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Wiebke Zweig

CDU 17.09.2026 Sitzungen 20/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Retten, löschen, bergen, schützen – das sind die Kernaufgaben unserer Feuerwehren. Dieser Vierklang ist auch im Signet der Feuerwehren abgebildet und umfasst das Abwenden von Lebensgefahr, die klassische Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung und vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren. Darauf können wir uns seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten bei der Feuerwehr verlassen, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Dafür danke ich den Wehren in unserem Land, ob haupt- oder ehrenamtlich, von Herzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Dieser Vierklang bleibt immer gleich. Aber was sich dahinter verbirgt, unterliegt dem Wandel der Zeit. Damit die Wehren in Zukunft ihren Aufgaben in gewohnter Stärke, mit der notwendigen Ausrüstung und mit der gebotenen Rechtssicherheit nachkommen können, bringen wir heute dieses Brandschutzgesetz ein. Wenn es durch Extremwetter oder andere Bedrohungslagen zu Katastrophenschutzfällen im Land kommt, bleibt den Katastrophenschutzbehörden keine Zeit, fachliche Zuständigkeiten abzuwägen. Dann müssen die Zuständigkeiten klar geregelt sein. Das tun wir in diesem Entwurf. Wir begegnen der demografiebedingt dünner werdenden Personaldecke insbesondere im Ehrenamt. Wir erleichtern bürokratische Abläufe und Verfahren. So sorgen wir für mehr Rechtssicherheit. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für eine starke Demokratie in unserem Land. Wir geben unseren ehrenamtlichen Strukturen Instrumente in die Hand, auch zukünftig wehrhaft im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bleiben. Der zukünftig rechtssicher geregelte Einsatz von Drohnen zur Brandbekämpfung und zur Identifizierung von Not- oder Schadenslagen hilft, den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land zu modernisieren. Das gilt auch für den essentiellen Bereich der Kommunikation und des Datenaustausches und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und den Leitstellen. Retten, löschen, bergen, schützen – dieser Vierklang trägt ganz grundlegend dazu bei, dass wir in Schleswig-Holstein sicher leben können. Der Entwurf des Brandschutzgesetzes trägt dazu bei, dass dieses auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Die Stimmung gestern beim Parlamentarischen Abend beim Landesfeuerwehrverband war gut. Wie die Innenministerin schon erwähnt hat, gab es ein reges Beteiligungsverfahren und einen konstruktiven Austausch über die letzten Monate und Jahre. Daher freue auch ich mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und auf die weiteren Gespräche mit unseren Feuerwehren im Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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