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Martin Habersaat

SPD 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag über ein Schreiben des Innenministeriums gesprochen, das bei den Trägern der Integrationskurse für viel Unruhe gesorgt hat. Heute Nachmittag geht es um ein Schreiben des Sozialministeriums, allerdings unseres Sozialministeriums, das bei den Trägern der Eingliederungshilfe und vor allem bei betroffenen Familien für viel Unruhe sorgt. Was ist passiert? – Man muss das ein bisschen einordnen. Manche Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben für ihren Schulbesuch einen Anspruch auf Schulbegleitung. Wenn es diese Schulbegleitung nicht gibt, kann der Schulbesuch nicht stattfinden. Das ist also ziemlich existenziell für diese Kinder. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Und die Eltern!) Nun gibt es zwei Paragrafen im Sozialgesetzbuch, aus denen diese Schulbegleitung finanziert werden kann: §§ 112 und 113 SGB IX. § 112 bezieht sich auf Bildungsteilhabe und § 113 auf – ich nenne es einmal so – Freizeitteilhabe. Das Sozialministerium schreibt nun an die Träger der Eingliederungshilfe: Achtung, wenn ihr über den schulischen Ganztag sprecht, achtet darauf, dass ihr Bildungsanteile und Freizeitanteile genau auseinanderrechnet! Warum tut man das? – Man verursacht erstens mehr Bürokratie bei den Trägern der Eingliederungshilfe, die nun stundengenau den Ganztag angucken sollen. Man kann zweitens möglicherweise bei den Eltern auch einen Eigenanteil einsacken, wenn möglichst viel nach § 113 bewilligt wird, weil da nämlich eine Vermögensprüfung der Eltern vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht widerspricht das eklatant dem Grundsatz, dass alle Kinder in der Schule gleichbehandelt werden sollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Landesregierung in Form des Bildungsministeriums hat gesagt: Die Teilnahme am schulischen Ganztag soll, wenn das Recht auf Ganztag eintritt, maximal 135 Euro im Monat kosten. Punkt – keine Prüfung der Einkommensverhältnisse: 135 Euro. Aber was ist denn, wenn es jetzt Freizeitanteile im Ganztag gibt? – Auch da war das Bildungsministerium klar und hat ein Rahmenkonzept vorgelegt, in dem drinstand: Der Vormittag und der Nachmittag im Ganztag sind als Einheit zu betrachten. Nun könnte man sich sagen: Das Bildungsministerium kennt sich vielleicht mit Sozialrecht nicht so gut aus, deshalb gucken wir, was das Bundessozialgericht urteilt! Das sagt: Es kommt entscheidend darauf an, ob das Nachmittagsangebot der Erleichterung, Unterstützung oder Ergänzung der pädagogischen Arbeit der Schule dient. Ist dies der Fall, qualifiziert das Gericht die Maßnahme als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung und damit als Leistung der Teilhabe an Bildung. Dient das Angebot hingegen vorrangig der bloßen Überbrückung der Zeit bis zur erneuten Übernahme der Betreuung durch die Eltern, handelt es sich um eine Leistung der sozialen Teilhabe, die grundsätzlich bedürftigkeitsabhängig wäre. Maßgeblich sind also die pädagogische Zielsetzung und die funktionale Einbindung des Angebots in den schulischen Bildungsauftrag. Genau das liefert das Bildungsministerium mit dem Rahmenkonzept. Meine Damen und Herren, wenn Bildungsministerium und Sozialministerium miteinander sprächen, hätten wir kein Problem. – Mein Vorschlag, Frau Ministerin Touré: Sie nehmen ja aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an jeder Sitzung des Sozialausschusses teil. Vielleicht nehmen Sie den einen oder anderen freien Termin für einen Jour fixe mit Frau Stenke und klären solche Fragen künftig intern! Wenn Sie das nicht wollen, rate ich, beim Bundessozialministerium nachzugucken. Die stellen auf ihrer Webseite – weil das in einigen Bundesländern fraglich war – klar: Leistungen zur Teilhabe an Bildung schließen grundsätzlich Ganztagsangebote mit ein. Punkt. Es wäre nicht erforderlich, gerade Eltern von Kindern mit Behinderung in dieser Form zu verunsichern. Ich hoffe, Sie nutzen heute die Chance und sagen: Da ist ein Fehler passiert, das Schreiben war falsch, wir nehmen das zurück. Der Antrag von CDU und Grünen geht leider genau nicht in diese Richtung. Meine Damen und Herren, das ist falsch. Es gibt ein Ganztagsrecht für alle. Bitte setzen Sie es auch für alle um, verdammt noch mal! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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