landtag.ltsh.de ↗

Jette Waldinger-Thiering

17.09.2026 Sitzungen 20/127

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Dreiminutenbeiträge vor. Dann gebe ich jetzt das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kaum eine Steuer wird so kontrovers und so lebhaft diskutiert wie die Erbschaftsteuer. Ich freue mich über den Raum, den die Erbschaftsteuer und die notwendige Diskussion darüber dadurch bekommt. Nichts anderes wollten wir als norddeutsche Finanzminister_innen dadurch auch anstoßen. Die angeregte Diskussion überrascht mich daher nicht, denn es geht um grundlegende Fragen, und vieles davon ist hier heute auch schon angesprochen worden. Es geht um Gerechtigkeit, es geht um Verantwortung, und es geht um die Finanzierung unseres Gemeinwesens. Darüber lässt sich viel reden. Ich will aber einen kleinen Punkt hier ansprechen: Unser Erbschaftsteueraufkommen hier in Schleswig-Holstein – wie auch der anderen Länder, aber gerade hier für Schleswig-Holstein –: Ja, das ist derzeit, in diesen Jahren etwas höher im Vergleich zu den anderen Ländern. Aber es bleibt ja nicht eins zu eins bei uns, sondern es wird komplett wie andere Steuern auch auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich angerechnet. Das ist wichtig zu betonen. Wir haben nicht mehr Geld in der Kasse deswegen und können deswegen nicht mehr planen, sondern wir haben allein mit der aktuellen Steuerschätzung, weil wir gut dastehen, 308 Millionen Euro weniger. Man kann sich freuen über höhere Steuereinnahmen insgesamt, auch bei der Grunderwerbsteuer, aber die andere Seite ist die, die ich gerade genannt habe. Zurück zur Erbschaftsteuer. Für mich ist dabei entscheidend: Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die verfassungsfest ist, das Steueraufkommen im besten Fall steigert, administrativ natürlich praktikabel sein muss und gleichzeitig den Erhalt leistungsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze sichert. Das habe ich auch immer wieder, auch im Januar, gesagt. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der norddeutschen Bundesländer eine Initiative zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Wir regieren in unterschiedlichen Ländern in unterschiedlichen Konstellationen, aber in einem Punkt sind wir, die norddeutschen Finanzminister_innen, uns einig: Die Erbschaftsteuer gehört zu einem gerechten Steuersystem. Forderungen nach ihrer Abschaffung überzeugen mich deshalb nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Wer die Erbschaftsteuer regionalisieren will, macht den Wohnort zum Steuersparmodell. Das begünstigt Überreiche und verschärft Ungleichheit. Meine Damen und Herren, die Erbschaftsteuer besteuert nicht das, was jemand selbst erwirtschaftet hat, sie besteuert einen Vermögensüberhang ohne eigene Leistung. Ich weiß, dass einige von Ihnen auch aufseiten meines geschätzten Koalitionspartners bei dieser Frage vor allem die Zukunft unserer Familienunternehmen im Blick haben. Ich möchte deswegen auch hier und heute eines klarstellen: Natürlich brauchen wir leistungsfähige Unternehmen, und natürlich müssen wir Arbeitsplätze sichern. (Beifall ganzes Haus) Das sage ich ausdrücklich gerade auch als Finanzministerin. Genau dafür gibt es ja die Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen. Aber die heutige Ausgestaltung dieser Regelungen – das ist hier mehrfach und richtig angesprochen worden – ist zu weitreichend, sie ist zu gestaltungsanfällig. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie dazu führen können, dass sehr große Betriebsvermögen ganz überwiegend steuerfrei übertragen werden. Besonders deutlich wird das bei der Verschonungsbedarfsprüfung, dem legendären § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Der Abgeordnete Brandt hat hier schon Zahlen genannt, ich will noch einmal die Zahlen für 2024 und 2025 nennen. 2024 wurde bundesweit in 45 Fällen Erbschaftsteuer in Höhe von insgesamt 3,4 Milliarden Euro erlassen, 95 Prozent der eigentlich angefallenen und festgesetzten Erbschaftsteuer. Das ist kein Ausreißer gewesen, wenn man sich die Zahlen des Statistischen Bundesamtes anguckt. 2025 gab es 34 Fälle, und das Volumen an festgesetzter Erbschaftsteuer lag bei rund 3,7 Milliarden Euro, damit wurden am Ende 94 Prozent erlassen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Woran liegt das denn, Frau Ministerin?) Diese Zahlen sprechen für sich. Die Verschonungsregelungen sollen Arbeitsplätze sichern und die Fortführung von Unternehmen ermöglichen. Das ist auch die Auffassung des Gesetzgebers. Ich bin aber davon überzeugt, dass das, was an Schlupflöchern genutzt wird, über all die Jahre entdeckt und gelebt wird, vom Gesetzgeber nicht gewollt gewesen ist. Diese Regelung darf nicht dazu führen, dass sehr große Vermögensübertragungen dauerhaft weitgehend steuerfrei bleiben. Deshalb sollten wir unsere Regelungen zielgenauer ausgestalten. Umfangreiche Erlassmöglichkeiten müssen auf den Prüfstand. Bekannte Gestaltungsmodelle sollten eingeschränkt werden. Dazu gehören auch Modelle – auch das ist hier angesprochen worden – über Familienstiftungen, die aber offen als Steuersparmodelle beworben werden. Das hat mit der eigentlichen Zielrichtung der Verschonungsregelung, Arbeitsplätze zu sichern, überhaupt nichts mehr zu tun. Das habe ich hier bereits im Januar 2026 gesagt, und da bin ich überhaupt nicht alleine, auch nicht wir norddeutschen Finanzminister_innen, sondern das geht bundesweit, und das haben mir auch einzelne Vertreter aus Unternehmen erzählt, die darüber nur nicht offen reden wollen. Es wird gesehen, es wird zugestanden, dass es hier ein Ungleichgewicht und eine Ungerechtigkeit gibt, die sachlich nicht mehr gerechtfertigt ist. Auch bei den Steuerbefreiungen im Immobilienbereich im Erbrecht gilt: Steuerliche Begünstigungen sollten sich künftig stärker an der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit orientieren und nicht allein an formalen Kriterien. Das schafft mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche Anwendung. Schließlich sollten wir auch, wenn die Diskussion weitergetragen wird, über Freibeträge und Tarifregelungen sprechen. Wenn es gelingt, sehr große Vermögensübertragungen künftig angemessener zur Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, dann können Spielräume entstehen, um kleinere Erbschaften gezielt zu entlasten. Dabei müssen wir natürlich die Auswirkungen auf das Steuereinkommen, die Verteilungswirkungen und die praktische Umsetzbarkeit sorgfältig abwägen. Meine Damen und Herren, unser Ziel, das Ziel der norddeutschen Finanzminister_innen ist klar: Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die verfassungsfest ist, das Steueraufkommen im besten Fall steigert, mindestens aufkommensneutral ist und administrativ praktikabel bleibt. Wir brauchen eine Einkommensteuer, die den Erhalt leistungsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze sichert, aber eben auch eine Erbschaftsteuer, die sehr große Vermögensübertragungen mit einem angemessenen Beitrag an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt. Darum geht es bei unserer Initiative, und dafür werde ich mich als Finanzministerin auch künftig einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Ich bedauere sehr, meinen geschätzten Koalitionspartner hier noch nicht mit im Boot zu wissen, vielleicht ändert sich das mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Alle Reden von Jette Waldinger-Thiering Protokoll ↗