Birte Pauls
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vielen Dank. Ich möchte nur noch einmal betonen, in § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heißt es eindeutig – was von Frau Nies verneint worden ist –, dass „die Länder“ in der Verantwortung sind, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang dazu“ sicherzustellen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich möchte gerne noch einmal betonen: Was ist denn ein ungehinderter Zugang? (Dagmar Hildebrand [CDU]: Genau!) Ein ungehinderter Zugang besteht nicht, wenn pro familia und andere Beratungseinrichtungen mittlerweile darüber klagen, dass sie immer weniger Informationen von den Einrichtungen und Krankenhäusern bekommen und deshalb auch ihnen im Augenblick nicht eine ausreichende Informationslage zur Verfügung steht. Es wird ja immer gesagt: Wenn die Liste der Bundesärztekammer ihnen nicht ausreicht, dann gehen sie zu den Beratungseinrichtungen, die wissen, wo die Angebote sind. – Aber das ist gerade mitnichten der Fall. Die klagen darüber, dass sie diese Angebote eben nicht bekommen. Das ist schon mal kein ungehinderter Zugang. Dann sollen die Frauen sich dort outen, was irgendwie nicht „ungehindert“ ist, und dann sollen sie auch noch auf die Fahrt gebracht werden. Schleswig–Flensburg, ungefähr 45 Kilometer, Husum in die gleiche Richtung, obwohl wir ja offiziell gar nicht wissen, ob Schleswig oder Flensburg Abbrüche operativ vornehmen, weil sie nicht gelistet sind. Das Ganze findet dann in Narkose statt, das heißt, das muss in Begleitung stattfinden, das heißt, das kann auch nicht anonym stattfinden. Die Frauen müssen sich outen, vielleicht in einer Situation, in der sie sich gar nicht outen wollen. Das ist kein laut Gesetz „ungehinderter Zugang“. Ich hoffe, dass wir irgendwie wieder zu dieser eigentlich guten Tradition in diesem Hause kommen, dass wir Frauenpolitik gemeinsam gestalten. Das wäre auch besonders an dieser Stelle sehr, sehr sinnvoll. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) (Birte Pauls) Deswegen noch einmal dieser Appell. Wir haben einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der machbar wäre, der auch mit dem Träger abgestimmt wäre, zumal der Träger, also die Malteser, laut Schwangerschaftskonfliktgesetz sowieso zuständig wäre, wenn es zu Notsituationen kommt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Die Träger haben unterstrichen, dass sie diesbezüglich zur Verfügung stehen. Eine räumliche Nähe wäre total sinnvoll. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Der Träger wäre froh!) Deswegen lassen Sie uns bitte in diese Richtung gehen. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich will noch mal von den Zahlen her sagen:
