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Jette Waldinger-Thiering

SSW 26.02.2026 Sitzungen 20/112

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir hier im Landtag einen nahezu gleichlautenden Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Arbeitszeiterfassung für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte diskutiert. Seinerzeit war der Antrag unter anderem mit einem Prüfauftrag versehen, ob und wie sich das Land Schleswig-Holstein der Bremer Initiative zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung anschließen könnte. Der Antrag wurde abgelehnt, und die Koalition kam mit einem Alternativantrag. Das wurde auch schon von der Kollegin Uta Röpcke genannt. Mittlerweile sind die Bremer weiter. Dort wurde beschlossen, für das Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften einzuführen. Ein entsprechender Evaluationsbericht soll demnach Anfang 2028 vorliegen. Angedacht war dabei, dass die Erkenntnisse der sächsischen Studie in die Bremer Planung einfließen sollen – so weit, so gut. Das Sächsische Staatsministerium hat im Frühjahr 2024 eine groß angelegte Arbeitszeituntersuchung unter den sächsischen Lehrkräften durchgeführt. Über 4.000 zufällig ausgewählte Lehrkräfte und (Jette Waldinger-Thiering) Schulleitungen nahmen verpflichtend an der Untersuchung teil. Die teilnehmenden Personen wurden per Zufallsstichprobe ausgewählt. Über den Zeitraum eines Schuljahres wurden die Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem webbasierten Zeiterfassungstool gesammelt. Zusätzlich wurden Befragungen zur Zeiterfassung durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt vor. Damit hat Sachsen eine belastbare Datengrundlage über alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten von Lehrkräften und Schulleitungen. Das gilt für den Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und vor allem für die verschiedenen außerunterrichtlichen Tätigkeiten. In einem groben Überblick lautet das Ergebnis der Untersuchung: Schulleitungen arbeiten im Schnitt über das gesamte Schuljahr 7,8 Prozent mehr als ihr individuelles Soll, Teilzeitkräfte lagen mit 5,8 Prozent ebenfalls darüber und Vollzeitlehrkräfte mit minus 0,6 Prozent unter ihrem Soll. Wie gesagt, das ist ein grober Überblick. Die Studie ist jedoch viel umfangreicher, sodass die Ergebnisse nun in einem interdisziplinär besetzten Expertengremium beraten werden und daraus Handlungsempfehlungen erfolgen sollen. Zumindest hat Sachsen nun eine Grundlage, mit der sie politisch weiterarbeiten können. Hiervon sind wir in Schleswig-Holstein noch weit entfernt. Das ist wirklich nicht gut, denn wir haben bisher keine Grundlage, mit der wir datenbasiert arbeiten können, sodass wir wissen, wie es bei unseren Lehrkräften aussieht und wie viel Arbeitszeit hinter einer Unterrichtsstunde steckt. Aus Sicht des SSW kann es gerade für unsere Lehrerinnen und Lehrer daher nur von Vorteil sein, wenn wir endlich einen umfangreichen Überblick haben. Allein auf Grundlage dessen lassen sich entsprechende Arbeitsmodelle für Lehrkräfte entwickeln, die dem Schutz der Lehrkräfte dienlich sind. Die Landesregierung kann sich hier winden, wie sie will. Wir kommen nicht umhin, für Lehrkräfte eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Arbeitszeiterfassung ist kein Wunschdenken der Opposition, sondern sie ist Pflicht für alle Arbeitnehmer in der EU. Entsprechend hat das EuGH bereits 2019 geurteilt. Auch das Bundesarbeitsgericht hat 2022 im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes entschieden, dass für Beamte und damit auch verbeamtete Lehrkräfte die Arbeitszeiterfassung einzuführen ist. Im Übrigen gilt dies bereits für angestellte Lehrerinnen und Lehrer. Über kurz oder lang wird es also kommen. Daher sollten wir die Chance nutzen, uns rechtzeitig in den Prozess der Mitgestaltung einzubinden. Ich möchte einmal in Richtung meiner geschätzten Kollegin Uta Röpcke sagen: Es ist immer gut, einen Blick nach Dänemark, nach Skandinavien zu werfen. Das lohnt sich immer. (Heiterkeit und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] –

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