Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Raudies hat mir jetzt die Pointe mit dem Jahr 1958 schon genommen. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Ich führe Sie trotzdem noch mal zurück in das Jahr vor 68 Jahren. Fußball-Weltmeisterschaft in Schweden, die Verkehrssünderkartei in Flensburg wurde gegründet und, wie schon gehört, auch das Ehegattensplitting wurde eingeführt. (Zuruf CDU: Mit absoluter Mehrheit der CDU!) Seitdem werden Ehepaare und seit 2013 auch Paare in eingetragene Lebenspartnerschaften (Beate Raudies [SPD]: Genau!) gemeinsam steuerlich veranlagt. Das Ehegattensplitting wurde damals tatsächlich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, als die Alleinverdiener-Ehe der gesellschaftliche Normalfall war. Seitdem haben sich aber die Werte in unserer Gesellschaft und die Rollenbilder in Familie und Arbeitswelt grundlegend gewandelt. So ist auch die Diskussion über eine Änderung des Ehegattensplittings nicht ganz neu. 1982 bereits scheiterte eine Reform durch den Austritt der FDP-Minister aus der Bundesregierung von Helmut Schmidt. (Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!) 1998 hatte die rot-grüne Koalition eine Reform im Koalitionsvertrag stehen, konnte sich allerdings nicht auf eine Umsetzung verständigen. Zuletzt (Oliver Brandt) hatte die Ampelkoalition mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 einen Reformschritt geplant, nämlich die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Doch vor der Umsetzung zerbrach die Ampelkoalition. Daher bleibt eine Reform des Ehegattensplittings auch für uns Grüne weiterhin auf der Agenda. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD]) Warum ist das so? – Wir sehen darin einen Fehlanreiz. Das Ehegattensplitting bringt umso mehr Steuervorteile, je weiter die Einkommen in einer Ehe oder Partnerschaft auseinanderliegen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts ist in rund 57 Prozent der Fälle der Mann der Hauptverdiener, in 33 Prozent der Paarhaushalte verdienen beide etwa gleich viel, und nur bei zehn Prozent ist die Frau die Hauptverdienerin. Das Modell des männlichen Alleinverdieners wird eindeutig steuerlich begünstigt. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von der Gleichstellung der Geschlechter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem setzt das Ehegattensplitting einen deutlichen Fehlanreiz auf dem Arbeitsmarkt. Für die Person, die weniger verdient, lohnt sich das Aufstocken der Arbeitszeit deutlich weniger. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte eine Abschaffung des Ehegattensplittings die Erwerbsbeteiligung von Frauen um rund 2,4 Prozent erhöhen und ihre durchschnittliche Arbeitszeit um etwa 7,4 Prozent steigern. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und auch ein echter Wachstumsbooster. Laut Simulationen des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI könnte durch die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen das Bruttoinlandsprodukt um bis zu 1,5 Prozent steigen. Das ist eine Menge bei den Zahlen, die wir zuletzt hatten. Daher bedanke ich mich bei der SPD, dass sie dieses Thema, das uns Grünen seit Langem am Herzen liegt, mit ihrem Antrag in die Beratung hier im Landtag eingebracht hat. In der Problembeschreibung sind wir uns weitestgehend einig. Das habe ich ja nun schon ausgeführt. Nun ist die Frage, welche Reformschritte die richtigen sind. Die SPD schlägt eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting vor. Hier sehen wir doch noch eine Reihe von Fragen, zum Beispiel die der sozialen Ausgestaltung. Auch wenn die SPD in ihrem Antrag die Entlastung von Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen fordert – dieses Thema ist ja auch schon vom Kollegen Plambeck adressiert worden –, würden mit einem steuerlichen Instrument allein zunächst hohe Einkommen überproportional begünstigt. Bei geringen Familieneinkommen würde eine steuerliche Entlastung dagegen kaum Wirkung zeigen. (Beate Raudies [SPD]: Na ja!) Deshalb sehe ich direkte, einkommensunabhängige Leistungen für Kinder als sinnvoll an. Die Kindergrundsicherung wäre zum Beispiel ein solches Konzept. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie haben das ja auch in einem Ihrer Punkte in Ihrem Antrag erwähnt. Auch die Haushaltswirkungen einer Reform des Ehegattensplittings müssen in der Diskussion berücksichtigt werden. Auch wenn wir die Zielsetzung dieses Antrags grundsätzlich unterstützen, sollten wir ihn vertiefend diskutieren. Deswegen schlagen wir Ausschussüberweisung vor. Neben dem Finanzausschuss schlage ich vor, mitberatend den Sozialausschuss zu beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
