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Beate Raudies

SPD 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Genau! – Weitere Zurufe) Wir beraten heute die Einführung eines sogenannten gerechten Familiensplittings in der Einkommensteuer. Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Ja, unsere Gesellschaft hat sich verändert, und ja, Steuerpolitik muss gesellschaftliche Realitäten abbilden. Aber sie muss dies mit Augenmaß, mit Respekt vor dem Grundgesetz und mit einem klaren Bekenntnis zur Familie tun. Das halte ich für ganz wichtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Für uns als CDU ist klar: Wir wollen perspektivisch den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern weiterentwickeln. Entsprechend gilt es, das Kindergeld zu berücksichtigen. Wir wollen Kinder stärker berücksichtigen, denn Kinder sind unsere Zukunft. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Als das Ehegattensplitting 1958 eingeführt wurde, war es ein Instrument der Familienförderung. Damals wurden Kinder ganz überwiegend in Ehen geboren. Heute wissen wir: Die Lebenswirklichkeit ist vielfältiger. Im Jahr 2022 lebten noch rund 45 Prozent der Ehepaare mit Kindern im Haushalt. Der Anteil außerehelicher Geburten ist seit den 60erJahren deutlich gestiegen. Nur etwa 22 Prozent der Ehen sind klassische Alleinverdiener-Ehen. Das zeigt: Das Ehegattensplitting erreicht viele Kinder tatsächlich nicht mehr. Gleichzeitig profitieren auch verheiratete Paare ohne Kinder davon. Aber daraus folgt nicht, dass man das Ehegattensplitting einfach abschaffen kann. Artikel 6 unseres Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Das ist gut so. (Beifall Rasmus Vöge [CDU]) Eine ersatzlose Streichung würde diesem Schutzauftrag nicht gerecht. Aber wie funktioniert das Ehegattensplitting eigentlich? Worüber reden wir? – Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, halbiert, der Steuersatz ermittelt und anschließend auf das Gesamteinkommen angewendet. Das führt zu einer Abmilderung der Steuerprogression. Besonders profitieren Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, am stärksten Alleinverdiener-Haushalte. Es ist wichtig zu betonen: Das Ehegattensplitting ist kein Instrument der Umverteilung von oben nach unten oder von unten nach oben. Es ist eine horizontale Entlastung von Ehepaaren gegenüber Alleinstehenden mit dem Ziel, Familie zu fördern, aber vor allem mit dem Ziel, diejenigen abzubilden, zu unterstützen, die Verantwortung für andere übernehmen. Die SPD argumentiert, das Splitting diskriminiere strukturell Frauen und setze Fehlanreize. Wir müssen Erwerbsanreize klug gestalten, da bin ich bei Ihnen, aber wir dürfen nicht das Modell abwerten, in dem ein Elternteil zeitweise zugunsten von Kindererziehung oder Pflege zurücktritt. Steuerrecht darf keine Lebensentwürfe bewerten. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. (Vereinzelter Beifall CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, aber dann ist Teilzeit auch Lifestyle! Da müssen Sie sich schon entscheiden!) Wenn wir Kinder stärker in den Mittelpunkt stellen wollen, dann ist ein Familiensplitting nicht nur diskussionswürdig, sondern durchaus ein Modell, über das wir uns unterhalten sollten; und ich sage: Das machen wir im Finanzausschuss. (Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

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