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Annabell Krämer

FDP 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der vorliegende SPD-Antrag fordert die Einführung eines sogenannten gerechten Familiensplittings, um Familien steuerlich zu entlasten. Insofern sage ich gleich zu Beginn: Steuerliche Entlastung für Familien finden wir wichtig, richtig und überfällig. (Beifall FDP und SSW) Denn wie sieht die Realität aus? – Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historisch tiefen Stand. Viele Familien fürchten einfach schlichtweg, sich Kinder nicht mehr leisten zu können. Der Erwerb von Wohneigentum wird für mittlere Einkommen nahezu unerschwinglich. Schleswig-Holstein (Annabell Krämer) trägt mit der höchsten Grunderwerbsteuer seinen Beitrag dazu bei, dass Wohnraum in SchleswigHolstein unerschwinglich ist. Insofern ist hier dringend Handlungsbedarf. Ein Blick in die Geschichte des Antrages ist allerdings durchaus aufschlussreich. Er entstammt natürlich nicht einer neuen politischen Erkenntnis, sondern aus dem Leitantrag der SPD vom Bundesparteitag 2017. Interessant ist allerdings, Kollegin Raudies: Noch einige Jahre zuvor klang die SPD ganz anders, das muss ich einmal kurz erwähnen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Denn die damalige familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, sagte, ich zitiere: „Die Kritik am Familiensplitting ist berechtigt. Eine solche Reform des Steuerrechts würde die bereits bestehende Gerechtigkeitslücke in der Familienförderung weiter vergrößern.“ Insofern freue ich – – (Beate Raudies [SPD]: Das war in der Großen Koalition!) – Ach so, okay. Nee, Moment, Moment. Damals war es übrigens die CDU, die teilweise ein Familiensplitting gefordert hat. Heute fordert es die SPD. Warum hole ich hier jetzt eigentlich so weit aus? – Das kann man sich berechtigterweise fragen. Sowohl die CDU als auch die SPD fordern Jahr für Jahr medienwirksam auf den Parteitagen Steuerentlastungen für den Mittelstand. Wenn es dann konkret wird, passiert nichts. Ich muss ja nun auch ehrlich sagen, dass sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nun nicht gerade täglich dadurch auszeichnet, dass er sich mit Nachdruck für Steuerentlastung einsetzt. Hier im Landtag erleben wir aber ehrlich gesagt dasselbe Muster. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Immer wenn es konkret wird, werden Steuerentlastungen in diesem Hohen Hause abgelehnt. Als wir Freie Demokraten zum Beispiel im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende gefordert haben, insbesondere ab dem zweiten Kind, wurde das von Ihnen allen abgelehnt. (Beifall FDP) Aber der eigentliche Grund für meine historische Recherche war, dass ich auf der Suche nach der konkreten Forderung des Antrags war. Was wurde gefordert? – Kinder sollen als eigenständiger Faktor unabhängig vom Familienstand berücksichtigt werden. Natürlich, Kinder werden bereits heute als eigenständiger Faktor berücksichtigt, aber natürlich nicht in ausreichender Höhe. Kollegin Raudies, da bin ich absolut bei Ihnen. (Beifall FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Auch der Freibetrag für Betreuung und Erziehung und Ausbildungsbedarf der Kinder ist natürlich viel zu niedrig angesetzt. Da sind wir auch wieder beim Alleinerziehenden-Freibetrag. Wer es mit der steuerlichen Gleichbehandlung ernst meint, muss hier ansetzen. Ihre Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit vom Familienstand der Eltern hätte jedoch gegebenenfalls eine weitreichende Konsequenz. Darüber diskutieren wir gerne im Ausschuss, denn der Freibetrag für Alleinerziehende darf dem dann natürlich nicht zum Opfer fallen. (Beifall FDP) Aber ich glaube nicht, dass Sie das wirklich wollen. Sie fordern jetzt eine Entlastung insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen. Aber das widerspricht aus meiner Sicht Ihrer Forderung, dass alle Kinder steuerlich gleich behandelt werden sollen. Außerdem wollen Sie Erwerbsanreize insbesondere für Frauen verbessern. Meines Erachtens wird das grundsätzlich erreicht, wenn Arbeit insgesamt geringer besteuert wird. Wir haben deshalb konkrete Vorschläge gemacht: Einen deutlich höheren Alleinerziehenden-Freibetrag, einen steuerfreien Grundbetrag von 24.000 Euro im Jahr, damit sich Arbeit lohnt und Familien die Betreuung ihrer Kinder finanzieren können. Ihren vierten Punkt halte ich für ausgesprochen richtig. Familienleistungen müssen in unserem Land endlich gebündelt werden. Bürokratie muss endlich abgebaut werden. Es muss Leistungen aus einem Guss geben. Familien brauchen Unterstützung, keine Formulare. Doch insgesamt bleibt Ihr Antrag leider ein bisschen vage. Er bleibt meines Erachtens ein Stück weit widersprüchlich, und er bleibt auch die Antwort auf eine Frage schuldig, die Sie selbst nicht konkret beantworten. Wie soll dieses Familiensplitting konkret ausgestaltet werden? (Annabell Krämer) Wenn wir Familien wirklich entlasten wollen, dann müssen wir an die Ursachen gehen. Ein Spitzensteuersatz, der heute bereits Facharbeiter trifft, muss viel, viel später greifen. Ein Kinderfreibetrag muss mindestens so hoch sein wie der Steuerfreibetrag für Erwachsene. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Vor allem: Kleinere und mittlere Einkommen müssen spürbar entlastet werden. Hier bin ich wieder bei meiner Forderung. Ein steuerfreies Einkommen von mindestens 2.000 Euro im Monat wäre ein echter Fortschritt, um Leistungsanreize zu schaffen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel steuerlicher Entlastung teilen wir ausdrücklich. Familien brauchen mehr Netto vom Brutto und keine neuen, unklaren Umverteilungsmodelle. Insofern sind wir sehr dankbar für die bereits beantragte Ausschussüberweisung; das hätte ich jetzt auch getan. Ich glaube, es eint uns der Grundsatz, dass wir einen gemeinsamen Konsens finden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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