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Eka von Kalben

26.02.2026 Sitzungen 20/112

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt das Wort Katharina Nies. – Frau Nies, Sie haben das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da habe ich kurz gepennt, Frau Präsidentin. Entschuldigung! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwangere brauchen eine Versorgungssituation, die ihre Selbstbestimmung zulässt. Dazu gehört auch der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Wir erleben gerade nicht nur bei uns in Flensburg, sondern EU-weit aufgrund der Bürger_inneninitiative „My Voice, My Choice!“, wie Millionen von Menschen um diese Selbstbestimmung der Frau kämpfen – auf der Straße, im Netz und in den Parlamenten, und zwar zu Recht, weil es ein Ringen um Gleichberechtigung ist, die wir 2026 immer noch nicht vollständig erreicht haben. „My Voice, My Choice!“ bedeutet, dass eine Frau im 21. Jahrhundert über ihren eigenen Körper bestimmen kön- (Catharina Johanna Nies) nen sollte, dass jede Frau nach einer Vergewaltigung, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen, entscheiden können sollte, kein Kind zu bekommen, und dass eine Schwangere auch im späteren Verlauf einer Schwangerschaft bei medizinischer Indikation ihre eigene Gesundheit schützen darf. Ich muss das voranstellen, weil man, glaube ich, verstehen muss: Für viele von uns Frauen geht es hierbei nicht um Zahlen, Statistiken und theoretische Fahrzeitenentfernung. Es geht darum, ob frauenbezogene Versorgungsthemen im Gesundheitswesen eine gleichberechtigte Rolle spielen, und das tun sie leider noch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Deshalb ist die Bewegung so groß und ist die Empörung so groß. Das zeigen die Petition für den Landtag, die Protestaktionen und die vielen E‑Mails. Ich kann als Frau und als Grüne jede Zeile davon nachempfinden. Weil diese Selbstbestimmung ein Ringen um Gleichberechtigung ist, deshalb fühlen sich viele Frauen in Flensburg und Umgebung in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt durch die Entscheidung der Malteser Norddeutschland, zum 1. März 2026 das medizinische Angebot operativer Abbrüche am Krankenhaus einzustellen, also etwa drei Jahre früher, als die Stadt Flensburg es eh geplant hatte. Wir erleben zeitgleich in Lippstadt, wie ein Arzt juristisch kämpft, dem die Durchführung von medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen an einem katholischen Krankenhaus dienstrechtlich verboten wurde; denn er sagt, es gibt ein ärztliches Weigerungsrecht, und das heißt, es muss auch ein ärztliches Entscheidungsrecht geben, und nur jemand mit medizinischer Ausbildung kann und sollte darüber entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig ist, keine Kirche, kein Arbeitgeber; es muss eine rein medizinische Entscheidung sein. Und ich sage: Er hat Recht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD])

Protokoll ↗