Sophia Schiebe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Demokratie lebt nicht nur von schönen Worten. Demokratie lebt davon, dass Menschen sie leben, dass die eigene Stimme zählt, die eigene Meinung etwas bewirkt, und das gilt halt nicht erst ab dem 18. Lebensjahr. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das gilt für heute, für Kinder, für Jugendliche, für diejenigen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen, Anträge formulieren und erwarten dürfen, dass ihre Beteiligung verbindlich ist. Der Antrag von Schwarz-Grün bleibt genau an dieser Stelle unkonkret. Er setzt vordergründig auf einen Leitfaden; wirklich progressiv, sehr mutig. Er setzt auf Hinweise, wie Beteiligung umgesetzt werden kann, auf Empfehlungen. Aber Empfehlungen ersetzen eben keine strukturellen Verpflichtungen. Ein Leitfaden kann Orientierung bieten, doch er schafft keine zusätzlichen Rechte. Er beantwortet nicht die Frage, was passiert, wenn Beteiligung nicht ernst genommen wird. Ich hoffe insgesamt, dass dieser Antrag nicht die Tonalität für die weiteren Maßnahmen beinhaltet, die im Zuge der Kinder- und Jugendstrategie umgesetzt werden sollen. Dieser Ton wäre dann zumindest ein sehr leiser, liebe Kolleg_innen. (Beifall SPD und SSW) Kinder- und Jugendbeiräte sind politische Gremien. Diese Beiräte befassen sich mit realen politischen Entscheidungen, mit Haushaltsfragen, Infrastruktur, Mobilität, Freizeitangeboten, Klimaschutz. Sie formulieren Stellungnahmen, bringen Initiativen ein, fordern Veränderungen und gestalten Politik aktiv vor Ort mit. Wer diese Arbeit ernst nimmt, muss aber auch ihre strukturelle Absicherung ernst nehmen. § 47f der Gemeindeordnung war ein wichtiger Schritt. Aber zwischen gesetzlicher Norm und gelebter Praxis klafft eine Lücke. In manchen Kommunen sind Kinder- und Jugendbeiräte selbstverständlicher Teil politischer Entscheidungsprozesse, und das ist wirklich großartig. In anderen Kommunen existieren solche Gremien hingegen gar nicht oder nur auf dem Papier. Dort fehlt es wahrscheinlich an verbindlichen Strukturen, an klaren Zuständigkeiten oder an manchen Stellen auch am politischen Willen. Es ist ein Hinweis darauf, dass Rechte nicht überall gleich wirksam sind. Demokratische Teilhabe darf aber weder vom Engagement Einzelner noch vom politischen Klima vor Ort abhängen. Deshalb ist die Überprüfung der Wirksamkeit des § 47f wichtig. Sie ist ein po- (Sophia Schiebe) litisches Signal. Beteiligung ist verbindlich, Beteiligung ist Standard. Genau hier setzt unser Antrag an und hat zum Ziel, die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken. Zudem fordern wir eine landesweite unabhängige Servicestelle für Kinder- und Jugendbeiräte, unabhängig, nicht als verlängerter Arm bestehender Strukturen, sondern als fachliche Instanz an der Seite der Jugendbeiräte. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Sie soll beim Landesbeauftragten für politische Bildung angedockt sein und Expertise bündeln, Standards entwickeln, Qualifizierung anbieten und dort unterstützen, wo Beteiligungsrechte nicht ernst genommen oder Verfahren verzögert werden. Beteiligung braucht Professionalität, und Professionalität braucht stabile Struktur. Darüber hinaus fordern wir in unserem Antrag eine strukturierte landesweite Vertretung der kommunalen Kinder- und Jugendbeiräte, eine Landesvertretung, die kontinuierlich arbeitet, Erfahrung bündelt und Themen aus den Kommunen systematisch auf die Landesebene trägt. Das ist mehr als Austausch. Es geht um politische Rückkopplung. Entscheidungen auf Landesebene betreffen junge Menschen unmittelbar. Ihre Perspektiven aus den Kommunen müssen also ebenso systematisch zurückgespielt werden. Dieser Landesbeirat kann dann perspektivisch eine tragende Säule für weitergehende Beteiligungsstrukturen für eine gesamte Jugendvertretung auf Landesebene sein. Wer über eine institutionalisierte Jugendvertretung nachdenkt, braucht eine belastbare Grundlage, und diese besteht eben auch aus starken kommunalen Beiräten, unabhängiger Unterstützung und verbindlicher Vernetzung. Im Unterschied zum Antrag von Schwarz-Grün geht es dabei nicht nur um die Begleitung bestehender Praxis, sondern um deren strukturelle Weiterentwicklung, nicht um lose Empfehlungen, sondern um eine institutionelle Verankerung. Der Antrag des SSW bringt zusätzliche Vorschläge in die Debatte ein, insbesondere im Hinblick auf landesweite Beteiligungsformate. Auch für uns manifestiert sich die Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur in Beiräten, und wir finden viele dieser Ansätze richtig gut. (Beifall SPD und SSW) Die vorgeschlagenen Modelle werfen noch Fragen nach konkreter Ausgestaltung auf, und an der einen oder anderen Stelle würden wir die Dinge anders verzahnen oder die Gremien vielleicht anderweitig zusammensetzen. Daher sind wir der Auffassung, dass alle Anträge in dem Sozialausschuss noch einmal vertieft beraten werden. Dort kann geprüft werden, wie rechtliche Wirksamkeit, institutionelle Unabhängigkeit und landesweite Repräsentation sinnvoll miteinander verbunden werden. Entscheidend bleibt: Jugendbeteiligung braucht verbindliche Standards, unabhängige Unterstützung und eine klare institutionelle Struktur. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
