Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Feuerwehren in Schleswig-Holstein leisten mit rund 50.000 Freiwilligen einen elementar wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank, unsere Anerkennung und unsere volle Unterstützung. (Beifall ganzes Haus) Dieses ehrenamtliche Engagement ist gerade in diesen Zeiten alles anderes als selbstverständlich und für den Schutz der Menschen vor Ort einfach unverzichtbar. Die Freiwilligen Feuerwehren haben sich in der Tat in den vergangenen 30 Jahren erheblich weiterentwickelt und vielfach deutlich professionalisiert. Auch ihre Aufgaben haben sich verändert. Die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben natürlich auch ihre Auswirkungen auf unsere Feuerwehren. Es ist deshalb absolut sinnvoll, das Brandschutzgesetz von 1996 nun einmal umfassender zu novellieren. Im Gesetzentwurf stehen viele gute und nachvollziehbare Vorschläge zum Beispiel zum Thema Katastrophenschutz, der deutlich an Bedeutung gewonnen hat, und zum Thema Drohnen oder auch zu den Warnmitteln. Es sind aber auch Formulierungen dabei, bei denen wir als FDP-Fraktion noch Diskussionsbedarf haben. Als jemand, der bereits seit 25 Jahren aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten darf, bin ich auch der Meinung, dass man noch einmal genauer prüfen sollte, ob man nicht beim Thema Bürokratieentlastung zu mehr kommen könnte; denn es ist gerade für die vielen kleinen Wehren und ganz besonders für deren Wehrenführungen ein wichtiges Thema, die eine große Verantwortung und eine hohe Belastung haben, auch wenn die Wertschätzung – Herr (Christopher Vogt) Kollege, ich glaube, Sie kennen das – manchmal auf der Strecke bleibt. Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass man es zumindest perspektivisch ermöglichen sollte, dass Wehrführer in den mittleren Städten, die oft mehrere Hundert Einsätze pro Jahr zu bewältigen haben, in das Hauptamt wechseln können. Ich weiß, das ist eine ganz schwierige Diskussion. Hier sind viele Fragen zu klären. Man wird sie aber meines Erachtens führen müssen, weil man sich jetzt schon nicht selten damit aushilft, dass die Wehrführer in solchen Städten zufälligerweise bei der Stadt angestellt sind und damit eine pragmatische Lösung gefunden wird. Deshalb finde ich, man muss darüber sprechen. Gut finde ich, dass der Entwurf neue Regelungen für Großschadenslagen vorsieht. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Feuerwehren ausdrücklich auch unterhalb – das ist richtig – der Katastrophenschwelle auf Katastrophenschutzeinheiten zugreifen dürfen. Ich begrüße auch, dass der Zunahme überörtlicher Lagen nun Rechnung getragen werden soll. Hier übernimmt der Kreis eine wichtige Planungs- und Koordinierungsfunktion. Wir hatten in den letzten Jahren schon Vorschläge gemacht, die Altersgrenzen für Bürgermeister und Katastrophenschutz auf 67 Jahre anzuheben, was wir hier gemeinsam beschlossen haben. Deshalb ist es richtig, das bei den Wehrführern nachzuholen. In der Tat, meine Damen und Herren: Feuerwehren sind staatliche Einrichtungen. Es ist deshalb richtig, dass Mitglieder der Feuerwehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und respektieren sollten. Es ist schon vorgekommen – gerade in Ostdeutschland –, dass Feuerwehren von Rechtsextremisten unterwandert wurden, was dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehren insgesamt geschadet hat. So etwas muss unbedingt verhindert werden. Dafür braucht es eine praktikable und eine rechtssichere Lösung. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf. Zuallererst stellt sich die Frage, ob der Begriff „Eintreten“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hier wirklich richtig gewählt ist; denn Eintreten setzt nach meinem Verständnis ein aktives Tun voraus. Was hier genau von den Feuermitgliedern gefordert wird und was nicht der Anerkennung im Zweifel genügt, wie in anderen Bereichen auch, muss aus meiner Sicht geklärt werden; denn die Begründung ist leider wenig aufschlussreich. Um für die Mitgliederversammlungen, die im Zweifel die Entscheidung treffen müssen, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte man sich diese Regelung aus unserer Sicht noch einmal genauer anschauen, damit es dort keine großen Diskussionen gibt. Es muss darum gehen, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen und sie nicht mit neuen Fragestellungen zu beschäftigen. Das gilt übrigens auch für die Regelungen zur persönlichen Eignung. Dass ein Brandstifter oder jemand, der seine Kameraden beklaut, ausgeschlossen werden darf oder gar nicht erst aufgenommen werden darf, steht für mich außer Frage. In der Begründung geht es generell um straffällige Personen. Hier sollte man aus meiner Sicht über eine gewisse Differenzierung nachdenken. Warum sollte in unserem Rechtsstaat ein resozialisierter Straftäter – nur darum geht – für den guten Zweck ehrenamtlich nicht tätig sein dürfen, wenn er resozialisiert ist? (Beifall FDP) Ich glaube, da muss man noch einmal nachsteuern. Was mich in der Tat wirklich erstaunt hat, Frau Ministerin, ist das Thema mit der Verwendung des Rassebegriffes. Ich bin deshalb erstaunt, weil es ein Parlamentsbeschluss von vor fünf Jahren war, den damals gerade die Grünen sehr stark eingefordert haben. Frau Sütterlin-Waack sprach davon, dass die Verwendung des Wortes noch immer Denkmuster aus längst vergangenen Zeiten bedient. Ich finde, Frau Sütterlin-Waack hatte damit vollkommen recht. (Beifall FDP) Wir haben gemeinsam den Landesaktionsplan beschlossen. Ehrlich gesagt, dass ein Parlamentsbeschluss so wenig ernst genommen wird, dass so etwas keinem auffällt und bisher auch nur rund ein Drittel des vom Parlament beschlossenen Landesaktionsplans gegen Rassismus umgesetzt wurde, finde ich irritierend. Am Irritierendsten finde ich, dass CDU und Grüne das noch gestern gerechtfertigt haben. Ich muss ehrlich sagen, in den Kieler Nachrichten haben sowohl Grüne als auch CDU gesagt: Das steht doch im Grundgesetz. Sie haben damit kein Problem. – Heute bin ich froh, dass Sie sich korrigiert haben, weil in der Tat solche Reden und solches Handeln nicht zusammenpassen. Es ist richtig, dass Sie das in der letzten Minute geändert haben, damit diese Diskussion beendet ist. Ich erwarte aber auch, dass der Landesaktionsplan gegen Rassismus (Christopher Vogt) auch an anderen Stellen umgesetzt wird. Nach fünf Jahren wird das wirklich Zeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
