Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 15. August 2026 jährte sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, und in der Tat, dieses Regime in Afghanistan ist ein (Dr. Bernd Buchholz) totalitäres, ein menschenfeindliches System, das einen Unterdrückungsstaat mittelalterlicher Prägung durchsetzt, der für uns fast kaum vorstellbar ist. Trotzdem müssen wir die Lage aufgrund des deutschen Rechts etwas differenziert betrachten. Die Unterdrückungssituation in Afghanistan gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die vollständig entrechtet sind. Die Kollegin Röpcke hat zu Recht gesagt, der Europäische Gerichtshof hat eindeutig anerkannt, dass es hier um systematische Unterdrückung geht. Das ist die Wahrheit. Deshalb kann es überhaupt keine Zweifel daran geben, dass die Schutzstatus bei uns haben. (Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die haben nach der Genfer Konvention nach dem Flüchtlingsrecht bei uns einen Schutzstatus. Zu dem zweiten Teil der Wahrheit gehört aber auch, die Hauptanzahl der einreisenden Asylsuchenden nach Schleswig-Holstein sind mit weit über 36 Prozent Afghanen, und sie sind überwiegend männlich. Sie sind weit überwiegend männlich. Den Schutzstatus, den die entrechteten Frauen genießen, genießen diese Männer grundsätzlich nicht. Das ist so, das ist faktisch so. Systematische Unterdrückung als Fluchtgrund ist nur anerkannt, wenn er eine Dimension der Verfolgung aufweist. Deshalb gilt für männliche Flüchtlinge aus Afghanistan der ganz normale Grundsatz, wie für alle, weil es muss einen Fluchtgrund geben, und der ist individuelle politische Verfolgung oder die individuelle Bedrohung von Leib und Leben. Wenn der nicht vorliegt, dann wird am Schluss eines Verfahrens eine vollziehbare Ausreisepflicht festgestellt, und das gilt für 900 Menschen im Lande Schleswig-Holstein. Die sind vollziehbar ausreisepflichtig. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Jetzt stellt sich die Frage – die, finde ich, kann man guten Gewissens stellen –: Ist es eigentlich richtig, dass ein Bundesinnenminister mit einem solchen totalitären Regime in Afghanistan gemeinsam darüber redet, ob man diese Menschen zurückführt? – Ich habe da meine Zweifel. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Auf dem Boden des Gesetzes bewegt sich aber Herr Dobrindt. Eindeutig. Er bewegt sich auch auf dem Boden unserer Verfassung. Frau Papo, seien Sie mir nicht böse, Herr Dobrindt hat nicht nur gesagt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen. Im Juli hat Herr Dobrindt angekündigt, auch ganz normale Nichtstraftäter, männliche Schutzsuchende aus Afghanistan abzuschieben. Ehrlicherweise kann man da die Frage stellen: Ist das vor dem Hintergrund dieser Situation, die eine Zusammenarbeit mit Taliban erfordert, die richtige Vorgehensweise? – Ich habe da meine Zweifel. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Viel mehr Zweifel habe ich allerdings dann, wenn es um das geht, was gerade gesagt worden ist, dass eine Bundesregierung, auch wenn es nicht diese Bundesregierung, sondern die Vorgängerbundesregierung war, ein Aufnahmeprogramm beschließt und Menschen in Afghanistan sehr klar sagt, dass sie im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommen werden sollen. Das gilt für Ortskräfte, und das gilt für andere, denen man eine Zusage gemacht hat. Von dieser Zusage hat sich die Koalition jetzt verabschiedet, und zwar offiziell in ihrem Koalitionsvertrag. Ehrlicherweise noch viel schlimmer ist, dass dann, nachdem man sich davon verabschiedet hat, Herrn Dobrindt, nachdem die ersten Bescheide angegangen sind, eine Klagewelle drohte und das Bundesverfassungsgericht dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland sagen musste: Achtung, ihr habt in jedem Einzelfall bitte zu prüfen, ob eine individuelle Verfolgung vorliegt. Ihr könnt nicht einfach sagen, das Aufnahmeprogramm ist zu Ende. Wenn ihr jetzt alle gemeinsam über einen Kamm schert und nicht aufnehmt, entspricht das nicht dem, was dem Willkürverbot der Bundesrepublik Deutschland entsprechen würde. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Ehrlicherweise treibt es mich dann um, dass Anwaltsvereine und andere unter dem 9. September diesen Jahres den Bundesminister des Innern der Bundesrepublik Deutschland auffordern müssen, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bitte zu beachten, weil in den letzten Wochen permanent Entscheidungen ergehen, die erkennbar ohne Einzelfallprüfung weiterhin einfach ganz abstrakt und generell sagen: Die haben hier keinen Aufnahmegrund. Sorry, meine Damen und Herren, weder für den Kreis Herzogtum Lauenburg noch für den Bundesinnenminister gilt, dass er sich über die Rechtspre- (Dr. Bernd Buchholz) chung der Justiz in diesem Lande hinwegsetzen darf. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Bleibt zum Schluss ein differenziertes Bild, um das mal zu sagen. Es ist nicht so simpel zu sagen, nach Afghanistan wird nicht abgeschoben. Das Bundesinnenministerium bewegt sich auf der Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu sagen, es gibt bestimmte Regionen, in die man männliche Schutzsuchende sehr wohl zurückschieben darf. Wie gesagt, das setzt eine Zusammenarbeit mit Taliban voraus. Ich glaube ehrlich gesagt, ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland würde sich nichts ausstellen, wenn er sagen würde: Das genau tun wir nicht. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
