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Birte Glißmann

CDU 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob ein Mensch Kinder haben möchte, ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die der Staat und im Übrigen auch jeder andere Mensch zu respektieren hat. Aber die Entscheidung für ein Kind ist das eine, die Frage, ob und auf welchem Wege sich dieser Kinderwunsch erfüllen lässt, ist noch mal eine ganz andere. Nach einer Studie – ich habe einen etwas anderen Altersrahmen – des Bundesfamilienministeriums ist fast jedes zehnte Paar, das haben wir eben schon gehört, im Alter von 25 bis 59 Jahren in Deutschland ungewollt kinderlos. Unerfüllter Kinderwunsch betrifft damit sehr viele Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Für die Betroffenen kann das erhebliche psychische, körperliche, aber auch finanzielle Belastungen mit sich bringen. Gleichzeitig hat die Reproduktionsmedizin enorme Fortschritte gemacht, der rechtliche Rahmen allerdings nicht. Der entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen beziehungsweise sogar nicht mehr der medizinischen Realität und damit auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, insbesondere bei der Embryonenspende. Deswegen ist die gesellschaftliche und politische Debatte wichtig und richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat festgestellt, dass sowohl die Eizellspende als auch die altruistische Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig sein können. Aber aus der Feststellung, dass etwas verfassungsrechtlich möglich ist, folgt in meinen Augen noch lange nicht, dass wir es politisch und gesellschaftlich tragen und durchsetzen sollten und müssen. Wir sprechen in meinen Augen eben nicht nur über Verfassungsrecht, wir sprechen über familien-, frauen- und gesundheitspolitische Fragen und über notwendige Schutzmechanismen für Frauen, aber auch für die Kinder. Dabei sollten wir in meinen Augen insbesondere die Eizellspende und die Leihmutterschaft losgelöst voneinander diskutieren. Die hormonelle Stimulation und die Eizellentnahme bei der Eizellspende sind medizinische Eingriffe, und die Gefahr einer Überstimulation ist nicht gering. Das sind keine Kleinigkeiten, und gerade vor dem Hintergrund sollten wir eine Kommerzialisierung der Eizellspende in meinen Augen verhindern. Was ich mir allerdings vorstellen könnte, ist die Freigabe von Eizellen, die ursprünglich für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen worden sind und nicht mehr benötigt werden. Ich glaube, das wäre ein guter Mittelweg, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. (Vereinzelter Beifall CDU) Weitaus schwieriger ist die Leihmutterschaft. Die Kommission hält eine altruistische Leihmutterschaft unter sehr engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich zwar für möglich, aber sie stellt gleichzeitig fest, dass die Gefahr von Umgehung und Missbrauch auch ein Festhalten am vollständigen Verbot rechtfertigen kann. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Kommission bei der altruistischen – nicht bei der kommerziellen – Leihmutterschaft eine finanzielle Aufwandsentschädigung für die Leihmutter fordert, kann ich mir das aber auch in Zukunft nicht vorstellen. Wie bemisst man denn eine solche Entschädigung für eine Schwangerschaft, für körperliche und hormonelle Veränderungen? Wo verläuft am Ende die Grenze zwischen einer Aufwandsentschädigung und einem finanziellen Anreiz? (Birte Glißmann) Wenn ich eines im vergangenen Jahr gelernt habe, dann, dass man Schwangerschaften, Geburten und das Wochenbett niemals miteinander vergleichen kann, weil es unfassbar individuell ist. Wir sollten uns davor hüten, Schwangerschaften, Geburten und das Wochenbett miteinander zu vergleichen, es zu bewerten oder gar zu beziffern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Punkt fehlt im FDP-Antrag komplett. Auch Herr Kollege Dr. Garg hat das Thema in seinen Ausführungen ausgelassen, aber genau dieses Spannungsverhältnis lässt sich für mich nicht auflösen, auch nicht bei einer altruistischen Leihmutterschaft. Anders sieht das bei der Embryonenspende aus. Das habe ich eben schon angedeutet. Hier brauchen wir eine zeitgemäße Rechtsklarheit. Auch die Forderung nach einer Ausweitung der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen halte ich für richtig. Kollege Dr. Garg hat es eben richtig gesagt: Der Zugang zu medizinischer Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch darf nicht vom Einkommen oder dem Familienstand – auch das ist aktuell noch der Fall – abhängen. Meine Damen und Herren, auf all diese Fragen gibt es keine leichten Antworten, und sie brauchen eine breite, differenzierte und vor allem sachliche gesellschaftliche, aber auch parlamentarische Diskussion. Lassen Sie uns deshalb die Diskusson im Sozialausschuss weiterführen. Wir beantragen die Überweisung an den Sozialausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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