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Magdalena Finke

17.09.2026 Sitzungen 20/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in Schleswig-Holstein mehr als 50.000 Menschen, die sich in unseren Feuerwehren engagieren. Sie tun das weit überwiegend ehrenamtlich, freiwillig, neben dem Beruf, neben der Familie, neben weiteren Verpflichtungen. Sie tun es in Situationen, in denen andere Menschen Hilfe brauchen, oft mitten in der Nacht, oft am Wochenende und an Feiertagen. Für diesen großartigen Einsatz und diese Bereitschaft, Verantwortung für andere zu übernehmen, danke ich allen Feuerwehrfrauen und ‑männern in Schleswig-Holstein von Herzen. (Befall ganzes Haus) Wir alle sind oft bei unseren Feuerwehren im Land unterwegs. Wir alle sehen, mit wie viel Leidenschaft, aber auch mit wie viel Spaß und Zusammenhalt die Kameradinnen und Kameraden bei der Sache sind. Feuerwehr ist mehr als Gefahrenabwehr, Feuerwehr ist mehr als Daseinsvorsorge, Feuerwehr ist ein Teil des Gemeindelebens, ein Teil dessen, was unseren ländlichen Raum lebenswert und attraktiv macht. Darauf können wir in Schleswig-Holstein sehr stolz sein. (Beifall ganzes Haus) Die Entwicklung im Feuerwehrwesen schreitet voran. Einsätze werden komplexer und größere Schadenslagen machen nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. Zivile Verteidigung und Bevölkerungsschutz sind ebenfalls nicht abstrakte Themen. Es sind neue Aufgaben, die auch und gerade von unseren Feuerwehren bewältigt werden müssen. Wenn sich Anforderungen verändern, müssen sich die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln. Mit der Neufassung des Brandschutzgesetzes schaffen wir daher einen zeitgemäßen, einen verlässlichen Rahmen. Das Brandschutzgesetz ist dabei nur ein Baustein. Die Rahmenbedingungen für die Wehren optimal zu gestalten, verstehen wir im Innenministerium schon immer als eine unserer Kernaufgaben. Wir hören genau zu, sind im intensiven Austausch und setzen auch um. Die Weiterentwicklung des Organisationserlasses und die Anpassung der Entschädigung sind nur weitere Stichworte, die in den nächsten Wochen kommen werden. Der Entwurf des Brandschutzgesetzes ist nicht über die Köpfe der Feuerwehren hinweg entstanden. Er wurde in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Innenministerium einvernehmlich erarbeitet. Vieles sind kleinere Anpassungen. Überwiegend handelt es sich dabei um Erfahrungen und Wünsche aus der Praxis. Diese haben wir unmittelbar berücksichtigt. Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannten Großschadenslagen. Ohne die Mitwirkung der Feuerwehren bei ihrer Bekämpfung, die nun ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wird, lassen sich solche Lagen nicht bewältigen. Zugleich werden die Aufgaben der Kreise bei der überörtlichen Alarmierung, der Kommunikation und der Vorplanung klarer gefasst. Auch neue technische Möglichkeiten wie der Drohneneinsatz erfordern einen klaren rechtlichen Rahmen. Hier sind die Feuerwehren zum Beispiel bei der Personensuche oder um schnell einen guten Überblick über die Lage zu bekommen in den letzten Jahren vorangegangen. Bei Führungsfunktionen soll künftig stärker die Qualifikation entscheiden und nicht alleine die starre Altersgrenze. Schließlich haben wir eine klarstellende Regelung zum Eintreten für die freiheitlichdemokratische Grundordnung und zur persönlichen Eignung aufgenommen. Auch dies war ein Wunsch der Feuerwehren. In der Begründung haben wir einen Begriff benutzt, bei dem wir uns im Aktionsplan gegen Rassismus in Schleswig-Holstein verpflichtet haben, diesen nicht zu nutzen. Deswegen bitte ich sehr um Nachsicht, dass wir jetzt kurz vor der Sitzung eine Austauschseite zugeleitet haben, sodass dieser Gesetzentwurf in dieser Form weiter in die Ausschüsse überwiesen werden kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Lassen Sie mich abschließend einen kurzen Ausblick geben. Das Gesetz schafft nur einen Rahmen. (Ministerin Magdalena Finke) Viele Einzelheiten werden im sogenannten Organisationserlass geregelt. Die Neufassung, die ebenfalls gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, den Kommunen und den Berufsfeuerwehren entwickelt wurde, steht kurz vor der Fertigstellung, und wir werden im Ausschuss darüber berichten. Ziel der Anpassung ist es, die unterschiedlichen örtlichen Strukturen in Schleswig-Holstein stärker zu berücksichtigen und das Schutzniveau der Gefahrenabwehr zu sichern. Es wird ein mehrstufiges Schutz- und Planungssystem geben, das sich klar an definierten Schutzzielen orientiert. Maßgeblich ist nicht mehr alleine der Zeitpunkt des Eintreffens der Einsatzkräfte, sondern der Zeitpunkt, zu dem ein bestimmtes Schutzziel tatsächlich erreicht wird. Hierzu werden die qualitativen Schutzziele mit klar definierter Zeit- und Personalvorgabe hinterlegt. Mit all den Änderungen wollen wir die Grundlage dafür schaffen, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft verlässlich, leistungsfähig und gut aufgestellt für die Menschen in Schleswig-Holstein da sein können. Dafür, dass sie diese Verantwortung Tag für Tag, Nacht für Nacht übernehmen, möchte ich allen Feuerwehrfrauen und allen Feuerwehrmännern noch einmal von Herzen danken. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Protokoll ↗