landtag.ltsh.de ↗

Uta Röpcke

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede in Stellvertretung für meine erkrankte Kollegin Catharina Nies, der ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünsche. (Beifall) Was löst es wohl bei einer Afghanin aus, wenn sie von der Ausländerbehörde aufgefordert wird, sich einen Pass zu beschaffen und dafür eine afghanische Auslandsvertretung aufsuchen muss? – Was für uns wie ein normaler Behördengang klingt, kann für sie bedeuten, Vertretern genau jenes Regimes gegenüberzutreten, vor dem sie geflohen ist. Es ist extrem verunsichernd, wenn in Berlin nun wieder vermehrt über Abschiebeflüge gesprochen und wenn zunehmend über diplomatische Kontakte mit den Taliban fast schon alltäglich normalisierend in den Medien berichtet wird. Spätestens seit Juli hat dies in der afghanischen Community für erhebliche Unruhe gesorgt. Deshalb ist es gut und wichtig und richtig, dass der Bericht heute gehalten wurde, dass er Klarheit schafft und damit hoffentlich auch für ein verbessertes Sicherheitsgefühl bei den Afghaninnen und Afghanen sorgt, die hier bei uns im Land Schutz gesucht und gefunden haben. Es hat mich sehr gefreut zu hören, dass es zwischen dem Ministerium und der Community einen engen Austausch dazu gibt. Denn wir alle wissen, das Gefühl einer grundlegenden Verunsicherung und Perspektivlosigkeit ist keine gute Grundlage für einen erfolgreichen Spracherwerb oder für eine erfolgreiche Integration. Die Zahlen in dem gerade gehaltenen Bericht zeigen: Wir sprechen nicht über eine homogene Gruppe. Afghaninnen und Afghanen werden nicht pauschal ihren Aufenthalt hier verlieren. Der Grunderlass Afghanistan gilt weiterhin und geht davon aus, dass Rückführungen grundsätzlich – grundsätzlich! – nicht erfolgen. Der Erlass trägt der unverändert dramatischen Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan Rechnung. Er eröffnet aufenthaltsrechtliche Perspektiven und verpflichtet dazu, bei Rückführungen nach Afghanistan nach einem sehr engen Maßstab die humanitäre Verantwortbarkeit jedes Einzelfalls zu prüfen. Im Zweifel hat die Humanität Vorrang. Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich wenn es sich um Gefährder und Straftäter handelt, die schwere (Uta Röpcke) oder schwerste Straftaten begangen haben. Ich sage an dieser Stelle bewusst nur „Straftäter“; sie sind ausschließlich männlich. Über genau diese kleine Gruppe reden wir in der Praxis. Die Tatsache der Rückführung der einzelnen schweren Straftäter darf nicht zu einer Debatte werden, in der alle Afghaninnen und Afghanen den Eindruck bekommen, ihr Aufenthalt in Schleswig-Holstein stehe grundsätzlich infrage, denn das ist nicht so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, vereinzelt CDU und FDP) Wir in Schleswig-Holstein schützen weiterhin die Afghaninnen und Afghanen, die zu uns kommen, Schutz suchen und hier einen berechtigten Schutzstatus erhalten können. Geändert wurde dagegen im Juli der gesonderte Erlass zur pauschalen Unzumutbarkeit der Passbeschaffung und zur Ausstellung von Reiseausweisen. Aber „nicht mehr pauschal unzumutbar“ heißt noch lange nicht „pauschal zumutbar“. Für Afghanistan gilt weiterhin eine Reisewarnung. Die Botschaft in Kabul ist seit 2021 geschlossen. In dieser Situation will die Bundesregierung ausdrücklich wieder regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan möglich machen und führt dazu Gespräche mit den Taliban. Sie hat Personal und zuletzt ein technisches Unterstützungsteam aus Afghanistan nach Deutschland einreisen lassen, damit die Auslandsvertretungen arbeitsfähig werden. Ich frage Sie: Was macht diese Entwicklung wohl mit den Menschen, die vor genau diesem Regime geflohen sind und jetzt sehen, wie diese Machthaber in die afghanischen Botschaften einziehen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Was macht diese Entwicklung besonders mit Frauen und Mädchen, die in Afghanistan durch dieses Regime systematisch aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden und die jetzt aufgefordert werden, Kontakt zu einer dieser Auslandsvertretungen aufzunehmen, in der sie möglicherweise auf von den Taliban entsandtes Personal treffen? Eigentlich ist die Rechtslage für afghanische Frauen eindeutig. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die systematische Entrechtung afghanischer Frauen in ihrer Gesamtheit Verfolgung darstellt. Bei der Prüfung ihres Schutzanspruchs müssen neben Geschlecht und afghanischer Staatsangehörigkeit keine weiteren persönlichen Umstände verlangt werden. Das ist mehr als ein politisches Signal. Dieses Urteil ist verbindlich und muss sich in Beratung und Behördenpraxis widerspiegeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sybilla Nitsch [SSW]) Für anerkannte Flüchtlinge gilt: Sie haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Alle Reden von Uta Röpcke Protokoll ↗