Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In Deutschland fehlen aktuell rund 1,4 Millionen Wohnungen. Das hat eine Studie des Pestel Instituts im Auftrag des Bündnisses Soziales Wohnen gezeigt. Der Wohnraummangel zeigt sich vor allen Dingen bei zwei Bevölkerungsgruppen. Die am stärksten betroffenen Menschen laut der Studie sind junge Erwachsene bis 25 Jahre. Auf der anderen Seite ist gerade auch die ältere Generation von einem fehlenden oder ungenügenden Zuhause betroffen. Jüngere Menschen wie Auszubildende, Studierende und Berufsstarter, sind laut der Studie auf dem Wohnungsmarkt zur benachteiligten Gruppe geworden. Hier ist der Druck besonders groß. Dies haben wir gerade auch erst zur Debatte zum Azubiwerk erörtert. Der Antrag vom Kollegen Hölck möchte in dieser Hinsicht eine Brücke schlagen zwischen Jung und Alt und somit dem Wohnraummangel etwas entgegensetzen, wobei es sich selbsterklärend um eine andere Gruppe Personen handelt als die, die jetzt gerade in der Studie genannt worden ist. Es geht vielmehr um ältere Menschen, denen viel Wohnraum zur Verfügung steht und die sich Gesellschaft und kleine Alltagshilfen wünschen. Genau in diesem Spektrum setzt der vorliegende Antrag an. Zweifelsfrei ist das ein äußerst sensibler Bereich, finde ich. Schließlich geht es doch um unterschiedliche Beweggründe und vor allem auch um unterschiedliche Abhängigkeiten. Der Knackpunkt ist für mich, dass eine Partei gegenüber der anderen Partei letztendlich immer abhängig ist. Schließlich kann man sich die Hilfe auch jederzeit anderweitig organisieren oder einkaufen. Das ist ein intimer Bereich, der nun Hilfestellungen durch eine Plattform, Marketing und Beratungstätigkeiten, so die SPD, erfahren soll. In vielen Kommunen laufen die Projekte – das haben wir jetzt auch schon gehört –, und dazu gibt es viele Beispiele aus der ganzen Republik. Aber auch das Studentenwerk hat sich mit dem Modell „Wohnen für Hilfe“ auf den Weg gemacht. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zudem auch Partner in diesem Projekt. Auf den gängigen Verkaufsplattformen finden sich entsprechende Angebote oder Gesuche, aber – na ja – was dahintersteckt, ist dann auch immer fraglich. Vieles läuft also bereits. Was braucht es also tatsächlich an dieser Stelle? – Natürlich darf und soll das Engagement verste- (Sybilla Nitsch) tigt und erweitert werden, aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, liebe SPD, ob eine weitere landesweite Onlineplattform nötig ist, darüber kann man sicherlich streiten. Letztendlich steht und fällt das Wohnen-für-Hilfe-Modell nämlich mit Angebot und Nachfrage. Ganz grundsätzlich sehen wir da zwei Dinge als entscheidend an. Einmal den Punkt, den Sie auch nennen, die Punkte 2 und 3 im Ursprungsantrag, nämlich eine menschliche Moderation abzusichern für Leute, die dieses Modell wählen und sich da beraten lassen möchten, um dadurch sichere Standards zu gewährleisten. Das ist unserer Meinung nach ein Grundpfeiler, zu dem wir meinen, dass das tatsächlich einen Mehrwert hätte, damit sich die Menschen im Sinne eines bezahlbaren und geborgenen Zuhauses sicher fühlen. Eine weitere Sache gilt es auch in Betracht zu ziehen, nämlich die Absicherung der Rechtslage. Da bin ich nicht so ganz einig mit dem Kollegen Buchholz. Natürlich können die Leute das alles selber entscheiden, ob sie das machen oder nicht, aber ich glaube, die Rechtslage, wie solche Verträge aussehen können und wie für die Menschen da auch eine gewisse Sicherheit dargestellt wird, ist schon ein Punkt, über den man sich politisch unterhalten könnte. Das ist auf der Bundesebene auch schon passiert, auf der man beim Einkommensteuerrecht besprochen hat, wie so eine Regelung aussehen könnte und wie man das in Wert umrechnen kann, weil das der Knackpunkt ist. Es gibt andere Modelle, bei denen zum Beispiel Menschen Tätigkeiten für Vereine et cetera übernehmen und dann auch eine vergünstigte Miete bekommen. Das hat eine Rechtsgrundlage in dem Sinne, dass man so etwas festschreiben kann und dann die Tätigkeit gegen den Mietpreis aufrechnet. Daher glaube ich, ist es gar nicht so von der Hand zu weisen, dass man hier Regelungen treffen könnte. Der Bund hat in der Vergangenheit die Vorstöße abgewiesen. Wenn man das ganz genau nehmen würde, bräuchte man da einen neuen Anlauf. Ich kann sagen, alles in allem stellt sich für uns das Wohnen-für-Hilfe-Modell als ein sehr sympathisches Vorhaben dar, welches, wie anfangs gesagt, eine Brücke schlägt, um tragende Verbindungen zu schaffen für Menschen, die sie zu Hause haben möchten. Ich möchte gerne daran arbeiten, hier auch die rechtssicheren Bedingungen weiter zu beraten. Ich kann die Plattform, muss ich ganz ehrlich sagen, nicht unbedingt sehen, weil ich glaube, das ist wieder, wie gestern, als wir über Plattformen gesprochen haben, unnötiger Aufwand, aber ich würde gerne die rechtlichen Bedingungen weiter beraten. Deshalb beantrage ich, den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW])
