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Annabell Krämer

26.02.2026 Sitzungen 20/112

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau, das Recht auf die schulischen Ganztagsangebote ist für alle Kinder zugänglich. Für alle Kinder im Land, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf oder sonstige Bedarfe, das ist selbstverständlich. Das ist das Ziel der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Betreuung. Dieses Recht ist die Weichenstellung für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe und gilt vollumfänglich und durchgängig für alle Kinder. Geregelt ist das rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebot im Sozialgesetzbuch, und es gelten im Übrigen die Regelungen zur Ganztagsschule im Schulgesetz in Schleswig-Holstein, die schon seit Jahren umgesetzt werden und auch schon seit Jahren für Kinder mit und ohne Förderbedarfe funktionieren. Im Kontext Eingliederungshilfe und Schule kommen indes mehrere bundesrechtliche Grundlagen zusammen. Das Bundesgesetz sieht für die Eingliederungshilfe zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit entsprechenden Bedarfen vor. Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen unter anderem Hilfen für den Schulbesuch, etwa die Schulbegleitung. Leistungen zur sozialen Teilhabe betreffen Hilfen zur gleichberechtigten Teilhabe am Gemeinschaftsleben, dazu gehört die Assistenz. Sie ist von unserer landesweit ausgerichteten Assistenz und aus Landesmitteln finanzierten Assistenz zu unterscheiden. Sie ist nämlich eine Einzelfallhilfe. Unsere aus Landesmitteln finanzierte, schulische Assistenz ist eine systemische Unterstützung an der Grundschule. Im Ganztag können nur Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Maßnahmen mit klarem Bildungsbezug gewährt werden. Ich zähle einmal exemplarisch auf, was das alles ist. Das sind Hausaufgabenbetreuung, Angebote zur Stärkung der basalen Kompetenzen und der Sprachförderung, Angebote aus den Bereichen Kultur, Sport, MINT, Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Demokratiebildung. Das ist schon ziemlich viel, und das ist auch fast alles. Maßnahmen, die im Sinne der Bundesregelung kein schulisches Wissen vermitteln, sondern eher Freizeit- oder Spielcharakter haben, gelten bislang als Leistungen zur sozialen Teilhabe. Davon könnte insbesondere das Ganztagsangebot in den Ferien betroffen sein. Diese Differenzierung und nichts anderes steht in dem Schreiben aus dem Sozialministerium. Nichts anderes steht da drin. Da hat jemand eine Frage gestellt, und da wurde eine rechtliche Auskunft erteilt. Und diese Rechtsauskunft ist erst einmal richtig. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber erst einmal ist diese Auskunft richtig. Man kann jetzt anfangen, sich darüber auseinanderzusetzen, ob das dann in Perspektive auf den Ganztag gut ist, und genau das machen wir jetzt ja auch. (Beate Raudies [SPD]: Aha!) – Ja, genau: Aha! Diese Differenzierung würde nämlich zur Unterscheidung bei der Finanzierung der Teilhabeleistungen im schulischen Ganztagsangebot führen. (Beate Raudies [SPD]: Das ist des Pudels Kern!) – Genau. Was im Übrigen jetzt auch schon der Fall ist und was bisher auch noch keine große Welle ausgelöst hat, weil nämlich die Eltern und die Kinder das in aller Regel gar nicht merken, weil das alles abrechnungstechnische Verfahren sind, die in den allermeisten Fällen im Hintergrund ablaufen. Bundesrechtlich steht aber geschrieben, und auch das möchte ich noch einmal zitieren: Einkommensstarke Eltern sollen für einen Kostenbeitrag zur Leistung der sozialen Teilhabe ihres Kindes herangezogen werden. Das könnte natürlich unser Ziel einer gleichberechtigten Inanspruchnahme des schulischen Ganztags beeinträchtigen. Das ist jetzt insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs ein Thema, das wir natürlich diskutieren müssen. Das ist erst einmal ein bundesgesetzliches Thema, und dazu werden wir uns auch auf bundesgesetzlicher Ebene äußern. Das Sozialministerium und wir werden gemeinsam darauf hinwirken, dass diese Regel verändert wird. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn sie gilt ja nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern sie gilt bundesweit, und sie ist natürlich ein systematischer Widerspruch zu dem, was der Rechtsanspruch auf Ganztag jetzt ebenfalls bundesrechtlich geregelt hat. Es ist interessant, dass es offensichtlich bisher noch keine große Debatte gegeben hat. Wir werden diese Debatte jetzt in den Gremien führen, in denen wir jeweils unterschiedlich vertreten sind. Darüber hinaus werden wir gemeinsam im Austausch mit dem Sozialministerium sowohl für Eltern, für Kinder mit Förderbedarfen als auch für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe praktikable und unbürokratische Lösungen finden. Denn wie immer bei solchen Beträgen, die erhoben werden müssen, gibt es Formulare, Bedarfsberechnungen und Papiere, die hin‑ und hergeschoben werden müssen. Wir gehen davon aus, dass wir eine Lösung finden, mit der wir all das nicht mehr tun müssen. Daran arbeiten das Bildungs- und das Sozialministerium gemeinsam, um den Ganztag auf gute und vernünftige Füße zu stellen. Im Gegensatz zu denjenigen hier im Haus, die eine Glaskugel haben und wissen, dass das alles nicht funktioniert, haben wir gute Konzepte und Ideen. Wir werden den Ganztag gut umsetzen und für alle Kinder im Land auf den Weg bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz konkret wird das Sozialministerium die bundesrechtliche Problematik im Rahmen der geplanten Anpassung zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes aufgreifen. Das ist die sogenannte SGB-VIII-Reform, die entsprechend Auswirkungen auf die anderen Gesetzgebungstexte haben wird. Solange das nicht der Fall und das nicht umgesetzt ist – das habe ich schon gesagt –, werden wir mit den Kommunen zusammen pragmatische Lösungen finden, und der Ganztag wird vernünftig starten können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch einmal an dieser Stelle hinterlegen – gelegentlich hören auch Eltern zu, die eventuell durch die Debatte ein bisschen verunsichert sein könnten –: Der Ganztag in Schleswig-Holstein wird inklusiv, und das zeigt sich an sehr vielen unterschiedlichen Stellen. Das zeigt sich an der Richtlinie zur Betriebskostenförderung, die nämlich schon jetzt für Kinder mit Förderschwerpunkten einen deutlich verbesserten Betreuungsschlüssel mit höheren Pauschalen für Sachund Betriebskosten vorsieht. Das zeigt sich an der inklusiven Beschulung als Querschnittsthema der Fort- und Weiterbildungsinitiative, an der wir im Moment arbeiten und die auch entsprechend mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Das zeigt sich daran, dass unser pädagogisches Konzept von der ersten bis zur letzten Seite inklusiv ausgerichtet ist und in diesem Sinne auch umgesetzt werden wird. Aus diesem Grund brauchen sich Eltern und Kinder keine Sorgen zu machen. Der Ganztag in Schleswig-Holstein wird gut, und er wird Bildung von Anfang an den ganzen Tag fortsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe CDU: Bravo!)

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