landtag.ltsh.de ↗

112. Sitzung (WP20)

26.02.2026 · 182 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (31)CDU (25)SSW (14)FDP (13)GRÜNE (8)

Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wollen wir uns gemeinsam an einen wichtigen Tag in der Geschichte dieses Hauses und der Demokratie in Schleswig-Holstein erinnern: Heute vor genau 80 Jahren, am 26. Februar 1946, traten die Mitglieder des ersten SchleswigHolsteinischen Landtages zu ihrer ersten Sitzung zusammen. – Ich sehe großes Erstaunen in den Gesichtern. Vielleicht ist das ein gutes Thema für zukünftigen Geschichtsunterricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umstände, unter denen dieser Landtag im heutigen Kieler Schauspielhaus in der Holtenauer Straße tagte, könnten von unserer Gegenwart kaum unterschiedlicher sein: Seine Abgeordneten waren nicht gewählt, sondern ein Dreivierteljahr nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von der britischen Besatzungsmacht ernannt worden. So war die erste Landtagssitzung geprägt vom „Union Jack“ – also der britischen Fahne – über dem Landeswappen, von getrennten Zugängen für Briten und Deutsche und von einem Podium, auf dem neben sechs hohen britischen Offizieren als einziger deutscher Vertreter der Oberpräsident und spätere erste Ministerpräsident Theodor Steltzer saß. Gesetze konnte der Landtag noch nicht erlassen, und in allen wichtigen Fragen lag die finale Entscheidung bei der britischen Militärregierung. Schließlich war Schleswig-Holstein formal gesehen noch nicht einmal ein eigenes Land, sondern eine preußische Provinz. Und doch können uns die Frauen und Männer, die in dieser ersten parlamentarischen Stunde für unser Land aktiv wurden, bis heute als Vorbilder dienen. Sie, die in ihrer Mehrzahl dem NS-Regime ablehnend bis hin zu offen widerständig begegnet waren, ließen sich nun in die Pflicht nehmen, am Aufbau einer neuen Demokratie mitzuarbeiten, und das war damals nicht einfach. Das geschah unter unfassbar schwierigen Umständen: In der unmittelbaren Nachkriegszeit mussten fast 1 Million Flüchtlinge aus den Ostgebieten in Schleswig-Holstein untergebracht und versorgt werden, in einem Land, dessen Industrie zerstört war, das kaum Rohstoffe besaß und sich nicht selbst ernähren konnte. So prägten die verzweifelte Verwaltung des Mangels, der Kampf gegen den Hunger, die Wohnungslosigkeit und die Kälte strenger Winter die parlamentarische Arbeit der ersten Nachkriegsjahre. Sie waren auch geprägt von gesellschaftlichen Spaltungen zwischen alteingesessenen und zugezogenen Menschen, zwischen denen, die dem Alten nachweinten, und denen, die sich auf die Demokratie einlassen wollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Anfang an prägte dieses Haus ein starkes parlamentarisches Selbstbewusstsein. Angesichts der Erfahrungen des Scheiterns der Weimarer Republik und der NS-Diktatur stritten die Abgeordneten parteiübergreifend für eine starke Rolle des Landtages gegenüber der Landesregierung. Sie scheuten auch nicht den Konflikt mit der Besatzungsmacht. Der erste Landtagspräsident Paul Husfeldt brachte diese demokratische Entschlossenheit in seiner Antrittsrede auf den Punkt. Unter „Bravo“-Rufen aus dem Plenum erklärte er: „Wenn so viele Menschen für eine falsche Idee in den Tod gehen mussten, warum sollten wir uns davor fürchten, für die Sache der Gerechtigkeit unseren Kopf hinzuhalten.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich dieses Zitat zuerst las, war ich ein bisschen irritiert, weil ich dachte, die Menschen haben ja nicht ein so großes Risiko eingehen müssen wie die Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime. Aber tatsächlich zeigt dieser Satz, wie stark die Demokratinnen und Demokraten in der Nachkriegszeit in Schleswig-Holstein angefeindet wurden. Meine Damen und Herren, am 17. Juni werden wir in einer Festveranstaltung an das 80-jährige Jubiläum des Landtages, der ersten Landesverfassung und der Gründung des Landes Schleswig-Holstein erinnern. Lassen Sie uns heute das Andenken der Abgeordneten des ersten Schleswig-Holsteinischen Landtages würdigen, indem wir mit unserer Arbeit fortfahren; selbstbewusst und ohne Angst vor Streit, wo er der Sache dient, und genauso ohne falsche Scheu vor Übereinstimmung, wo immer sie sich ergibt: Für die Menschen in Schleswig-Holstein, die wir vertreten, für unsere Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall) Nun fasst wieder auf Augenhöhe mit Ihnen begrüßen wir gemeinsam zuerst Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar die Gäste der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein, dann Dr. Wilko Teifke als Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein bei der Kirche, Alexandra Eh- (Vizepräsidentin Eka von Kalben) lers, Geschäftsführerin im LandesFrauenRat, Jasmina Bajramovic und Amice Maric – ich hoffe, ich habe das richtig ausgesprochen – (Heiterkeit) von Zwischenfunken e.V. & Kollektiv, Kiel. Ich komme nachher hoch, und dann übe ich das noch einmal. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Wegen Erkrankung können heute leider nicht teilnehmen: von der CDU unsere Präsidentin Kristina Herbst, Hauke Hansen, Claus Christian Claussen, Werner Kalinka, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anna Langsch, für die FDP Dr. Bernd Buchholz und für die Landesregierung Ministerin Professor Dr. von der Decken. – Wir wünschen allen baldige Genesung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend ist Minister Claus Ruhe Madsen, und gemäß § 47 Absatz 2 sind Birte Glißmann und Rasmus Vöge ab 12 Uhr verhindert. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Frauen nicht allein lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/4077 (neu) Absicherung der Situation ungewollt Schwangerer in Schleswig-Holstein Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4159 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat die Abgeordnete Birte Pauls von der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Guten Morgen allerseits! Die Landesregierung lässt die Frauen in Not allein. Nachdem die DIAKO angekündigt hat, sich aus den gemeinsamen Plänen eines ökumenischen Krankenhauses in Flensburg zurückzuziehen, übernehmen die Malteser zum 1. März 2026 die Geschäftsführung – also quasi übermorgen. Zwar begrüßen wir die Übernahme durch einen gemeinnützigen Träger und damit die Sicherung des Neubauprojektes – das ist uns ganz wichtig –, allerdings verbietet die katholische Kirche Schwangerschaftsabbrüche in ihren Häusern. Das müssen wir akzeptieren, auch wenn es uns überhaupt nicht gefällt, dass die männlich dominierte katholische Kirche weiter über die Schicksale der Frauen bestimmen möchte. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heißt es eindeutig, dass die Länder in der Verantwortung sind, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicherzustellen. Es geht um das Recht von Frauen auf eine sichere, wohnortnahe und diskriminierungsfreie Behandlung. Dieses Recht wird pünktlich zum Internationalen Frauentag massiv eingeschränkt. (Beifall SPD und SSW) Es tut mir leid, dass ich die Gesundheitsministerin jetzt nicht direkt ansprechen kann, aber vielleicht sieht sie das oder es wird ihr vielleicht zugetragen: Die zuständige Gesundheitsministerin hat bislang tatsächlich nichts gemacht. Während in und um Flensburg die Frauen seit Jahren um ihre Rechte kämpfen und nach Lösungen suchen, nimmt die Ministerin auf der Zuschauertribüne Platz, beruft sich auf die theoretischen Zahlen der KVSH, die eine Überversorgung in der Gynäkologie im nördlichen Landesteil aufweisen. Allerdings: Die bloße Anzahl der gynäkologischen Praxen sagt nichts über die Möglichkeit zu einem medikamentösen oder operativen Schwangerschaftsabbruch aus. (Beifall SPD, FDP und SSW – Serpil

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Genau!) Von einem katholischen Ministerpräsidenten werden die Frauen diesbezüglich wohl auch keine Hilfe erwarten können. Gestern noch wird die Ministerin von der Decken im sh:z zitiert, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht. Es sei zumutbar, dass die Frauen Fahrtwege in Kauf nehmen; Hauptsache, sie seien an einem Tag wieder zurück. (Unruhe) Ein Gerichtsurteil hätte das 1993 bestätigt. – Meine Güte! Wie kann man nur so empathielos und realitätsfern mit diesem hochsensiblen Thema im Jahre 2026 umgehen? (Birte Pauls) (Beifall SPD und SSW) Das scheint selbst der Koalition an dieser Stelle ein bisschen zu viel zu sein, denn gestern Abend flatterte uns ein Kontraantrag – wie wir es gestern gelernt haben – auf den Tisch. Dieser soll jetzt die Gesundheitsministerin endlich zum Handeln auffordern – nach drei Jahren oder noch länger; die Diskussion ist ja viel länger her. Der Inhalt: Ein Blick in die Glaskugel, vorbei an einer immer noch fehlenden Krankenhausplanung, die gesetzlich vorgegebene Versorgungsverantwortung ignorierend, soll es jetzt erst mal Gespräche geben. Bereits beschlossen ist: Die Fahrtkosten sollen erstattet werden. Keine Lösung für Flensburgs Frauen in Sicht, erst recht keine schnelle. Was heißt die Sicherung eines ungehinderten Zugangs? Sind lange Wege, die aufgrund von Narkosen in Begleitung erfolgen, ein ungehinderter Zugang? – Nein. Sind intransparente Informationslagen ein ungehinderter Zugang? – Nein. Die Bundesärztekammer führt eine Liste aufgrund von freiwilligen Meldungen von den Praxen und von den Kliniken – freiwillig! –, ob und in welcher Art Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Wenn Sie sich diese Liste angucken, dann ist der nördlichste Eintrag Rendsburg, und das auch nur medikamentös. Die Beratungsstelle pro familia in Flensburg befürchtet eine gravierende Verschlechterung bei der Versorgung ungewollt schwangerer Frauen. Die Gesundheitsministerin hat hier einen ganz klaren gesetzlichen Auftrag, und diesem kommt sie nicht nach. Wo, bitte schön, ist die grüne Gleichstellungsministerin Aminata Touré in dieser Sache? Müsste sie nicht allen voran für die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte der Frauen eintreten und ihren Kabinettskollegen richtig Dampf unterm Hintern machen? Von der Ministerin höre ich auch in dieser Sache rein gar nichts. (Beifall SPD und SSW) Dabei kann die Lösung für Flensburg so einfach sein: Die Stadt Flensburg errichtet auf ihrem Gelände in unmittelbarer Nähe zum Fördeklinikum ein ambulantes gynäkologisches Versorgungszentrum; das Land fördert diesen Bau finanziell, kümmert sich mit der KVSH und den vorhandenen Akteuren um die Trägerschaft. (Zurufe CDU) Wir haben Ihnen zu den Haushaltsberatungen einen Antrag vorgelegt, der die Förderung von kommunalmedizinischen Versorgungszentren in unterversorgten Regionen vorsieht. Das, meine Damen und Herren, ist jetzt so ein Fall. Ich habe das im Sozialausschuss vorgeschlagen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Malteser wären mit dieser Lösung einverstanden. Liebe Landesregierung, kommen Sie endlich ins Handeln und lassen Sie die Frauen in Flensburg nicht weiter im Stich! – Danke schön. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für die CDU erteile ich nun der Abgeordneten Dagmar Hildebrand das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD! Meine verehrten Damen und Herren! Bitte erlauben Sie mir, unserer Ministerin noch mal beste Genesungswünsche auszusprechen. (Zuruf SPD) Ich weiß, wie wichtig ihr dieses Thema ist, und ich weiß auch, dass es ihr mit Sicherheit sehr schwerfiel, heute zu Hause zu bleiben. Aber wir haben gestern gemerkt: Es ging ihr gestern schon nicht gut. Ich wünsche ihr gute Besserung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zu meiner Kollegin Birte Pauls möchte ich sagen: Frau Pauls, Ihre Bissigkeit und Angriffslustigkeit kennen wir hier in diesem Haus – das ist völlig in Ordnung. Ich weiß, dass die Opposition das darf, aber bei einigen Worten würde ich mir ein bisschen mehr Empathie und Gewissen wünschen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen katholischen Ministerpräsidenten, der dafür nichts übrig hat – das finde ich schon ein bisschen drüber. Man kann das machen. Ich weiß nicht, welcher Couleur der Parteien solche Argumente helfen. Vielen Dank. (Lukas Kilian [CDU]: Das Wort heißt Niveau! – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD]) Nun komme ich zum Thema.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Hildebrand, ehe Sie in das Thema einsteigen, frage ich Sie: Möchten Sie dem Kollegen Herrn Stender das Wort geben?

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Ich möchte Herrn Stender nicht das Wort geben. Danke. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist ja schade!) Das Thema Schwangerschaftsabbrüche ist besonders sensibel zu behandeln. Es geht dabei immer um ethische Fragen, individuelle Haltung und um persönliche Ansprüche. Entsprechend behutsam werden wir das Thema auch und insbesondere hier in diesem Plenarsaal diskutieren. Bereits am 23. Juli 2025 stand ich an diesem Rednerpult und habe zu dem Antrag des SSW „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ gesprochen. Heute haben wir den Antrag der SPD „Frauen nicht alleine lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie sich sicher, dass wir in ganz Schleswig-Holstein sicherstellen, dass die Frauen in unserem Land nicht alleine gelassen werden – schon gar nicht bei Schwangerschaftsabbrüchen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Birte Pauls [SPD]) In ihrem Antrag schreibt die SPD, dass durch die Übernahme des DIAKO-Krankenhauses durch die Malteser – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, „eine Versorgungslücke bei operativen Schwangerschaftsabbrüchen, die insbesondere Frauen aus dem nördlichen Landesteil stark benachteiligen würde“, entstünde. Hierzu sei gesagt, dass ein operativer, stationärer Schwangerschaftsabbruch bei lediglich zwei Prozent der Frauen in Schleswig-Holstein durchgeführt wird – das sind circa 40 Frauen von 3.400 Fällen im Jahre 2024. Auch diese Zahlen liegen dem Sozialministerium vor. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer ein geplanter Eingriff, (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) und es ist immer in zumutbarer Entfernung möglich, diesen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Wir haben in Heide, Husum und Schleswig Kliniken, die dafür weiterhin zur Verfügung stehen. (Beate Raudies [SPD]: In Holland auch!) Grundsätzlich gilt, dass kein Arzt, keine Ärztin gezwungen werden kann, eine Abtreibung vorzunehmen. Genauso können wir private Träger nicht dazu zwingen. Auch die Kollegin Pauls mittlerweile verstanden, dass es dazu Gesetze gibt. (Zurufe SPD) Abseits der Situation, dass sich die Schwangere in Lebensgefahr befindet, sind diese auch in anderen Häusern durchzuführen. Dazu gibt es deutschlandweit starke Regelungen. Wie mein Kollege Dr. Garg gestern sagte: Das ist ein Bundesgesetz, und das werden wir auf Landesebene so umsetzen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Laut ELSA-Verbundstudie ist im Vergleich zu anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein eine angemessene Versorgung sichergestellt. Damit das auch zukünftig so bleibt, ist es uns wichtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein – Sie können diese Punkte unserem Antrag entnehmen – mit einigen anderen dafür sorgt, dass das auch weiterhin so ist. (Birte Pauls [SPD]: Das wissen wir!) Als kleines Beispiel – ich werde ein bisschen verkürzen, weil meine Redezeit bald um ist –, möchte ich nennen: Es wird perspektivisch Veränderungen geben. Sie sehen, werte Kolleginnen, wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt. (Zurufe Martin Habersaat [SPD], Thomas Hölck [SPD] und Kianusch Stender [SPD]) Wir haben das alles im Blick, und wir werden dementsprechend prüfen, was zu tun ist. In Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung ein Versorgungsangebot an Gynäkologinnen und Gynäkologen von 165 Prozent. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Wortmeldung Sophia Schiebe [SPD]) Darüber hinaus wollen wir – das war jetzt mal ein Beispiel; das liegt ja vor –, dass die Landesregierung mit den niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen weiter beteiligt wird. Auch das habe ich gerade gesagt. (Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Martin Habersaat [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Ja, ich lasse es gleich gerne zu. – Vielen Dank. Entschuldigung.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche, aber weil Zwischenrufe kamen, war das ein bisschen verwirrend. – Sie dürfen gerne eine Frage stellen, Frau Schiebe.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Vielen herzlichen Dank, Frau Hildebrand. – Meine Kollegin Frau Pauls hat gerade deutlich dargelegt, dass die Anzahl der Gynäkolog_innen nichts darüber aussagt, wie die Versorgung der Schwangerschaftsabbrüche ist. (Zuruf SSW: Ja!) Wie ist dazu Ihre Stellungnahme?

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Meine Stellungnahme dazu habe ich in den vorherigen Sätzen meiner Rede abgegeben. (Martin Habersaat [SPD]: Nein! – Weitere Zurufe SPD) Wir können niemanden dazu zwingen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, und das ist bei Gynäkologinnen und Gynäkologen der Fall. (Zuruf SPD: Deswegen sagt es nichts über die Versorgung aus!) Es wird daran gearbeitet, dass Schwangerschaftsabbrüche stattfinden. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem es nicht umgesetzt wurde. (Beate Raudies [SPD]: Dann fahren wir wieder nach Holland!) – Nein, dann fahren wir wieder nach Heide, nach Husum oder nach Schleswig. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist Ihre Antwort? – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Hildebrand, lassen Sie eine zweite Frage – – (Zurufe SPD) Entschuldigung, es steht eine Kollegin am Mikrofon, die eine Frage stellen möchte, und fünf andere stellen Fragen aus dem Raum. Jetzt ist, wenn Sie darf, Frau Schiebe dran. Frau Hildebrand, ist das okay?

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Habe ich Sie also richtig verstanden, Frau Hildebrand, dass Sie der Auffassung sind, dass in Flensburg eine ausreichende Versorgung vorliegt? – Laut derzeitiger Aktenlage und Vorlagen sämtlicher Studien ist das der Fall, ja. (Lachen Birte Pauls [SPD] – Zuruf SPD: Das ist doch eine Aussage!) Also, wir werden mit unserem Antrag dafür sorgen, dass wir mit den vor Ort aktiven Gynäkologinnen und Gynäkologen und weiteren Beteiligten im Land zur Versorgungssituation ungewollt Schwangerer ins Gespräch kommen. Wir werden die Versorgungslage weiter im Auge haben, und sollte es Bedarfe geben, wird dort selbstverständlich keine Frau alleine gelassen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Schwangerschaftsabbrüche in SchleswigHolstein sichergestellt sind. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt das Wort Katharina Nies. – Frau Nies, Sie haben das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da habe ich kurz gepennt, Frau Präsidentin. Entschuldigung! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwangere brauchen eine Versorgungssituation, die ihre Selbstbestimmung zulässt. Dazu gehört auch der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Wir erleben gerade nicht nur bei uns in Flensburg, sondern EU-weit aufgrund der Bürger_inneninitiative „My Voice, My Choice!“, wie Millionen von Menschen um diese Selbstbestimmung der Frau kämpfen – auf der Straße, im Netz und in den Parlamenten, und zwar zu Recht, weil es ein Ringen um Gleichberechtigung ist, die wir 2026 immer noch nicht vollständig erreicht haben. „My Voice, My Choice!“ bedeutet, dass eine Frau im 21. Jahrhundert über ihren eigenen Körper bestimmen kön- (Catharina Johanna Nies) nen sollte, dass jede Frau nach einer Vergewaltigung, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, entscheiden können sollte, kein Kind zu bekommen, und dass eine Schwangere auch im späteren Verlauf einer Schwangerschaft bei medizinischer Indikation ihre eigene Gesundheit schützen darf. Ich muss das voranstellen, weil man, glaube ich, verstehen muss: Für viele von uns Frauen geht es hierbei nicht um Zahlen, Statistiken und theoretische Fahrzeitenentfernung. Es geht darum, ob frauenbezogene Versorgungsthemen im Gesundheitswesen eine gleichberechtigte Rolle spielen, und das tun sie leider noch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Deshalb ist die Bewegung so groß und ist die Empörung so groß. Das zeigen die Petition für den Landtag, die Protestaktionen und die vielen E‑Mails. Ich kann als Frau und als Grüne jede Zeile davon nachempfinden. Weil diese Selbstbestimmung ein Ringen um Gleichberechtigung ist, deshalb fühlen sich viele Frauen in Flensburg und Umgebung in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt durch die Entscheidung der Malteser Norddeutschland, zum 1. März 2026 das medizinische Angebot operativer Abbrüche am Krankenhaus einzustellen, also etwa drei Jahre früher, als die Stadt Flensburg es eh geplant hatte. Wir erleben zeitgleich in Lippstadt, wie ein Arzt juristisch kämpft, dem die Durchführung von medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen an einem katholischen Krankenhaus dienstrechtlich verboten wurde; denn er sagt, es gibt ein ärztliches Weigerungsrecht, und das heißt, es muss auch ein ärztliches Entscheidungsrecht geben, und nur jemand mit medizinischer Ausbildung kann und sollte darüber entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig ist, keine Kirche, kein Arbeitgeber; es muss eine rein medizinische Entscheidung sein. Und ich sage: Er hat Recht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Nies, lassen Sie eine Frage von Herrn Stender zu? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde gerne fortfahren. – Aber warum haben wir all diese Herausforderungen? Weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland immer noch Bestandteil des Strafgesetzbuches ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir Grüne halten das für ein antifeministisches Relikt, aber der Gruppenantrag hierzu im Bundestag ist leider gescheitert. Also müssen wir Behelfslösungen auf Landesebene suchen. Ich glaube, ich überrasche niemanden, wenn ich hier offen sage, dass es kaum ein Thema bei uns in der Koalition gibt, das uns so sehr herausfordert, gemeinsam eine Position zu entwickeln. Denn wir blicken einfach von unterschiedlichen Plätzen auf den gleichen Punkt, aber wir zeigen mit unserem Koalitionsantrag, dass wir die Sorgen der Flensburger_innen sehr ernst nehmen und dass wir konstruktiv zusammenarbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ja, die Lage in Flensburg ist angespannt, insbesondere mit Blick auf operative Angebote. Die Zahl medikamentöser Angebote ist gestiegen. Wir Grüne wünschen uns, dass eine angemessene und ausreichende Versorgung nicht als Tagesreise definiert wird – das ist auch keine Überraschung –, sondern als ein wohnortnahes Angebot. (Wortmeldung Sophia Schiebe [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Nies! Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber zur Ehrlichkeit gehört auch: Wer heute so tut, als könnte ein Bundesland selbst entweder medizinische Leistungen einfach anordnen oder sie selber schlichtweg erbringen, der weckt eine Erwartung, die wir rechtlich überhaupt nicht erfüllen können, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und der blendet aus, dass es die Entscheidung der Stadt Flensburg und von Teilen der Kommunalpolitik mit Beteiligung der SPD 2019 war, das Peelwatt-Grundstück an einen Krankenhausträger zu verkaufen, der angekündigt hat, keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchzuführen. Der Wegfall war 2019 besiegelt; das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Und das, Frau Pauls, wenn ich sagen darf – das hat mich gerade sehr erbost –, hat nichts mit der Religion unseres Ministerpräsidenten zu tun. (Catharina Johanna Nies) (Lebhafter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Nies, ehe Sie fortfahren: Lassen Sie eine Frage von Frau Schiebe zu? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde gerne fortfahren. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Entschuldigung! Ehe es weitergeht: Auch von Frau Raudies nicht? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja. Ich würde gerne meine Rede zu Ende bringen. Jetzt muss aber eine Lösung gefunden werden, und ich habe nicht mehr so viel Zeit, deswegen springe ich ein bisschen. In unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung um mehrere Punkte. Erstens eine Strukturanalyse, damit wir endlich Datensicherheit bekommen, wie die Versorgung denn wirklich aussieht. Dann können wir über diese Daten miteinander sprechen. Zweitens einen lösungsorientierten Austausch mit allen Verantwortlichen, also auch den Kommunen, den niedergelassenen Gynäkologinnen, mit den Kassen, der Krankenhausgesellschaft, um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln und auf Maßnahmen gemeinsam hinzuwirken, die die Versorgung langfristig sicherstellen. Da stehen noch mehr Punkte. Ein allerletzter Punkt, wenn ich noch einen Satz sagen darf: Die Stadt Flensburg könnte sich konstruktiv beteiligen, indem sie endlich eine öffentliche Ausschreibung ihres städtischen Grundstücks auf dem Peelwatt macht, damit private Investoren ihr Interesse für Bau und Betrieb bekunden können. Es gibt diese Interessenten; sie warten nur auf diese Ausschreibung. – Ich bedanke mich. (Lebhafter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Dr. Heiner Garg. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht jetzt hier vorne weiter.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mir tut dieser Debattenverlauf fast körperlich weh; ich hätte ihn mir anders gewünscht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich will mal versuchen zu erklären, warum. Als Erstes hätte ich mir gewünscht – ich will das für meine Fraktion ausdrücklich sagen –, dass wir voll und ganz hinter dem Projekt Förderklinikum am Peelwatt in Flensburg stehen; denn ich finde die Entscheidung aus der letzten Legislaturperiode, dort ein modernes Zentralklinikum errichten zu lassen, das in freigemeinnütziger Trägerschaft ist, nach wie vor richtig und wichtig für die Versorgung. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Ganz besonders schwer tue ich mich mit dieser harten Auseinandersetzung, weil ich selber diese Verhandlungen fünf Jahre lang führen durfte, manchmal auch führen musste, und weil ich selber ganz gewiss kein Freund des katholischen Arbeitsrechts beziehungsweise allem, was dahintersteht, bin. Das bin ich nicht. Ich bin aber der Auffassung, dass es sich gerade in einer modernen Gesellschaft, die zu Recht Respekt und Akzeptanz für anderes verlangt, zumindest gehört, respektvoll mit der Auffassung derjenigen umzugehen, die zum Schwangerschaftsabbruch eine andere Meinung haben, die nicht die eigene ist. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Kommen wir zu den beiden Anträgen. Meine Fraktion teilt den Ursprungsantrag der Sozialdemokratie voll und ganz, weil er in Wahrheit, hätte ich beinahe gesagt, eine Selbstverständlichkeit beschreibt. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Das Land ist nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in der Pflicht, (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) für ein ausreichendes Angebot zu sorgen. (Zurufe: Genau! So ist es!) Das ist so. (Beifall FDP, SPD und SSW) Beim Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berufen sich die Kollegin- (Dr. Heiner Garg) nen und Kollegen auf die ELSA-Studie. Das ist schon mal gut, weil sich – anders als Sie, liebe Kollegin Hildebrand, das getan haben – die ELSAStudie nicht auf das Zählen von Köpfen oder auf Prozentangaben bezieht. Ich will hier noch einmal deutlich sagen: Der theoretische Grad der Versorgung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem tatsächlichen Angebot zu tun, das vor Ort herrscht. Das ist so, und ich finde, das müssen wir bei politischen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die ELSA-Studie bezieht sich auf den Zustand bis 2023. Ich habe diese Verhandlungsrunden mit der KV und mit der damaligen Oberbürgermeisterin aus Flensburg geführt, und damals war die Situation so, wie sie bei ELSA dargestellt wird. Es hat sich aber etwas an der Versorgungssituation gerade im ambulanten Bereich geändert. Deswegen ist es jetzt die Sache der politischen Hausspitze, sehr schnell genau diese Gespräche zu führen – ich hatte das auch schon mal im Sozialausschuss vorgeschlagen; jetzt ist die Ministerin nicht da, aber ich weiß, das Sie, Frau Stenke, sie vertreten werden –, und ich finde, das darf ein Landtag auch fordern und erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW und SPD) Frau Kollegin Nies, ich habe Respekt vor Ihrem Engagement, und ich teile vieles in der Sache von dem, was Sie gesagt haben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Grünen in dieser Frage drei Positionen haben. In Flensburg fordern die Grünen genau das, von dem Sie zu Recht gesagt haben: Das kann hier niemand erwarten, und das könne das Land auch gar nicht. – Genau das fordern die Grünen in Flensburg. Ich finde das problematisch. (Beifall FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD]) Im Bundestag fordert die grüne Bundestagsfraktion, in Zukunft solchen Häusern entweder den Versorgungsauftrag zu entziehen oder ihnen überhaupt keinen Versorgungsauftrag zu geben. Das stelle ich mir schwierig vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, Birte Pauls [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW] Weil meine Redezeit an dieser Stelle zu Ende ist, will ich abschließend sagen: Wir alle täten gut dran, wenn wir einen Beitrag zur Befriedung dieser Situation leisten (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) und diese Situation vor Ort nicht weiter anheizen würden, damit dort etwas entstehen kann, was an sich großartig ist. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt für den SSW ihr Fraktionsvorsitzender Christian Dirschauer.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Schwangerschaftsabbruch unsachgemäß durchgeführt wird, ist das ein enormes Risiko für die Gesundheit und das Leben der Schwangeren. Die Gebärmutter kann perforiert werden, sodass die Schwangere verblutet. Auch Bauchfell- oder Eileiterentzündungen durch Infektionen können schlimme Folgen haben. In den Ländern, in denen der Schwangerschaftsabbruch illegal ist wie zum Beispiel in Polen, treten genau diese Komplikationen vermehrt auf. Das ist ein schlimmer Rückschritt. Wir leben in einer Zeit, in der medizinische Eingriffe immer sicherer werden und das Risiko permanent sinkt. Aber beim Schwangerschaftsabbruch scheinen wir genau in eine andere Richtung zu gehen. Darum ist die gesetzliche Verpflichtung zentral. Der Bund hat die Länder im Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, Abbrüche sicherzustellen und Schwangere in Konfliktsituationen nicht allein zu lassen. Ich möchte an dieser Stelle daher noch einmal klipp und klar sagen: Dieser Sicherstellungsauftrag ist keine freiwillige Leistung, kein Nice-to-have, sondern er ist eine eindeutige, gesetzliche Pflicht. (Beifall SSW und SPD – Zuruf SPD: Ganz genau!) Was wir aktuell erleben, ist eine doppelte Verletzung des Sicherstellungsauftrags. Erstens. Es gibt keine stationäre Versorgung mehr in Flensburg, und das Angebot ambulant-operativer Abbrüche endet mit dem Trägerwechsel zu 1. März 2026. Zweitens. Das weitere ambulante Angebot reduziert sich laufend – Frau Kollegin Pauls hat das bereits genannt –, weil viele Frauenärztinnen und Frauenärzte in Rente gehen und es keine Nachfolge gibt. Das wissen wir; das ist ein Faktum. Wir haben die (Christian Dirschauer) Zahlen. Die Zahlen haben auch die Stadt Flensburg und pro familia. Insoweit ist die Frage, wie viele Zahlen wir an dieser Stelle noch sammeln müssen. Dazu komme ich aber noch. Meine Damen und Herren, wir können feststellen: Es besteht kein ausreichendes ambulantes Angebot in Flensburg, sodass viele Betroffene für den Schwangerschaftsabbruch nach Schleswig, Kiel oder Hamburg reisen müssen. Damit wird der gesetzlich geforderte ungehinderte Zugang ad absurdum gestellt. Das ist doch nicht das, was wir wollen. Die Versorgungsrechte von Frauen werden hier mit Füßen getreten. Das können wir doch nicht akzeptieren! (Beifall SSW und SPD) Die Versorgungslücke in Flensburg wurde vielfach festgestellt; zuletzt in einer gründlichen Untersuchung, die die Stadt Flensburg durchgeführt hat. Da gibt es Daten. Diese Tatsachen sind nicht neu. Alles, was ich eben angeführt habe, ist sattsam bekannt. Wir haben das Problem im Plenum und in den Ausschüssen klar benannt. Die Landesregierung hat diese Tatsachen bisher aber komplett ignoriert. Das geht nicht. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) Mit dem Verweis auf die geringe Zahl der Fälle hat man im Kieler Ministeriumsbüro den betroffenen Frauen ihre gesetzlich verankerten Rechte verwehrt. (Birte Pauls [SPD]: Genau!) Das will ich einmal so deutlich sagen. Wie kommt die Diskussion in Flensburg eigentlich an? Welche Botschaft ist bei den Frauen in Flensburg angekommen? Wie wird dort diskutiert? – Die Frauen sollen sich angesichts des wunderschönen, modernen Neubaus, der die neuesten medizinischen Standards umsetzen wird, nicht so anstellen. Der Sicherstellungsauftrag wurde bewusst kleingeredet – so kommt es an –, weil man es sich mit dem Träger nicht verderben wollte, um ein Prestigeprojekt nicht zu gefährden. Die Frauen wurden als lästige und letztlich zu vernachlässigende Störfaktoren eingeordnet. (Zuruf CDU: Oh, oh!) So kommt die Diskussion bei den Frauen in Flensburg an, meine Damen und Herren. Menschen, die sich in der Region Sorgen um eine adäquate Versorgung machen, wurden mit Statistiken abgewimmelt. So kommt es bei den Frauen in Flensburg und im Umland an, meine Damen und Herren. Schwangere in einer Konfliktsituation sollen nun das Ignorieren des Sicherstellungsauftrags des Landes ausbaden. Betroffene Frauen nehmen lange Anfahrtswege in Kauf, was eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellt. Frauen, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen, werden auf die Reise geschickt, ohne dass sie unterstützt werden. Meine Damen und Herren, der Sozialstaat, der sich verpflichtet, die Schwachen zu unterstützen, versagt an dieser Stelle auf ganzer Linie! (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Damit wollen wir es nicht bewenden lassen. Der Sicherstellungsauftrag des Landes Schleswig-Holstein kommt genau jetzt zum Tragen. Jetzt ist die Zeit! Wenn das Angebot vom bestehenden Träger nicht gewährleistet wird, muss das Land einspringen. Es muss an dieser Stelle die Federführung übernehmen. Genau für diesen Fall wurde die Regelung in das Schwangerschaftskonfliktgesetz aufgenommen; nämlich um einer allmählichen Aushöhlung entgegenzuwirken. Dafür ist sie da. Bislang ist uns diese Landesregierung aber eine Antwort schuldig geblieben. Wenn wir ehrlich sind, dann hilft auch der Antrag der Koalition nichts, denn im Antrag der Koalition steht – ich kürze das mal ab –: Bei Bedarf sollen Maßnahmen entwickelt werden. Die Landesregierung hat an der Stelle den Bedarf verneint; (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) das haben wir heute in der Zeitung lesen können. Frau Hildebrand hat an dieser Stelle den Bedarf verneint. Insoweit haben wir die Situation, dass der Antrag eine Nebelkerze ist. Ich kann nachvollziehen, dass sich Schwarz-Grün in der Sache nicht einig ist, aber ihr Antrag bringt uns auch nicht weiter.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Lassen Sie eine Frage von Herrn Balke zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Herr Kollege Dirschauer, danke, dass Sie die Frage zulassen. – Ich glaube, dass wir in unserer politischen Einstellung sehr ähnlich und wir sehr dicht beieinander sind. Insbesondere was die Frage der Eintagesreise angeht, finde ich es absolut richtig, als Politik zu definieren, dass man hier Änderungen vornehmen muss. Sie machen im gleichen Atemzuge aber einen – wie ich finde – Fehler, indem Sie Ihre politische Haltung mit einem klaren, eindeutigen gesetzlichen Auftrag verbinden. Meine Frage lautet: Wo sehen Sie einen klaren, eindeutigen gesetzlichen Auftrag im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sehr deutlich macht, dass man erstens niemanden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verpflichten darf und zweitens eine Tagesreise gesetzlich verankert ist, als ausreichend, um die Versorgung sicherzustellen? Ich halte das für politisch falsch, aber die gesetzliche Lage ist eben so, wie sie ist. Deswegen lautet meine Frage: Sollten wir nicht eher auf gesetzlicher Ebene da etwas ändern, um den politischen Anspruch, den wir haben, tatsächlich umzusetzen? (Beate Raudies [SPD]: Oh!) – Herr Balke, wir sind an der Stelle tatsächlich nicht weit auseinander. Ja, es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Dieses Urteil steht aber nicht im Gesetz. Es steht uns frei, als Politik zu sagen, wir wollen, dass das besser läuft. Wir wollen keine Tagesreise. Das ist mein Punkt. Genau da sind wir gar nicht weit auseinander. (Beifall SSW und SPD – Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Genau da müssen wir ran. Natürlich kann man auch das Gesetz ändern. Wir wissen, dass § 218 weg muss. Das würde aber derzeit an der Versorgungslage in Flensburg nichts ändern. Insoweit sind wir nicht weit auseinander, aber wir haben einen Handlungsauftrag, den wir wahrnehmen können, den wir wahrnehmen müssen. Das sehe ich bisher nicht bei der Landesregierung.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Dirschauer, lassen Sie noch eine Frage von Frau Hildebrand zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Ich hätte da mal eine Verständnisfrage. Also, ich sehe gewisse Dinge so: Wenn ich etwas verbessern und Hand anlegen möchte, muss ich doch erst einmal einen Ist-Zustand haben. Das heißt, ich muss doch erst einmal analysieren, was los ist. Wir haben die ELSA-Studie aus dem Jahre 2024. Die ist zwei Jahre alt. Wenn jetzt eine neue käme, dann hätten wir zwei Jahre weiter die Erkenntnis. Wir haben mit vielen Zahlen gearbeitet, wir haben viele Dinge abgefragt. Ich muss doch erst einmal einen Bedarf ermitteln, um in die Handlung zu kommen. Sie wollen den Schritt einfach weglassen. – Frau Hildebrand, es ist falsch, was Sie sagen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Wir kennen den Bedarf in Flensburg. Wir reden hier ganz konkret darüber, dass zum 1. März 2026 keine ambulant-operative Eingriffe mehr stattfinden, und zwar dort, wo die meisten stattgefunden haben. Wir haben aktuelle Zahlen, die die Stadt Flensburg erfasst hat. Wir haben aktuelle Zahlen, die pro familia erfasst hat. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Sie denken nur an die rein stationären Eingriffe. Wir reden aber auch über ambulant-operative Eingriffe. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist genau das Problem!) Auch darüber reden wir. Der größte Träger, die größte Einrichtung, die auch ambulant-operative Eingriffe gemacht hat, fällt weg. Ab dem 1. März 2026 gibt es sie nicht mehr. Wir haben ein konkretes Problem. Wir haben Zahlen dazu. Es ist unsere Aufgabe, das zu lösen, Frau Hildebrand. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Jetzt bin ich schon bei minus sechs.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Dirschauer, Sie können Ihre Redezeit noch mehr verlängern, wenn Sie Frau Nies das Wort erteilen.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Gerne. Aber nicht anschreien. (Christian Dirschauer) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein. Sie doch nicht. – Aber ich wollte einmal anschließen an das, was Frau Hildebrand gesagt hat. Ich will nur einmal kommentieren, dass wir in der Anhörung im Sozialausschuss Zahlen hatten, die auseinandergegangen sind. Die Zahlen, die der Gynäkolog_innenverband mitgebracht hat, waren nicht deckungsgleich mit den Zahlen, die die Stadt Flensburg vorgelegt hat. Selbst da hat es sich in der Frage unterschieden, wie viele Ärzt_innen medikamentöse und operative Angebote machen. Deswegen halte ich es schon für sinnvoll, das einmal ganz genau zu verifizieren und dabei alle zu beteiligen, den stationären und den gynäkologischen Bereich. (Peter Lehnert [CDU]: Ja!) – Das ist ein Statement, Frau Nies. Das höre ich mir an der Stelle an. Ich teile Ihr Statement aber nicht, weil wir sehr valide, sehr genaue Daten aus dem Arbeitskreis haben, der über mehrere Jahre in Flensburg getagt hat. Da saßen alle mit am Tisch, übrigens in Teilen auch die Landesregierung. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Da haben durchaus auch Vertreter der Landesregierung teilgenommen. Wir haben konkrete Daten für den Raum Flensburg. Genau darum geht es. Wir wissen, dass zum 1. März 2026 die Versorgungslage ganz konkret schlechter wird. Wir müssen jetzt ins Handeln kommen. Die Frauen haben nicht verdient, dass wir uns hier ausruhen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Ja, ich muss runter. Ich habe minus sechs Minuten Redezeit. – Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Dr. Heiner Garg von der FDP das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mich hat der eine oder andere Zwischenruf noch einmal bewegt, kurz zu einem Punkt Stellung zu nehmen, den die Kollegin Pauls aufgebracht hat. Ich finde, es war bisher der konstruktivste Vorschlag, das medizinische Versorgungszentrum auf dem Gelände gerne in kommunaler Trägerschaft zu haben. Ja, es ist richtig, dass Sie diesen Vorschlag mit Haushaltsmitteln hinterlegt haben. An der Stelle wäre es durchaus denkbar, dass das die Lösung für den Wegfall der Kapazitäten wäre. Frau Hildebrand, verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich respektiere Ihre Haltung, auch wenn ich Sie nicht teile. Aber ich respektiere sie. Wichtig ist, dass wir zwischen stationären Kapazitäten und ambulanten Möglichkeiten differenzieren und für beide ein ausreichendes Angebot sicherstellen. Es ist nicht zu viel verlangt, dass dieses Angebot an einem solchen Oberzentrum wie Flensburg weitgehend vor Ort möglich ist, auch wenn mir bewusst ist, in welchem Umkreis stationäre Angebote gegebenenfalls durchgeführt werden könnten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Damit will ich gleichzeitig zur Begründung unseres Abstimmungsverhaltens sagen, was mir an der Stelle wichtig ist: Sie als Koalition machen es uns in dieser Frage nicht besonders leicht, wenn die Gesundheitsministerin am 23. Februar 2026 sagt, sie sehe keinen Handlungsbedarf, die regierungstragenden Fraktionen einen Tag später den Handlungsbedarf aber offensichtlich sehen. Anders kann man ihren Antrag nicht verstehen. Dann gibt es ein veritables Problem. (Beifall FDP, SPD und SSW) Jetzt ist die Opposition schon so konstruktiv und macht einen vernünftigen Vorschlag, wie man dieses Problem jedenfalls teilweise lösen könnte. Deswegen will ich sagen, wir werden den Koalitionsantrag ablehnen und dem SPD-SSW-Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt Jette Waldiger-Thiering vom SSW.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verfolge den Verlauf dieser Debatte am Donnerstagmorgen mit einem hitzigen Schlagabtausch. Wir sollen streiten, und wir sollen auch diskutieren können. Da sind wir uns alle einig. 2025 habe ich genau diesen Antrag schon einmal mit genau diesen Punkten vorgelegt. Die Debatte um Flensburg, Schwangerschaftsabbrüche, (Jette Waldinger-Thiering) das Recht der Frau, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, führen wir schon so lange, wie ich im Landtag bin, also mindestens seit 2012. Wir haben immer wieder Handlungsbedarf bei der ambulanten Versorgung aufgezeigt. Es haben Gespräche stattgefunden in Flensburg mit der damaligen Oberbürgermeisterin, ein ambulantes Zentrum zu bauen. Gynäkologen haben sich auf den Weg begeben, dort etwas zu bauen, scheiterten an der Narkoseversorgung, der Anästhesie, und so weiter. Es ist nicht die Aufgabe der Kommunalpolitik, ein Problem lösen zu müssen, bei dem wir als Landespolitik den Versorgungsauftrag haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich weiß, dass wir keine Ärztin und keinen Arzt dazu verpflichten können, eine ambulante Abtreibung, einen Abort, durchzuführen. Das weiß ich ganz genau. Wir haben viele Anhörungen im Sozialausschuss genau zu diesem Thema gehabt. Wir wissen, vor welchen Herausforderungen genau die Ärztinnen und Ärzte stehen. Wir wissen, dass es gesetzlich immer noch mit Kriminalität verbunden wird, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das durchführt. Irgendwo sind wir uns vielleicht alle ein Stück weit einig. In der Koalition gibt es offenbar keine Einigung dazu, den Frauen in Flensburg und um Flensburg herum eine Möglichkeit zu geben, dort eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Wenn man zur Abtreibung geht, ist das wirklich nichts, was nice to have ist. Das ist kein Wohlfühlthema; das ist keine Entscheidung, mit der man sich leicht tut. Wenn ich einen Alternativantrag der Koalition vorgelegt bekomme mit dem Inhalt, man soll sich auf weite Wege begeben, während wir so häufig über die schlechte finanzielle Ausstattung von pro familia gesprochen haben und darüber, dass die Fahrtkostenabrechnung nicht hinreichend finanziert ist und dass es lange dauert, bevor die Frauen das Geld wieder kriegen, dann kriege ich echt Puls. Das ist wirklich nicht in Ordnung. Ich habe immer gedacht, dass wir uns ein Stück weit einig sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist eine Rolle rückwärts, und wir vom SSW werden diesen Alternativantrag ablehnen, weil er wirklich wieder nur so ein Rumgeschwafel ist. Das ist nicht in Ordnung. Das taugt nicht für das Thema, nicht für die Kommunalpolitik, und für die Frauen schon mal gar nicht. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat die Kollegin Birte Pauls.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vielen Dank. Ich möchte nur noch einmal betonen, in § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heißt es eindeutig – was von Frau Nies verneint worden ist –, dass „die Länder“ in der Verantwortung sind, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang dazu“ sicherzustellen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich möchte gerne noch einmal betonen: Was ist denn ein ungehinderter Zugang? (Dagmar Hildebrand [CDU]: Genau!) Ein ungehinderter Zugang besteht nicht, wenn pro familia und andere Beratungseinrichtungen mittlerweile darüber klagen, dass sie immer weniger Informationen von den Einrichtungen und Krankenhäusern bekommen und deshalb auch ihnen im Augenblick nicht eine ausreichende Informationslage zur Verfügung steht. Es wird ja immer gesagt: Wenn die Liste der Bundesärztekammer ihnen nicht ausreicht, dann gehen sie zu den Beratungseinrichtungen, die wissen, wo die Angebote sind. – Aber das ist gerade mitnichten der Fall. Die klagen darüber, dass sie diese Angebote eben nicht bekommen. Das ist schon mal kein ungehinderter Zugang. Dann sollen die Frauen sich dort outen, was irgendwie nicht „ungehindert“ ist, und dann sollen sie auch noch auf die Fahrt gebracht werden. Schleswig–Flensburg, ungefähr 45 Kilometer, Husum in die gleiche Richtung, obwohl wir ja offiziell gar nicht wissen, ob Schleswig oder Flensburg Abbrüche operativ vornehmen, weil sie nicht gelistet sind. Das Ganze findet dann in Narkose statt, das heißt, das muss in Begleitung stattfinden, das heißt, das kann auch nicht anonym stattfinden. Die Frauen müssen sich outen, vielleicht in einer Situation, in der sie sich gar nicht outen wollen. Das ist kein laut Gesetz „ungehinderter Zugang“. Ich hoffe, dass wir irgendwie wieder zu dieser eigentlich guten Tradition in diesem Hause kommen, dass wir Frauenpolitik gemeinsam gestalten. Das wäre auch besonders an dieser Stelle sehr, sehr sinnvoll. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) (Birte Pauls) Deswegen noch einmal dieser Appell. Wir haben einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der machbar wäre, der auch mit dem Träger abgestimmt wäre, zumal der Träger, also die Malteser, laut Schwangerschaftskonfliktgesetz sowieso zuständig wäre, wenn es zu Notsituationen kommt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Die Träger haben unterstrichen, dass sie diesbezüglich zur Verfügung stehen. Eine räumliche Nähe wäre total sinnvoll. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Der Träger wäre froh!) Deswegen lassen Sie uns bitte in diese Richtung gehen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich will noch mal von den Zahlen her sagen:

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Pro familia hat ausgemacht, dass es genau fünf Praxen gibt. Eine davon nimmt nur die eigenen Patienten, und die DIAKO hat 100 Prozent der operativen Eingriffe durchgeführt. Also bitte lassen Sie uns vor Ort nach einer Lösung suchen, wir haben einen Vorschlag gemacht, bitte tragen Sie den mit. – Danke schön. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die Landesregierung hat Ministerin Dr. Stenke in Vertretung für die Gesundheitsministerin. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vertrete die Ministerin für Justiz und Gesundheit und wünsche ihr auch an dieser Stelle gute Besserung. (Beifall) Die Übernahme des DIAKO-Krankenhauses durch die Malteser zum 1. März 2026 wird das Versorgungsangebot für die Schwangerschaftsabbrüche in der Region Flensburg verändern. Dies hat zu großer Verunsicherung und zu vielen Fragen geführt, wir haben das gerade auch gehört. Ich kann die Ängste und Sorgen nachvollziehen, ich glaube aber, wir müssen trotzdem noch mal genau auf die Zahlen gucken. Ich möchte und kann Ihnen versichern, dass trotz dieser Veränderung die Versorgung stabil und zugänglich bleibt. Das von § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz geforderte „ausreichende Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ bleibt bestehen. Ganz besonders all jenen Frauen, die im Raum Flensburg potenziell auf dieses Angebot angewiesen sein könnten, möchte ich noch einmal einige Zahlen und Fakten mitgeben und damit auch Sicherheit vermitteln, dass die Versorgungssituation gegeben ist. Denn eine Situation, in der sich eine Frau mit dem Gedanken trägt, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist immer belastend. Es ist mein Anliegen, dass alle Frauen in dieser belastenden Situation um jede ihrer Optionen wissen. Wir alle wissen, es gibt verschiedene Arten von Schwangerschaftsabbrüchen: solche nach medizinischer Indikation, solche nach kriminologischer Indikation, also insbesondere nach einer Vergewaltigung, und solche nach der Beratungsregel, also im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ab dem 1. März 2026 nun werden im ehemaligen DIAKO-Krankenhaus weiterhin Schwangerschaftsabbrüche nach einer medizinischen Indikation vorgenommen. Auch nach einer Vergewaltigung, dem Hauptfall einer kriminologischen Indikation, werden Frauen weiterhin die sogenannte „Pille danach“ in der Notaufnahme erhalten können. Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel werden hingegen nicht mehr durchgeführt. Medizinisch betrachtet können Schwangerschaftsabbrüche derzeit stationär operativ und ambulant medikamentös durchgeführt werden. Tatsächlich jetzt noch mal eine Zahl: Rund 98 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche werden heutzutage ambulant durchgeführt. Schwangerschaftsabbrüche, die einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordern, sind extrem selten. Im Jahr 2024 waren es 40 von 3.400 Fällen im gesamten Land Schleswig-Holstein. Am ehemaligen DIAKO-Krankenhaus werden seit 2021 keine stationären Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregel mehr durchgeführt, obwohl ein entsprechendes Angebot vorhanden war. Die Zahl ambulanter Schwangerschaftsabbrüche bewegte sich konstant im zweistelligen Bereich. Im Jahr 2024 waren es 32 Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsrege- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) lung, im Jahr 2025 insgesamt rund 50 Schwangerschaftsabbrüche. Ab dem 1. März 2026 fällt demnach im Wesentlichen das Angebot ambulanter Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung beziehungsweise nach kriminologischer Indikation im ehemaligen DIAKO-Krankenhaus weg. Können die bestehenden ambulanten und stationären Strukturen diese Fälle auffangen? – Diese Frage beantworten wir mit Ja. Bereits jetzt werden die meisten ambulanten Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen Bereich durchgeführt, und zwar medikamentös. Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg haben die höchste Versorgung mit niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen in Schleswig-Holstein, ein Versorgungsgrad von 165 Prozent. Nach den Abrechnungsdaten der KVSH, Stand drittes Quartal 2025, führen in Flensburg acht Ärztinnen und Ärzte, zum Teil in Gemeinschaftspraxen, medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durch. Für die geringere Zahl ambulant-operativer Schwangerschaftsabbrüche gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand kein Angebot im niedergelassenen Bereich in Flensburg und im Kreis SchleswigFlensburg. Wohl aber gibt es entsprechende Angebote etwa im benachbarten Kreis Nordfriesland. Das ergibt sich aus Abrechnungsdaten der KVSH, die allerdings nicht ganz vollständig sind, da dort privat abgerechnete Fälle nicht erfasst werden. Hierzu kommen Angebote in den Krankenhäusern in Schleswig oder Husum. Dort können nicht nur ambulant-operative, sondern auch die sehr unwahrscheinlichen stationären Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht – auch das haben wir eben schon gehört – hat 1993 klargestellt, dass Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in einer Entfernung vorhanden sein müssen, die von der Frau – ich zitiere – „nicht die Abwesenheit über einen Tag hinaus“ verlangen. Auch nach der Übernahme des DIAKO-Krankenhauses durch die Malteser können wir Frauen im Raum Flensburg diese Voraussetzungen bieten. Meine Damen und Herren, die Zahlen zeigen: Die Versorgung im Raum Flensburg ist gesichert. Diese Aussage gilt für ganz Schleswig-Holstein. Unser Bundesland gehört zu den Bundesländern mit einer nicht nur ausreichenden, sondern mit einer überdurchschnittlich hohen Versorgung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche. Auch das ist ein Ergebnis der sogenannten ELSA-Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2024. Diese gute Versorgungssituation möchten wir so, wie wir es auch in der Vergangenheit getan haben, aufrechterhalten. Denn sie vermeidet weitere Belastungen der Frauen, die eine schwierige Entscheidung treffen mussten oder noch zu treffen haben. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir zum einen umfassendes Daten- und Zahlenmaterial und eine detaillierte Analyse der ambulanten und stationären Strukturen, und zwar sowohl in Bezug auf die derzeitige Situation als auch in Bezug auf künftige Entwicklungen. Das ist ja auch gemeint, wenn wir über den Bedarf sprechen, den wir erfassen und kennen müssen, um Strukturen schaffen zu können. Dazu benötigen wir zum anderen den engen Austausch mit allen relevanten Akteuren, insbesondere mit der KVSH, der Krankenhausgesellschaft, der kommunalen Ebene, aber eben auch den niedergelassenen Ärzten, mit denen wir ebenfalls im Gespräch sein werden, um hier gemeinsam die Bedarfe zu ermitteln, gegensteuern zu können und Lösungen anbieten zu können, damit alle Frauen ein entsprechendes Angebot und einen entsprechenden Zugang zukünftig weiterhin haben werden. Die Versorgungssituation für Schwangerschaftsabbrüche ist nicht nur in Flensburg, sondern in ganz Schleswig-Holstein gesichert. Wir werden uns weiterhin darum kümmern, dass das auch langfristig so bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Die Ministerin hat ihre Redezeit um zwei Minuten und 19 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht allen Fraktionen zur Verfügung. Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Kianusch Stender von der SPD gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich kann mich nicht in die Situation einer Frau hineinfühlen, die einen Schwangerschaftsabbruch – und dann auch noch einen operativen – durchführen lassen muss. Aber trotzdem setze ich mich als Flensburger Abgeordneter massiv dafür ein, dass wir hier eine Verbesserung der Versorgung bekommen, die ab dem 1. März 2026 nicht mehr gewährleistet ist. Mir ist es wichtig, dass wir hier weniger (Kianusch Stender) in die Ausflüchte gehen, so wie ich es heute gerade von der Koalition und auch von der Ministerin gehört habe, und mehr ins Tun kommen; denn das ist das, was die Frauen in meinem Wahlkreis und in der Umgebung verdienen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Hildebrand, ich konnte Ihrer Rede nicht viel abgewinnen, aber einen Satz fand ich wirklich unterirdisch. Das war der, in dem Sie gesagt haben: Na, dann fahren die Frauen eben nach Husum, nach Heide, nach Schleswig. – Das ist genau der Punkt, der die ganzen Organisationen dazu gebracht hat, hier vor dem Landeshaus und mehrmals in Flensburg und jetzt am Wochenende wieder zu demonstrieren, weil sie sich nicht mit genau dieser Lage zufriedengeben wollen. Die wollen nicht nach Husum, nach Heide, nach Schleswig fahren. Wir hier im Haus, wir können das doch auch nicht wollen. Das kann doch nicht wirklich unser Vorschlag sein, dass wir, wenn in der drittgrößten Stadt SchleswigHolsteins, wenn im Oberzentrum an der Ostsee im Norden, diese Versorgung wegbricht und nur noch eine gynäkologische Praxis operative Schwangerschaftsabbrüche anbietet, sagen: Das ist in Ordnung, die Versorgungslage ist gesichert, und das soll dann alles in Ordnung sein, lasst die Frauen doch noch Heide fahren. – Das kann doch nicht wirklich unsere Antwort auf dieses Problem sein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Nies, ich kann verstehen, dass Sie gerade wirklich sehr aufgebracht in Ihren fünf Minuten über dieses Thema gesprochen haben, weil Ihnen in Flensburg als Grüne dieses Thema um die Ohren fliegt. Die Grünen in Flensburg fordern eine Rekommunalisierung des Krankenhauses. Die Grünen in Flensburg fordern einen UKSH-Standort für Flensburg. Von alledem habe ich hier überhaupt nichts gehört. Ich höre gar nichts davon, auch in Ihrer Rede habe ich nichts davon gehört. Sie sind doch die grüne Abgeordnete für Flensburg, die diese Themen hier nach vorne bringen möchte. Mir fehlt das. Ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie jetzt auch noch anbringen, dass die SPD 2019 dem Verkauf des Geländes zugestimmt hat – Frau Waldinger-Thiering hat es ja schon gesagt –, dass man diesen Versorgungsauftrag jetzt auch noch auf die kommunale Ebene abschiebt und da jetzt eins mit dem anderen vermischt, ist das genauso unterirdisch, wie es falsch ist, Frau Nies. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Sehr gut!) Ich bin den vielen Organisationen, die in dieser Sache schon seit Jahren aktiv sind – der Fem-Aktion Flensburg, dem Kollektiv Zwischenfunken, pro familia – super dankbar, dass sie dieses Thema weiter so auf die Tagesordnung setzen, weiter so laut sind. Mir geht die Untätigkeit dieser Landesregierung wirklich auf den Zeiger. Wenn wir wirklich seit 2019 – seit 2012, habe ich woanders gehört – über dieses Thema reden, wie kann es dann sein, dass jetzt einen Monat vor Ende dieser Versorgungsleistung ein Antrag hier auf den Tisch gelegt wird, man müsse mal in Gespräche treten?

Diese Rede einzeln zitieren

Kianusch Stender SPD

Das ist wirklich zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte, dass wir uns den Lösungen jetzt widmen. (Beifall SPD) Wir haben einen Antrag gestellt, dieses medizinische Versorgungszentrum auf den Weg zu bringen, und ich möchte, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat die Kollegin Uta Wentzel.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Wentzel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Vielen Dank, dass wir heute hier so offen über diese Thematik sprechen und die unterschiedlichen Aspekte beleuchten konnten. Es stimmt: Wir brauchen für Flensburg wirklich eine gute Versorgung. Aber der Hauptknackpunkt ist doch immer noch § 218 des Strafgesetzbuches. Das ist doch das eigentliche Problem. Als er 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt wurde, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Zurufe) hat man damit eine Grundlage geschaffen, die bis heute Abbrüche nach der zwölften Woche nur in Ausnahmefällen ermöglicht und so uns Frauen (Uta Wentzel) und die Frauenärzte vor rechtliche Schwierigkeiten stellt.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Wentzel CDU

Ich möchte gerne kurz fortfahren. – Allgemein ist es so, dass die Themen der Frauengesundheit, obwohl es über die Hälfte der Bevölkerung betrifft, im Verhältnis doch in Forschung und Entwicklung und im Gesundheitssystem unterrepräsentiert sind. Deswegen müssen wir alle gemeinsam dafür kämpfen, dass es vernünftige gesundheitliche Angebote für Frauen gibt – in der Geburtshilfe genauso wie ganz normal zum Beispiel bei Anzeichen von Herzinfarkten et cetera. Frauen sind anders, Frauen und Männer unterscheiden sich. In unserer Gesellschaft wird zu wenig über Endometriose gesprochen, zu wenig über die Menopause. Wir haben doch da ein strukturelles, grundsätzliches Problem, –

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Wentzel CDU

– um das wir immer wieder bei allen Themen kämpfen. Deshalb begrüße ich, dass unsere Bundesforschungsministerin, Dorothee Bär, seit Jahren diese Themen in die Kommunikation bringt.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Wentzel, ich möchte Sie ganz kurz unterbrechen. Es gibt natürlich immer die Möglichkeit, ein Thema in den großen Zusammenhang zu stellen. Da ich aber jetzt schon mehrere Wortmeldungen gesehen habe und das nicht erst sagen möchte, wenn Herr Garg ans Mikrofon geht, möchte ich jetzt schon handlungsleitend sagen, dass ich es nicht zulassen werde, dass wir jetzt in eine §‑218- Debatte eintreten werden. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Kianusch Stender [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Wentzel CDU

Okay, alles klar. – Trotzdem möchte ich sagen, dass es wichtig ist, dass wir diese Themen weiter in den Fokus nehmen. Da bin ich unserer Forschungsministerin sehr dankbar, dass sie das macht. Jetzt gilt es, dass wir viele wichtige Schritte machen. Dazu gehört natürlich, dass wir in Flensburg eine Lösung finden. Ich begrüße es daher, dass wir alle Bemühungen bündeln. Denn es ist fundamental für uns, dass Frauen einen guten Zugang zu gesundheitlichen Diensten haben. Dazu gehört für mich auch, dass man Schwangerschaften abbrechen kann. Es ist für keine Frau einfach, die vor diesem Schritt steht. Deswegen ist es wichtig, dass wir da weiterhin dieses gute Beratungsangebot haben. Wir müssen auch sehen, dass weiter mit den Gynäkologen und mit den Gynäkologinnen und mit allen weiteren Beteiligten gesprochen wird. Stehen wir unseren Frauen bitte weiter zur Seite! Stehen wir unseren Frauenärzten weiter zur Seite! Ich möchte, dass wir eine gute Versorgung für die Hälfte der Bevölkerung schaffen. Dazu gehört Geburtshilfe, dazu gehört eine gute Versorgung in der Menopause, dazu gehört Aufklärung über Endometriose, dazu gehören Forschung und Entwicklung, aber dazu gehören auch Schwangerschaftsabbrüche. – Herzlichen Dank. (Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort zu einem Zwei-Minuten-zwanzig-Sekunden-Beitrag Restredezeit erteile ich Dr. Heiner Garg von der FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich nutze die Redezeit, die die Regierung ermöglicht hat, gerne aus. – Frau Kollegin Wentzel, ich kann verstehen, dass sie als Flensburger Abgeordnete etwas Nettes sagen wollen. Ich weiß nicht, ob der Ausdruck „Nebelkerze“ parlamentarisch ist – deswegen werde ich ihn nicht verwenden. (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD) Sie haben von einer konkreten Lösung gesprochen, auf die wir uns als Landesparlament ja konzentrieren sollten. Nach Ihrem Beitrag muss ich davon ausgehen – das ist mit den beiden anderen antragstellenden Fraktionen jetzt nicht abgestimmt –, dass Sie zumindest dem Punkt zustimmen, „gemeinsam mit allen Akteur:innen ein nachhaltiges Versorgungskonzept wie z.B. den Aufbau eines medizinisches Versorgungszentrums für Frauengesundheit auf dem Campus des neu entstehenden Fördeklinikums zu erarbeiten und dies aktiv zu unterstützen“. Denn das ist ein konkreter Lösungsvorschlag. Nach (Dr. Heiner Garg) Ihrem umfassenden Redebeitrag gehe ich fest davon aus, dass wir hierfür heute eine Mehrheit erhalten und ein klares Signal nach Flensburg senden können. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für die SPD erteile ich der Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Heiner Garg, vielen Dank. Auch ich habe es so verstanden, dass Sie an konkreten Lösungen arbeiten wollen, also unserem konkreten Vorschlag für ein MVZ vor Ort zustimmen. Das ist nach all den Gesprächen, die dort gelaufen sind, teils mit der Regierung zusammen, ein Weg, den Sie einschlagen können. Das Problem ist akut, es gibt einen Lösungsvorschlag. Warum können wir dann nicht heute hier dieses Problem gemeinsam angehen? Das ist die Frage, die ich hier für meine Fraktion noch einmal stellen möchte. Ich freue mich sehr darüber, es ist wirklich ein Durchbruch – vielen Dank, liebe Kolleginnen –, dass wir die Abschaffung von § 218 noch einmal zusammen auf den Weg bringen können. Sie wissen, dass es in der letzten Legislaturperiode einen Gruppenantrag gegeben hat, der damals verwiesen worden ist, weil noch intensive Gespräche, insbesondere mit der Union, geführt werden sollten. Ich entnehme ihrem Wortbeitrag, dass diese Gespräche in der Union geführt worden sind und wir jetzt eine Mehrheit dafür haben. Ich kündige jetzt schon an, dazu mit einem Antrag für eine Bundesratsinitiative auf Sie zuzukommen, damit wir das aus SchleswigHolstein heraus gemeinsam voranbringen können. – Vielen herzlichen Dank für die klaren Worte hier am Redepult. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Vielen Dank. – Herr Dr. Dolgner, haben Sie Ihre Wortmeldung zurückgezogen? (Zustimmung Dr. Kai Dolgner [SPD]) Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Habersaat von der SPD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es wichtig, dass wir über die Lage in Flensburg sprechen, möchte aber 30 Sekunden darauf verwenden, einmal in den Süden des Landes zu gucken, wo wir ein vergleichbares Problem vor uns haben. Mit der Schließung des Krankenhauses in Geesthacht ist das nächstgelegene Schleswig-Holsteiner Klinikum das ebenso großartige wie katholische Krankenhaus in Reinbek. Wenn Sie im Gesundheitsausschuss konkrete Lösungen für konkrete Regionen andenken, ist meine herzliche Bitte: Gucken Sie sich auch die Lage im Kreis Herzogtum Lauenburg an. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Lukas Kilian von der CDU das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich will es kurz machen. Ich möchte nicht, dass ein falscher Zungenschlag in die Debatte kommt, in der es um Probleme mit katholischen Krankenhäusern und Abtreibungen geht und vom katholischen Krankenhaus in Reinbek gesprochen wird. Das katholische Krankenhaus in Reinbek ist deutschlandweit führend, was die Behandlung und Unterstützung von Frauen und transsexuellen Menschen angeht. Das in dieser Debatte in einen Topf zu werfen, finde ich ein bisschen durcheinander. (Serpil Midyatli [SPD]: Das hat er gar nicht gesagt! – Unruhe) – Ich will es nur klarstellen. Dort wird eine ganz andere Form des Miteinanders gepflegt. Bei der Diskussion über die Kooperation zwischen Geesthacht und Reinbek waren die Malteser den Betreibern aus Geesthacht viel zu libertär.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Kilian. – In der Transgen- (Lukas Kilian) dermedizin ist das Krankenhaus Reinbek deutschlandweit in der Tat führend, aber bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht. Deswegen sollten wir dieses Thema im Auge behalten. – Ich habe nicht gesagt, dass sie deutschlandweit führend sind. Natürlich müssen wir das Thema im Auge behalten. Man sollte das aber nicht über einen Kamm scheren, sondern abschichten. Es wurde kritisiert, was Ihre Kollegin Pauls über die Religionszugehörigkeit einzelner Mitglieder des Landtags gesagt hat. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist eine Nebelkerze!) Man muss einen Blick darauf haben. Nicht jedes katholische Krankenhaus ist wie jedes andere katholische Krankenhaus. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber machen die auch Schwangerschaftsabbrüche?)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Montag war ich zu Gast beim Schülerzeitungswettbewerb. Dort habe ich Levke aus der KalandSchule in Lübeck kennengelernt. Für ihre Schülerzeitung hat Levke einen Artikel über Frauenrechte geschrieben. Der geht so – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin –: „Falls ihr denkt, dass Mädchen und Jungs, also Frauen und Männer, in Deutschland schon immer die gleichen Rechte hatten und dasselbe tun und lassen durften, liegt ihr falsch. Zum Glück ist das heute anders, aber leider nicht überall auf der Welt.“ Levke, 3. Klasse. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Leider auch nicht überall in Deutschland, zum Beispiel beim Thema Entgeltgleichheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen ist Equal Pay Day, der Tag, der auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam macht. Wir sind in Deutschland bei der Entgeltgleichheit vorangekommen: Vor zehn Jahren lag der Equal Pay Day noch am 16. März, aber auch 2025 verdienten Frauen in Deutschland immer noch 15,6 Prozent weniger als Männer, wie schon 2024. (Beate Raudies) Damit liegt Deutschland weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der schrumpfende Lohnabstand darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass drei Viertel der Männer, aber nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern kann. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch für ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur einem Drittel. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt auch am Ehegattensplitting. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Einer hat es verstanden. (Heiterkeit und Beifall SPD – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Raudies, „verstehen“ ist das richtige Stichwort. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte führen Sie die Gespräche draußen weiter! Das stört. (Zuruf: Genau!)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht nur um ein Frauenthema; kennen wir schon. – Das Ehegattensplitting stammt aus dem Jahr 1958 und damit aus einer komplett anderen Zeit. In den 1950er-Jahren war das traditionelle Alleinverdiener-Modell das Ideal. Der Ehemann war gegenüber der Ehefrau deutlich bessergestellt. Frauen durften ohne Zustimmung des Ehemanns weder arbeiten noch ein Konto eröffnen. Eine Freundin, eine gebürtige Belgierin, hatte mir am Wochenende noch einmal von ihrer Empörung erzählt, als sie hier Anfang der 70er-Jahre ein Konto eröffnen wollte und ihr Mann dann noch unterschreiben musste. Das war in Belgien damals schon anders. Auch wenn sich im Familienrecht seitdem viel geändert hat, das Ehegattensplitting gilt unverändert, und das ist ein Problem. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Denn das Ehegattensplitting setzt Fehlanreize, indem es die Ehepartner_innen mit dem geringeren Einkommen – in der Mehrzahl Frauen – steuerlich benachteiligt und somit eigenständige Existenzsicherung, Altersversorgung und Vermögensaufbau erschwert. So stellte eine Studie des ifo-Instituts fest, dass das Erwerbseinkommen von Frauen nach der Eheschließung im Schnitt um 20 Prozent sinkt, während bei Männern das Einkommen stabil bleibt. Zudem diskriminiert es Frauen, da sie deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten und im Durchschnitt ein geringeres Einkommen haben als Männer. Benachteiligt werden zudem Alleinerziehende, was ebenfalls deutlich häufiger Frauen betrifft. Die strukturellen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern werden damit zementiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lebenswirklichkeit von Familien hat sich in den letzten 70 Jahren grundlegend verändert. Heute sind vielfältige Familienformen verbreitet, unabhängig vom Familienstand. In den meisten Familien wollen beide Partner_innen gleichberechtigt berufstätig sein oder müssen es sogar. Obwohl das Ehegattensplitting seinerzeit als Familienförderung erfunden wurde, werden Kinder nur unzureichend berücksichtigt. Unverheiratete Paare mit Kindern sind gegenüber Verheirateten steuerlich sogar im Nachteil, obwohl sie genauso füreinander Verantwortung übernehmen. Ein modernes Familiensplitting stellt daher Kinder in den Mittelpunkt der steuerlichen Förderung. Es trägt zur Chancengerechtigkeit bei, stärkt Familien unabhängig vom Trauschein und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Beifall SPD) Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung. Es ist Zeit für diesen Systemwechsel. Wir schlagen ein modernes und gerechtes Familiensplitting vor, bei dem durch jedes Kind unabhängig vom Familienstand der Eltern die Steuerlast sinkt. Damit stärken wir Familien unabhängig vom Trauschein, insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. (Beifall SPD) Ganz nebenbei bauen wir damit insbesondere für Frauen nachteilige Erwerbsanreize ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist an der Zeit, diesen letzten Zopf des Patriarchats abzuschneiden – damit Levke aus der Kaland-Schule nicht später feststellen muss, dass es auch in Deutschland mit der Gleichberechtigung immer noch hapert. – Ich bitte um Zustimmung. (Beifall SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Bevor wir fortfahren, möchte ich Ihnen gern zwei Dinge, insbesondere den Parlamentarischen Ge- (Vizepräsidentin Eka von Kalben) schäftsführungen, zur Kenntnis geben: Wir sind gerade sehr knapp beschlussfähig, und vielleicht sorgen Sie dafür, dass wir den Saal nicht erst zur Abstimmung, sondern auch zur Wertschätzung der Redner_innen ein bisschen auffüllen. (Zurufe SPD) Zweitens begrüßen Sie – es sind nicht alle Fraktionen gleich betroffen, das nehme ich zur Kenntnis – (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Natürlich! Ich darf das kommentieren!) mit mir gemeinsam von der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein neue Gäste auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Nun hat der Kollege Ole Plambeck von der CDU das Wort. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir können ja eine namentliche Abstimmung beantragen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es lohnt sich immer dabei zu sein, wenn wir eine steuerpolitische Debatte führen. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit – Beate

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Genau! – Weitere Zurufe) Wir beraten heute die Einführung eines sogenannten gerechten Familiensplittings in der Einkommensteuer. Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Ja, unsere Gesellschaft hat sich verändert, und ja, Steuerpolitik muss gesellschaftliche Realitäten abbilden. Aber sie muss dies mit Augenmaß, mit Respekt vor dem Grundgesetz und mit einem klaren Bekenntnis zur Familie tun. Das halte ich für ganz wichtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Für uns als CDU ist klar: Wir wollen perspektivisch den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern weiterentwickeln. Entsprechend gilt es, das Kindergeld zu berücksichtigen. Wir wollen Kinder stärker berücksichtigen, denn Kinder sind unsere Zukunft. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Als das Ehegattensplitting 1958 eingeführt wurde, war es ein Instrument der Familienförderung. Damals wurden Kinder ganz überwiegend in Ehen geboren. Heute wissen wir: Die Lebenswirklichkeit ist vielfältiger. Im Jahr 2022 lebten noch rund 45 Prozent der Ehepaare mit Kindern im Haushalt. Der Anteil außerehelicher Geburten ist seit den 60erJahren deutlich gestiegen. Nur etwa 22 Prozent der Ehen sind klassische Alleinverdiener-Ehen. Das zeigt: Das Ehegattensplitting erreicht viele Kinder tatsächlich nicht mehr. Gleichzeitig profitieren auch verheiratete Paare ohne Kinder davon. Aber daraus folgt nicht, dass man das Ehegattensplitting einfach abschaffen kann. Artikel 6 unseres Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Das ist gut so. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Eine ersatzlose Streichung würde diesem Schutzauftrag nicht gerecht. Aber wie funktioniert das Ehegattensplitting eigentlich? Worüber reden wir? – Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, halbiert, der Steuersatz ermittelt und anschließend auf das Gesamteinkommen angewendet. Das führt zu einer Abmilderung der Steuerprogression. Besonders profitieren Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, am stärksten Alleinverdiener-Haushalte. Es ist wichtig zu betonen: Das Ehegattensplitting ist kein Instrument der Umverteilung von oben nach unten oder von unten nach oben. Es ist eine horizontale Entlastung von Ehepaaren gegenüber Alleinstehenden mit dem Ziel, Familie zu fördern, aber vor allem mit dem Ziel, diejenigen abzubilden, zu unterstützen, die Verantwortung für andere übernehmen. Die SPD argumentiert, das Splitting diskriminiere strukturell Frauen und setze Fehlanreize. Wir müssen Erwerbsanreize klug gestalten, da bin ich bei Ihnen, aber wir dürfen nicht das Modell abwerten, in dem ein Elternteil zeitweise zugunsten von Kindererziehung oder Pflege zurücktritt. Steuerrecht darf keine Lebensentwürfe bewerten. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. (Vereinzelter Beifall CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, aber dann ist Teilzeit auch Lifestyle! Da müssen Sie sich schon entscheiden!) Wenn wir Kinder stärker in den Mittelpunkt stellen wollen, dann ist ein Familiensplitting nicht nur diskussionswürdig, sondern durchaus ein Modell, über das wir uns unterhalten sollten; und ich sage: Das machen wir im Finanzausschuss. (Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Plambeck, lassen Sie eine Frage von Herrn Dr. Dolgner zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Ole-Christopher Plambeck CDU

Hat sich erledigt? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, das haben Sie positiv beantwortet! Den letzten Teil fand ich gut, dann können Sie unserem Antrag ja zustimmen!) Ein Modell, bei dem Kinder als eigener Faktor berücksichtigt werden – Beispiel mit einem Faktor von 0,5 pro Kind, flexibel auf beide Eltern verteilbar – würde Eltern unabhängig vom Lebensentwurf entlasten. Aber ich sage: Auch das heutige Steuerrecht entlastet Familien mit Kindern über den Kinderfreibetrag. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, aber unterproportional! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Da haben Sie recht, Frau Kollegin, unterproportional, deswegen kann man so ein Modell weiterentwickeln. Je mehr Kinder in einer Familie sind, desto größer würde durch so ein Faktormodell die steuerliche Entlastungswirkung ausfallen. Aber ein solches Modell wirft erhebliche Fragen auf: Was geschieht mit Ehepaaren, deren Kinder bereits erwachsen sind? Diese Eltern haben in der Vergangenheit erhebliche finanzielle Lasten getragen. Hier müssten wir vielleicht über Übergangsfristen reden. Welche fiskalischen Auswirkungen hat ein Systemwechsel auf öffentliche Haushalte? Welche Verteilungswirkungen ergeben sich bei unterschiedlichen Einkommenskonstellationen? Das ist nicht nur immer 50/50 oder 100/0, sondern die Frage müssen wir berechnen und beantworten. Wir müssen auch darauf achten, dass insbesondere niedrige und mittlere Einkommen profitieren. Da müssen wir über das Steuerrecht hinausdenken, weil das viele gar nicht betrifft. Aber vor allem geht es darum, Familienförderung treffsicher zu machen, gerade in Zeiten finanziell angespannter Haushalte. Für uns als CDU gilt: Wir wollen Kinder steuerlich deutlich stärker berücksichtigen. Wir wollen Kinderfreibeträge und Kindergeld konsequent weiterentwickeln. Aber wir sind auch offen für sorgfältig vorbereitete Weiterentwicklung, aber nur grundgesetzkonform im Sinne von Ehe und Familie, finanzierbar und sozial ausgewogen. Einfach nur die Abschaffung des Ehegattensplittings zu fordern, ohne eine tragfähige Alternative vorzulegen, ist keine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Familien brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen ein Steuersystem, das ihre Lebenswirklichkeit und Lebensleistung anerkennt. Wie gesagt, darüber sollten wir im Finanzausschuss diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt.

Diese Rede einzeln zitieren

Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Raudies hat mir jetzt die Pointe mit dem Jahr 1958 schon genommen. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich führe Sie trotzdem noch mal zurück in das Jahr vor 68 Jahren. Fußball-Weltmeisterschaft in Schweden, die Verkehrssünderkartei in Flensburg wurde gegründet und, wie schon gehört, auch das Ehegattensplitting wurde eingeführt. (Zuruf CDU: Mit absoluter Mehrheit der CDU!) Seitdem werden Ehepaare und seit 2013 auch Paare in eingetragene Lebenspartnerschaften (Beate Raudies [SPD]: Genau!) gemeinsam steuerlich veranlagt. Das Ehegattensplitting wurde damals tatsächlich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, als die Alleinverdiener-Ehe der gesellschaftliche Normalfall war. Seitdem haben sich aber die Werte in unserer Gesellschaft und die Rollenbilder in Familie und Arbeitswelt grundlegend gewandelt. So ist auch die Diskussion über eine Änderung des Ehegattensplittings nicht ganz neu. 1982 bereits scheiterte eine Reform durch den Austritt der FDP-Minister aus der Bundesregierung von Helmut Schmidt. (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) 1998 hatte die rot-grüne Koalition eine Reform im Koalitionsvertrag stehen, konnte sich allerdings nicht auf eine Umsetzung verständigen. Zuletzt (Oliver Brandt) hatte die Ampelkoalition mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 einen Reformschritt geplant, nämlich die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Doch vor der Umsetzung zerbrach die Ampelkoalition. Daher bleibt eine Reform des Ehegattensplittings auch für uns Grüne weiterhin auf der Agenda. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Warum ist das so? – Wir sehen darin einen Fehlanreiz. Das Ehegattensplitting bringt umso mehr Steuervorteile, je weiter die Einkommen in einer Ehe oder Partnerschaft auseinanderliegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts ist in rund 57 Prozent der Fälle der Mann der Hauptverdiener, in 33 Prozent der Paarhaushalte verdienen beide etwa gleich viel, und nur bei zehn Prozent ist die Frau die Hauptverdienerin. Das Modell des männlichen Alleinverdieners wird eindeutig steuerlich begünstigt. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von der Gleichstellung der Geschlechter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem setzt das Ehegattensplitting einen deutlichen Fehlanreiz auf dem Arbeitsmarkt. Für die Person, die weniger verdient, lohnt sich das Aufstocken der Arbeitszeit deutlich weniger. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte eine Abschaffung des Ehegattensplittings die Erwerbsbeteiligung von Frauen um rund 2,4 Prozent erhöhen und ihre durchschnittliche Arbeitszeit um etwa 7,4 Prozent steigern. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und auch ein echter Wachstumsbooster. Laut Simulationen des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI könnte durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen das Bruttoinlandsprodukt um bis zu 1,5 Prozent steigen. Das ist eine Menge bei den Zahlen, die wir zuletzt hatten. Daher bedanke ich mich bei der SPD, dass sie dieses Thema, das uns Grünen seit Langem am Herzen liegt, mit ihrem Antrag in die Beratung hier im Landtag eingebracht hat. In der Problembeschreibung sind wir uns weitestgehend einig. Das habe ich ja nun schon ausgeführt. Nun ist die Frage, welche Reformschritte die richtigen sind. Die SPD schlägt eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting vor. Hier sehen wir doch noch eine Reihe von Fragen, zum Beispiel die der sozialen Ausgestaltung. Auch wenn die SPD in ihrem Antrag die Entlastung von Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen fordert – dieses Thema ist ja auch schon vom Kollegen Plambeck adressiert worden –, würden mit einem steuerlichen Instrument allein zunächst hohe Einkommen überproportional begünstigt. Bei geringen Familieneinkommen würde eine steuerliche Entlastung dagegen kaum Wirkung zeigen. (Beate Raudies [SPD]: Na ja!) Deshalb sehe ich direkte, einkommensunabhängige Leistungen für Kinder als sinnvoll an. Die Kindergrundsicherung wäre zum Beispiel ein solches Konzept. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie haben das ja auch in einem Ihrer Punkte in Ihrem Antrag erwähnt. Auch die Haushaltswirkungen einer Reform des Ehegattensplittings müssen in der Diskussion berücksichtigt werden. Auch wenn wir die Zielsetzung dieses Antrags grundsätzlich unterstützen, sollten wir ihn vertiefend diskutieren. Deswegen schlagen wir Ausschussüberweisung vor. Neben dem Finanzausschuss schlage ich vor, mitberatend den Sozialausschuss zu beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Zweimal war die FDP schuld! Und jetzt?)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der vorliegende SPD-Antrag fordert die Einführung eines sogenannten gerechten Familiensplittings, um Familien steuerlich zu entlasten. Insofern sage ich gleich zu Beginn: Steuerliche Entlastung für Familien finden wir wichtig, richtig und überfällig. (Beifall FDP und SSW) Denn wie sieht die Realität aus? – Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historisch tiefen Stand. Viele Familien fürchten einfach schlichtweg, sich Kinder nicht mehr leisten zu können. Der Erwerb von Wohneigentum wird für mittlere Einkommen nahezu unerschwinglich. Schleswig-Holstein (Annabell Krämer) trägt mit der höchsten Grunderwerbsteuer seinen Beitrag dazu bei, dass Wohnraum in SchleswigHolstein unerschwinglich ist. Insofern ist hier dringend Handlungsbedarf. Ein Blick in die Geschichte des Antrages ist allerdings durchaus aufschlussreich. Er entstammt natürlich nicht einer neuen politischen Erkenntnis, sondern aus dem Leitantrag der SPD vom Bundesparteitag 2017. Interessant ist allerdings, Kollegin Raudies: Noch einige Jahre zuvor klang die SPD ganz anders, das muss ich einmal kurz erwähnen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn die damalige familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, sagte, ich zitiere: „Die Kritik am Familiensplitting ist berechtigt. Eine solche Reform des Steuerrechts würde die bereits bestehende Gerechtigkeitslücke in der Familienförderung weiter vergrößern.“ Insofern freue ich – – (Beate Raudies [SPD]: Das war in der Großen Koalition!) – Ach so, okay. Nee, Moment, Moment. Damals war es übrigens die CDU, die teilweise ein Familiensplitting gefordert hat. Heute fordert es die SPD. Warum hole ich hier jetzt eigentlich so weit aus? – Das kann man sich berechtigterweise fragen. Sowohl die CDU als auch die SPD fordern Jahr für Jahr medienwirksam auf den Parteitagen Steuerentlastungen für den Mittelstand. Wenn es dann konkret wird, passiert nichts. Ich muss ja nun auch ehrlich sagen, dass sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nun nicht gerade täglich dadurch auszeichnet, dass er sich mit Nachdruck für Steuerentlastung einsetzt. Hier im Landtag erleben wir aber ehrlich gesagt dasselbe Muster. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Immer wenn es konkret wird, werden Steuerentlastungen in diesem Hohen Hause abgelehnt. Als wir Freie Demokraten zum Beispiel im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende gefordert haben, insbesondere ab dem zweiten Kind, wurde das von Ihnen allen abgelehnt. (Beifall FDP) Aber der eigentliche Grund für meine historische Recherche war, dass ich auf der Suche nach der konkreten Forderung des Antrags war. Was wurde gefordert? – Kinder sollen als eigenständiger Faktor unabhängig vom Familienstand berücksichtigt werden. Natürlich, Kinder werden bereits heute als eigenständiger Faktor berücksichtigt, aber natürlich nicht in ausreichender Höhe. Kollegin Raudies, da bin ich absolut bei Ihnen. (Beifall FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Auch der Freibetrag für Betreuung und Erziehung und Ausbildungsbedarf der Kinder ist natürlich viel zu niedrig angesetzt. Da sind wir auch wieder beim Alleinerziehenden-Freibetrag. Wer es mit der steuerlichen Gleichbehandlung ernst meint, muss hier ansetzen. Ihre Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit vom Familienstand der Eltern hätte jedoch gegebenenfalls eine weitreichende Konsequenz. Darüber diskutieren wir gerne im Ausschuss, denn der Freibetrag für Alleinerziehende darf dem dann natürlich nicht zum Opfer fallen. (Beifall FDP) Aber ich glaube nicht, dass Sie das wirklich wollen. Sie fordern jetzt eine Entlastung insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen. Aber das widerspricht aus meiner Sicht Ihrer Forderung, dass alle Kinder steuerlich gleich behandelt werden sollen. Außerdem wollen Sie Erwerbsanreize insbesondere für Frauen verbessern. Meines Erachtens wird das grundsätzlich erreicht, wenn Arbeit insgesamt geringer besteuert wird. Wir haben deshalb konkrete Vorschläge gemacht: Einen deutlich höheren Alleinerziehenden-Freibetrag, einen steuerfreien Grundbetrag von 24.000 Euro im Jahr, damit sich Arbeit lohnt und Familien die Betreuung ihrer Kinder finanzieren können. Ihren vierten Punkt halte ich für ausgesprochen richtig. Familienleistungen müssen in unserem Land endlich gebündelt werden. Bürokratie muss endlich abgebaut werden. Es muss Leistungen aus einem Guss geben. Familien brauchen Unterstützung, keine Formulare. Doch insgesamt bleibt Ihr Antrag leider ein bisschen vage. Er bleibt meines Erachtens ein Stück weit widersprüchlich, und er bleibt auch die Antwort auf eine Frage schuldig, die Sie selbst nicht konkret beantworten. Wie soll dieses Familiensplitting konkret ausgestaltet werden? (Annabell Krämer) Wenn wir Familien wirklich entlasten wollen, dann müssen wir an die Ursachen gehen. Ein Spitzensteuersatz, der heute bereits Facharbeiter trifft, muss viel, viel später greifen. Ein Kinderfreibetrag muss mindestens so hoch sein wie der Steuerfreibetrag für Erwachsene. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Vor allem: Kleinere und mittlere Einkommen müssen spürbar entlastet werden. Hier bin ich wieder bei meiner Forderung. Ein steuerfreies Einkommen von mindestens 2.000 Euro im Monat wäre ein echter Fortschritt, um Leistungsanreize zu schaffen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel steuerlicher Entlastung teilen wir ausdrücklich. Familien brauchen mehr Netto vom Brutto und keine neuen, unklaren Umverteilungsmodelle. Insofern sind wir sehr dankbar für die bereits beantragte Ausschussüberweisung; das hätte ich jetzt auch getan. Ich glaube, es eint uns der Grundsatz, dass wir einen gemeinsamen Konsens finden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Bevor ich dem SSW das Wort erteile, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu klären, in welche Ausschüsse wir den Antrag überweisen sollen. Bei mir steht nur der Finanzausschuss. Klären Sie das bitte, damit wir nachher zügig abstimmen können. (Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD]) Jetzt erteile ich das Wort dem SSW, und zwar dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Ja, man hat manchmal das Gefühl: Unser Steuerrecht stammt aus einer Zeit, in der das Fernsehen noch schwarzweiß war und das Telefon eine Wählscheibe hatte. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Es war nicht alles schlecht! – Zuruf CDU – Vereinzelt Heiterkeit CDU) – Es war nicht alles schlecht. Sehr gut, Frau Herdejürgen. Doch während wir im Jahr 2026 leben, klammert sich das Ehegattensplitting immer noch – wir haben es gehört – an ein Gesellschaftsbild der 50er-Jahre, das nicht mehr zu der Lebensrealität vieler Familien hier in unserem Land passen mag. Wenn wir heute also über das Steuerrecht sprechen, dann sprechen wir über mehr als nur schnöde Zahlen. Wir sprechen darüber, welches Gesellschaftsbild wir im Jahr 2026 fördern wollen, und wir sprechen darüber, was uns Familien heute wert sind. Als SSW begrüßen wir den vorliegenden Antrag der SPD daher ausdrücklich, denn das, was hier gefordert wird, deckt sich fast punktgenau mit dem, wofür wir auch als SSW schon lange streiten: Weg vom starren Ehegattensplitting hin zu einem gerechten Familiensplitting – ein Modell, das nicht den Trauschein, sondern die verschiedenen Familienkonstellationen und vor allem die Kinder ins Zentrum rückt. Denn: Die Welt hat sich weitergedreht. Dass unser Steuersystem das im Jahr 2026 immer noch anders sieht und die kinderlose Ehe gegenüber der unverheirateten Familie privilegiert, ist nicht nur unmodern, es ist auch ungerecht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist an der Zeit, dass wir die steuerliche Bevorzugung der Alleinverdiener-Ehe beenden und stattdessen dort unterstützen, wo die Zukunft unserer Gesellschaft liegt, nämlich bei den Kindern und den Familien, auch bei denen ohne Trauschein. Diese Argumentation ist nicht neu, aber sie ist nach wie vor aktuell. Das bisherige System – wir haben es gehört – setzt völlig falsche Anreize. Es zementiert ein traditionelles Rollenverständnis, das wir längst überwunden haben sollten. Insbesondere Frauen werden durch das Ehegattensplitting benachteiligt. Wenn sich Arbeit für den Zweitverdiener – das sind statistisch meistens die Frauen – steuerlich kaum lohnt, dann ist das Gift für unsere Bemühungen in der Gleichstellungspolitik. (Beate Raudies [SPD]: So ist das!) Es ist auch fatal für die Fachkräftesicherung auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus hat die Ausgestaltung des Steuermodells massive Auswirkungen auf die spätere Rente. Wer heute durch falsche steuerliche Anreize aus dem Erwerbsleben gedrängt wird, landet morgen womöglich in Altersarmut. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Als SSW ist unserer Haltung klar: Die Unterstützung des Staates darf nicht länger vom Trauschein abhängen! Der entscheidende Faktor im Steuerrecht müssen die Kinder sein. Ein Kind ist ein Kind (Christian Dirschauer) – völlig egal, ob die Eltern einen Trauschein im Schrank liegen haben. Ein Familiensplitting, wie wir es auch in der Vergangenheit immer gefordert haben, rückt die Erziehungsleistung in den Fokus, und es schafft ein System, das echte Wahlfreiheit ermöglicht. Dahin wollen wir doch gerne alle gemeinsam. Als SSW wollen wir das Steuerrecht insgesamt vereinfachen und sozialer ausgestalten. Das bedeutet: Wir wollen kleine und mittlere Einkommen gezielt steuerlich entlasten; wir wollen Kinderarmut bekämpfen, indem wir Familien mit geringem Budget direkte steuerliche Vorteile verschaffen. Ja, wir befürworten ein Ende der Privilegierung von Alleinverdiener-Ehen mit Spitzengehältern, die derzeit noch immer die größten Profiteure des Systems sind. Tatsache ist: Die klassische Familie – wenn man das mal so nennen darf – ist heute nach wie vor ein geschätztes Modell, aber sie ist nur noch ein Modell von vielen. Wir haben Patchworkfamilien und eine wachsende Zahl von Alleinerziehenden. Gerade diese Gruppe – auch oft am Limit ihrer Kräfte – wird vom aktuellen System im Regen stehen gelassen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ein modernes Familiensplitting muss genau hier greifen. Wer alleine Kinder großzieht, braucht keine warmen Worte, sondern eine spürbare Entlastung – auch im Portemonnaie. Unser Steuersystem darf daher endlich gern im 21. Jahrhundert ankommen. Lassen Sie uns Gerechtigkeit für alle Familien schaffen, egal, wie sie zusammenleben. Der SSW würde dem Antrag heute zustimmen, (Vereinzelt Beifall SPD) aber wir sind auch gerne bereit, im Ausschuss noch mal vertieft darüber zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Bevor ich das Wort der Finanzministerin erteile, informiere ich Sie darüber, dass die Geschäftsführer übereingekommen sind, den TOP 36 auf heute Nachmittag zu verschieben; er wird dann nach TOP 28 aufgerufen. Jetzt erteile ich das Wort unserer Finanzministerin, Dr. Silke Schneider. – Bitte schön. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Können wir unser Einkommenssteuersystem gerechter machen, indem wir das Ehegattensplitting schrittweise zu einem Familiensplitting weiterentwickeln? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja!) Ist ein Steuerrecht noch zeitgemäß, das vor allem das Modell begünstigt, bei dem eine Person – meist doch der Mann – das Haupteinkommen erzielt und die andere überwiegend Care-Arbeit übernimmt? Als Finanzministerin stelle ich zusätzlich die Frage: Wollen wir uns das aktuelle Ehegattensplitting dauerhaft leisten? (Annabell Krämer [FDP]: Ach so! Darum geht es! – Beifall Beate Raudies [SPD]) Mir ist klar: Das seit Jahrzehnten bestehende Ehegattensplitting infrage zu stellen, ist kein kleiner Schritt. Er ist etabliert, vertraut und für viele selbstverständlich. (Unruhe) Aber wenn wir ehrlich sind, spiegelt es die gesellschaftliche Realität von heute nur noch begrenzt wider. Familien sind vielfältig, Lebensentwürfe sind vielfältig, und unser Steuerrecht sollte das widerspiegeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Familiensplitting oder eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag wäre ein Weg dorthin. Schätzungen gehen davon aus, dass eine solche Reform jährlich bis zu 15 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen könnte. Wir sprechen hier aber nicht nur über Zahlen, wir sprechen über Gerechtigkeit. Das derzeitige Ehegattensplitting begünstigt vor allem Haushalte mit einer oder einem Alleinverdienenden – das ist hier auch in allen Debattenbeiträgen deutlich geworden. Es setzt unterjährig ökonomische Anreize, die häufig zulasten von Frauen wirken. Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, verdienen im Schnitt weniger und spüren das Monat um Monat auf dem Gehaltszettel. Natürlich: Der Ausgleich kommt in der Folge der Jahressteuererklärung. Dies erfolgt aber verspätet und wird häufig nicht als Ausgleich für die vorläufige Steuerklassenwahl wahrgenommen. (Unruhe) Ein modernes Steuersystem sollte Erwerbsanreize setzen und nicht bremsen. Ein modernes Familien- (Ministerin Dr. Silke Schneider) splitting könnte genau das leisten: bessere Anreize für eine stärkere Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen. Das stärkt die Gleichstellung, und es stärkt unseren Arbeitsmarkt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns schlicht nicht leisten, vorhandenes Potenzial ungenutzt zu lassen. (Vereinzelter Beifass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Hinzu kommt: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat im Jahr 2024 festgestellt, dass nahezu alle geprüften Reformmodelle zu Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe führen würden. Gerade Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen und mehreren Kindern könnten bei Entfall des Ehegattensplittings im Gegenzug spürbar entlastet werden, weil mit jedem Kind die steuerliche Belastung sinkt. Das ist zielgenauer und familienorientierter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meine Damen und Herren, eines ist mir dabei besonders wichtig zu betonen: Eine solche Reform würde nicht in Lebensmodelle eingreifen. Für bestehende Ehen sollte es Bestandsschutz geben. Niemandem würde vorgeschrieben, wie er oder sie zu leben hat. Es geht nicht um gesellschaftliche Vorgaben, es geht nicht um eine Bewertung, sondern allein um steuerliche Fairness. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Das Leistungsprinzip bliebe gewahrt, aber die steuerliche Anerkennung würde sich stärker an der Verantwortung für Kinder orientieren und weniger am Trauschein. Nach meinem Eindruck sind wir uns darin auch alle einig. Zusammengefasst sage ich: Eine Weiterentwicklung des Splittingtarifs hin zu einem Familiensplitting wäre ein Weg in die richtige Richtung. Es könnte den Haushalt stärken, den Arbeitsmarkt unterstützen und die Gleichstellung voranbringen. Ich freue mich daher auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, dass die Überweisung federführend in den Finanzausschuss, mitberatend in den Sozialausschuss beantragt werden soll. Deswegen lasse ich jetzt darüber abstimmen, den Antrag Drucksache 20/4102 federführend dem Finanzausschuss, mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das müsste eigentlich einstimmig sein, weil die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen sind. Ich frage aber trotzdem, ob es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4075 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über Arbeitszeit – wieder. Aber in Wahrheit reden wir auch über Respekt, über Gesundheit und über die Zukunft unserer Schulen. Das haben wir vor knapp einem Jahr schon einmal getan. Sie erinnern sich vielleicht: Die SPD hatte beantragt, eine Einladung des Bundeslands Bremen anzunehmen. Die hatten andere Bundesländer gefragt, ob sie nicht teilnehmen wollen an einer Studie, die die Arbeitszeit von Lehrkräften erfasst. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist klar, Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen, nicht irgendwann, nicht optional, sondern grundsätzlich. In Hamburg gibt es seit über 20 Jahren ein Arbeitszeitmodell, das nicht nur den Unterricht zählt, sondern auch Konferenzen, Fortbildungen, Klassenleitungen und besondere Funktionen, differenziert nach Klassenstufen und Fächern. Im März 2025 teilte die damalige Bildungsministerin Karin Prien mit, Schleswig-Holstein werde sich mit diesem Thema in dieser Legislaturperiode nicht mehr befassen. Ein Haushaltsantrag von CDU und (Martin Habersaat) Grünen zum Haushalt 2026 lässt mich nun hoffen, dass Frau Prien auch in diesem Punkt falsch lag, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nun haben Sie sich in Ihrem Haushaltsantrag nicht auf Bremen bezogen, sondern auf Sachsen. Aber entscheidend ist aus meiner Sicht vor allem, dass wir bei dem Thema vorankommen. Die Studie, die Sachsen zu diesem Thema durchgeführt hat, brachte jedenfalls einige ganz interessante Erkenntnisse. Vollzeitlehrkräfte in Sachsen – kam heraus – arbeiten in etwa so viel wie vorgesehen. Allerdings ist die Belastung im Schuljahr sehr unterschiedlich verteilt. Teilzeitlehrkräfte arbeiten mehr, Schulleitungen arbeiten deutlich mehr, als sie sollten – in Sachsen. Und es gibt große individuelle Unterschiede zwischen den Lehrkräften. Nun gab es an der sächsischen Erhebung auch Mängel – ich würde uns nicht empfehlen, die zu übernehmen –, beispielsweise im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen. Es wurde zum Beispiel für die Eingabe unplausibler Daten angedroht, dass es dienstrechtliche Konsequenzen gäbe. (Lachen Serpil Midyatli [SPD]) Das motivierte viele nicht so richtig zu einer Teilnahme, und manche haben dann auch lieber manche Eingabe weggelassen. Zum Beispiel blieben Krankheiten in den Ferien unbeachtet, und, und, und. Es ist aber leicht, an die entsprechenden Kritikpunkte aus Sachsen zu kommen und diese hier entsprechend zu beachten. Ich spreche regelmäßig mit Lehrkräften in Schleswig-Holstein, und fast alle sagen mir, die Unterrichtsstunden sind das eine, die eigentliche Arbeit passiert daneben: Vorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen, Förderpläne, Vertretungen, Klassenfahrten, Organisation. Die Belastungen haben zugenommen, und manchmal fühlt man sich regelrecht ver‑ – auf den Arm genommen. Da lässt die Günther-Regierung zum Beispiel mit viel Aplomb drei Jahre lang an fünf Standorten erforschen, ob zusätzliche Verwaltungskräfte, Schulleitungen und Lehrkräfte vielleicht entlasten können. Da deutet sich ein halbes Jahr vor Abschluss dieser Studie an: Ja, sie können. Und dann ruft man alle Beteiligten im Bildungsministerium zusammen und teilt mit: Bitte suchen Sie sich ab den Sommerferien einen anderen Job, wir beenden das Projekt. Viele Aufgaben tauchen in unseren Pflichtstundentabellen kaum auf. Wir tun so, als ließe sich der Lehrerberuf auf 28 Stunden an der Grundschule oder 25,5 Unterrichtsstunden am Gymnasium reduzieren. Das ist realitätsfern, und die Folgen sehen wir ja längst: Nur 16 Prozent der Lehrkräfte erreichen überhaupt die reguläre Altersgrenze im aktiven Dienst. Gleichzeitig steigt die Zahl derer, die wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig ausscheiden. Die Landesregierung erklärte den Lehrkräften bisher ernsthaft, sie müssten nur ihre Aufgaben im Rahmen ihres persönlichen Zeitmanagements erledigen. (Birte Pauls [SPD]: Genau!) Oder die Landesregierung brachte zum Vortrag, es sei doch ein Privileg, einen Arbeitstag ohne Stechuhr verbringen zu dürfen. Das wird weder dem Problem gerecht noch den Ansprüchen an Respekt an unsere Lehrkräfte. Ich glaube, wir haben es hier nicht mit individuellen Zeitmanagementproblemen zu tun, sondern mit einem strukturellen Thema, und dafür ist nun mal die Politik zuständig. (Beifall SPD und SSW) Meine Damen und Herren, es wäre schön, wenn wir gemeinsam diese Verantwortung annehmen. Mein Vorschlag ist, dass wir diesen Antrag in den Bildungsausschuss überweisen. Dort wird uns im März nämlich ein Vortrag des Bildungsministeriums erreichen, das die sächsische Studie und ein Projekt der Telekom Stiftung selber auswerten wollte. Dann könnten wir im März im Bildungsausschuss sofort beschließen, wie es weitergehen soll. Denn es kann ja niemand ein Interesse daran haben – Herr Koch, Sie sicherlich am allerwenigsten –, dieses Thema in die nächste Legislaturperiode zu vertagen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Balasus das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der SPD liest, könnte man zunächst den Eindruck gewinnen, mit der Forderung nach einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte werde politisches Neuland betreten. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, viele der angesprochenen Punkte befinden sich längst in Umsetzung. Die SPD fordert, die Einführung von Arbeitszeitmodellen inklusive Arbeitszeiterfassung voranzutreiben und zu prüfen, ob eine Organisationsuntersuchung nach sächsischem Vorbild geeig- (Martin Balasus) net sein könnte. So hat Kollege Habersaat das gerade ausgeführt. Genau diese Schritte – sagte er auch – hat der Landtag bereits im März letzten Jahres, März 2025, auf der Grundlage unseres Alternativantrages beschlossen. Wir haben vereinbart, die Studie des Freistaates Sachsen auszuwerten, die Ergebnisse des Projektes der Deutschen Telekom Stiftung, an der übrigens auch Schulen aus Schleswig-Holstein beteiligt sind, einzubeziehen und die Erkenntnisse aus dem Pilotvorhaben in Bremen auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Dieser Arbeitsauftrag ist klar formuliert, und er wird auch umgesetzt.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Kollege Balasus, Entschuldigung! – An die Besuchertribüne: Es ist nicht zulässig, von dort oben Filmaufnahmen zu machen.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Das Bildungsministerium hat für den 5. März 2026 einen Bericht im Bildungsausschuss angemeldet, also in zwei oder drei Wochen. Das sollte Kollege Habersaat – das sagte er ja auch gerade – als Vorsitzender des Ausschusses natürlich wissen. Das weiß er auch. (Martin Habersaat [SPD]: Muss er!) – Ja, muss er, richtig. Deswegen stellt sich die Frage, warum wir so umfangreich darüber diskutieren. Wir sind da, glaube ich, gar nicht weit auseinander. Der Ausschuss wird dort, ganz genau wie im Antrag der Koalition aus dem letzten Jahr gefordert, ausführlich informiert und kann auf dieser Grundlage anschließend fundiert über den aktuellen Stand beraten. Darüber hinaus – gut aufgepasst! – haben die regierungstragenden Fraktionen im Haushalt 2026 insgesamt 750.000 Euro für eine Organisationsuntersuchung im Bereich des Schuldienstes eingestellt. Grundlage für diese Entscheidung war unter anderem der Austausch mit den sächsischen Kollegen. Das ist ja auch der Wunsch im SPD-Antrag. Damit schaffen wir die Voraussetzung, ein komplettes Schuljahr, nämlich vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027, wissenschaftlich begleitet zu untersuchen. Also, das wäre möglich. Sehr häufig kommt der Vorwurf, es gehe immer nur um Prüfaufträge. Das ist hier überhaupt nicht der Fall. Hier geht es um ganz konkrete Mittel, um eine sinnvolle Projektstruktur. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke. – Gleichzeitig wissen wir, das Thema Arbeitszeiterfassung ist komplex. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung formuliert. Zugleich diskutieren die Länder über mögliche Bereichsausnahmen, weil die Tätigkeit von Lehrkräften nicht unbedingt mit anderen Arbeiten zu vergleichen ist. Bei vielen kann man ja klassisch mit der Stechuhr messen. Das ist bei Lehrerinnen und Lehrern nicht so einfach der Fall. Sie kennen alle den Spruch: Lehrer haben vormittags recht, nachmittags frei. Der stimmte noch nie, und der stimmt heute weniger denn je. Also, Aufgaben von Lehrkräften heute sind: Unterricht, Vorund Nachbereitung, Elterngespräche, Konferenzen, Klassenfahrten, Korrekturen, und so weiter, und so weiter. Das Ganze ist natürlich nicht immer gleich strukturiert. Man muss höchst flexibel sein. Das Ganze ist individuell geprägt und nicht starr planbar. Gerade deshalb braucht es Sorgfalt und eine belastbare Datengrundlage; denn es geht um unsere Lehrkräfte. Sie leisten Enormes in Zeiten wachsender Heterogenität und einer hohen Erwartungshaltung – die Erwartungen nehmen nämlich auch stetig zu – sowie in einer Zeit mit vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über Arbeitszeit sprechen, dann sprechen wir auch über Arbeitsgesundheit, über die Attraktivität des Berufs und über Wertschätzung. Deshalb ist es richtig, dass wir uns dem Thema strukturiert und auf Basis gesicherter Erkenntnisse nähern. Die im SPD-Antrag aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen des bereits beschlossenen Vorgehens umfassend behandelt. Vor diesem Hintergrund halten wir es für absolut sinnvoll, den Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen – Kollege Habersaat hat das gerade beantragt; wir werden dem folgen – und das Ganze gemeinsam mit dem bereits geplanten Bericht am 5. März zu diskutieren. Da das Thema eigentlich schon komplett redundant ist, wir es hier besprochen haben und auch nicht so viel Neues dabei ist, hätte man jetzt auch sagen können: Wir wollen das nicht. – Uns ist aber ein gutes Miteinander sehr wichtig, und es ist auch ein ganz wichtiges Thema. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber noch einmal in Ruhe sprechen. Denn am Ende geht es darum, gute und verantwortungsvolle Entscheidungen für unsere Schulen, für unsere Lehrkräfte zu treffen. – Vielen Dank. (Martin Balasus) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Uta Röpcke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Röpcke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Habersaat, Sie präsentieren uns heute einen Antrag, der vor allem eines ist, nämlich ein Déjà-vu. Damit wir aus diesem Déjà-vu ein bisschen herauskommen, haben wir uns entschieden, wenigstens die Redner_innen mal auszutauschen. (Heiterkeit SPD – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie könnten ihm auch einfach zustimmen!) Statt meinem Kollegen Malte Krüger spreche ich heute zu dem Thema. An unserer inhaltlichen Positionierung wird das allerdings – fürchte ich – nichts ändern. Geschätzter Kollege Martin Habersaat, Sie haben das Thema letztes Jahr schon einmal aufgebracht; Sie haben davon berichtet. Neu ist einzig die Erzählung in Ihrer Begründung. Weil wir Ihren Antrag 2025 abgelehnt haben, unterstellen Sie nun, wir hätten eine neu erwachte Bereitschaft, nachdem im Haushalt die Mittel für ein Gutachten eingeplant sind. Das ist ein interessantes politisches Framing. Leider hat es mit der Realität nicht viel zu tun. Wir bleiben nämlich genau bei dem 2025 beschlossenen und vereinbarten Verfahren. Für den kommenden Bildungsausschuss steht das Thema auf der Tagesordnung; der Kollege Balasus hat es erwähnt. (Martin Habersaat [SPD]: Ich auch!) Da werden wir uns gemeinsam damit auseinandersetzten und beraten, wie wir in Schleswig- Holstein weitermachen wollen. Was ich allerdings nicht verstehe: Dieser Termin und das Thema stehen schon länger, und Sie sind der Ausschussvorsitzende. Warum beantragen Sie jetzt noch einmal, dass wir die nötigen Schritte und diesen Prüfauftrag machen müssen? Das ist für mich nur schwer zu verstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ebenso schwer ist zu verstehen: Die entscheidende Frage, was aus der Arbeitszeiterfassung am Ende eigentlich genau folgen soll, bleibt unbeantwortet. Dabei sollte das doch eigentlich die zentrale Leitfrage sein, denn wir wollen Überlastungen nicht nur dokumentieren, sondern sie auch reduzieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Genau deshalb ist der Verweis auf Sachsen kein gutes Argument für einen schnellen Beschluss, sondern eher ein Argument für ein klug durchdachtes und auf Schleswig-Holstein zugeschnittenes Stufenmodell. Es gilt, erst die Datengrundlage zu schaffen, dann einen Piloten aufzusetzen und am Ende daraus verbindliche Entlastungen abzuleiten.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Kollegin Röpcke, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung, Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin Röpcke. – Wenn Sie das Beispiel Sachsen kritisch sehen, dann können Sie mir bestimmt erklären, warum Sie sich trotzdem dafür entschieden haben, genau Sachsen als Beispiel in Ihren Haushaltsantrag zu schreiben und auf Sachsen zu rekurrieren. – Weil wir uns natürlich mit dem Beispiel Sachsen auseinandersetzen können. Das ist bis jetzt die größte und deswegen die einzige Studie, auf die wir rekurrieren können. Wir können uns mit dem sächsischen Modell kritisch auseinandersetzen. Da wurde zum Beispiel gefunden, dass die Streuung sehr groß ist; das haben Sie selbst gesagt. Die Frage nach dem Belastungsempfinden, die beleuchtet wurde, und viele andere Punkte sind weitere Dinge, mit denen wir uns auseinandersetzen wollen. Es ist halt das einzige umfassende Modell, das es in dieser Form gibt. Das ist der Grund dafür, warum wir das benannt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Kollegin Waldinger-Thiering hat in der letzten Plenardebatte einmal das Beispiel Dänemark erwähnt. Der Blick nach Dänemark ist immer wertvoll. (Christian Dirschauer [SSW]: Das stimmt!) Aber auch hier müssen wir die Frage nach der Vergleichbarkeit stellen. Wie ich bei meiner Beschäftigung damit verstanden habe, läuft dort vieles einerseits über die Berech- (Uta Röpcke) nung von Jahresarbeitszeiten und andererseits über konkrete Arbeits- und Aufgabenpläne. Es gibt aber eine Kritik an dem dänischen Modell. Ich habe gelesen, wenn die Arbeitszeit nur erfasst wird, ohne gleichzeitig echte Entlastungsmechanismen damit zu verbinden, könne das für Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung sein und als Steuerungs- oder Kontrollinstrument wahrgenommen werden. So war zumindest meine Beschäftigung damit. Für mich bedeutet das in der Konklusion: Von Dänemark lernen heißt in diesem Fall nicht, genau das schnell aufzusetzen, was dort schon gemacht wird. Von Dänemark lernen kann in diesem Fall nur heißen: klare und auf Schleswig-Holstein angepasste Systeme, Mitbestimmung und für SchleswigHolstein definierte Ziele. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dazu gehört, dass wir eine klare Rechts- und Datenschutzarchitektur brauchen. Wir brauchen Klarheit über konkrete Entlastungswirkungen und über verbindliche Einbindungen der Personalvertretungen – das kam hier noch gar nicht zur Sprache –, denn Arbeitszeiterfassung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss strukturelle Verbesserungen ermöglichen. Sonst ist sie wirklich wertlos. Was schlagen wir stattdessen vor? Erstens. Wir holen das Thema aus dieser Ewiggrüßt-das-Murmeltier-Plenum-Show in die fachliche Bearbeitung. Zweitens. Wir schaffen eine belastbare Grundlage. Das im Haushalt vorgesehene Prognos-Gutachten soll den schulischen Alltag realistisch abbilden. Drittens. Ein Blick nach Sachsen bedeutet eine Auseinandersetzung mit den dort vielen offenen Fragen. Welche Arbeitszeitlogik gilt? Wie werden Spitzen abgefedert? Wie werden Teilzeit und besondere Belastungen fair abgebildet? Welche Ausgleichsmechanismen greifen wirklich, und welche Entlastungsmaßnahmen sind dann verbindlich? Und zuletzt: Ein Blick nach Bremen zeigt, wie man ein solches Instrument praktisch in Schulen verankern kann, ohne dass es zum nächsten Verwaltungstool wird, das die Lehrkräfte nachts füttern müssen. Damit bin ich noch einmal bei der GEW und den Kollegien. Wer Arbeitszeit erfasst, darf die Verantwortung am Ende nicht bei den Lehrkräften abladen. Das Ziel muss sein, Arbeitsorganisationen zu verändern, Aufgaben zu priorisieren und Unterstützungssysteme so auszustatten, dass die Schule ein besserer Ort wird. Wer Lehrkräfte wirklich entlasten will, muss umsichtig und klug und gemeinsam Hand in Hand mit den Gewerkschaften und Sozialpolitiker_innen handeln. Denn viele soziale und gesellschaftliche Herausforderungen landen im Klassenraum und verstärken zusätzlich die Belastung unserer Lehrkräfte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte sprechen, dann tun wir das, weil wir schlicht nicht belastbar wissen, wie viele Stunden unsere Lehrkräfte eigentlich an unseren Schulen arbeiten. Dabei ist klar, dass die Aufgabenbilder und Anforderungen an die Lehrkräfte heute andere sind als vor 20 oder vor zehn Jahren. Aktuell wissen wir nur, dass es erhebliche Unterschiede zwischen Schularten, Fächern und individuellen Aufgabenprofilen gibt. Wir wissen auch, dass Klassenleitung, Inklusion, Elternkommunikation und Schulentwicklung Zeit kosten und Zeit brauchen. Wir erfassen diese Zeiten aber systematisch einfach nicht – das ist im Jahr 2026 nicht mehr zeitgemäß –, obwohl das letztlich seit 2022 rechtlich verankert und gefordert ist. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wenn wir über Verbesserungen beim Lehrerberuf reden wollen, dann brauchen wir erst einmal eine verlässliche und belastbare Bestandsaufnahme, was Lehrer eigentlich tun. Eine Arbeitszeiterfassung schafft dabei Transparenz, die es im aktuellen System so einfach nicht gibt. Derzeit wird die Arbeitszeit von Lehrkräften im Wesentlichen über das Pflichtstundenmodell abgebildet. Doch Unterricht ist eben nur ein Teil dieser Arbeit. Korrekturen, Vorbereitung, Konferenzen, Elterngespräche, Fortbildungen und Schulentwicklung sind unverzichtbare Bestandteile dieses Berufs, und wenn wir diese Aufgaben ernst nehmen, müssen (Anne Riecke) wir sie sichtbar machen. Mit einer Arbeitszeiterfassung kann dies geschehen. (Beifall SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP]) Klar ist bisher nur, dass Lehrkräften im aktuellen Schulalltag einfach viel zu wenig Zeit für echten Unterricht bleibt. Viel zu viel Zeit wird aufgewendet für Aufgaben, die nicht zum originären Lehrerberuf gehören. Aber auch die Anzahl an Konferenzen und Abstimmungen hat über die Jahre immer weiter zugenommen. Auch die heterogene Schülerschaft, die in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat, fordert immer mehr Einsatz und Ressourcen. Mit dem Versuch einer transparenten Zeiterfassung können wir also vor allem zwei Dinge erreichen. Dass wir herausfinden, wofür die Lehrkräfte ihre Zeit eigentlich aufwenden. Nur so können wir zum Beispiel erkennen, wo es bei Verwaltungsaufgaben, bei Dokumentationspflichten, bei Schulkonferenzen klar Entlastung braucht. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW] – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Zum anderen würde eine Zeiterfassung die Grundlage bilden können, um endlich ordentlich über Lehrergesundheit zu sprechen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir könnten feststellen, wo eine Überarbeitung droht, wo die Belastung vielleicht zu hoch ist, und an welchen Stellen sich die Arbeit eventuell verdichtet. Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels sind solche Entwicklungen doppelt problematisch. Wenn wir junge Menschen für den Lehrerberuf gewinnen wollen, müssen wir ehrlich sagen können, was sie erwartet. Wer Transparenz schafft, erhöht die Attraktivität des Berufes. Wer hingegen an intransparenten Strukturen festhält, sendet das Signal, dass man vielleicht lieber nicht so genau hinschaut. Wenn wir junge Menschen für den Lehrerberuf begeistern wollen, dann sollten wir ein Berufsbild schaffen, bei dem nicht über die Hälfte der dort arbeitenden Menschen frühzeitig in den Ruhestand gehen beziehungsweise gehen müssen, weil sie nämlich nicht mehr können. Es sollte bei einer Arbeitszeiterfassung auch nicht darum gehen, dass wir mit starren Modellen arbeiten, die haarklein vorschreiben, wann genau und wie genau gearbeitet werden soll. Im Schulbetrieb wird es nie ohne eine gewisse Flexibilität gehen. Diese sollten wir in jedem Fall erhalten, und es sollte möglich sein, punktuell mehr arbeiten zu können. (Beifall FDP und SSW) Was wir verhindern müssen, ist eine dauerhafte strukturelle Überlastung, die zu Krankheit, Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung führt, weil das Pensum in der heutigen Form mit den heutigen Aufgaben teilweise einfach nicht mehr in Schule zu bewältigen ist. Eine Arbeitszeiterfassung sollte also der Auftakt sein, die übrigens von allen Lehrerverbänden gefordert wird, die grundlegende Aufgabenverteilung und ihren Zeitaufwand bei den Lehrkräften zu erfassen und in einem zweiten Schritt zu analysieren und zu überdenken. Die Aufgaben, die Lehrkräfte haben sollten, sollten sich immer zuerst daran orientieren, dass guter Unterricht geleistet werden kann. Da müssen wir wieder hinkommen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir hier im Landtag einen nahezu gleichlautenden Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte diskutiert. Seinerzeit war der Antrag unter anderem mit einem Prüfauftrag versehen, ob und wie sich das Land Schleswig-Holstein der Bremer Initiative zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung anschließen könnte. Der Antrag wurde abgelehnt, und die Koalition kam mit einem Alternativantrag. Das wurde auch schon von der Kollegin Uta Röpcke genannt. Mittlerweile sind die Bremer weiter. Dort wurde beschlossen, für das Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften einzuführen. Ein entsprechender Evaluationsbericht soll demnach Anfang 2028 vorliegen. Angedacht war dabei, dass die Erkenntnisse der sächsischen Studie in die Bremer Planung einfließen sollen – so weit, so gut. Das Sächsische Staatsministerium hat im Frühjahr 2024 eine groß angelegte Arbeitszeituntersuchung unter den sächsischen Lehrkräften durchgeführt. Über 4.000 zufällig ausgewählte Lehrkräfte und (Jette Waldinger-Thiering) Schulleitungen nahmen verpflichtend an der Untersuchung teil. Die teilnehmenden Personen wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Über den Zeitraum eines Schuljahres wurden die Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem webbasierten Zeiterfassungstool gesammelt. Zusätzlich wurden Befragungen zur Zeiterfassung durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt vor. Damit hat Sachsen eine belastbare Datengrundlage über alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten von Lehrkräften und Schulleitungen. Das gilt für den Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und vor allem für die verschiedenen außerunterrichtlichen Tätigkeiten. In einem groben Überblick lautet das Ergebnis der Untersuchung: Schulleitungen arbeiten im Schnitt über das gesamte Schuljahr 7,8 Prozent mehr als ihr individuelles Soll, Teilzeitkräfte lagen mit 5,8 Prozent ebenfalls darüber und Vollzeitlehrkräfte mit minus 0,6 Prozent unter ihrem Soll. Wie gesagt, das ist ein grober Überblick. Die Studie ist jedoch viel umfangreicher, sodass die Ergebnisse nun in einem interdisziplinär besetzten Expertengremium beraten werden und daraus Handlungsempfehlungen erfolgen sollen. Zumindest hat Sachsen nun eine Grundlage, mit der sie politisch weiterarbeiten können. Hiervon sind wir in Schleswig-Holstein noch weit entfernt. Das ist wirklich nicht gut, denn wir haben bisher keine Grundlage, mit der wir datenbasiert arbeiten können, sodass wir wissen, wie es bei unseren Lehrkräften aussieht und wie viel Arbeitszeit hinter einer Unterrichtsstunde steckt. Aus Sicht des SSW kann es gerade für unsere Lehrerinnen und Lehrer daher nur von Vorteil sein, wenn wir endlich einen umfangreichen Überblick haben. Allein auf Grundlage dessen lassen sich entsprechende Arbeitsmodelle für Lehrkräfte entwickeln, die dem Schutz der Lehrkräfte dienlich sind. Die Landesregierung kann sich hier winden, wie sie will. Wir kommen nicht umhin, für Lehrkräfte eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Arbeitszeiterfassung ist kein Wunschdenken der Opposition, sondern sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer in der EU. Entsprechend hat das EuGH bereits 2019 geurteilt. Auch das Bundesarbeitsgericht hat 2022 im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes entschieden, dass für Beamte und damit auch verbeamtete Lehrkräfte die Arbeitszeiterfassung einzuführen ist. Im Übrigen gilt dies bereits für angestellte Lehrerinnen und Lehrer. Über kurz oder lang wird es also kommen. Daher sollten wir die Chance nutzen, uns rechtzeitig in den Prozess der Mitgestaltung einzubinden. Ich möchte einmal in Richtung meiner geschätzten Kollegin Uta Röpcke sagen: Es ist immer gut, einen Blick nach Dänemark, nach Skandinavien zu werfen. Das lohnt sich immer. (Heiterkeit und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] –

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Nur nicht beim Wildschweinzaun!) Meine Uhr läuft weiter: Sicherlich gibt es in dem neuen Arbeitszeiterfassungsmodell ein paar Hindernisse, nämlich zum Beispiel dass man am Wochenende nicht arbeiten darf, weil die Gewerkschaften das so miteinander verhandelt haben. Aber das müssten wir nicht unbedingt in der Form übernehmen, weil wir viele Teile nicht übernommen haben. Aber nichtsdestotrotz ist eine ehrliche Zeiterfassung auch Arbeitsschutz. Das macht es einfach wichtig, für die ganzen Teilzeitlehrkräfte einfach einmal zu sehen, wie hoch die Arbeitsbelastung als Teilzeitlehrkraft eigentlich ist. Dann kriegen wir nämlich richtig Butter bei die Fische. Insofern stimmen wir dem Antrag der SPD zu. (Beifall SSW und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich unserer Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich wie immer, dass wir hier in diesem Haus über Bildung diskutieren. Deswegen freue ich mich auch über diesen Antrag. Wir haben, glaube ich, schon viele Facetten jetzt gehört, die dieses Thema umfasst. Ich nenne noch mal ein paar: Wie kann die tatsächliche Jahresarbeitszeit von Lehrkräften in den Blick genommen werden? Wie können die vielfältigen Aufgaben, die den Beruf im Übrigen sehr attraktiv machen, gut bewältigt und ausgeführt werden? Wie kann es gelingen, dabei gesund zu bleiben und die Gesundheit zu erhalten? Vor allen Dingen – auch das haben wir schon gehört –: Über welche Aufgaben reden wir eigentlich? Wir reden über Unterricht, wir reden über Vor- und Nachbereitung; wir reden über Teamzeiten, denn wir reden über Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team; wir reden über Schulentwicklung. All das wollen wir in einen Kontext bringen. Dazu, ob das so einfach in Arbeitszeitmodellen erfasst (Ministerin Dr. Dorit Stenke) werden kann, haben wir jetzt schon viele Aspekte gehört. Es ist eben alles andere als trivial. Deswegen müssen wir uns intensiver damit beschäftigen; deswegen haben wir den Auftrag bekommen, dazu ein Vorhaben auf den Weg zu bringen. Wir haben den Auftrag bekommen, eine Studie auf den Weg zu bringen, und genau das werden wir tun. Wir wollen Überlastungen sichtbar machen; wir wollen in der Folge zeigen, wie man die Arbeitsbedingungen verbessern kann. Das ist schon gesagt worden: Wir wollen bürokratischen Aufwand für die Lehrkräfte vermeiden. Frau Riecke, da bin ich total bei Ihnen, weil es dann so wäre, als wollte man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wir wollen natürlich auch die Flexibilität in diesem Beruf erhalten, weil das ein hohes Attraktivitätsmerkmal ist. Eine eigenverantwortliche Zeiteinteilung ist für viele Lehrkräfte ein ganz wichtiges Gut und im Übrigen ein Motiv, diesen Beruf zu wählen. Ich möchte noch einmal deutlich klarstellen: Auch ohne systematische Zeiterfassung bewegen wir uns weiterhin im Rahmen des geltenden Rechts. Es ist noch nicht abschließend verhandelt worden, ob es für bestimmte Berufsgruppen Bereichsausnahmen geben wird und geben soll. Deswegen haben wir gar keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Ich begrüße die fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Da es Ihnen ja manchmal schwerfällt, Unterschiede zu meiner Vorgängerin zu erkennen, freue ich mich, dass Sie bei diesem Thema einen Unterschied finden können. (Beifall Martin Habersaat [SPD] – Christopher Vogt [FDP]: Mehr davon, Frau Ministerin!) – Ja, ich arbeite an mir. (Demonstrativer Beifall FDP, Serpil Midyatli [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Deswegen freue ich mich sehr, dass wir am 5. März 2026 tatsächlich im Bildungsausschuss intensiver darüber sprechen werden. Denn Sie wissen ja: Viele Themen im Bildungsbereich sind sehr komplex, und ich bin sehr dafür, diese Komplexität auszuloten und in den Blick zu nehmen, weil es für viele Themen in unserer heutigen Zeit keine einfachen Lösungen gibt. Deswegen freue ich mich sehr. Das möchte ich kurz sagen, bevor wir dann ja in die Diskussion im Bildungsausschuss ausführlich einsteigen können. Es gibt im Moment drei Zugänge, mit denen wir uns intensiv beschäftigen. Das eine ist die schon genannte Arbeitszeitstudie aus dem Freistaat Sachsen, die sehr viele Vorteile bietet, weil sie zum ersten Mal eine solch systematische Erfassung auf den Weg gebracht hat. Wir haben auch schon gehört, sie ist nicht das Modell, das wir kopieren wollen, und das uns dann an der Stelle nicht weiterbringt. Deswegen gucken wir sehr intensiv und sind im Sounding Board für das Bremer Erfassungsmodell vertreten. Die sind jetzt mit der Pilotierungsphase am Ende und werden ab dem kommenden Schuljahr einmal an zehn Schulen ausprobieren, wie das aussehen kann. Auch das wird uns gewisse Erkenntnisse bringen, auf die wir uns weiter stützen wollen. Wir sind seit zwei Jahren in einem Projekt mit einigen anderen Ländern, wo wir uns sehr intensiv mit den Fragen beschäftigen: Was können denn überhaupt Arbeitszeitmodelle sein? Wie kann Jahresarbeitszeit gestaltet werden? Wie muss die Gestaltung eines innovativen Schultages und einer innovativen Schulwoche – noch weiter gedacht: eines innovativen Schuljahres – eigentlich heute aussehen, die auch Elemente von veränderten Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise KI, wie beispielsweise eine andere Stundeneinteilung im Alltag und all diese Fragestellungen mehr berücksichtigt? – Ich glaube, all das zeigt, dass dieses Thema sehr viel umfänglicher ist, als nur über die Frage eines Erfassungstools zu sprechen. Deswegen freue ich mich, dass wir das Thema weiter vertiefen werden. Danke für die Gelegenheit dazu. Ich bin froh, dass wir auch heute hier noch einmal deutlich machen konnten, dass wir an diesem Thema systematisch und evidenzbasiert arbeiten wollen, damit wir zu guten Entscheidungen für Schleswig-Holstein kommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bekannt gewordene Anschreiben, dass das zuständige Bundesamt BAMF am 9. Februar 2026 verteilt hat, hat viele überrascht: nicht nur dessen Empfänger, die Träger der bundesgeförderten Integrationskurse, sondern auch viele andere. Denn daraus geht hervor, dass bis auf Weiteres keine Zulassungen mehr für freiwillige Teilnahmen an Integrationskursen erfolgen werden. Freiwillige Teilnahme: Das klingt zunächst nach einer nachrangigen Maßnahme. Doch wer genauer hinschaut, erkennt sehr schnell die Tragweite dieser Entscheidung. Denn nur ein Teil der Geflüchteten hat einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an Integrationskursen. Etwa 40 Prozent haben keinen Anspruch. Die Zulassung zur freiwilligen Teilnahme nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes betrifft Menschen im laufenden Asylverfahren, Menschen mit Duldung, Unionsbürgerinnen und ‑bürger sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Es geht hier also nicht um Einzelfälle, sondern um schätzungsweise 130.000 Menschen allein in diesem Jahr. Das Argument, man wolle lediglich Geflüchtete mit langfristiger Bleibeperspektive unterstützen, überzeugt aus unserer Sicht nicht. Denn bei vielen Menschen im Asylverfahren ist ja noch gar nicht klar, wie ihre Bleibeperspektive am Ende sein wird. Gerade in dieser Phase entscheidet sich doch, ob die Integration gelingen wird oder ob sie am Ende scheitern wird. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn es ist ja nun mal leider so: Bis zu einem Aufenthaltstitel können bekanntermaßen manchmal Jahre vergehen. Die Prüfung muss natürlich generell schneller werden, aber man muss ja mit den Realitäten arbeiten, wie sie sind. Der Spracherwerb ist aus unserer Sicht der Schlüssel zur Integration. Je früher Menschen Deutsch lernen, desto schneller können sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Das ist unser ausdrücklicher Wunsch. Denn dort wird in aller Regel noch immer ein recht hohes Sprachniveau vorausgesetzt. Deshalb ist dieser Spracherwerb so wichtig. Jede Verzögerung der Integration kostet den Staat im Zweifel am Ende deutlich mehr, als er für diese Integrationskurse ausgeben müsste. (Beifall FDP, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und als würde das nicht ausreichen, führt dieser Zulassungsstopp bei Integrationskursen auch noch dazu, dass manche der noch geplanten Kurse gar nicht stattfinden können, weil es zu wenige Teilnehmer gibt. Das schafft Unsicherheit für die Träger und führt dazu, dass auch diejenigen, die einen Anspruch auf eine Kursteilnahme haben, im Zweifel länger warten müssen. Der Hinweis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Betroffene könnten ja jetzt auf eigene Kosten an den Kursen teilnehmen, geht meines Erachtens an der Realität dieser Menschen völlig vorbei. Denn rund 3.000 Euro pro Kurs ist für die allermeisten der betroffenen Menschen in Wahrheit doch kaum zu stemmen. (Beifall FDP und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb schlagen auch die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland und in Schleswig-Holstein völlig zu Recht Alarm. Was der Bund hier einspart, werden am Ende wieder Länder und Kommunen (Christopher Vogt) teuer bezahlen müssen. Es kann nicht sein, dass man sich zulasten der Länder und Kommunen den Haushalt konsolidiert. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Fehlende Sprachkenntnisse erschweren nicht nur die Arbeitsmarktintegration, sondern belasten auch die Schulen, die Jobcenter und die sozialen Einrichtungen. Die schwarz-rote Koalition hat den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren in eine massive Schieflage gebracht. Insofern sind Spaßmaßnahmen, (Zuruf Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) die nicht immer Spaß machen, grundsätzlich dringend geboten. Aber jetzt ausgerechnet bei Integrationsmaßnahmen anzufangen, ist aus meiner Sicht schon einigermaßen irre und völlig kontraproduktiv. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Dieser Schritt ist nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern auch gesellschaftlich unsinnig und in meinen Augen gefährlich. Ohne vernünftige Deutschkenntnisse ist Integration praktisch unmöglich. Die Migrationszahlen nach Deutschland sind zuletzt stark zurückgegangen. Allein schon deshalb müssten der Bedarf und somit die Kosten in diesem Bereich eigentlich eh schon deutlich zurückgegangen sein. Innenminister Dobrindt spart also eindeutig an der falschen Stelle. Es muss doch in unserem Interesse sein, dass die Menschen, die in Deutschland bleiben werden, so schnell und so gut wie möglich unsere Sprache lernen. Das wurde anscheinend vor knapp einem Jahr auch in Berlin noch so gesehen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir wollen mehr in Integration investieren, wir für eine Integration von Anfang an.“ Kein Wunder also, dass Dobrindts Alleingang nun auch bei der SPD auf Verwunderung und Gegenwind stößt. Frau Midyatli, Sie werden dort entsprechend deutlich reagieren müssen. (Serpil Midyatli [SPD]: Immer!) Wir tun dies gemeinsam mit unserem Antrag, wofür ich sehr dankbar bin. Der pauschale Zulassungsstopp bei Integrationskursen für Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge aus der Ukraine sowie EU-Bürger ist ein Fehler, der schnellstmöglich und dringend korrigiert werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Die Landesregierung ist also dringend aufgefordert, Herrn Dobrindt hier ein Stoppschild aufzustellen. Frau Ministerin, Sie haben in dieser Frage den Rückhalt des gesamten Parlaments. Es ist schön, dass Herr Dobrindt die Menschen schneller in den Arbeitsmarkt integrieren will, aber dafür muss auch die Voraussetzung geschaffen werden. Deswegen müssen die Integrationskurse für alle wieder kommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Oppositionsführerin und Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Integration ist kein Gnadenakt. Integration ist im Grunde genommen ein Zukunftsversprechen – ein Zukunftsversprechen, das wir als Gesellschaft geben können und, so finde ich, das wir als Gesellschaft auch geben müssen. Zu den Maßnahmen des BAMF und deren Einschränkung will ich einmal sagen: Die werden ja regelmäßig evaluiert und vor allem weiterentwickelt. Es ist interessant, dass gerade diese Evaluation durch das eigene Forschungszentrum – das BAMF hat ein eigenes Forschungszentrum, das die Maßnahmen evaluiert und weiterentwickelt – zu einem positiven Ergebnis gekommen ist, und zwar was ihre Integrationsstrategie anbelangt. Gerade bei den Geflüchteten von 2015 und 2016 wurde festgestellt, dass besonders sprachlich positive Entwicklungen nachgewiesen worden sind. Als ein Grund dafür – hört, hört! – sind die Integrationskurse benannt. Noch nie haben so viele Menschen bei einem Integrationskurs die Sprache erlernt. Dass gerade jetzt leider mindestens ein Mann diese Forschungsergebnisse nicht gelesen hat, ist tatsächlich bitter. Wenn dieser Mann auch noch gerade der Bundesinnenminister ist, wenn das Dobrindt ist, dann ist es besonders bitter. Das werden wir nicht hinnehmen, Kolleginnen und Kollegen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD, SSW, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich will auch einmal ganz deutlich sagen: Ich bin es wirklich leid, dass wir immer wieder darüber sprechen müssen, wie wichtig Integration ist, wie wichtig Sprache ist. Aber wenn vor allem ein Bundesinnenminister das immer noch nicht kapiert hat, dann wird er es wahrscheinlich auch nicht mehr kapieren. Es steht auch diametral – das hat mein Kollege Vogt auch schon gesagt – der früheren Arbeitserlaubnis entgegen, die jetzt erteilt werden soll. Denn gerade für die Aufnahme von Arbeit sind diese Kurse so wichtig. Das ist auch ein Grund mehr für unsere Position, die wir heute jetzt hier alle miteinander teilen. Ich will auch daran erinnern, bereits 2005 unter Merkel Integration zum Kernthema erhoben wurde – mit dem Fokus, dass wir die Sprachkenntnisse brauchen, um die Menschen nachhaltig in Arbeit zu integrieren. Also, liebe CDU – zumindest in Berlin – und CSU, was ist da passiert? Die Zahl wurde schon genannt: Wenn wir Dobrindt nicht stoppen, dann sind 130.000 Menschen allein dieses Jahr betroffen. Ganz ehrlich, diese Menschen wollen sich integrieren, diese Menschen wollen die Sprache lernen, aber dank Minister Dobrindt werden dann daraus 130.000 Menschen, über die die Union dann wieder schimpfen kann, weil die die Sprache nicht gelernt haben, weil die sich ja nicht integriert haben. Ganz ehrlich, da ist schon bei mir irgendwann auch die Geduld am Ende. Dann kommt wahrscheinlich auch wieder der Spruch: Wer sich nicht integrieren will, der soll dann halt eben gehen! – Aber vorher den Menschen die Möglichkeiten dafür nehmen, überhaupt denn Integration gewährleisten zu können – durch Sprache, durch diese Kurse! Das wollen wir uns nicht anhören, und das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen wird der SPD-Teil der Bundesregierung hier sehr, sehr deutlich ein Stoppschild hinstellen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich das nicht hinnehmen werde. (Vereinzelter Beifall SPD) Ich muss ja schon fast sagen: Das ist eine Integrationsverweigerung des Bundesinnenministers. Aber nein, verehrte Kollegen, wir haben damals, und Kollege Vogt hat ja darauf hingewiesen, gerade in der Ampel diese Kurse geöffnet. Das heißt, die sind ja noch gar nicht so lange für alle Menschen zugänglich, und wir hatten dann dafür in SchleswigHolstein notgedrungen diese STAFF-Kurse eingeführt, die einen etwas geringeren Stundenumfang haben. Wir waren eigentlich froh darüber, dass endlich alle, die an Sprachkursen teilnehmen wollen, jetzt Zugang dazu haben. Wenn es uns jetzt nicht so schnell wie möglich gelingt, diese Strukturen zu erhalten, dann müssen wir miteinander auch dafür sorgen, dass diese Ersatzmaßnahmen zumindest vorübergehend so lange ausgeweitet werden, bis wir ihn dann auch dazu gebracht haben. Es hätte sehr, sehr viel Charme – wir reden ja auch immer so: Wenn gespart werden soll, was könnte dann ein anderer Vorschlag sein? –, einen Finanzierungsvorschlag zu machen: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, 14.000 Bundespolizistinnen und ‑polizisten sichern gerade unsere deutschen Grenzen. Allein im letzten Jahr hat das 140 Millionen Euro gekostet. Das wäre mal ein Vorschlag, um hier dann auch tatsächlich etwas einzusparen, was unsinnig ist und unser Land nicht voranbringt. (Beifall SPD) Wirtschaftlich ist es ein Schaden, insbesondere auch für die Integrationskursanbieter_innen – darauf wurde auch schon hingewiesen –, weil nämlich eine Teilnehmerzahl vorgeschrieben ist. Das heißt also, wenn jetzt diese 130.000 Menschen fehlen, insbesondere in einem Land wie Schleswig-Holstein, einem Flächenland, dann wird es tatsächlich dazu führen, dass wir am Ende in vielen Teilen des Landes gar keine Integrationskurse mehr haben werden. Das ist dann wirklich dramatisch. Das ist für mich auch ein Grund zu hinterfragen: Was ist die Absicht des Bundesinnenministers Dobrindt dahinter? – Meine Annahme ist – wie gesagt –: um den Leuten so viele Steine in den Weg zu schmeißen, um dann hinterher zu behaupten, die wollten sich doch alle nicht integrieren. Dann haben wir die Debatte wieder genau an diesem rechten Rand, aus der wir sie eigentlich gerade mit der Integration rausholen wollten.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir im Land lassen uns nicht auseinander dividieren. Bei allem Ärger über Herrn Dobrindt bin ich froh, dass wir jetzt hier gemeinsam vorgehen können. Wir ziehen unseren Antrag zurück, weil wir jetzt ja einen gemeinsamen Antrag haben. – Vielen herzlichen Dank. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Seyran Papo das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Seyran Papo CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist ein wichtiger Bestandteil der Integration. Integration ist der Schlüssel zu Teilhabe unmittelbar vor Ort. Sprachkompetenz kann der schnelle und nachhaltige Einstieg in Arbeit und Beruf sein. Für diejenigen, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, muss es selbstverständlich sein, unsere Sprache zu lernen. Nun hat das Bundesinnenministerium die finanzielle Förderung für geduldete Ukrainer und einige Asylbewerber im laufenden Verfahren gekürzt. Wir sind uns alle einig, dass unser Land ein hohes Interesse daran hat, auch für diese Gruppen Perspektiven zu schaffen. Wir wollen integrieren, wir wollen nicht trennen, sondern wir wollen vereinen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb ist der vollständige Erhalt der Sprachförderung für uns so wichtig. Es steht außer Frage, dass wir über die Bleibeperspektiven von Ausländerinnen und Ausländern sprechen müssen. Genau das machen wir. Integration in unserer Gesellschaft und in unser Land gelingt vor allem durch folgende Schritte. An allererster Stelle stehen der Wille und die Motivation der Ausländerinnen und Ausländer. Denn wer sich nicht integrieren will, wer unsere Sprache nicht lernen will, der wird auch keine Chancen nutzen. Wer sich nicht integrieren will, der wird unser Land wahrscheinlich auch wieder verlassen müssen. An zweiter Stelle stehen die Chancen und das Angebot, sich bei uns zu integrieren. Dafür sind Integrations- und Deutschkurse eine wichtige Grundlage. Deshalb ist es unsere Aufgabe, als Land dafür Sorge zu tragen, dass der Bund ein entsprechendes Angebot schafft. Deshalb bitten wir die Landesregierung darum, sich beim Bund für den Erhalt der Finanzierung und entsprechenden Zugänge zur Sprachförderung einzusetzen. (Beifall CDU) Wenn wir hier nicht ansetzen und die entsprechenden Angebote und Chancen schaffen, dann setzen wir die falschen Prioritäten. An dritter Stelle steht die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft. Denn auch wir müssen integrieren wollen. Auch wir müssen Menschen willkommen heißen. In einer Gesellschaft voller Ablehnung könnte Integration nicht gelingen. Es ist unsere Aufgabe, für die Menschen, die zu uns kommen, die sich integrieren wollen, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen – unabhängig davon, ob am Ende alle, die zu uns kommen, auf Dauer bleiben können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, in diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme des vorliegenden Antrags der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den anderen mit antragstellenden Fraktionen für die konstruktive und zielführende Arbeit bedanken. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Ich muss gar nicht groß nach eigenen Worten suchen. Ich nehme einfach die Worte vom Unternehmer im Netzwerk „Vielfalt ist Zukunft“, das mit über 180 Betrieben diese Woche einen offenen Brief an Bundesinnenminister Dobrindt geschrieben hat. Da heißt es unter anderem: „Sprachförderung ist keine flankierende Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration – sie ist ihre Grundlage.“ Die Wirtschaftsunternehmen fordern Dobrindt am Ende des Briefes nicht nur auf, seinen Integrationskurs-Zulassungsstopp zurückzunehmen, sondern auch, die „Sprachförderung als wirtschaftliche Zuzierung des Gesamtprogramms Sprache dauerhaft und verlässlich zu sichern.“ – Als Grüne können wir das nur unterschreiben. Ich bin froh, dass die Wirtschaft Stellung bezieht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Catharina Johanna Nies) Der BMI-Zulassungsstopp kam Anfang Februar 2026 in Form eines Träger-Rundschreibens und bezieht sich auf diejenigen Asylbewerber_innen, geduldeten Unionsbürger_innen und Ukrainer_innen, die keine Integrationskursverpflichtung durch ein Jobcenter, eine Asylbewerberleistungsstelle oder eine Ausländerbehörde erhalten, sondern bisher freiwillig einen Antrag auf einen Deutschkurs gestellt haben. Laut Integrationskurs-Statistik waren 98.000 Menschen im ersten Halbjahr 2025 in dieser Gruppe und haben im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten auf freiwilligen Antrag einen Kursplatz erhalten – 98.000 Menschen. Das ist in etwa die Größe derjenigen, denen ein Zugang ab jetzt jährlich verbaut werden soll. Anstatt nach dem großen Aufschrei, den dieser Schritt hervorgerufen hat, zurückzurudern, kündigt der Bundesinnenminister nun an: Dieser Personenkreis soll alternativ den Zugang zu einem Erstorientierungskurs bekommen, zu den sogenannten EOKKursen. Das sei das maßgeschneiderte Angebot für alle. Achtung an der Bahnsteigkante: „maßgeschneidert“ heißt in diesem Fall nichts anderes als stark reduziertes Angebot. Integrationskurse haben bis zu 600 Unterrichtseinheiten und enden mit einer Abschlussprüfung für ein Sprachzertifikat auf B-1-Niveau. Das ist in Deutschland die Voraussetzung, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die EOKKurse haben dagegen nur 300 Unterrichtseinheiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, hat die Auswirkungen von solchen kurzen Sprachkursen auf den Berufseinstieg untersucht. Es zeigte sich, dass ein Deutschkurs mit 300 Unterrichtseinheiten wie ein EOK-Kurs keinen signifikanten Einfluss auf die Beschäftigung Geflüchteter hat, weder sieben Monate, zwölf noch 22 Monate nach ihrer Ankunft. Die Teilnahme verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht. Wie ist es bei den Integrationskursen? – Die Forschenden fanden anhand eines Vergleichs der Dynamik der Beschäftigungsquoten heraus, dass Geflüchtete, die an einem Integrationskurs teilnahmen, eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit hatten, nach Abschluss des Kurses zu arbeiten. Die Wirksamkeit ist eine völlig andere. Die Teilnahme an einem Integrationskurs hat sich als Erfolgsfaktor gezeigt. Es gibt nur wenige entscheidende Türöffner in der Integrationspolitik, von denen ich bisher dachte, dass sich Bund und Länder darin einig sind, dass es ohne sie nicht geht. Das sind die Sprachkurse. Das waren die bundesfinanzierten Integrationskurse. Ich dachte immer, das wäre Konsens. Ich frage mich, was sich daran im BMI geändert hat. Bevor der Bundesinnenminister diesen Konsens aufkündigt, sollte er wenigstens die Befunde aus Forschung und Wirtschaft anhören und die sogenannte Neustrukturierung der Integrationsförderung, wie sie jetzt genannt wird, wissenschaftlich fundiert angehen. Wenn man will, dass geflüchtete Menschen hier ankommen, sich gesellschaftlich einbringen, dass keine Parallelgesellschaften entstehen, und wenn man propagiert, die Sozialleistungsausgaben reduzieren zu wollen, dann muss man den Leuten auch das Erlernen der deutschen Sprache und einen qualifizierten Berufseinstieg ermöglichen. Das eine passt sonst mit dem anderen nicht zusammen. Das muss auch CSU-Minister Dobrindt klar sein. Ich bin sehr froh, dass wir heute gemeinsam aus dem Landtag heraus ein klares Zeichen nach Berlin senden, den Integrationskurs-Zulassungsstopp zurückzunehmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kollegen! Ein riesiges sprach- und integrationspolitisches Wirrwarr, genau so habe ich die letzten Wochen wahrgenommen. Das Träger-Rundschreiben Integrationskurse hat viel Aufmerksamkeit bekommen, wir haben das schon gehört. Das BAMF hat mitgeteilt, dass Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, EU-Bürger, Geflüchtete mit Duldungsstatus und Geflüchtete aus der Ukraine künftig nicht mehr den Integrationskurs finanziert bekommen. Das heißt, dass nur noch Menschen mit bereits gesicherter Bleibeperspektive die Kurse auf staatliche Kosten besuchen können. Integrationskurse umfassen 600 Deutschstunden und 100 Stunden Orientierung. Die Teilnehmer lernen fünf Tage die Woche sprachliche und kulturelle Grundlagen des Landes, in dem sie Sicherheit finden wollen. Sie beenden ihren Kurs mit Abschlusstest und erlangen Nachweise und weitere Zertifika- (Sybilla Nitsch) te. Das ist in Deutschland wichtig, und auch das lernen sie in den Kursen. Dass ausgerechnet diese Kurse drastisch gekürzt werden sollen, ist auf ein breites gesellschaftliches Unverständnis gestoßen. Kommunen, Unternehmerverbände, Handwerkskammern, Volkshochschulen, Sozialverbände, Geflüchtetenverbände, alle sind entgeistert, und es herrscht eindeutige Einigkeit zu diesem Missstand der Bundespolitik. Wir müssen natürlich als Erstes die Situation der geflüchteten Menschen im Auge haben, aber im Folgemoment lohnt sich auch der Blick auf die Strukturen. Die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen gilt weiterhin für die Integrationskurse, aber der potenzielle Personenkreis schrumpft jetzt ungemein. Das bedeutet, dass Kurse ab jetzt geschoben werden, nicht zustande kommen, dass angestellte Lehrkräfte entlassen werden müssen und sich selbstständige Honorarkräfte, die keine Aufträge erhalten, jetzt umorientieren. Aktuell laufen bundesweit rund 19.500 Integrationskurse mit etwa 300 Teilnehmern. 31 Prozent von ihnen sind Ukrainer, 19 Prozent befinden sich in einem laufenden Asylverfahren, und knapp neun Prozent sollen Bürgerinnen und Bürger der EU sein. Allein anhand dieser Zahlen wird deutlich: Die neuen Bundesvorgaben sorgen vor allem für eines, und zwar dafür, dass funktionierende Strukturen auch bei uns im Land wegbrechen. Letzten Sonntag folgte dann die Ankündigung, die Arbeitsverbote, die für Geflüchtete in Asylverfahren gelten, früher aufzuheben. In Zukunft sollen sie auf drei Monate beschränkt sein statt wie bisher auf ein halbes Jahr. So weit, so gut, das könnte man loben. Aber ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Man kann das eine nicht tun und das andere lassen. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn Spracherwerb, Arbeit, Beruf, aber vor allem die gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben dieser Personen sind eng miteinander verbunden. Das kann nicht in Erstorientierungskursen aufgefangen werden, wie Dobrindt es ab dem kommenden Herbst vorsieht. Denn im Gegensatz zu den normalen Integrationskursen mit 600 Unterrichtsstunden und 100 Orientierungsstunden umfassen diese Kurse nur knapp die Hälfte der Zeit. Sie vermitteln grundlegende Sprachkenntnisse, ja, aber das reicht nicht aus. Langfristig verzögert sich der Eintritt in den Arbeitsmarkt, weil es oftmals nicht ohne bestimmte Zertifikate und Nachweise geht. Sprachkenntnisse auf B-1-Niveau sind häufig einfach die Grundvoraussetzung für Ausbildung und Beruf. Gerade in Schleswig-Holstein brauchen wir für unsere Betriebe, für unser Handwerk dezentrale Strukturen für den Spracherwerb und die Integration. Meine klare Überzeugung als SSW-Abgeordnete ist, dass es viel sinnvoller wäre, mehr auf Arbeits- und Ausbildungsduldung zu gucken, bevor man überlegt, viele Millionen Euro auszugeben, um Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Die einzigen Argumente für die Maßnahmen, die Dobrindt erlassen hat, waren ein härterer Kurs und Kosteneinsparung. Das steht fest. Aber hier wird an der falschen Stelle gespart. Kurzfristig mag sich das im Haushalt vielleicht niederschlagen, aber langfristig verzögert sich der Berufseinstieg. Sprachbarrieren und fehlende Qualifikation sind eben immer noch das stärkste Argument dafür, dass man die Arbeitsmarktintegration fördert. Das beweisen unzählige Studien. Wer ständig mehr Integration fordert und beklagt, dass sie angeblich nicht funktioniert, sollte ihre Grundlage nicht kaputt machen und menschenunwürdige Regelungen beschließen. Ich bin froh, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag dagegen ein Zeichen setzen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Eines möchte ich noch kurz – auch mit den Eindrücken der gestrigen Gedenkveranstaltung – klarstellen: Ich kann es nicht verstehen, ich kann es überhaupt nicht verstehen, welche Gründe dafür sprechen sollten, Ukrainer oder Geduldete aus vielen Ländern von den Integrationskursen auszuschließen. Sie sind bei uns, weil in ihren Ländern Kriege wüten. Wir sollten ihnen jede Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Integration geben, und wir wissen alle: Das geht am besten über die Sprache. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich unserer Integrationsministerin Aminata Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch ich möchte damit starten und (Ministerin Aminata Touré) beginnen, dass ich es für ein sehr starkes politisches Signal halte, dass wir hier fraktionsübergreifend, parlaments- und regierungsübergreifend die gemeinsame Position vertreten, dass die Kürzungen bei den Integrationskursen keinen Sinn ergeben. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass das ein wichtiges Zeichen ist, weil wir hier doch Folgendes gemeinsam in SchleswigHolstein für uns feststellen müssen: Wir haben einen Fach- und Arbeitskräftemangel, der sich dramatisch auf unsere Gesellschaft auswirken wird. Das Potenzial derer nicht zu nutzen, die hier sind und Bereitschaft zeigen, sich einzubringen, die arbeiten wollen, die unabhängig sein wollen, ergibt weder integrations- noch wirtschaftspolitisch einen Sinn. Deshalb habe ich mich auch umgehend dazu geäußert, dass ich diese politische Entscheidung für falsch halte, und ich werde mich entsprechend der Anträge oder des gemeinsamen Antrags, den es jetzt gibt, natürlich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Kürzung zurückgenommen wird. Sie wissen, wie wichtig es mir, wie wichtig es uns als Landesregierung ist, die Menschen von Tag eins an hier zu integrieren. Wir haben die Sprachkurse aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus, die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit auch aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Kommunen, damit die Bemühungen, die wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen haben, dann auch lückenlos stattfinden, bis wir die Menschen in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt haben. Letzten Monat habe ich – wie angekündigt – für Schleswig-Holstein die Initiative „Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit“ in den Bundesrat eingebracht. Denn wir brauchen bundesrechtliche Anpassungen, damit Menschen ein Bleiberecht bekommen können, die in Ausbildung oder in Arbeit sind. Wir können das leider nicht allein in Schleswig-Holstein regeln. Deshalb verstehen wir auch den Kurs des Bundes nicht. Es ist eine Rolle rückwärts, wenn man Menschen die Teilnahme an den Kursen verweigert. Übrigens möchte ich an dieser Stelle auch einmal betonen, dass wir als Länder vorab nicht informiert worden sind, und auch die Sprachkursträger wurden vorher nicht informiert. Schon seit November letzten Jahres gab es eine seltsame Entwicklung, denn es wurden Anträge zur Zulassung ganz ohne Begründung ausgesetzt. Jetzt ergibt das Ganze natürlich Sinn, denn es war politisch durchaus vorbereitet. Wir haben es in der Debatte gehört: Es wird gestattete, geduldete Ukrainer_innen und Unionsbürger_innen betreffen, und es ist schade, dass die gute Entscheidung der Vorgängerregierung zurückgenommen worden ist, den Zugang zu den Integrationskursen auszuweiten. Denn den Preis dafür werden wir als Gesellschaft im doppelten Sinne zahlen. Menschen in ungewollter staatlicher Abhängigkeit zu lassen, weil man ihnen den Weg zum Arbeitsmarkt erschwert, wenn sie keine oder schlechte Sprachkenntnisse haben, obwohl man gerade Debatten um Sozialstaatsreformen führt, ergibt zusammengenommen nicht so viel Sinn. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die haushälterische Begründung ist nicht so ganz nachvollziehbar, hatten wir doch gerade im letzten Jahr beobachten können, dass die Mittel erhöht worden sind. Der Bund muss bundesweit ein ausreichendes Angebot an Integrationskursen bereitstellen. Was bedeutet das eigentlich ganz konkret für uns in Schleswig-Holstein? – Nach heutiger Einschätzung gehen wir davon aus, dass ein Drittel aller potenziell Teilnehmenden dann nicht an diesen Kursen teilnehmen kann. Das sind ungefähr 2.000 Personen. Wir haben gerade in der Debatte auch gehört: Wir werden das als Länder nicht komplett kompensieren können. Wir haben durchaus schon eigene Landeskurse. Wir haben die STAFF-Kurse. Wir geben 6 Millionen Euro für diejenigen aus, die nicht an diesen Bundesintegrationskursen teilnehmen können. Aber wir werden es nicht stemmen können, das grundsätzlich zu übernehmen. Am Sonntag – einige haben das eben gerade schon angesprochen; auch Sie, Abgeordnete Nitsch – hat man sich ja erst einmal gefreut, als der Bundesinnenminister einen guten politischen Vorschlag gemacht hat, nämlich die Arbeitsverbote in den ersten drei Monaten aufzuheben. Ich glaube, dass das ein richtig guter Schritt ist. Ich finde auch, man muss so ehrlich in politischen Debatten sein, wenn etwas gut läuft – auch wenn man viele andere Maßnahmen vorher vielleicht nicht gut fand –, das positiv zu betonen. Das tue ich an dieser Stelle. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Seyran Papo [CDU], Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) (Ministerin Aminata Touré) Aber ich glaube, man muss das eben in einem Zusammenhang sehen, und man muss deswegen auch zeitgleich darüber nachdenken, was es eigentlich bedeutet, die Arbeitsaufnahme frühzeitig zu ermöglichen, aber die Sprachkurse nicht zu ermöglichen. Das muss man im Zusammenhang sehen. Ich hoffe, dass die Debatten in Berlin dazu führen werden, dass man diese Kürzungen bei den Integrationskursen zurücknehmen wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Abgeordneten Midyatli? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja, gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich glaube, das ist nur ein halber Schritt, den Dobrindt dort geht, und ich glaube, auch dort werden wir aktiv bleiben müssen. Denn es reicht nicht, den Arbeitsmarktzugang jetzt zu erleichtern, dann aber trotzdem zu sagen: „Es nützt nichts, ich entscheide trotzdem, ob du dann bleiben kannst oder nicht!“ Also ich finde: Wer arbeitet, soll und darf auch bleiben. Da hoffe ich dann natürlich auch auf Ihre Initiative, dass wir dort in Berlin gemeinsam wieder etwas bewegen können. (Vereinzelter Beifall SPD) – Dankeschön. Ja. Darauf antworte ich auch sehr gern. Ich hoffe auch sehr darauf und setze auch sehr doll vor allem auf die CDU- und SPD-geführten Bundesländer und natürlich auch auf Baden-Württemberg, dass man dort unserer Bundesratsinitiative zustimmt. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) Deswegen hoffe ich, dass auch Sie sich dafür einsetzen werden, dass Ihre Kollegen und Kolleginnen dieser Bundesratsinitiative zustimmen werden. Nächste Woche Freitag wird das im Bundesrat abgestimmt, und wir setzen wirklich alles Mögliche in Bewegung, damit es da eine Veränderung gibt. Also von daher teile ich das. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Frage der Abgeordneten Midyatli? – Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Weil es gerade so gut passt, Frau Ministerin: Ihre Staatssekretärin weiß das. Ich habe mehrere Fälle von entweder jungen Auszubildenden oder Menschen, die in Arbeit sind, deren Ausbildungsverträge nicht anerkannt werden, deren Arbeitserlaubnisse entzogen werden und die jetzt sozusagen kurz vor der Abschiebung stehen. Ich höre hier, dass ein großes Wohlwollen besteht, aber der Alltag bei mir und auf meinem Schreibtisch ist tatsächlich ein ganz anderer. Wenn wir da mit dem Beratungserlass einmal ein bisschen schneller sein würden, dann könnten wir auch den anderen Bundesländern sagen: Schaut mal, wir machen alles Mögliche und nutzen zumindest unsere Ermessensspielräume aus! Aber ich weiß natürlich, dass eine Bundesgesetzgebung, eine Verbesserung dort uns natürlich noch besser helfen würde. Aber wie gesagt: Junge Menschen, Menschen, die in Arbeit sind, werden gerade in Schleswig-Holstein abgeschoben, und das kann nicht im Sinne Ihrer Politik sein. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja, Abgeordnete Midyatli, das ist ja genau der Grund, warum ich die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht habe. Denn wir können die Beratungserlasse noch und nöcher anpassen. Wir tun das übrigens derzeit, und wir verweisen darauf, dass man den Ermessensspielraum maximal ausschöpfen soll, damit man eben guckt, welchen bestehenden Aufenthaltstitel man schon nutzen kann. Aber wenn wir uns jetzt einmal angucken, welche Titel es bereits gibt, zum Beispiel die Ausbildungsduldung oder die Beschäftigungsduldung, dann stellen wir ja fest, dass tatsächlich gerade einmal zwei bis drei Prozent der Geduldeten überhaupt davon profitieren können. Das ist ja der Grund, warum ich immer wieder darauf beharre zu sagen: Egal wie liberal wir in Schleswig-Holstein, als Land oder auch als Kommunen drauf sind, am Ende des Tages muss der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin ins Bundesgesetz gucken und sich daran orientieren. Deswegen können wir hier nicht stehen bleiben. (Ministerin Aminata Touré) Wir haben die Notwendigkeit, das Bundesgesetz zu verändern. Deswegen werbe ich darum, dass genau das, was in der Bundesratsinitiative drinsteht, auch Bundesgesetz wird. Wenn ich Ihre Unterstützung dabei habe, sind wir doch alle der gleichen Meinung. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Es ist notwendig, dass wir die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, voranbringen. Sonst koppeln wir die Menschen an das, was Dobrindt jetzt auf den Weg bringen möchte. Wir bringen Menschen in eine Situation, dass sie ausschließlich Helfertätigkeiten ausführen können und da nicht rauskommen. Ich glaube, auch daran haben wir gemeinsam kein Interesse. Was tun wir jetzt als Schleswig-Holstein, wenn diese Veränderung kommen sollte? – Wir bleiben dran, den Druck Richtung Bund zu erhöhen. Wir schauen uns aber auch an, was wir auf Landesebene tun können. Wir können durchaus – und das tun wir gerade – mit den entsprechenden Behörden sprechen, mit dem Jobcenter, den Ausländerbehörden, Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weil die ja wiederum die Möglichkeit haben, zu Verpflichtungen der Kurse aufzurufen. Wir möchten das übergangsweise so machen. Aber ich glaube trotzdem – und das knüpft ein bisschen an das an, was Sie eben gesagt haben, Frau Midyatli –, wenn wir immer Brücken bauen und nach Alternativen schauen müssen, weil bundespolitische Entscheidungen oder Gesetze da sind, die das schwerer machen, dann macht es das definitiv für den Alltag der Menschen, für die Betriebe komplizierter. Sie wissen alle, dass wir gemeinsam mit den Betrieben, mit dem UVNord, mit der Flüchtlingsbeauftragten, mit der Gewerkschaft diese Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben, weil wir alle der Überzeugung sind, dass es notwendig ist, Menschen in Arbeit zu bringen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde, das ist eine tolle Position, die wir hier in Schleswig-Holstein haben – und heute gemeinsam auch noch mit dem Parlament. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. – Das war's. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Lehnert

Die Ministerin hat ihre Redezeit um 42 Sekunden erweitert. Diese würde theoretisch auch den Fraktionen zur Verfügung stehen. – Ich sehe allerdings keine Wortmeldungen, deswegen schließe ich die Beratung. Die Fraktionen von SPD und FDP haben mir mitgeteilt, dass ihre ursprünglichen Anträge erledigt sind beziehungsweise zurückgezogen werden und wir deshalb zur Sachabstimmung über den gemeinsamen Alternativantrag von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW mit der Drucksache 20/4157 (neu) kommen können. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, deswegen lasse ich in der Sache abstimmen. Wer diesem gemeinsamen Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung: 13:00 bis 15:01 Uhr)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir mit der Nachmittagssitzung anfangen können. Ich darf auch bitten, auf der Tribüne das Filmen und Fotografieren einzustellen. – Danke schön. Ich eröffne die Nachmittagssitzung des Landtags. Bevor ich Tagesordnungspunkt 28 aufrufe, Leitfaden zur Umsetzung der Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Dänischen Schule Süderbrarup. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich habe noch kurz bekannt zu geben, dass sich nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung für heute Nachmittag kurzfristig die Abgeordnete Seyran Papo und der Abgeordnete Peter Lehnert ab 15 Uhr abgemeldet haben. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 28 auf: Leitfaden zur Umsetzung der Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4111 (Vizepräsidentin Beate Raudies) Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein – Landesjugendbeirat einrichten, kommunale Beteiligung absichern und nordische Modelle nutzen Alternativantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4147 (neu) Jugendliche Mitbestimmung auf kommunaler Ebene weiter stärken – landesweite Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4161 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Nielsen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Nielsen CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugend ist unsere Zukunft, und es sollte selbstverständlich sein, diese aktiv in politische Entscheidungsprozesse einzubinden. Das Recht auf politische Bildung sowie demokratische Partizipation von jungen Menschen ist auf verschiedenen Ebenen gesetzlich festgehalten. Infolge der Geltung des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention haben junge Menschen das Recht auf Bildung sowie auf Selbstund Mitbestimmung. Darüber hinaus fordert das Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein, dass junge Menschen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung im Sinne von demokratischer Mitgestaltung befähigt werden. § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein besagt: Wenn die Gemeinde Vorhaben verfolgt, welche die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, dann sind diese in angemessener Weise zu beteiligen. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen: projektbezogen, zum Beispiel in Workshops, Jugendversammlungen oder Jugendforen. In unseren über 1.100 Kommunen gibt es die gewählten Repräsentanten auf Zeit, die Jugendbeiräte oder Jugendparlamente. Zurzeit haben wir gemäß den Angaben des Sozialministeriums 83 Jugendbeiräte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel sollte es sein, flächendeckend Kinder- und Jugendbeiräte einzurichten. Sie sind ein fester Bestandteil der kommunalen Mitbestimmung, ähnlich den Seniorenbeiräten. Zur Unterstützung dieses Vorhabens bitten wir heute um die Erstellung eines Leitfadens zur Gründung von Jugendbeiräten. Dieser Leitfaden soll Vorschläge zur Anwerbung von Jugendlichen, Bekanntmachungen des Gremiums und natürlich zur fachlichen und organisatorischen Begleitung beinhalten. Wenn möglich ist eine Mustersatzung für die Kommunen wünschenswert. Ein solcher Leitfaden kann bei der Gründung von Jugendbeiräten für alle Kommunen helfen und zu mehr Jugendbeteiligung führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe an dieser Stelle darum, das Thema Jugendbeteiligung verstärkt in Schule und Ganztag zu etablieren, um über die Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Denn in den Schulen erreichen wir alle jungen Menschen. Ein weiterer Punkt ist das ehrenamtliche Engagement. Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule wird auf Beschluss der Klassenkonferenz und mit Zustimmung der betreffenden Person im Zeugnis vermerkt. In der Praxis wird diese Option jedoch nur selten genutzt. Engagement muss gewürdigt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es zeigt die Einsatzbereitschaft für unsere Gesellschaft. Zusätzlich kann das ehrenamtliche Engagement die Jugendlichen bei Bewerbungen um einen Praktikumsplatz oder Ausbildungsplatz maßgeblich unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen keine Arbeit und Mühe scheuen, unsere Jugend an demokratische Entscheidungsprozesse heranzuführen und aktiv zu beteiligen. Viele Kreise unterstützen bereits ehrenamtlich geführte Gemeinden mit Konzepten und fachkundiger Begleitung. Doch wie wir sehen, gibt es nicht einmal 100 Kinder- und Jugendbeiräte in unserem Land. Es liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Jugendliche spielen gerade in ganz schön vielen Debatten eine zentrale Rolle. Social-Media-Verbot, Führerscheinkosten, Wehrpflicht, Unterrichtsversorgung, Rente – das sind alles Themen, die Jugendliche sehr direkt betreffen. Gleichzeitig frage ich mich: Wo waren eigentlich die Stimmen junger Menschen in diesen ganzen Debatten? Wo haben sie eine präsente Rolle eingenommen? Wo haben sie einen medialen Vorstoß bringen können? Ehrlich gesagt fallen mir da nicht viele Situationen ein. Das muss sich ändern. Statt nur über sie sollte man auch nicht nur mit ihnen reden – das gibt es ja auch oft –, sondern sie sollten den Raum bekommen, selbst zu sprechen und nicht nur auf unsere Forderungen zu reagieren, sich zu beschweren oder zu sagen, was sie daran ändern würden, sondern ihre eigenen Perspektiven einzubringen, ihre Forderungen, ihre Gedanken und ihre Überlegungen, was sie sich für unsere Gesellschaft wünschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Beteiligung ist in allen Bereichen der Gesellschaft wichtig, aber bei Jugendlichen spielt sie eine ganz besonders wichtige Rolle. Solange wir entscheiden, dass Jugendliche nicht mitwählen dürfen, dass sie nicht entscheiden dürfen, wer in demokratisch legitimierten Parlamenten sitzt, oder sich selbst wählen lassen dürfen, um die Gesellschaft konkret mitzugestalten, müssen Jugendliche die Chance bekommen, sich zu beteiligen, ihre Haltung in anderer Weise einzubringen und gehört zu werden. In Schleswig-Holstein sind wir diesen Schritt extrem früh gegangen und haben mit § 47 f gesagt: Wir wollen, dass Kommunen Jugendliche in allen Fragen beteiligen, die sie betreffen. Wir haben inzwischen aber auch andere Formate entwickelt, wir haben die Jugendaktionskonferenz, PartizipAction, Jugend im Landtag, Schüler:innenvertretung oder Selbstvertretung in verschiedenen Bereichen. Ich finde es gut, dass wir diese Wege gehen, und will die sehr gern weiter ausbauen. Viele der Punkte, die wir in unserem Antrag schildern, kommen direkt aus diesen Gremien. Insbesondere der Leitfaden zur Frage, wie man kommunale Jugendbeteiligung gut umsetzt und wie man Jugendbeiräte gestalten kann, ob sie Antragsrechte haben und vielleicht auch, wie man eine Satzung auf den Weg bringt, kann den Jugendbeiräten helfen, den Weg in der Kommune zu finden. Neben den Beiräten gibt es weitere Themen, die viele bewegen. Das eine ist das Thema Beteiligung, Ehrenamt und dessen Anerkennung. Es gibt zwar die Möglichkeit der Anerkennung in Zeugnissen, aber bisher wird die relativ wenig genutzt, und wir wollen, dass sich das verbessert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Freistellungsmöglichkeiten sind nach wie vor ein großes Thema, und ich höre, dass sich viele Jugendliche in Gremien engagieren und teilweise Schwierigkeiten haben, freigestellt zu werden, wenn es einen wichtigen Vormittagstermin gibt. Da zeigt sich für mich einfach eine Ungerechtigkeit, wenn Erwachsene zu einem wichtigen Gremium gehen und sich einbringen können und bei Jugendlichen gesagt wird; Nee, nee, Schulpflicht, der Vormittagstermin ist leider nicht möglich. In Teilen habe ich das auch mitbekommen, als es um die Beteiligung zur Landesjugendstrategie ging, wo ich mir wirklich dachte, wir wollen, dass Jugendliche mitgestalten; dann muss es möglich sein, zu den Konferenzen zu gehen. Denn sonst erreichen wir unser eigenes Ziel nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also es ist von hohem Wert, dass wir diese verschiedenen Beteiligungsgremien haben. Sie geben uns wichtige Aufgaben, die wir sehr gerne ins Plenum hier einbringen, mit. Viele dieser Gremien haben Verbesserungspotenziale, insbesondere was das Thema Niedrigschwelligkeit angeht, was das Thema Heterogenität angeht. Wir haben immer noch sehr, sehr viele junge Gymnasiast_innen in den Beteiligungsgremien sitzen. Wir haben überraschenderweise mal überdurchschnittlich viele Frauen und sehr viele hier sozialisierte Personen in solchen Beteiligungsgremien sitzen. Ich glaube, wir können da mehr schaffen, wenn wir daran arbeiten, diese Gremien ein bisschen heterogener zu gestalten. Dafür müssen wir uns eben die Strukturen angucken. Deswegen glaube ich, dass wir uns in dem Ziel, das der SSW nach vorne gebracht hat, ein legitimiertes Jugendgremium zu schaffen, einig sind. Wir wollten auch, dass die Landesjugendstrategie das untersucht. Ich bin total gespannt, welche Erkenntnisse uns da erwarten. Ich glaube aber auch, dass wir die Frage gemeinsam unter Beteiligung von Jugendlichen beantworten müssen, wie ein solches Gremium, das nicht alle Menschen umfasst, die sich bereits jetzt in solchen Gremien engagieren, gestaltet sein kann, sondern wie wir Angebote an Personen, die bisher nicht aktiv sind, machen können. Sonst (Nelly Waldeck) bringt dieses Gremium nur eine Doppelstruktur und keinen eigenen Mehrwert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe viel Sympathie dafür und glaube, dass wir, wenn die Jugendstrategie vorliegt, hier gemeinsam auf den Weg kommen, und hoffe, dass wir daran innerhalb des Parlaments fraktionsübergreifend arbeiten können. Ich habe auch die Vorschläge der SPD, die spannende Sachen enthalten, gesehen. Dem Vorschlag, § 47f zu evaluieren, können wir gerne nachkommen. Ich frage mich so ein bisschen, mit welchem Ziel. Ich glaube, die Probleme sind uns durchaus bekannt. Ich frage mich nur, ob man sie über eine gesetzliche Änderung gelöst bekommt oder ob es eher Aspekte sind, wie zum Beispiel die Frage, welches Budget zur Verfügung steht und ob in der Kommune schon eine hauptamtliche Person, die mit bearbeiten kann, bereitsteht. Ich denke, diese Fragen muss man nicht unbedingt gesetzlich regeln. Bisher ist mir da noch kein besonders guter Einfall gekommen, wie das landesweit geregelt werden kann. Hinsichtlich des landesweiten Dachverbands der kommunalen Vertretungen stelle ich mir die Frage, ob man sich damit eine Art Landesjugendbeirat schafft, der gar keiner ist. Ich vermute eher, dass sie für ihre Arbeit konkrete Hinweise, hauptamtliche Personalunterstützung und genug Geld brauchen. Ich glaube, mit unseren Vorschlägen sind wir schon auf einem ganz guten Weg, und ich freue mich, wenn wir die Jugendstrategie im Ausschuss beraten und besprechen können, wie wir zu noch mehr Jugendbeteiligung kommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder sehr unruhig im Haus. Ich möchte doch darum bitten, dass wir den Rednerinnen und Rednern ein bisschen mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn das Gespräch absolut nicht zu vermeiden ist, dann bitte ich, das dann vor die Tür zu verlegen. Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Demokratie lebt nicht nur von schönen Worten. Demokratie lebt davon, dass Menschen sie leben, dass die eigene Stimme zählt, die eigene Meinung etwas bewirkt, und das gilt halt nicht erst ab dem 18. Lebensjahr. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das gilt für heute, für Kinder, für Jugendliche, für diejenigen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen, Anträge formulieren und erwarten dürfen, dass ihre Beteiligung verbindlich ist. Der Antrag von Schwarz-Grün bleibt genau an dieser Stelle unkonkret. Er setzt vordergründig auf einen Leitfaden; wirklich progressiv, sehr mutig. Er setzt auf Hinweise, wie Beteiligung umgesetzt werden kann, auf Empfehlungen. Aber Empfehlungen ersetzen eben keine strukturellen Verpflichtungen. Ein Leitfaden kann Orientierung bieten, doch er schafft keine zusätzlichen Rechte. Er beantwortet nicht die Frage, was passiert, wenn Beteiligung nicht ernst genommen wird. Ich hoffe insgesamt, dass dieser Antrag nicht die Tonalität für die weiteren Maßnahmen beinhaltet, die im Zuge der Kinder- und Jugendstrategie umgesetzt werden sollen. Dieser Ton wäre dann zumindest ein sehr leiser, liebe Kolleg_innen. (Beifall SPD und SSW) Kinder- und Jugendbeiräte sind politische Gremien. Diese Beiräte befassen sich mit realen politischen Entscheidungen, mit Haushaltsfragen, Infrastruktur, Mobilität, Freizeitangeboten, Klimaschutz. Sie formulieren Stellungnahmen, bringen Initiativen ein, fordern Veränderungen und gestalten Politik aktiv vor Ort mit. Wer diese Arbeit ernst nimmt, muss aber auch ihre strukturelle Absicherung ernst nehmen. § 47f der Gemeindeordnung war ein wichtiger Schritt. Aber zwischen gesetzlicher Norm und gelebter Praxis klafft eine Lücke. In manchen Kommunen sind Kinder- und Jugendbeiräte selbstverständlicher Teil politischer Entscheidungsprozesse, und das ist wirklich großartig. In anderen Kommunen existieren solche Gremien hingegen gar nicht oder nur auf dem Papier. Dort fehlt es wahrscheinlich an verbindlichen Strukturen, an klaren Zuständigkeiten oder an manchen Stellen auch am politischen Willen. Es ist ein Hinweis darauf, dass Rechte nicht überall gleich wirksam sind. Demokratische Teilhabe darf aber weder vom Engagement Einzelner noch vom politischen Klima vor Ort abhängen. Deshalb ist die Überprüfung der Wirksamkeit des § 47f wichtig. Sie ist ein po- (Sophia Schiebe) litisches Signal. Beteiligung ist verbindlich, Beteiligung ist Standard. Genau hier setzt unser Antrag an und hat zum Ziel, die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken. Zudem fordern wir eine landesweite unabhängige Servicestelle für Kinder- und Jugendbeiräte, unabhängig, nicht als verlängerter Arm bestehender Strukturen, sondern als fachliche Instanz an der Seite der Jugendbeiräte. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Sie soll beim Landesbeauftragten für politische Bildung angedockt sein und Expertise bündeln, Standards entwickeln, Qualifizierung anbieten und dort unterstützen, wo Beteiligungsrechte nicht ernst genommen oder Verfahren verzögert werden. Beteiligung braucht Professionalität, und Professionalität braucht stabile Struktur. Darüber hinaus fordern wir in unserem Antrag eine strukturierte landesweite Vertretung der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte, eine Landesvertretung, die kontinuierlich arbeitet, Erfahrung bündelt und Themen aus den Kommunen systematisch auf die Landesebene trägt. Das ist mehr als Austausch. Es geht um politische Rückkopplung. Entscheidungen auf Landesebene betreffen junge Menschen unmittelbar. Ihre Perspektiven aus den Kommunen müssen also ebenso systematisch zurückgespielt werden. Dieser Landesbeirat kann dann perspektivisch eine tragende Säule für weitergehende Beteiligungsstrukturen für eine gesamte Jugendvertretung auf Landesebene sein. Wer über eine institutionalisierte Jugendvertretung nachdenkt, braucht eine belastbare Grundlage, und diese besteht eben auch aus starken kommunalen Beiräten, unabhängiger Unterstützung und verbindlicher Vernetzung. Im Unterschied zum Antrag von Schwarz-Grün geht es dabei nicht nur um die Begleitung bestehender Praxis, sondern um deren strukturelle Weiterentwicklung, nicht um lose Empfehlungen, sondern um eine institutionelle Verankerung. Der Antrag des SSW bringt zusätzliche Vorschläge in die Debatte ein, insbesondere im Hinblick auf landesweite Beteiligungsformate. Auch für uns manifestiert sich die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur in Beiräten, und wir finden viele dieser Ansätze richtig gut. (Beifall SPD und SSW) Die vorgeschlagenen Modelle werfen noch Fragen nach konkreter Ausgestaltung auf, und an der einen oder anderen Stelle würden wir die Dinge anders verzahnen oder die Gremien vielleicht anderweitig zusammensetzen. Daher sind wir der Auffassung, dass alle Anträge in dem Sozialausschuss noch einmal vertieft beraten werden. Dort kann geprüft werden, wie rechtliche Wirksamkeit, institutionelle Unabhängigkeit und landesweite Repräsentation sinnvoll miteinander verbunden werden. Entscheidend bleibt: Jugendbeteiligung braucht verbindliche Standards, unabhängige Unterstützung und eine klare institutionelle Struktur. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Anne Riecke.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärkung von Jugendbeteiligung ist eine wichtige Aufgabe. Wer früh lernt, Verantwortung zu übernehmen, wer erlebt, dass die eigene Stimme zählt, der entwickelt Vertrauen in demokratische Prozesse. Gerade in Zeiten, in denen politische Debatten rauer werden, in denen sich Diskussionen in soziale Medien verlagern und Polarisierung zunimmt, ist es umso wichtiger, dass junge Menschen reale Räume der Mitwirkung erleben können. (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Das Engagement der jungen Menschen verdient Respekt. Es ist nicht selbstverständlich, dass sie neben Schule, Ausbildung oder Studium Zeit investieren, um sich gegebenenfalls kommunalpolitisch einzubringen. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie Jugendbeiräte und Jugendparlamente und das Ehrenamt besser unterstützt werden können. Demokratie muss konkret erfahrbar sein – in der Gemeindevertretung, im Jugendbeirat, in schulischen Gremien oder in Projekten vor Ort. Viele Jugendliche in Schleswig-Holstein übernehmen bereits Verantwortung. Sie engagieren sich ehrenamtlich, bringen ihre Ideen ein, organisieren Projekte und vertreten die Interessen ihrer Altersgruppen. (Anne Riecke) Sie beraten die Gemeinde- und Stadtvertretungen in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das reicht von Freizeitflächen, Sport- und Jugendangeboten, Schulwegen bis hin zur Digitalisierung in Jugendzentren. Sie bringen Themen aktiv auf die Agenda, indem Beteiligungsformate organisiert werden oder sie Rückmeldungen aus Schulen, Vereinen und Treffpunkten einsammeln und in die Kommunalpolitik zurückspiegeln – aber nicht in allen Gemeinden. Dieses Engagement verdient daher Anerkennung, aber es braucht auch verlässliche Rahmenbedingungen. Es ist aus unserer Sicht besonders wichtig zu überlegen, wie wir vor allem das Ehrenamt stärken können. Wir erleben leider, dass wir Schwierigkeiten haben, ehrenamtliche Stellen zu besetzen oder in vielen Vereinen und Verbänden den passenden Nachwuchs zu finden. Von daher ist es wichtig – der Gedanke ist richtig –, dass wir uns überlegen, wie wir ehrenamtliche Tätigkeit bereits in den Schulen thematisieren. Als Beispiel kann man hier das Internat Louisenlund nennen, in dem das Ehrenamt – wie THW und Feuerwehr – eine feste Verankerung hat und zentraler Teil des pädagogischen Konzeptes ist. Diesen Gedanken weiter in unsere Schulen zu tragen, würde helfen, dem Ehrenamt wieder mehr Anerkennung zu geben. (Beifall FDP) Wer Zeit investiert, Verantwortung übernimmt und sich für das Gemeinwohl einsetzt, leistet einen Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung sichtbar zu machen, ist ein ganz, ganz wichtiges Signal. Anerkennung kann Motivation stärken, ohne den freiwilligen Charakter infrage zu stellen. Es ist daher wichtig, wenn wir in dieser Richtung aktiv werden, und deswegen unterstützen wir diese Anträge und befürworten eine Überweisung in den Ausschuss. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat der Vorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute darüber, wie wir junge Menschen in unserem Land besser beteiligen können. Die Koalition legte uns dazu einen Antrag vor, der viele richtige Worte findet. Ja, Jugendbeiräte leisten einen unschätzbaren Beitrag zur politischen Bildung – dort, wo es sie gibt. Und ja, es ist gut, wenn ehrenamtliches Engagement im Zeugnis gewürdigt wird – absolut. Wir unterstützen das. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, ein Leitfaden und eine Mustersatzung sind am Ende des Tages doch nur bedrucktes Papier. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn wir also Jugendbeteiligung in SchleswigHolstein zukunftsfest machen wollen, dann reicht es nicht, den Weg zu beschreiben – wir müssen ihn auch pflastern und die Hindernisse wegräumen. Bisher ist es in unserem Land doch leider so: Wie ein junger Mensch seine Stimme einbringen kann, hängt massiv davon ab, in welcher Gemeinde er lebt. Schlussendlich ist es den Kommunen freigestellt, wie sie echte Jugendbeteiligung ermöglichen wollen oder ob sie manchmal doch eher ein Placebo servieren. Jugendbeteiligung darf aber kein freiwilliger Zusatz oder ein Gnadenakt der jeweiligen Kommunalpolitik sein. Wir als SSW sagen an der Stelle ganz deutlich: Wir müssen weg von dieser Abhängigkeit vom guten Willen vor Ort. Wir brauchen flächendeckende, verbindliche Standards. Das Recht auf politische Teilhabe, auch schon vor dem Wahlalter, ist kein Privileg, sondern ein Grundpfeiler unserer Demokratie. (Beifall SSW, SPD und FDP) In unserem Alternativantrag zeigen wir, wie es aus unserer Sicht richtig geht. Wir fordern die gesetzliche Verankerung eines echten Landesjugendbeirats – kein Teekränzchen, kein Kaffeeklatschgremium, sondern eine Vertretung mit echten Anhörungsmöglichkeiten bei Gesetzen, einem Initiativrecht und einem eigenen Budget für Projekte. Wir wollen zudem, dass Kinder- und Jugendbeiräte auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert werden, inklusive klarer Rede- und Antragsrechte in den Gremien, und das kann man auf kommunaler Ebene auch machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so oft lohnt sich auch hier ein Blick gen Norden. In Norwegen ist jede Kommune verpflichtet, einen Ungdomsråd zu wählen und die jungen Menschen dort bei allen Themen, die sie betreffen, anzuhören. Da müssen die Kinder und Jugendlichen nicht hoffen und warten, dass ihre Kommune das Thema für ausreichend wichtig erachtet und Formate gestaltet. Nein, da ist es ein Recht der Kinder und Jugendlichen, an demokratischen Prozessen aktiv teilzuhaben. Meine Damen und Herren, in Dänemark haben mittlerweile etwa 60 von 98 Kommunen einen Kinder- und Jugendbeirat, wobei insbesondere die (Christian Dirschauer) Kommune København vormacht, wie es gehen kann. Hier hat der gewählte Kinder- und Jugendbeirat ein hauptamtliches Sekretariat, professionell durchgeführte Wahlen, ein festes Budget, um die Arbeit finanzieren zu können, und das Recht, der Kommunalpolitik Themen zur Behandlung vorzulegen. Es geht also. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) In København können junge Menschen direkt mit Politik und Verwaltung auf Augenhöhe diskutieren. Das stärkt – das ist doch so wichtig, auch gerade in der derzeitigen Zeit – das Vertrauen in die Demokratie und wirkt der Politikverdrossenheit entgegen. Ein Leitfaden zur Gründung von Beiräten kann ein Anfang sein, aber er ist keine Lösung für die strukturellen Defizite. Ein Leitfaden ist zunächst nur eine Bauanleitung; er hilft nur, wenn man auch die richtigen Bauteile und das passende Werkzeug dafür hat. Genau diese Werkzeuge, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, fehlen in Ihrem Antrag. Wenn wir junge Menschen ernst nehmen, dann müssen wir ihnen auch echte Macht und Ressourcen geben. Dazu gehört aus unserer Sicht ein landesweites Jugendbeteiligungsbudget, über das die Jugendlichen selbst entscheiden. Das ist gelebte Demokratie, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Lassen Sie uns also mutig sein: Geben wir der Jugend in Schleswig-Holstein nicht nur ein Handbuch, sondern eine echte Stimme auf allen Ebenen. Ich werbe um Zustimmung für unseren Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für einen Kurzbeitrag erteile ich das Wort der Abgeordneten Birgit Herdejürgen.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Herdejürgen SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt: Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen hat mich ziemlich fassungslos hinterlassen. (Christian Dirschauer [SSW]: Oha!) Ich hatte das Gefühl, in so einer Art Zeitkapsel zu sein – allerdings in Richtung Vergangenheit und nicht in Richtung Zukunft. (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Heiterkeit Sybilla Nitsch [SSW]) Als ich hier im Parlament angefangen habe – das ist 25 Jahre her –, hatten wir hier in SchleswigHolstein ein – ich sage mal – Beteiligungsmanagement, eine Kinder- und Beteiligungsstruktur, die in Deutschland fortschrittlich war. Wir hatten den § 47 f schon länger in der Gemeindeordnung als seit dem Jahr 2000. Das Sozialministerium hat damals eine umfangreiche Begleitung eines Prozesses von Kinder- und Jugendbeteiligung einberufen – unter Begleitung der Universität Lüneburg; damals hieß sie noch nicht Leuphana. Wir haben umfangreiche Projekte zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunen gestartet, und zwar flächendeckend ein ganzes Team, das hier in Schleswig-Holstein ausgeschwärmt ist, um unterschiedliche Beteiligungsprojekte aufzurollen. Kinder- und Jugendbeteiligung – das ist damals ganz klar herausgearbeitet worden – ist nicht nur die Installierung von Kinder- und Jugendbeiräten, sondern das ist viel, viel mehr. (Beifall SPD) Das sind vor allem Beteiligungsformen, die viel fantasievoller sein müssen – sie müssen kinderund jugendgerecht sein. Es reicht nicht, wenn man einfach daherkommt und sagt: „Wir haben hier eine Struktur wie ein Parlament“, und pfropfen das sozusagen diesen Kindern und Jugendlichen auf, sondern es sind Beteiligungsformen gefunden worden, wie Zukunftswerkstätten und ganz wunderbare Sachen. Es gab damals Leitfäden, es gab damals auch Mustersatzungen, und ich frage mich, warum wir diesen ganzen Prozess jetzt, 25 Jahre später, noch mal wieder aufrollen müssen. Was ist denn in den letzten zehn Jahren passiert? Was ist vor allem in den Kommunen passiert? Warum wird das in den Kommunen nicht wahrgenommen? Das ist doch die Frage dahinter. Die Erklärung ist aus meiner Sicht, dass viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker erstens keine Ressourcen zur Verfügung stellen wollen und zweitens sich nicht die Kompetenz nehmen lassen wollen, an einzelnen Entscheidungen letztendlich mitzuwirken; denn es gehört mit zur Kinder- und Jugendbeteiligung, dass diejenigen, die offiziell Politik machen, Kompetenzen abgeben können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Und es geht bei diesem ganzen Prozess nicht nur darum, Demokratie zu lernen und Nachwuchsgewinnung fürs Ehrenamt zu produzieren. Es geht darum anzuerkennen, dass Kinder und Jugendliche Expert_innen in eigener Sache sind und ernst genommen werden wollen. (Birgit Herdejürgen) (Beifall SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Dagmar Hildebrand gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jugendbeteiligung ist richtig und ist wichtig. Ich komme aus Lübeck, wie einige hier wissen, und ich war dort sehr lange im Jugendhilfeausschuss und jugendpolitische Sprecherin. Lübeck hat Geld zur Verfügung gestellt, um Jugendbeteiligung ganz klar umzusetzen. Wir haben jedoch ein ganz anderes Problem: Wir kriegen junge Menschen oftmals nicht mehr gepackt. Und das wird nicht funktionieren, indem wir hier einfach irgendetwas aufstülpen. Unser Antrag ist großartig. (Beifall CDU – Lachen SPD, FDP und SSW) Ich glaube, unsere Ministerin wird in diesem Leitfaden absolut zielorientiert, super sexy junge Menschen motivieren, (Beifall Martin Balasus [CDU]) Bock darauf zu haben, sich einzubringen und Kinder- und Jugendbeteiligung in ihren Kommunen vor Ort umzusetzen. Lasst uns doch bitte erst mal den ersten Schritt machen, und dann gehen wir den zweiten hinterher. Wir kriegen einen Leitfaden. Der Leitfaden wird uns vorgestellt. Wir gehen damit um und bieten den Kommunen, Städten und Gemeinden die Möglichkeit, gewisse Dinge, Prozesse umzusetzen, und geben ihnen eine Handreichung dafür, damit sie dabei nicht alleingelassen werden. (Beifall CDU) Wenn wir das haben, dann machen wir die nächsten Schritte, dann geht es weiter. Ich freue mich auf ganz viel Jugendbeteiligung. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Abgeordnete Hildebrand, beim Wort „super sexy“ kann man zumindest infrage stellen, ob es parlamentarisch ist. Aber ich muss Sie trotzdem noch mal ermahnen, bitte nicht die Tribüne anzusprechen, wie Sie es gerade eben in Ihrer Rede getan haben. Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sollte keinen wundern, dass auch ich eine Meinung zur Kinder- und Jugendbeteiligung habe. (Beifall SSW) In meiner Stadt Eckernförde hatten wir vor vielen Jahren, als ich noch kommunalpolitisch tätig war, einen Kinder- und Jugendbeirat. Die Kinder- und Jugendbeiräte etablieren sich nicht durch ehrenamtliche Tätigkeiten. Wenn wir gucken, dass von 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein genau 90 Kinder- und Jugendbeiräte haben, dann wissen wir auch ohne irgendeinen Leitfaden, wo der Hase im Pfeffer liegt. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Hase liegt nämlich dort im Pfeffer, wo wir keine Hauptamtlichkeit haben, um die Kinder- und Jugendbeiräte zu unterstützen. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Die Kinder und Jugendlichen, die wir ansprechen wollen, müssen durch Hauptamtliche angesprochen werden können. Die Kommunalpolitik ist angesprochen worden. Die steht vor der großen Herausforderung, die Kinder und Jugendlichen zu erreichen, weil sie keinen Kontakt zu den Schulen hat. Als Mittelzentrum hat man auch Kinder und Jugendliche, die morgens in die Stadt, in den Ort zur Schule reinfahren und nachmittags wieder zurückfahren. Da stellt sich die Frage, in welchem Kinder- und Jugendbeirat sie sich beteiligen dürfen, dem, wo sie zur Schule gehen, oder dem in ihrem Heimatort. Wir können das noch ganz viel hoch und runter diskutieren. Unser Landesbeauftragter für politische Bildung mit seinem Team macht einen hervorragenden Einsatz, nämlich genau dafür, Kommunen, Gemeinden darauf vorzubereiten, einmal im Jahr die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat vorzunehmen. Wenn wir über eine Servicestelle sprechen – das wird die Ministerin sicherlich gleich sagen –, dann ist die Frage, wo sie angedockt werden sollte. Es ist immer gut, eine Stelle dort anzudocken, wo es Menschen gibt, die gut darin bewandert sind, dies umzusetzen. Es ist ganz viel gesagt worden. Wenn wir unseren Kindern und Jugendlichen nicht die Möglichkeit geben, an demokratischen Prozessen zu partizipieren, dann sollten wir uns nicht wundern, wenn sie irgendwann die Demokratie wegwählen und sich nicht für die Demokratie entscheiden. Insofern finde ich die Anträge von SPD und vom SSW natürlich großartig. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW und SPD) Ich würde mich freuen, wenn diese beiden Anträge ihre Zustimmung bekommen. (Beifall SSW und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung hat nun die Frau Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich verstehe die Kontroverse gar nicht so doll; denn die Jugendlichen haben sich im Rahmen von Jugend im Landtag schlichtweg gewünscht, dass es einen solchen Leitfaden gibt, und wir erfüllen diesen Wunsch. Es ist doch erst einmal ein gutes Zeichen, dass wir auf Jugendliche hören und das hier umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Frau Abgeordnete Herdejürgen, Sie haben gesagt, vor 25 Jahren hat man das schon mal diskutiert. Ich kann nur sagen, zu dem Zeitpunkt war ich acht Jahre alt. Von daher ist es doch in Ordnung, wenn wir Debatten weiterdrehen und weiter diskutieren und gucken, was man aktualisieren kann. (Martin Habersaat [SPD]: Weiter, aber nicht zurück! – Weiterer Zuruf) – Ich glaube, ich darf mich selber diskriminieren. – Von daher ist es, glaube ich, völlig in Ordnung, wenn junge Menschen den Wunsch formulieren, dass das aktualisiert wird. Die Welt hat sich weitergedreht. Dieser Bitte kommen wir nach, und deswegen freue ich mich über diese Debatte heute. Ich will mitgestalten, ich möchte mich einbringen, ich möchte etwas verändern – genau das ist ein Wunsch, den viele junge Menschen in diesem Land haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Ministerin, gestatten Sie der Frau Abgeordneten Herdejürgen eine Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Herdejürgen SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben von Weiterentwicklung gesprochen, das ist toll. Ich würde darum bitten, dass wir dann, wenn der Leitfaden vorliegt, der ja sehr viel Vorlauf gehabt hat, einfach mal die alten Leitfäden neben den neuen Leitfaden legen und gucken, wo da die Weiterentwicklung stattgefunden hat. Das würde ich mir wünschen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Klar, das ist überhaupt kein Problem. Bei der Gestaltung eines Leitfadens ist es natürlich so, dass man sich den alten anguckt und schaut, was man besser und neuer machen kann. Von daher ist das überhaupt kein Problem. Das können wir gerne diskutieren, wenn er in Kürze auch Ihnen vorliegt. Junge Menschen engagieren sich im Sportverein, in der Jugendfeuerwehr oder in politischen Strukturen, in Parteien, in Jugendbeiräten, in Jugendparlamenten. Das sind Orte, an denen junge Menschen Verantwortung übernehmen. Dort diskutieren sie Vorschläge, organisieren Projekte und wirken bei Entscheidungen mit, die sie unmittelbar betreffen. Das ist keine symbolische Beteiligung, das ist gelebte Demokratie. Wir fördern dieses Engagement als Land schon heute und stellen umfangreiche Informationen zur Verfügung. Um die Beteiligung junger Menschen weiter zu stärken, haben wir uns als Regierung vorgenommen, eine jugendpolitische Strategie zu entwickeln. In den letzten Jahren haben wir das in einem sehr breit angelegten Beteiligungsprozess umgesetzt. Die Landesstrategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung werden wir im Sommer dieses Jahres als Bericht in den Landtag einbringen. Auf kommunaler Ebene sehen wir bereits viele beeindruckende Beispiele gelingender Kinder- und Jugendbeteiligung, zum Beispiel die landesweiten Wahlen #LaWa_SH, die stattgefunden haben, an denen über 50 Kommunen teilgenommen haben. Außerdem hat am letzten Wochenende das landesweite Treffen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretung PartizipAction! in Lütjensee stattgefunden. Mehr als 50 Jugendliche der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte wurden dort fortgebildet. Sie konnten sich untereinander vernetzen und austauschen, um sich dann vor Ort noch mehr und besser erreichen zu können. Dieses Engagement zeigt bereits jetzt, dass eine Beteiligung möglich ist, wenn Strukturen geschaffen und junge Menschen ernst genommen werden. (Ministerin Aminata Touré) Wir sehen aber auch: Viele Jugendliche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeiten gibt oder wie man konkret einen Jugendbeirat gründen kann. Ich danke deshalb den Koalitionsfraktionen für den Antrag. Er fordert uns auf, eine Jugendbeteiligung weiter zu erleichtern, und das tun wir natürlich sehr gerne. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Ziel ist für uns völlig klar. Mehr Jugendliche sollen sich beteiligen können, und sie sollen erleben, dass ihre Stimme zählt. Es wurde der Wunsch von Jugendlichen und vielen anderen geäußert, einen solchen Leitfaden zur Gründung von Kinder- und Jugendgremien zu entwickeln. Wir kommen dieser Bitte nach. Deshalb haben wir zusammen mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung genau das getan – praxisnah, verständlich und niedrigschwellig – und werden den Leitfaden bald veröffentlichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Ministerin, gestatten Sie der Abgeordneten Sophia Schiebe eine Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Vielen herzlichen Dank. – Ich gebe Ihnen recht, dass Jugend im Landtag explizit so einen Leitfaden gefordert hat. Ist es aber nicht genauso richtig, dass sie sich darüber hinaus strukturelle Veränderungen gewünscht haben? Wäre es deswegen vielleicht nicht besser, noch weitergehende Forderungen zu stellen als einen Leitfaden? (Vereinzelter Beifall SPD) – Ich verstehe das nicht als eine Alternative – also einen Leitfaden oder nichts anderes –, sondern ich verstehe das so, dass man sich Schritt für Schritt mit Punkten auseinandersetzen und sie dann umsetzen kann. Ich zählte ja gerade auf beziehungsweise habe gerade dargestellt, was wir an Beteiligungsprozessen und welche Strategie wir landesweit auf den Weg bringen. Von daher verstehe ich das nicht dahin gehend, abschließend einen Leitfaden auf den Weg zu bringen, sondern das ist ein Punkt, den wir gerne voranbringen. In der Debatte ging es darum, warum wir ihn erstellen und ob das notwendig ist. Das ist unsere gemeinsame Antwort darauf.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Gestatten Sie eine weitere Frage der Abgeordneten Schiebe? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Vielen herzlichen Dank. – Sieht die Landesregierung aktuell vor, in einer gewissen Gestaltung eine Jugendvertretung im Bereich des Berichts vorzunehmen? Sie hatten ja schon angekündigt, dass er im Sommer folgen soll. Wird das Teil des Berichts sein? – Bislang ist das noch nicht Teil der Überlegung. Wir werden zusammen mit dem Bildungsministerium das Thema Jugendbeteiligung im schulischen Kontext gerade mit Blick auf demokratische Beteiligungen weiter stärken. Es gibt aber auch heute schon Angebote, zum Beispiel das Programm „Fit für Mitbestimmung“ als Angebot für Schulen. Außerdem haben wir 2025 ein Pilotprojekt durchgeführt, um Akteure aus den Grundschulen zur Partizipation fortzubilden. Des Weiteren steht die Forderung im Raum, stärker für Jugendbeiräte zu werben und digitale Informationsmöglichkeiten auszubauen. Ich halte das alles für richtig. Wenn wir Beteiligung wollen, müssen wir sie sichtbar machen. Wenn wir Engagement wollen, müssen wir Wege aufzeigen. Die Alternativanträge von SPD und SSW zeigen, dass es uns allen ein Anliegen ist, die Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land zu stärken und zu fördern. Uns ist dabei besonders wichtig, mit den Jugendlichen zu gestalten und das nicht über ihre Köpfe hinweg auf den Weg zu bringen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir möchten die Veränderung schaffen, die Kinder und Jugendliche selbst für sich einfordern. Von daher, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete: Wir reden in diesem Parlament oft von gesellschaftlichem Zusammenhalt, von Demokratieförderung und von politischer Mitbestimmung. Jugendbeiräte sind dazu ein konkreter Beitrag. Wer die Jugendbeiräte stärkt, stärkt politische Bildung und investiert in den demokratischen Nachwuchs. Deswegen freue ich mich über die Beteiligung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Ich danke der Ministerin für ihren Bericht und eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Antragstellerin des ursprünglichen Berichtsantrags, die Abgeordnete Annabell Krämer, für die FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wenn ich nicht dünn bin, bin ich nicht attraktiv. Dünn sein ist wichtiger als gesund sein. Das sind nur zwei der zehn Gebote der Pro-Ana-Bewegung. Essstörungen sind in unserem Land keine Randerscheinung. Das haben wir eben gehört. Nein, sie sind schwere psychische Erkrankungen und mit wirklich großem Leid für Betroffene und Familien sowie erheblichen Folgekosten für unser Gesundheitssystem verbunden. Der Bericht der Landesregierung macht einiges deutlich. Anorexia nervosa – Magersucht – ist die psychische Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeit. Das verpflichtet uns zum Handeln, meine werten Kollegen. (Beifall FDP und SSW) Ich möchte feststellen, dass der Bericht fachlich breit angelegt und wissenschaftlich unterlegt ist, und dafür danke ich ausdrücklich. Doch ein Bericht darf kein Selbstzweck sein, und wie ich das eben so vernommen habe, habe ich das Gefühl, als sei alles gut in unserem Land. Es war eine Auflistung, aber es kam nichts dazu, welche Schlüsse wir aus diesen eklatanten Zahlen ziehen. Das hat mich ehrlich gesagt erschreckt. Es gab nichts dazu, was die Landesregierung angeht, um diese exorbitant hohen Zahlen zu reduzieren. Was fehlt, sind belastbare, differenzierte Steuerungsdaten für Schleswig-Holstein: Wie lange warten Betroffene aktuell auf einen Therapieplatz? Dazu sagt der Bericht gar nichts. Wie viele Therapieabbrüche gibt es? Es gibt keine Daten. Wie viele stationär Behandelte finden anschließend nahtlos (Annabell Krämer) ambulante Anschlussversorgung? Zahlen hierzu: Fehlanzeige. Wie hoch ist die Rückfallquote? Auch hier lässt der Bericht Raum für Interpretation. Wir lesen viel über Risikofaktoren, aber wenig über Versorgungsrealität. Werte Kollegen, gerade bei Essstörungen ist Zeit ein kritischer Faktor. Frühzeitige Intervention entscheidet häufig darüber, ob eine Erkrankung chronisch wird. Doch wir haben keine Informationen darüber, ob unser Versorgungssystem früh genug greift. Ja, Social Media verstärkt das Problem. Körperunzufriedenheit und Essstörungssymptome korrelieren mit erheblicher Social-Media-Nutzung. Aber die Kausalität ist auch nicht eindeutig. Daraus ergibt sich auch für uns eine politische Aufgabe. Wir müssen eins wissen: Werden Lehrkräfte auf die ganzen erheblichen Probleme richtig vorbereitet? Gibt es eine Evaluation der Programme? Der Bericht nennt zwar Präventionsangebote, aber keine übergeordnete Strategie. Das Projekt Gänseblümchen in Kiel von Eß-o-Eß ist ein guter Ansatz, wie ich finde. Werte Kollegen, doch Essstörungen kennen keine Stadtgrenzen. Sie entstehen im Zusammenhang psychosozialer, familiärer und gesellschaftlicher Faktoren. Das erfordert Koordination. Darum fordern wir, das Thema Essstörungen fest in die Fachanforderungen der Schulen mit aufzunehmen. Kinder müssen frühzeitig über körperliche und psychische Folgen aufgeklärt werden. Ein erheblicher Anteil stationär behandelter Patientinnen und Patienten ist unter 14 Jahre alt. Wenn das Erkrankungsalter sinkt, müssen Hilfesysteme früher greifen. Gibt es genug spezialisierte Angebote für Kinder unter 14 Jahren? Wie funktioniert die Kooperation zwischen Kinder- und Erwachsenenpsychiatrien? Sind Übergänge strukturiert, oder entstehen erhebliche Versorgungslücken? Auch soziale Faktoren spielen übrigens eine Rolle bei Essstörungen. Menschen mit geringem Einkommen erkranken doppelt so häufig wegen mangelnder Gesundheitskompetenz. Warum sind also Medien- und Gesundheitsbildung nicht stärker verankert, um genau dieser Schieflage entgegenzuwirken? Wir brauchen keine Symbolpolitik oder Social-MediaVerbote. Wir brauchen Bildung, Aufklärung und Sensibilisierung für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und für die gesamte Gesellschaft. Essstörungen sind komplexe Erkrankungen mit vielen Ursachen. Also brauchen wir systematische Lösungen, bessere Datengrundlagen, frühzeitige evidenzbasierte Prävention, Stärkung der Gesundheitsund Medienkompetenz, klare Ressortkooperation und einen schnellen Zugang zu Therapie. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist ganz wichtig, denn – das ist mir ganz wichtig, das hier zu betonen –: Bei Essstörungen entscheidet Zeit über Lebensverläufe. Wir sollten daher diesen Bericht nicht als Abschluss betrachten, sondern als Auftrag, die Lücken zu schließen, die er sichtbar macht. Deshalb würde ich mich sehr über eine Ausschussüberweisung freuen. Meine Damen und Herren, wir haben es gehört: Nach Corona hat sich alles verfestigt. Wer mit offenen Augen durch Schulen geht, sieht das Problem, sieht diese Fokussierung auf das äußere Erscheinungsbild insbesondere bei jungen Mädchen. Ich finde, wir haben dort ein gesellschaftliches Problem. Es ist schlimmer geworden. Es ist wirklich evident. Ich bitte Sie ganz herzlich: Lassen Sie uns Verbesserungen in der Prävention und in der Versorgung vornehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Beate Nielsen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Nielsen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte heute in Vertretung des erkrankten Hauke Hansen folgende Rede: Der heute vorliegende Bericht zeigt, Essstörungen sind auch in Schleswig-Holstein weit verbreitet, insbesondere bei jungen Frauen. In den letzten Jahren wurden in Schleswig-Holstein jährlich jeweils durchschnittlich mehr als 15.000 Patientinnen und Patienten in ambulanter Behandlung und rund 500 Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Der weit überwiegende Teil der Betroffenen ist weiblich. Besonders problematisch ist aus meiner Perspektive der frühe Erkrankungsbeginn. Ein erheblicher Anteil der erstmals stationär Behandelten ist jünger als 14 Jahre. Das bedeutet, wir sprechen hier von Kindern. Kinder befinden sich im Wachstum, Mangelversorgung kann lebenslang gravierende gesundheitliche Folgen haben. Der Bericht macht dabei deutlich, dass die Ursachen vielseitig und vielschichtig sind. Essstörungen sind zunächst psychische Erkrankungen. Sie (Beate Nielsen) gehen häufig mit Körperunzufriedenheit, Schuld und Schamgefühlen sowie einem verzerrten Selbstbild einher. Körperliche Folgen von Mangelernährung können eine erhöhte Infektanfälligkeit, Herzrhythmusstörungen, Kreislaufbeschwerden und Konzentrationsstörungen sein. Bei Magersucht ist zudem das Sterberisiko erhöht. Gleichzeitig entstehen erhebliche Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Bundesweit waren es im Jahr 2023 über 500 Millionen Euro. Eine zentrale Rolle spielt die digitale Lebenswelt. Soziale Medien verstärken Vergleichsdruck und transportieren idealisierte Körperbilder. Etwa jeder fünfte Jugendliche zeigt ein riskantes Nutzungsverhalten. Laut einer landesgeförderten Studie mit Elternbefragung sollen 62,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen die empfohlene tägliche Bildschirmzeit überschreiten. Gerade im Alter zwischen 14 und 17 Jahren steigt die regelmäßige Nutzung sozialer Medien deutlich an – in einer sensiblen Entwicklungsphase. Hinzu kommt: Die Gesundheitskompetenz ist ungleich verteilt. Rund ein Viertel der Kinder und Jugendlichen verfügt nur über geringe Grundkenntnisse im Umgang mit Gesundheitsinformationen. Auch viele Eltern berichten von Schwierigkeiten, psychische Belastungen richtig einzuordnen oder passende Hilfsangebote zu finden. Das erschwert frühe Intervention. Daneben spielen auch Körperbildprobleme, soziale Unsicherheit, familiäre Belastungen und nicht zuletzt die Nachwirkung der Pandemie eine Rolle. Meine Damen und Herren, wir nehmen dieses Thema sehr ernst. Schleswig-Holstein ist in Prävention, Beratung und Versorgung grundsätzlich gut aufgestellt. Wir sollten aber nie scheuen, Verbesserungspotenziale zu benennen und Verbesserungen auch umzusetzen. Ich nehme aus dem Bericht vier Schlussfolgerungen mit, um die Prävention im Land weiter zu stärken. (Beifall CDU – Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Annabell Krämer [FDP] – Unruhe) Erstens: frühe Sensibilisierung. Schulen und Kitas müssen noch stärker ermutigt werden, Warnsignale nicht nur zu erkennen, (Glocke Präsidentin) sondern auch passend zu reagieren. Medienkompetenz, Körperbild und psychische Gesundheit dürfen nicht nur Schlagwörter bleiben. Zweitens: Unterstützung der Familien. Eltern sind zentrale Bezugspersonen. Ihre Gesundheitskompetenz entscheidet mit darüber, ob Probleme früh erkannt werden. Drittens: bewusster Umgang mit digitalen Medien. Das Handyverbot an Schulen bis Klasse 9 seit diesem Schuljahr bleibt ein richtiger präventiver Schritt. Es schafft geschützte Räume für Lernen und soziale Interaktionen. Aus gesundheitlicher Sicht sollte der Landtag alle altersgerechten Einschränkungen bei Social-Media-Angeboten für junge Kinder weiterhin positiv begleiten. Viertens: Krankheit und Versorgung sichtbar machen. Schleswig-Holstein verfügt bereits über viele engagierte Akteure, die mit Beratungsstellen, Selbsthilfeangeboten und Präventionsprojekten eine gute Arbeit leisten. Diesen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Essstörungen werden gesellschaftlich weiterhin häufig stigmatisiert. Essstörungen müssen gesamtgesellschaftlich als Krankheit anerkannt werden. Denn der Bericht zeigt auch: Gesellschaftliche Unterstützung wirkt schützend. Prävention heißt deshalb auch, soziale Netzwerke zu stärken und psychische Gesundheit insgesamt stärker in den Fokus zu nehmen.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Nielsen CDU

Meine Damen und Herren, der Bericht liefert eine solide Datengrundlage. Jetzt geht es darum, die gewonnenen Erkenntnisse in die Landespolitik zu übersetzen und die bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dr. Jasper Balke das Wort. (Heiterkeit) – Doktor noch nicht, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich sehr unruhig. Ich persönlich finde, das ist ein sehr dringendes Thema. Ich würde mir wünschen, dass wir den Rednerinnen und Rednern die gebührende (Vizepräsidentin Beate Raudies) Aufmerksamkeit zollen. Ich sage noch mal: Wer dringende Dinge zu besprechen hat, möge das gerne vor der Tür tun. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich muss auch zugestehen, dass mich beim Lesen des Berichts tatsächlich manche Zahlen und Daten echt mitgenommen haben, insbesondere vor dem Hintergrund – das hat die Kollegin Annabell Krämer schon erwähnt –, dass Magersucht die psychische Erkrankung mit der höchsten Sterberate ist. Das ist nun mal die Realität hinter dem Wort Magersucht. Wenn zusätzlich noch andere Erkrankungen dazukommen, dann steigt das Risiko massiv an, gerade bei jungen Betroffenen. Ich empfehle wirklich jedem, der sich für dieses Thema interessiert, einmal den Bericht zu lesen, weil der wirklich sehr umfassend und lang ist und viele Daten und Zahlen liefert. Ich möchte mich bei der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, einmal für den ausführlichen Bericht bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Selbst dort, wo Menschen die Erkrankung überstehen, verlieren sie Jahre an Gesundheit, an Lebensqualität, an Teilhabe. Essstörungen greifen Körper und Psyche gleichzeitig an. Der Bericht beschreibt die körperlichen Folgen, die Angst- und Depressionssymptome sowie weitere Belastungen. Dass das auch volkswirtschaftlich nicht klein ist, zeigen die Zahlen ebenfalls. 2023 lagen die Krankheitskosten für Essstörungen in Deutschland bei 515 Millionen Euro, allein bei den 15- bis 30-Jährigen bei 276 Millionen Euro. Nicht zuletzt deshalb sind Prävention, Aufklärung, Entstigmatisierung und Offenheit über dieses Thema eben so wichtig. Und Schleswig-Holstein? – Ja, Essstörungen sind in der Statistik ein kleiner Teil am gesamten Versorgungsgeschehen. Aber genau das ist Teil des Problems. Sie sind selten genug, um oft durch das Raster zu fallen, aber schwer genug, um Leben zu zerstören. Ich wiederhole jetzt nicht die Zahlen, die meine Vorrednerinnen schon genannt haben, aber es fällt tatsächlich auf, dass wir sowohl im stationären wie ambulanten Bereich überdurchschnittlich viele Fälle in Schleswig-Holstein haben. Wir haben allein im stationären Sektor 16,3 Fälle pro 100.000 Einwohnenden, und damit liegt Schleswig-Holstein tatsächlich über dem Durchschnitt in Deutschland. Dazu kommt: Essstörungen kommen eben selten allein. In Deutschland leiden 61,8 Prozent der Betroffenen zusätzlich an Depressionen. Häufig sind darunter Angst- und Zwangsspektrumsstörungen. Das heißt, wer Essstörungen behandelt, behandelt fast immer ein ganzes Bündel psychischer Erkrankungen mit. Wir reden in diesem Haus zu Recht oft über affektive Störungen, also gefühlsbezogene Erkrankungen, und andere wie Suchterkrankungen. Aber Essstörungen kommen dabei oft zu kurz – vielleicht auch, weil sie sich so leicht missverstehen lassen als Essen‑, als Disziplin‑, als Körperthema. Es ist längst medizinisch völlig evident, und der Bericht stellt klar, es geht nicht um Ernährung, sondern um ein krankhaftes Verhältnis zu Körper, Kontrolle, Selbstwert, Emotion, also um psychische Gesundheit im Kern. Genau deshalb müssen wir sie auch so behandeln: ernst, frühzeitig, entstigmatisierend und mit Versorgungsketten, die eben funktionieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Doch gerade bei Essstörungen spielen besondere Faktoren eine größere Rolle, auf die meine Vorrednerinnen auch schon eingegangen sind: Social Media, Leistungsdruck in Schule und Beruf, Körperbilder, gesellschaftlicher Druck. Der Bericht beschreibt, wie sich Risikofaktoren verändert haben: idealisierte Körperbilder, Filter, permanentes Bodychecking, Bodyshaming, Cybermobbing. Weiterhin kursieren auf Social Media Inhalte, die Essstörungen verharmlosen oder als Lebensstil verkaufen. Doch das ist keine harmlose Trendbubble, das ist gefährlich. Die Exposition beginnt früh. Laut Bericht bewegen sich bis zu 72 Prozent der Kinder von 6 bis 13 Jahren im Internet und nutzen Social-Media-Apps, teils vor dem festgelegten Mindestalter. In Schleswig-Holstein überschritten in einer landesgeförderten Studie 62,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen die empfohlenen täglichen Bildschirmzeiten. Besonders deutlich wird es, wenn man sich die DAK-Studie dazu anschaut. Jugendliche, die täglich mehr als drei Stunden in sozialen Netzwerken verbringen, zeigen doppelt so häufig Symptome eines auffälligen Essverhaltens wie Jugendliche mit geringerer Nutzung. Deshalb geht es hier auch um Verantwortung, gesellschaftlich und politisch. (Beifall Lukas Kilian [CDU], Rixa Kleinschmit [CDU] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dazu gehört, dass wir auch in Schulen und Jugendhilfe verlässlich stärker präventiv arbeiten: Medienkompetenz, Resilienz gegenüber Leistungs- (Jasper Balke) druck, Körperbild, Selbstwert und psychische Gesundheit. Wir brauchen niedrigschwellige Beratung und schnelle Zugänge, und wir müssen Versorgungswege so strukturieren, dass Betroffene eben nicht Monate warten, auch wenn die Versorgung sichergestellt ist bei 120 Prozent im Raum Lübeck, obwohl es Wartezeiten von sechs bis neun Monaten gibt, bis aus einem Verdacht eben eine Behandlung wird. Der Bericht betont selbst, dass Verfügbarkeit und Wartezeiten entscheidend sind. Zuletzt müssen wir als Gesellschaft endlich aufhören, gerade jungen Menschen zu vermitteln, ihr Wert hänge von ihrem Spiegelbild oder ihrer Leistung ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Ideale Körperbilder sind nicht immer Motivation, sondern für viele ein Trigger. Sie treffen besonders Mädchen in einer Lebensphase, in der Identität und Selbstwert ohnehin verletzlich sind. Meine Bitte – dann komme ich auch zum Schluss – an uns alle ist daher: Nehmen wir Essstörungen genauso ernst, wie sie sind, lebensgefährlich, hochkomplex, oft unsichtbar und vermeidbar verschlimmert durch digitalen und gesellschaftlichen Druck, den gerade Kinder und Jugendliche nicht allein ausgleichen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Michael Schunck [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Ich begrüße die nächste Schülerinnen- und Schülergruppe auf der Besuchstribüne, und zwar sind das Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium Altenholz. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Birte Pauls.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich auch im Namen der SPDFraktion für den Bericht des Ministeriums bei allen Akteuren, die zum Inhalt beigetragen haben, und bei der FDP für die Initiative. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) „Du bist gut, wie du bist!“ – Wie schön wäre es, wenn jedes Kind diesen Satz jeden Morgen zu hören bekommen würde. Vielleicht wären die Kinder und Jugendlichen resilienter, wenn es um Mobbing in der Schule oder im Alltag geht oder die Schönheitsideale, die auf Social-Media-Kanälen kursieren, und das vermeintlich Schöne immer nur mit schlanken und ganz perfekten Körpern einhergeht. Die Zahlen, die uns der Bericht liefert, sind erschreckend: In Schleswig-Holstein erkranken im Durchschnitt mehr Menschen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an Essstörungen als in anderen Bundesländern. Die Covid-19-Pandemie ist eben doch nicht spurlos an unseren Kindern vorbeigegangen, wie der Anstieg der Essstörungen in den Jahren 2020 und 2021 deutlich zeigt. Die Anzahl der Behandlungen von zehn- bis 17-jährigen Frauen hat sich in den letzten 20 Jahren auf 6.000 im Jahr 2023 verdoppelt – und das sind nur die Behandlungszahlen. Wahrscheinlich liegt die Dunkelziffer weitaus höher, weil das auch etwas mit Scham und Unsicherheit zu tun hat. Wenn laut einer Studie 60 Prozent der deutschen Kinder und Jugendlichen im Alter von acht bis 18 Jahren angeben, dass sie zumindest teilweise unzufrieden mit ihrem Körperbild sind, dann läuft hier ganz gewaltig etwas schief. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Meist sind es die Mädchen, die eine höhere Unzufriedenheit zeigen. Sie haben häufiger den Wunsch, schlanker zu sein. Laut Bericht sind es häufiger die Mädchen und die jungen Frauen, die von einer anerkannten Essstörung betroffen sind – mit all den zusätzlichen Belastungen und Begleiterscheinungen, die damit tatsächlich verbunden sind. Das ergab bereits die Antwort auf unsere Große Anfrage zum Thema Frauengesundheit. Wie schlimm muss es für die betroffenen Mädchen sein, wenn sich alles immer nur ums Essen beziehungsweise ums Nichtessen dreht, wenn jede Kalorie gezählt wird, wenn sich jegliche Unbekümmertheit, die eine Jugend eigentlich ausmachen sollte, in maximale Kontrolle dreht! Was für eine ungeheure Belastung muss das für die Familie sein, wenn man nur daneben stehen kann und hilflos zusehen muss, wie sich das eigene Kind zu Tode hungert! Denn von den Essstörungen ist die Magersucht die psychische Erkrankung mit der höchsten Todesrate und deutlich erhöhtem Sterberisiko. Die Betroffenen brauchen Hilfe, und die Familien brauchen sie (Birte Pauls) auch. Die vielseitigen Angebote finden sich zwar im Bericht wieder, aber ich frage mich tatsächlich, ob sie für die Betroffenen auch immer zu finden sind und vor allen Dingen zur Verfügung stehen. Die Beratungszahlen steigen, aber die Stunden in den Beratungsstellen steigen nicht im gleichen Maße mit. Die Überrollung der Fördermittel durch die Koalition hat eine faktische Kürzung der Beratungsstunden zur Folge. Steigende Kosten und höhere Tarifabschlüsse wurden dieses Jahr nicht berücksichtigt. Lange Wartezeiten für die eigentliche Behandlung nach einer Ersteinschätzung bei Psychologen und Psychotherapeuten sind ebenfalls bekannt. Hier muss dringend gegengesteuert werden. (Beifall SPD, FDP, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Michael Schunck [SSW]) Nächsten Montag findet hier bei uns im Landtag eine Anhörung zum Thema Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen statt. Wir wissen bereits, dass die Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche enorm ist. Wie wollen wir also in Zukunft damit umgehen, das müssen wir uns ehrlich fragen. Die Vorschläge der SPD diesbezüglich liegen auf dem Tisch. Wir wollen eine altersgerechte Einschränkung der Nutzung, und vor allen Dingen müssen die Konzerne ihre Hausaufgaben endlich machen. Auch Menschen über 16 Jahre sind für die Inhalte empfänglich. Deshalb braucht es einen guten Ausbau von Medienkompetenz. Damit fängt man bestenfalls in der Schule an, aber auch später muss man sich damit auseinandersetzen, weil ja auch dieser Markt immer weiter wächst. Wenn sich 57,2 Prozent der Eltern von Kindergartenkindern und 72,6 Prozent der Eltern der über Zwölfjährigen nicht an die empfohlene Bildschirmzeit halten, dann ist klar, in welche Richtung das läuft. Auch die eigene Gesundheitskompetenz hat laut Bericht einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten. Deshalb haben wir die Einführung von Schulgesundheitsfachkräften vorgeschlagen, die an Schulen diese Gesundheitskompetenz von Kindern tatsächlich stärken sollen, aber eben auch Auffälligkeiten und Krankheitssymptome frühzeitig erkennen können. Genau diesen präventiven Ansatz haben CDU und Grüne vor zwei Wochen abgelehnt. Wie gesagt, ich bedanke mich für den Bericht. So ein Bericht dürfte allerdings nicht nur eine Drucksachennummer bleiben. Er sollte Auftrag für die Landesregierung und für uns alle sein, die selbst beschriebenen Missstände und Lücken anzupassen. Leider erkenne ich bei der Günther-Regierung keinerlei Motivation dafür, unsere Kinder wirklich stark für die eigene Zukunft zu machen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW – Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwar schon diverse Menschen rausgegangen und führen ihre Gespräche draußen weiter, aber trotzdem ist es immer noch sehr unruhig hier im Haus, und ich finde das dem Thema nicht angemessen. (Birte Pauls [SPD]: Das stimmt!) Ich erteile jetzt für die SSW-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Essstörungen gelten als relativ seltene Erkrankung. Nur vier bis acht Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind von Anorexie, Bulimie oder Binge-Eating betroffen. Allerdings leidet jede dritte Jugendliche, also 34 Prozent der 14- bis 17-Jährigen, unter einer dieser oft sehr schweren psychischen Störungen, die durch eine ganze Reihe komplexer Faktoren verursacht werden können. Neben genetischen und stoffwechselbedingten Ursachen sind vor allem psychische und soziologische Gründe für die Auslösung einer Essstörung zu nennen. Dies macht eine individuelle Behandlung komplex und bedarf daher viel Geduld und Sensibilität für die betroffene Person. Je nach Schweregrad kann eine ambulante therapeutische oder tagesklinische Behandlung notwendig sein. In akuten Fällen sind sogar stationäre Aufenthalte nötig, um das Leben der Betroffenen buchstäblich zu retten. Tatsache ist, dass die Komplexität von Essstörungen sehr komplexe Hilfsangebote erfordert, was im vorliegenden Bericht recht deutlich identifiziert worden ist. Aber auch wenn es, wie mehrfach im Bericht betont wird, zahlenmäßig insgesamt nur wenige Menschen betrifft, halte ich die heutige Debatte zu diesem Thema für sehr wichtig. Denn wir sind mal ehrlich: Jede dritte Jugendliche ist nun wirklich kein Pappenstiel. Leider bleibt trotz vieler Hilfsangebote gerade ihre Zahl seit vielen Jahren unverändert. Mehr noch deutet einiges auf eine hohe Dunkelziffer hin, das hat auch Birte Pauls gerade schon erwähnt, in der sich viele, oft junge Menschen an der (Dr. Michael Schunck) Grenze zu einer Essstörung bewegen und damit aus dem Raster einer Diagnose herausfallen. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, dass wir uns stärker mit dem Thema Essstörung beschäftigen und hierfür die Politik und die Gesellschaft sensibilisieren. Denn so ernst diese Erkrankungen auch sind: Wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden, gibt es gute Heilungschancen. So sinnvoll die Initiative der FDP war und so umfassend der Bericht auch ist, lässt sich doch feststellen, dass es trotz eines vielfältigen Angebots an konkreten Behandlungsmöglichkeiten fehlt. Auf 20 Seiten im Bericht wird wirklich alles an Hilfsstruktur aufgezählt, was auch nur ansatzweise für eine Behandlung infrage kommt. Von verschiedenen ärztlichen Fachgruppen und Therapeuten über voll- und teilstationäre Angebote, psychosoziale und offene psychische Hilfen bis hin zu Suchtberatung und Selbsthilfe. Das ist natürlich eine beeindruckende Angebotsvielfalt. Was aber leider kaum deutlich wird, ist die Tatsache, dass viele dieser Angebote nur begrenzt oder gar nicht zur Verfügung stehen. Denn wenn es um fachgerechte Beratung geht, müssen Menschen mit Essstörungen oft Wochen oder Monate lang warten. Gleiches gilt für entsprechende Therapieplätze. Die im Bericht aufgeführten kommunalen Suchtberatungsstellen haben weit überwiegend einen ganz anderen Auftrag. Sie verweisen mangels Zuständigkeit zu Recht auf vereinzelte, spezialisierte Beratungsangebote. Die arbeiten aber auch schon dauerhaft an ihren Belastungsgrenzen. Ähnliches gilt für die aufgezählten Präventionsprojekte für junge Menschen. Denn die haben zwar im weitesten Sinne etwas mit psychischer Gesundheit zu tun und sind gut und richtig, aber aus fachlicher Sicht gehört viel Fantasie dazu, um sie als zielgerichtete Maßnahmen zur Prävention von Essstörungen zu werten. (Beifall SSW, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Thomas Hölck [SPD] und Sandra Redmann [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens wenn wir das so wichtige familiäre Umfeld um Menschen mit Essstörungen in den Blick nehmen, wird es doch deutlich: Streng genommen gibt es kein Angebot, das sich explizit an Angehörige richtet. Prävention findet nicht wirklich zielgerichtet statt. Erkrankte mit Beratungs- und Therapiebedarf müssen oft deutlich zu lange warten und mitunter über 100 Kilometer fahren, um versorgt zu werden. Noch dazu legen unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse eines besonders nahe: Aufgrund der Komplexität einer Essstörung müssen Betroffene multiprofessionell und von echten Spezialisten beraten und behandelt werden. Aber eine Anlaufstelle, an der spezialisierte Ärzte, Therapeutinnen, Ökotrophologen und weitere Fachrichtungen ganzheitlich behandeln, gibt es gar nicht. Auch entsprechende Netzwerke, die laut Expertenmeinung enorm wichtig sind, sucht man vergeblich. Wenn wir auf die Gesamtsituation schauen, dann lässt sich klar sagen, dass wir noch weit von einer adäquaten Versorgung entfernt sind. Dabei gibt es ja all diese Fachleute mit ihren individuellen Expertisen. Zu den Themen Multiprofessionalität und Vernetzung gibt es gute und kostengünstige Ideen. Was unter dem Strich bleibt, kann doch nur ein gemeinsamer politischer Wille sein, um eine effektivere Prävention und bessere Versorgung sicherzustellen, damit in Zukunft eben nicht mehr ein Drittel aller Jugendlichen potenziell von einer Essstörung betroffen sein wird. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag über ein Schreiben des Innenministeriums gesprochen, das bei den Trägern der Integrationskurse für viel Unruhe gesorgt hat. Heute Nachmittag geht es um ein Schreiben des Sozialministeriums, allerdings unseres Sozialministeriums, das bei den Trägern der Eingliederungshilfe und vor allem bei betroffenen Familien für viel Unruhe sorgt. Was ist passiert? – Man muss das ein bisschen einordnen. Manche Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben für ihren Schulbesuch einen Anspruch auf Schulbegleitung. Wenn es diese Schulbegleitung nicht gibt, kann der Schulbesuch nicht stattfinden. Das ist also ziemlich existenziell für diese Kinder. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Und die Eltern!) Nun gibt es zwei Paragrafen im Sozialgesetzbuch, aus denen diese Schulbegleitung finanziert werden kann: §§ 112 und 113 SGB IX. § 112 bezieht sich auf Bildungsteilhabe und § 113 auf – ich nenne es einmal so – Freizeitteilhabe. Das Sozialministerium schreibt nun an die Träger der Eingliederungshilfe: Achtung, wenn ihr über den schulischen Ganztag sprecht, achtet darauf, dass ihr Bildungsanteile und Freizeitanteile genau auseinanderrechnet! Warum tut man das? – Man verursacht erstens mehr Bürokratie bei den Trägern der Eingliederungshilfe, die nun stundengenau den Ganztag angucken sollen. Man kann zweitens möglicherweise bei den Eltern auch einen Eigenanteil einsacken, wenn möglichst viel nach § 113 bewilligt wird, weil da nämlich eine Vermögensprüfung der Eltern vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht widerspricht das eklatant dem Grundsatz, dass alle Kinder in der Schule gleichbehandelt werden sollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Landesregierung in Form des Bildungsministeriums hat gesagt: Die Teilnahme am schulischen Ganztag soll, wenn das Recht auf Ganztag eintritt, maximal 135 Euro im Monat kosten. Punkt – keine Prüfung der Einkommensverhältnisse: 135 Euro. Aber was ist denn, wenn es jetzt Freizeitanteile im Ganztag gibt? – Auch da war das Bildungsministerium klar und hat ein Rahmenkonzept vorgelegt, in dem drinstand: Der Vormittag und der Nachmittag im Ganztag sind als Einheit zu betrachten. Nun könnte man sich sagen: Das Bildungsministerium kennt sich vielleicht mit Sozialrecht nicht so gut aus, deshalb gucken wir, was das Bundessozialgericht urteilt! Das sagt: Es kommt entscheidend darauf an, ob das Nachmittagsangebot der Erleichterung, Unterstützung oder Ergänzung der pädagogischen Arbeit der Schule dient. Ist dies der Fall, qualifiziert das Gericht die Maßnahme als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung und damit als Leistung der Teilhabe an Bildung. Dient das Angebot hingegen vorrangig der bloßen Überbrückung der Zeit bis zur erneuten Übernahme der Betreuung durch die Eltern, handelt es sich um eine Leistung der sozialen Teilhabe, die grundsätzlich bedürftigkeitsabhängig wäre. Maßgeblich sind also die pädagogische Zielsetzung und die funktionale Einbindung des Angebots in den schulischen Bildungsauftrag. Genau das liefert das Bildungsministerium mit dem Rahmenkonzept. Meine Damen und Herren, wenn Bildungsministerium und Sozialministerium miteinander sprächen, hätten wir kein Problem. – Mein Vorschlag, Frau Ministerin Touré: Sie nehmen ja aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an jeder Sitzung des Sozialausschusses teil. Vielleicht nehmen Sie den einen oder anderen freien Termin für einen Jour fixe mit Frau Stenke und klären solche Fragen künftig intern! Wenn Sie das nicht wollen, rate ich, beim Bundessozialministerium nachzugucken. Die stellen auf ihrer Webseite – weil das in einigen Bundesländern fraglich war – klar: Leistungen zur Teilhabe an Bildung schließen grundsätzlich Ganztagsangebote mit ein. Punkt. Es wäre nicht erforderlich, gerade Eltern von Kindern mit Behinderung in dieser Form zu verunsichern. Ich hoffe, Sie nutzen heute die Chance und sagen: Da ist ein Fehler passiert, das Schreiben war falsch, wir nehmen das zurück. Der Antrag von CDU und Grünen geht leider genau nicht in diese Richtung. Meine Damen und Herren, das ist falsch. Es gibt ein Ganztagsrecht für alle. Bitte setzen Sie es auch für alle um, verdammt noch mal! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Dann hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf Ganztag ist ein zentrales Versprechen unseres Landes. Es steht für Bildungsgerechtigkeit, für soziale Teilhabe und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Recht gilt natürlich für alle Kinder, auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder anderen Unterstützungsbedarfen. Lassen Sie mich deswegen eins klarstellen: Kinder mit Behinderungen, die im Ganztag Unterstützung benötigen, erhalten diese auch. In der öffentlichen Debatte ist der Eindruck entstanden, künftig solle es Schulbegleitung nur noch für bildungsbezogene Angebote geben, also für Leistungen nach § 112 SGB IX und nicht mehr für Angebote der sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX. Es wird gefragt, ob das eine neue, verschärfte Auslegung sei. – Die Antwort ist ganz eindeutig: (Martin Habersaat [SPD]: Ja!) – nein. Das SGB IX unterscheidet seit der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2018 ausdrücklich zwischen verschiedenen Leistungsarten. Das sagte der Kollege Habersaat eben auch. Leistungen nach § 112 SGB IX sind Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Sie umfassen Hilfen zu einer Schulbildung und werden im Alltag meist durch Personen erbracht, die wir als Schulbegleitung kennen. Davon zu unterscheiden sind Leistungen nach § 113 SGB IX. Diese dienen der sozialen Teilhabe, also der gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gemeinschaft. Auch hier kann eine personelle Unterstützung notwendig sein. Es handelt sich hier rechtlich um eine Assistenz. Diese Unterscheidung ist gesetzlich von der Bundesebene so vorgeschrieben. Sie ist nicht neu, und sie wurde auch nicht verändert. Das Schreiben des Sozialministeriums an die Kommunen diente allein dazu, nach einzelnen Nachfragen eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen. Es handelt sich um ein rechtsaufsichtliches Schreiben im Bereich des SGB IX, nicht um eine Sparmaßnahme oder sonst etwas, wie es hier im Raum steht oder dargestellt wurde. Das Land erstattet den örtlichen Trägern sowohl Leistungen nach § 112 als auch nach § 113 in erheblichem Umfang. Ziel ist die rechtmäßige Bewilligung, nicht irgendwie eine Form von Kostensenkung. Entscheidend ist doch die Frage: Fällt im Ganztag jetzt etwas unter den Tisch? – Unsere Antwort laute: nein. Die Richtlinie zur Betriebskostenförderung für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote berücksichtigt Kinder mit anerkanntem Förderschwerpunkt bereits heute mit einem deutlich verbesserten Betreuungsschlüssel und höheren Sachkostensätzen. Ich glaube, für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, also GE, ist der Schlüssel eins zu vier. Wir stärken also die personellen Ressourcen schon in der Regelstruktur des Ganztags. Darüber hinaus werden Leistungen der Eingliederungshilfe sowohl nach § 112, Teilhabe an Bildung, als auch nach § 113, soziale Teilhabe, auch im Ganztagsbereich gewährt, wenn sie erforderlich sind. Unterstützung wird nicht gestrichen, sie wird der jeweils passenden Rechtsgrundlage zugeordnet. Machen wir es etwas plastischer: Ein Kind aus dem Autismus-Spektrum darf am Nachmittag, wenn es zum Beispiel in eine fremde Gruppe gerät, dort nicht alleingelassen werden. Das ist doch ganz klar. Wenn da jemand Unterstützung braucht, wird er die auch bekommen. Gleichzeitig gilt aber auch: Unterstützung muss individuell geprüft werden. Bei einem Kind, das vormittags im Unterricht eine Baustelle durch Hyperaktivität hat, weiß ich nicht, ob eine Einzelansprechperson sinnvoll ist, wenn am Nachmittag ein Sportprogramm angesetzt ist. Ich glaube, da bietet sich eher eine Pool-Lösung an. Aber der wesentliche Punkt ist doch, dass es passgenau entwickelt wird. Inklusion heißt nicht pauschal, Inklusion heißt Passgenauigkeit. Ganztag ist Lern- und Lebensort zugleich. Bildungs- und Freizeitphasen lassen sich in der Praxis nicht sauber trennen, da sind wir ganz einer Meinung. Deshalb ist eine einzelfallbezogene Prüfung manchmal notwendig, und deshalb arbeiten Bildungs- und Sozialministerium auch Hand in Hand, sind eng im Austausch und arbeiten an praktikablen Lösungen für Eltern und Kommunen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Recht auf Ganztag gilt für alle Kinder. Die notwendige Unterstützung für Kinder mit Förder- und Unterstützungbedarf ist sichergestellt über verbesserte Regelstrukturen, (Martin Balasus) über Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 und § 113 SGB IX – nicht weniger, als das Gesetz vorsieht, nicht mehr, als der individuelle Bedarf erfordert, aber in jedem Fall so, dass kein Kind zurückgelassen wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieses Jahr ist ein besonderes Jahr, der Rechtsanspruch auf Ganztag für unsere Grundschulen kommt, und das ist erst einmal eine gute Nachricht. Der Rechtsanspruch ist eine echte Chance, die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Das ist gerade für Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, besonders gut. Viele Schulen, Kommunen und Träger machen sich bereit für den Rechtsanspruch. Bei mir in Wewelsfleth steht an der Grundschule inzwischen ein kleiner Neubau für den Ganztag, und der sieht ziemlich prächtig aus. Ich hoffe, dass das an vielen Orten genauso ist. Ich weiß noch, dass ich, als ich auf der Grundschule war, nachmittags immer oben in der Grundschule, unter dem Dachboden in einem kleinen Raum betreut worden bin. Die Möglichkeiten für gute Bildung waren damals sehr begrenzt. Die Bedingungen haben sich in den letzten 25 Jahren an vielen Schulen erheblich verbessert. Wir wollen auch im Ganztag eine gute Bildung ermöglichen. Deshalb ist das pädagogische Rahmenkonzept des Bildungsministeriums ein wirklich gutes Konzept, weil es genau das beschreibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es ist gut, weil es auch die Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarfen in den Vordergrund stellt. Wir Grüne halten es für sehr wichtig, dass wir uns beim Rechtsanspruch und bei der Teilhabe von allen Menschen nicht im Klein-Klein verlieren. Eine klare Trennung von Bildungs- und Freizeitangeboten halten wir für nicht hilfreich. Diese künstliche Trennung des Bundesgesetzes passt nicht zu der Lebensrealität. Gerade für Kinder mit Behinderungen ist die Trennung zwischen Spiel- und Lernangeboten fließend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir sehen seit Längerem, dass die Bedarfe für Schulbegleitung rasant nach oben gehen. Deswegen reagieren Kommunen und Landesregierungen und erproben in verschiedenen Kreisen gemeinsam Pool-Lösungen. Das ist richtig so. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir unterstützen diesen Weg und erhoffen uns eine verbesserte Effizienz der Unterstützungsleistungen. Das ist der richtige Ansatz, auch für die Kinder, um die es hier geht. Zurück zum Antrag der SPD und zu der Debatte im Bildungsausschuss. Wir alle haben natürlich kein Interesse daran, dass aus Abrechnungsgründen Kinder womöglich unterschiedliche Personen als Betreuung an einem Tag erhalten oder Eltern, Schulen und Träger bei der Abrechnung erheblichen bürokratischen Aufwand haben. Daran hat niemand ein Interesse. In unserem Antrag beschreiben wir klar unser Ziel: Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf sollen gleichberechtigt an der Schule teilhaben können. Die allermeisten Angebote im Ganztagsbereich haben einen Bildungscharakter. Nach meiner Auffassung ist es falsch, dass hier eine Trennung vorgenommen wird. Wir brauchen zwei Dinge: Erstens brauchen wir ein schlankes, praxistaugliches Verfahren für die Beantragung von Schulbegleitungen. Dabei müssen die Bedarfe von Eltern und Kindern in den Blick genommen werden. Zweitens müssen sich Landesregierung und Landtag beim Bund im Rahmen der geplanten Anpassungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe für einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten des Ganztags einsetzen. Außerdem gibt es ja noch die Diskussion – Herr Habersaat hat es angesprochen – zu den zusätzlichen Elternbeiträgen. Die werden für Leistungen nach SGB IX erhoben. Auch da sehen wir Grüne Probleme. Ich glaube, dass der bürokratische Aufwand für diese zusätzliche Gebühr immens ist und nicht im Verhältnis zu dem steht, was dort erhoben wird. Auch das muss überprüft werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD erinnert uns an etwas, das eigentlich unstrittig sein müsste: Das Recht auf Ganztag muss für alle Kinder gelten, erst recht für Kinder mit Förderbedarfen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Unterstützungsleistungen dürfen nicht ein auf Papier gedruckter Anspruch sein, sondern müssen im Alltag durchgängig funktionieren. Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann gehört der Ganztag dazu, weil Teilhabe nicht mit dem Ende des Unterrichts aufhört. Das ist auch der Kern dessen, was die UN-Behindertenrechtskonvention an Anspruch formuliert: ein inklusives Bildungssystem ohne Diskriminierung, mit echter Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird. Jetzt ist im Ganztag neben ausreichend vorhandenen anderen Baustellen eine weitere dazugekommen: die Diskussion um die vollständige und durchgängige Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Kinder mit einem Förderbedarf. Wir wissen noch nicht, was am Ende kommen wird, aber der Schaden ist ohnehin schon angerichtet. Wieder hat es die Landesregierung nicht geschafft, im wichtigen Bereich des Ganztags etwas zu machen. Sie hat Unsicherheit und Verwirrung gestiftet, wie es in der Vergangenheit leider schon viel zu oft der Fall war. Es wird etwas angekündigt, dann folgen entweder Klarstellungen oder auch nicht, vormals gemachte Zusagen enden in neu anberaumten Verhandlungsrunden, und am Ende ist das Gefühl vor Ort stets das gleiche: Niemand weiß so genau, was gilt und wer am Ende für was geradestehen muss. Diese Unsicherheit ist nicht nur ein organisatorisches Ärgernis, sie ist eine Gefahr für die Gleichwertigkeit. Wo starke Träger, engagierte Schulleitungen und gute Netzwerke vorhanden sind, wird oft mit enormem Einsatz eine Lösung geschaffen, aber da, wo Personal fehlt, Räume fehlen oder die Verwaltung ohnehin überlastet ist und am Limit arbeitet, entstehen ein Flickenteppich und ein ausgedünntes Angebot. Der Rechtsanspruch wird dann zwar formal überall gleich heißen, aber praktisch und qualitativ wird er sehr unterschiedlich aussehen. (Beifall FDP und SPD) Das kann niemand wollen, der Chancengerechtigkeit ernst nimmt. Meine Damen und Herren, der Ganztag darf keinesfalls ein reines Verwahrprogramm sein. Ganztag muss ein qualitatives Angebot sein, das Bildung ergänzt, Talente fördert, soziale Teilhabe ermöglicht und zugleich Familien entlastet, und das überall in Schleswig-Holstein. Qualität entsteht aber nicht von allein, Qualität braucht klare Erwartungen, verlässliche Finanzierung, und sie braucht vor allen Dingen Personal. Stattdessen erleben wir in Schleswig-Holstein seit Jahren eine ständige Unsicherheit und Verwirrung, wenn es um den Ganztagsausbau geht. Ich finde das aus vielerlei Hinsicht fatal, vor allem aus Sicht der politischen Akzeptanz. Ein Rechtsanspruch ist ja gerade das starke Signal der Politik, dass hier etwas gewollt ist, so wichtig ist, dass es mit einem Rechtsanspruch und damit mit einer Einklagbarkeit verknüpft ist. Es soll also gezeigt werden, dass die Politik an einer Umsetzung stark interessiert ist und man sich als Bürger darauf verlassen kann. Das bedeutet konkret: Die Eltern sollen sich darauf verlassen, dass Kommunen Angebote vorhalten und das Land den Rahmen und die Finanzierung so gestaltet, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztag tatsächlich möglich ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, das passiert bei uns in Schleswig-Holstein beim Ganztag viel zu oft einfach nicht. Wer einen Anspruch politisch mit beschließt, muss sich auch über die Konsequenzen im Klaren und der Pflicht bewusst sein, alles für eine ordnungsgemäße Umsetzung zu tun. Das kann man hier einfach nicht überall erkennen. Wir fordern die Landesregierung auf, wenigstens bei den Unterstützungsleistungen, beim Förderbedarf schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und hier eine durchgängige Bereitstellung zu gewährleisten. Wenn ich den Alternativantrag der Koalition sehe, der vorhin gekommen ist, möchte ich noch einmal auf die Aussage von Ihnen, Frau Dr. Stenke, in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses hinweisen, in der Sie gesagt haben, Sie wollten sich mit dem Sozialministerium in irgendeiner Weise einigen. Das scheint noch nicht der Fall gewesen zu sein, sonst wäre dieser Antrag anders ausgefallen. Genau vor einem Jahr – ich habe mir das vorhin noch einmal schnell rausgesucht – haben SPD und SSW den Antrag „Schulbegleitung und Schulassistenz neu aufstellen“ gestellt, in dem genau das be- (Anne Riecke) schrieben wird: die Einbindung der Unterstützungskräfte in den Ganztag, sodass jeder teilhaben kann. Auch Sie haben einen Alternativantrag dazu, Multiprofessionalität, Schulbegleitung und schulische Assistenz auch im Ganztag zu fördern, gestellt. Sie loben sich, dass seit 2023 schon multiprofessionelle Teams tätig seien. Ich frage mich ganz ehrlich: Wo sind die denn? Wo sind die multiprofessionellen Teams, und wo sind die Pool-Lösungen? – Ich habe sie noch nicht gesehen. Man kann es immer nur wieder auf einem Papier lesen, und man kann es auch schreiben, aber es muss auch einmal in die Umsetzung kommen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun das Wort die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Erstklässler im Land erstmals Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dabei ist es egal, ob sie auf eine kleine Dorfschule oder auf eine mehrzügige Grundschule in der Großstadt gehen. Auch auf eine Ferienbetreuung haben die Kinder dann einen Anspruch. Das ist eine enorme Erleichterung für viele berufstätige Eltern im Land, die dann nicht mit der Vereinbarkeit von Schulschluss um 12 Uhr, zwölf Wochen Ferien und dem eigenen Arbeitsplatz jonglieren müssen. Ausdrücklich haben alle Erstklässler diesen Anspruch, und doch steht aktuell in den Sternen, ob das auch für diejenigen Kinder gelten kann, die am Vormittag von einer Schulbegleitung im Unterricht begleitet werden. Denn diese Schulbegleitungen sind Stand heute eben nur für die schulische Teilhabe zuständig, nicht aber für die soziale. Bei den Hausaufgaben nach Unterrichtsschluss können sie noch helfen, aber was dann? Bleiben dann die Kinder mit besonderem Bedarf allein in der Nachmittagsbetreuung, oder müssen sie von den Eltern abgeholt werden, wenn die Hausaufgaben gemacht sind? Oder werden sie dann von einer Schulassistenz abgelöst, weil diese auch im Ganztagsbereich tätig werden kann, weil sie nicht aus EGH-Mitteln finanziert wird? – Die Kinder müssten sich dann immer wieder neu umstellen. Gerade für diese Kinder, die den Schulalltag nur mithilfe einer Schulbegleitung bewältigen können, ist Verlässlichkeit wichtig. Aber auch für die Eltern dieser Kinder ist Verlässlichkeit von großer Bedeutung, weil man die Kinder vielleicht nicht so flexibel wie andere nachmittags zum Spielen zu Freunden schicken oder mit den Klassenkameraden in den örtlichen Sportvereinen gehen lassen kann. Diese Kinder benötigen in der Schule durchgehend ein bekanntes Umfeld mit gleichbleibenden Erwachsenen. Um dem auch im Rahmen des offenen Ganztages gerecht werden zu können, braucht es endlich im ganzen Land rechtskreisübergreifende Lösungen für Schulbegleitung und Schulassistenten. Im Übrigen haben wir darüber an dieser Stelle vor genau einem Jahr gesprochen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin die Bildungsministerin. Sie sagte: Ich freue mich, dass wir „mit dem Sozialministerium, den Kommunalen Landesverbänden und einzelnen interessierten Kreisen und Städten gemeinsam an einer Neuausrichtung der Unterstützungssysteme an Schule arbeiten. Erste Gespräche“ haben wir „bereits im November 2023 aufgenommen.“ Und wir schauen „auf den Rechtsrahmen in in der Schule und darüber hinaus.“ Nun haben wir aber das Jahr 2026. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht vor der Tür. Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe explodieren. Die Klassenräume sind voll mit Schulbegleitung und Assistenten, die von verschiedenen Trägern für verschiedene Kinder dort sitzen. Aber der Lösung der Probleme sind wir keinen Schritt nähergekommen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Opposition stellt immer tüchtig Anträge, die immer wieder abgeschmettert und abgewiesen werden. Deshalb wird es Zeit, dass die Landesregierung endlich ins Handeln kommt, nämlich bei der Reform des Schulbegleitsystems, dass die rechtskreisübergreifenden Lösungen zum Standard werden und nicht die Ausnahme bilden, dass Inklusion von den Schulen selbst gemanagt und professionell umgesetzt werden kann. Das bedeutet eben Inklusion für alle Kinder in den Unterrichtsstunden am Vormittag ebenso wie in den Freizeitangeboten am Nachmittag. Hier muss die Landesregierung endlich liefern, damit der Anspruch auf Ganztagsschule dann auch pünktlich für alle Kinder zum Beginn des kommenden Schuljahres umgesetzt werden kann. (Jette Waldinger-Thiering) Ich sage es gerne noch einmal zum Schluss: Die Opposition hat immer gute Anträge, weil wir uns um die Themen kümmern, und ich finde, jetzt könnte endlich einmal das Handeln beginnen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau, das Recht auf die schulischen Ganztagsangebote ist für alle Kinder zugänglich. Für alle Kinder im Land, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf oder sonstige Bedarfe, das ist selbstverständlich. Das ist das Ziel der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Betreuung. Dieses Recht ist die Weichenstellung für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe und gilt vollumfänglich und durchgängig für alle Kinder. Geregelt ist das rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebot im Sozialgesetzbuch, und es gelten im Übrigen die Regelungen zur Ganztagsschule im Schulgesetz in Schleswig-Holstein, die schon seit Jahren umgesetzt werden und auch schon seit Jahren für Kinder mit und ohne Förderbedarfe funktionieren. Im Kontext Eingliederungshilfe und Schule kommen indes mehrere bundesrechtliche Grundlagen zusammen. Das Bundesgesetz sieht für die Eingliederungshilfe zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit entsprechenden Bedarfen vor. Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen unter anderem Hilfen für den Schulbesuch, etwa die Schulbegleitung. Leistungen zur sozialen Teilhabe betreffen Hilfen zur gleichberechtigten Teilhabe am Gemeinschaftsleben, dazu gehört die Assistenz. Sie ist von unserer landesweit ausgerichteten Assistenz und aus Landesmitteln finanzierten Assistenz zu unterscheiden. Sie ist nämlich eine Einzelfallhilfe. Unsere aus Landesmitteln finanzierte, schulische Assistenz ist eine systemische Unterstützung an der Grundschule. Im Ganztag können nur Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Maßnahmen mit klarem Bildungsbezug gewährt werden. Ich zähle einmal exemplarisch auf, was das alles ist. Das sind Hausaufgabenbetreuung, Angebote zur Stärkung der basalen Kompetenzen und der Sprachförderung, Angebote aus den Bereichen Kultur, Sport, MINT, Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Demokratiebildung. Das ist schon ziemlich viel, und das ist auch fast alles. Maßnahmen, die im Sinne der Bundesregelung kein schulisches Wissen vermitteln, sondern eher Freizeit- oder Spielcharakter haben, gelten bislang als Leistungen zur sozialen Teilhabe. Davon könnte insbesondere das Ganztagsangebot in den Ferien betroffen sein. Diese Differenzierung und nichts anderes steht in dem Schreiben aus dem Sozialministerium. Nichts anderes steht da drin. Da hat jemand eine Frage gestellt, und da wurde eine rechtliche Auskunft erteilt. Und diese Rechtsauskunft ist erst einmal richtig. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber erst einmal ist diese Auskunft richtig. Man kann jetzt anfangen, sich darüber auseinanderzusetzen, ob das dann in Perspektive auf den Ganztag gut ist, und genau das machen wir jetzt ja auch. (Beate Raudies [SPD]: Aha!) – Ja, genau: Aha! Diese Differenzierung würde nämlich zur Unterscheidung bei der Finanzierung der Teilhabeleistungen im schulischen Ganztagsangebot führen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist des Pudels Kern!) – Genau. Was im Übrigen jetzt auch schon der Fall ist und was bisher auch noch keine große Welle ausgelöst hat, weil nämlich die Eltern und die Kinder das in aller Regel gar nicht merken, weil das alles abrechnungstechnische Verfahren sind, die in den allermeisten Fällen im Hintergrund ablaufen. Bundesrechtlich steht aber geschrieben, und auch das möchte ich noch einmal zitieren: Einkommensstarke Eltern sollen für einen Kostenbeitrag zur Leistung der sozialen Teilhabe ihres Kindes herangezogen werden. Das könnte natürlich unser Ziel einer gleichberechtigten Inanspruchnahme des schulischen Ganztags beeinträchtigen. Das ist jetzt insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs ein Thema, das wir natürlich diskutieren müssen. Das ist erst einmal ein bundesgesetzliches Thema, und dazu werden wir uns auch auf bundesgesetzlicher Ebene äußern. Das Sozialministerium und wir werden gemeinsam darauf hinwirken, dass diese Regel verändert wird. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sie gilt ja nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern sie gilt bundesweit, und sie ist natürlich ein systematischer Widerspruch zu dem, was der Rechtsanspruch auf Ganztag jetzt ebenfalls bundesrechtlich geregelt hat. Es ist interessant, dass es offensichtlich bisher noch keine große Debatte gegeben hat. Wir werden diese Debatte jetzt in den Gremien führen, in denen wir jeweils unterschiedlich vertreten sind. Darüber hinaus werden wir gemeinsam im Austausch mit dem Sozialministerium sowohl für Eltern, für Kinder mit Förderbedarfen als auch für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe praktikable und unbürokratische Lösungen finden. Denn wie immer bei solchen Beträgen, die erhoben werden müssen, gibt es Formulare, Bedarfsberechnungen und Papiere, die hin‑ und hergeschoben werden müssen. Wir gehen davon aus, dass wir eine Lösung finden, mit der wir all das nicht mehr tun müssen. Daran arbeiten das Bildungs- und das Sozialministerium gemeinsam, um den Ganztag auf gute und vernünftige Füße zu stellen. Im Gegensatz zu denjenigen hier im Haus, die eine Glaskugel haben und wissen, dass das alles nicht funktioniert, haben wir gute Konzepte und Ideen. Wir werden den Ganztag gut umsetzen und für alle Kinder im Land auf den Weg bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz konkret wird das Sozialministerium die bundesrechtliche Problematik im Rahmen der geplanten Anpassung zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes aufgreifen. Das ist die sogenannte SGB-VIII-Reform, die entsprechend Auswirkungen auf die anderen Gesetzgebungstexte haben wird. Solange das nicht der Fall und das nicht umgesetzt ist – das habe ich schon gesagt –, werden wir mit den Kommunen zusammen pragmatische Lösungen finden, und der Ganztag wird vernünftig starten können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch einmal an dieser Stelle hinterlegen – gelegentlich hören auch Eltern zu, die eventuell durch die Debatte ein bisschen verunsichert sein könnten –: Der Ganztag in Schleswig-Holstein wird inklusiv, und das zeigt sich an sehr vielen unterschiedlichen Stellen. Das zeigt sich an der Richtlinie zur Betriebskostenförderung, die nämlich schon jetzt für Kinder mit Förderschwerpunkten einen deutlich verbesserten Betreuungsschlüssel mit höheren Pauschalen für Sachund Betriebskosten vorsieht. Das zeigt sich an der inklusiven Beschulung als Querschnittsthema der Fort- und Weiterbildungsinitiative, an der wir im Moment arbeiten und die auch entsprechend mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Das zeigt sich daran, dass unser pädagogisches Konzept von der ersten bis zur letzten Seite inklusiv ausgerichtet ist und in diesem Sinne auch umgesetzt werden wird. Aus diesem Grund brauchen sich Eltern und Kinder keine Sorgen zu machen. Der Ganztag in Schleswig-Holstein wird gut, und er wird Bildung von Anfang an den ganzen Tag fortsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe CDU: Bravo!)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Martin Habersaat. Ich gehe davon aus, dass er einen Kurzbeitrag anmeldet und nicht die zwei Minuten erweiterte Redezeit. – Kurzbeitrag, okay. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist doch der entscheidende Unterschied: Wird die Leistung nach § 112 SGB IX gewährt, zahlen das Land 80 Prozent der Kosten und der Kreis 20 Prozent. Wird die Leistung nach § 113 SGB IX gewährt, zahlen die Eltern einen Eigenanteil, und vom Rest zahlen das Land 80 Prozent und der Kreis 20 Prozent der Kosten. Frau Ministerin Stenke, das hat sehr wohl auch in der Vergangenheit schon zu Wellen geführt – eventuell nicht zu riesengroßen Wellen, weil die Fallzahlen nicht riesengroß sind, aber es gibt diese Fälle. Nicht umsonst hat das Bundessozialgericht zu dieser Frage eine Entscheidung getroffen. Nicht umsonst hat unsere Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in mehreren dieser Fälle schon mit den Eltern durchgestritten, dass sehr wohl der Ganztag Teil des Angebots sein muss. Ich habe Ihnen nicht umsonst diverse Kleine Anfragen gestellt, die Sie mir alle in dem Sinne beantwortet haben: Jawohl, Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung. Es hat eine Petition aus Lübeck gegeben – 2018 müsste das gewesen sein –, in der das Bildungsministerium die Auffassung vertreten hat: Ganztag ist eine schulische Veranstaltung. Ei- (Martin Habersaat) gentlich dachte ich, dass Bildungsministerium und ich uns dazu einig wären. Jetzt erzählen Sie: Das ist alles ganz anders, und das ist alles offen, und das Sozialministerium hat recht. Das glaube ich eben nicht. Erstens glaube ich nicht, dass das so völlig frei von dem Hintergedanken war, dass man Eigenanteile heranziehen kann. Zweitens glaube ich nicht, dass man das nicht auch anders hätte entscheiden können. (Vereinzelter Beifall SPD – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Es gibt aus Ihrem Haus eine klare Festlegung im Rahmenkonzept: Der Ganztag ist eine Bildungsveranstaltung. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Was jetzt passiert, ist doch nichts anderes, als dass Sie hier sagen: Es gibt einen Höchstbetrag für Ganztag für alle Kinder – 135 Euro im Monat, außer Ihr Kind hat eine Autismus-Spektrum-Störung, und Sie können es sich leisten, einen Eigenanteil zu leisten. Dann gelten 135 Euro nicht, liebe Eltern. Sie müssen dann auf den Eigenanteil die 135 Euro zusätzlich leisten, und das ist diskriminierend. (Beifall SPD und SSW) Ihre eigene Landesbeauftragte empfiehlt Ihnen dringend, das nicht zu tun. Was ich, um versöhnlich zu enden, positiv zur Kenntnis nehme: Frau Touré und Frau Stenke, Sie sitzen nebeneinander und reden. Das ist schon mal gut, und wir haben wahrgenommen: Ab heute wird zusammengearbeitet. Herzlichen Glückwunsch! Weiter so! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag feiert heute sein 80-jähriges Bestehen. Auf diesen besonderen Jahrestag hat heute Morgen unsere Landtagsvizepräsidentin hingewiesen. Auch nach 80 Jahren ist meiner Meinung nach unser Bundesland zwischen den Meeren eines der schönsten Bundesländer. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Unser Bundesland im echten Norden verfügt über eine wertvolle Kulturlandschaft. Hier gibt es einzigartige und sehenswerte Orte, Welterbestätten und zahlreiche sichtbare innovative Entwicklungen. Nicht nur Lübeck wird immer wieder gern als eine bewährte und echte Filmkulisse genutzt; in Schleswig-Holstein wird überall gern gedreht. Unsere schleswig-holsteinische Filmlandschaft hat schon so manchen ausgezeichneten Film hervorgebracht. Das ist regionale Wertschöpfung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die hier lebenden Menschen erkennt man an ihrer Sprache, an ihren Berufen (Martin Balasus [CDU]: Jo!) (Anette Röttger) und an ihren Lebensgewohnheiten. Unter den überzeugten Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteinern gibt es unzählige echte Typen, und ich würde auch sagen, viele besondere Talente. Sie übernehmen Filmrollen und tragen die Identität unseres Landes in die Welt. Gerade präsentierte sich die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein auf der 76. Berlinale mit acht Filmen. (Beate Raudies [SPD]: Acht!) Nicht nur mit dem Eröffnungsfilm setzte sie ein starkes Zeichen. Der Film „Gelbe Briefe“ wurde als bester Langfilm mit dem Goldenen Bären ausgezeichnet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Obwohl wir so wenig Geld da reingeben, genau!) Ob beim anstehenden 30. Filmfest Schleswig-Holstein hier in Kiel, auf den Flensburger Kurzfilmtagen, beim Green Screen Naturfilmfestival in Eckernförde oder den Nordischen Filmtagen in Lübeck: Schleswig-Holstein hat für Filmfans im Land so einiges zu bieten. Dabei ist die Nachwuchsförderung immer im Fokus. Der Filmnachwuchs wird in Schleswig-Holstein an drei Hochschulen in Kiel und Flensburg in unterschiedlichen Profilen ausgebildet. Es ist unser Ziel, jungen Nachwuchstalenten den Übergang von der Hochschule in die Festival- und Branchenrealität zu erleichtern. Die Filmemacher in der Film- und Medienbranche gehören zur Kreativwirtschaft. Sie müssen sowohl die technischen Grundlagen des Filmemachens beherrschen, Animationen, Spiel‑, Dokumentar- oder Werbefilme drehen können, die notwendige Ästhetik und die erforderliche Dramaturgie der Geschichte beherrschen und schließlich dazu in der Lage sein, den produzierten Film zu verkaufen. Medien und bewegte Bilder gehören in unseren Alltag. Die Filmbranche ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. In der Filmbranche gibt es gut vernetzte Produktionsstandorte mit kleinen und mittelständischen Produktionsfirmen, mit Dokumentarfilmexpertise und einer aktiven Festivalkultur. Im vorliegenden Antrag geht es um die frühzeitige Förderung junger Talente in der Filmbranche. Unser Ziel ist eine praxisnahe niedrigschwellige Nachwuchsförderung. Sie dient der Stärkung unseres Filmstandortes hier in Schleswig-Holstein. Für die Förderung filmischer Abschlussarbeiten haben wir im Haushalt die Summe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit Studierende audiovisueller Studiengänge bei der Produktion ihrer Abschlussarbeiten diese Förderung in Anspruch nehmen können und direkt unterstützt werden können, bitten wir die Landesregierung, gemeinsam mit der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein ein transparentes und anwenderfreundliches Förderverfahren zu entwickeln. Dabei soll in einer bürokratiearmen Umsetzung den Hochschulen die Auswahl und Abrechnung der Förderung überlassen bleiben und zugleich für die Studierenden eine schnelle Mittelverfügbarkeit gewährleistet werden. Für den Abschlussjahrgang 2026 bedarf es einer Übergangsregelung, (Beate Raudies [SPD]: Ach nee!) damit die Studierenden von dieser Förderung direkt profitieren können. Schleswig-Holstein tut gut daran, Filmschaffende mit einer verlässlichen Filmpolitik zu unterstützen. Ich freue mich, dass wir diese kreative Vielfalt mit einem kleinen, aber dennoch wirkungsvollen Beitrag unterstützen, und bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Uta Röpcke GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie mögen sich wundern, dass wir zu einer im Haushalt bereits bewilligten und vergleichsweise geringen Summe diesen Antrag stellen. Warum tun wir das? (Beate Raudies [SPD]: Das frage ich mich auch!) Deswegen möchte ich Ihnen diese Frage jetzt beantworten: Erstens, weil dieser Haushaltstitel neu ist. Zweitens, weil er noch nicht ausgestaltet ist. Und drittens, weil wir klar benennen wollen, welche Lücke damit geschlossen werden soll. Denn ein Titel im Haushaltsplan allein produziert noch keinen Film. Deshalb wird es in einem ersten Schritt darum gehen, aus diesen Mitteln ein funktionierendes Instrument zu machen, das Studierende schon ab dem Sommersemester 2026 tatsächlich erreicht, und zwar unbürokratisch und fair. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) (Uta Röpcke) In der Regierungserklärung gestern ging es um ein umfassendes Bildungspaket, um Verlässlichkeit, um Chancengerechtigkeit, um Übergänge. Dieser Antrag folgt derselben Logik, nur an einem anderen Übergang: vom Studium in die Praxis, von der Abschlussarbeit zur professionellen Sichtbarkeit. Warum braucht es diese neue Struktur? Weil filmische Studienleistungen keine Seminararbeit mit Kamera sind. Wer einen Kurzfilm, eine Doku oder ein künstlerisch experimentelles Bewegtbildprojekt fertigstellt, braucht reale professionelle Produktionsbedingungen, Dreh, Ton, Schnitt und am Ende eine Postproduktion auf einem Niveau, das festivalfähig ist. Genau hier entscheiden vergleichsweise geringe Summen darüber, ob ein Film fertiggestellt, ob er eingereicht und auch angenommen wird, und damit auch darüber, ob der erste Karriereschritt gelingt, sprich, ob sich ein Talent in eine künstlerische Laufbahn verwandelt. Ein Beispiel aus Schleswig-Holstein macht das greifbar: Flensburg Süßbitter. Fünf Studierende aus dem Bachelorstudiengang Film & Media Arts an der Hochschule Flensburg haben sich filmisch mit der kolonialen Rum-Handelsgeschichte Flensburgs auseinandergesetzt und damit bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Der Film wurde beim Deutschen Jugendfilmpreis 2024 ausgezeichnet und begeisterte auf unzähligen Festivals. Solche Beispiele zeigen: Talent ist da, relevante Stoffe sind es auch, aber ohne professionelle Produktionsbedingungen bleibt Qualität zu oft unsichtbar. In Schleswig-Holstein haben wir drei fantastische Hochschulen in dem Bereich mit sehr unterschiedlichen Profilen. In Flensburg ist die technische Ausstattung gut, aber es fehlen oft Mittel für Sachkosten bei Drehs für Reisen, Unterkünfte und Catering. An der HAW Kiel braucht es Mittel für Produktionsnebenkosten, und an der Muthesius stehen wieder andere Bedarfe im Vordergrund. Wenn Absolvent_innen erleben, dass sie ihre Projekte hier professionell verwirklichen können, bleiben sie, gründen und vernetzen sich. Wenn nicht, wandern sie dorthin ab, wo Strukturen verlässlicher sind, nach Hamburg, Berlin, NRW oder Bayern. Genau diese Abwanderung wollen wir mit einem kleinen, klugen Hebel verhindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wie genau das gelingt, wissen Hochschulen und die MOIN Filmförderung aus der Praxis selbst am besten. Wir nehmen die Hochschulen in ihrer Profilfreiheit ernst. Unterschiedliche Bedarfe müssen Stu-dierenden gleich faire Chancen bieten. Daher unser Vorschlag, jetzt zügig eine schlanke Übergangslösung für 2026 zu schaffen, damit Studierende sofort profitieren können, und parallel die gemeinsame Entwicklung eines dauerhaften Verfahrens. 50.000 Euro werden keine ganze Branche finanzieren, aber sie können jedes Jahr mehrere studentische Abschlussarbeiten ermöglichen, die es sonst nicht gäbe, und damit können sie Abwanderung verhindern. Ob Schleswig-Holstein Filmstandort ist, entscheidet sich nicht allein an großen Produktionen wie Amrum oder prominenten Namen, sondern genau dort an den Hochschulen, wo Nachwuchs bleibt oder geht. Film- und audiovisuelle Formate sind Kultur und gleichzeitig kreativwirtschaftliche Wertschöpfung. Dienstleistungsketten vom Tonstudio bis zur Postproduktion bedeuten Ansiedlungen, Gründungen, Aufträge und Innovationen. Der Antrag formuliert deshalb ausdrücklich das Ziel, die Kreativwirtschaft und die regionale Wertschöpfung zu stärken und zugleich Bildungsgerechtigkeit zu fördern, damit Qualität von studentischen Abschlussarbeiten nicht vom Geldbeutel abhängt. Und sie können dazu beitragen, dass Schleswig-Holstein nicht nur Drehort bleibt, sondern Herkunftsort neuer junger Stimmen, Gesichter und filmischer Geschichten aus Schleswig-Holstein. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Talente in der Filmbranche frühzeitig fördern“ – ein toller Titel für diesen Antrag. Talentförderung in der Filmbranche, das klingt nach Hollywood, nach Cannes oder Venedig, nach rotem Teppich, Blitzlichtgewitter. Es klingt vor allem nach richtig viel Geld. Und wir reden jetzt über 50.000 Euro. Das will ich nur einmal in den Zusammenhang stellen. Sie haben es selber gemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen; Sie haben es selber angesprochen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Also nächstes Mal vielleicht eine Nummer kleiner. Es geht um 50.000 Euro, um nicht mehr, aber auch nicht weniger. 50.000 Euro, die Sie per Fraktionsantrag in den Haushalt geschrieben haben, für die (Beate Raudies) Sie sich jetzt selbst feiern, weil es offensichtlich sonst keiner tut. Liebe Kolleg_innen, ich habe mir im Vorwege Ihren Antrag übrigens noch einmal sehr genau durchgelesen. Da hatten Sie schon genau erklärt, wofür der da ist: finanzielle Unterstützung für filmische Abschlussarbeiten. Ihre Haushaltsrede dazu hat das ausdrücklich ausgewiesen. Also, es war schon jedem, der zuhören wollte, bekannt, wozu das Geld da ist. 50.000 Euro, für die es jetzt offenbar einen Beschluss des Landtags braucht, um die Regierung zum Jagen, sprich zur Erarbeitung eines Förderprogramms, zu tragen. So ernst nimmt Ihre Landesregierung die Haushaltsbeschlüsse, oder was ist das hier? (Beifall SPD, FDP und SSW) Hoffentlich kommen mehr als 50 Prozent dieser Förderung auch bei den Studierenden an. Denn wenn Dataport erst wieder ein digitales Förderprogramm dafür schreibt, ist die Hälfte von dem Geld schon weg. (Vereinzelter Beifall SPD und FDP – Zuruf) – Doch, so ist es. Ich kann mich auch des Gedankens nicht erwehren, liebe Kolleg_innen, dass die Koalition, die den niedrigsten Kulturhaushalt aller Bundesländer zu verantworten hat, sich hier wenigstens mit diesem kleinen Filmförderungsfederchen schmücken will und dass das der einzige Grund ist, warum wir das jetzt hier diskutieren. Was für ein Drehbuch! Ich wage die Prognose: Dafür gibt es keinen Filmpreis. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich gestehe gerne zu, dass das ein guter Zweck ist, den Sie sich da ausgeguckt haben; er ist wichtig und richtig. Aber die Filmindustrie in Deutschland braucht mehr als ein Förderprogramm für den ambitionierten Nachwuchs. Es würde schon mal helfen, unsere Filmförderung mit mehr Mitteln auszustatten; da sind wir nämlich echt sparsam. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Was unsere Filmförderung mit diesen wenigen Mitteln auf die Beine stellt, ist total beachtlich. Beide Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen: Der Gewinner des Goldenen Bären kam in diesem Jahr aus Hamburg; oscarreif, würde ich sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Filmindustrie hat gerade echt hart zu kämpfen, denn in Deutschland wird zu wenig gedreht. Deswegen ist es gut, dass sich gerade vor ein paar Tagen Union und SPD in Berlin nach monatelangen Verhandlungen auf eine Investitionspflicht für die Streamingdienste und die Fernsehsender in Deutschland geeinigt haben. Für viele Streamer und Fernsehanbieter ist Deutschland ein lukrativer Markt, vielleicht sogar der wichtigste in Europa. Die Anbieter verdienen hier sehr viel Geld, allerdings oft mit im Ausland produzierten Filmen und Serien. Deswegen ist es richtig, diesen Anbietern per Gesetz eine Investitionsverpflichtung in Deutschland aufzuerlegen, (Sybilla Nitsch [SSW]: Das stimmt!) damit sie künftig mehr Filme und Serien bei uns im Land produzieren. (Zuruf und Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU]) – Genau, das finde ich auch. Danke. – Denn wer Millionen und Milliarden auf dem deutschen Markt verdient, darf nicht nur nehmen, sondern muss auch etwas zurückgeben, indem er hier investiert und Arbeitsplätze schafft und sichert. Das ist fair, und das ist gerecht. (Beifall SPD und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dafür sorgt eine gesetzliche Investitionspflicht. Unsere deutschen Produktionsfirmen, die Filmtechnik, die Schauspieler_innen, die Make-up-Artists, die Postproduction, aber auch die Caterer und alle anderen, die an einem Filmset wichtig sind, bekommen mehr Aufträge. Das stärkt den Standort – den Filmstandort (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU]) und den Wirtschaftsstandort –, und dadurch steigen mittelfristig auch die Steuereinnahmen des Staates. Darauf freuen wir uns dann alle, und vielleicht fällt ja etwas für die Filmförderung ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass gesetzliche Investitionsverpflichtungen funktionieren, zeigen andere europäische Länder. Klare Regeln führen dort zu spürbar höheren Investitionen in Filme und Serien und schaffen Planungssicherheit für Produzent_innen, Kreative und Beschäftigte. Für Deutschland ist die Investitionsverpflichtung ein Aufholinstrument. Sie stellt sicher, dass ein fairer Anteil der wachsenden Streaminginvestitionen in Europa auch bei uns ankommt; in Projekten, in Arbeitsplätzen, in Ausbildung und in Wertschöpfung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema wäre eine Landtagsdebatte wert gewesen. Ihr Arbeits- (Beate Raudies) auftrag an die Landesregierung ist es nicht unbedingt. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wir stimmen ihm trotzdem zu. (Beifall SPD und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag von CDU und Grünen ist in gewisser Weise filmreif und würde sich auch für eine studentische Abschlussarbeit zum Thema „Misstrauen gegenüber den eigenen Leuten“ eignen. Sie begrüßen heute, dass Sie ganze 50.000 Euro für die Filmförderung selbst in den Haushalt eingestellt haben. Da schwingt ein wenig Erleichterung mit – als hätten Sie es selbst nicht für möglich gehalten, dass Sie das schaffen. Jetzt wollen Sie dafür sorgen, dass die Landesregierung dieses Geld, diese 50.000 Euro, auch tatsächlich ausgibt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Das ist echt schön!) Mit Blick auf die bisherige Arbeit der Landesregierung habe ich durchaus dafür Verständnis, wenn Sie sicherstellen wollen, dass sich das Bildungsministerium dem Thema nun wirklich annimmt. Wir haben ja nicht nur beim Geschichtsunterricht gemerkt, dass Frau Stenke erst einen kleinen Impuls von außen braucht, bis sich etwas bewegt. Besonders freue ich mich, dass Sie aus den bisherigen Debakeln bei der Abwicklung des Förderprogramms, für das Bildungsministerium zuständig war, lernen wollen. Insbesondere das Antragsverfahren für den Ganztag, wo man mit einem Wochenendcamping von der Investitionsbank die Zeit verbrachte, hat gezeigt, dass da noch viel Luft nach oben ist. Insofern: Wir unterstützen diesen Antrag und freuen uns über Ihre Einsicht. Es ist vollkommen klar, dass es dieses Mal nicht nur ein transparentes, sondern auch ein anwenderfreundliches Förderverfahren braucht. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kulturpolitik hat gerade – ich habe das schon einmal so ähnlich gesagt – nach meiner Wahrnehmung eher ein schweren Stand. Auch die Kulturpolitik dieser Landesregierung kommt mir eher ambitionslos vor, als dass ich den großen Wurf erkennen könnte. 50.000 Euro für die Filmförderung klingen erst einmal nicht nach besonders viel, vor allem dann nicht, wenn man sich die von der MOIN Filmförderung geförderten Projekte ansieht. In einzelne Förderprojekte fließen da schon einmal 20.000, 50.000, 100.000 Euro oder noch deutlich mehr. Film ist teuer. Noch nicht ganz so teuer, aber mindestens genauso förderungswürdig sind die Abschlussarbeiten derer, die gerade gelernt haben, Filme herzustellen. Wir haben in Schleswig-Holstein drei Hochschulen, an denen Studierende lernen, Filme zu drehen; die HAW Kiel, die Muthesius Kunsthochschule und die Hochschule Flensburg. Wir hatten bisher aber – übrigens im Gegensatz zu Hamburg – kein Förderinstrument für die Abschlussarbeiten Studierender in filmnahen Studiengängen, was eine ganz ungute Konkurrenzsituation begünstigt. Auch Abschlussfilme sind teuer. Ich habe mir sagen lassen, dass sich schlecht voraussagen lässt, was ein Abschlussfilm als Kurzfilm generell kostet. Man bewegt sich aber auch da wohl schon in einem unterschiedlich hohen vierstelligen Bereich. Es geht um Sach- und Reisekosten, um Equipment, das die Hochschulen so nicht haben, oder tatsächlich mal um die eine oder andere kleine Gage von Schauspielerinnen und Schauspielern. Die MOIN Filmförderung damit zu betrauen, gemeinsam mit den betroffenen Hochschulen auch für SchleswigHolstein ein geeignetes Förderverfahren zu erarbeiten, halte ich daher für eine gute Idee. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir als SSW unterstützen diesen Antrag, wie wir auch schon den Haushaltsposten unterstützt haben. Einzig würde ich mir erhoffen, dass wir uns noch einmal nach einem angemessenen Probelauf im Kultur- und Bildungsausschuss anschauen, wie das Verfahren letztlich zur Geltung gekommen ist. Das (Jette Waldinger-Thiering) eilt nicht; es könnte vielleicht nach zwei bis drei Jahren geschehen. (Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Perspektivisch ist möglicherweise jetzt schon klar, dass es neben einer Verstetigung der Mittel auch einen Aufwuchs brauchen wird. Mir kommt die Idee schon jetzt gut durchdacht vor, da die Förderung der Abschlussarbeiten in diesem Antrag direkt in einen Zusammenhang mit dem Übergang ins Berufsleben gestellt wird. So würde ich mir auch erhoffen, durch eine Evaluation zu gegebener Zeit zu erfahren, wie die Abschlussfilme beispielsweise auf Filmfestivals angekommen sind oder ob sie anderweitig Aufmerksamkeit erfahren haben. Aufmerksamkeit, die Währung des 21. Jahrhunderts: Das habe ich neulich erst wieder gelesen. Während sich Kulturstaatsminister Weimer Aufmerksamkeit für Blockbuster Made in Germany wünscht, wünsche ich mir Aufmerksamkeit für die Perspektiven junger Filmemacherinnen und Filmemacher, (Beifall ganzes Haus) für Stimmen, die bisher vielleicht noch nicht ganz so viel Gehör bekommen haben, und für Geschichten aus dem echten Norden. Der Norden ist noch lange nicht abgedreht. So heißt ein Slogan der Filmförderung Hamburg SchleswigHolstein, und ich gebe ihnen da wirklich recht. Einige von Ihnen werden vielleicht den Film Amrum schon gesehen haben. (Zurufe: Ja! Ein sehr guter Film!) Er ist zwar keine Abschlussarbeit, aber auch ein Film, der eine bedeutende Summe Fördermittel von der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein bekommen hat. Es geht in diesem Film – grob verkürzt – um die Kindheitserinnerungen von Hark Bohm auf der Insel Amrum in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs. Es geht um die deutsche Kapitulation, den Nationalsozialismus, das Leben auf Inseln, die Welt und eben auch um Amrum. Gesprochen wird immer auf Öömrang, das Friesisch, das auf Amrum gesprochen wird. Es gibt hier noch viele Geschichten, die über Morden im Norden hinausgehen. Ich freue mich, wenn es dem Filmnachwuchs etwas leichter gemacht werden kann, diese Geschichten abzubilden. Zum Schluss möchte ich noch sagen: Meine geschätzte Kollegin Beate Raudies hat von einer Feder gesprochen, und es gibt ein ganz wunderbares Märchen von Hans Christian Andersen, das sich um eine kleine Feder dreht, die zu fünf Hühnern wird. Vielleicht kann man sich das mal durchlesen. Dann wird es nämlich so etwas Ähnliches, wie es Frau Raudies vorhin gesagt hat. Man kann von einer kleinen Feder durch viele Gespräche plötzlich zu fünf Hühnern kommen. Insofern: Ein Glück auf für die Filmförderung! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben es gerade schon gehört: Audiovisuelle Inhalte prägen heute unseren Alltag. Sie haben großen Einfluss auf unsere Wahrnehmung, unsere Kommunikation und auf unsere kulturelle Identität, wie gerade in der Wahrnehmung der jüngsten Filmbeispiele mit dem Film Amrum sehr treffend erfasst worden ist. Gleichzeitig hat sich die Kreativwirtschaft zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in unserem Land entwickelt. Sie schafft Arbeitsplätze, fördert Innovationen und stärkt die regionale Wertschöpfung. Insbesondere der Film- und Medienbereich verbindet kulturelle Relevanz mit wirtschaftlichem Potenzial und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gezielte Förderung filmischer Talente ist dabei eine kulturelle oder vielleicht sogar pädagogische Aufgabe, aber auch eine strategische Investition in die Regionalentwicklung. Denn sie ermöglicht es jungen Filmschaffenden, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Sichtbarkeit zu erlangen und nachhaltige Perspektiven innerhalb ihrer eigenen Branche aufzubauen. Unsere Fördermaßnahmen im Land passen alle genau dazu ineinander. Der Landesverband Jugend (Ministerin Dr. Dorit Stenke) und Film fördert junge Filmschaffende bis 27 Jahre niedrigschwellig mit einem ersten Filmprojekt. Dafür stellen wir 12.000 Euro zur Verfügung. Der Drehbuchpreis Schleswig-Holstein unterstützt im Bereich Stoffentwicklung für Kurzfilme und sorgt dafür, dass aus einer Idee ein tragfähiges Drehbuch entsteht. Diese Auszeichnung fördern wir mit 20.000 Euro. Die Filmfestivals im Land sind auch für Studierende eine großartige Plattform, um ihre Filme erstmals einem breiten Publikum zu zeigen, Resonanz zu erfahren und so ermutigt zu werden, weitere Schritte und weitere Vorhaben in Angriff zu nehmen. Wir unterstützen sie mit 110.000 Euro im Jahr. Zuletzt die Talentförderung der MOIN Filmförderung Schleswig-Holstein Hamburg: Seit 2025 richtet sich MOIN Talents an junge Menschen ohne professionelle Erfahrungen, die nicht an einer Filmuniversität eingeschrieben sind. Auch sie werden ein Jahr lang unterstützt. Hier stellen wir 10.000 Euro pro Person und bis zu 30.000 Euro im Jahr bereit. Zusätzlich – jetzt müssen wir die Summen langsam mal addieren, damit wir sehen, dass wir eben am Ende doch nicht nur über 50.000 Euro sprechen – fördern wir nun auch Studierende der audiovisuellen Studiengänge und unterstützen damit gezielt unseren kreativen Nachwuchs an der Schwelle von der Ausbildung zur Arbeitswelt. Wir haben es gerade gehört: Das ist ebenfalls ein Lebensereignis, das es verdient, an dieser Stelle besonders beachtet zu werden. Das ist neu, denn Studierende waren bislang von den bestehenden Fördermöglichkeiten ausgeschlossen. Wir haben also gewissermaßen eine Förderlücke geschlossen. Es fehlte den Studierenden deshalb häufig an finanziellen Ressourcen für die Beschäftigung von Schauspielerinnen und Schauspielern, für die Ausstattung, für Kostüm, für Postproduktion, für Vertrieb. Das alles sind Voraussetzungen für die Qualität eines Films, damit er wahrgenommen wird und damit er gut in die Welt kommen kann. Dass Filme den Weg in nationale oder internationale Festivals finden – jenes zentrale Sprungbrett der Nachwuchsförderung, das Sichtbarkeit, Vernetzung und den Einstieg in eine professionelle Laufbahn ermöglicht –, ist hier alle Mühen wert. Wir können die Idee gut aufgreifen, das nach einigen Jahren zu evaluieren und zu schauen, wie weit wir damit tatsächlich gekommen sind. Das ist dann vielleicht auch einen kleinen Film wert. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Deshalb stehen nun ab dem Haushalt 2026 50.000 Euro zur Verfügung, um studentische Werke zu unterstützen. Gemeinsam mit den Hochschulen, dem Verein Filmkultur und der MOIN Filmförderung werden wir ein schlankes Förderverfahren entwickeln. Meine Damen und Herren, die Nachwuchsförderung im Filmbereich ist ein wichtiger Antrieb für die Regionalentwicklung. Ohne Förderung in der Ausbildungsphase besteht das Risiko, dass unsere Talente in andere Bundesländer abwandern oder ihre Fähigkeiten eben nicht entfalten können. Doch mit gezielter Unterstützung bleibt Schleswig-Holstein attraktiv für die junge Filmbranche, und zwar nicht nur als landschaftliches Motiv und als interessanter Drehort. Filmkunst und Filmkultur bilden unsere Sicht auf die Welt ab. Sie formen unsere Identität auch in diesem Land. Das wollen wir bewahren, das wollen wir stärken und vor allen Dingen wollen wir es auch genießen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hauke Göttsch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2025 vor. Ich bin dankbar und froh, dass ich hier eigenen Fußes an das Rednerpult gehen konnte. (Beifall) Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses und bei dem Abgeordneten Patrick Pender, der mich in meiner krankheitsbedingten Abwesenheit vertreten hat. (Beifall CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Ganz besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter, Herrn Dr. Schunck, der mich immer zuverlässig vertreten hat. (Beifall) Aber was ist ein Petitionsausschuss ohne ein Büro im Hintergrund, das uns fachlich und sachlich unterstützt? (Beifall) Deswegen mein großer Dank an das Petitionsausschussbüro unter der Leitung und der Geschäftsführung von Frau Becker. (Beifall – Martin Balasus [CDU]: So viel Applaus gab es für niemanden heute!) Das in der Verfassung garantierte Petitionsrecht wird von unseren Bürgerinnen und Bürgern aktiv wahrgenommen. Viele nutzen diesen direkten Zugang zum Parlament. Ich will damit sagen, der Petitionsausschuss ist sehr gefragt: 112 Petenten haben sich von Oktober bis Dezember 2025 mit ihren Anliegen an den Ausschuss gewandt. 67 Petitionen haben wir abschließend beraten. Nähere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können Sie unserem Bericht entnehmen. Die Quartalsberichte zeigen die Vielfalt der Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt. Daraus können Sie sehen, was unsere Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Hinter jeder Petition stehen ganz persönliche Anliegen und Schicksale Einzelner, aber auch Anregungen, die die Allgemeinheit betreffen. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie behandeln Anregungen und Kritik, die den Zuständigkeitsbereich des Landtags und der Landesregierung betreffen. So bitten Bürgerinnen und Bürger beispielsweise um Überprüfung von Verhaltensregeln. Darf das Jobcenter die Offenlegung privater Kontoauszüge rückwirkend für einen längeren Zeitraum überhaupt von mir verlangen? Oder ist der Bußgeldbescheid gegen mich rechtswirksam? Solche persönlichen Anliegen, die Einblicke in die Privatsphäre der Betroffenen erfordern, behandeln wir vertraulich in nicht öffentlichen Sitzungen. Wir ziehen dazu Stellungnahmen der Ministerien heran und fragen nach, bei Bedarf auch mehrfach. Dann ist es unsere Aufgabe, den Inhalt und das Ergebnis unserer Beratung transparent und nachvollziehbar in unserem Beschluss darzustellen. So unterstützen wir Petenten in ihren Anliegen und erklären ihnen, warum die Behörde so entschieden hat. Themen von allgemeinem Interesse können auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden. Personen, die das Anliegen unterstützen möchten, können diese Petition mitzeichnen. So hat sich eine Bürgerin mit einer öffentlichen Petition dafür eingesetzt, dass Geflüchtete in Arbeitsverhältnissen nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Diese Forderung haben 2.302 Personen unterstützt. Deshalb hat der Ausschuss dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die von der Petentin in der Anhörung vorgetragene Kritik war Anlass für eine weitergehende parlamentarische Befassung, die Ihnen allen bekannt ist. Ich möchte hervorheben, dass nicht nur öffentliche Petitionen weiteres parlamentarisches Handeln zur Folge haben können. Auch in anderen Petitionen werden wir regelmäßig auf Themen aufmerksam gemacht, die eine weitere Befassung des Parlaments erfordern. Diese Petitionen leiten wir vertrauensvoll dem zuständigen Fachausschuss zu. Um jede Petition kümmert sich ein Ausschussmitglied als Berichterstatterin oder ‑erstatter. Diese sind für ihre Petition besonders verantwortlich und berichten darüber in unseren Sitzungen. Für den Einsatz meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. (Beifall) Ich bin wieder, wie gewohnt, genau in der Zeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, ob ein Kind das Gymnasium besucht oder nicht, scheint immer mehr zu einer fast existenziellen Frage zu werden. In Teilen der Gesellschaft ist es offensichtlich weit verbreiteter Glaube, dass nur der Besuch des Gymnasiums eine vielversprechende Bildungskarriere verheißen kann. Das hat sicherlich viele Gründe. Ich finde aber, dass wir uns als politische Entscheidungsträger die Frage gefallen lassen müssen, woher dieser Glaube überhaupt kommt. Auch, wie die aktuelle Wahrnehmung unserer Gemeinschaftsschulen eigentlich ist, wenn viele Eltern partout nicht wollen, dass ihr Kind diese Schulform besucht, unabhängig, wie der Leistungsstand des Kindes, ist und ungeachtet der Tatsache, dass ja auch dort das Abitur gemacht werden kann. Auch die häufig zu einseitige Fokussierung auf die akademischen Bildungswege und die auf der Kehrseite vernachlässigte berufliche Bildung haben sicher von politischer Seite einen Teil zur Wahrnehmung beigetragen, dass am Gymnasium und am Abitur kein Weg vorbeizuführen scheint. Aber womöglich wird das nicht mehr lange so bleiben. Mit dem Aufkommen von KI und einer rasant voranschreitenden Automatisierung gerade von Bürotätigkeiten wird sich vielleicht schon bald herausstellen, dass ein Tischler oder ein Dachdecker sehr viel zukunftssicherer aufgestellt sein wird als ein Jurist oder ein Journalist. Aber wie stellen wir nun sicher, dass der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule verantwortungsvoll, leistungsgerecht und im Sinne der Kinder gestaltet wird? Wie vermeiden wir vor allem Überforderung und Frustration, die diese Kinder unweigerlich erleben, wenn sie dem Unterricht auf dem Gymnasium nicht folgen können? Wie vermeiden wir unnötige Schulwechsel, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und das Herausnehmen von Schülern aus dem Klassenverband? Eine Möglichkeit wäre, die Schulartempfehlung verbindlich zu gestalten. Damit würde vermieden werden, dass sich die Eltern über die Einschätzung der Lehrer hinwegsetzen und ihre Kinder trotz fehlender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken. Wir glauben aber, dass eine Eignungsprüfung hier der bessere Weg wäre. Der Grundgedanke ist, dass es diese nur geben soll, wenn eine Gymnasialempfehlung nicht vorliegt, das Kind aber durch den Elternwillen trotzdem auf ein Gymnasium geschickt werden soll. Das heißt aber auch, uns geht es natürlich ausdrücklich nicht um zusätzliche Hürden für diejenigen, die eine klare Empfehlung erhalten haben. Für sie soll es beim bisherigen Verfahren bleiben. Aus unserer Sicht braucht es in allen anderen Fällen einen verlässlichen, überprüfbaren Leistungsstand, damit sichergestellt werden kann, dass das Kind dem Unterricht folgen kann. (Beifall FDP) Das ist kein Misstrauensvotum gegen Eltern oder Kinder, sondern dient der Schaffung einer objektiven Einschätzungsgrundlage. Wenn wir damit erreichen, dass Kinder von Anfang an in der für sie passenden Schulart starten, dann ist das ein Gewinn für ihre individuelle Entwicklung. (Beifall FDP) Gleichzeitig betonen wir ausdrücklich die Durchlässigkeit unseres Systems. Ein Kind, das sich auf (Anne Riecke) einer anderen Schulart positiv entwickelt, kann später immer noch den Weg zum Abitur einschlagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Krüger?

Diese Rede einzeln zitieren

Anne Riecke FDP

Ich würde gerne meine Rede zu Ende bringen. Nein. – Unsere Bildungslandschaft in SchleswigHolstein bietet dafür vielfältige Möglichkeiten. Das ist eine Stärke unseres Systems, und diese Stärke wollen wir erhalten. Meine Damen und Herren, eine Eignungsprüfung, wie wir sie vorschlagen, sollte im Idealfall landesweit einheitlich und verbindlich sein. Sie soll aus einem fachlichen Teil bestehen, der die zentralen Kompetenzen überprüft, und aus einer sozialen beziehungsweise entwicklungsbezogenen Komponente. Denn Schulerfolg hängt nicht allein von Noten ab. Auch Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Lernorganisation sollten hier eine Rolle spielen. Ich bin überzeugt, dass wir mit einer klugen Eignungsprüfung einen Beitrag zu besseren Bildungschancen und zu besseren Lernergebnissen leisten können. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich ein Kind in der 4. Klasse vor. Neugierig, wissbegierig, voller Vorfreude auf die neue Schule. Die Eltern wünschen sich natürlich das Beste für ihr Kind und entscheiden sich fürs Gymnasium. Doch schon nach wenigen Wochen wird eines deutlich: Das Tempo ist zu hoch, die Anforderungen sind zu anspruchsvoll, die ersten Klassenarbeiten fallen enttäuschend aus. Aus anfänglicher Begeisterung wird Unsicherheit, aus Unsicherheit wird Frust, und irgendwann verliert dieses Kind möglicherweise den Spaß am Lernen. Ich sage Ihnen, als Klassenlehrer am Gymnasium der 5. Klasse habe ich das mehrfach miterlebt. Dass man das mal miterlebt, ist ganz normal, aber dass es gehäuft auftritt, muss uns natürlich zu denken geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, genau das müssen wir doch verhindern. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Sinne des Wohles der Kinder muss gelten: Jedes Kind sollte möglichst an der Schule lernen, an der es gemäß seiner Fähigkeiten, Begabungen und Leistungsfähigkeit am besten aufgehoben ist. Nicht Wunschdenken darf leitend sein, sondern eine realistische und pädagogisch fundierte Entscheidung. Zum Schuljahresbeginn 2025/2026 wechselten in Schleswig-Holstein 46,6 Prozent der Viertklässler auf ein Gymnasium, rund 35 Prozent auf eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe und 18,5 Prozent auf eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Fast die Hälfte der Kinder strebt also mittlerweile direkt ans Gymnasium. Vor 30 Jahren sah die Zahl noch ganz anders aus: Ein Drittel war es damals – 20 Prozentpunkte weniger. Der Antrag der FDP greift also eine sehr berechtigte Frage auf. Wie gestalten wir einen verantwortungsvollen Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule im Sinne des Kindes? In der Jamaikakoalition haben wir die schriftliche Schulartempfehlung wieder eingeführt. Eltern haben mithilfe des professionellen Blicks der Lehrkräfte eine bessere Grundlage, die Leistungen, Möglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Kinder realistisch zu beurteilen. Dennoch bleibt am Ende der Elternwille entscheidend. Nach wie vor gibt es immer wieder Fälle von Überforderung, so wie ich vorhin beispielhaft skizziert habe, und in der Folge Schulartenwechsel, was nicht immer ganz einfach ist. Ja, und das ist für die betroffenen Kinder häufig mit Enttäuschung und manchmal auch mit dem Gefühl des Scheiterns verbunden. Ich halte es deshalb für legitim, über stärkere Steuerungsinstrumente nachzudenken. Ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt, dass auch andere Länder jüngst den Weg einer Stärkung der fachlich-pädagogischen Perspektive eingeschlagen haben. Dort existiert ein Verfahren, das neben der Grundschulempfehlung die Möglichkeit eines Potenzialtests vorsieht – das wurde eben auch gesagt –, wenn Eltern und Schule zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, also nur, wenn man nicht deckungsgleich unterwegs ist. Kinder, die keine gymnasiale Empfehlung erhalten, können über diesen Test nachweisen, dass sie dem Anforderungsniveau am Gymnasium gewachsen sind. (Martin Balasus) Dieses Verfahren ist sicher kein Allheilmittel, aber es ist ein strukturierter Ansatz, Eignung transparenter zu überprüfen. Ein solches Modell sollte man nicht vorschnell bewerten – das liegt ja nun hier vor –, Erfahrungen sind noch nicht einschlägig bekannt. Ich finde, man sollte es sorgfältig analysieren. Welche Effekte hat das Ganze auf die Leistungsentwicklung, wie wirkt es sich auf Motivation, wie wirkt es sich auf Selbstvertrauen aus? Trägt es dazu bei, unnötige Überforderungen zu vermeiden? Ich finde, all diese Fragen verdienen eine sachliche Prüfung. (Beifall CDU, FDP, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb – ich sage das ganz deutlich – geht es hier nicht um Abschottung oder um Selektion, es geht um Passgenauigkeit. Wer dauerhaft überfordert ist, verliert Motivation. Wer hingegen an einer Schule lernt, die zu den eigenen Stärken passt, kann Selbstvertrauen entwickeln und Erfolge erleben. Das ist gelebte Bildungsgerechtigkeit für mich. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Meine Damen und Herren, innerhalb der Koalition haben wir da, glaube ich zumindest, nicht 100 Prozent eine deckungsgleiche Vorstellung. Das ist ja auch in Ordnung. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Martin Habersaat [SPD]) – Ja, danke, Kollege Krüger klatscht. Das ist ja auch in Ordnung, das muss ja auch nicht immer so sein. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen – – (Unruhe)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Hallo, hallo, hallo. So, ich darf um ein bisschen – –

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Ich meine nicht Sie, Herr Kollege, ich meine hier so die linke Hälfte des Auditoriums. Ich bitte doch noch um ein bisschen Ruhe. Das war nicht politisch gemeint, das war bezogen auf die Sitzordnung.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Okay, alles gut. Die Zeit lief weiter, aber so viel brauche ich gar nicht mehr. – Wir haben uns dazu entschieden, dass wir den vorliegenden Antrag ablehnen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir die zugrunde liegende Fragestellung für erledigt erklären. Im Gegenteil, wir sollten weiter darüber offen diskutieren, wie wir den Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule so gestalten, dass er dem Kindeswohl bestmöglich dient. Dazu gehört auch, Erfahrungen wie zum Beispiel aus Baden-Württemberg nüchtern auszuwerten. Bildungspolitik ist dann verantwortungsvoll, wenn sie Überforderung vermeidet und Potenziale stärkt, und daran sollten wir gemeinsam weiterarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Martin Balasus. – Nein, der war gerade dran. (Heiterkeit und Zurufe) Das war jetzt ein freudscher Versprecher. Entschuldigung. Ich war noch so überrascht. Entschuldigung. (Zurufe) Ich kriege eine zweite Chance. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank. Ich kann Ihnen versichern, das, was der Kollege Martin Balasus gerade erzählt hat, ist nicht die Position der grünen Landtagsfraktion. Wir haben da eine etwas andere Position. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Der sprechende Hut von Hogwarts ist ein magischer Hut. Er kann in das Innerste der Seele schauen. Wer ihn aufsetzt, der sieht zwar nichts, dafür sieht der Hut einen umso besser. In Harry Potter weist der Hut in der 5. Klasse von Hogwarts die Schüler_innen einem der vier gleichberechtigten Häuser zu. Der Hut kann sich nicht vertun. Der Hut ist mehr oder weniger eine Kristallkugel, er kann das Entwicklungspotenzial von Elfjährigen sehen. In Deutschland haben wir leider keinen sprechenden Hut. Wir haben auch keine Kristallkugel, aber auch bei uns gibt es bei Zehn- bis Elfjährigen eine entscheidende Wahl. Zu meiner Schulzeit wurde von der Klassenlehrerin in der Grundschule die (Malte Krüger) Entscheidung getroffen, ob man in die Haupt- oder Realschule oder ans Gymnasium kommt. Damit wurde über viele Jahrzehnte ein Karriereweg für junge Menschen vorherbestimmt. Ich kann mich noch sehr genau an meine Enttäuschung erinnern, als meine besten Freunde auf das Gymnasium gehen durften und ich als einziger Schüler von der Grundschule Wewelsfleth auf die Fortuna Realschule Glückstadt gekommen bin. Gruppen und Freundschaften werden oft auseinandergerissen. Das dreigliedrige Schulsystem ist inzwischen lange Geschichte, aber erst an diesem Montag, also wirklich diese Woche, hat mir an einer Schule in Itzehoe eine Lehrerin erzählt, das dreigliedrige Schulsystem wäre ja viel besser und gerechter gewesen. Da kann ich Ihnen sagen: Das halten wir Grüne für falsch. Ich kann Ihnen auch ein wasserdichtes Versprechen geben: Wir Grüne werden niemals auch nur einen Schritt in diese Richtung zurückgehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Inzwischen haben wir das zweigliedrige Schulsystem. Bei uns wird eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium vergeben. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich, und viele Eltern schicken ihr Kind auf das Gymnasium. An den Gymnasien kann dies zu Enttäuschungen führen, weil die Schulform eben nicht zu den Schüler_innen passt. Das kann aber genauso gut bei Schüler_innen passieren, die eine Gymnasialempfehlung bekommen haben. Selbst die Empfehlung der Grundschullehrkräfte kann keine hundertprozentig korrekte Vorhersage über den Bildungserfolg von Schüler_innen treffen. Lehrkräfte können viel, sind aber keine magischen Hüte, die alle Aspekte der Entwicklung von Schüler_innen vorhersagen können. Meine Klassenlehrerin auf der Grundschule hat mir eine Realschulempfehlung gegeben und hat sicherlich nicht damit gerechnet, dass ich mal studieren werde. Da hat sie sich wohl geirrt. Die FDP will nun verbindliche Tests für Schüler_innen einführen, die ohne Empfehlung aus der Grundschule aufs Gymnasium gehen. Ein Test soll es also richten. Wie lang dieser Test sein soll, ist unklar. Wie Sozialkompetenz getestet werden soll, ist unklar. Das wäre übrigens gerade meine Zwischenfrage gewesen, Frau Riecke. Dazu haben Sie gar nichts gesagt. Eine zweite Zwischenfrage wäre gewesen, wie lang eigentlich dieser Test sein soll. Auch dazu schweigen Sie sich in Ihrem Antrag aus. Es ist außerdem unklar, wie Schülerinnen und Schüler sich gleichberechtigt auf diesen Test vorbereiten sollen. All das ist unklar. Klar ist aber eine Sache: Ein solcher Test wäre die nächste Manifestation von Bildungsungerechtigkeit in Deutschland. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Test kann nur sehr bedingt eine Aussage zu den Entwicklungschancen von Kindern treffen. Er ist situationsabhängig. Hat das Kind einen guten Tag? Kann es dem immensen sozialen Druck standhalten? Ich habe mir ehrlicherweise als Elfjähriger oft gewünscht, dass es einen sprechenden Hut gäbe. Bei Harry Potter berücksichtigt der sprechende Hut nämlich übrigens den Wunsch von Harry, als er dann ins Haus Gryffindor sortiert werden will. Der Vorschlag der FDP berücksichtigt an keiner einzigen Stelle den Wunsch der Kinder. Wir Grüne wollen, dass der Wunsch der Kinder bei der Schulwahl berücksichtigt wird. Jedes Kind soll die Schule finden, die zu ihm oder ihr passt. Leistung und gute Noten alleine sind schlechte Kriterien für den Schulerfolg von Schüler_innen. Auch der Antrag der SPD berücksichtigt nicht wirklich die Sichtweise von Schüler_innen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Sie sprechen von Gruppen. – Ja, das ist so ein bisschen schwierig in Ihrem Antrag formuliert. Ich habe mir das schon gedacht, dass sie vielleicht mit gemeint sind. Sie sprechen von Gruppen, aber für die Antwort auf die Frage, ob damit Schüler_innen mit gemeint sind, brauche ich schon wieder eine Kristallkugel oder einen sprechenden Hut. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen keinen sprechenden Hut, und wir brauchen keine verpflichtenden Tests. Was wir eigentlich brauchten, wäre eine Debatte über längeres gemeinsames Lernen über die 5. Klasse hinaus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich weiß, dass der SSW da ähnlich denkt, und dafür bin ich sehr dankbar. Diese Debatte würde sich viel mehr an dem Interesse von Schüler_innen orientieren als eine zusätzliche Belastung von Schüler_innen durch Tests. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Krüger, ich würde mir wünschen, dass viel öfter grüne Neumitglieder auf der Tribüne sitzen, weil die Grünen dann auf einmal solche Reden halten, wie wir sie eigentlich hier in diesem Hause kennen. Wo waren Sie all die Jahre? (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Eine kleine Einschränkung muss ich machen. Wenn wir von allen an Schule beteiligten Gruppen reden, dann meinen wir damit selbstverständlich Schüler_innen, Lehrkräfte und Eltern. – Wen denn sonst? Der Hilferuf der Philologen ist gleichwohl ernst zu nehmen, meine Damen und Herren. Die Philologen beklagen ja zweierlei. Die beklagen erstens, dass auf dem Weg von Klasse 4 nach 5 nicht genug sortiert wird. Das ist aus meiner Sicht kritisch zu diskutieren; dazu komme ich gleich noch einmal. Die beklagen zweitens, dass Schüler_innen mit Gymnasialempfehlung am Gymnasium nicht mehr klarkommen. Das ist eine Entwicklung, die uns besorgt stimmen muss. Das findet ja auch auf der entgegengesetzten Seite bei den Gemeinschaftsschulen eine Entsprechung. Auch die Gemeinschaftsschulen beklagen sich über das heutige System, wie es ist, indem sie zum Beispiel sagen, es sei schwierig, pädagogische Arbeit ab Klasse 5 zu leisten, wenn immer wieder gescheiterte Existenzen vom Gymnasium aufgenommen werden und neu aufgebaut werden müssen. (Unruhe) – Natürlich sind das keine wirklich gescheiterten Existenzen, aber es sind Schülerinnen und Schüler mit häufig sehr frustrierenden Erfahrungen, die da ankommen. Das Ganze müssen die Schulen vor dem Hintergrund der von Ihnen zu verantwortenden Kürzungen bewältigen. Da sind wir wieder bei den Grünen und der CDU, wie ich sie nicht so gern sehe: Sie haben den Gemeinschaftsschulen sechs Stunden in der Sekundarstufe I gestrichen und den Gymnasien vier Stunden in der Sekundarstufe I. (Martin Balasus [CDU]: Und jetzt mal zum Thema sprechen!) – Das ist genau zum Thema, Herr Balasus. – In der Sekundarstufe I geht es darum, mit diesen ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern bestmöglich klarzukommen. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD]) Nun kommen Sie und streichen den Schulen Stunden, und natürlich können die dann schlechtere Arbeit leisten als vorher. Natürlich. (Beifall SPD – Widerspruch CDU) Wir schlagen deshalb einen Krisengipfel zur Lage der Schulen in Schleswig-Holstein vor. Sie können es auch einen Runden Tisch nennen, dann klingt es nicht ganz so dramatisch. Zu besprechen wäre da aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt für den Übergang von der Grundschule aufs Gymnasium. Die CDU in Hamburg hat ja mal den richtigen Weg verfolgt, das auf Klasse 6 hochzusetzen. Das wäre aber in einem Flächenstaat sicherlich viel schwieriger zu organisieren als in einem Stadtstaat. Das hat damals eine gewisse Karin Prien in die Politik getrieben, die genau das nicht wollte. Aber die ist ja inzwischen nicht mehr unsere Bildungsministerin. Die Verbindlichkeit von Empfehlungen wäre zu besprechen. (Unruhe) Bei solchen Tests müsste man auch die soziale Steuerungsfunktion solcher Tests besprechen. Da bin ich beim kritischen Punkt, was den Antrag der FDP angeht. In Wirklichkeit würde so ein Test ja mutmaßlich weniger die Schülerinnen und Schüler selbst testen, sondern mehr die Fähigkeit der Eltern, ihr Kind bestmöglich auf so eine Testsituation vorzubereiten. Da sehe ich schon, wie die Nachhilfeinstitute sich freuen.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Balasus?

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Dann mal los! (Vizepräsidentin Annabell Krämer)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Dann mal los, danke. – Ich bin jetzt ein bisschen irritiert. (Christopher Vogt [FDP]: Ich auch!) – Dann geht es nicht nur mir so. – Es geht ja eigentlich um die Frage des Übergangs von der Grundschule ans Gymnasium oder eben an die Gemeinschaftsschule, in den beiden Formen. Sind Sie jetzt dafür, dass Schulen da mehr Entscheidungskompetenz bekommen? Momentan ist ja hauptsächlich der Elternwille die Entscheidungsgrundlage. Sind Sie denn dafür? Es gibt ja durchaus gute Argumente. Wie von mir angeführt, ist es im Sinne des Kindes. Sind Sie dafür, oder sind Sie nicht dafür, oder wollen Sie einen Arbeitskreis gründen? – Ich sehe, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem haben, Herr Kollege Balasus. Das Problem liegt darin, dass die Schulen offenkundig in Klasse 5 – – (Das Licht im Plenarsaal geht aus – Zurufe: Oh!)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Okay, dann beende ich die heutige Sitzung. Ich wünsche allen einen schönen Feierabend. – Ah nein, doch nicht! (Heiterkeit)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Das Kernproblem ist doch, dass die Schulen offenkundig in Klasse 5 nicht dazu in der Lage sind, alle ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu beschulen. Das ist das Kernproblem. Darüber müssen wir reden. Ob da bessere Sortierung die Lösung ist, würde ich in Zweifel ziehen. Möglicherweise könnte man den Elternwunsch gewissermaßen zusätzlich unterstützen, indem man so eine Art Probeunterricht einführt, dass die Kinder sich mal zwei, drei Tage das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule angucken können, bevor die Eltern und die Kinder gemeinsam entscheiden. Das wäre eine Richtung, die ich mir vorstellen könnte. Aber ich glaube, wir reden über deutlich mehr Schwierigkeiten als über diese reine Empfehlung. – Sie können sich gern setzen, ich bleibe trotzdem beim Thema. (Martin Balasus [CDU]: Danke schön! –

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Lehrer unter sich! – Heiterkeit) Als wir die Schulartempfehlung in der alten Form abgeschafft haben, geschah das ja, weil die sich überlebt hatte. Früher war es so: Wir hatten Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Die Kinder bekamen eine Empfehlung, und die Eltern konnten mit ihrem Wunsch gewissermaßen eine Stufe höher springen, als die Empfehlung lautete. Also: Mit Hauptschulempfehlung konnte man auf die Realschule, mit Realschulempfehlung konnte man aufs Gymnasium. In dem Moment, in dem wir nur noch Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hatten, war das natürlich obsolet, weil mit einmal überspringen sozusagen alle Möglichkeiten offenstanden. Nun gab es zwei Alternativen: Man belässt es bei dem Elternwahlrecht inklusive Beratung, oder man führt eine verbindliche Empfehlung, wie auch immer gesteuert, in der Grundschule ein, um den Preis, dass man dann – wie es in Bayern der Fall ist – ein hartes Grundschulabitur bekommt, wo Eltern mit Anwälten im Elternabend sitzen und wo massiv Nachhilfe geleistet wird, damit die Kinder es auch ja aufs Gymnasium schaffen. Wir haben uns damals für die erste Variante entschieden, um die Kinder nicht zu sehr unter Druck zu setzen. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, Mental Health ist kein Thema, über das Sie sich lustig machen sollten. Wir sollten auf den Druck achten, dem wir unsere Kinder aussetzen. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich persönlich glaube, dass Gymnasien mehr können, als manche glauben. Dieses Wort von Vergeblichkeitserfahrungen, die Kinder am Gymnasium angeblich machen, ist aus meiner pädagogischen Sicht Quatsch. Die können den Unterricht schon so gestalten, dass alle Kinder da etwas mitnehmen können. Ich glaube, dass wir die Pädagogik der Jugendphase insgesamt neu betrachten sollten. Wenn jetzt die Gymnasien zu G 9 zurückkehren, sollten wir das auch zum Anlass nehmen, die Sekundarstufe I insgesamt neu zu betrachten und uns zu überlegen: Findet da eigentlich noch Unterricht statt, wie er dem Jahr 2026 angemessen ist? – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Liebe Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule ist ein hochsensibles Thema. Wir alle kennen die gesellschaftliche Herausforderung. Es herrscht oft das Gefühl vor, dass jedes Kind unbedingt auf ein Gymnasium gehen müsse. Das Abitur gilt vielen Eltern als das einzig wahre Ziel, als der goldene Standard. Alles andere, so scheint es, zählt in der öffentlichen Wahrnehmung leider oft weniger. Wir als SSW halten dagegen. Jedes Kind soll den höchstmöglichen Abschluss machen können, den es erreichen kann. Bildungschancen hängen nicht allein am Türschild „Gymnasium“. Auch ohne Gymnasialempfehlung gibt es zahlreiche Wege, die zu einem erfolgreichen und erfüllten Leben führen können. Grundsätzlich bieten alle Schularten Potenziale für erfolgreiche Bildungswege, weshalb wir auch weiterhin alle unterstützen und fördern sollten. Gerade im Nachklang zur aktuellen Schulabsentismusstudie sollten wir festhalten: Jeder Abschluss zählt und ist für sich genommen etwas wert; und aus jedem Abschluss kann man etwas machen, sei es ein früher Berufseinstieg oder über Umwege auch noch das Abitur. Der Vorschlag mit verbindlichen Eignungsprüfungen für den Zugang zum Gymnasium, den die FDP hier nun unterbreitet, ist knifflig. Ich erinnere mich, dass es vereinzelt so ähnliche Tests durchaus schon einmal gab. Während meiner Schulzeit in den 70er-Jahren gab es Aufnahmeprüfungen. Seitdem sind wir einen langen bildungspolitischen Weg gegangen. Inzwischen können sich Eltern recht unbegrenzt über die Lehrerempfehlung am Ende der 4. Klasse hinwegsetzen – und tun dies, wie gesagt, auch recht häufig. Auch dies ist schwierig. Dennoch bleibe ich im Hinblick auf solche Eignungstests sehr skeptisch. Wie soll so ein Test konzipiert sein? Was macht Gymnasialtauglichkeit praktisch, intellektuell und im Sozialverhalten aus? Wie führen wir diese Tests durch, ohne ein neues bürokratisches Monster zu erschaffen? Eigentlich sollte das Zeugnis am Ende der Grundschulzeit ja ein aussagekräftiges Dokument sein. Die Lehrkräfte haben das Kind über vier Jahre lang beschult. Sie kennen die Stärken, die Schwächen und die Potenziale. Ich meine, sie können die Fertigkeiten eines Kindes daher weitaus besser einschätzen als ein punktueller Test. Gleichzeitig hatte die Aufweichung der Lehrerempfehlung damals ja durchaus ihren Sinn. Es kann diverse Gründe haben, weshalb eine Gymnasialempfehlung nicht erteilt wurde. Wenn ein Kind in der Grundschule beispielsweise noch sehr schüchtern aufgetreten ist, aber eigentlich durchaus gymnasialtauglich ist, dann würden wir nicht wollen, dass hier ein Weg verbaut wird. Aber eine Eignungsprüfung wäre immer nur eine Momentaufnahme eines Kindes, bei der fraglich ist, wie aussagekräftig sie für den weiteren Schulverlauf ist. Kinder in der 4. Klasse haben oft noch gar nicht gelernt, mit Prüfungsstress oder Versagensängsten umzugehen. Ein solcher Test ist daher nicht als heiliger Gral zur weiteren Schulsortierung zu sehen. Fakt ist: Die Schulsortierung Ende der 4. Klasse ist einfach zu früh. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Kritik vom SSW ist ja nicht neu. Wenn wir hier also wirklich nach einer sinnvolleren Lösung suchen wollen, dann sollten wir den Blick nach Norden richten. Sie kennen unseren SSW-Anspruch. Unser Ideal bleibt die dänische Folkeskole. Unsere Kinder sollten bis mindestens zur 6. Klasse, lieber noch länger, gemeinsam lernen. Das würde den Druck von den Kindern und auch von den Eltern nehmen. Die Erfahrungswerte der Folkeskole geben uns ja recht. Wir erkennen an, was die FDP mit ihrem Antrag bezweckt. Sie will mehr Verlässlichkeit und Leistungsgerechtigkeit. Dieses Thema ist durchaus richtig und wichtig. Aber bei der Beurteilung, ob eine verbindliche Eignungsprüfung der richtige Weg ist, sind wir noch sehr vorsichtig. Deshalb würden wir dieses Thema gerne im Bildungsausschuss diskutieren. Hiermit beantrage ich die Überweisung des FDP-Antrages und des SPD-Antrages in den Bildungsausschuss zur weiteren Diskussion. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, das ist eine extrem spannende Diskussion. Ich finde es auch sehr interessant, dass wir nach so langen Jahren wieder anfangen, über dieses Thema zu diskutieren. Ich bin, ehrlich gesagt, bekennender Harry-Potter-Fan, und ich würde ja am liebsten den Hogwarts-Hut nehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber da der ja nicht zur Verfügung steht, würde ich den in meine Welt übersetzen. In meiner Welt wäre das – – (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Hogwarts war eine Schule für alle! – Martin Balasus [CDU]: Nee, nee! Man musste zaubern können! Das war Selektion!) – Ich wollte gerade sagen: Es ist eine Zauberschule. (Zuruf: Aber der Hut hat ja nicht zwischen Muggeln und Zauberern zu entscheiden!) – Der hat ja nicht entschieden. – Gut, also, ich würde Hogwarts-Hut in meine sozialwissenschaftliche Welt übersetzen, und da würde ich das datenbasierte Entscheidung nennen. Das ist ein Thema, mit dem wir uns ja schon seit Langem beschäftigen, und das werden wir uns in diesem Kontext noch einmal genauer anschauen müssen. Ich glaube, dass es da nicht auf einen einzelnen Zeitpunkt ankommt, an dem man eine Entscheidung trifft, sondern man muss eine Entscheidung gut vorbereiten und sie gut betrachten. Vor allen Dingen muss man nach jeder Datenbasierung, nach jedem Test die Ergebnisse in den Blick nehmen. Wir werden jetzt LeA.SH auch für die Grundschule einführen, wir haben LeA.SH 1, wir kriegen LeA.SH 2, und wir haben VERA 3. Außerdem haben wir Fördermaterialien an all diesen Stellen. Das müssen wir in den Blick nehmen, und da müssen wir alle Kinder unterstützen, damit sie das Bestmögliche aus ihrem Leben und aus ihrer Schullaufbahn machen können. Das ist aus meiner Sicht der Weg, den wir an dieser Stelle weitergehen müssen. Wenn wir die bisherige Form der Entscheidungsfindung, nämlich, dass am Ende die Eltern die Letztentscheidung darüber treffen, wie es mit der Bildungslaufbahn auf der Basis einer Empfehlung weitergeht, weiterhin wollen, dann müssen wir eine ganze Menge Fragen beantworten. Wir müssen nämlich etwas dazu sagen, wie wir das schulrechtlich bewerten, wenn wir die Letztentscheidung nicht mehr bei den Eltern lassen. Wir müssen uns auch Gedanken machen, was es mit Kindern macht, wenn sie an diesem kritischen Übergang, in dieser kritischen Lebensphase – sag ich ja gelegentlich –, feststellen, dass sie einen Test nicht bestanden haben, und zwar einen einzigen Test nicht bestanden haben und möglicherweise einen Test, der sich nur auf ihre kognitiven Fähigkeiten und nicht auf andere Themen bezieht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Das heißt, der Test muss tatsächlich viele Anforderungen erfüllen, aber ich glaube, das würde Frau Riecke nicht bestreiten. Deswegen muss man sehr genau darüber nachdenken. Für mich stellt sich immer noch eine andere Frage, die wir bisher noch gar nicht diskutiert haben, das ist nämlich die Frage: Was machen wir denn mit Kindern, die eine Empfehlung für das Gymnasium bekommen, und die Eltern sagen: Nö, das machen wir nicht. Unter sozialen Gesichtspunkten, unter Fördergesichtspunkten und unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit ist das eine echt spannende Frage, und darauf gibt es im Moment überhaupt gar keine Antwort. Die Antwort darauf würde ich gerne finden, aber wir müssen ein bisschen danach suchen, befürchte ich. Deswegen glaube ich, dass wir viele Themen und viele Fragen haben, die wir uns in diesem Kontext ansehen müssen. Auch müssen wir ein paar Daten noch besser auswerten. Das betrifft auch Daten, die uns jetzt schon vorliegen. Das sind nämlich die Daten nach den Übergängen, nicht nur in Klassenstufe 5 und 6, nach den Schrägversetzungen. Das betrifft auch die Daten im weiteren Bildungsverlauf. Das sind auch die Bildungserfolge am Gymnasium. Ich sehe durchaus, dass das Gymnasium in der Förderung von Kindern nicht unerfolgreich gewesen ist, sonst hätten wir es ja nie geschafft, dass wir jetzt eine so gute Abiturquote haben. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir uns angucken müssen. Wir haben daher fachlich ein großes Feld, was total spannend ist. Wir werden gerne dazu beitragen, die Daten, die wir haben, aufzuarbeiten. Wir werden uns die bestehenden Vorhaben in der Republik – es gibt ja dort einige – ganz genau anzugucken. Wir sind mit Baden-Württemberg im Gespräch. Berlin (Ministerin Dr. Dorit Stenke) hat jetzt gerade einen Test eingeführt. Wir werden uns anschauen, wie das wirkt, wie es funktioniert. Dann haben wir meines Erachtens eine gute Grundlage, um weiter darüber nachzudenken und uns weiter Gedanken zu machen, wie wir das Beste für die Kinder in unserem Land umsetzen können. Also lange Rede, kurzer Sinn: Ja, ich finde, wir sollten das prüfen. Ja, wir sollten das diskutieren, wir sollten es rechtlich bewerten, (Beifall Martin Balasus [CDU]) und wir sollten dazu in eine breite gesellschaftliche Debatte eintreten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren