freibeträge letztmalig 2009 angepasst wurden und die 400.000 Euro hochgerechnet inflationsbereinigt heute schon über 560.000 Euro darstellen würden, muss der Freibetrag endlich signifikant erhöht werden. (Beifall FDP und CDU) Bei Unternehmensvermögen ist die Situation aber oft eine andere, Frau Raudies. Ein Unternehmenswert ist nicht liquide, und gerade in Familienunternehmen steckt das Vermögen in Grundstücken, Gebäuden und Maschinen. – Sie arbeiten schon am Dreiminutenbeitrag; ich sehe das. (Zuruf: So ist es! – Heiterkeit) Hinzu kommt, dass die nächste Generation oftmals seit Jahren in Unternehmen arbeitet. Sie übernimmt bereits Verantwortung, führt Mitarbeiter, trifft Investitionsentscheidungen und ist längst in der Geschäftsführung tätig, bevor ihr überhaupt die entsprechenden Geschäftsanteile übertragen werden. Eine Unternehmensnachfolge ist kein persönlicher Geldregen, sondern die Fortsetzung unternehmerischer Verantwortung, die Familien ernährt, werte Kollegen. (Beifall FDP und CDU) Es muss doch unser Interesse sein, dass diese nächste Generation das Kapital für unser dringend benötigtes Wirtschaftswachstum einsetzt – für Investitionen, für Innovationen, für neue Arbeitsplätze. (Beifall FDP und CDU) Es wird Zeit, dass wir uns in diesem Land endlich wieder intensiver damit beschäftigen, wie wir unsere Unternehmen stärken, statt damit, wie der Staat noch etwas mehr abschöpfen kann. (Zuruf: So ist es!) Übrigens bewerten 80 Prozent der vom ifo Institut befragten Familienunternehmen den Steuerstandort Deutschland bereits heute als unattraktiv oder sogar als sehr unattraktiv. Machen wir uns nichts vor: Kapital ist ein flüchtiges Reh. Wir stehen im Wettbewerb um Fachkräfte, Unternehmer, Investitionen und Kapital. (Heiterkeit SSW) – Da können Sie lachen, werte Kollegen vom SSW. Das ist so. (Zurufe) Wir sollten dafür sorgen, dass die folgende Generation endlich wieder einen Grund hat, in unserem Land zu investieren, dass sie bereit ist, hier Arbeitsplätze zu schaffen und Sicherheit für Familien darstellt. Liebe Kollegen, auch eine gestundete Steuerschuld – ich meine das allen Ernstes – muss erwirtschaftet werden. (Zuruf: Ja!) – Ja, Frau Kollegin! – Genau dieses Kapital steht dann eben nicht für Investition zur Verfügung. (Beifall FDP und CDU) Wenn ich Erbschaftsteuer zahlen muss, dann muss ich deinvestieren. Das verstehen sogar die jugendlichen Besuchergruppen, wenn ich ihnen das erkläre. Dass Unternehmen dann deinvestieren und Arbeitsplätze abbauen müssen, kann hier im Haus doch nicht allen Ernstes jemand wollen. Ein Familienunternehmen, das seine Gewinne für Unternehmen belässt, das investiert und Arbeitsplätze schafft, ist etwas anderes als eine sehr große Unternehmensbeteiligung, aus der Jahr für Jahr Millionen an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Frau Kollegin, wir wollen jetzt versöhnlich enden. Hohe verfügbare Ausschüttungen können wir gerne in den Blick nehmen; da bin ich voll bei Ihnen. Aber Finger weg vom produktiv gebundenen Kapital. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Für die SSW-Fraktion erteile ich nun deren Fraktionsvorsitzendem Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Kære fru præsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich grüßt die Erbschaftsteuerdebatte fast monatlich. Aber einmal im Ernst: Dass wir das so regelmäßig auf der Tagesordnung haben, zeigt doch dem Grunde nach, dass wir da vermutlich noch etwas machen müssen! (Beifall SSW und SPD – Zuruf SPD: Genau!) Da haben wir doch nach wie vor ein Problem. Ich möchte für den SSW daher folgende Frage in den Mittelpunkt stellen: Wie wollen wir eigentlich auf faire Weise mit Vermögen umgehen, das nicht erarbeitet, sondern übertragen wird? Dabei reden wir ausdrücklich nicht über das Eigenheim einer Familie oder über ein kleines Sparguthaben. Das haben wir auch nie gemacht. (Annabell Krämer [FDP]: Doch! – Weitere Zurufe) Wir reden auch nicht darüber, ob Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen dürfen. Natürlich dürfen sie das, und das sollen sie auch. Viele Menschen arbeiten, sparen und bauen über Jahrzehnte Vermögen auf, gerade damit die nächste Generation einen besseren Start hat. Das ist etwas Positives, meine Damen und Herren. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Arbeit, Vorsorge, Sparen und Unternehmertum müssen sich lohnen. Klar! (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aus deinem Mund klingt das ganz komisch!) – Ja, ich glaube, gleich klatscht ihr nicht mehr. – Aber es gibt einen Unterschied zwischen dem Elternhaus einer Familie, einem kleinen oder mittleren Familienbetrieb und einem Vermögen von mehreren Hundert Millionen oder gar Milliarden Euro. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Wenn sehr große Vermögen übertragen werden, dann muss auch die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Wer mehrere Hundert Millionen Euro erbt, hat dadurch keine eigene wirtschaftliche Leistung erbracht. Einen Befund aus dem norddeutschen Positionspapier sollten wir uns dabei merken – die Zahlen gebe ich jetzt nicht wieder; der Kollege Brandt hat sie für 2025 eben benannt –: Wenn tatsächlich 95 bis 98 Prozent erlassen werden, dann läuft etwas falsch. (Beifall SSW und SPD – Zuruf: So ist es!) Da muss man doch fragen dürfen: Ist das noch eine zielgenaue Verschonung, um Unternehmertum und Arbeitsplätze zu sichern, oder ist das bereits eine Überprivilegierung sehr großer Vermögen? Ich finde, das ist an der Stelle eine berechtigte Frage. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Als SSW wollen wir keine Erbschaftsteuer, die Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt, das will ich so deutlich sagen. Aber wir wollen genauso wenig eine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben mit Hilfe von Gestaltungsmöglichkeiten nahezu steuerfrei davonkommen. Das ist einfach nicht gerecht. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Denn zwei Dinge können gleichzeitig richtig sein: Einen großen Betrieb fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und Verantwortung zu übernehmen, ist eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistung. Das bloße Erben eines großen Privatvermögens ist es aber nicht. Deshalb sollte die steuerliche Begünstigung auch nicht einfach daran hängen, dass etwas „Betriebsvermögen“ heißt. Entscheidend muss sein, ob tatsächlich ein Unternehmen fortgeführt und Beschäftigung gesichert wird. Hier finde ich einen Punkt des Antrags besonders richtig: Wenn Verschonungen bei sehr großen Vermögen reduziert werden, dann müssen gleichzeitig die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden; denn ein Unternehmen im Wert von 100 Millionen Euro bedeutet nicht, dass der Erbe 100 Millionen Euro auf dem Konto zur flexiblen Verfügung hat. Die Steuerpflicht anzuerkennen und gleichzeitig die Zahlung so zu strecken, dass ein gesunder Betrieb nicht verkauft oder zerschlagen werden muss, das ist aus unserer Sicht der vernünftigere Weg, meine Damen und Herren. Bei Familienstiftungen müssen wir genauer hinschauen. Stiftungen an sich sind nicht das Problem. Viele Stiftungen leisten absolut wertvolle Arbeit. Das Problem sind Konstruktionen, die sehr große Vermögen steuerlich praktisch verschwinden lassen. Auch hier muss also gelten: sinnvolle Stiftungsarbeit schützen, aber Steuerschlupflöcher an der Stelle auch ganz klar schließen. (Christian Dirschauer) Bei Freibeträgen und Tarifen sollten wir dagegen nichts überstürzen. Kleine und mittlere Erbschaften wollen wir, wie gesagt, schützen. Die konkreten Verteilungswirkungen neuer Modelle müssen deswegen wirklich sorgfältig geprüft werden. Der Kollege Deckmann, glaube ich, war es, hat ja darauf hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 12. und 13. Oktober mit entsprechenden Verhandlungen zum Thema Erbschaftsteuer beschäftigen. Dies sollten wir nicht vorwegnehmen. Gleichzeitig sollten wir natürlich vorbereitet sein, wenn Karlsruhe entsprechenden Reformbedarf feststellt. Als SSW wollen wir keine Neiddebatte über Erben und das Erben. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen können. Aber wir wollen ebenso eine Gesellschaft, in der nicht allein das Elternhaus darüber entscheidet, welche Chancen ein Kind im Leben hat. Daher brauchen wir beides: Respekt vor Leistung und familiärer Vorsorge und einen fairen Beitrag sehr großer Vermögen zu unserem Gemeinwesen, mit dem wir dann auch die Aufstiegschancen für diejenigen schaffen, die eben weniger mitbekommen haben. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Mange tak! Vielen Dank. – Wir vernehmen ein Grundsummen hier oben. Ich möchte, dass wieder Ruhe einkehrt. Ich weiß, das ist jetzt gerade ein bisschen aufwendig mit der Drucksache, die verteilt wird. Aber nichtsdestotrotz müssen wir dem Abgeordneten oder der Abgeordneten, die hier oben stehen und reden, zuhören können. Insofern bitte ich einmal um Arbeitsruhe. Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich jetzt die Abgeordnete Annabell Krämer gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, die Kollegin Raudies war es, die vorhin sagte, dass die Tabaksteuer mehr Aufkommen hat als die Erbschaftsteuer. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich glaube, Sie sprachen von Erbschaftsteuer von einem Prozent und bei der – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Genau. Ich habe mir einmal die schleswig-holsteinischen Zahlen angeguckt. (Beate Raudies [SPD]: Wird hier mehr geraucht?) – Nee, wir vererben mehr. In Schleswig-Holstein sieht es nämlich so aus, dass im Jahr 2025 das Erbschaftsteueraufkommen 2,7 Prozent des Gesamtsteueraufkommens beträgt. Dieses Jahr – Gratulation, Frau Ministerin – fließt der Rubel – ach, der Rubel sagt man nicht mehr! – der Euro ja richtig. Denn wir haben jetzt schon zwei Drittel des Gesamtjahresaufkommens erreicht. Das liegt daran, dass wir, das muss man natürlich sagen, eine sehr alternde Gesellschaft und auch viel Zuzug im Alter bei uns haben. Ich wollte damit sagen: Die Erbschaftsteuer bildet schon einen relativ signifikanten Anteil an unserem Steueraufkommen, nämlich ungefähr das Doppelte – prozentual – vom Bundesdurchschnitt. Ich möchte jetzt wirklich einmal eins sagen: Ich weiß, dass es nicht böse gemeint ist. Aber für mich verkommt diese permanente Debatte um die Erbschaftsteuer wirklich langsam zu einer Neiddebatte. Es wird oft nicht genug in den Fokus genommen, dass es sich ganz oft um Produktivkapital handelt, das gebunden wird. (Beate Raudies [SPD]: Nein!) – Frau Kollegin Raudies, wenn Sie etwas stunden wollen, dann wollen Sie es doch trotzdem dem Betrieb entziehen. Dann müssen die Betriebe doch trotzdem erst einmal die Gewinne, die erwirtschaftet werden, nutzen, um ihre Steuerschuld zu begleichen, bevor sie das für eine Erweiterung ihres Unternehmens nutzen können. Das ist doch etwas ganz anderes. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich muss ganz ehrlich sagen: Lasst uns doch erst einmal die Steuerschlupflöcher stopfen. Da sind wir doch alle einer Meinung. Keiner von uns hier will Steuerschlupflöcher. (Zurufe) Ja, was Recht und Gesetz ist, muss Recht und Gesetz bleiben. Aber ich finde, gerade in solchen Zeiten immer wieder zu tun, als ob alle unsere finanzpolitischen Probleme gelöst werden, wenn wir eine Erbschaft- und eine Vermögensteuer – – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Das wird aber vielfach gemacht. Wenn ich mir ganz viele Wahlprogramme, wo ganz viel finanzi- (Annabell Krämer) ell versprochen wird, anschaue, dann sagt man: Ja, mit einer Erbschaftsteuer und Einführung der Vermögensteuer lässt sich das alles bezahlen. – Das ist mitnichten so. (Zurufe) Denn eine Debatte über eine Erbschaftsteuer muss immer mit Augenmaß geführt werden, weil das kann nämlich wirklich – – (Zurufe) Wir deinvestieren. Das erste Mal in Nachkriegsdeutschland haben wir mehr Deinvestitionen als Investitionen in unserem Land. Das heißt, wir bauen momentan Produktivkapital in unserem Land ab. Das sollte uns allen zu denken geben. Deshalb muss ich wirklich sagen: (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich würde mich freuen, wenn diese Debatte ein Stück weit ausgewogener geführt wird und dann auch wirklich mal die Nachteile ins Auge gefasst werden. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Dreiminutenbeiträge vor. Dann gebe ich jetzt das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kaum eine Steuer wird so kontrovers und so lebhaft diskutiert wie die Erbschaftsteuer. Ich freue mich über den Raum, den die Erbschaftsteuer und die notwendige Diskussion darüber dadurch bekommt. Nichts anderes wollten wir als norddeutsche Finanzminister_innen dadurch auch anstoßen. Die angeregte Diskussion überrascht mich daher nicht, denn es geht um grundlegende Fragen, und vieles davon ist hier heute auch schon angesprochen worden. Es geht um Gerechtigkeit, es geht um Verantwortung, und es geht um die Finanzierung unseres Gemeinwesens. Darüber lässt sich viel reden. Ich will aber einen kleinen Punkt hier ansprechen: Unser Erbschaftsteueraufkommen hier in Schleswig-Holstein – wie auch der anderen Länder, aber gerade hier für Schleswig-Holstein –: Ja, das ist derzeit, in diesen Jahren etwas höher im Vergleich zu den anderen Ländern. Aber es bleibt ja nicht eins zu eins bei uns, sondern es wird komplett wie andere Steuern auch auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich angerechnet. Das ist wichtig zu betonen. Wir haben nicht mehr Geld in der Kasse deswegen und können deswegen nicht mehr planen, sondern wir haben allein mit der aktuellen Steuerschätzung, weil wir gut dastehen, 308 Millionen Euro weniger. Man kann sich freuen über höhere Steuereinnahmen insgesamt, auch bei der Grunderwerbsteuer, aber die andere Seite ist die, die ich gerade genannt habe. Zurück zur Erbschaftsteuer. Für mich ist dabei entscheidend: Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die verfassungsfest ist, das Steueraufkommen im besten Fall steigert, administrativ natürlich praktikabel sein muss und gleichzeitig den Erhalt leistungsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze sichert. Das habe ich auch immer wieder, auch im Januar, gesagt. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der norddeutschen Bundesländer eine Initiative zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Wir regieren in unterschiedlichen Ländern in unterschiedlichen Konstellationen, aber in einem Punkt sind wir, die norddeutschen Finanzminister_innen, uns einig: Die Erbschaftsteuer gehört zu einem gerechten Steuersystem. Forderungen nach ihrer Abschaffung überzeugen mich deshalb nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wer die Erbschaftsteuer regionalisieren will, macht den Wohnort zum Steuersparmodell. Das begünstigt Überreiche und verschärft Ungleichheit. Meine Damen und Herren, die Erbschaftsteuer besteuert nicht das, was jemand selbst erwirtschaftet hat, sie besteuert einen Vermögensüberhang ohne eigene Leistung. Ich weiß, dass einige von Ihnen auch aufseiten meines geschätzten Koalitionspartners bei dieser Frage vor allem die Zukunft unserer Familienunternehmen im Blick haben. Ich möchte deswegen auch hier und heute eines klarstellen: Natürlich brauchen wir leistungsfähige Unternehmen, und natürlich müssen wir Arbeitsplätze sichern. (Beifall ganzes Haus) Das sage ich ausdrücklich gerade auch als Finanzministerin. Genau dafür gibt es ja die Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen. Aber die heutige Ausgestaltung dieser Regelungen – das ist hier mehrfach und richtig angesprochen worden – ist zu weitreichend, sie ist zu gestaltungsanfällig. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie dazu führen können, dass sehr große Betriebsvermögen ganz überwiegend steuerfrei übertragen werden. Besonders deutlich wird das bei der Verschonungsbedarfsprüfung, dem legendären § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Der Abgeordnete Brandt hat hier schon Zahlen genannt, ich will noch einmal die Zahlen für 2024 und 2025 nennen. 2024 wurde bundesweit in 45 Fällen Erbschaftsteuer in Höhe von insgesamt 3,4 Milliarden Euro erlassen, 95 Prozent der eigentlich angefallenen und festgesetzten Erbschaftsteuer. Das ist kein Ausreißer gewesen, wenn man sich die Zahlen des Statistischen Bundesamtes anguckt. 2025 gab es 34 Fälle, und das Volumen an festgesetzter Erbschaftsteuer lag bei rund 3,7 Milliarden Euro, damit wurden am Ende 94 Prozent erlassen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Woran liegt das denn, Frau Ministerin?) Diese Zahlen sprechen für sich. Die Verschonungsregelungen sollen Arbeitsplätze sichern und die Fortführung von Unternehmen ermöglichen. Das ist auch die Auffassung des Gesetzgebers. Ich bin aber davon überzeugt, dass das, was an Schlupflöchern genutzt wird, über all die Jahre entdeckt und gelebt wird, vom Gesetzgeber nicht gewollt gewesen ist. Diese Regelung darf nicht dazu führen, dass sehr große Vermögensübertragungen dauerhaft weitgehend steuerfrei bleiben. Deshalb sollten wir unsere Regelungen zielgenauer ausgestalten. Umfangreiche Erlassmöglichkeiten müssen auf den Prüfstand. Bekannte Gestaltungsmodelle sollten eingeschränkt werden. Dazu gehören auch Modelle – auch das ist hier angesprochen worden – über Familienstiftungen, die aber offen als Steuersparmodelle beworben werden. Das hat mit der eigentlichen Zielrichtung der Verschonungsregelung, Arbeitsplätze zu sichern, überhaupt nichts mehr zu tun. Das habe ich hier bereits im Januar 2026 gesagt, und da bin ich überhaupt nicht alleine, auch nicht wir norddeutschen Finanzminister_innen, sondern das geht bundesweit, und das haben mir auch einzelne Vertreter aus Unternehmen erzählt, die darüber nur nicht offen reden wollen. Es wird gesehen, es wird zugestanden, dass es hier ein Ungleichgewicht und eine Ungerechtigkeit gibt, die sachlich nicht mehr gerechtfertigt ist. Auch bei den Steuerbefreiungen im Immobilienbereich im Erbrecht gilt: Steuerliche Begünstigungen sollten sich künftig stärker an der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit orientieren und nicht allein an formalen Kriterien. Das schafft mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche Anwendung. Schließlich sollten wir auch, wenn die Diskussion weitergetragen wird, über Freibeträge und Tarifregelungen sprechen. Wenn es gelingt, sehr große Vermögensübertragungen künftig angemessener zur Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, dann können Spielräume entstehen, um kleinere Erbschaften gezielt zu entlasten. Dabei müssen wir natürlich die Auswirkungen auf das Steuereinkommen, die Verteilungswirkungen und die praktische Umsetzbarkeit sorgfältig abwägen. Meine Damen und Herren, unser Ziel, das Ziel der norddeutschen Finanzminister_innen ist klar: Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die verfassungsfest ist, das Steueraufkommen im besten Fall steigert, mindestens aufkommensneutral ist und administrativ praktikabel bleibt. Wir brauchen eine Einkommensteuer, die den Erhalt leistungsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze sichert, aber eben auch eine Erbschaftsteuer, die sehr große Vermögensübertragungen mit einem angemessenen Beitrag an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt. Darum geht es bei unserer Initiative, und dafür werde ich mich als Finanzministerin auch künftig einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Ich bedauere sehr, meinen geschätzten Koalitionspartner hier noch nicht mit im Boot zu wissen, vielleicht ändert sich das mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat die Redezeit um zwei Minuten und vier Sekunden ausgeweitet; diese Zeit würde jetzt jeder Fraktion noch zur Verfügung stehen. Die Abgeordnete Beate Raudies hat sich für einen Kurzbeitrag gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fünf Feststellungen am Ende dieser Debatte. Erstens: Wenn die Sozialdemokratie über Erbschaftsteuer redet, dann ist das bei uns keine Neiddebatte, sondern eine Gerechtigkeitsdebatte. (Beifall SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Beate Raudies) Die Vermögensverteilung in unserem Land ist nicht mehr im Gleichgewicht, und das ist eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zweitens: Ich freue mich, dass wir mehr Einigkeit als gedacht haben bei dem Thema, dass Superreiche einen gerechteren Beitrag zum Gemeinwohl leisten müssen. – Wo ist die Kollegin Krämer? Ich möchte mich ausdrücklich bei ihr bedanken, dass sie das hier zugestanden hat, und ihr anbieten, uns einmal zusammenzusetzen und anzufangen, dazu etwas aufzuschreiben; dabei könnte etwas Produktives herauskommen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Auf jeden Fall!) – Auf jeden Fall, wenn Frauen zusammenarbeiten, sowieso immer, Herr Dr. Garg. Drittens: Niemand stellt infrage, auch wir als Sozialdemokratie nicht, dass es besondere Regelungen für Unternehmen und vor allen Dingen für den Erhalt von Arbeitsplätzen gibt. Das habe ich mit keinem Wort gesagt; ich finde es nicht schön, dass uns das immer unterstellt wird. Welche Regelungen uns da einfallen, ist ganz spannend. Die jetzige Regelung kann so nicht bleiben, die ist vollkommen ungerecht. (Beifall SPD) Es kann vielleicht eine Lösung geben, wenn Unternehmenserbinnen oder ‑erben aktiv im Betrieb mitarbeiten oder auch schon vorher mitgearbeitet haben, es kann um Stundungsregelungen gehen, es gibt ganz viele Möglichkeiten, aber die jetzige Regelung ist definitiv keine Lösung. Noch einmal an die Kollegin Krämer: Dass im Moment gerade Produktivkapital abgebaut wird, liegt ja gerade nicht an der Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei den umfangreichen Verschonungsregelungen, die wir haben, das liegt an anderen Dingen, das Beispiel taugt nicht. Viertens: Ich habe gehört, dass es beim Thema Freibeträge doch mehr Unterstützung und Zustimmung gibt, dass die sich ändern und anpassen müssen. Sie kennen den SPD-Vorschlag: 1 Million Euro Lebensfreibetrag, den Wechsel vom Angehörigenoder Verwandtenverhältnis zu einem persönlichen Freibetrag. Auf der Basis kann man ja schon einmal anfangen zu diskutieren. Über die Höhe wird man sich dann im Verfahren einigen; am Ende muss ein Bundesfinanzministerium ausrechnen, wo man da landet. Frau Ministerin, tut mir leid, die letzte Feststellung kann ich Ihnen nicht ersparen: Sie unterschreiben Positionspapiere und stellen Forderungen auf, Sie machen Pressemitteilungen und holen sich dafür das Lob der Community ab, aber Sie haben keine parlamentarische Unterstützung für das, was Sie da unterschrieben haben. Ihr Koalitionspartner geht da nicht mit. Das finde ich problematisch, jeder kann das für sich bewerten. Wenn eine Finanzministerin so etwas öffentlich verkündet, dann muss sie auch in der Lage sein, ins Handeln zu kommen. Wir haben gerade erlebt, dass das leider nicht der Fall ist. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ ist nicht neu. Es wird vom Studierendenwerk angeboten und ist häufig auf Einzelfälle reduziert. Es wird alleine die Wohnungskrise in Schleswig-Holstein nicht lösen. Aber das Konzept kann dazu beitragen, den Druck auf den Wohnungsmarkt abzumindern. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Denn wir wollen uns nicht mit der Wohnungskrise in Schleswig-Holstein abfinden. Mit guten Ideen, mit Solidarität ist mehr auf dem Wohnungsmarkt möglich. Mit diesem Konzept ergeben sich Chancen für Studierende, Auszubildende und Singles, ein Dach über dem Kopf zu erhalten. Das ist richtig und wichtig. Es wird vermutlich so sein, dass die Wohnverhältnisse nur zeitlich begrenzt sind. Das ist aber nicht schlimm. denn zugleich ist wichtig zu erwähnen, dass es einen solidarischen, praktischen Beitrag zum Alltag älterer Menschen ermöglicht. Das ist sinnvoll, weil es vor Vereinsamung schützen kann, das ist doch eine sinnvolle Angelegenheit. (Beifall SPD) Das Konzept verbindet das Bedürfnis nach bezahlbarem Wohnraum mit dem Gefühl nach Gemeinschaft und Hilfe, und ganz nebenbei kann es auch zur Integration beitragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Koalition fragt, was sie in diesem Land gegen die Wohnraumkrise tut, dann verweist sie ständig auf die Wohnraumförderung des Landes. Das reicht aber nicht aus, weil wir wissen, dass das Abschmelzen der Sozialwohnungen, die aus der Bindung herausfallen, stärker ausfallen wird als die Kompensation dieser Wohnungen. Deshalb brauchen wir neue Ideen, mehr Ideen, als diese Koalition sie hat. Wir können bezahlbaren Wohnraum schaffen, wenn wir die Wohnraumfördermittel erhöhen und wenn wir mit guten Ideen Wohnraum teilen und das Konzept „Wohnen für Hilfe“ anwenden. (Beifall SPD) So ganz nebenbei könnte man auch die Mietpreisbremse wieder einführen. (Heiterkeit FDP) Das kostet nichts, hilft aber auf dem Wohnungsmarkt, den Mietanstieg zu bremsen. (Zuruf SPD: Jawohl!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was können Sie nun, wenn man sich die Versorgung der Studierenden mit Wohnheimplätzen in Schleswig-Holstein anschaut? In Schleswig-Holstein können nur 5,8 Prozent der Studierenden auf einen Wohnheimplatz zurückgreifen, im Bundesdurchschnitt sind es fast zehn Prozent, also: Sie können offensichtlich nicht viel. Wir wollen heute mehr als nur eine Idee auf den Weg bringen, wir wollen durch Solidarität bezahlbares Wohnen ermöglichen. Dazu brauchen wir erstens die Einführung einer landesweiten Onlineplattform, wir brauchen eine zentrale, digitale, barrierefreie Vermittlungsplattform, auf der Wohnraumgebende und Wohnraumsuchende unkompliziert zueinander finden können. Seniorinnen und Senioren, Familien, Studierende, Auszubildende, alle sollen ihren Teil dazu beitragen können. Diese Plattform muss transparent, benutzerfreundlich und zuverlässig funktionieren. Sie soll Vertrauen schaffen, indem sie klare Informationen bietet, welche Leistungen angeboten werden. Eine solche Plattform reduziert auch Suchzeiten, verhindert Missverständnisse und kann allen Beteiligten eine gute Grundlage dafür bieten, Wohnraum zu finden und auch zu vermitteln. Zweitens. Wir wollen eine landesweite Beratungsund Vermittlungsstruktur aufbauen. Es braucht regionale Beratungsstellen, die Wohnraumgebende und Wohnraumsuchende zusammenbringen. Es geht darum, rechtssichere Vereinbarungen bei Mietverträgen auf Basis von Hilfeleistungen zu entwerfen. Wir brauchen eine verlässliche Infrastruktur für kommunale Träger, Wohlfahrtsverbände, Studierendenwerk und künftig Azubiwerk, um alle sinnvoll zu vernetzen. Wir brauchen eine Infrastruktur, die Unsicherheiten abbaut und bei Konflikten vermitteln kann. Drittens. Wir wollen Standards und Vertragssicherheit entwickeln. Dazu gehören landesweite Qualitätskriterien für faire Vereinbarung über Leistung und Gegenleistung. Ziel ist es, Benachteiligungen zu verhindern, Transparenz zu schaffen und gegenseitiges Vertrauen zu fördern. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Das bedeutet klare Kriterien zu Mietanteilen, Haftung, Versicherungsschutz, Arbeits- und Hilfsleistung, zeitliche Rahmenbedingungen und Nachbarschaftsfragen. (Thomas Hölck) Viertens. Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ benötigt eine positive Öffentlichkeitsarbeit, und das ist dringend notwendig. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich sagen, Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Es geht um Würde, Unabhängigkeit und Gemeinschaft. Mit dem Konzept „Wohnen für Hilfe“ geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins eine konstruktive Möglichkeit, solidarisch Verantwortung zu übernehmen, generationsübergreifend und bürgernah. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Konzept zu einem festen Baustein zur Lösung unserer Wohnraumkrise machen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Lassen Sie uns einmal gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule aus Neumünster auf der Tribüne begrüßen. – Herzlich willkommen hier im Hohen Hause! (Beifall) Dann möchten wir noch weitere Gäste begrüßen, und zwar unseren Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus des Landes SchleswigHolstein, Dr. Gerhard Ulrich. (Beifall) Dann möchten wir noch den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein, Igor Wolodarski, begrüßen. – Herzlich willkommen. (Beifall) Dann wollen wir die Geschäftsführerin der jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein, Viktoria Ladyshenski, begrüßen. (Beifall) Dann wollen wir unsere Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, begrüßen. (Beifall) Dann wollen wir unseren landeskirchlichen Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein, Dr. Wilko Teifke, begrüßen. (Beifall) Und schließlich möchten wir noch die Leiterin des katholischen Büros in Schleswig-Holstein-Hamburg, Beate Bäumer, begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Wir fahren nun in der Rednerliste fort. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr., nein Michel Deckmann von der CDU. (Heiterkeit – Andrea Tschacher [CDU]: Herzlichen Glückwunsch!)

Diese Rede einzeln zitieren

Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Endlich wird diese eigene Selbstwahrnehmung bestärkt. (Zurufe) Es hat noch nicht ganz gereicht. (Zuruf: Das ist doch gar nicht möglich!) Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute das Thema „Wohnen für Hilfe“. Ganz kurz eine Einführung. Was ist das überhaupt? Am Ende des Tages ist das kein neues Phänomen, es ist auch keine neue Entwicklung. Das Ganze gibt es schon eine ganze Weile in unterschiedlicher Ausprägung, meistens in lokalen Strukturen. Klassischerweise häufig in Familien, aber auch in älteren Haushalten, wird eine jüngere Person aufgenommen, erhält zum Beispiel einen Raum zur Verfügung gestellt und leistet dazu im Gegenzug Hausarbeit. Das kann Gartenarbeit sein, das Ausführen von Reparaturen, Einkäufen et cetera. Online habe ich auch Kinderbetreuung und Fahrdienste entdeckt. Im Regelfall sagt man, eine anerkannte Faustregel ist, ein Quadratmeter Wohnfläche im Gegenzug für eine Stunde Mitarbeit im Monat. Das Modell kann funktionieren, es kann Konzepte geben, bei denen das sinnig ist. Gleichzeitig, glaube ich, muss man festhalten, dass das nicht wirklich für jeden etwas ist, und es ist sicherlich auch nicht massentauglich. Dennoch gibt es bereits heute diverse Angebote. Der Kollege Hölck hat in diesem Zusammenhang das Studentenwerk erwähnt. Bei erster flüchtiger Onlinerecherche hat man bereits diverse weitere Initiativen entdeckt, beispielsweise bring-together.de, wo man unterschiedlichste Angebote im ganzen Land findet, ganz zu schweigen von Ebay Kleinanzeigen und weiteren, die es natürlich schon gibt. Wir sehen also: Die Grundidee, die der SPD-Antrag anspricht, gibt es ehrlicherweise schon in unterschiedlichster Ausprägung. Es gibt heute be- (Michel Deckmann) reits Onlineplattformen, die Wohnungssuchende und Leute, die Unterstützung im Haushalt haben wollen, zusammenbringen. Die Forderung nach einem Aufbau einer eigenen Plattform des Landes, eine App mit Web-Anwendung – was mich ehrlicherweise auch an eine andere Debatte zum Thema Sport aus dieser Plenartagung erinnert –, ist da meines Erachtens bereits mehr als erfüllt. Auch die Frage, ob man regionale Beratungsstellen zur Umsetzung dieses Konzepts führt und dementsprechend ganze Beratungsstrukturen aufbauen soll, ist mir vor diesem Hintergrund, was doch eher ein Randphänomen ist, was wir erleben, doch etwas zu groß gedacht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die eigentlich wichtigste Frage schwebt meines Erachtens über den Dingen. Denn wir haben vorhin unter anderem über das Thema Steuern diskutiert. Wir haben über die Situation der öffentlichen Haushalte gesprochen. Wir reden aber regelmäßig – das mache auch ich ganz gern – über das Thema Aufgabenkritik: Was ist öffentliche Aufgabe? Was muss der Staat leisten? Was sind seine Kernaufgaben? (Beifall FDP) Wenn wir gegenwärtig schon Herausforderungen auf der Einnahmeseite haben und unsere Kernaufgaben bereits jetzt nur noch mit großer Mühe und Not erfüllen können, dann ist meines Erachtens nicht der richtige Weg, sich neue Aufgaben zu suchen, geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU) Wir sollten uns daher als Land auf die Dinge konzentrieren, die nachweislich wirken, indem wir die Wohnraumförderung weiter vorantreiben und stark halten, weil das tatsächlich Wohnraum schafft und am Ende das Angebot erhöht, was wir am Wohnungsmarkt dringend brauchen. Wir müssen uns über die Kostenreduktion im Bauen unterhalten. Was wir beispielsweise mit der Landesbauordnung machen, die wir gegenwärtig diskutieren, das sind die Wege. Wir müssen gucken, wie wir an die Kosten rangehen, wie wir es schaffen, dass mehr Angebot existiert und da alle verfügbaren Mittel, Kräfte und Kapazitäten bündeln. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Der Aufbau einer landeseigenen App zu diesem Thema ist meines Erachtens der falsche Weg. Wir bleiben beim richtigen Weg und setzen Prioritäten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Verhaltener Beifall bei der CDU!)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Bina Braun das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Grundidee von „Wohnen für Hilfe“ ist sympathisch und sinnvoll. Manche Familien oder ältere Menschen haben Platz und wünschen sich Unterstützung oder Gesellschaft, und Studierende suchen bezahlbaren Wohnraum. Wenn das zusammenpasst, ist es eine Win-win-Situation. Die entscheidende Frage heute ist aber nicht, ob wir die Idee an sich gut finden, sondern ob es dafür eine neue landesweite Plattform und ebenfalls landesweit zusätzliche regionale Vermittlungsstrukturen braucht. Diese Frage müssen wir uns angesichts der gegenwärtigen schwierigen Haushaltslage umso mehr stellen. Davon bin ich tatsächlich nicht überzeugt. Zunächst stelle ich fest, dass es so ein Angebot in Schleswig-Holstein längst gibt. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein vermittelt solche Wohnen-fürHilfe-Partnerschaften in Kiel und Umgebung bereits seit 2012. Es stellt nicht nur ein Portal bereit, sondern die Projektleitung besucht Wohnraumanbietende vor Ort, führt Interessierte anhand von Fragebögen zusammen, bietet an, das Kennenlernen zu begleiten, unterstützt beim Wohnen Partnerschaftsabkommen und bleibt auch bei späteren Fragen oder Problemen Ansprechpartnerin. Das Studentenwerk unterhält zu dem Angebot einen sehr gut gestalteten Internetauftritt und wirbt auch regelmäßig zum Semesterstart noch einmal für „Wohnen für Hilfe“. Trotz dieser Bemühungen ist das konkrete Angebot überschaubar geblieben. Auf der Internetseite des Studentenwerks finden sich unter „Wohnen für Hilfe“ aktuell sechs konkrete Zimmerangebote. Im vergangenen Wintersemester wurden seit Semesterbeginn rund 30 Wohnpartnerschaften vermittelt. Insgesamt waren es in den vergangenen 14 Jahren mehrere hundert. Das ist gut, aber die Größenordnung macht deutlich: „Wohnen für Hilfe“ ist ein kleinerer Baustein, aber keine tragende Säule der Wohnraumversorgung und schon gar nicht landesweit, denn diese Angebote sind in erster Linie für Studierende interessant und damit hauptsächlich in unseren Universitätsstädten. (Martin Habersaat [SPD]: Warum denn nicht für Azubis?) (Bina Braun) Für mich deutet das stark darauf hin, dass der Aufbau einer weiteren digitalen Vermittlungsplattform nur sehr begrenzt hilfreich wäre. Das Land hat das bestehende Angebot finanziell mit aufgebaut. Bis 2024 erhielt das Studentenwerk für „Wohnen für Hilfe“ einen eigenen Zuschuss von 25.000 Euro pro Jahr. Auch wenn dieser Zuschuss mit dem Haushalt 2025 im Zuge der Konsolidierung gestrichen werden musste, unterstützen wir das Studierendenwerk natürlich weiterhin in vielen Bereichen und bauen diese Unterstützung sogar noch weiter aus. Der Zuschuss für soziale Maßnahmen wurde erst 2026 um gut 1 Million Euro auf rund 4,9 Millionen Euro erhöht und wird im Haushaltsentwurf 2027 in dieser Höhe fortgeführt. Dazu kommen jährlich 750.000 Euro für zusätzliche Planungskapazitäten für Wohnheime und 800.000 Euro zur Stärkung des Eigenkapitals, damit das Studierendenwerk Fördermittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ in Anspruch nehmen kann. Neu im Haushaltsentwurf 2027 sind insgesamt 10 Millionen Euro direkte Investitionszuschüsse für den Ausbau studentischen Wohnraums für 2027 und die folgenden Jahre. Das ist bestens investiertes Geld. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Deutsche Studierendenwerk selbst ordnet „Wohnen für Hilfe“ ausdrücklich nur als Ergänzungsangebot ein und betont, dass vor allem mehr Wohnheimplätze gebraucht werden. Das ist für uns in Schleswig-Holstein besonders relevant. Ich habe ein bisschen andere Zahlen als der Kollege Hölck, aber sie liegen im gleichen Bereich. Die Versorgungsquote mit öffentlich geförderten Studierendenwohnplätzen lag 2025 bei 6,7 Prozent. Bundesweit waren es 10,1 Prozent. Dementsprechend legen wir unseren Schwerpunkt genau richtig auf die Schaffung zusätzlicher Plätze. Mit dem geplanten Azubiwerk werden wir künftig endlich auch Auszubildende strukturell bei der Findung von Wohnraum unterstützen. Für diese Zielgruppe scheint mir der Ansatz von „Wohnen für Hilfe“ etwas weniger passend. (Martin Habersaat [SPD]: Weil?) Ausbildungen erfolgen zum größten Teil in Vollzeit und sind an feste Arbeitszeiten gebunden. Im Gegensatz zu Studierenden haben Azubis kaum die Möglichkeit zur freien Zeiteinteilung und können nicht nebenher noch jobben und daher vielleicht auch nur begrenzt Hilfe leisten. Mit den beschriebenen Maßnahmen tun wir als Land alles derzeit Mögliche, um für junge Menschen mehr Wohnraummöglichkeiten zu schaffen. Wir setzen haushalterisch bereits genau die richtigen Schwerpunkte und haben für weniger effektive Maßnahmen mit geringerer Reichweite im Moment einfach nicht die Mittel. Daher lehnen wir Ihren Antrag heute ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann den Sozialdemokraten erst einmal dankbar dafür sein, dass wir überhaupt über „Wohnen für Hilfe“ reden. Denn ich finde, „Wohnen für Hilfe“ ist ein tolles Thema, ist ein tolles Projekt, (Beifall FDP, SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und zwar ehrlicherweise nicht nur wohnungspolitisch, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten. Sich einzusetzen in einer Gemeinschaft, dafür etwas zu machen, ist super. Übrigens, dieses Thema ist keinem Politiker eingefallen, sondern es ist ein typisches Thema, das Menschen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Privatautonomie als Ausdruck ihrer Freiheit leben: Ich möchte das so. Ich möchte jemanden bei mir wohnen lassen, der mir dafür nicht so einen Mietbetrag zahlt, sondern die Hälfte davon und mir hilft. – Das ist gelebte Privatautonomie, und das kann in Deutschland jeder machen, der es möchte. Dafür gibt es auch überhaupt kein Regularium, sondern wenn man der Eigenverantwortung der Menschen zutraut, dass sie solche Dinge ernst nehmen, dann machen die auch so etwas. Und dann, Kollege Hölck, braucht es eben nicht gleich das Nächste, nämlich: Jetzt brauchen wir aber einheitliche Standards und Sicherheiten dafür, dass alles festgelegt wird, dass für alle gleich geregelt wird, wie denn die Gegenleistung aussehen wird. Da wir misstrauisch sind, dass wahrscheinlich der eine den anderen ausnutzt und die Privatautonomie doch so nicht funktioniert, müssen wir erst einmal regeln, wie viel Hilfe denn für wie viel Quadratmeter im Monat sein muss. (Beifall FDP und Hauke Göttsch [CDU]) Das widerspricht meinem Freigeist vollständig. Das ist etwas, was ich Menschen überlasse, die so etwas selbst machen wollen. Ehrlicherweise habe ich da kein Misstrauen, und ich brauche auch kei- (Dr. Bernd Buchholz) ne zusätzlichen Beratungs- und Vermittlungsstrukturen, sondern da gibt es Haus & Grund, die sagen, Mensch, „Wohnen für Hilfe“ wäre doch vielleicht eine gute Idee. Es gibt das Studentenwerk, das das sagt. Es gibt alle möglichen anderen Einrichtungen, die das sagen können. Übrigens bin ich anderer Auffassung als Sie, Frau Braun: Auch für Auszubildende, (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) die gerade vielleicht eine Ausbildung in einem Handwerksberuf machen, kann es eine tolle Sache sein zu sagen: Du, eine Stunde am Tag helfe ich dir handwerklich im Garten oder sonst irgendwie. Dafür könntest du die Miete reduzieren, und ich kann es mir leisten, bei dir zu wohnen. – Das sind doch wirklich tolle Modelle. Heißt auch auf deutsch: Vertrauen wir doch mehr den Menschen und ihrem eigenen Gestaltungswillen. (Beifall FDP – Werner Kalinka [CDU]: Und das geht auch noch das Finanzamt etwas an!) Vertrauen wir doch mehr darauf, dass Menschen für sich sagen: Für mich kommt das gut in Frage, und ich mache das. – Versuchen wir doch nicht als Politik, alles zu verregeln und für alles eine staatliche Struktur zu finden, die dann wieder Standards entwickeln muss. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das muss man dann aber doch überprüfen!) – Ja, das muss man dann wieder überprüfen, und dann muss es Beamte geben, die sich damit beschäftigen, ob die Standards auch eingehalten werden und so weiter und so weiter. (Beifall FDP) Das ist das System, an dem wir alle, Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren scheitern. Wir trauen den Menschen nicht mehr zu, für sich selbst eigenverantwortlich tätig zu sein. Dieser Antrag ist ein Beispiel dafür. Deshalb, lieber Kollege Hölck, das Ansinnen verstehe ich. „Wohnen für Hilfe“ ist toll, der Antrag ist es nicht. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In Deutschland fehlen aktuell rund 1,4 Millionen Wohnungen. Das hat eine Studie des Pestel Instituts im Auftrag des Bündnisses Soziales Wohnen gezeigt. Der Wohnraummangel zeigt sich vor allen Dingen bei zwei Bevölkerungsgruppen. Die am stärksten betroffenen Menschen laut der Studie sind junge Erwachsene bis 25 Jahre. Auf der anderen Seite ist gerade auch die ältere Generation von einem fehlenden oder ungenügenden Zuhause betroffen. Jüngere Menschen wie Auszubildende, Studierende und Berufsstarter, sind laut der Studie auf dem Wohnungsmarkt zur benachteiligten Gruppe geworden. Hier ist der Druck besonders groß. Dies haben wir gerade auch erst zur Debatte zum Azubiwerk erörtert. Der Antrag vom Kollegen Hölck möchte in dieser Hinsicht eine Brücke schlagen zwischen Jung und Alt und somit dem Wohnraummangel etwas entgegensetzen, wobei es sich selbsterklärend um eine andere Gruppe Personen handelt als die, die jetzt gerade in der Studie genannt worden ist. Es geht vielmehr um ältere Menschen, denen viel Wohnraum zur Verfügung steht und die sich Gesellschaft und kleine Alltagshilfen wünschen. Genau in diesem Spektrum setzt der vorliegende Antrag an. Zweifelsfrei ist das ein äußerst sensibler Bereich, finde ich. Schließlich geht es doch um unterschiedliche Beweggründe und vor allem auch um unterschiedliche Abhängigkeiten. Der Knackpunkt ist für mich, dass eine Partei gegenüber der anderen Partei letztendlich immer abhängig ist. Schließlich kann man sich die Hilfe auch jederzeit anderweitig organisieren oder einkaufen. Das ist ein intimer Bereich, der nun Hilfestellungen durch eine Plattform, Marketing und Beratungstätigkeiten, so die SPD, erfahren soll. In vielen Kommunen laufen die Projekte – das haben wir jetzt auch schon gehört –, und dazu gibt es viele Beispiele aus der ganzen Republik. Aber auch das Studentenwerk hat sich mit dem Modell „Wohnen für Hilfe“ auf den Weg gemacht. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zudem auch Partner in diesem Projekt. Auf den gängigen Verkaufsplattformen finden sich entsprechende Angebote oder Gesuche, aber – na ja – was dahintersteckt, ist dann auch immer fraglich. Vieles läuft also bereits. Was braucht es also tatsächlich an dieser Stelle? – Natürlich darf und soll das Engagement verste- (Sybilla Nitsch) tigt und erweitert werden, aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, liebe SPD, ob eine weitere landesweite Onlineplattform nötig ist, darüber kann man sicherlich streiten. Letztendlich steht und fällt das Wohnen-für-Hilfe-Modell nämlich mit Angebot und Nachfrage. Ganz grundsätzlich sehen wir da zwei Dinge als entscheidend an. Einmal den Punkt, den Sie auch nennen, die Punkte 2 und 3 im Ursprungsantrag, nämlich eine menschliche Moderation abzusichern für Leute, die dieses Modell wählen und sich da beraten lassen möchten, um dadurch sichere Standards zu gewährleisten. Das ist unserer Meinung nach ein Grundpfeiler, zu dem wir meinen, dass das tatsächlich einen Mehrwert hätte, damit sich die Menschen im Sinne eines bezahlbaren und geborgenen Zuhauses sicher fühlen. Eine weitere Sache gilt es auch in Betracht zu ziehen, nämlich die Absicherung der Rechtslage. Da bin ich nicht so ganz einig mit dem Kollegen Buchholz. Natürlich können die Leute das alles selber entscheiden, ob sie das machen oder nicht, aber ich glaube, die Rechtslage, wie solche Verträge aussehen können und wie für die Menschen da auch eine gewisse Sicherheit dargestellt wird, ist schon ein Punkt, über den man sich politisch unterhalten könnte. Das ist auf der Bundesebene auch schon passiert, auf der man beim Einkommensteuerrecht besprochen hat, wie so eine Regelung aussehen könnte und wie man das in Wert umrechnen kann, weil das der Knackpunkt ist. Es gibt andere Modelle, bei denen zum Beispiel Menschen Tätigkeiten für Vereine et cetera übernehmen und dann auch eine vergünstigte Miete bekommen. Das hat eine Rechtsgrundlage in dem Sinne, dass man so etwas festschreiben kann und dann die Tätigkeit gegen den Mietpreis aufrechnet. Daher glaube ich, ist es gar nicht so von der Hand zu weisen, dass man hier Regelungen treffen könnte. Der Bund hat in der Vergangenheit die Vorstöße abgewiesen. Wenn man das ganz genau nehmen würde, bräuchte man da einen neuen Anlauf. Ich kann sagen, alles in allem stellt sich für uns das Wohnen-für-Hilfe-Modell als ein sehr sympathisches Vorhaben dar, welches, wie anfangs gesagt, eine Brücke schlägt, um tragende Verbindungen zu schaffen für Menschen, die sie zu Hause haben möchten. Ich möchte gerne daran arbeiten, hier auch die rechtssicheren Bedingungen weiter zu beraten. Ich kann die Plattform, muss ich ganz ehrlich sagen, nicht unbedingt sehen, weil ich glaube, das ist wieder, wie gestern, als wir über Plattformen gesprochen haben, unnötiger Aufwand, aber ich würde gerne die rechtlichen Bedingungen weiter beraten. Deshalb beantrage ich, den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für einen Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Deckmann, Sie haben eben gesagt, der Staat soll sich auf die Kernaufgaben konzentrieren. Die Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein mit bezahlbarem Wohnraum ist eine Kernaufgabe. (Beifall SPD) Wenn Sie das nicht begriffen haben, dann werden Sie die wichtigste Frage, die wichtigste soziale Frage in dieser Zeit nicht lösen. Es ist und bleibt die soziale Frage in unserer Zeit – das ist eine Kernaufgabe des Staates –, dass wir dafür sorgen, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum bekommen. Wieder haben Sie auf die Wohnraumförderung verwiesen. Die reicht nicht aus. Wir werden 2030 8.000 Sozialwohnungen weniger haben, denn mit der jetzigen Wohnraumförderung werden wir nicht das Abschmelzen der Belegungsbindung ausgleichen können. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen. Deshalb finde ich es schade, dass man nicht jeden Strohhalm ergreifen will, um das Problem zu lösen. Deshalb alles schlechtzureden, solche Möglichkeiten einfach zu banalisieren, ist Mist, weil wir einfach jeden Strohhalm brauchen, wir brauchen jeden kleinen Baustein, um das Problem in diesem Land zu lösen. (Beifall SPD) Deshalb ist dieses Konzept „Wohnen für Hilfe“ ein kleiner Baustein, der aber dazu beitragen kann, das Problem abzumildern. Frau Kollegin Braun, das Konzept richtet sich nicht nur an Studierende, sondern auch an Singles und Auszubildende. Das kann später auch ein Azubiwerk übernehmen und kann gerade im ländlichen Raum dafür sorgen, dass Auszubildende dort zu (Thomas Hölck) Wohnraum kommen. Deshalb ist diese Fokussierung auf Studierende zu wenig. Zu meinen, dass Auszubildende heutzutage nicht nebenbei arbeiten, ist eine Illusion; denn sie müssen aufgrund der teilweise sehr geringen Ausbildungsvergütungen nebenbei arbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen. Deshalb ist „Wohnen für Hilfe“ eine Möglichkeit für Auszubildende, zusammen zu wohnen und an Wohnraum zu kommen. (Vereinzelter Beifall SPD) Es kann auch bei diesen Mietverhältnissen zu Konflikten kommen. Nicht jeder passt zueinander. Viele sind auch unsicher, sich überhaupt darauf einzulassen, aber gerade dafür braucht man dann eine gewisse Beratung. Die muss man nicht ewig aufrechterhalten. Wenn das Konzept besser im Land implementiert ist, kann man das auch wieder einstellen, aber wir brauchen erst einmal einen Anfang, wir brauchen Praxisbeispiele, und wir brauchen einfach den Mut vieler, die über Wohnraum verfügen, sich darauf einzulassen. Deshalb brauchen wir eine Wohnort-vor-Ort-Beratung, damit das Ganze ins Rollen kommt. Was die App angeht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben im Tourismusbereich die App „Reisen für alle“ eingeführt. Das ist eine App, in der werden Beherbergungsangebote, die barrierefrei sind, die behindertenfreundlich sind, mit gewissen Standards angeboten. Es ist wichtig, dass man einheitliche Standards hat, nach denen solche Angebote eingestellt werden. Deshalb macht es auch Sinn, so etwas für „Wohnen für Hilfe“ zu nutzen, damit wir einigermaßen gleiche Standards für die Vermietung haben. Insofern wäre ich dafür, den Antrag zumindest an den Ausschuss zu überweisen, dass wir uns noch einmal darüber unterhalten können. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat nun das Wort die Ministerin Magdalena Finke.

Diese Rede einzeln zitieren

Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es heute schon mehrmals gehört: Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Es vergeht kaum eine Landtagstagung, in der wir nicht darüber reden. Das ist auch gut so. Denn es geht uns allen um eine ganz konkrete Frage: Wie schaffen wir es, dass junge und ältere Menschen, Familien und Alleinstehende in Schleswig-Holstein eine Wohnung finden, die zu ihrem Leben und zu ihrem Einkommen passt? Dafür brauchen wir vor allem mehr bezahlbaren Wohnraum sowie schnellere Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Erst in der vergangenen Woche hat die Nordbau in Neumünster stattgefunden. Das ist in Nordeuropa unsere größte Baumesse. Viele von Ihnen waren da und haben sich die Situation und die Perspektiven der Bauwirtschaft angehört. Mir ist dabei besonders aufgefallen, dass die Stimmung in der Baubranche wieder ein wenig zuversichtlicher ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Na ja!) Im ersten Halbjahr 2026 sind die Auftragseingänge im schleswig-holsteinischen Bauhauptgewerbe real um 4,6 Prozent gestiegen. Man blickt allgemein etwas optimistischer auf die kommenden Monate und darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft, für den Wohnungsbau, Schritt für Schritt verbessern werden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das sehe ich anders!) – Das ist meine Wahrnehmung gewesen. Sie haben vielleicht eine andere. Professor Walberg von der AGSH e. V. hat auf den Nordbau von einer schleswig-holsteinischen Erfolgsgeschichte gesprochen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt!) Genau daran wollen und sollten wir anknüpfen. Wir gehen bundesweit voran; wir senken die Baukosten im Durchschnitt um 17 Prozent, in einzelnen Projekten sind es teilweise 30 Prozent. Gleichzeitig kümmern wir uns um den Ausbau im Bestand und fördern den sozialen Wohnungsbau auf Rekordniveau. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber bei all den Bemühungen, deren Wirkung in den kommenden Jahren noch sichtbarer werden wird, dürfen wir die aktuelle Situation nicht verkennen: Gerade für jüngere und ältere Menschen ist die Suche nach bezahlbarem Wohnraum heute eine besondere Herausforderung. Deswegen sind solche Projekte wie „Wohnen für Hilfe“ gut. Sie bringen Menschen unterschiedlichen Alters zusammen. Ältere Menschen, die im eigenen Haus oder in einer (Ministerin Magdalena Finke) eigenen großen Wohnung mehr Platz haben, stellen diesen Wohnraum jungen Menschen zur Verfügung – etwa Auszubildenden oder Studentinnen und Studenten. Im Gegenzug erhalten sie Unterstützung im Alltag. Es wurde mehrmals gesagt: Wir hatten und haben in Schleswig-Holstein bereits Beispiele, wie das funktionieren kann. In der Region Flensburg hat kürzlich ein Verein die Initiative „Wohnen für Hilfe“ an den Start gebracht. Aber das Studentenwerk – auch das haben wir heute schon gehört – hat eigene Beratungs- und Vermittlungsangebote vor Ort. Solche Initiativen leben von lokalen Netzwerken, von den kommunalen Akteuren. Die Landesregierung teilt ausdrücklich das Ziel, den Wohnungsmarkt zu entlasten und generationsübergreifende Wohnformen zu stärken. Doch der Schlüssel dafür liegt meines Erachtens nicht in einer zentralen Landesplattform. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entscheidend ist vielmehr, mehr Wohnraum zu schaffen – auch generationenübergreifenden Wohnraum, auch Wohnraum für Studentinnen und Studenten. Deswegen gibt es unser Programm Junges Wohnen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Bauen durch Pragmatismus und weniger unnötige Hürden sowie durch verlässliche Rahmenbedingungen wieder günstiger wird. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass Wohnen in Schleswig-Holstein bezahlbar ist und Menschen in jeder Lebensphase passenden Wohnraum finden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Jeder Fraktion steht jetzt eine weitere Minute Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Marion Schiefer.

Diese Rede einzeln zitieren

Marion Schiefer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Sichtbarmachung jüdischen Lebens sind unser aller Auftrag. Ich bin der Regierung, den jüdischen Landesverbänden und allen weiteren Beteiligten dankbar für die gründliche Bestandsaufnahme der 78 bestehenden und die Identifikation der 31 neuen Maßnahmen, um deren Fortführung beziehungsweise Umsetzung es jetzt geht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der breit angelegte Erarbeitungsprozess stimmt mich zuversichtlich, dass alle einbezogenen Verwaltungsbereiche die jetzt noch auszugestaltenden Maßnahmen auch mit Verve vorantreiben werden. Ich finde es richtig, dass der Aktionsplan im Bereich Antisemitismus die Prävention umfasst, Sicherheitsfragen und eine konsequente Strafverfolgung. Die weitere Sensibilisierung durch Verankerung in den Aus- und Fortbildungen unserer Lehrkräfte, der Polizei, der Justiz, der Verwaltung und die Öffnung von Veranstaltungen für unterschiedliche Berufsgruppen innerhalb der Institutionen sind von zentraler Bedeutung, weil sie angemessenes Verhalten in den konkreten Situationen befördern. Sicher hat jedem von uns hier im Raum der Vorfall am Amtsgericht in Flensburg mit der Zeugin, die eine Halskette mit Davidstern-Anhänger trug, vor dem Sommer sehr bestürzt. Mich hat auch beschäftigt, dass ein Hausmeister in einer unserer Hochschulen gegenüber jemandem von der Hochschulgruppe gegen Antisemitismus kommentierte, dass er nicht wisse, was diese Hochschulgruppe solle, da doch – ich zitiere, wie es mir berichtet wurde – die Araber die eigentlichen Semiten seien. Es ist unser Anspruch in Schleswig-Holstein, dass alle Bediensteten und die in staatlichem Auftrag Tätigen über das nötige Wissen verfügen, um Antisemitismus zu erkennen und ihm deutlich entgegenzutreten. Alle Landesbediensteten müssen das Eintreten gegen Antisemitismus als ihre dienstliche Aufgabe zur Verteidigung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung begreifen, und sie müssen dazu angehalten werden. (Beifall ganzes Haus) Ich freue mich über jede vorgesehene Maßnahme zur Verbesserung des Schutzes und zur Unterstützung Betroffener – so auch über die engere Zusammenarbeit der Generalstaatsanwaltschaft mit der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein, die Bekämpfung von Antisemitismus im Rahmen digitaler Streifen und die psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene antisemitisch motivierter Straftaten. Morgen haben wir die Gelegenheit, mit dem aktuellen Verfassungsschutzbericht auch die drei hierzulande deutlich sichtbaren Gesichter des Antisemitismus zu erörtern: das Rechte, das Linke und das Islamistische. Was über die Extremismen und die Extremisten hinaus in unserer Gesellschaft gerade schiefläuft, hat der Zentralrat der Juden in seinem Lagebild 2026 in bestürzender Deutlichkeit hervorgehoben. Das Vertrauen der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unsere Zivilgesellschaft nimmt ab, weil sie unsere Mehrheitsgesellschaft als ignorant erleben. Wenn also unsere Fallzahlen bezüglich Einzeltaten in Schleswig-Holstein zuletzt zurückgegangen sind, dürfte das zu einem Teil daran liegen, dass Betroffene vermehrt zurückschrecken, ihre Erfahrungen mit irgendwem zu teilen – auch nicht in einem geschützten Rahmen –, weil die tägliche Konfrontation mit antisemitischen Erlebnissen so stark ist, dass Menschen das Zutrauen verlieren, dass eine Meldung eine Veränderung mit sich bringen könnte. – Das ist bitter, und darüber müssen wir reden. In unseren Regionalanalysen zum Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein hat das KFN Schülerinnen und Schüler der 7. und 9. Klassen befragt. 11,5 Prozent finden – Zitat –: „Die Jüdinnen und Juden haben etwas Besonderes an sich und passen nicht so recht zu uns.“ 14,4 Prozent sagen, dass Jüdinnen und Juden auf der Welt zu viel Einfluss haben, und 13,6 Prozent – Zitat –: „Die Jüdinnen und Juden arbeiten mehr als andere Menschen mit üblen Tricks, um das zu erreichen, was sie wollen.“ Im Übrigen finden 20,3 Prozent, dass man Hitler ohne die Judenvernichtung heute als großen Staatsmann sehen würde. (Marion Schiefer) Es sind nicht nur die Extremisten. Der Antisemitismus ist nicht hier im Raum, da bin ich mir sicher, aber er ist mitten unter uns da draußen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Absolut!) Ich bin unserem Antisemitismusbeauftragten, Herrn Dr. Ulrich, außerordentlich dankbar, dass er das Monitoring übernommen hat. Das wird ein dickes Brett. (Beifall ganzes Haus) Aber ich kann Ihnen versichern, auch meine Fraktion bleibt dran. Wir werden seine Arbeit unterstützen. Es ist nicht in unserem Interesse, dass die identifizierten Prüfaufträge noch viele Jahre dauern. Ich persönlich werde gerade auch auf die Hochschulen achten, die aufgrund ihrer Rechtsform eigenständig und nicht nach Weisung agieren müssen. Die Anhörung Anfang des Jahres im Bildungsausschuss hat mich da sehr nachdenklich gemacht. Man kann angesichts einer großen Aufgabe natürlich immer Stellen und Ressourcen fordern. Aber beim Thema Schutz jüdischer Studierender geht es manchmal einfach nur um gelebte Haltung. Haltung kann man nicht kaufen; wenn man sie hat, muss man auch danach handeln! (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Aktionsplan ist ein Handlungsauftrag. Lassen Sie uns ihn annehmen und danach handeln – wo immer wir können. Lassen Sie uns gemeinsam unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zurufen: Wir lassen euch nicht allein! Wir haben den Anspruch, euer Leben als Jüdinnen und Juden in SchleswigHolstein wieder leichter und freier zu machen: Nehmt uns beim Wort! – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Margot Friedländer hat einmal formuliert, dass sie zu lange glaubte, die zivilisierte deutsche Bevölkerung würde irgendwann einschreiten. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus ihrer Biografie: „Bis zu diesem Tag hatten die meisten von uns noch die Illusion gehegt, alles würde gut gehen. … Nicht, weil wir es so wollten. Aber irgendwann würden die Nichtjuden, die Deutschen, nicht mehr hinnehmen, was man uns antat. Jetzt sahen wir, dass uns niemand helfen würde. ,Deutschland ist doch ein zivilisiertes Land´ – mit dieser Formel hatten wir uns jahrelang selbst beruhigt.“ Wie wir wissen, schritten die Deutschen nicht ein. Stattdessen beteiligten sie sich an dem Zivilisationsbruch der Schoah. Unsere deutsche Geschichte geht unweigerlich mit der klaren Verantwortung einher, dass Auschwitz sich nicht wiederhole, dass nichts Ähnliches geschieht. Wir sind uns in diesem Parlament einig – und das ist jetzt gerade noch so –: Wir müssen gegen jeden Antisemitismus einstehen und gerade den Antisemitismus in unseren eigen Reihen klar benennen und bekämpfen. Unser Anspruch muss es sein, dass jüdisches Leben in Schleswig-Holstein jeden Tag sichtbar und selbstverständlich ist. (Beifall ganzes Haus) Die Realität ist gerade aber leider eine ganz andere. Seit Jahren besteht ein gesamtgesellschaftliches antisemitisches Grundrauschen. Seit dem 7. Oktober 2023 ist die Bedrohungslage für Jüd_innen stark gestiegen – einhergehend mit einer polarisierten innenpolitischen Debatte, was genau Antisemitismus sei. Zwar dokumentiert die unabhängige Meldestelle LIDA dieses Jahr weniger Fälle als noch im Jahr zuvor, allerdings weist sie auch klar darauf hin, dass die fehlenden Meldungen viel stärker mit einer Resignation als mit einem tatsächlichen Rückgang zu tun hätten. Diese Entwicklungen machen mir wirklich große Sorgen. Die Vorfälle stehen nicht für sich. Jede Beleidigung oder Bedrohung führt zusätzlich zu einem weiteren Rückgang jüdischer Kultur und jüdischen Lebens in unserer Gesellschaft. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Wir müssen gesamtgesellschaftlich Solidarität organisieren. Ich bin froh, dass wir mit dem Landesaktionsplan beides tun – Antisemitismus bekämpfen, aber auch jüdisches Leben stärken und versuchen, es sichtbar zu machen. (Beifall ganzes Haus) Dafür ist zentral, dass wir mit diesem Landesaktionsplan den Kampf gegen Antisemitismus vom Kampf gegen Rassismus differenzieren und ihn nicht mehr als Teil, als Subform eines Phänomens betrachten. Antisemitismus hat eine andere Entstehungsgeschichte, andere Merkmale, er funktioniert nach anderen Mustern. Wie wir die letzten Jahre verdeutlicht gesehen haben, wandeln sich die Äuße- (Nelly Waldeck) rungsformen des Antisemitismus auch schnell. Es entstehen neue Codes und Symbole. Das fordert uns sowohl im politischen Raum als auch in den Verwaltungen, in den Sicherheitsbehörden und in der Justiz. All das müssen wir berücksichtigen, wenn wir Antisemitismus konsequent begegnen wollen. Der Landesaktionsplan ist – das muss man so ehrlich sagen – kein riesiges Luftschloss an politischen Visionen. Ich finde es richtig, dass man sich mit ihm sehr konkret ansieht, was leistbar ist, was jetzt umgesetzt werden kann. Diesen Anspruch kann man an diesen Landesaktionsplan wirklich stellen. Wenn wir beispielsweise die Strukturen in der Justiz im Bereich des LAP einsortieren, dann sprechen wir viel über die Verbesserung bestehender Strukturen. Wir sprechen darüber, wie das Meldeverhalten wieder gestärkt werden kann. Wir sprechen über die Sensibilisierung der Justiz für subtile antisemitische Symboliken, über Begegnungsveranstaltungen zwischen Polizei und jüdischen Gemeinden, über eine Analyse der Verfahren aus Betroffenenperspektive, über psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Maßnahmen sind essenziell, damit das Vertrauen vor allem von Betroffenen in staatliche Behörden wieder gestärkt wird. Der Landesaktionsplan adressiert natürlich auch den Bildungsbereich. Es gibt Unterstützung bei der Thematisierung von und beim Umgang mit Antisemitismus. Darüber hinaus verankern wir die Auseinandersetzung mit Antisemitismus in der Lehrkräfteausbildung und haben dafür im Haushalt Geld bereitgestellt von den Fraktionen. Auch für das Thema jüdisches Leben sieht der Aktionsplan viele Maßnahmen vor. Jüdische Feiertage sollen noch stärkere Berücksichtigungen bei den Prüfungsterminen erhalten. Es ist das eine zu sagen, man hat das Anrecht nachzuschreiben. Das andere ist aber, dass es doch viel schöner ist, einen Prüfungstermin gar nicht erst auf einen Feiertag zu legen. Der Landesbeauftragte für jüdisches Leben wird sich an den jüdischen Kulturtagen beteiligen, sie einführen. Gerade die plurale Erinnerungskultur soll gefördert werden, denn jüdisches Leben und jüdische Erinnerungen sind vielfältig. Für viele Menschen in diesem Land spielt zum Beispiel die Geschichte der ehemaligen Sowjetrepubliken eine wichtige Rolle. Diese unterschiedlichen familiären und biografischen Erinnerungshorizonte müssen wir in der Erinnerungskultur sichtbar machen. Ich hoffe, dass diese vielen und teilweise kleinteiligen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, dass wir jüdisches Leben in seiner Gesamtheit ein Stück sichtbarer machen, dass wir durch die Sichtbarkeit Empathie und Solidarität schaffen und dass wir durch ein lückenloses Melde- und Schutzsystem Antisemitismus erkennen und bekämpfen. Zum Abschluss möchte ich, auch wenn wir hier in großer Einigkeit sprechen, noch einmal benennen, dass ein Landesaktionsplan nur dann erfolgreich sein kann, wenn wir gleichzeitig eine antisemitismuskritische öffentliche Zivilgesellschaft haben und sie in der Breite stärken. Wenn die Bundesregierung am Förderprogramm „Demokratie leben!“ kürzt, dann betrifft das ganz konkret antisemitismuskritische Projekte, auch solche in SchleswigHolstein. Allein die Ankündigungen und Debatten lösen gerade große Ängste bei diesen Projekten aus. Dabei ist doch gerade eine wachsame Zivilgesellschaft unerlässlich beim Kampf gegen Antisemitismus, den wir hier alle teilen. Ich hoffe, dass dieser große Fehler erkannt und behoben wird, und ich bin mir sicher, dass wir uns hier im gemeinsamen Verfahren dafür einsetzen können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die große Einigkeit zu diesem Thema in diesem Haus wird auch daran deutlich, dass mein erster Satz nahtlos an den letzten Satz der Ministerin passen würde. Antisemitismus ist ein Angriff auf jüdisches Leben, auf Menschenwürde und letztlich auf unsere demokratische Gesellschaft. (Beifall ganzes Haus) Jüdinnen und Juden müssen in Schleswig-Holstein sicher leben können. Sie müssen ihre Religion sichtbar leben können, und sie müssen in unserem Land selbstverständlich dazugehören – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Landesregierung einen Landesaktionsplan gegen Antisemitismus und für die Förderung der Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein vorlegt. Dafür sage ich vielen Dank an alle, die mitgearbeitet haben. (Martin Habersaat) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Dieser Plan umfasst mehr als 100 Maßnahmen. 31 sind neu, 78 bestehen bereits. Er ist ressortübergreifend entstanden, und die beiden jüdischen Landesverbände waren in den Prozess eingebunden. Das ist gut und verdient Anerkennung. Noch wichtiger wird sein, was aus diesem Plan wird. Denn ein Aktionsplan wird erst so richtig gut, wenn er Wirkung entfaltet – im Alltag, in unseren Institutionen und ganz besonders in unseren Schulen. Im Aktionsplan steht sehr deutlich: „Schule hat eine besondere Relevanz in der Bekämpfung von Antisemitismus und der“ Vermittlung „von Wissen über jüdisches Leben“. Lehrkräfte spielen dabei eine zentrale Rolle. Das leuchtet unmittelbar ein. Denn in der Schule lernen Kinder und Jugendliche nicht nur Mathematik, Deutsch oder Naturwissenschaften. Sie lernen auch, wie eine demokratische Gesellschaft funktioniert. Sie lernen, Unterschiede auszuhalten und Vorurteile zu hinterfragen. Sie sollten auch lernen, Menschen nicht danach zu beurteilen, welcher Religion sie angehören oder woher ihre Familie stammt. Der Aktionsplan sieht deshalb Fortbildungen für Lehrkräfte, Materialien für den Unterricht, Unterstützung bei Schulentwicklungstagen und eine stärkere Verankerung des Themas in der Lehrkräftebildung vor. Das sind wichtige Vorhaben. Man muss aber auch ehrlich sagen: Das alles wird es nicht zum Nulltarif geben. Wenn wir von Lehrkräften verlangen, antisemitische Vorfälle zu erkennen, einzuordnen und professionell darauf zu reagieren, dann brauchen sie dafür Zeit, Fortbildung und Unterstützung. Wenn wir Schulen auffordern, sich intensiver mit jüdischem Leben und Antisemitismus auseinanderzusetzen, dann brauchen sie dafür Ressourcen. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht nur wissen sollen, was die Schoah war, sondern auch verstehen sollen, wie Antisemitismus heute auftritt, dann brauchen wir gute Unterrichtsmaterialien, außerschulische Lernorte, Gedenkstättenarbeit und ausreichend Zeit für politische Bildung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb passt eines nicht zusammen, und zwar zusätzliche Aufgaben für Schulen auf der einen Seite und Unterrichtseinsparungen auf der anderen Seite. (Beifall und Zuruf FDP: So ist das!) Wer mehr von Schule verlangt, muss Schule die notwendigen Möglichkeiten dafür geben. Damit komme ich zum Punkt der Umsetzung und der Finanzierung. Der Aktionsplan enthält viele richtige und wichtige Vorhaben. An mehreren Stellen steht aber zunächst ausdrücklich: Die Umsetzung wird geprüft. Dabei wird Kleines genauso geprüft wie Großes. Ein Beispiel für Kleines: Es erfolgt die Prüfung einer möglichen Platzierung des Themas bei den bestehenden Sitzungen der Studienleitung beim IQSH. Warum muss man das prüfen? Warum kann man nicht einfach sagen, das kommt da auf die Tagesordnung? (Beifall SPD, FDP und SSW) Da ginge mehr Mut! Großes wäre die Sensibilisierung von Schulleitungen. Eine halbtägige Veranstaltung zum Thema Antisemitismus soll die bestehende Einführung für neu ins Amt gekommenen Schulleitungen ergänzen. Das wäre angesichts der Fortbildung, wie sie bisher ist, und der Verlängerung um einen halben Tag tatsächlich eine große Maßnahme. Das steht auf Seite 53 des Aktionsplans. Im Aktionsplan heißt es dazu: „Zunächst erfolgt die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeit eines solchen Vorhabens.“ Ich hoffe, wir enttäuschen die Beteiligten nicht mit dem Ergebnis der Prüfung. Generell ist zu fragen: Welche Maßnahmen des Aktionsplans sind bereits konkret mit Personal und finanziellen Mitteln hinterlegt? Welche befinden sich noch in der Prüfung? Wie wird sichergestellt, dass aus Prüfaufträgen tatsächlich konkrete Maßnahmen werden? Denn bei einem Aktionsplan dieser Größenordnung darf es nicht bei guten Absichten bleiben. Es gibt einen jüdischen Grundsatz, der hier gut passt: Nicht die Worte sind das Entscheidende, sondern die Tat. Genau daran sollte sich auch dieser Aktionsplan messen lassen – nicht daran, wie viele Maßnahmen auf seinen Seiten stehen, sondern daran, was davon tatsächlich umgesetzt wird, und letztlich daran, ob jüdisches Leben in Schleswig-Holstein sichtbarer und vor allem sicherer wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Martin Habersaat) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Antisemitismus ist kein Problem der Vergangenheit. Es ist auch kein Problem, das irgendwo weit weg von uns stattfindet. Wir haben ein tatsächliches Antisemitismusproblem auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Das zeigen die Zahlen von LIDA-SH. Die Ministerin hat es vorhin berichtet. Für 2025 sind 411 Fälle hier dokumentiert worden. Wir wissen: Das ist nur das, was bekannt geworden ist. LIDA-SH geht selbst davon aus, dass nur ein Teil der tatsächlichen Vorfälle dokumentiert wurde. Man geht auch davon aus, dass viele Vorfälle gar nicht erst gemeldet werden, weil man Angst davor hat oder eventuell sagt: Okay, sie sind unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, und deswegen melde ich sie überhaupt gar nicht. – Das ist bedenklich. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, ein Mensch, der auf dem Schulhof beschimpft wird, eine Familie, die sich fragt, ob sie ihre jüdische Identität vielleicht noch offen zeigen kann, ein Mensch, der überlegt, ob er in der Öffentlichkeit eine Kippa trägt oder eine jüdische Einrichtung besucht oder öffentlich erzählt oder bekannt gibt, dass er Jude ist. Genau da müssen wir uns fragen: Was für eine Gesellschaft wollen wir eigentlich sein? – Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jüdische Menschen ihre Identität verstecken müssen, weil sie Angst vor Anfeindung haben. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Jüdisches Leben gehört zu Schleswig-Holstein. Es gehört zu unserer Geschichte, zu unserer Gegenwart und vor allen Dingen zu unserer Zukunft. Deswegen müssen wir Antisemitismus in jeder Form ernst nehmen, auch den Antisemitismus, der nicht sofort als solcher erkennbar ist: der Spruch, der als Witz verkauft wird, die Verschwörungserzählung, die im Internet weitergegeben wird, die Abwertung, die man mit einem Schulterzucken abtut vielleicht – das war doch gar nicht so gemeint. Dieser versteckte Antisemitismus findet sich auch in der Popkultur. Er kommt nicht immer offen daher, sondern versteckt sich hinter Chiffren wie Globalisten oder Ostküste oder alten Verschwörungsmythen. Auch israelbezogener Hass kann antisemitisch werden, wenn Jüdinnen und Juden für die Politik Israels verantwortlich gemacht werden oder mit antisemitischen Bildern und Erzählungen angegriffen werden. (Beifall ganzes Haus) Genau deshalb müssen wir genauer hinschauen, auch bei Musik, bei Videos, im Internet. Das gilt für offene Hetze ebenso wie für scheinbar harmlose Codes, für Verschwörungserzählungen ebenso wie für die Abwertung jüdischen Lebens im Alltag – und das auch digital. Genau dort beginnt unsere Verantwortung. Antisemitismus muss nicht erst zur Straftat werden, bevor wir hier widersprechen. (Beifall ganzes Haus) Der Landesaktionsplan weist darauf hin, dass auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle das Sicherheitsgefühl jüdischer Menschen und das gesellschaftliche Klima beeinträchtigen. Wir dürfen uns deshalb nicht daran gewöhnen, nicht an antisemitische Sprüche, nicht an Hass im Netz, nicht daran, dass jüdische Einrichtungen besonderen Schutz brauchen, dass sie mit Stacheldraht eingezäunt sind, dass Polizeiautos davor stehen, und schon gar nicht daran, dass Menschen Angst haben, sichtbar jüdisch zu sein. Unsere Schulen spielen dabei eine besondere Rolle. Kinder und Jugendliche müssen wissen, was die Schoah bedeutet. Sie müssen verstehen, wie Antisemitismus funktioniert, und sie müssen lernen, antisemitische Narrative und Desinformation zu erkennen. Gerade in sozialen Medien begegnen junge Menschen täglich verkürzten, emotionalisierten und manipulativen Botschaften. Aber Bildung allein reicht nicht. Wo aus Hass Bedrohung und aus Worten Gewalt wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Prävention und Konsequenzen gehören nämlich zusammen. Wir dürfen Antisemitismus nicht nur dann erkennen, wenn er aus einem Milieu kommt, dass wir selbst ablehnen. Antisemitismus hat unterschiedliche Erscheinungsformen und kann aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Richtungen kommen. Entscheidend ist nicht, von wem er kommt. (Anne Riecke) Entscheidend ist, dass wir ihn erkennen, benennen und ihm strikt entgegentreten. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Der Landesaktionsplan ist dafür ein wichtiger Baustein. Er bündelt Maßnahmen in Prävention, Bildung, Sicherheit und bei der Sichtbarkeit jüdischen Lebens. Aber ein Plan allein verändert noch keine Haltung. Er muss umgesetzt, überprüft, weiterentwickelt und stetig fortgesetzt werden. Denn am Ende geht es nicht um ein weiteres Papier. Es geht darum, ob Menschen in unserem Land frei und ohne Angst leben können. Jüdisches Leben muss heute geschützt werden, weil es zu unserer offenen und demokratischen Gesellschaft gehört. Wegsehen ist keine Neutralität. Schweigen ist keine Lösung. Wir tragen Verantwortung dafür, dass jüdische Menschen in SchleswigHolstein nicht unsichtbar werden müssen, um sicher zu sein. Dafür müssen wir jeden Tag einstehen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antisemitismus wächst sich vor allen Dingen in den sozialen Medien zu einer bösen Alltäglichkeit aus. Viele Menschen vermuten beispielsweise hinter kritischen Beiträgen sofort eine jüdische Weltverschwörung und posten dementsprechende Kommentare. Schnell hingeschrieben verätzen diese Worte den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Viele Journalistinnen und Journalisten ziehen inzwischen Konsequenzen, löschen ihre Accounts, sperren Kommentarspalten oder, was ich viel schlimmer finde, umgehen Themen, die die Antisemiten auf den Plan rufen könnten. Nach meiner Beobachtung gerinnen antisemitische Äußerungen im Netz mittlerweile unverhohlen zu einem rechtsextremen Code, der die vermeintlich richtige Gesinnung belegen soll und Stück für Stück die Mitte kapert. User, die noch nie wissentlich mit einem Juden oder einer Jüdin Kontakt hatten, fantasieren von einer jüdischen Allmacht – eine Rhetorik, die aus den 1920er- und 1930er-Jahren zu stammen scheint. Man kennt kein jüdisches Leben, ist aber erst einmal dagegen. Diese Antihaltung ist sehr gefährlich. Entsprechende Kommentare und Postings werden zwar gemeldet, aber in den allermeisten Fällen völlig ohne Konsequenzen. Weder löschen die Plattformen die antisemitischen Inhalte, noch stellen die Strafverfolgungsbehörden die Täterinnen und Täter. Da müssen wir wirklich schleunigst gesetzgeberisch nachlegen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Derzeit ist es nämlich so, dass antisemitische Kommentare weiter im Netz stehen und ein falsches Bild verfestigen – nach dem Motto: Wenn es im Internet steht, ist da wohl was dran. Joshua Vogel, Projektleiter der Landesweiten Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein, sprach bei der jüngsten Pressekonferenz von einem antisemitischen Grundrauschen in unserer Gesellschaft. Antisemitismus ist keine Ausnahme mehr. Dieses Grundrauschen schränkt das jüdische Leben in Schleswig-Holstein massiv ein. Das Bepöbeln von Jüdinnen und Juden in der Öffentlichkeit, beispielsweise im Bus, soll eine klare Botschaft sein. Wir dürfen uns nicht gefallen lassen, (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt CDU und SPD) dass Antisemiten bestimmen, wer sich wo aufhalten darf. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Vorfälle gemeldet werden und dass die Meldestelle wirklich einen guten Job macht. Der Antisemitismus greift um sich und erfährt vor allem im Netz eine sehr große Reichweite, die wie eine Hassmaschine ständig neue antisemitische Postings erzeugt. Im Landtag müssen wir deutlich machen, dass der Antisemitismus ein Problem für uns alle ist, das wir gemeinsam angehen müssen. Eine Stunde Demokratiebildung in der Schule ist lediglich ein Baustein einer großen Strategie, unsere demokratische Gesellschaft zu schützen. Der Besuch der Gedenkstätten muss in den Schulalltag integriert werden. Wir dürfen nicht immer nur auf die Schülerinnen und Schüler gucken, auch die erwachsenen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind aufgerufen, (Beifall ganzes Haus) (Jette Waldinger-Thiering) den Holocaust nicht als geschichtliche Legende abzutun, die vor langer Zeit geschehen ist. Wir sind alle gefragt, über diese Sitzung hinaus, in unserer Arbeit tatkräftig für eine vielfältige Gesellschaft einzutreten. Besuchen wir jüdische Gemeinden, sprechen wir auf unseren Parteiversammlungen zu diesem Thema, und ermutigen wir zivilgesellschaftliche Initiativen bei der Prävention! Machen wir das Thema groß, und tun wir nicht so, als ob lediglich die Jüdinnen und Juden betroffen wären! Es geht um nicht weniger als den Respekt in unserer Gesellschaft und den Fortbestand der demokratischen Vielfalt. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Ich eröffne die Aussprache, und das Wort für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 waren internationale Truppen unter der Führung der USA in Afghanistan einmarschiert und gingen dort aktiv gegen die Taliban vor. Das ist jetzt fast genau 25 Jahre her. Der NATO-Einsatz dauerte ganze 20 Jahre. Die Bundeswehr beschreibt ihn als den verlustreichsten und teuersten Einsatz in der Geschichte der Bundeswehr. Währenddessen arbeiteten 10.000 Afghaninnen und Afghanen, sogenannte Ortskräfte, als Köche, Übersetzer, Logistiker und vieles mehr für die Bundeswehr, die Deutsche Botschaft oder die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. Ich werde die Bilder aus Afghanistan nach dem Abzug der NATO-Truppen vermutlich nie vergessen: Menschen, die hinter startenden Flugzeugen herliefen, sich an ihnen festklammerten und in den Tod stürzten. Kinder, die aus Verzweiflung über Zäune und Mauern gereicht wurden, damit die abziehenden Soldaten sie mitnehmen. Die Menschen wussten, was auf sie zukommt, wenn die Taliban wieder an die Macht kämen. Am 27. September 2022 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig einen Antrag beschlossen, Afghanistan nicht zu vergessen. Erstmals hatte sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan gejährt. Der Landtag bekannte sich zu seiner humanitären Verantwortung. Wir baten die Bundesregierung um eine schnelle Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan und sagten zu, besonders gefährdete Personen aufzunehmen. Die Ampelkoalition hatte damals Aufnahmeprogramme beschlossen. Seit August 2021 sind etwa 37.000 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland eingereist. Etwa 19.300 davon sind ehemalige Ortskräfte und deren Angehörige. Und doch warten immer noch Hunderte Menschen, die nach Pakistan geflohen sind, dort auf eine Aufnahme in Deutschland, die ihnen durch die Aufnahmeprogramme versprochen worden ist. Diese Menschen haben monate- oder jahrelang in (Sybilla Nitsch) Schutzräumen in Pakistan ausgeharrt. Es handelt sich um Richterinnen, Juristen, Journalistinnen, Aktivisten und ihre Familien. Aber die deutsche Bundesregierung hat mittlerweile einen anderen Kurs eingeschlagen. Den Wartenden wird von der jetzigen Bundesregierung Geld angeboten, um aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen. 3.000 Euro für alleinstehende Männer, bis zu 14.000 Euro für eine größere Familie, um nach Afghanistan oder in einen Drittstaat zurückzukehren. Wir dürfen diesen Wortbruch der Bundesregierung nicht einfach so hinnehmen. (Beifall SSW) Im heutigen Afghanistan gibt es keine Grundrechte für Frauen und Mädchen. Sie können sich nicht frei bewegen, frei äußern oder frei entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Journalisten berichten, sie hätten in bestimmten Bereichen des Landes tagelang keine einzige Frau auf der Straße gesehen. Im heutigen Afghanistan werden unabhängige Medien unterdrückt und Kritiker der Taliban gefoltert, misshandelt und außergerichtlich hingerichtet. Eine Abschiebung in das heutige Afghanistan bedeutet systematische Unterdrückung, Freiheitsberaubung und Gefahr für Leib und Leben. Und doch plant die Bundesregierung laut Berichterstattung vermehrt Ausreisen von Afghaninnen und Afghanen, die nicht straffällig geworden sind. Dafür hat sie den Vertretern der Taliban erlaubt, nach Deutschland einzureisen und in der afghanischen Botschaft und ihren Konsulaten Abschiebungen vorzubereiten. Diese Personen werden beim Auswärtigen Amt Unterstützerteams genannt. Vor allem alleinreisende Männer, die volljährig und vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssen fortan davon ausgehen, dass sie abgeschoben werden. Gleichzeitig kommen alle in der deutschen Diaspora lebenden Afghaninnen und Afghanen in massive Bedrängnis, sobald ihre Pässe ablaufen, sie eine Geburtsurkunde oder andere wichtige Papiere haben möchten. Menschen, die vor den Taliban geflohen sind, müssen sich ihnen nun in Botschaften in Deutschland aussetzen. Die Taliban haben außerdem in den Botschaften Zugriff auf sensible persönliche Daten. Die Lage ist – ich finde kein anderes Wort – katastrophal. Gleichzeitig nimmt das öffentliche Interesse an Afghanistan ab. Für die betroffenen Menschen, auch hier bei uns in Schleswig-Holstein, ist die Lage aber existenziell. Deswegen habe ich diesen Berichtsantrag gestellt, um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. Ich bin daher unserer Flüchtlingsbeauftragten sehr dankbar, dass sie mit ihrem Team und zusammen mit der afghanischen Community hier diese Konferenz im Landeshaus abgehalten hat, damit wir auf dieses schwierige Thema aufmerksam machen. Sie können sich vorstellen, dass sie dadurch unseren Antrag mehr als inspiriert haben. Afghanistan darf nicht aus unserem Blickfeld geraten oder vom politischen Radar verschwinden.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

„Don’t forget Afghanistan“ gilt weiterhin. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Seyran Papo das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Seyran Papo CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen uns nichts vormachen. In Afghanistan herrschen die Taliban, ein Regime, das Frauen und Mädchen unterdrückt. Ein Regime, das Menschenrechte verletzt. Ein Regime, das öffentliche Hinrichtungen vollstreckt. Das ist leider Realität. Mit diesem Regime verbindet uns nichts, und es ist illegitim. Sehr geehrte Damen und Herren, Politik endet nicht dort, wo uns die Realität nicht gefällt. Sie beginnt vielmehr dort, wo wir mit dieser Realität umgehen müssen. Um genau dieses schwierige Dilemma geht es heute. Eines ist für uns klar: Die Taliban abzulehnen und die legitimen Interessen der Menschen in unserem Land ernst zu nehmen, ist kein Widerspruch. Beides ist unsere Verantwortung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, bitte lassen Sie mich unseren Bundesinnenminister Dobrindt zitieren: „Unsere Gesellschaft hat ein eindeutiges Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen. … Diesen Kurs setzen wir konsequent um.“ (Beifall CDU) Natürlich muss ein Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger schützen. Wer Straftaten begeht oder unsere öffentliche Sicherheit bedroht, der muss mit (Seyran Papo) Konsequenzen rechnen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, dann muss der Staat auch handeln. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, die Herkunft eines Menschen darf kein Freifahrtschein für Straftaten sein. Genauso gilt: Die meisten Afghaninnen und Afghanen, die heute bei uns leben, sind gerade vor den Taliban geflohen, vor Gewalt, vor Unterdrückung, vor einem Regime, das ihnen die Freiheit nimmt. Auch für diese Menschen haben wir eine Verantwortung, und genau hier wird es praktisch. Hier entsteht der Konflikt, das Dilemma aus Realität und Politik. Denn Menschen brauchen Dokumente, sie brauchen Pässe, sie brauchen Geburtsurkunden, sie brauchen Ansprechpartner für staatliche Angelegenheiten. Das ist keine abstrakte Frage, es geht um den faktischen Alltag der Menschen, die hier bei uns leben. Deshalb müssen wir uns mit der Frage befassen, wie der Umgang mit der afghanischen Auslandsvertretung in Deutschland funktionieren kann. Nicht, weil wir die Taliban legitimieren wollen, sondern weil wir als Rechtsstaat Verpflichtungen haben, und weil wir als Politikerinnen und Politiker auch mit einer schwierigen Realität umgehen müssen. Aus diesem Grunde ist der Berichtsantrag der SSWFraktion so wichtig. Er stellt konkrete Fragen: Wie ist der aktuelle Sachstand bei den afghanischen Auslandsvertretungen? Welche Aufgaben nehmen sie wahr? Welche Menschen sind davon betroffen, und welche Auswirkungen hat das konkret auf Afghaninnen und Afghanen, die hier in SchleswigHolstein leben? – Das sind wichtige Fragen, denn diese Klarheit und Rechtssicherheit braucht es. Wir können und müssen die Taliban ablehnen. Wir können und müssen Straftäter konsequent abschieben. Wir können und müssen diejenigen unterstützen, die vor den Taliban geflohen sind und hier ihre staatlichen Angelegenheiten regeln müssen. Wir können und müssen im Interesse unseres Rechtsstaates mit der Realität umgehen. All dies schließt sich nicht aus. Dafür braucht es Fakten, Wissen und zuverlässige Daten. Deshalb empfehle ich die Annahme des Berichtsantrags der SSW-Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Röpcke GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede in Stellvertretung für meine erkrankte Kollegin Catharina Nies, der ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünsche. (Beifall) Was löst es wohl bei einer Afghanin aus, wenn sie von der Ausländerbehörde aufgefordert wird, sich einen Pass zu beschaffen und dafür eine afghanische Auslandsvertretung aufsuchen muss? – Was für uns wie ein normaler Behördengang klingt, kann für sie bedeuten, Vertretern genau jenes Regimes gegenüberzutreten, vor dem sie geflohen ist. Es ist extrem verunsichernd, wenn in Berlin nun wieder vermehrt über Abschiebeflüge gesprochen und wenn zunehmend über diplomatische Kontakte mit den Taliban fast schon alltäglich normalisierend in den Medien berichtet wird. Spätestens seit Juli hat dies in der afghanischen Community für erhebliche Unruhe gesorgt. Deshalb ist es gut und wichtig und richtig, dass der Bericht heute gehalten wurde, dass er Klarheit schafft und damit hoffentlich auch für ein verbessertes Sicherheitsgefühl bei den Afghaninnen und Afghanen sorgt, die hier bei uns im Land Schutz gesucht und gefunden haben. Es hat mich sehr gefreut zu hören, dass es zwischen dem Ministerium und der Community einen engen Austausch dazu gibt. Denn wir alle wissen, das Gefühl einer grundlegenden Verunsicherung und Perspektivlosigkeit ist keine gute Grundlage für einen erfolgreichen Spracherwerb oder für eine erfolgreiche Integration. Die Zahlen in dem gerade gehaltenen Bericht zeigen: Wir sprechen nicht über eine homogene Gruppe. Afghaninnen und Afghanen werden nicht pauschal ihren Aufenthalt hier verlieren. Der Grunderlass Afghanistan gilt weiterhin und geht davon aus, dass Rückführungen grundsätzlich – grundsätzlich! – nicht erfolgen. Der Erlass trägt der unverändert dramatischen Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan Rechnung. Er eröffnet aufenthaltsrechtliche Perspektiven und verpflichtet dazu, bei Rückführungen nach Afghanistan nach einem sehr engen Maßstab die humanitäre Verantwortbarkeit jedes Einzelfalls zu prüfen. Im Zweifel hat die Humanität Vorrang. Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich wenn es sich um Gefährder und Straftäter handelt, die schwere (Uta Röpcke) oder schwerste Straftaten begangen haben. Ich sage an dieser Stelle bewusst nur „Straftäter“; sie sind ausschließlich männlich. Über genau diese kleine Gruppe reden wir in der Praxis. Die Tatsache der Rückführung der einzelnen schweren Straftäter darf nicht zu einer Debatte werden, in der alle Afghaninnen und Afghanen den Eindruck bekommen, ihr Aufenthalt in Schleswig-Holstein stehe grundsätzlich infrage, denn das ist nicht so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Wir in Schleswig-Holstein schützen weiterhin die Afghaninnen und Afghanen, die zu uns kommen, Schutz suchen und hier einen berechtigten Schutzstatus erhalten können. Geändert wurde dagegen im Juli der gesonderte Erlass zur pauschalen Unzumutbarkeit der Passbeschaffung und zur Ausstellung von Reiseausweisen. Aber „nicht mehr pauschal unzumutbar“ heißt noch lange nicht „pauschal zumutbar“. Für Afghanistan gilt weiterhin eine Reisewarnung. Die Botschaft in Kabul ist seit 2021 geschlossen. In dieser Situation will die Bundesregierung ausdrücklich wieder regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan möglich machen und führt dazu Gespräche mit den Taliban. Sie hat Personal und zuletzt ein technisches Unterstützungsteam aus Afghanistan nach Deutschland einreisen lassen, damit die Auslandsvertretungen arbeitsfähig werden. Ich frage Sie: Was macht diese Entwicklung wohl mit den Menschen, die vor genau diesem Regime geflohen sind und jetzt sehen, wie diese Machthaber in die afghanischen Botschaften einziehen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Was macht diese Entwicklung besonders mit Frauen und Mädchen, die in Afghanistan durch dieses Regime systematisch aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden und die jetzt aufgefordert werden, Kontakt zu einer dieser Auslandsvertretungen aufzunehmen, in der sie möglicherweise auf von den Taliban entsandtes Personal treffen? Eigentlich ist die Rechtslage für afghanische Frauen eindeutig. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die systematische Entrechtung afghanischer Frauen in ihrer Gesamtheit Verfolgung darstellt. Bei der Prüfung ihres Schutzanspruchs müssen neben Geschlecht und afghanischer Staatsangehörigkeit keine weiteren persönlichen Umstände verlangt werden. Das ist mehr als ein politisches Signal. Dieses Urteil ist verbindlich und muss sich in Beratung und Behördenpraxis widerspiegeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Für anerkannte Flüchtlinge gilt: Sie haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Sie gucken auch auf die Zeit, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Röpcke GRÜNE

Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sind grundsätzlich individuelle Rechtsentscheidungen und unverändert. Deshalb danke ich dem Ministerium und der Ministerin für ihre Arbeit und in diesem Sinne für ihren Bericht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank einmal für diesen routinierten Bericht. Ich will mich aber auch dafür bedanken, dass Sie insbesondere die Menschen hier in den Vordergrund gestellt haben. Denn es geht um rund 23.000 Menschen in Schleswig-Holstein. Sie sind mittlerweile unsere Nachbar_innen, unsere Kolleg_innen, Mitschülerinnen und Mitschüler von unseren Kindern, und sie leben seit Jahren in unserer Mitte. Ich muss ehrlich sagen, gerade in den letzten Monaten greift die Angst, gerade bei den Afghaninnen und Afghanen, um sich: zum einen, weil sie Angst um ihre eigenen Angehörigen haben, die noch in Afghanistan sind, zum anderen die Sorge und die Furcht vor der eigenen Abschiebung. Das hat tatsächlich Gründe. Das bringt uns natürlich auf den Plan: Was können wir tun, was kann die Landesregierung tun? Deswegen zunächst einmal vielen herzlichen Dank an Sybilla Nitsch und an den SSW für diesen mündlichen Bericht. Viele afghanische Bürgerinnen und Bürger stecken tatsächlich gerade in einer dramatischen Zwickmühle. Viele von ihnen haben bereits beschrieben, was passiert, wenn es um Aufenthaltszwecke geht oder wenn sie zum Beispiel heiraten wollen oder ein Kind bekommen haben. Was pas- (Serpil Midyatli) siert dann? – Dann verlangt der deutsche Staat natürlich immer einen Pass, etwas, wo man das dann eintragen kann. Da kommt dann das Dilemma, denn sie müssen tatsächlich zu denjenigen hin, vor denen sie geflohen sind. Kollegin Nitsch hat das schon ausgeführt: Sie müssen dann im Grunde genommen zu denjenigen, von denen sie wissen, dass sie in ihrem Heimatland oppositionelle Regimegegner, Gewerkschafter_innen oder Journalistinnen und Journalisten gerade öffentlich hinrichten. Und das macht etwas mit den Menschen. Wir hatten schon einmal solche Situationen. Deswegen müssen wir hier gemeinsam Lösungen finden. Ich finde es interessant, dass sich die Kollegin von der CDU, Frau Papo, entschieden hat, hier Dobrindt zu zitieren. Denn er fordert insbesondere die Afghaninnen und Afghanen auf, die Konsulate und Botschaften zu besuchen. Ich würde mir wünschen, ehrlich gesagt, dass wir mehr unseren SchleswigHolsteiner, den Jo Wadephul, in dieser Angelegenheit zitieren. Denn ich verstehe den Außenminister so, dass er seine Aussagen sehr wohltuend differenziert tätigt, und zwar im Sinne der Humanität. Das passt, ehrlich gesagt, besser zu Schleswig-Holstein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wenn wir nicht wollen, dass die Menschen, vor allem die Afghaninnen und Afghanen, in die Hände derjenigen getrieben werden, vor denen sie geflohen sind, dann brauchen wir praxistaugliche und landesweit einheitliche Vorgaben. Unser Problem gerade im Ausländerrecht, darüber haben wir letztens im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal gesprochen, sind die Ermessensspielräume. Ich sage immer, das ist so ein bisschen wie ein Kaugummi, der sich so ein bisschen zieht. Es kommt immer darauf an, wie gut Sie in dem Thema drinstecken, wie viel Erfahrung Sie haben und wie viel Sie im Hinblick auf die Situation wissen. Deswegen braucht es hier tatsächlich entsprechende Möglichkeiten bei den Ausländerbehörden. Wir wissen ja, dass es mit den Passersatzdokumenten geht. Das ist nicht etwas, was wir neu erfinden müssen. Also, ich würde mich wirklich freuen, wenn wir hier tatsächlich zu schnellen, konstruktiven Lösungen kommen und den Menschen eine Sicherheit geben. Das können wir ja machen. Ich habe Sie so verstanden, Herr Minister, dass die Landesregierung bereit ist, den Menschen Sicherheit zu geben und sehr deutlich und klar zu sagen: Wir beteiligen uns nicht an dieser Angstmacherei, die gerade vonseiten der Bundesebene und vom Bundesinnenminister kommt. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Gerade wir in Schleswig-Holstein haben sehr oft gezeigt, wie Humanität denn auch gehen kann, auch mit unseren Landesaufnahmeprogrammen, die wir hier mehrfach gefordert, aber auch schon erfolgreich gemeinsam durchgesetzt und umgesetzt haben. Vielen Dank, Frau Kollegin, noch einmal, dass Sie insbesondere auf diejenigen aufmerksam gemacht haben, die wir in der Tat politisch, glaube ich, schon vergessen haben. So muss man das sagen. Wir haben hier nicht Wort gehalten. Rechtsstaatlichkeit darf keine Einbahnstraße sein. Wenn ein Staat verbindliche Zusagen macht für Menschen, die uns in schwierigen Situationen geholfen haben, in Form von Aufnahmen von ehemaligen Hilfskräften, von Ortskräften, und diese dann nicht einhält, dann ist es wirklich eine absolute Katastrophe, und das sollten wir nicht hinnehmen. Mittlerweile sind einige von ihnen auch in die Nachbarländer geflohen, viele nach Pakistan, das wissen Sie auch. Vor allem der Familiennachzug wird daraus organisiert und beantragt. Da kann ich Ihnen sagen, da müssen Sie nicht mit den Taliban verhandeln. Es wäre also auf jeden Fall für all diejenigen wichtig, die es bis nach Pakistan geschafft haben, Hilfe zu leisten. Zum Thema Abschiebung freue ich mich sehr, sehr klar über Ihre klaren Worte und die des Ministers. Wir bleiben dabei: Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan ab. Wir bleiben bei unserer Humanität. Wir wollen Menschen nicht in die Hände schicken, vor denen sie geflohen sind. Vielen Dank für die sehr ausgewogenen Redebeiträge hier in Schleswig-Holstein. Ich glaube, damit schicken wir ein sehr, sehr wichtiges Zeichen an viele Afghaninnen und Afghanen hier in Schleswig-Holstein: Ihr seid hier bei uns in Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 15. August 2026 jährte sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, und in der Tat, dieses Regime in Afghanistan ist ein (Dr. Bernd Buchholz) totalitäres, ein menschenfeindliches System, das einen Unterdrückungsstaat mittelalterlicher Prägung durchsetzt, der für uns fast kaum vorstellbar ist. Trotzdem müssen wir die Lage aufgrund des deutschen Rechts etwas differenziert betrachten. Die Unterdrückungssituation in Afghanistan gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die vollständig entrechtet sind. Die Kollegin Röpcke hat zu Recht gesagt, der Europäische Gerichtshof hat eindeutig anerkannt, dass es hier um systematische Unterdrückung geht. Das ist die Wahrheit. Deshalb kann es überhaupt keine Zweifel daran geben, dass die Schutzstatus bei uns haben. (Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die haben nach der Genfer Konvention nach dem Flüchtlingsrecht bei uns einen Schutzstatus. Zu dem zweiten Teil der Wahrheit gehört aber auch, die Hauptanzahl der einreisenden Asylsuchenden nach Schleswig-Holstein sind mit weit über 36 Prozent Afghanen, und sie sind überwiegend männlich. Sie sind weit überwiegend männlich. Den Schutzstatus, den die entrechteten Frauen genießen, genießen diese Männer grundsätzlich nicht. Das ist so, das ist faktisch so. Systematische Unterdrückung als Fluchtgrund ist nur anerkannt, wenn er eine Dimension der Verfolgung aufweist. Deshalb gilt für männliche Flüchtlinge aus Afghanistan der ganz normale Grundsatz, wie für alle, weil es muss einen Fluchtgrund geben, und der ist individuelle politische Verfolgung oder die individuelle Bedrohung von Leib und Leben. Wenn der nicht vorliegt, dann wird am Schluss eines Verfahrens eine vollziehbare Ausreisepflicht festgestellt, und das gilt für 900 Menschen im Lande Schleswig-Holstein. Die sind vollziehbar ausreisepflichtig. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Jetzt stellt sich die Frage – die, finde ich, kann man guten Gewissens stellen –: Ist es eigentlich richtig, dass ein Bundesinnenminister mit einem solchen totalitären Regime in Afghanistan gemeinsam darüber redet, ob man diese Menschen zurückführt? – Ich habe da meine Zweifel. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Auf dem Boden des Gesetzes bewegt sich aber Herr Dobrindt. Eindeutig. Er bewegt sich auch auf dem Boden unserer Verfassung. Frau Papo, seien Sie mir nicht böse, Herr Dobrindt hat nicht nur gesagt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen. Im Juli hat Herr Dobrindt angekündigt, auch ganz normale Nichtstraftäter, männliche Schutzsuchende aus Afghanistan abzuschieben. Ehrlicherweise kann man da die Frage stellen: Ist das vor dem Hintergrund dieser Situation, die eine Zusammenarbeit mit Taliban erfordert, die richtige Vorgehensweise? – Ich habe da meine Zweifel. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Viel mehr Zweifel habe ich allerdings dann, wenn es um das geht, was gerade gesagt worden ist, dass eine Bundesregierung, auch wenn es nicht diese Bundesregierung, sondern die Vorgängerbundesregierung war, ein Aufnahmeprogramm beschließt und Menschen in Afghanistan sehr klar sagt, dass sie im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommen werden sollen. Das gilt für Ortskräfte, und das gilt für andere, denen man eine Zusage gemacht hat. Von dieser Zusage hat sich die Koalition jetzt verabschiedet, und zwar offiziell in ihrem Koalitionsvertrag. Ehrlicherweise noch viel schlimmer ist, dass dann, nachdem man sich davon verabschiedet hat, Herrn Dobrindt, nachdem die ersten Bescheide angegangen sind, eine Klagewelle drohte und das Bundesverfassungsgericht dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland sagen musste: Achtung, ihr habt in jedem Einzelfall bitte zu prüfen, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt. Ihr könnt nicht einfach sagen, das Aufnahmeprogramm ist zu Ende. Wenn ihr jetzt alle gemeinsam über einen Kamm schert und nicht aufnehmt, entspricht das nicht dem, was dem Willkürverbot der Bundesrepublik Deutschland entsprechen würde. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ehrlicherweise treibt es mich dann um, dass Anwaltsvereine und andere unter dem 9. September diesen Jahres den Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland auffordern müssen, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bitte zu beachten, weil in den letzten Wochen permanent Entscheidungen ergehen, die erkennbar ohne Einzelfallprüfung weiterhin einfach ganz abstrakt und generell sagen: Die haben hier keinen Aufnahmegrund. Sorry, meine Damen und Herren, weder für den Kreis Herzogtum Lauenburg noch für den Bundesinnenminister gilt, dass er sich über die Rechtspre- (Dr. Bernd Buchholz) chung der Justiz in diesem Lande hinwegsetzen darf. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Bleibt zum Schluss ein differenziertes Bild, um das mal zu sagen. Es ist nicht so simpel zu sagen, nach Afghanistan wird nicht abgeschoben. Das Bundesinnenministerium bewegt sich auf der Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu sagen, es gibt bestimmte Regionen, in die man männliche Schutzsuchende sehr wohl zurückschieben darf. Wie gesagt, das setzt eine Zusammenarbeit mit Taliban voraus. Ich glaube ehrlich gesagt, ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland würde sich nichts ausstellen, wenn er sagen würde: Das genau tun wir nicht. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren