Hauke Göttsch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das vierte Quartal 2025 vor. Ich bin dankbar und froh, dass ich hier eigenen Fußes an das Rednerpult gehen konnte. (Beifall) Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses und bei dem Abgeordneten Patrick Pender, der mich in meiner krankheitsbedingten Abwesenheit vertreten hat. (Beifall CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Ganz besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter, Herrn Dr. Schunck, der mich immer zuverlässig vertreten hat. (Beifall) Aber was ist ein Petitionsausschuss ohne ein Büro im Hintergrund, das uns fachlich und sachlich unterstützt? (Beifall) Deswegen mein großer Dank an das Petitionsausschussbüro unter der Leitung und der Geschäftsführung von Frau Becker. (Beifall – Martin Balasus [CDU]: So viel Applaus gab es für niemanden heute!) Das in der Verfassung garantierte Petitionsrecht wird von unseren Bürgerinnen und Bürgern aktiv wahrgenommen. Viele nutzen diesen direkten Zugang zum Parlament. Ich will damit sagen, der Petitionsausschuss ist sehr gefragt: 112 Petenten haben sich von Oktober bis Dezember 2025 mit ihren Anliegen an den Ausschuss gewandt. 67 Petitionen haben wir abschließend beraten. Nähere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können Sie unserem Bericht entnehmen. Die Quartalsberichte zeigen die Vielfalt der Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt. Daraus können Sie sehen, was unsere Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Hinter jeder Petition stehen ganz persönliche Anliegen und Schicksale Einzelner, aber auch Anregungen, die die Allgemeinheit betreffen. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie behandeln Anregungen und Kritik, die den Zuständigkeitsbereich des Landtags und der Landesregierung betreffen. So bitten Bürgerinnen und Bürger beispielsweise um Überprüfung von Verhaltensregeln. Darf das Jobcenter die Offenlegung privater Kontoauszüge rückwirkend für einen längeren Zeitraum überhaupt von mir verlangen? Oder ist der Bußgeldbescheid gegen mich rechtswirksam? Solche persönlichen Anliegen, die Einblicke in die Privatsphäre der Betroffenen erfordern, behandeln wir vertraulich in nicht öffentlichen Sitzungen. Wir ziehen dazu Stellungnahmen der Ministerien heran und fragen nach, bei Bedarf auch mehrfach. Dann ist es unsere Aufgabe, den Inhalt und das Ergebnis unserer Beratung transparent und nachvollziehbar in unserem Beschluss darzustellen. So unterstützen wir Petenten in ihren Anliegen und erklären ihnen, warum die Behörde so entschieden hat. Themen von allgemeinem Interesse können auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden. Personen, die das Anliegen unterstützen möchten, können diese Petition mitzeichnen. So hat sich eine Bürgerin mit einer öffentlichen Petition dafür eingesetzt, dass Geflüchtete in Arbeitsverhältnissen nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Diese Forderung haben 2.302 Personen unterstützt. Deshalb hat der Ausschuss dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die von der Petentin in der Anhörung vorgetragene Kritik war Anlass für eine weitergehende parlamentarische Befassung, die Ihnen allen bekannt ist. Ich möchte hervorheben, dass nicht nur öffentliche Petitionen weiteres parlamentarisches Handeln zur Folge haben können. Auch in anderen Petitionen werden wir regelmäßig auf Themen aufmerksam gemacht, die eine weitere Befassung des Parlaments erfordern. Diese Petitionen leiten wir vertrauensvoll dem zuständigen Fachausschuss zu. Um jede Petition kümmert sich ein Ausschussmitglied als Berichterstatterin oder ‑erstatter. Diese sind für ihre Petition besonders verantwortlich und berichten darüber in unseren Sitzungen. Für den Einsatz meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. (Beifall) Ich bin wieder, wie gewohnt, genau in der Zeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
