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Jette Waldinger-Thiering

SSW 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Erstklässler im Land erstmals Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dabei ist es egal, ob sie auf eine kleine Dorfschule oder auf eine mehrzügige Grundschule in der Großstadt gehen. Auch auf eine Ferienbetreuung haben die Kinder dann einen Anspruch. Das ist eine enorme Erleichterung für viele berufstätige Eltern im Land, die dann nicht mit der Vereinbarkeit von Schulschluss um 12 Uhr, zwölf Wochen Ferien und dem eigenen Arbeitsplatz jonglieren müssen. Ausdrücklich haben alle Erstklässler diesen Anspruch, und doch steht aktuell in den Sternen, ob das auch für diejenigen Kinder gelten kann, die am Vormittag von einer Schulbegleitung im Unterricht begleitet werden. Denn diese Schulbegleitungen sind Stand heute eben nur für die schulische Teilhabe zuständig, nicht aber für die soziale. Bei den Hausaufgaben nach Unterrichtsschluss können sie noch helfen, aber was dann? Bleiben dann die Kinder mit besonderem Bedarf allein in der Nachmittagsbetreuung, oder müssen sie von den Eltern abgeholt werden, wenn die Hausaufgaben gemacht sind? Oder werden sie dann von einer Schulassistenz abgelöst, weil diese auch im Ganztagsbereich tätig werden kann, weil sie nicht aus EGH-Mitteln finanziert wird? – Die Kinder müssten sich dann immer wieder neu umstellen. Gerade für diese Kinder, die den Schulalltag nur mithilfe einer Schulbegleitung bewältigen können, ist Verlässlichkeit wichtig. Aber auch für die Eltern dieser Kinder ist Verlässlichkeit von großer Bedeutung, weil man die Kinder vielleicht nicht so flexibel wie andere nachmittags zum Spielen zu Freunden schicken oder mit den Klassenkameraden in den örtlichen Sportvereinen gehen lassen kann. Diese Kinder benötigen in der Schule durchgehend ein bekanntes Umfeld mit gleichbleibenden Erwachsenen. Um dem auch im Rahmen des offenen Ganztages gerecht werden zu können, braucht es endlich im ganzen Land rechtskreisübergreifende Lösungen für Schulbegleitung und Schulassistenten. Im Übrigen haben wir darüber an dieser Stelle vor genau einem Jahr gesprochen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin die Bildungsministerin. Sie sagte: Ich freue mich, dass wir „mit dem Sozialministerium, den Kommunalen Landesverbänden und einzelnen interessierten Kreisen und Städten gemeinsam an einer Neuausrichtung der Unterstützungssysteme an Schule arbeiten. Erste Gespräche“ haben wir „bereits im November 2023 aufgenommen.“ Und wir schauen „auf den Rechtsrahmen in in der Schule und darüber hinaus.“ Nun haben wir aber das Jahr 2026. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht vor der Tür. Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe explodieren. Die Klassenräume sind voll mit Schulbegleitung und Assistenten, die von verschiedenen Trägern für verschiedene Kinder dort sitzen. Aber der Lösung der Probleme sind wir keinen Schritt nähergekommen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Opposition stellt immer tüchtig Anträge, die immer wieder abgeschmettert und abgewiesen werden. Deshalb wird es Zeit, dass die Landesregierung endlich ins Handeln kommt, nämlich bei der Reform des Schulbegleitsystems, dass die rechtskreisübergreifenden Lösungen zum Standard werden und nicht die Ausnahme bilden, dass Inklusion von den Schulen selbst gemanagt und professionell umgesetzt werden kann. Das bedeutet eben Inklusion für alle Kinder in den Unterrichtsstunden am Vormittag ebenso wie in den Freizeitangeboten am Nachmittag. Hier muss die Landesregierung endlich liefern, damit der Anspruch auf Ganztagsschule dann auch pünktlich für alle Kinder zum Beginn des kommenden Schuljahres umgesetzt werden kann. (Jette Waldinger-Thiering) Ich sage es gerne noch einmal zum Schluss: Die Opposition hat immer gute Anträge, weil wir uns um die Themen kümmern, und ich finde, jetzt könnte endlich einmal das Handeln beginnen. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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