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Martin Habersaat

SPD 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Vielen Dank, Frau Kollegin Röpcke. – Wenn Sie das Beispiel Sachsen kritisch sehen, dann können Sie mir bestimmt erklären, warum Sie sich trotzdem dafür entschieden haben, genau Sachsen als Beispiel in Ihren Haushaltsantrag zu schreiben und auf Sachsen zu rekurrieren. – Weil wir uns natürlich mit dem Beispiel Sachsen auseinandersetzen können. Das ist bis jetzt die größte und deswegen die einzige Studie, auf die wir rekurrieren können. Wir können uns mit dem sächsischen Modell kritisch auseinandersetzen. Da wurde zum Beispiel gefunden, dass die Streuung sehr groß ist; das haben Sie selbst gesagt. Die Frage nach dem Belastungsempfinden, die beleuchtet wurde, und viele andere Punkte sind weitere Dinge, mit denen wir uns auseinandersetzen wollen. Es ist halt das einzige umfassende Modell, das es in dieser Form gibt. Das ist der Grund dafür, warum wir das benannt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Kollegin Waldinger-Thiering hat in der letzten Plenardebatte einmal das Beispiel Dänemark erwähnt. Der Blick nach Dänemark ist immer wertvoll. (Christian Dirschauer [SSW]: Das stimmt!) Aber auch hier müssen wir die Frage nach der Vergleichbarkeit stellen. Wie ich bei meiner Beschäftigung damit verstanden habe, läuft dort vieles einerseits über die Berech- (Uta Röpcke) nung von Jahresarbeitszeiten und andererseits über konkrete Arbeits- und Aufgabenpläne. Es gibt aber eine Kritik an dem dänischen Modell. Ich habe gelesen, wenn die Arbeitszeit nur erfasst wird, ohne gleichzeitig echte Entlastungsmechanismen damit zu verbinden, könne das für Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung sein und als Steuerungs- oder Kontrollinstrument wahrgenommen werden. So war zumindest meine Beschäftigung damit. Für mich bedeutet das in der Konklusion: Von Dänemark lernen heißt in diesem Fall nicht, genau das schnell aufzusetzen, was dort schon gemacht wird. Von Dänemark lernen kann in diesem Fall nur heißen: klare und auf Schleswig-Holstein angepasste Systeme, Mitbestimmung und für SchleswigHolstein definierte Ziele. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dazu gehört, dass wir eine klare Rechts- und Datenschutzarchitektur brauchen. Wir brauchen Klarheit über konkrete Entlastungswirkungen und über verbindliche Einbindungen der Personalvertretungen – das kam hier noch gar nicht zur Sprache –, denn Arbeitszeiterfassung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss strukturelle Verbesserungen ermöglichen. Sonst ist sie wirklich wertlos. Was schlagen wir stattdessen vor? Erstens. Wir holen das Thema aus dieser Ewiggrüßt-das-Murmeltier-Plenum-Show in die fachliche Bearbeitung. Zweitens. Wir schaffen eine belastbare Grundlage. Das im Haushalt vorgesehene Prognos-Gutachten soll den schulischen Alltag realistisch abbilden. Drittens. Ein Blick nach Sachsen bedeutet eine Auseinandersetzung mit den dort vielen offenen Fragen. Welche Arbeitszeitlogik gilt? Wie werden Spitzen abgefedert? Wie werden Teilzeit und besondere Belastungen fair abgebildet? Welche Ausgleichsmechanismen greifen wirklich, und welche Entlastungsmaßnahmen sind dann verbindlich? Und zuletzt: Ein Blick nach Bremen zeigt, wie man ein solches Instrument praktisch in Schulen verankern kann, ohne dass es zum nächsten Verwaltungstool wird, das die Lehrkräfte nachts füttern müssen. Damit bin ich noch einmal bei der GEW und den Kollegien. Wer Arbeitszeit erfasst, darf die Verantwortung am Ende nicht bei den Lehrkräften abladen. Das Ziel muss sein, Arbeitsorganisationen zu verändern, Aufgaben zu priorisieren und Unterstützungssysteme so auszustatten, dass die Schule ein besserer Ort wird. Wer Lehrkräfte wirklich entlasten will, muss umsichtig und klug und gemeinsam Hand in Hand mit den Gewerkschaften und Sozialpolitiker_innen handeln. Denn viele soziale und gesellschaftliche Herausforderungen landen im Klassenraum und verstärken zusätzlich die Belastung unserer Lehrkräfte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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