Uta Wentzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Vielen Dank, dass wir heute hier so offen über diese Thematik sprechen und die unterschiedlichen Aspekte beleuchten konnten. Es stimmt: Wir brauchen für Flensburg wirklich eine gute Versorgung. Aber der Hauptknackpunkt ist doch immer noch § 218 des Strafgesetzbuches. Das ist doch das eigentliche Problem. Als er 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches eingeführt wurde, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Zurufe) hat man damit eine Grundlage geschaffen, die bis heute Abbrüche nach der zwölften Woche nur in Ausnahmefällen ermöglicht und so uns Frauen (Uta Wentzel) und die Frauenärzte vor rechtliche Schwierigkeiten stellt.
