Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich rede gerne über die Feuerwehr, die Mitglieder der Feuerwehren, darüber, was sie leisten, wie wichtig und unverzichtbar sie für unser Land sind. Deswegen ist unsere wichtigste Aufgabe, wenn wir darüber reden, immer als Erstes Danke zu sagen den vielen Menschen, den über 50.000, die Ministerin hat es gesagt, die sich auf den Weg machen, bereitstehen, um die Bevölkerung zu schützen – wie es immer so schön heißt: Wir geben unsere Freizeit für eure Sicherheit. – Danke an alle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Aber heute geht es um das Brandschutzgesetz, also die Grundlage für die Arbeit der Feuerwehren, denn es ist eine amtliche Arbeit, es ist ein öffentliches Amt, die Feuerwehren, und deswegen ein Gesetz. Auf dieses neue Gesetz haben wir sehr lange warten müssen, und das, obwohl doch die schwarzgrüne Landesregierung Sicherheit zu ihrem Arbeitsschwerpunkt gemacht hat. Also, wenn Sie sich beeilen, dann bin ich froh, dass das ein Schwerpunkt ist, weil wir es immerhin am Ende der fünf Jahre gekriegt haben; sonst wäre es vielleicht erst in der nächsten Legislaturperiode etwas geworden. Und es ist ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, keine Formulierungshilfe. Dafür gibt es schon mal ein Fleißsternchen. Aber einen Bock haben Sie trotzdem geschossen, Frau Ministerin, und ich kann Ihnen leider eine Anmerkung zu den Presseberichten heute nicht ersparen. Wenn Ihnen das Wort – Entschuldigung, wenn ich das jetzt benutze – Rasse beim Abschreiben aus dem Grundgesetz einfach nur durchgerutscht wäre, könnte ich das vielleicht noch verstehen, auch wenn ich es schon seltsam finde, dass dieser Fauxpas dann offenbar auch in der Kabinettsberatung niemandem aufgefallen ist, noch nicht einmal dem zuständigen Sozialministerium. Der Presse musste ich heute aber entnehmen, dass der Begriff Rasse von Ihnen wohl in voller Absicht in die Gesetzesbegründung geschrieben wurde, und zwar mit dem formalen Argument, dass dies Bestandteil der – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem heutigen Artikel – „dem Staatswesen Deutschlands zugrundeliegenden Ordnungsund Wertvorstellungen“ sei. Holla! Einerseits halte ich es für falsch, dass die Einteilung der Menschheit in Rassen heute noch Bestandteil der Ordnungs- und Wertvorstellungen des deutschen Staatswesens sein soll. (Beifall SPD) Da waren wir auch in diesem Haus schon einmal sehr viel weiter. In der letzten Legislatur haben wir nämlich darüber geredet, wie dieses Wort aus dem Grundgesetz rauskommen könnte. Andererseits ist Ihnen das Problem des Begriffs sehr wohl bewusst gewesen. Ich freue mich sehr, dass Sie inzwischen eine elegantere Lösung gefunden haben und Sie uns heute diesen geänderten Gesetzentwurf vorlegen. Das ist immerhin ein Anerkenntnis. Wenn man einen Fehler macht, dann bereinigt man ihn. Dafür ausdrücklich danke! (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beate Raudies) Auch sonst ist inhaltlich eine Menge Positives in dem Gesetz dabei. Die klare Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten, die Modernisierung von Regelungen, die in der Praxis für Frust und Belastung gesorgt haben: Eingliederung hauptamtlicher Wachabteilungen in Struktur und Hierarchie, Flexibilisierung des Übergangs von Pflicht- und freiwilliger Wehr, die Möglichkeit, die Brandschutzerziehung auszulagern, und der erweitere Aufgabenkatalog für die Verwaltungsabteilung, die wir erst vor ein paar Jahren überhaupt eingeführt haben. Wichtig ist auch die Neuregelung in § 7 Absatz 3, die klarstellt, dass freiwillige Aufgaben wie First Responder oder Wasserrettung voll unter den gesetzlichen Schutz und damit die soziale Sicherung fallen. Das hört sich nebensächlich an, ist für Betroffene aber wahnsinnig wichtig. Besonders begrüßen wir Sozialdemokrat_innen – das wird Sie nicht wundern –, dass für die Mitgliedschaft in Freiwilligen Feuerwehren künftig das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und das aktive Eintreten dafür verlangt wird. Es gehört zum Selbstverständnis der Wehren, dass Hilfe ohne Ansehen der Person geleistet wird. Dennoch ist diese Anforderung ein klares Zeichen an die Feinde der Demokratie: Wir wollen euren Hass und eure menschenverachtende Ideologie nicht in unserer Feuerwehr. Danke für dieses klare Signal! (Beifall ganzes Haus) Offen bleibt allerdings die Frage, wie die ganzen neuen Standards, die das Gesetz definiert, dauerhaft bezahlt werden sollen. Ja, Brandschutz ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, aber die finanziellen Herausforderungen für die Kommunen sind groß. Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes wird nicht für alles reichen. Das erfolgreiche Landesförderprogramm für die Gerätehäuser haben Sie ersatzlos gestrichen. Stattdessen arbeiten Sie seit zwei Jahren an einem modularen Planungssystem für Feuerwehrhäuser, abgeguckt in Mecklenburg-Vorpommern. Vielleicht gucken wir noch einmal nach Mecklenburg-Vorpommern. Da hat man inzwischen schon Haushaltsmittel bereitgestellt und aus diesem Planungsprogramm ein standardisiertes Bauprogramm entwickelt, womit viele Gemeinden einen zentralen Baustein zur Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur bekommen. Ich glaube, da können wir einmal von Manuela Schwesig lernen. (Beifall SPD) Ein letztes Wort erspare ich Ihnen nicht, Herr Ministerpräsident: Statt über den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu diskutieren, machen Sie doch einmal Ihre Hausaufgaben und kümmern Sie sich um den Bevölkerungsschutz vor Ort. Bei unseren Feuerwehren gibt es eine Menge zu tun. (Beifall SPD)
