Sybilla Nitsch
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Kære alle! Der Klimawandel macht keinen Halt vor uns. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. Auch hier müssen wir uns zunehmend mit den Folgen von Klimakatastrophen auseinandersetzen. Denn die Auswirkungen sind gravierend. Das hat nicht zuletzt die Diskussion in der vergangenen Plenartagung zum Hitzeschutz gezeigt: Hitzetote, Waldbrände, Hochwasser – all das sind unmittelbare Beispiele dafür. Immer öfter und im größeren Ausmaß bekommen wir diese zu spüren. Genau das ist auch einer der Gründe, warum es unverzichtbar ist, verlässliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz und insbesondere die Feuerwehren vorzuhalten. (Beifall ganzes Haus) Denn es geht um mehr als nur die Stärkung eines Systems. Es geht um eine zentrale Aufgabe, die am Ende über Leib und Leben entscheiden kann, eine Aufgabe, die schützenswerter nicht sein kann. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Einsatzkräften der Feuerwehren in unserem Land bedanken, dass sie tagtäglich diese Aufgabe übernehmen. (Beifall ganzes Haus) Neben wachsenden Bedrohungslagen adressiert der Gesetzentwurf auch interne Problemstellungen innerhalb der Feuerwehren, wie etwa die Besetzung der Führungsposition oder die Zuständigkeit der Brandschutzaufklärung und Erziehung. Hier zusätzliche Spielräume und Flexibilität durch Entbürokratisierung zu schaffen, erscheint mir durchaus plausibel, um die Feuerwehren in ihrer Funktionsfähigkeit zu stärken. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass mit dieser Novellierung das Gesetz an die aktuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden soll. Diese umfassen unter anderem die Berücksichtigung von neuen technischen Möglichkeiten, welche im Entwurf verankert sind, beispielsweise durch einen neu eingeführten § 47, der den Einsatz von Drohnen regelt. Aber auch die Ergänzung um die Warnmittel und vor allem die Möglichkeit, auf Warnmittel des Bundes – wie die Warn-App NINA – zurückzugreifen, ist ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung zu schützen. Auch wenn der Warntag vor nun genau einer Woche von unserer Innenministerin Finke positiv bewertet wurde, müssen wir dennoch für den Ernstfall eine geeignete Infrastruktur vorhalten. Auf positiven Testläufen dürfen wir uns nicht ausruhen. Wir brauchen eine Warninfrastruktur, die alle Menschen in Schleswig-Holstein erreicht, und einen Warntag im nächsten Jahr, nach dem wir sagen können: Es ist geglückt, dass die Signale an alle Sirenen im Land durchgingen. Die Ergänzung um die Verpflichtung der Freiwilligen Feuerwehr, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, begrüßen wir ausdrücklich. Hier wird eine Selbstverständlichkeit verfestigt. Besonders im Zusammenspiel mit den nach § 13 geregelten Ordnungsmaßnahmen erhält die Freiwillige Feuerwehr damit zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, mit denen sie gegen Personen, die die Vertrauenswürdigkeit durch Eignungsmängel gefährden können, besser vorgehen kann. Insbesondere dass hier kein generelles Prüfverfahren durchgeführt wird, sondern zunächst Anhaltspunkte vorliegen müssen, bewerten wir als positiv. Eine ähnliche Handhabung hätten wir uns in anderen Verfahren genauso gewünscht. Sie wissen das. Alles in allem stehen wir den Änderungen für die Feuerwehren daher erst einmal sehr positiv gegenüber und begleiten den Gesetzgebungsprozess gerne sehr konstruktiv. Während es sicherlich hier und da noch eine Stellschraube gibt, an der wir drehen müssen, möchte ich einen Punkt hervorheben. Denn eine Formulierung hatte mich beim Lesen des Entwurfs durchaus verwundert und irritiert. Ich sehe es wie die Kollegen Vogt und Raudies, dass man das nicht unbesprochen stehen lassen kann. In der Begründung zu § 12 hieß es: „Mitglieder der Feuerwehr müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen, unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht oder Hautfarbe.“ Dass kein Mensch diskriminiert werden darf, ist natürlich ein Anliegen, das wir teilen. Aber die Formulierung „Rasse“ sah ich als deutlich fehl am Platz. Daher freue ich mich, dass der Begriff – wenn auch erst nach der öffentlich gewordenen Kritik – aus dem Entwurf entfernt wurde, wobei ich (Sybilla Nitsch) mich doch wundern muss, dass noch heute morgen in den „Kieler Nachrichten“ zu lesen war, dass man daran festhalte und die Einstellung hätte, dass der Begriff je nach Gesetzes- und Verordnungslage juristisch bewertet werden müsse. Auch die Aussagen der regierungstragenden Koalitionen haben mich sehr verwundert. Alles in allem bin ich froh, dass wir das lösen konnten und dass Sie Einsicht gezeigt haben. Aber wir werden da dann in nächster Zeit genauer darauf gucken müssen. Lassen Sie mich abschließend noch kurz zu den Kommunalen Ordnungsdiensten kommen. Hier begrüßen wir die Verpflichtung, für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einzustehen und dass das dann durch eine Ausbildung und deren überprüfte Qualität gesichert werden soll. Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg für die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz weiter zusammen verfolgen, um SchleswigHolstein insgesamt sicherer zu machen. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus)
