Malte Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieses Jahr ist ein besonderes Jahr, der Rechtsanspruch auf Ganztag für unsere Grundschulen kommt, und das ist erst einmal eine gute Nachricht. Der Rechtsanspruch ist eine echte Chance, die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Das ist gerade für Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, besonders gut. Viele Schulen, Kommunen und Träger machen sich bereit für den Rechtsanspruch. Bei mir in Wewelsfleth steht an der Grundschule inzwischen ein kleiner Neubau für den Ganztag, und der sieht ziemlich prächtig aus. Ich hoffe, dass das an vielen Orten genauso ist. Ich weiß noch, dass ich, als ich auf der Grundschule war, nachmittags immer oben in der Grundschule, unter dem Dachboden in einem kleinen Raum betreut worden bin. Die Möglichkeiten für gute Bildung waren damals sehr begrenzt. Die Bedingungen haben sich in den letzten 25 Jahren an vielen Schulen erheblich verbessert. Wir wollen auch im Ganztag eine gute Bildung ermöglichen. Deshalb ist das pädagogische Rahmenkonzept des Bildungsministeriums ein wirklich gutes Konzept, weil es genau das beschreibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es ist gut, weil es auch die Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarfen in den Vordergrund stellt. Wir Grüne halten es für sehr wichtig, dass wir uns beim Rechtsanspruch und bei der Teilhabe von allen Menschen nicht im Klein-Klein verlieren. Eine klare Trennung von Bildungs- und Freizeitangeboten halten wir für nicht hilfreich. Diese künstliche Trennung des Bundesgesetzes passt nicht zu der Lebensrealität. Gerade für Kinder mit Behinderungen ist die Trennung zwischen Spiel- und Lernangeboten fließend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir sehen seit Längerem, dass die Bedarfe für Schulbegleitung rasant nach oben gehen. Deswegen reagieren Kommunen und Landesregierungen und erproben in verschiedenen Kreisen gemeinsam Pool-Lösungen. Das ist richtig so. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir unterstützen diesen Weg und erhoffen uns eine verbesserte Effizienz der Unterstützungsleistungen. Das ist der richtige Ansatz, auch für die Kinder, um die es hier geht. Zurück zum Antrag der SPD und zu der Debatte im Bildungsausschuss. Wir alle haben natürlich kein Interesse daran, dass aus Abrechnungsgründen Kinder womöglich unterschiedliche Personen als Betreuung an einem Tag erhalten oder Eltern, Schulen und Träger bei der Abrechnung erheblichen bürokratischen Aufwand haben. Daran hat niemand ein Interesse. In unserem Antrag beschreiben wir klar unser Ziel: Alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf sollen gleichberechtigt an der Schule teilhaben können. Die allermeisten Angebote im Ganztagsbereich haben einen Bildungscharakter. Nach meiner Auffassung ist es falsch, dass hier eine Trennung vorgenommen wird. Wir brauchen zwei Dinge: Erstens brauchen wir ein schlankes, praxistaugliches Verfahren für die Beantragung von Schulbegleitungen. Dabei müssen die Bedarfe von Eltern und Kindern in den Blick genommen werden. Zweitens müssen sich Landesregierung und Landtag beim Bund im Rahmen der geplanten Anpassungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe für einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten des Ganztags einsetzen. Außerdem gibt es ja noch die Diskussion – Herr Habersaat hat es angesprochen – zu den zusätzlichen Elternbeiträgen. Die werden für Leistungen nach SGB IX erhoben. Auch da sehen wir Grüne Probleme. Ich glaube, dass der bürokratische Aufwand für diese zusätzliche Gebühr immens ist und nicht im Verhältnis zu dem steht, was dort erhoben wird. Auch das muss überprüft werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
