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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch mein Dank gilt als Allererstes den aktiven Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden und allen Förderern, Unterstützerinnen und Unterstützern sowie allen Partnerinnen und Partnern, die es erdulden müssen, wenn bei uns nachts, morgens um fünf oder um welche unchristliche Uhrzeit auch immer der Melder losgeht und wir aus dem Haus stürzen und das ganze Haus in Aufregung versetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Feuerwehren und speziell freiwillige Wehren sind neben allen anderen Aufgaben oftmals ein wichtiger Pfeiler im sozialen Miteinander im ländlichen Raum. Wir sprechen hier und heute über die Änderung des Brandschutzgesetzes, und auch dabei werden wir auf das soziale Miteinander und die Außenwirkung zurückkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Brandschutzgesetz regelt alles, was Organisation, Aufgaben und Pflichten rund um das Feuerwehrwesen betrifft. Das Aufgabenspektrum wird durch das Gesetz verändert. Erlauben Sie mir einen Exkurs in meine Zeit als Gemeindewehrführer. Auf einem der Gemeindefeste, wie üblich veranstaltet durch die Feuerwehr, wurde ich in einem Gespräch mit einem Neubürger für die Ausrichtung der Veranstaltung gelobt. Es wurde erwähnt, dass es gut sei, dass wir immer schnell vor Ort seien und helfen könnten, bis die richtige Feuerwehr käme. Mein Augenrollen können Sie sich vorstellen. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein Irrglaube, der im ländlichen Raum zumeist nicht vorliegt, denn wenn Bürgerinnen oder Bürger nach einem Unfall auf der Autobahn oder sonst wo eingeklemmt in ihrem Pkw stecken, dann ist die der örtlichen Gemeinde zugehörige Freiwillige Feuerwehr zuständig und auch in der Lage, diese Personen zu retten und in der Not auch zu bergen. Dies nur als ein Beispiel, was Freiwillige alles leisten müssen und was sich in diesem Gesetz widerspiegelt. Im Bereich Katastrophenschutz sind Feuerwehren schon immer gefordert, zum Beispiel Katze auf Baum; das hat sich inzwischen ziemlich erledigt. Aber Baum auf Straße ist einer von den Fällen, in denen wir gerne gerufen werden. Auch da kann ich Ihnen sagen, manchmal erreicht Sie morgens um fünf nach einer stürmischen Nacht und bei strömendem Regen der Alarmmelder, dann heißt es, Baum auf Straße, man rückt aus, und wenn man ankommt, dann liegt da nur so ein Ast. (Heiterkeit) Wie gesagt, alle anderen, die früh zur Arbeit mussten, haben sich gedacht, na ja, bloß nicht 20 Mann aus dem Bett scheuchen, damit sie einen Ast an die Seite tragen. Sehr tolles Beispiel. Überflutung nach Starkregen ist auch so ein Ding, wo wir gerne gerufen werden. Wird gerne geregelt. Alles andere machen wir auch gerne mit. Das alles ist in den neuen Gesetzentwurf aufgenommen worden, eben auch, wie die Ministerin gerade schon sagte, die Bekämpfung von Großschadenslagen. Bei dem voranschreitenden Klimawandel und den absehbaren Folgen ist dies zwingend notwendig. Vielen Dank, dass wir das hier jetzt geregelt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ebenso wird der Einsatz von Drohnen mit allem, was an Datenschutz dazugehört, erstmals ausdrücklich geregelt und das Ganze mit einer besseren Datenkommunikation und Leitstellenstruktur verbunden. Wegfallen wird die Aufgabe der Brandschutzerziehung für die Wehren. Dies wird in Zukunft Aufgabe der Gemeinden, wer auch immer das dann regelt und macht. Ebenso wird es den Gemeinden leichter gemacht, auf personelle Schwankungen flexibler zu reagieren. Sollstärke ist immer 27 Aktive, egal, wie klein ein Ort oder eine Gemeinde ist. Bei Nichteinhaltung droht die Einberufung einer Pflichtfeuerwehr mit enormen Kosten und viel Unmut für alle Aktiven. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen hier das erste Mal das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Voraussetzung für die persönliche Eignung ins Gesetz mit auf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dies ist eine Reaktion auf das Erstarken verfassungsfeindlicher Tendenzen in unserem Umfeld. Gerade jetzt müssen wir darauf achten, dass hierfür (Dirk Kock-Rohwer) in unseren Feuerwehren kein Platz besteht, gerade weil sie im ländlichen Raum eine große Rolle im sozialen Miteinander haben. Ich begrüße es, dass in der Begründung des Entwurfs die Unterstützung des Ministeriums durch eine zu erarbeitende Handreichung zugesichert wird. Denn die Aufgabe für Wehrführung und Träger der Feuerwehren wird in diesem Fall ganz bestimmt nicht leicht. Das gleiche Problem besteht bei den Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienst. Hier erfolgt eine Änderung in § 172 des Landesverwaltungsgesetzes mit dem gleichen Ziel, nämlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung und dadurch die Verfassungstreue anzuerkennen. Ich danke dem Ministerium für die schnelle unkomplizierte Änderung, die wir heute noch hingekriegt haben, und entschuldige mich bei der Opposition, dass das sozusagen heute zwei Minuten, bevor wir die Reden halten müssen, aufgetaucht ist. (Beate Raudies [SPD]: Darauf bin ich eingestellt, kein Problem!) Schließen möchte ich mit dem Leitspruch der Feuerwehr: Gott zu Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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