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Eka von Kalben

26.02.2026 Sitzungen 20/112

Das Wort für die Landesregierung hat Ministerin Dr. Stenke in Vertretung für die Gesundheitsministerin. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vertrete die Ministerin für Justiz und Gesundheit und wünsche ihr auch an dieser Stelle gute Besserung. (Beifall) Die Übernahme des DIAKO-Krankenhauses durch die Malteser zum 1. März 2026 wird das Versorgungsangebot für die Schwangerschaftsabbrüche in der Region Flensburg verändern. Dies hat zu großer Verunsicherung und zu vielen Fragen geführt, wir haben das gerade auch gehört. Ich kann die Ängste und Sorgen nachvollziehen, ich glaube aber, wir müssen trotzdem noch mal genau auf die Zahlen gucken. Ich möchte und kann Ihnen versichern, dass trotz dieser Veränderung die Versorgung stabil und zugänglich bleibt. Das von § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz geforderte „ausreichende Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ bleibt bestehen. Ganz besonders all jenen Frauen, die im Raum Flensburg potenziell auf dieses Angebot angewiesen sein könnten, möchte ich noch einmal einige Zahlen und Fakten mitgeben und damit auch Sicherheit vermitteln, dass die Versorgungssituation gegeben ist. Denn eine Situation, in der sich eine Frau mit dem Gedanken trägt, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist immer belastend. Es ist mein Anliegen, dass alle Frauen in dieser belastenden Situation um jede ihrer Optionen wissen. Wir alle wissen, es gibt verschiedene Arten von Schwangerschaftsabbrüchen: solche nach medizinischer Indikation, solche nach kriminologischer Indikation, also insbesondere nach einer Vergewaltigung, und solche nach der Beratungsregel, also im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ab dem 1. März 2026 nun werden im ehemaligen DIAKO-Krankenhaus weiterhin Schwangerschaftsabbrüche nach einer medizinischen Indikation vorgenommen. Auch nach einer Vergewaltigung, dem Hauptfall einer kriminologischen Indikation, werden Frauen weiterhin die sogenannte „Pille danach“ in der Notaufnahme erhalten können. Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel werden hingegen nicht mehr durchgeführt. Medizinisch betrachtet können Schwangerschaftsabbrüche derzeit stationär operativ und ambulant medikamentös durchgeführt werden. Tatsächlich jetzt noch mal eine Zahl: Rund 98 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche werden heutzutage ambulant durchgeführt. Schwangerschaftsabbrüche, die einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordern, sind extrem selten. Im Jahr 2024 waren es 40 von 3.400 Fällen im gesamten Land Schleswig-Holstein. Am ehemaligen DIAKO-Krankenhaus werden seit 2021 keine stationären Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregel mehr durchgeführt, obwohl ein entsprechendes Angebot vorhanden war. Die Zahl ambulanter Schwangerschaftsabbrüche bewegte sich konstant im zweistelligen Bereich. Im Jahr 2024 waren es 32 Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsrege- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) lung, im Jahr 2025 insgesamt rund 50 Schwangerschaftsabbrüche. Ab dem 1. März 2026 fällt demnach im Wesentlichen das Angebot ambulanter Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung beziehungsweise nach kriminologischer Indikation im ehemaligen DIAKO-Krankenhaus weg. Können die bestehenden ambulanten und stationären Strukturen diese Fälle auffangen? – Diese Frage beantworten wir mit Ja. Bereits jetzt werden die meisten ambulanten Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen Bereich durchgeführt, und zwar medikamentös. Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg haben die höchste Versorgung mit niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen in Schleswig-Holstein, ein Versorgungsgrad von 165 Prozent. Nach den Abrechnungsdaten der KVSH, Stand drittes Quartal 2025, führen in Flensburg acht Ärztinnen und Ärzte, zum Teil in Gemeinschaftspraxen, medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durch. Für die geringere Zahl ambulant-operativer Schwangerschaftsabbrüche gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand kein Angebot im niedergelassenen Bereich in Flensburg und im Kreis SchleswigFlensburg. Wohl aber gibt es entsprechende Angebote etwa im benachbarten Kreis Nordfriesland. Das ergibt sich aus Abrechnungsdaten der KVSH, die allerdings nicht ganz vollständig sind, da dort privat abgerechnete Fälle nicht erfasst werden. Hierzu kommen Angebote in den Krankenhäusern in Schleswig oder Husum. Dort können nicht nur ambulant-operative, sondern auch die sehr unwahrscheinlichen stationären Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht – auch das haben wir eben schon gehört – hat 1993 klargestellt, dass Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in einer Entfernung vorhanden sein müssen, die von der Frau – ich zitiere – „nicht die Abwesenheit über einen Tag hinaus“ verlangen. Auch nach der Übernahme des DIAKO-Krankenhauses durch die Malteser können wir Frauen im Raum Flensburg diese Voraussetzungen bieten. Meine Damen und Herren, die Zahlen zeigen: Die Versorgung im Raum Flensburg ist gesichert. Diese Aussage gilt für ganz Schleswig-Holstein. Unser Bundesland gehört zu den Bundesländern mit einer nicht nur ausreichenden, sondern mit einer überdurchschnittlich hohen Versorgung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche. Auch das ist ein Ergebnis der sogenannten ELSA-Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2024. Diese gute Versorgungssituation möchten wir so, wie wir es auch in der Vergangenheit getan haben, aufrechterhalten. Denn sie vermeidet weitere Belastungen der Frauen, die eine schwierige Entscheidung treffen mussten oder noch zu treffen haben. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir zum einen umfassendes Daten- und Zahlenmaterial und eine detaillierte Analyse der ambulanten und stationären Strukturen, und zwar sowohl in Bezug auf die derzeitige Situation als auch in Bezug auf künftige Entwicklungen. Das ist ja auch gemeint, wenn wir über den Bedarf sprechen, den wir erfassen und kennen müssen, um Strukturen schaffen zu können. Dazu benötigen wir zum anderen den engen Austausch mit allen relevanten Akteuren, insbesondere mit der KVSH, der Krankenhausgesellschaft, der kommunalen Ebene, aber eben auch den niedergelassenen Ärzten, mit denen wir ebenfalls im Gespräch sein werden, um hier gemeinsam die Bedarfe zu ermitteln, gegensteuern zu können und Lösungen anbieten zu können, damit alle Frauen ein entsprechendes Angebot und einen entsprechenden Zugang zukünftig weiterhin haben werden. Die Versorgungssituation für Schwangerschaftsabbrüche ist nicht nur in Flensburg, sondern in ganz Schleswig-Holstein gesichert. Wir werden uns weiterhin darum kümmern, dass das auch langfristig so bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗