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Oliver Brandt

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen meldete das Statistische Bundesamt Rekordzahlen bei der festgesetzten Erbschaftsteuer. Insbesondere bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer 2025 auf über 21 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Die tatsächlichen Steuereinnahmen der Länder liegen aber deutlich darunter. Das liegt an Ausnahmeregelungen bei der Erbschaftsteuer, besonders der Verschonungsbedarfsprüfung. Für Unternehmensvermögen wird die große Möglichkeit eröffnet, eine angemessene Besteuerung von Millionen- und Milliardenvermögen zu vermeiden. Ich habe in meiner Rede im Januar 2026, als wir bereits über die Erbschaftsteuer gesprochen haben, auf die Verschonung besonders großer Vermögen im Jahr 2024 hingewiesen. Das hat die Kollegin Raudies eben noch einmal gemacht. Es gibt aber auch schon Zahlen für 2025, und da sieht es ähnlich aus. Auf 34 Erbschaften und Schenkungen entfielen rund 12 Milliarden Euro übertragenes Vermögen – 34 Erbschaften, 12 Milliarden Euro. Gezahlt wurden darauf aber nur 250 Millionen Euro Erbschaftoder Schenkungsteuer. Das entspricht einem Steuersatz von gerade einmal zwei Prozent. 3,7 Milliarden Euro ursprünglich festgesetzte Steuern wurden aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Zum Vergleich: Der niedrigste Steuersatz bei nahen Verwandten, die über den festgesetzten Freibetrag (Oliver Brandt) hinaus etwas erben, liegt bei sieben Prozent für Erbschaften unter 75.000 Euro und steigt je nach Höhe der Erbschaft auf bis zu 30 Prozent. Bei entfernten Verwandten liegt der Steuersatz auch bei kleinen Erbschaften deutlich höher. (Annabell Krämer [FDP]: Das ist ungerecht!) – Ja, das halte ich für ungerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung zur Verschonungsbedarfsprüfung kippen wird. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Erbschaftsteuer nämlich festgestellt: Je größer die steuerliche Privilegierung, desto stärker muss sie sachlich gerechtfertigt sein. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Genau das steht bei der Verschonungsbedarfsprüfung, wie sie jetzt ausgestaltet ist, offensichtlich infrage. Darüber wird in Karlsruhe am 13. Oktober 2026 erneut verhandelt. Im Zuge dieser Diskussion ist das Positionspapier der norddeutschen Finanzministerin und Finanzminister, auf das sich der SPD-Antrag bezieht, ein wichtiger Aufschlag. Sehr große Vermögensübertragungen sollen endlich angemessen zum Gemeinwesen beitragen, ohne dass die Fortführung von Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Die künftige Erbschaftsteuer soll verfassungsfest, praktikabel und mindestens aufkommensstabil sein. Der Vorschlag der Nordländer setzt dafür genau an der richtigen Stelle an: Verschonungsregeln bei großen Betriebsvermögen reformieren, Gestaltungsmöglichkeiten, etwa über Familienstiftungen, einschränken und eine Mindestbesteuerung sicherstellen. Zugleich sollen großzügige Stundungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass eine Steuerzahlung kein gesundes Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringt. Wir müssen Unternehmen nicht von der Steuer befreien, um sie zu schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Bei großen Wohnungsunternehmen soll darüber hinaus überprüft werden, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden, statt allein nach der Zahl der Wohnungen zu gehen. Auch bei Freibeträgen und Tarif wird weiter gedacht. Geprüft werden soll ein Lebensfreibetrag anstelle von regelmäßigen Freibeträgen, um das System auch für kleinere und mittlere Vermögensübertragungen gerechter zu gestalten. All das sind wichtige Impulse für die Diskussion um die Reform der Erbschaftsteuer, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde Fahrt aufnehmen wird. Aus der Erfahrung der letzten Erbschaftsteuerreform, die 2016 beschlossen wurde, lässt sich sagen, dass es viele unterschiedliche Positionen gibt, die zusammengebracht werden müssen. Das sehen wir auch in unserer Landesregierung. Für die konkrete Änderung der Erbschaft- und Schenkungssteuer wird erst das erwartete Urteil die entscheidenden Anhaltspunkte liefern; deshalb halte ich zum jetzigen Zeitpunkt weitere Initiativen für verfrüht. Den SPD-Antrag werden wir heute daher ablehnen, auch wenn ich persönlich vieles daraus teile. (Beate Raudies [SPD]: Also auch Ihre Finanzministerin nicht unterstützen!) Wir sollten das Urteil aus Karlsruhe abwarten und dann sehr gut analysieren. (Beate Raudies [SPD]: Also hat die Ministerin ohne Mandat etwas unterschrieben, oder was?) – Die Ministerin hat im Rahmen der Nord-Finanzministerkonferenz ein Papier veröffentlicht, was ich sehr begrüße. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Aha!) Zum Abschluss möchte ich kurz auf die zweite Klage in Karlsruhe eingehen, bei der im Oktober ebenfalls die mündliche Verhandlung ansteht: die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern, die auf eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer abzielt. Für uns ist klar: Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer oder ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern kommt mit uns nicht infrage. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, und diese Einnahmen sind für unser Land unverzichtbar. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so ist es!) Ich werde mich weiter für eine gerechte Erbschaftsteuer einsetzen, damit Superreiche einen angemessenen Beitrag für unser Gemeinwesen leisten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marc Timmer [SPD])

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