landtag.ltsh.de ↗

Christian Dirschauer

SSW 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Kære fru præsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich grüßt die Erbschaftsteuerdebatte fast monatlich. Aber einmal im Ernst: Dass wir das so regelmäßig auf der Tagesordnung haben, zeigt doch dem Grunde nach, dass wir da vermutlich noch etwas machen müssen! (Beifall SSW und SPD – Zuruf SPD: Genau!) Da haben wir doch nach wie vor ein Problem. Ich möchte für den SSW daher folgende Frage in den Mittelpunkt stellen: Wie wollen wir eigentlich auf faire Weise mit Vermögen umgehen, das nicht erarbeitet, sondern übertragen wird? Dabei reden wir ausdrücklich nicht über das Eigenheim einer Familie oder über ein kleines Sparguthaben. Das haben wir auch nie gemacht. (Annabell Krämer [FDP]: Doch! – Weitere Zurufe) Wir reden auch nicht darüber, ob Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen dürfen. Natürlich dürfen sie das, und das sollen sie auch. Viele Menschen arbeiten, sparen und bauen über Jahrzehnte Vermögen auf, gerade damit die nächste Generation einen besseren Start hat. Das ist etwas Positives, meine Damen und Herren. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Arbeit, Vorsorge, Sparen und Unternehmertum müssen sich lohnen. Klar! (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aus deinem Mund klingt das ganz komisch!) – Ja, ich glaube, gleich klatscht ihr nicht mehr. – Aber es gibt einen Unterschied zwischen dem Elternhaus einer Familie, einem kleinen oder mittleren Familienbetrieb und einem Vermögen von mehreren Hundert Millionen oder gar Milliarden Euro. (Beifall Marc Timmer [SPD]) Wenn sehr große Vermögen übertragen werden, dann muss auch die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Wer mehrere Hundert Millionen Euro erbt, hat dadurch keine eigene wirtschaftliche Leistung erbracht. Einen Befund aus dem norddeutschen Positionspapier sollten wir uns dabei merken – die Zahlen gebe ich jetzt nicht wieder; der Kollege Brandt hat sie für 2025 eben benannt –: Wenn tatsächlich 95 bis 98 Prozent erlassen werden, dann läuft etwas falsch. (Beifall SSW und SPD – Zuruf: So ist es!) Da muss man doch fragen dürfen: Ist das noch eine zielgenaue Verschonung, um Unternehmertum und Arbeitsplätze zu sichern, oder ist das bereits eine Überprivilegierung sehr großer Vermögen? Ich finde, das ist an der Stelle eine berechtigte Frage. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Als SSW wollen wir keine Erbschaftsteuer, die Familienbetriebe zur Aufgabe zwingt, das will ich so deutlich sagen. Aber wir wollen genauso wenig eine Erbschaftsteuer, bei der Milliardenerben mit Hilfe von Gestaltungsmöglichkeiten nahezu steuerfrei davonkommen. Das ist einfach nicht gerecht. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Denn zwei Dinge können gleichzeitig richtig sein: Einen großen Betrieb fortzuführen, Arbeitsplätze zu sichern und Verantwortung zu übernehmen, ist eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistung. Das bloße Erben eines großen Privatvermögens ist es aber nicht. Deshalb sollte die steuerliche Begünstigung auch nicht einfach daran hängen, dass etwas „Betriebsvermögen“ heißt. Entscheidend muss sein, ob tatsächlich ein Unternehmen fortgeführt und Beschäftigung gesichert wird. Hier finde ich einen Punkt des Antrags besonders richtig: Wenn Verschonungen bei sehr großen Vermögen reduziert werden, dann müssen gleichzeitig die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden; denn ein Unternehmen im Wert von 100 Millionen Euro bedeutet nicht, dass der Erbe 100 Millionen Euro auf dem Konto zur flexiblen Verfügung hat. Die Steuerpflicht anzuerkennen und gleichzeitig die Zahlung so zu strecken, dass ein gesunder Betrieb nicht verkauft oder zerschlagen werden muss, das ist aus unserer Sicht der vernünftigere Weg, meine Damen und Herren. Bei Familienstiftungen müssen wir genauer hinschauen. Stiftungen an sich sind nicht das Problem. Viele Stiftungen leisten absolut wertvolle Arbeit. Das Problem sind Konstruktionen, die sehr große Vermögen steuerlich praktisch verschwinden lassen. Auch hier muss also gelten: sinnvolle Stiftungsarbeit schützen, aber Steuerschlupflöcher an der Stelle auch ganz klar schließen. (Christian Dirschauer) Bei Freibeträgen und Tarifen sollten wir dagegen nichts überstürzen. Kleine und mittlere Erbschaften wollen wir, wie gesagt, schützen. Die konkreten Verteilungswirkungen neuer Modelle müssen deswegen wirklich sorgfältig geprüft werden. Der Kollege Deckmann, glaube ich, war es, hat ja darauf hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 12. und 13. Oktober mit entsprechenden Verhandlungen zum Thema Erbschaftsteuer beschäftigen. Dies sollten wir nicht vorwegnehmen. Gleichzeitig sollten wir natürlich vorbereitet sein, wenn Karlsruhe entsprechenden Reformbedarf feststellt. Als SSW wollen wir keine Neiddebatte über Erben und das Erben. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Eltern ihren Kindern etwas hinterlassen können. Aber wir wollen ebenso eine Gesellschaft, in der nicht allein das Elternhaus darüber entscheidet, welche Chancen ein Kind im Leben hat. Daher brauchen wir beides: Respekt vor Leistung und familiärer Vorsorge und einen fairen Beitrag sehr großer Vermögen zu unserem Gemeinwesen, mit dem wir dann auch die Aufstiegschancen für diejenigen schaffen, die eben weniger mitbekommen haben. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Unruhe)

Alle Reden von Christian Dirschauer Protokoll ↗