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93. Sitzung (WP20)

23.07.2025 · 183 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (28)SPD (23)FDP (22)SSW (13)GRÜNE (7)

Kristina Herbst

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 34. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Krankheit können heute an der Sitzung nicht teilnehmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Ministerin Aminata Touré befindet sich weiterhin im Mutterschutz und ist entsprechend heute nicht anwesend. Von der CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck für den ganzen Tag entschuldigt, und an dieser Stelle sagen wir ihm herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. Das ist der Grund. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Vor wenigen Tagen hat uns die traurige Nachricht erreicht, dass am 12. Juli 2025 unser früherer Abgeordneter Helmut Plüschau verstorben ist. Er wurde 90 Jahre alt. Der 1934 in Hetlingen Geborene war nach seinem Schulabschluss 1950, kaufmännischer Lehre und mehreren Jahren als Handelsreisender zunächst im Außendienst und als Verkaufsleiter, später dann als Verkaufsdirektor und Prokurist bei einer großen Hamburger Brauerei tätig. 1984 folgte der Schritt in die kaufmännische Selbstständigkeit, von 1996 an als Mitinhaber einer Firma für Kommunikationstechnologie in Hamburg. Wohl zwei Dinge sind es, die die politische Haltung Helmut Plüschaus ganz maßgeblich beeinflusst haben: Zum einen sind da die ersten Jahre seiner Schulzeit zu nennen, die noch in die Nazi-Zeit fielen. Wegen seines Glaubens war er hier als Mitglied einer baptistischen Familie Anfeindungen und Schikanen ausgesetzt. Zum anderen wird es das ursozialdemokratische Versprechen vom Aufstieg durch Leistung und Fleiß gewesen sein, das sich im Lebensweg von Helmut Plüschau beinahe idealtypisch widerspiegelte. Beides zusammen und die gewiss harten Jahre als reisender Vertreter haben Helmut Plüschau zu einem starken, einem unabhängigen Menschen werden lassen, der sich nichts vormachen ließ, der das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen wusste und sich zeitlebens gegen Ungerechtigkeit und Bevormundung wehrte – durch wen auch immer. 1965 trat er in die SPD ein, wurde schon im Jahr darauf bürgerliches Mitglied und von 1969 bis 1978 Ratsherr der Wedeler Ratsversammlung. Vier Jahre davon gehörte Helmut Plüschau dem Magistrat an, war 14 Jahre lang Mitglied des Kreistages Pinneberg, zeitweise als stellvertretender Kreispräsident. Bei den Landtagswahlen 1996 und 2000 zog Helmut Plüschau jeweils als direkt gewählter Abgeordneter in den Schleswig-Holsteinischen Landtag ein. Hier machte er sich in der 14. und 15. Wahlperiode einen Namen als „Kümmerer“ und umtriebiges Mitglied vor allem des Eingabenausschusses und des Agrarausschusses, wirkte zeitweise aber auch im Wirtschaftsausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss mit. Zudem gehörte er von 2000 bis 2005 dem Landeskleingartenausschuss an. Am 17. März 2005 schied unser früherer Kollege aus dem Landtag aus. Meine Damen und Herren, von Helmut Plüschau ist das Bekenntnis „Ich knie nicht vor Königsthronen“ überliefert. Das war für ihn nicht nur ein gerne geäußerter Spruch, sondern ein echtes Lebensmotto, sein echtes Lebensmotto; so wie das „links, dickschädelig und frei“ der schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten. Um der Sache willen legte sich Helmut Plüschau mit allen an, auch mit den eigenen Parteigrößen bis hin zu Heide Simonis, der er einst – erfolgreich – damit gedroht haben soll, den eigenen Haushaltsentwurf zu Fall zu bringen, sollte sie der Fachhochschule Wedel die Landeszuschüsse streichen. Bundesweit beachtet wurde sein Engagement als sogenannter IHK-Rebell, der 1996 zu den Initiatoren des Interessenverbandes der IHKVerweigerer gehörte und sich bis vor das Bundesverfassungsgericht gegen eine Pflichtmitgliedschaft wehrte. Erfolglos allerdings. Alleine diese beiden Punkte zeigen: Helmut Plüschau war ein mutiger, ja ein unbeugsamer Mensch, der sich auch gegen Mehrheiten stemmte, wenn sich diese – nach seiner Einschätzung – auf Abwegen befanden. Mit dieser Haltung, dem sicheren Vertrauen auf den eigenen inneren Kompass ist und bleibt Helmut Plüschau Vorbild, gerade in bewegten Zeiten wie diesen. Für seine Verdienste um unser Land wurde Helmut Plüschau 2007 mit der Verdienstmedaille des Ver-6926 Schleswig-Holsteinischer (Präsidentin Kristina Herbst) dienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen ehemaligen Abgeordneten Helmut Plüschau, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie, vor allem seiner Frau Christel und seinen Kindern. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten – im stillen Gedenken an den früheren Abgeordneten Helmut Plüschau. – Sie haben sich zu Ehren Helmut Plüschaus erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit einen Antrag eingebracht: Mündlicher Bericht: Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Richtlinie Ganztag und Betreuung Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3479 Hierüber hat bereits eine Verständigung stattgefunden. Eine Begründung dürfte sich daher erübrigen. Ich lasse deshalb über die Dringlichkeit abstimmen, eine Zweidrittelmehrheit ist erforderlich. Wer dafür ist, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist die Dringlichkeit bejaht, und wir werden den Punkt als Punkt 50 A in die Tagesordnung einreihen. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, den Antrag gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 53 aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4 bis 8, 11, 13, 22, 31, 44, 51, 52, 55, 57, 58, 60 und 62 bis 64 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 16, 26 bis 29, 32, 34, 35, 41, 48, 56, 59 und 61. Der Antrag zum Tagesordnungspunkt 18 wurde zurückgezogen. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 3 und 54 – Nachtragshaushaltsgesetz 2025 sowie Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts –, 29 und 21 – Gesetz und Bericht zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes –, 24 und 37 – Mehr Effizienz und Energiegerechtigkeit für Schleswig-Holstein aus dem deutschen Strommarkt sowie regionale Preissignale fördern –, 33 und 40 – Einführung hauptamtlicher Wehrführungen und mehr Sicherheit für Einsatzkräfte im Straßenverkehr –, 43 und 44 – Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag und Berufstätigkeit – sowie 50 A und 53 – Bericht über die Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Richtlinie Ganztag und Betreuung und verlässliche Planbarkeit bei Ganztag sicherstellen. Zu Tagesordnungspunkt 13 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Innenund Rechtsausschuss kommt hierzu morgen in der Mittagspause zusammen. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 34. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause bis voraussichtlich 13 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine späte Sommerpause, und es ist das erste Mal, dass der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner in unseren Reihen seinen Geburtstag feiert. Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag, lieber Herr Dolgner, und wünschen alles Gute. (Beifall) Da es heute draußen recht nass ist, ist es auch wunderbar, hier zu sitzen. (Heiterkeit – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was könnte es Schöneres geben?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, zum einen Schülerinnen und Schüler des MarionDönhoff-Gymnasiums aus Mölln. (Beifall) (Präsidentin Kristina Herbst) Weiterhin begrüßen wir gemeinsam Frau Doris Birkenbach, Vizepräsidentin des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, (Beifall) unseren Landeskirchlichen Beauftragten Herrn Dr. Wilko Teifke und Schwester Maria Magdalena sowie Frau Bäumer vom Katholischen Büro. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Vertretungsfonds erschöpft. Unsere Schulen brauchen Verlässlichkeit und Lehrkräfte! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3490 Ich eröffne die Aktuelle Stunde, und das Wort hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Martin Habersaat. – Bitte schön.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Opposition wirkt. (Beifall SPD, FDP und SSW – Serpil

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Serpil Midyatli SPD

Ja!) Das ist zunächst eine gute Nachricht. Für heute Morgen, 10 Uhr, haben wir eine Aktuelle Stunde angemeldet. Und wie es der Zufall will, teilt das Bildungsministerium just gestern mit, dass es eine Lösung für das Problem des leergelaufenen Vertretungsfonds gefunden hat. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, ich kann Ihre Begeisterung verstehen. (Lukas Kilian [CDU]: Danke!) Noch begeisterter könnten Sie sein, wenn Sie es nicht alleine der Opposition überlassen würden, (Tobias Koch [CDU]: Haben wir auch nicht!) solche Missstände aufzudecken und abzustellen, (Beifall SPD und SSW) und wenn Sie es optimalerweise als Teil Ihrer Aufgabe verstehen würden, solche Dinge nicht zu vertuschen, sondern abzustellen und zu lösen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe CDU: Oh!) Vorgestern war noch unklar: Wie viel Geld wird gebraucht, und woher soll es kommen? Auch die gestrige Pressemitteilung des Ministeriums lässt diese beiden Fragen unbeantwortet: Wie viel Geld wird gebraucht, und woher, aus welchen Haushaltstiteln, soll es genommen werden, und welche neuen Regeln wird es beim Vertretungsfonds geben? Ich hoffe, dass wir im Laufe des heutigen Vormittags ein paar Antworten hören werden. Die grundsätzliche Nachricht, dass das Bildungsministerium für wichtige Zwecke noch Geld zur Verfügung hat, ist ja eine gute. Ich hätte mich gefreut, diese Nachricht zu hören, als Sie die DaZKurse zusammengestrichen haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich hätte mich auch gefreut, diese Nachricht zu hören, als Sie ausgerechnet an Gemeinschaftsschulen besonders viele Stunden im Stundenplan zusammengestrichen haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich bin mir sicher, dass Studierende diese Nachricht gerne hören würden, Herr Petersdotter, denen Sie mit 60 Euro pro Semester in die Tasche greifen wollen, um den Landeshaushalt zu sanieren. (Beifall SPD und SSW) Was ist passiert? Grundschulen, Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren in großen Teilen Schleswig-Holsteins haben die Nachricht erhalten: Vertretungslehrkräfte bitte nicht mehr einstellen; der Topf ist leer. – Das betrifft nicht nur wenige Orte in Schleswig-Holstein, sondern Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Flensburg sowie Stormarn. Über Wochen konnten keine Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. Die Schulämter hatten zunächst mitgeteilt, dass das wohl auch für das neue Schuljahr gelte. Vertretungslehrkräfte, von denen absehbar war, dass sie gebraucht werden, wurden vor den Sommerferien entlassen. Die Folge: mehr Ausfall, Unsicherheit an den Schulen, Unklarheit, wie der Unterricht im kommenden Schuljahr geregelt werden soll. Noch einmal: Schön, dass es anlässlich dieser Aktuellen Stunde gelungen ist, immerhin das zu lösen, und dass die Schulen jetzt, vier Tage vor Schuljahresende, Klarheit haben, dass es im nächsten Schuljahr einigermaßen gesichert weitergehen kann. 6928 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) (Beifall SPD, FDP und SSW) Von der zuständigen Bildungsministerin war zu hören, sie sei von dieser Meldung aus den Kreisen überrascht gewesen. (Zuruf SPD: Oh!) Ich muss sagen: Das überrascht mich, (Heiterkeit SPD und FDP – Beifall SPD, FDP und SSW) denn zehn Schulämter in Schleswig-Holstein kommen nicht zufällig unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass wohl ein Topf leer ist und dass man jetzt die Praxis der Vertretungslehrkräfte ändern muss, sondern sie haben doch wohl eine Anweisung aus dem Bildungsministerium bekommen, dass sie bitte keine weiteren Vertretungen mehr zu genehmigen haben. Woher kommt denn diese Anweisung, wenn nicht aus Ihrem Hause, Frau Dr. Stenke? Wie überraschend ist es, dass ein Vertretungsfonds überzeichnet ist, wenn er in den letzten fünf Jahren immer überzeichnet war? Wenn wir in den Haushalt schauen, stellen wir fest: Das hat in den letzten fünf Jahren nie gereicht bei den Förderzentren, das hat nie gereicht bei den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, und hat nur in einem von fünf Jahren bei den Grundschulen gereicht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Hm!) Wie überraschend kann das sein? Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen? Da meldet der erste Kreis: Vertretungsfonds ist leer. – Nichts passiert. Der zweite Kreis meldet: Vertretungsfonds ist leer. – Nichts passiert. Der dritte, der vierte, der fünfte Kreis meldet das auch. Und irgendwann, beim zehnten Kreis, schrillt ein kleines Alarmglöckchen, das der tapfere Staatssekretär von der Heide wahrnimmt und sagt: Oh, hier stimmt etwas nicht. (Heiterkeit SPD) Das führt zu einer Reihe von offenen Fragen. Die erste Frage muss sein: Was ist an den Schulen los, dass der Vertretungsfonds, der bis Dezember reichen sollte, bereits im Juni leergelaufen ist? Wie ist die Situation an den Schulen, dass dermaßen viel vertreten werden muss? Was ist im Ministerium los, dass in zwei Dritteln der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins so etwas auftritt, ohne dass das Ministerium tätig wird? Wie muss man sich das erklären? Hat eine ausgeschiedene Ministerin über ihre Verhältnisse gelebt und die wahren Bedingungen vertuscht, und die Nachfolgerin muss jetzt aufräumen? Staatssekretär von der Heide hat eine andere Erklärung angeboten und sprach von Pannen und Schwächen beim Controlling. Herr von der Heide, das ist eine harte Kritik an Ihrer Vorgängerin im Amt, (Beate Raudies [SPD]: Oh, oh! – Beifall SPD, FDP und SSW) denn für Controlling ist eine Staatssekretärin zuständig. (Zuruf SPD: War!) Ich wäre interessiert zu hören, wen Sie sonst für zuständig halten, wenn nicht die Amtschefin, aber das werden wir später hören. (Heiterkeit SPD) Ich kann Ihnen auch sagen: Abgesehen davon, dass das Problem abgestellt werden muss, haben wir an Abläufen und Hintergründen aufgrund des Zustandes noch einiges Weiteres an Aufklärungsinteresse, dem wir uns sicherlich nach den Sommerferien ausgiebig widmen werden. Meine Damen und Herren, der Unterrichtsausfall in Schleswig-Holstein stagniert auf Rekordniveau. Jede neunte Stunde an den allgemeinbildenden Schulen und jede siebte Stunde an den beruflichen Schulen findet heute schon nicht planmäßig statt. Natürlich wird das schlimmer, wenn Sie Lehrkräfte abbauen, wie Sie das vorhaben, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Natürlich wird das schlimmer, wenn Sie den Schulen untersagen, Vertretungslehrkräfte einzustellen. Natürlich wird das schlimmer, wenn Sie jetzt über neue Regeln nachdenken. Im Detail kennen wir diese Regeln noch nicht. Herr von der Heide hat aber angedeutet, dass eine Art Karenzzeit eingeführt werde. Es ist absurd anzunehmen, dass die Schulen heute bereits an Tag eins eines Ausfalls eine Vertretungslehrkraft parat stehen hätten. Das geht gar nicht so schnell. Wenn Sie jetzt sagen, dass das so schnell wie bisher nicht mehr gehen werde, dann muss es Fristen geben. Was heißt das an den Schulen? Heißt das, der Unterricht fällt eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen, vier Wochen aus und die Schule darf dann über eine Vertretungslehrkraft nachdenken? Das kann es doch nicht sein. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Martin Habersaat) Wir haben hier zum Amtswechsel an der Spitze des Bildungsministeriums gestanden, und wir als SPD hatten gefordert, einen Neustart vorzunehmen, weil es so nicht mehr weitergehen kann, meine Damen und Herren. Bei diesem Appell bleibe ich. (Zuruf: Ja!) Es muss einen Neustart geben. Sie müssen die Situation an den Schulen, wie sie ist, zur Kenntnis nehmen, (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) und nicht, wie sie sie gerne hätten. (Beifall SPD und SSW) Es reicht auch nicht, dass Ihre größte Maßnahme gegen den Unterrichtsausfall die Streichung von zu erteilenden Unterrichtsstunden ist, meine Damen und Herren. Es reicht auch nicht, dass Ihre größte Maßnahme gegen den Fachkräftemangel die Streichung von Stellen ist. Wo nichts angeboten werden soll, kann nichts ausfallen, und wo niemand eingestellt ist, kann auch keiner krank werden. Das kann doch nicht die Logik sein, die Sie, CDU und Grüne, unseren Kindern und Jugendlichen anbieten. (Beifall SPD und SSW) Abschließend: Ich freue mich, dass eine Lösung für jetzt gefunden wurde, und ich bin gespannt auf die Erklärung zu den offenen Fragen, die noch kommen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Die CDU-Fraktion hat angekündigt, ihre Redezeit aufzuteilen. Ich erteile zunächst dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt zu viel Unterricht an unseren Schulen aus. Dieser Satz stimmt. Er stimmt aber nicht nur hier und heute, sondern dieser Satz stimmt immer, denn selbst bei einer Unterrichtsversorgung von über 110 Prozent kann eine Unterrichtsstunde ausfallen. Kurzfristige Erkrankungen sind in jedem Beruf und im Privatleben immer möglich. Sie sind leider nicht planbar, und sie gehören zum Schulalltag. Problematisch sind jedoch Situationen, in denen Lehrkräfte ersetzt werden müssen, die längerfristig erkrankt, in einem Beschäftigungsverbot oder in Elternzeit sind. Dann soll natürlich schnellstmöglich ein Ersatz her. Genau dafür wurde der Vertretungsfonds geschaffen. Wenn Lücken über einen längeren Zeitraum kurzfristig geschlossen werden müssen, kommen Vertretungskräfte zum Einsatz. Sie sind eine Art Feuerwehr, die im System Schule an den Stellen zum Einsatz kommt, an denen es wegen knappen Personals gerade brennt. Dafür schulden wir diesen Personen unseren Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun ist eine besondere und auch eine unschöne Situation entstanden. Die finanziellen Mittel des sogenannten Vertretungsfonds für die Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe waren leider früher als erwartet und als im Haushaltsplan prognostiziert erschöpft. Dadurch waren für kurze Zeit keine neuen Vertragsabschlüsse für Vertretungskräfte möglich. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Das bedeutet aber nicht, dass in dieser Woche unglaublich viele Unterrichtsstunden an unseren Schulen ohne Vertretung ausgefallen wären. (Zuruf: Oh, bitte!) Es hätte jedoch bedeutet, dass nach den Sommerferien mancherorts Personallücken entstanden wären. Allerdings will ich auch klipp und klar sagen, dass die Situation für Vertretungskräfte, die um eine Fortsetzung ihrer Arbeit bangten, sowie für Schulleitungen, die den Unterricht belegen mussten, belastend ist. Im aktuellen Haushalt sind 5,1 Millionen Euro für schulamtsgebundene Schulen vorgesehen. Der Fonds ist derzeit mit ungefähr 700.000 Euro überzeichnet. Das Land ist also bereits über den geplanten Haushaltstitel hinausgegangen und hat mehr Geld als ursprünglich kalkuliert zur Verfügung gestellt. Zu der Frage, warum der Topf so schnell erschöpft ist: Der Krankenstand ist auch in diesem Jahr besonders hoch. Das macht sich nicht nur im Bildungsbereich, sondern in allen Branchen bemerkbar. Denken Sie nur an die hartnäckige Erkältungszeit im Winter; ich selbst war auch lange erkältet. Die Folge ist: Das Budget war in den vergangenen Jahren auskömmlich. In diesem Jahr ist es das nicht. (Zuruf: Oh!) 6930 Schleswig-Holsteinischer (Martin Balasus) Zu den weiteren Gründen: Das Controlling des Vertretungsfonds hätte besser funktionieren müssen. Die Mittel werden von den Schulämtern verwaltet, und das Land hat nicht rechtzeitig Kenntnis von der Situation erlangt. Das muss künftig besser funktionieren. Nur wer um eine Notlage weiß, kann anschließend handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fehler passieren. Entscheidend ist aber, wie man auf eine Situation reagiert (Annabell Krämer [FDP]: Ganz neue Töne!) und was man in der Zukunft besser macht; das heißt, wie man daraus lernt. Was ist nun also zu tun? Natürlich lassen wir unsere Schulen nicht im Regen stehen. Es bedarf daher einer kurzfristigen Lösung, die Kollege Habersaat eben schon nannte. Wir füllen den Vertretungsfonds wieder auf. Das Ganze passiert sofort und damit noch vor den Ferien. Damit steht wieder frisches Geld zur Verfügung, und unsere Schulen können für das kommende Schuljahr verlässlich planen. (Lebhafter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe) Das Ganze ist durch eine Umschichtung im Landeshaushalt möglich. Es wird wieder auskömmliche Mittel geben, sodass ein Unterrichtsausfall vermieden werden kann. (Beate Raudies [SPD]: Wie viel?) Aber nicht nur das. Natürlich muss das Controlling besser werden, und digitale Personalmanagementtools wie KoPers müssen genau unter die Lupe genommen werden. Außerdem wollen wir, dass die Haushaltskontrolle auf der Ebene der Schulämter besser wird. Wir werden genauer hinschauen, welche Mittel wofür genau veräußert werden. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Entscheidend ist nicht nur diese kurzfristige, sondern auch die langfristige Perspektive. Es ist eine Binsenweisheit: Je mehr Personal zur Verfügung steht, desto weniger muss vertreten werden. (Zuruf: Ach!) Deshalb arbeitet das Land kontinuierlich an der Gewinnung neuer Lehrkräfte. Erst jüngst hat unsere Bildungsministerin den vierten Handlungsplan zur Lehrkräftegewinnung vorgestellt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Wir setzen auf einen breiten, auf einen komplexen Strauß an Maßnahmen, (Beate Raudies [SPD]: In der Hoffnung, dass es keiner durchschaut!) denn den einen Schlüssel zur Lösung aller Probleme gibt es nicht. Inzwischen reichen die Initiativen von Abordnung Plus in Mangelregionen bis hin zu Möglichkeiten, das Sabbatjahr zu verkürzen, Appellen zur Aufstockung der Teilzeitmöglichkeiten, Einfachstudiengängen, der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und so weiter. Wir gehen auch auf einen Direkteinstieg nach dem Bachelorabschluss ein. Wer den Bachelor einer passenden Fachrichtung in der Tasche hat, kann künftig nach einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung dauerhaft im Schuldienst tätig sein. Das ist ein absolutes Novum. Das gab es so noch nie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind in Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg; (Annabell Krämer [FDP]: Das wüsste ich aber! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) wir müssen ihn nur beständig weitergehen. Das gilt auch für unsere Vertretungskräfte. Für sie gibt es schon länger eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten. Im nächsten Schuljahr wird für die Unterstützungskräfte ohne Lehramtsbefähigung ein Konzept mit dem Ziel entwickelt, sie dauerhaft in der Schule einzusetzen. (Zuruf: Hört, hört!) Wir brauchen neben den Lehrkräften weitere Professionen, die mit ihren Qualifikationen den Schulalltag bereichern. Das Ziel ist also die Stärkung der multiprofessionellen Teams an unseren Schulen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass sich das Land nach Kräften bemüht, den herausfordernden Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Auf kurzfristige Herausforderungen wird entschlossen reagiert. Eine langfristige Strategie zur Personalgewinnung liegt ebenfalls vor. Dennoch wird sich ein Vertretungsunterricht nie in Gänze vermeiden lassen. Entscheidend ist daher, (Martin Balasus) dass Schulen über Vertretungskonzepte verfügen und die vertretene Stunde grundsätzlich sinnvoll genutzt wird; man muss nicht immer nur spielen. Ich selbst habe jede Menge Vertretungsstunden in meinem Berufsleben als Lehrer gegeben. Deswegen weiß ich: Vertretungsstunden sind nicht per se verschenkte Lerngelegenheiten. – Vielen Dank.

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Vertretungsfonds hat die Aufgabe, die Unterrichtsversorgung bei Krankheitsfällen sicherzustellen. Das ist relativ logisch – wir kennen das aus jedem Betrieb und auch aus jeder Fraktion –: Wenn eine Person ausfällt, dann muss man irgendwie dafür sorgen, dass die Arbeit trotzdem gemacht wird. Wenn eine Person längerfristig ausfällt, dann gibt es gerade bei Angestellten relativ einfache Regelungen zu Krankengeld und Ähnlichem. Bei verbeamteten Personen, wie wir sie in der Schule häufig haben, wird es oft kompliziert. Deswegen ist es sinnvoll, dass die Möglichkeit besteht, über den Vertretungsfonds zusätzliche Kräfte in eine Schule zu holen, die den Ausfall bestmöglich kompensieren. Das hat in Schleswig-Holstein eine lange Tradition und funktioniert in aller Regel auch sehr gut. Hier wird den Schulen, den Schulformen und den Schulbezirken Geld zur Verfügung gestellt, um individuell reagieren zu können. So läuft es normalerweise. Häufig wird dabei der Gesamttopf nicht ausgeschöpft. Herr Habersaat hat auch schon darauf hingewiesen: In der Vergangenheit wurden Einzelteile des Topfes immer wieder und auch sehr konzentriert ausgeschöpft. Der Gesamttopf wurde jedoch in der Regel nicht ausgeschöpft. Auch in einzelnen Schulbezirken kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Überziehungen. Hier ist es möglich, darauf durch Umschichtungen zu reagieren. Bislang haben wir es also geschafft, mit dem Vertretungsfonds ein ziemlich flexibles und gut funktionierendes System auf den Weg zu bringen. Es hat in unterschiedlichen Regierungskonstellationen Anwendung gefunden und bot die Möglichkeit, individuell auf Lagen zu reagieren. Dies bedeutete auch viel Verantwortung für die Menschen vor Ort. Ich glaube, das ist als Grundidee weiterhin gut, auch wenn man jetzt aus der Situation lernen muss. Denn was ist passiert? Der Vertretungsfonds ist in insgesamt zehn von 15 Kreisen ausgeschöpft. Das hatte zur Folge, dass Arbeitsverträge nicht geschlossen und auch Vertretungsstunden nicht gegeben werden konnten. Das ist ein Problem, und es ist wichtig, sich um diese Probleme zu kümmern und sie anzusprechen. Es ist nicht so, dass wir als Regierungskoalition darauf gewartet haben, dass Herr Habersaat uns jetzt darauf hinweist, aber es ist trotzdem gut, dass wir diese öffentliche Debatte haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber ich glaube, Sie kennen es auch noch aus eigener Erfahrung, Herr Kollege Habersaat: Nicht immer muss die Presse der Weg sein, wie wir als Koalition über solche Sachen miteinander sprechen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist aber überraschend!) Es ist gut, dass Sie diesen Weg wählen, das ist auch völlig fein, aber wir machen das durchaus auch in internen Kreisen. Insofern waren wir nicht ganz so überrascht, wie Sie das hier gerade darstellen. (Beate Raudies [SPD]: Das heißt, ihr wusstet das schon länger!) Hinzu kommt, dass die Anzahl der Fehltage bei Lehrkräften im Durchschnitt höher ist als in anderen Beschäftigungsverhältnissen und auch in anderen Branchen. Denn wir sehen gerade, dass in ganz Deutschland der Krankenstand steigt, und das insbesondere in diesem Jahr.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Petersdotter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Petersdotter. Sie wussten also schon länger von diesem Umstand, und Sie haben in Kauf genommen, dass die Schulämter den Schulen mitteilen: Keine Vertretungslehrkräfte mehr einstellen, wahrscheinlich nächstes Schuljahr auch nicht, bitte von Rückfragen absehen. – Das wussten Sie al-6932 Schleswig-Holsteinischer (Lasse Petersdotter) les, haben es aber nicht für nötig gehalten, irgendetwas zu tun, um die Lage an den Schulen zu beruhigen, sondern haben gesagt: Wir gucken mal. – Ich persönlich wusste es vorher nicht; ich bin Fraktionsvorsitzender und mache nicht die Bildungspolitik. Aber auf bildungspolitischer Fachebene gab es bereits Hinweise an unsere Fachleute sowohl bei den Grünen als auch bei der CDU, dass man miteinander im Gespräch war. Dass wir von einem Problem wissen, bedeutet jedoch nicht, dass morgen die Lösung da ist, auch wenn wir in Regierungsverantwortung sind; manchmal braucht es länger. Deswegen ist es umso besser, dass es jetzt gelungen ist, so schnell – vor der Sommerpause – zu einer Lösung zu kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Das ist ja unglaublich!) – So unglaublich ist das gar nicht. (Beate Raudies [SPD]: Natürlich! Das Parlament wurde nicht informiert!) Und es ist ja auch immer eine Frage des Framings. Wir haben es doch in der Presseberichterstattung gesehen: Die Kollegin der FDP hat gesagt, es könne doch nicht sein, dass sechs Wochen vor Schulbeginn noch keine Lösung bestehe. Entschuldigung: Sechs Wochen vor Schulbeginn ist immer noch eine Woche vor Beginn der Ferien. Je nachdem, wie man die Sache betrachtet, bewertet man sie eben auch unterschiedlich. Das ist auch okay, aber es ist eben nicht ganz so verwunderlich. Wir haben trotzdem die Situation, dass wir den Krankenstand in ganz Deutschland betrachten müssen. Und der Krankenstand ist hoch. Das betrifft alle Branchen und die Schulen in ganz besonderem Ausmaß. Hinzu kommt – das trifft auch auf die Schulen zu –, dass der Krankenstand häufig länger ist, als das in der Vergangenheit der Fall war. Über diese Phänomene werden wir sprechen müssen. Wir wissen auch, dass Vertretungsfälle immer kompliziert sind und immer zu Mehraufwand führen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem Vertretungsfonds die Gelegenheit haben, zu reagieren und das auch zukünftig so machen. Was ist schiefgelaufen? Auf der einen Seite war der Gesamtansatz nicht hoch genug. Das hat sich gezeigt. Der Gesamtansatz hat sich auf der einen Seite aus der Erfahrung der Vergangenheit gespeist. Das hat dazu geführt, dass man diesen Topf in der Vergangenheit eben häufig nicht ausgeschöpft hat. Auf der anderen Seite hat es das Problem gegeben, dass das Controlling nicht ausgereicht hat. Dazu werden technische Gründe beigetragen haben, zum Beispiel bei der Frage, ob man die Kosten so einsehen kann, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wenn man aber weiß, dass der Krankenstand steigt, dann hätte man da mit Sicherheit früher reingucken können. Das sind Dinge, aus denen man lernen kann. Das Risiko bei jeder Form von Arbeit und Handeln besteht immer darin, dass etwas auch mal nicht ganz gelingt. Dann ist aber das Wichtige, dass man daraus lernt. Das tun wir, indem wir das Problem jetzt durch Umschichtungen im Einzelplan 07 lösen. Die Kosten, die man dafür etwa in Aussicht nehmen kann, lassen sich ja bummelig hochrechnen. Wir haben etwa 8,4 Millionen Euro im gesamten Vertretungsfonds. Für die jetzt angesprochenen Bereiche der Grund- und Gemeinschaftsschulen haben wir etwas mehr als 5 Millionen Euro. Wir haben sehr späte Sommerferien und damit ein nicht mehr so lang dauerndes Schuljahr bis zum Ende 2025. Daraus lässt sich dann etwa abschätzen, wo wir wahrscheinlich landen. Man wird außerdem regelmäßig in die Zahlen reingucken und prüfen, ob wir mit den Mitteln noch ausreichend aufgestellt sind. Das hätte man ja auch sonst gemacht, beispielsweise im Juli, wie das häufig der Fall ist. Wie geht es jetzt weiter? Man wird das Controlling verbessern. Ich will aber dazusagen: Das wird kompliziert werden. Wir haben über 800 Schulen in Schleswig-Holstein. Hier jetzt ein effektives Controlling für so etwas Variables wie Vertretungslehrkräfte und Vertretungsstunden auf den Weg zu bringen, ist nicht einfach. Diese Idee, das Controlling müsse jetzt knallhart geregelt werden, ist sehr häufig dann doch – – (Birgit Herdejürgen [SPD]: Das habt ihr gesagt!) – Ja, ja, ja. Es ist ja auch sinnvoll, dass wir das sagen. Ich will nur sagen, dass es gar nicht so einfach ist, Frau Kollegin, weil das immer mit zusätzlichen Regeln einhergeht. Und trotzdem ist es gut, dass man aus den Fehlern gelernt, dass man sie erkannt hat. Die Herausforderung war da, der Schaden ist im Gesamtausmaß wahrscheinlich doch eher gering; jetzt wird man die Prozesse weiter verbessern. So geht man meiner Auffassung nach mit Arbeit und Verantwortung um. Es geht auch nach der Sommerpause – leider – mit Vertretungsstunden weiter. Da hat der Kollege Balasus recht, das lässt sich nicht ganz verhindern. (Lasse Petersdotter) Unsere Aufgabe ist aber, das System so gut aufzubauen, dass die Lehrkräfte vor Ort damit arbeiten können, dass die Vertretung nicht zu Mehrbelastungen führt, sondern dass wir es schaffen, über den Vertretungsfonds Entlastungen zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schulische Bildung ist – das ist hoffentlich unbestritten hier im Hohen Haus – eine der wichtigsten Kernaufgaben des Landes. Ganz entscheidend hierbei ist zunächst einmal die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an unseren Schulen. Wir sehen mit großer Sorge, dass die Landesregierung dieser elementar wichtigen Aufgabe immer weniger vernünftig nachkommt (Beifall FDP) und wie achselzuckend dies in den Koalitionsfraktionen zur Kenntnis genommen wird, meine Damen und Herren. Das waren schon bemerkenswerte Beiträge gerade. Der Unterrichtsausfall ist an vielen Schulen unseres Bundeslandes bereits seit Längerem ein Riesenproblem. Jede nicht planmäßig erteilte Unterrichtsstunde verringert die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen, und die Grundschulen und Gemeinschaftsschulen sind dabei nun einmal besonders wichtig. Mir fehlt deshalb jedes Verständnis dafür, dass es bereits vor Beginn der Sommerferien dazu kommen kann, dass in zehn von 15 Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten die Mittel für den Vertretungsfonds völlig ausgeschöpft sind und dass es dadurch zu weiteren Problemen bei der Unterrichtsversorgung kommt. Dieses Versagen der Landesregierung ist in meinen Augen inakzeptabel, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Wir hören es aus den betroffenen Schulen, dass das Problem der ausgeschöpften Mittel im Vertretungsfonds dort bereits seit Wochen bekannt ist (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und dass man mit Notmaßnahmen wie dem Zusammenlegen von Klassen darauf reagieren musste. Wir hören auch, dass man darüber nicht sprechen durfte. Darauf wurde hingewiesen: Man sollte nicht darüber sprechen. Deswegen kann und will ich mir nicht vorstellen, dass das Bildungsministerium erst in den letzten Tagen davon erfahren hat. (Beifall FDP) Ich finde es schon erstaunlich, Herr Petersdotter, dass Sie als Fraktionsvorsitzender sagen: Unsere Bildungspolitiker wussten das, aber ich als Fraktionsvorsitzender bin ja für die Bildung nicht zuständig. Das ist ja eine interessante Herangehensweise an Ihren Job. Also ganz ehrlich, wenn das während unserer Regierungszeit passiert wäre und unsere Bildungspolitiker hätten das gewusst, dann hätte ich aber gestaunt, wenn ich nicht erfahren hätte, was in den Schulen los ist, dass dort weiter Unterricht ausfällt. (Beifall FDP) Es ist klargeworden, dass das Bildungsministerium den notwendigen Überblick über die reale Situation in vielen Schulen und auch über die Entscheidung der eigenen Schulämter verloren hat. Es mangelt schlichtweg an einem funktionierenden Controlling durch das Ministerium. Das ist schlechtes Management, das wir leider auch an vielen anderen Stellen im Bildungsbereich – zum Beispiel beim Ganztagsausbau, über den wir gleich sprechen werden – beobachten müssen. Wir sehen es bei der Lehrkräftebildung, wir sehen es bei der Umsetzung der Inklusion, wir sehen es bei den notwendigen Sprachtests vor der Einschulung, die nicht flächendeckend kommen. Wir haben also an vielen Stellen Großbaustellen, die nicht angepackt werden, und das wird weiterhin schön geredet. Nach dem Ministerinnenwechsel hatten wir einen Neustart in der Bildungspolitik des Landes gefordert. Dieser bleibt dringend notwendig. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Koalition den massiven Korrekturbedarf bei verschiedenen Großbaustellen im Bildungsbereich angeblich nicht erkennen mag. Denn korrigieren müssen sie sich schließlich permanent. Leider machen sie es immer nur dann, wenn es massiven öffentlichen Druck gibt, wie auch an dieser Stelle. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Es ist keine gute Bildungspolitik, wenn man permanent hektisch die selbst verursachten Probleme 6934 Schleswig-Holsteinischer (Christopher Vogt) lösen muss, meine Damen und Herren. Das macht es nur schlimmer. (Beifall FDP, SPD und SSW) Um es deutlich zu sagen: Es ist natürlich erst einmal eine gute Nachricht, wenn die Ministerin nun reagiert und ankündigt, den Vertretungsfonds durch Umschichtung im Haushalt schnell wieder aufzufüllen. Es wäre auch wirklich verrückt gewesen, wenn das nicht vor dieser Aktuellen Stunde passiert wäre. Frau Ministerin, es wäre aber schön, wenn Sie dann auch dem Haushaltsgesetzgeber mitteilen würden, wie konkret umgeschichtet wird und um wie viele Millionen es geht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das wäre ganz schön! Denn der Haushaltsgesetzgeber sind immer noch wir. Vielleicht können Sie uns den Haushaltsvollzug dann auch konkret darstellen und nicht in einer dünnen Pressemitteilung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, es ist sehr irritierend, wenn die Landesregierung derart unrealistisch plant und von den hohen Krankenständen sowie den Entscheidungen der eigenen Schulämter offenbar überrascht wird. Das Kernproblem ist und bleibt die falsche Schwerpunktsetzung dieser Koalition, die auch mit dem gestern vorgestellten Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 erneut dokumentiert wurde. Trotz hoher Neuverschuldung wird zu wenig in die Infrastruktur und die Bildung investiert. So wird unser Bundesland nicht zukunftsfähig werden. Die Kürzungen bei der Kontingentstundentafel und die Absenkung der Unterrichtsversorgung sind fatale Fehlentscheidungen, die korrigiert werden müssen – und zwar schnellstmöglich, meine Damen und Herren! Es ist natürlich vollkommen klar, dass die Zeiten auch in Sachen Haushaltspolitik schwieriger geworden sind. Deshalb wäre es aber umso wichtiger, den klaren Schwerpunkt bei den wichtigsten Kernaufgaben des Landes zu setzen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es gibt in Ihrem Zuständigkeitsbereich nun einmal kaum etwas Wichtigeres, als die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen zu gewährleisten. Herr Balasus hat eben gesagt: Naja, Fehler passieren, es ist entscheidend, wie man darauf reagiert. – Frau Stenke, dieses Desaster war kein guter Einstand als Ministerin, zumal Sie vorher jahrelang für genau diese Aufgabe zuständig waren. Ihr Nachfolger hat in bemerkenswerter Form darauf hingewiesen. Ich fand Ihre erste Reaktion völlig unangemessen. Ihr Kommentar dazu war, ich zitiere: „Das kann gelegentlich mal passieren.“ Das zeigt eine erschreckend lapidare Haltung bei dieser elementar wichtigen Frage, die mich wirklich irritiert hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es ist mittlerweile hinreichend bekannt, dass diese Landesregierung sehr großzügig mit sich selbst ist, wenn es um den Umgang mit den eigenen Fehlern geht. Aber etwas mehr Selbstkritik wäre wohl angemessen gewesen. Denn ich habe nicht den Eindruck, dass irgendjemand in diesem Bundesland, der den Koalitionsfraktionen nicht angehört, noch nachvollziehen kann, dass in Kiel bei einem solchen Thema derart schlecht gearbeitet wird und dass das relativ achselzuckend zur Kenntnis genommen wird. Auch Ihre zögerliche Reaktion bei den Vorfällen der sogenannten Islamwoche an der CAU, bei der Salafismus verbreitet wurde, fand ich nicht optimal – um es einmal sehr freundlich zu sagen, Frau Ministerin. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ihre Ankündigung, das Loch beim Vertretungsfonds stopfen zu wollen, wird nicht ausreichend sein. Denn das Kernproblem ist und bleibt die unzureichende Versorgung vieler Schulen mit fertig ausgebildeten Lehrkräften. Die hohen Krankenstände sind kein Zufall und können in Wahrheit niemanden überraschen, der sich mit den Schulen in unserem Land beschäftigt – niemanden, weder Eltern noch Lehrkräfte und Abgeordnete schon gar nicht. Viele Lehrkräfte in unserem Land sind offenkundig überlastet. Die Umsetzung der Inklusion an den Grund- und vor allem an den Gemeinschaftsschulen ist zum Teil schlichtweg gescheitert. Man muss es leider so deutlich sagen: Während es oft an Lehrkräften fehlt, sitzen teilweise bis zu vier Schulbegleiterinnen beziehungsweise Schulbegleiter mit im Klassenraum, was wiederum die Kreise und kreisfreien Städte finanziell zu überfordern droht und in dieser Form auch bildungspolitisch nicht wirklich sinnvoll ist. Da brauchen wir neue Lösungen, meine Damen und Herren. Da müssen das Land und die Kommunen neue Lösungen finden. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Christopher Vogt) Denn unter der jetzigen schwierigen Aufstellung an den Schulen bei der Umsetzung der Inklusion leiden eigentlich alle Beteiligten. Deshalb sage ich: Kleinere Korrekturen reichen nicht mehr aus. Sie müssen die Unterrichtsversorgung dringend spürbar verbessern und nicht weiter verschlechtern. Sie müssen die Fehlentwicklungen im Schulsystem – vor allem im Bereich der Inklusion – dringend anpacken, anstatt diese immer weiter laufen zu lassen. Denn das erhöht den Druck auf alle Beteiligten nur weiter und verringert auf Dauer die Bildungsqualität in unserem Land immer weiter. Die Kinder und Jugendlichen haben Besseres verdient als eine ambitionslose und chaotische Bildungspolitik. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal kommt es einem vor, als befinde man sich hier in einem Paralleluniversum, in dem das Bildungssystem zu viele Lehrkräfte, zu viele Kontingentstunden und kaum Unterrichtsausfall hat. In einem anderen Universum – an den Schulen in Schleswig-Holstein – sieht es dann aber leider doch ganz anders aus. Es nützt nichts mehr, die Misere schönzureden: In vielen Schulen in unserem Land – nicht an allen, aber doch an den meisten – läuft es nicht gut. Sie befinden sich am Limit. Das hat zugegeben multiple Ursachen. Es ist weder allein an den fehlenden Lehrkräften, dem wachsenden Medienkonsum oder den maroden Schulgebäuden festzumachen. Aber alles zusammen führt zu einer Problemlage, die wir unseren Kindern und Jugendlichen im Land aufbürden. Wir brauchen jetzt ein klares Bekenntnis aller Fraktionen und besonders der Regierung, dass wir unser Bildungssystem in Schleswig-Holstein wieder auf stabile Füße stellen. Diese Aktuelle Stunde wurde nicht aus Jux und Tollerei beantragt, sondern weil schon wieder deutlich wird, dass nicht genug Mittel für Bildung eingeplant worden sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir hatten ein sehr langes Schuljahr. Von Januar bis Juli hatten wir 27 Schulwochen. Dass da dem einen oder anderen die Puste ausgeht, war vorauszusehen. Rede für Rede bete ich herunter, dass fehlende Vertretungslehrkräfte bei Lehrkräfteausfall einen Schneeballeffekt auslösen. Die noch gesunden Lehrkräfte kompensieren den Ausfall, bis sie selbst wegbrechen. Dann haben wir Unterrichtsausfall. – Verzeihung, ich meine: Dann haben wir EVA. Dann haben die Schüler und Schülerinnen endlich mal eine Ruhezeit, eigenverantwortlich zu lernen oder mal einen Film zu schauen oder Blümchen zu malen. Ich entschuldige mich für meine flapsige Art zu reden, aber es wird langsam wirklich schwierig, noch Worte dafür zu finden – besonders in Anbetracht dessen, dass mal eben 406 Lehrkräftestellen gestrichen werden sollen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich sage es Ihnen ernsthaft: Wenn der Regierung in Schleswig-Holstein daran gelegen ist, dass unsere Kinder rechnen, lesen und schreiben lernen und die Wirtschaft sich anschließend an gut ausgebildeten Fachkräften im Land bedienen kann, dann suchen Sie jetzt wirklich einmal alle Mittel aus allen Ecken und Bereichen zusammen, und investieren Sie in das Bildungssystem! Ich muss schon sagen: Ich bin ein bisschen erschrocken über die Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN. Wenn das zur Zeit der Küstenkoalition so gewesen wäre, dass wir diese Herausforderung mit dem Vertretungsfonds gehabt hätten, und mein Fraktionsvorsitzender hätte keine Lust gehabt, darauf zu reagieren – – (Heiterkeit SSW, SPD und FDP – Lasse

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Keine Lust?) Ich finde das ganz schwierig. Ich finde das ganz, ganz schwierig. Deshalb ist es unser gutes Recht als Opposition, die Regierung zu kontrollieren. Da habe ich der SPD-Fraktion Beifall gegeben, dass sie die Aktuelle Stunde beantragt hat. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wenn man sich einmal den Spaß erlaubt, zu gucken, was die Presse über das Thema geschrieben hat und welche Zahlen eigentlich im System sind, dann hoffe ich, dass die Bildungsministerin dazu gleich ein paar erhellende Worte sagen wird. 6936 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) Wenn man auf die Homepage vom Bildungsministerium geht, steht da, dass der Vertretungsfonds mit 13,8 Millionen Euro für alle Schularten ausgestattet ist. Dann steht da natürlich drin: Mit diesen Mitteln soll krankheitsbedingter Unterrichtsausfall verhindert werden. Wenn es möglich ist, soll jede erkrankte Lehrkraft ab der ersten Stunde ersetzt werden. Ich weiß von vielen Schulen, die sich natürlich nicht gemeldet haben, weil die gedacht haben: Wir müssen erst einmal unser Vertretungskonzept nutzen; also vergrößern wir schnell die Klassen. – Klassen werden zusammen unterrichtet. Doppelsteckungen fallen weg und all diese Dinge, die dafür Sorge tragen, dass wir das System am Laufen halten können. Da müssen wir sagen: Das sind die Systeme, die wir eingeführt haben, um zum Beispiel der Inklusion gerecht zu werden, um auch Kindern mit anderen Herausforderungen zu helfen. Frau Ministerin, vielleicht können Sie das nachher noch erklären: Die Zahl von 8,4 Millionen Euro geistert ja im Raume umher, insgesamt aber steht auf ihrer Homepage die Zahl 13,8 Millionen Euro. – Da fehlen ein paar Millionen, keine Ahnung. Vielleicht können Sie uns nachher auch erklären, wie Sie denn für den Rest des Schuljahres Geld für den Vertretungsfonds finden wollen, um den aufzustocken. Ganz ehrlich, wir haben heute Mittwoch; es sind noch drei Tage, bis am Freitag alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in die Sommerpause gehen. Wir haben das PZV, in dem die Stellen sind, in das die Schulen reingucken können, wenn sie Lehrkräfte benötigen, um das nächste Schuljahr zu planen. Wir sprechen darüber, dass Lehrkräfte mit ihren Kräften wirklich am Ende sind, weil wir ihnen immer wieder etwas Neues aufbürden. Und dann gehen sie jetzt in die Sommerpause und wissen eigentlich gar nicht: Wie funktioniert das nächste Schuljahr? – Das kann dann nur so funktionieren, dass Klassen noch größer werden, dass Unterricht gar nicht erst angeboten wird. Das ist die fatalste Situation, die wir unseren Kindern und ihrer Zukunft bieten können. Wir wissen, wir haben nicht genug Geld für Bildung. Deshalb würde ich mir wünschen, dass der neue Bundeskanzler einmal Kinder und Jugendliche ins Bundeskanzleramt einlädt, und er eine Idee davon bekommt, wie Deutschland vorankommt, indem wir mehr Geld geben. (Unruhe) Denn manchmal – häufig – haben Kinder und Jugendliche deutlich bessere Ideen als wir Erwachsenen. Die können uns ganz genau sagen, wo der Fehler im System liegt. Insofern: Opposition wirkt; darauf können wir stolz sein. Wir haben unsere Aufgabe auf alle Fälle erfüllt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP)

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Kristina Herbst

Für den zweiten Teil der Redezeit der CDU-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen Martin Balasus und Lasse Petersdotter haben bereits wunderbar deutlich gemacht, dass die Ausschöpfung des Vertretungsfonds darin begründet lag, (Christopher Vogt [FDP]: Ja wunderbar! Ist das schön! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) dass in den letzten Monaten mehr Vertretungskräfte beschäftigt wurden, mehr Vertretungsunterricht gegeben wurde als ursprünglich geplant. Die Leidtragenden waren also nicht die Schülerinnen und Schüler, sondern ganz im Gegenteil: Es gab mehr Vertretungsstunden als ursprünglich vorgesehen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lachen SPD – Birgit

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt?

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Tobias Koch CDU

Sehr gern. (Zuruf: Er hat doch noch gar nichts gesagt!)

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Christopher Vogt FDP

Doch, der Beginn war schon großartig genug. – Sie wollen uns erklären, dass die hohen Krankenstände, die in ihrem Umfang das Bildungsministerium offenbar kalt erwischt haben, dazu geführt haben, dass mehr Vertretungsunterricht gegeben wurde? – Herr Kollege, das Problem ist: Die Planung war vollkommen unzureichend, und es gab wochenlang zusätzlichen Unter- (Tobias Koch) richtsausfall durch Ihre schlechte Planung. Das ist die Realität. (Beifall SPD – Peer Knöfler [CDU]: Quatsch! Totaler Quatsch! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ihr habt das doch gar nicht erfasst! – Zuruf: Es wurden die Klassen zusammengelegt!)

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Kristina Herbst

Der Abgeordnete Koch würde demnächst auf Ihre Frage antworten.

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Tobias Koch CDU

Ich würde antworten wollen, wenn die Zwischengespräche eingestellt werden. – Das ist nämlich falsch, was Sie darstellen, Herr Kollege. Ja, es gibt hohe Krankenstände, und darauf wurde reagiert, indem verstärkt Vertretungskräfte engagiert wurden. Deswegen wurden mehr Vertretungskräfte angestellt als eigentlich geplant war. Deswegen ist der Vertretungsfonds jetzt ausgeschöpft oder sogar überschritten worden, um das bestmöglich auszugleichen und zu kompensieren, damit eben möglichst wenig Unterricht ausfällt. Das war die Politik, die wir betrieben haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wenn dann vorübergehend Unsicherheit darüber entsteht: „Wie geht es jetzt im nächsten Schuljahr weiter?“, dann finde ich es auch absolut bemerkenswert, wenn es im Ministerium bei der angespannten Haushaltslage, in der wir uns befinden, in kurzer Zeit gelingt, Gelder im Haushalt umzuschichten – natürlich im Rahmen der beschlossenen Deckungsfähigkeiten, also nicht am Parlament vorbei, sondern so, wie wir das im Haushalt beschlossen haben, Gelder umzuschichten. Dies ermöglicht es, die infrage stehenden Mittel des Vertretungsfonds im Grunde zu verdoppeln, damit die Sicherheit für das nächste Schuljahr zu geben und genau das zu vermeiden, was die Kollegin Jette Waldinger-Thiering gerade dargestellt hat, dass keiner weiß: „Wie geht es nach dem Schuljahr weiter?“. Es können jetzt alle Verträge für die Zeit im September geschlossen werden. Das muss ja erst einmal organisiert werden. Wo kommt das Geld denn her? Das muss erst einmal zusammengekratzt werden. Genau diese Sicherheit geben wir jetzt allen; alle wissen: Auch im nächsten Schuljahr wird es entsprechend Vertretungskräfte geben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldungen Beate Raudies [SPD] und Annabell Krämer [FDP])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies? – Ja.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Koch. Da Sie über Detailkenntnisse zu verfügen scheinen, würden Sie uns verraten, um welche Beträge der Vertretungsfonds jetzt aufgestockt wird und wie das Ministerium innerhalb des Haushaltes die Deckungsfähigkeit sicherstellt?

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Tobias Koch CDU

Frau Kollegin Raudies, da will ich der Ministerin nicht vorgreifen. Das wird gleich in den Ausführungen erläutert werden. (Annabell Krämer [FDP]: Hat sich erledigt!) Abschließend: Wenn die Aufgabenverteilung hier im Parlament darin besteht, dass die Opposition Probleme benennt und die Regierungskoalition und die Regierung diese Probleme lösen, dann ist das eine sehr gute Aufgabenteilung, die wir auch zukünftig so praktizieren können. (Serpil Midyatli [SPD]: Toll! Wir arbeiten!) Meine Damen und Herren, ich habe noch ein wenig Restredezeit. Die würde ich gern nutzen, um danke schön zu sagen. Danke im Namen meiner Fraktion; aber ich glaube, da kann ich auch für alle anderen Fraktionen sprechen. Danke schön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und insbesondere Ihnen, Frau Landtagspräsidentin, für die Ausrichtung des Tages der offenen Tür. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist doch jetzt – –!) Ein besseres Bild für unsere Arbeit im Parlament konnten wir dort nicht bieten. Ganz herzlichen Dank, dass wir dieses Fest der Demokratie gemeinsam feiern konnten! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe SPD – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wenn man das schon machen muss, um Applaus zu bekommen!) 6938 Schleswig-Holsteinischer

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Kristina Herbst

Für das Thema des Vertretungsfonds hat jetzt die Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke herzlich dafür, dass wir diese Aktuelle Stunde zu diesem Thema heute haben. Ich habe sehr viele Sätze gegenüber der Presse gesagt. Ein Satz, den ich gesagt habe: „Das kann … mal passieren“, weil es in einer solchen Situation wichtig ist, eine Situation ernsthaft in den Blick zu nehmen und auch ein Stück weit zu deeskalieren. – Genau das habe ich gesagt. Ich habe ebenfalls gesagt, und das sage ich jetzt hier an dieser Stelle auch einmal sehr deutlich: Es ist „sehr, sehr ärgerlich“, dass wir nicht in der Lage gewesen sind, die Situation vorher, bevor sie eine öffentliche Debatte auslöst und bevor es an den Schulen zu größeren Schwierigkeiten gekommen ist, zu lösen. Das finde ich in der Tat sehr ärgerlich, und das habe ich schon deutlich gemacht. Sie haben natürlich vollkommen recht: Das sollte nicht passieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Dass die Mittel aufgebraucht waren, zeigt ja, dass wir einem offenbar erhöhten Bedarf nachgekommen sind. Denn ansonsten wären jetzt noch Mittel vorhanden, (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) wenn wir gesagt hätten: Stopp, es wird jetzt nichts mehr ausgegeben! – Aber wir haben gesagt: Es gibt einen erhöhten Bedarf. – Diesem erhöhten Bedarf wurde Rechnung getragen. Wir sind seit einiger Zeit dabei, den Ursachen für diesen erhöhten Bedarf nachzugehen. Ich bitte sehr herzlich um Verständnis, dass wir das nicht in der Öffentlichkeit machen. Das haben wir gemeinsam mit den Schulaufsichten in Angriff genommen. Wir haben darüber gesprochen, wie es zu der Situation kommen konnte. Wir möchten bitte auch noch differenzieren, dass wir hier über die Mittel für den schulamtsgebundenen Bereich sprechen, dass wir aber natürlich weitere Mittel im System zur Verfügung haben und diese Mittel auskömmlich waren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der Vertretungsfonds funktioniert sehr gut, um Unterrichtsausfall zu verhindern; das hat er in den vergangenen Jahren getan. Ich habe eben noch einmal einen Blick auf die Mittel geworfen. Die waren in den vergangenen Jahren bis auf ein einziges Jahr nie vollständig ausgeschöpft. Es gab ein einziges Jahr, in dem das nicht der Fall gewesen ist: Das war vor zwei Jahren; das war eine Summe, die wir intern nachsteuern konnten. Wir gehen davon aus, dass es auch in diesem Jahr so sein wird, dass wir den entsprechenden Bedarfen Rechnung tragen können. Wir haben Gespräche mit den Schulaufsichten im schulamtsgebundenen Bereich geführt, und zwar zu einem sehr frühen Zeitpunkt und haben sie darauf hingewiesen, dass es offensichtlich erhöhte Bedarfe gibt und sie bitte zweimal schauen sollen, wenn Verträge zur Verlängerung anstehen. Ich glaube, das ist eine ganz normale Maßnahme im Controlling. Wenn man sieht, ein Topf mit Mitteln läuft leer, (Beate Raudies [SPD]: Ich denke, es gibt kein Controlling?) guckt man zweimal hin. (Beate Raudies [SPD]: Ich denke, das Controlling hat nicht funktioniert! Was denn nun?) – Das ist der Teil des Controllings, der funktioniert hat. Wir sehen ja jetzt an dieser Stelle, dass das Controlling offensichtlich nicht ausreichend war. Das ist auch eine Aussage, die wir getroffen haben, und auch das räume ich hier ein: (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war nicht ausreichend. Ich wehre mich ganz entschieden gegen den Vorwurf, dass ich nicht transparent agieren würde und dass ich da, wo Fehler auftreten würden, diesen Fehlern nicht entgegentrete. Das haben wir damit getan. Dass wir gestern sagen konnten: „Der Topf ist wieder aufgefüllt“, liegt eben genau daran, dass wir die Vorarbeit vorher im Ministerium gemacht haben. Ich verkünde dann das Ergebnis, wenn ich es sicher verkünden kann und nicht, wenn mich irgendjemand fragt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Irgendjemand ist das Parlament? – Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

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Kristina Herbst

Frau Ministerin! (Zurufe) Frau Ministerin! (Zurufe) Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Wieso Abgeordnete? Es geht nicht um Abgeordnete, es geht um ein Gespräch in der Presse, in dem ich gefragt worden bin!

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, Entschuldigung! Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Dr. Stenke. Um wie viel – mit Mitteln – und von woher wird denn der Vertretungsfonds jetzt aufgestockt? – Wenn Sie mich weiterreden lassen würden, dann würden Sie diese Information gleich bekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Weitere Zurufe) Ich habe gerade eben schon gesagt, und ich sage es noch einmal: Die Situation hat zu Recht Kritik hervorgerufen. Da, wo wir gefragt worden sind, haben wir die Fragen auch beantwortet. Ich bin am Montag gefragt worden, wie wir mit der Situation umgehen, und ich habe gesagt, wir werden eine Lösung finden. Dann bin ich gefragt worden, worin die Lösung besteht. Ich habe gesagt: „Das kann ich zum heutigen Tag noch nicht sagen.“ Am darauffolgenden Tag konnte ich es sagen. Ich glaube, jeder von Ihnen weiß, wie es funktioniert: Wenn man in einem Ministerium vor einer solchen Situation steht, dann möchte man seriöse und belastbare Aussagen machen, und das kann ich jetzt hier an dieser Stelle tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Punkt, der für die Schulen absolut entscheidend ist, ist erst einmal nicht die Frage, woher die Mittel kommen – das erzähle ich Ihnen gleich –, sondern für die Schulen war gestern entscheidend, dass sie weiter Verträge abschließen können, wo der Bedarf besteht. Das haben wir ihnen gestern mitgeteilt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist die wichtige Aussage für das Ende dieses Schuljahres, aber auch für den Beginn des kommenden Schuljahres. So, jetzt haben wir diesen Topf der Mittel aufgefüllt, und wir haben an den Stellen im Haushaltsvollzug Möglichkeiten, die wir immer im System haben, das hat vor allen Dingen natürlich ein sehr großer Personalhaushalt immer. Wir haben zum Beispiel eine Stellenreserve in unserem PZV, die wir genau dafür nutzen, dass wir an den Schulen nachsteuern, wenn es solche Bedarfe gibt. Das ist eine Möglichkeit, woher wir diese Mittel nehmen können. Wir werden außerdem Startchancen-Mittel für die Startchancenschulen umschichten, weil wir die Mittel in diesem Jahr noch nicht aufbrauchen können. Es ist ja das erste Startchancenjahr, was jetzt gestartet hat. Das war zu antizipieren, dass das passieren wird. Deswegen werden wir auch hier eine Umschichtung vornehmen können. Wir haben außerdem natürlich in unseren Personalmitteln eine gewisse Reserve aus dem Gesamtbudget, die wir ebenfalls hier einsetzen können. Wir haben verschiedene Möglichkeiten dadurch, dass wir Unterstützungslehrkräfte an anderen Stellen nicht ausgeschöpft haben, die in anderen Töpfen gebunden waren, die wir jetzt ebenfalls hierfür zur Verfügung stellen, weil wir ja wissen, dass wir sie im zurückliegenden, jetzt zu Ende gehenden Schuljahr nicht gebraucht haben. Wir sind im Moment bei einer Reserve von 4 Millionen Euro, die wir damit zur Verfügung stellen können. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass diese Summe auch ausreichen wird. Wenn wir sehen werden, dass das nicht der Fall ist, werden wir an dieser Stelle natürlich weiter nachsteuern müssen.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin! 6940 Schleswig-Holsteinischer Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Das ist vollkommen klar. Das können wir aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Aber für den Start des kommenden Schuljahrs ist gewährleistet, dass die Schulen entsprechend planen können und auch für ihre Bedarfe Vertretungskräfte einstellen können. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Christopher Vogt FDP

Frau Ministerin, vielen Dank. Die Mittel aus dem Startchancen-Programm sind natürlich für etwas anderes gedacht, nämlich um die Qualität in den Schulen zu verbessern und nicht um Haushaltslöcher zu stopfen, das ist das eine. Dafür hat der Bund den Ländern ja auch das Geld bereitgestellt. Mich würde aber schon noch einmal interessieren: Wann haben Sie denn von diesen Problemen erfahren, dass die Vertretungsfonds an so vielen Stellen leergelaufen sind? Wann hat denn die Landesregierung beschlossen, dass das kompensiert werden soll? Das würde uns schon interessieren: Wann genau war Ihnen das bekannt, und wann wurde entschieden, das zu korrigieren? Hier wird so getan, als hätte man das schon alles irgendwie lange gewusst und auch schon lange vorgehabt zu reagieren. Mein Eindruck ist nach den letzten Tagen ein ganz anderer, ehrlich gesagt. Deswegen bitte ich Sie, das nochmal aufzuklären. – Wir hatten, und das kann ich jetzt nicht mehr taggenau sagen, Hinweise aus einzelnen Regionen, dass es Probleme mit Vertretungslehrkräften gegeben hat, dass dort offensichtlich Verträge nicht abgeschlossen worden sind. Daraufhin haben wir gesagt – der Staatssekretär und ich –: „Jetzt müssen wir das aufklären; wir bitten die Schulaufsicht darum zu untersuchen, was in den Regionen los ist.“ – Daraufhin haben wir tatsächlich in allen Schulamtsbezirken eine Abfrage gemacht und auf das Ergebnis dieser Abfrage gewartet. Das hat leider länger gedauert, als ich mir das vorgestellt habe. Das kommt eben auch gelegentlich vor. Auch die Arbeitsbelastung im Haus ist sehr hoch. Ich kann jetzt nicht mehr sagen, an welchem Tag in der letzten Woche ich davon Kenntnis bekommen habe, wie das Ausmaß aussieht. Aber ich weiß es tatsächlich seit der letzten Woche. Das ändert nichts daran, dass wir schon vorher daran gearbeitet haben, und ich glaube, das ist auch unser gutes Recht. Ich finde nach wie vor, dass es unser gutes Recht ist, an Themen zu arbeiten und Missstände abzustellen, ohne dass wir damit in die Öffentlichkeit gehen. Es ist richtig, dass wir im GAK die bildungspolitischen Sprecher darüber informiert haben, dass es ein Problem geben könnte – einfach um auch da Transparenz zu haben und nicht plötzlich damit um die Ecke zu kommen und zu sagen: Aha, es könnte sein, dass es schwierig wird. (Annabell Krämer [FDP]: Transparenz im GAK!)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank. Frau Ministerin, ist Ihnen bewusst, dass Sie mit der Information der regierungstragenden Fraktionen nicht das komplette Parlament informiert haben? – Ja, das ist mir bewusst. Aber ich habe auch noch keinen Anlass gehabt, das gesamte Parlament zu informieren, weil ich bis zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass wir im Rahmen unserer haushalterischen Möglichkeiten eine Lösung finden werden. Ich glaube, das war auch in Ordnung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Beate Raudies SPD

Frau Ministerin, wann war denn die Planung, das Parlament über die Umschichtung in Ihrem Haushalt zu informieren? (Peer Knöfler [CDU]: Wir sind doch jetzt hier!) – Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Wir haben eine Aktuelle Stunde beantragt und hören jetzt: Es gibt Änderungen im Haushalt. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Wann war die offizielle Information des Parlaments bei Ihrem Verfahren vorgesehen? – Das sind natürlich alles Maßnahmen, die wir im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Haushaltes machen können. Ich sehe nicht, dass ich an der Stelle tatsächlich das Parlament hätte informieren müssen. Aber ich nehme das gerne mit, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über jede Umschichtung im Rahmen der Deckungsfähigkeit (Zuruf: Schleswig! – Weitere Zurufe) informiert werden wollen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, es gibt weiteren Frage- beziehungsweise Anmerkungsbedarf, zunächst von der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering. Gestatten Sie dies? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja!

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Frau Ministerin, ich habe ja vorhin eine Frage gestellt, nämlich wieso auf der Homepage steht, dass im Vertretungsfonds diese 13,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wir aber andere Zahlen vorliegen haben. Vielleicht mögen Sie mir das noch einmal erklären, wie diese Zahl eigentlich mit der tatsächlichen Zahl, die jetzt im Umlauf ist, zusammenhängt und auch mit den Zahlen, die ich im Haushalt tatsächlich dazu finden konnte. Für mich ist da irgendwie eine Lücke von 5 Millionen Euro – Fragezeichen! Stimmt die Homepage nicht mit dem tatsächlichen Bedarf überein? Dann möchte ich bitten, dass das geklärt wird. Aber geben Sie mir eine Antwort, sonst müsste ich eine Kleine Anfrage stellen. – Ich gebe Ihnen eine Antwort: Ich kann es Ihnen an dieser Stelle nicht beantworten. Ich kann die Zahl 13 Millionen jetzt nicht verifizieren. Insgesamt ist der Vertretungsfonds deutlich höher. Warum dort 13 Millionen steht, das weiß ich nicht. Ich habe die Homepage jetzt nicht vor Augen. Ich habe das auch nicht überprüft. Aber ich werde das natürlich aufklären, und wir werden darüber berichten, wie sich das im Einzelnen verhält. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat? – Ja.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe eher eine Anmerkung. In dem Moment, in dem Schulämter in Schleswig-Holstein Schulen mitteilen, sie könnten keine Krankheitsvertretung mehr einstellen, und in dem Moment, in dem Vertretungslehrkräfte mitgeteilt bekommen, entgegen der ursprünglichen Planung könnten sie nach den Sommerferien nicht weiter beschäftigt werden, obwohl sie gebraucht würden, passiert ja etwas im Land: Es gibt Unruhe an den Schulen, bei den Vertretungslehrkräften, bei den Eltern. Diese Unruhe erreicht natürlich auch Mitglieder des Bildungsausschusses. Sie erreicht nicht nur Mitglieder des Bildungsausschusses, die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehören, sie erreicht auch mich als Vorsitzenden des Bildungsausschusses, und ich habe ein Interesse, von meiner Landesregierung informiert zu werden. – Möglicherweise – ich will das in aller Vorsicht formulieren – hätten wir zu einem früheren Zeitpunkt informieren können. Ich habe eben gesagt, 6942 Schleswig-Holsteinischer (Präsidentin Kristina Herbst) dass ich von dem Ausmaß seit letzter Woche Kenntnis habe. Es wäre mir entgangen, dass wir in der letzten Woche eine Bildungsausschusssitzung gehabt hätten. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte ich darüber informiert. (Unruhe) Ich sehe nicht, dass wir zwischen dem heutigen Tag, dem, was in der vergangenen Woche passiert ist, und der Lösung, die wir inzwischen gefunden haben, die Pflicht gehabt hätten, Sie zu informieren. Denn wir waren mit der Erarbeitung einer Lösung beschäftigt. Wir wollen eine Lösung präsentieren und nicht lang und breit über ein Problem sprechen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe SPD)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, bleiben Sie bitte stehen, bis die Antwort zu Ende ist. Die Ministerin stellt sich den Fragen und Anmerkungen. – Frau Ministerin, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Anne Riecke zu? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Anne Riecke FDP

Vielen Dank. – Wir haben gehört, dass die Zahl der Krankheitsfälle ziemlich hoch ist. Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, die Einstellungspolitik und die Kürzung bei den Lehrerstellen und der Kontingentstundentafel zurückzunehmen, um wieder ein breiteres Angebot in Schule zu haben, was Lehrkräfte angeht? Meine zweite Frage ist, ob wir nicht das Versprechen brechen, in der Schule jedes einzelne Kind individuell zu fördern, wenn wir viele Vertretungslehrkräfte haben, wenn wir viel Unterricht kürzen, aber nur wenig Lehrerinnen und Lehrer an Schulen haben und Klassen zusammenlegen, sodass es mehr gemeinsames Lernen gibt. – Wir brechen das Versprechen nicht, weil wir mit den Ressourcen, die wir haben, sehr sorgfältig und gut umgehen. Wir haben Möglichkeiten der Nachsteuerung, das habe ich eben ausgeführt. Natürlich können wir uns eine noch bessere Ausstattung für unsere Schulen wünschen; das möchte ich nicht bestreiten. Wir haben aber eine Haushaltssituation, in der wir uns verständigt haben, dass alle Bereiche einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, auch die Schulen. Damit habe ich gesagt, wie ich die Situation bewerte. Wir gehen mit dem, was wir haben, vernünftig und ressourcengerecht um. Ich glaube nicht, dass die Situation im Land insgesamt so schlecht ist, wie sie hier gerade gezeichnet worden ist. Wir haben sehr gut funktionierende und sehr erfolgreiche Schulen. Wir müssen auf die Problemlagen gucken – das bestreite ich überhaupt nicht –, aber wir müssen auch sehen, dass unser Schulsystem funktioniert und wir wunderbar arbeitende Lehrkräfte haben, die ihre Arbeit sehr gut machen und die Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr zu einem Abschluss gebracht haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt weiteren Frage- und Anmerkungsbedarf, den ich gleich mit der Ministerin abstimme. Ich bitte aber darum, dass es um das Thema der Aktuellen Stunde geht und wir hier nicht eine bildungspolitische Gesamtdebatte aufmachen. – Die nächste Frage oder Anmerkung kommt von der Abgeordneten Herdejürgen. Frau Ministerin, lassen Sie diese zu? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Birgit Herdejürgen SPD

In der Tat dreht sich meine Frage um das Thema. – Frau Ministerin, wenn Sie sich nicht veranlasst sahen, das Parlament über die Krise zu informieren, wieso haben Sie sich dann veranlasst gesehen, die regierungstragenden Fraktionen darüber in Kenntnis zu setzen? – Das habe ich – glaube ich – schon beantwortet: Weil wir im GAK vertrauensvoll zusammenarbeiten und weil es für mich selbstverständlich war, an der Stelle mit den beiden Kollegen darüber zu sprechen. Es gab dazu keine Debatte in der Fraktion, es gab eine Information im GAK. (Christopher Vogt [FDP]: Weil der getagt hat! – Beate Raudies [SPD]: Klar! – Anhaltende Unruhe)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Krämer? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe gerade über Ihren Deckungsvorschlag nachgedacht. Sie erwähnten das Startchancen-Programm. Mein Kollege Vogt sagte es: Das sind Mittel, die für einen besonderen Zweck gedacht sind, und es handelt sich um Bundesmittel. Sie ziehen zur Deckung die Kofinanzierung seitens des Landes heran? – Ich bin noch nicht dazu gekommen, auf die Frage Ihres Vorredners einzugehen. Es geht selbstverständlich nicht um die Bundesmittel, es geht um Mittel, die zur Verfügung stehen, um die Situation an den Schulen zu verbessern. Unterrichtsausfall zu vermeiden und Vertretungsunterricht zu organisieren, gehört nach meiner Ansicht dazu. Wir werden die Startchancen-Mittel nicht außerhalb der Startchancen-Schulen einsetzen, sondern wir werden das Geld umschichten, um Mittel frei zu haben. Ich möchte noch einmal betonen: Das können wir, weil die Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft werden konnten. Das können wir jetzt schon erkennen. Deswegen geben wir jetzt einen gewissen Teil in die Deckung für dieses Problem. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend betonen: Das Ziel muss eine verbesserte Planbarkeit und Berechenbarkeit für die Schulen sein. Wir werden aus dieser Erfahrung lernen und optimierte Abläufe schaffen. Das wird uns auch gelingen. Wir werden darauf zum Start des neuen Schuljahres vorbereitet sein. Die Botschaft vor den Ferien für alle Schülerinnen und Schüler, auch für die Lehrkräfte und Vertretungslehrkräfte ist klar: Wir haben Planbarkeit nach den Ferien, und Verträge können ab sofort wieder geschlossen werden. – Herzlichen Dank für diese Debatte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich darf noch einmal an die Geschäftsordnung erinnern: Die Aufteilung von Redebeiträgen in der Aktuellen Stunde muss vorab mitgeteilt werden. Es steht jetzt jeder Fraktion frei, nach dem Redebeitrag der Landesregierung einen Kurzbeitrag zu halten. Wird davon Gebrauch gemacht? – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Aktuelle Stunde für beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 50 A und 53 auf: Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht: Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Richtlinie Ganztag und Betreuung Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3479 b) Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3201 Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3259 Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 20/3336 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile das Wort zu b) dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, dem Abgeordneten Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Frau Landtagspräsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

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Kristina Herbst

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstim-6944 Schleswig-Holsteinischer (Präsidentin Kristina Herbst) men, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, dann verfahren wir so. Ich erteile für die Landesregierung das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können kurz vor den Ferien tatsächlich auch über gute Nachrichten für die Kinder in unserem Land sprechen: Wir können uns darüber freuen, dass wir beim Thema Ganztag eine endgültige Einigung – auch über Fragen der Finanzierung und Betriebskosten – mit den Kommunen erzielen konnten und damit wichtige bildungspolitische Weichen für die kommenden Jahre stellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv die Einlassungen aus dem Anhörungsverfahren und aus den Debatten, die hier in diesem Hohen Haus geführt worden sind, ausgewertet, und wir haben gemeinsam daraus die Schlussfolgerungen gezogen. Dabei ist uns eine gute Verständigung und eine Einigung gelungen. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ganztagsförderung und Betreuung in unserem Land. Wir schaffen ein verlässliches Angebot in der Fläche, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern wird. Dafür haben wir jetzt ein gemeinsames Qualitätsverständnis, um unsere Bildungsziele auch im Ganztag umsetzen zu können. Das haben wir gemeinsam durch intensive Arbeit und durch intensive Diskussionen erreicht. Ich möchte betonen: Damit setzen wir nach wie vor gemeinsam mit unseren Schulträgern im Land bundesweit Maßstäbe. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachreferate meines Hauses und auch Herrn Staatssekretär von der Heide meinen herzlichen Dank dafür aussprechen, wie es in den letzten Wochen tatsächlich gut gelungen ist, die Themen zusammenzubinden und zusammenzuführen. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Vertretern der Kommunen und der kommunalen Landesverbände für ihre konstruktiven Gespräche, für ihre Einwände und ihre Einlassungen. Ich bedanke mich auch herzlich bei der Arbeitsgruppe Ganztag, die diesen Prozess aus den verschiedenen Perspektiven über die letzten Jahre intensiv begleitet hat, und natürlich auch bei der Servicestelle Ganztag, die uns sehr wesentlich dabei unterstützt hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich betone das deswegen, weil es jetzt schon ein Gemeinschaftswerk ist und ein Gemeinschaftswerk bleiben wird, guten Ganztag an unseren Schulen umzusetzen. Wir haben jetzt die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter erreicht. Wie sehr das gelingen wird, zeigt auch schon ein Blick auf die nüchternen Zahlen. Wenn das schrittweise Aufwachsen des Rechtsanspruchs bis einschließlich Klassenstufe 4 im Jahr 2030 vollzogen ist, wird die Landesregierung über 200 Millionen Euro pro Jahr für die Betriebskosten des Ganztags zur Verfügung stellen. Das wird die Arbeit im Ganztag positiv verändern und perspektivisch auch die Arbeit in den Grundschulen weiterentwickeln. Wir bleiben bei dem, was vereinbart war. Die Landesregierung übernimmt 75 Prozent der Betriebskosten und – ich erwähne es hier noch einmal – 85 Prozent der Investitionskosten. Wie sehen nun die Eckpunkte für die Betriebskostenerstattung aus? Erstens. Das Land finanziert einen Personalschlüssel von bis zu einer Fachkraft im Verhältnis zu 12,5 Kindern oder bis zu zwei Fachkräften im Verhältnis zu 25 Kindern. Damit ermöglichen wir tatsächlich mehr Personal für den Ganztag, als wir am Vormittag den Schulen zur Verfügung stellen. Wir schaffen damit Zukunftssicherheit für alle, die bisher schon im Ganztags- und Betreuungsangebot arbeiten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich das betonen: Diejenigen, die bisher bereits Angebote unterbreiten, werden das auch weiterhin tun können. Ich komme gleich noch auf die Fortbildungsmittel zu sprechen, die wir ebenfalls dafür zur Verfügung stellen. Zweitens. Der Ganztag bleibt für alle Eltern und Sorgeberechtigten bezahlbar. Der Elternbeitrag ist (Ministerin Dr. Dorit Stenke) zu Beginn bei 135 Euro pro Kind gedeckelt. Wir schaffen eine einfache, transparente Regelung und nehmen mit der Sozialstaffel und der Geschwisterermäßigung Rücksicht auf Familien, die es nicht leicht haben und die ihrem Kind natürlich auch die Teilnahme am Ganztag ermöglichen sollen. Ich finde, dass wir damit einen wichtigen Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung gehen werden. (Beifall CDU) Drittens. Wir gehen einen weiteren großen Schritt bei der Inklusion. Für die Sach- und Betriebskosten für Kinder im Ganztag mit dem Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung wird die Pauschale deutlich auf 1.400 Euro erhöht, für alle weiteren Förderschwerpunkte auf 1.100 Euro. Um das in Relation stellen zu können: Die Betriebskostenerstattung für Kinder ohne entsprechende Bedarfe beträgt 700 Euro. Darüber hinaus ermöglichen wir deutlich höhere Fachkräfte- und Betreuungsschlüssel für diese Kinder mit anerkannten Förderbedarfen und gewährleisten für die Kinder mit Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung einen Betreuungsschlüssel von eins zu vier und für die übrigen Förderschwerpunkte von eins zu acht für alle Bedarfe, die hier zustande kommen. Viertens. Die Kommunen bekommen eine tragfähige und bürokratiearme Lösung. Für die Sach- und Betriebskosten ist eine Pauschale von 700 Euro vereinbart; ich hatte es gerade schon erwähnt. Dabei setzen wir darauf, dass die Schulträger mit dieser Summe entsprechend gut umgehen können. Wir werden diese Mittel online und nach einer einfachen Istkosten-Erstattung bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag erstatten. Die Anträge können ebenfalls online gestellt werden und ermöglichen damit auch eine bürokratiearme Abwicklung. Fünftens – das war uns immer in der Diskussion ein sehr wichtiger Punkt: Wir haben dabei die pädagogische Qualität im Blick behalten. Bildung und Betreuung lautet die Leitlinie. Deswegen müssen alle genehmigten offenen Ganztagsschulen gemeinsam mit den weiteren Beteiligten spätestens zum Schuljahr 2030/31 ein überarbeitetes pädagogisches Konzept vorlegen. Wir sind uns einig, dass das erforderlich ist, um die Ganztagsentwicklung gut voranzubringen. Dabei geht es insbesondere auch um Angebote zur Förderung basaler Kompetenzen, um Angebote zur Sprachförderung, um die Qualitätssicherung, aber auch um Maßnahmen wie Demokratiebildung und soziales Lernen sowie natürlich auch um die Einbindung der Ferienzeiten. Damit auf dieser Grundlage dann auch qualitativ gute Angebote durchgeführt werden können, werden wir 4 Millionen Euro pro Jahr für Fortbildungen und Qualitätsentwicklung ausgeben. Das entsprechende Programm wird jetzt erarbeitet. Wir werden die Schulträger in den kommenden Jahren intensiv bei der Umsetzung unterstützen und Beratungsangebote bereitstellen, denn wir wollen einen noch besseren Ganztag in Schleswig-Holstein, als wir ihn bisher schon haben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend noch erwähnen, dass wir auch die Zusammenarbeit mit den externen Kooperationspartnern deutlich stärken werden. Sportvereine, kulturelle Bildung, Jugendverbände, Musikschulen oder aber auch der Besuch von außerschulischen Lernorten wird ebenfalls mit bis zu 300 Euro pro besetztem Ganztagsplatz gefördert. Auch hier können die Kommunen, die Schulträger das unkompliziert beantragen. Damit verdreifachen wir die Mittel, die wir bisher dafür vorgesehen haben und haben auch hier über 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Wie das konkret aussehen kann, haben wir in dem pädagogischen Rahmenkonzept schon dargelegt und vorgestellt. Dies ist ein Angebot und eine Möglichkeit, aus der geschöpft werden kann. Es ist ebenfalls in einem umfassenden Kooperationsprozess erarbeitet worden. Damit sieht man: Die Ganztagsinitiative eröffnet nicht nur in pädagogischer Hinsicht neue Dimensionen, sondern auch in der Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft, zum Beispiel indem Vereine und die bestehende Kinder- und Jugendarbeit in den Ganztag integriert und Museen, Gedenkstätten und andere außerschulische Lernorte direkt eingebunden werden. Das ist ein echtes Plus für unsere Gesellschaft und für die Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Akteuren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Richtlinie, die dieses alles ermöglichen wird und den Schulträgern dann die Grundlage bietet, die entsprechenden Mittel zu beantragen, wird jetzt über die Sommerferien erarbeitet werden und dann im Anschluss zur Verfügung stehen. Damit ist ein Jahr Zeit, sich auf die Umsetzung des Ganztagsangebots einzustellen. Wir haben jetzt ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Umsetzung auf den Weg gebracht. Es gibt finanzielle Planungssicherheit, es gibt einen qualitätsvollen Weg der Weiterentwick-6946 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Dorit Stenke) lung des vorhandenen Angebotes. Ich finde, das kann sich tatsächlich sehen lassen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was wir nämlich vorlegen, ist ein gemeinsames Investitionsprogramm für die Zukunft, für bessere Bildung, bessere Vereinbarkeit, mehr Chancengerechtigkeit, ein Angebot, das pädagogisch wirkt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Vielen Dank. – Die Ministerin hat ihre Redezeit um vier Minuten und 14 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht Ihnen allen anschließend zur Verfügung. Aber ehe wir in die Aussprache kommen, lassen Sie uns gemeinsam eine weitere Schülergruppe des Marion-Dönhoff-Gymnasiums aus Mölln begrüßen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Das Wort erteile ich jetzt Anne Riecke von der FDP.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ganztag als Riesenchance sehen. Ganztag bringt Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit. Dafür steht Ganztag. Ganztag steht für mehr Zeit, für mehr intensive Förderung, individuelles Lernen und Unterstützung, für soziale Integration, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildungs- und Kulturangebote außerschulischer Art: eine Riesenchance für Schleswig-Holstein und für unsere Kinder. Bisher ist der Ganztag hier aber eher keine Erfolgsgeschichte. Im März noch der Ärger mit der Individualveranstaltung der CDU und der über Nacht erschienenen Förderrichtlinien; mit den 75 Prozent der Betriebskostenförderung, die sich als Mogelpackung herausstellte. Einen völlig überzogenen Stufenplan, der zwar sinnvolle Aspekte enthielt, aber gar nicht umsetzbar war und von den kommunalen Verbänden zu Recht infrage gestellt wurde. Das zuvor schon heillos überzeichnete Investitionsprogramm mit nächtlichen Wartelagern vor dem Briefkasten der IB.SH durch kommunale Vertreter. Wir als Opposition haben das hier im Plenum, aber auch im Ausschuss immer wieder moniert und eine andere Lösung gefordert. Noch in der letzten Juni-Tagung sagten Sie, Herr Kollege Balasus, wenn ich das zitieren darf: „Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie zugeben müssen, dass wir in Schleswig-Holstein ein sehr gutes Blatt haben, ein Blatt, das wir im Sinne der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler ausspielen werden.“ Mit Verlaub, bis vor einigen Wochen haben Sie an Ihrem Blatt noch ganz stark festgehalten und Ihren Plan verteidigt. Im Bildungsausschuss konnten auch noch im Juni vom Ministerium keine weiteren Fragen beantwortet werden. Unsere Fragen wären viel zu detailreich. (Lachen FDP) Das haben wir nicht verstanden. Unsere Fragen konnten von Ihnen einfach nicht beantwortet werden. Letztlich mussten Sie die Karten doch neu mischen, denn das Blatt war dann doch nicht so glorreich wie von Ihnen angekündigt. (Martin Habersaat [SPD]: So ist das mit Bluffs!) Beim Pokern – denke ich auch –, wenn wir beim Spielen bleiben wollen: Wie nennt man das? Das nennt man Bluff. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wir sind aber nicht beim Spielen, meine Damen und Herren, und schon gar nicht beim Verspielen der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen hier in Schleswig-Holstein. Es ist zu begrüßen, dass nun im Bildungsministerium, so wie wir das gefordert haben, mit der kommunalen Ebene eine Einigung gefunden wurde. Auf die ausgearbeiteten Förderrichtlinien zu den Betriebskosten bin ich sehr gespannt und hoffe inständig, dass diesmal ehrlich, wirklich die vollen 75 Prozent Zuschuss gewährt werden und die Regelung nicht wieder durch ein Hintertürchen umgangen werden kann. Das pädagogische Rahmenkonzept, welches bereits im März vorgelegt wurde, beschreibt die Vision einer guten Ganztagsschule mit Fokus auf Wohlbefinden, Förderung und Chancengerechtigkeit. Das Land, angekündigt natürlich, wird dabei finanziell unterstützen. Allerdings bleibt das Konzept relativ abstrakt und enthält wenig konkrete Umsetzungsvorschläge. Mit großer Einleitung, vielen bunten Bildern beginnt das 80-seitige Konzept erst – nach vielen guten Wünschen, Worthülsen sowie kleinen Narrativen aus Kinderperspektiven, die sich durch (Anne Riecke) das ganze Werk ziehen – erst auf der Seite 18. Das Rahmenkonzept formuliert zwar wichtige und meiner Meinung nach selbstverständliche Grundsätze, bleibt aber vage und lässt konkrete Umsetzungsschritte einfach vermissen. Eine stärkere Konkretisierung wäre wünschenswert gewesen, um Schulen bei der Gestaltung des Ganztages viel besser zu unterstützen. (Beifall FDP und SSW) Das wissen Sie sicherlich selber, denn sonst würden Sie den Schulen nicht bis zum Schuljahr 2030/31 Zeit dafür geben, ein eigenes Konzept zu entwickeln. Ein wichtiger Punkt ist, dass nicht nur die Schulen, sondern auch die Durchführungsträger in die konzeptionelle Ausarbeitung einbezogen werden. Denn nur dann, wenn Schulen, Schulträger und Durchführungsträger, aber vielleicht auch die Kooperationspartner an einem Strang ziehen, kann es für unsere Kinder hier in Schleswig-Holstein ein gutes Konzept geben, das nicht nur die Betreuung beinhaltet, sondern echte Bildungschancen. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Einen weiteren von uns immer angemahnten Punkt möchte ich hier auch noch einmal ausführen. Es ist äußerst kritikwürdig, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden soll. Diese Haltung zeugt von einem fundamental falschen Verständnis und ignoriert die Notwendigkeit, den Rechtsanspruch rechtssicher und verbindlich umzusetzen. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Zunächst einmal lässt sich hier feststellen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Verantwortung der Bundesländer liegt, da das Schulwesen zur Kulturhoheit der Länder gehört. Der Bund hat lediglich den Rechtsanspruch selbst eingeführt, nicht aber dessen konkrete Ausgestaltung vorgegeben. Es ist daher Aufgabe eines jeden Bundeslandes, den Rechtsanspruch durch eigene Gesetze umzusetzen, was genau so in einem von der Ruhr-Universität Bochum für die Bertelsmann-Stiftung erstellten Gutachten zur Einführung des Rechtsanspruchs auf 85 Seiten nachzulesen ist. Eine gesetzliche Regelung auf Landesebene ist zwingend erforderlich, (Beifall FDP) um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Die Rechtssicherheit muss für die Kommunen, die Schulen, die Träger und die Eltern geschaffen werden. Ohne klare gesetzliche Vorgaben drohen uneinheitliche Umsetzungen und Rechtsunsicherheiten, die letztlich zulasten unserer Kinder und der Eltern gehen werden. (Beifall FDP) Und: Nur durch Landesgesetze können die Länder zudem ihre Steuerungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs wahrnehmen und hier Mindeststandards verbindlich festlegen. Die Behauptung, dass der Rechtsanspruch in Schleswig-Holstein nicht gesetzlich geregelt werden muss, ist daher völlig unangebracht. Sie zeugt von einem erschreckenden Mangel an Verständnis für die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen in unserem Bildungsföderalismus. Die Kinder in Schleswig-Holstein haben ein Recht auf eine rechtssichere und landesweit einheitliche Umsetzung dieses Rechtsanspruchs. Dafür braucht es dringend, ganz dringend ein Landesgesetz. Wenn das nicht geregelt wird, steuern wir nämlich auf die nächste Misere im Ganztagsschulausbau hin. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW])

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU-Fraktion hat ihr Fraktionsvorsitzender Tobias Koch.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des Rechtsanspruchs auf den schulischen Ganztag ist das größte Vorhaben im Bildungsbereich in dieser Wahlperiode. Und die wirklich gute Nachricht lautet: Mit einem Jahr Vorlauf wissen wir jetzt genau, wie dieses bei uns in Schleswig-Holstein umgesetzt werden wird. Royal Flush, würde ich sagen, um das Bild der Kollegin aufzugreifen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Dimension, von der Größe dieses Vorhabens her erinnert mich die Einführung des Rechtsanspruchs auf den schulischen Ganztag an die Kitareform der letzten Wahlperiode. Auch das war ein wirklich großer Wurf, lieber Heiner Garg, unter Jamaika, mit dem wir die Finanzierungsstrukturen im Kitabereich grundlegend neu geordnet haben. Allerdings war die Kitareform anfänglich mit erheblichen Einführungsproblemen versehen, die wir erst mit der Evaluation und der Nachbesserung im letzten Jahr erfolgreich behoben haben. 6948 Schleswig-Holsteinischer (Tobias Koch) (Unruhe) Beim schulischen Ganztag gilt es deshalb, aus diesen Erfahrungen zu lernen, damit die Einführung des Rechtsanspruchs möglichst von Anfang an reibungslos und praxistauglich verläuft. Mit der jetzt vereinbarten Ausgestaltung der Förderrichtlinie für die Betriebskosten ist dieses, wie ich finde, exzellent gelungen. Es ist gut, dass dies im Einvernehmen mit den Kommunen als den wesentlichen Trägern des schulischen Ganztags gelingt. Mein Dank dafür gilt dem Bildungsministerium, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die daran mitgewirkt haben, und nicht zuletzt der Ministerin Dorit Stenke und ihrem Staatssekretär Tobias von der Heide, der damit die erste große Bewährungsprobe im neuen Haus erfolgreich bestanden hat. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil das angesprochen wurde, will ich noch einmal an das FördeForum der CDU-Fraktion im April dieses Jahres erinnern. Anders als von der Opposition kolportiert diente es nicht dazu, den Entwurf auf einer CDU-Veranstaltung erstmalig zu präsentieren. (Zurufe SPD: Nein!) – Das ist immer eine schöne Geschichte, die Sie erzählen. Aber die Richtlinie war kurz vorher in die Anhörung gegangen, und unser Anliegen war es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, gleich zu Beginn des Anhörungsverfahrens in den direkten Austausch mit den Betroffenen vor Ort einzutreten, und genau das ist uns auch gelungen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hätte auch das Ministerium selbst machen können!) Gerade aus dieser Veranstaltung haben wir als Fraktion – das kann ich, glaube ich, auch für das Bildungsministerium sagen – eine Vielzahl von Rückmeldungen mitgenommen, die durch die Präsenzveranstaltung viel plastischer und greifbarer waren, als es jede schriftliche Stellungnahme jemals hätte sein können. (Lachen Beate Raudies [SPD] – Dr. Kai

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Dr. Kai Dolgner SPD

Das Ministerium macht auch Präsenzveranstaltungen!) Ja, meine Damen und Herren, die zukünftige Richtlinie wird deshalb erheblich anders aussehen als der erste Entwurf. Aber genau dafür ist doch ein solches Anhörungsverfahren da. Und es zeichnet das Ministerium, die Ministerin und den Staatssekretär besonders aus, dass die Offenheit für diese Veränderung gegeben war. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Ergebnis haben wir zukünftig eine Förderrichtlinie, die für 25 Kinder, also die gleiche Größe, wie sie im Augenblick eine Hortgruppe hat, den Einsatz von zwei Kräften vorschreibt. Die Qualifikation dieser Kräfte kann dabei unterschiedlich sein, weil wir eben nicht den gleichen Fehler machen wollen wie bei der Kitareform, bei der wir mit gut gemeinten, aber sehr starren Fachkraftvorgaben Anforderungen gestellt haben, die nicht praxistauglich waren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein, nicht praxistauglich nicht!) Aber ganz wichtig: Unabhängig von der unterschiedlichen Qualifikation der Fachkräfte steht genügend Geld zur Verfügung, um zwei Fachkräfte pro 25 Kinder zu finanzieren, und mit dem pädagogischen Rahmenkonzept verfügen wir und alle Träger vor Ort über ein hervorragendes Leitbild, wohin sich der schulische Ganztag qualitativ entwickeln soll. Damit alle vorhandenen Beschäftigten im schulischen Ganztag ihre wertvolle Arbeit in Zukunft fortsetzen können, stehen zukünftig 4 Millionen Euro – das hat die Ministerin gesagt – pro Jahr für Qualitätsentwicklung und als Anreiz für Fortbildung zur Verfügung. Zur Erweiterung und Verbesserung des Angebots im schulischen Ganztag schaffen wir darüber hinaus Anreize für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Sportvereinen, mit Institutionen und außerschulischen Lernorten. Um genau das zu initiieren, stehen dafür 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderrichtlinie übernimmt das Land 75 Prozent der Betriebskosten im schulischen Ganztag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was für ein gewaltiger Unterschied zu der heutigen Förderung im Hortbereich, die sich eher im Bereich von unter 20 Prozent bewegt! Wenn der schulische Ganztag auf alle vier Grundschuljahrgänge aufgewachsen ist, dann wenden wir Jahr für Jahr über 200 Millionen Euro pro Jahr für die Betriebskosten im schulischen Ganztag auf. Das ist angesichts der finanziellen Situation des Landeshaushalts ein echter Kraftakt, den wir hier schultern, den wir als Koalition aber auch schultern wollen, damit (Tobias Koch) der schulische Ganztag zu einem Erfolgsprojekt für Schülerinnen und Schüler, für ihre Eltern und für alle Schulträger wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von den Eltern wird dazu ein landesweit einheitlicher Elternbeitrag von 135 Euro erhoben; das bewegt sich in der Höhe wie derzeit im Hortbereich. Zukünftig wird es eine landesweit einheitliche Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung geben; auch das kennen wir bereits aus der Kitareform. Eine Anpassung an die jährliche Kostentwicklung wird ab dem Jahr 2028 stattfinden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch mit einem Satz auf die Investitionskosten eingehen. Bund, Land und Kommunen mobilisieren hier gemeinsam eine halbe Milliarde Euro für den Ganztagsausbau – eine halbe Milliarde Euro! Davon müssen die Kommunen nur 15 Prozent selber tragen. Von den verbleibenden 85 Prozent kommt der Großteil aus dem Landeshaushalt, entweder indem wir direkt Landesgeld dafür in die Hände nehmen oder indem wir auf die neu geschaffenen Mittel des Sondervermögens des Bundes zugreifen, die wir aber auch für eigene originäre Landesaufgaben hätten einsetzen können. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Stattdessen reichen wir auch dieses Geld an die Kommunen weiter, und zwar zusätzlich zu den 62,5 Prozent der Sondervermögensmittel, die wir generell an die Kommunen abgeben. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Im Grunde genommen bekommen die Kommunen hier 70 oder 80 Prozent des Sondervermögens. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Noch kommunalfreundlicher kann eine Landesregierung wie diese nicht sein, meine Damen und Herren.

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Eka von Kalben

Herr Koch, erlauben Sie eine Frage von Frau Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Danke, das ist sehr freundlich von Ihnen, Herr Kollege. – Vielleicht irre ich mich, aber ich meine gelesen zu haben, dass auf Bundesebene vereinbart worden ist, dass von den Investitionsmitteln, die an die Länder gegeben werden, 65 Prozent der Mittel gedeckt werden sollen, die für den Ganztagsausbau sind. Das steht da. Das ist eine Vereinbarung gewesen. Jetzt sage ich natürlich – weil Sie so generös sagen, wir hätten das Geld auch für andere Dinge ausgeben können –: Ich glaube, das ist eine Bundesvereinbarung. – Im Zusammenhang mit dem Sondervermögen ist mir das nicht bekannt. Prozentsätze sind dort nicht mehr genannt. (Annabell Krämer[FDP]: Mein Mikrofon ist aus!) – Ich antworte ja auch gerade.

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Eka von Kalben

Jetzt antwortet Herr Koch, und dann können Sie weiterfragen.

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Tobias Koch CDU

Das ist eine gute Rollenverteilung: Wenn ich antworte, ist mein Mikrofon an, und wenn Sie fragen, ist Ihr Mikrofon an. So sollte das funktionieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir ist keine prozentuale Vorgabe des Bundes für die Weiterleitung der Mittel aus dem Sondervermögen an die Kommunen bekannt. Wir haben uns freiwillig für 62,5 Prozent entschieden. Ich kenne noch kein anderes Bundesland, das derartig viel Geld aus dem Sondervermögen an die Kommunen weiterleitet. (Beifall Beate Nielsen [CDU]) Wir haben eben auch gesagt: Die Investitionen für den schulischen Ganztag müssen die Kommunen nicht aus diesen 62,5 Prozent bestreiten, sondern das kommt aus dem Landesanteil on top obendrauf. Deshalb sage ich eher: 70 bis 80 Prozent des Geldes aus dem Sondervermögen gehen an die Kommunen. Liebe Opposition, mehr geht da nun wirklich nicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6950 Schleswig-Holsteinischer

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Eka von Kalben

Herr Koch, erlauben Sie eine weitere Frage von Frau Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Zunächst möchte ich festhalten, dass ich nicht gesagt habe, –

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Tobias Koch CDU

Ja. Danke. – dass die Gelder aus dem Investitionsmittelprogramm kommen, sondern dass der Bund gesagt hat, dass er 65 Prozent übernimmt. Zweitens, ja, da mögen Sie recht haben: Ich glaube, die Kommunalos feiern sich heute noch dafür, dass Sie diese Vereinbarung mit Ihnen geschlossen haben. Ursprünglich stand nämlich noch eine Zahl in der Bundesvereinbarung, und zwar, dass mindestens 60 Prozent der Investitionsmittel an die Kommunen ausgekehrt werden müssen. Da haben Sie natürlich gedacht: Da gehen wir vorweg und machen mal ganz generös 62,5 Prozent daraus. Die sind jetzt aufgehoben worden. Ich freue mich, dass die Kommunen so zügig waren, die Vereinbarung mit der Landesregierung zu unterschreiben. Aber insofern bitte nicht so tun, als wenn man da sehr großzügig gewesen wäre. Das war damals der Vereinbarungsstand; 60 Prozent hätten Sie sowieso auskehren müssen. Die 65 Prozent, die der Bund übernimmt, sind auch vereinbart. Also, bitte. – Frau Kollegin, wenn die Kommunen feiern und Sie uns loben, dann haben wir alles richtiggemacht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man sieht: Die Regelung ist maximal kommunalfreundlich ausgestaltet. Das ist für ein finanzschwaches Land wie Schleswig-Holstein wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte ganz deutlich sagen: Das ist uns der schulische Ganztag wirklich wert. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Vielen Dank. – Frau Krämer, bitte bleiben Sie nächstes Mal stehen. (Annabell Krämer [FDP]: Herr Koch hat gesagt, ich darf mich hinsetzen!) Diese nichtverbale Kommunikation ist für uns als Präsidium schwer zu erkennen. Bitte sagen Sie nächstes Mal Bescheid, wenn die Antwort beendet ist. Ich erteile jetzt das Wort Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Bitte schön.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst an dieser Stelle: Herzlichen Dank an die Ministerin für den Bericht. Es ist ein bildungspolitischer Erfolg, dass wir in Schleswig-Holstein eine Einigung für die Ganztagsbetreuung erreicht haben. Erstklässler_innen haben ab nächstem Jahr in ganz SchleswigHolstein einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Die Eltern können sich dann darauf verlassen, und das Land hat in der letzten Woche dafür Planungssicherheit geschaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ein Erfolg, von dem viele Schüler_innen profitieren werden: acht Stunden Betreuung am Tag – auch in den Ferien – mit Schließzeiten von maximal vier Wochen. Es ist eines der größten bildungspolitischen Projekte dieser Legislaturperiode. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit der Einigung setzt die Landesregierung einen klaren Kurs. Dadurch bekommen die Träger, die den Ganztag umsetzen, aber auch unsere Grundschulen Planungssicherheit. Wir haben beim Ganztag in Schleswig-Holstein sehr unterschiedliche Angebote – das haben wir hier schon oft miteinander diskutiert –, auch Angebote von sehr unterschiedlich qualifizierten Menschen. Das Signal, das von dieser Einigung ausgeht, ist: Es gibt zunächst einmal einen Bestandsschutz für bestehende Angebote und bestehendes Personal. Niemand muss sich Sorgen machen, dass tolle Angebote oder erfahrenes Personal von heute auf morgen verschwinden. Das ist ein gutes Zeichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das Sechs-Stufen-Modell mit aufwachsendem Fachkräfteschlüssel wurde der Realität an den Schulen nicht gerecht. Mit der jetzigen Einigung wird auf ein flexibles System, orientiert an den tatsächlichen Bedarfen vor Ort, gesetzt. Kooperation mit außerschulischen Partnern sind fester Be- (Malte Krüger) standteil eines lebendigen Ganztags. Deshalb ist es auch richtig, Gelder bereitzustellen, damit Kinder an Ganztagsschulen in Sportvereinen oder in Musikschulen aktiv werden können. Die Landesregierung stellt jährlich 300 Euro pro Kind für diese Zusammenarbeit zur Verfügung. Das ist ein sehr gutes Signal. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pro Schülerin und Schüler wird es außerdem 700 Euro Sachkosten pro Jahr geben. Diese Mittel sind auch zur Finanzierung des nichtpädagogischen Personals, sprich: für Verwaltungs- und Koordinationskräfte, vorgesehen. Für uns Grüne ist ein möglichst geringer Elternbeitragsdeckel immer wichtig gewesen. Uns ist eine verpflichtende Geschwisterermäßigung wie im Kitabereich und eine Sozialstaffel zur fairen Verteilung der finanziellen Belastung wichtig. Für uns Grüne ist eine gute Inklusion und vor allem eine ausreichend finanzielle Förderung inklusiver Ganztagsbetreuung zentral für einen guten Ganztag. All das wurde mit den kommunalen Landesverbänden geeint. Es wird einen Beitragsdeckel bei 135 Euro pro Monat geben. Es gibt eine verpflichtende Geschwisterermäßigung und – noch wichtiger aus meiner Sicht – eine Sozialstaffel. Für Kinder mit Inklusionsbedarf gibt es erhöhte Förderungen. Für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird es einen Betreuungsschlüssel von 1:4 und eine Sachkostenpauschale von 1.400 Euro geben. Für die übrigen Förderschwerpunkte gibt es einen Betreuungsschlüssel von 1:8,33 und eine Sachkostenpauschale von 1.100 Euro. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung hat eine höhere Pauschale – auch aufgrund der höheren Fahrtkosten. All das gilt nicht nur, wenn Schülerinnen und Schüler in Förderzentren sind, sondern auch, wenn sie inklusiv beschult werden. Das sind ganz wichtige Errungenschaften aus der letzten Woche. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Qualitätsentwicklung für Fachkräfte – Kollege Tobias Koch hat darauf schon verwiesen – anhand des pädagogischen Rahmenkonzepts wird mit 4 Millionen Euro ausgestattet. Das sind Fortbildungsmittel, die eine echte Chance zur Weiterqualifizierung sind. Wir befinden uns beim Thema Qualität in einem Spannungsfeld. Zum einen wollen wir die höchstmögliche Qualität haben, zum anderen unterliegen wir alle finanziellen und personellen Beschränkungen. Wir haben jetzt beides so gut es geht miteinander in Einklang gebracht. Mit dem pädagogischen Rahmenkonzept liegt eine Vision davon vor, wie wir uns den Ganztag langfristig vorstellen und in welche Richtung wir diesen entwickeln wollen. Mit der Einigung von letzter Woche und der Überarbeitung der Betriebskostenrichtlinie machen wir das möglich, was leistbar ist. Damit können wir in den folgenden Jahren den Ganztag weiterentwickeln und uns Stück für Stück auch beim Thema Qualität verbessern. Ein weiteres Thema, bei dem wir Grüne den Ganztag noch stärker entwickeln wollen, ist die Rhythmisierung des Vor- und Nachmittags, damit das stärker aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt wird. Natürlich können Dinge auch kritisch gesehen werden. Wir Grüne hätten gerne eine verpflichtende erweiterte Geschwistermäßigung für Kita und Ganztag gesehen. Außerdem wird eine langfristige Dynamisierung der Elternbeiträge zu steigenden Kosten für Eltern führen. Wir müssen schlicht und ergreifend aber auch festhalten, dass diese Wünsche nicht seriös finanzierbar gewesen wären. Wir sind eben nicht so finanzstark wie Hamburg, das den Ganztag mal eben komplett ohne Elternbeiträge eingeführt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema Ersatzschulen kommen. Die Ersatzschulen wurden von der Landesregierung mitgedacht, (Zuruf: Ja!) und es wurde versucht, für sie Lösungen zu finden, damit bei ihnen durch den Rechtsanspruch keine finanziellen Löcher entstehen. Es ist richtig und gut, dass das Bildungsministerium die Rückmeldung der Ersatzschulen in den Prozess hat einfließen lassen. Außerdem gibt es bei den Schülerkostensätzen die Verabredung, bis nächstes Jahr eine Anpassung vorzunehmen, die dringend notwendig ist. Frau Riecke, ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Sie haben zwar eine große Verfahrenskritik gemacht, aber inhaltlich gar nicht so viel Kritik geäußert. Sie haben etwas zur gesetzlichen Regelung, zu den 75 Prozent und viel zum pädagogischen Rahmenkonzept gesagt. Ich werte das als Zeichen dafür, dass diese Einigung von letzter Woche ziemlich viel Wucht hat, wenn Sie gar nicht so viele Anmerkungen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Anne Riecke [FDP]) 6952 Schleswig-Holsteinischer (Malte Krüger) Ich bin optimistisch, was den Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung anbelangt. In Schleswig-Holstein geht es voran, und das vor allem, wenn das Land und die Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Kollege Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. Juli 2025 verbrachten der Kollege Christopher Vogt und ich einen denkwürdigen Abend in Büchen (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) mit knapp 100 Fachkräften aus dem Ganztag im Kreis Herzogtum Lauenburg. (Christopher Vogt [FDP]: Das war schön!) Dabei wurde die schriftliche Stellungnahme des Kreises Herzogtun Lauenburg schon fast sehr kleinteilig zur Aufführung gebracht. Am Ende der Veranstaltung wurden wir um ein Fazit gebeten. Mein Fazit lautete: Man muss den vorliegenden Richtlinienentwurf für die Betriebskosten in die Tonne treten und durch einen komplett neuen ersetzen. Genauso haben Sie es gemacht, meine Damen und Herren. Dafür sage ich vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Ministerin, damit sind wir wieder bei der Frage „Neustart in der Bildungspolitik“. Sie haben sich an dieser Stelle komplett davon gelöst, was Ihnen Ihre Vorgängerin hinterlassen hat, und das ist richtig. Es war schlicht falsch, die zum Teil über zwanzigjährige Erfahrung von Kräften im Ganztag zu negieren und ihnen mitzuteilen: Ihr seid gar keine Fachkräfte, und eigentlich brauchen wir euch in Zukunft gar nicht mehr. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es war auch falsch, ein sechsstufiges Modell vorzulegen, bei dem allen Beteiligten klar war, dass die Stufe 6 niemals zu erreichen ist. Die meisten Ganztagsangebote im Land sind ohnehin nur Stufe 1 oder 2, und das Ganze wird mit einem bürokratischen Aufwand verfolgt, der überall Frust, aber nirgends Nutzen erzeugt. Es war gut, dieses Modell in die Tonne zu treten. Es ist auch gut, dass Sie nunmehr an die Ersatzschulen denken, die beim ersten Modell schlicht und ergreifend vergessen wurden. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir kennen seit 2021 verbindlich den Beschluss zum Recht auf Ganztag ab 2026, und die Rahmenbedingungen zwischen Landesregierung und Kommunen in Schleswig-Holstein sind seit 2023 vereinbart. Ich kann es nicht mehr ertragen, dass Sie sich immer wieder neu dafür feiern, dass Sie zu diesen Vereinbarungen von 2023 zurückkehren. Sie haben inzwischen dreimal mit den Kommunen vereinbart, dass das Land mit Bundesmitteln 85 Prozent der Kosten übernimmt und die Kommunen 15 Prozent übernehmen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Des Weiteren haben Sie nunmehr zweimal mit den Kommunen vereinbart, dass das Land 75 Prozent der Betriebskosten übernimmt und die Kommunen 25 Prozent übernehmen. Das kennen wir eigentlich seit 2023, Herr Koch. Warum kann man sich nicht darauf verlassen, was Sie mit den Kommunen vereinbaren? (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn CDU und Grüne jetzt den Reiz des Einhaltens von Zusagen für sich entdecken, dann machen Sie doch weiter, wenn Sie den Schwung schon aufgenommen haben. Legen Sie endlich das zugesagte Musterraumprogramm vor, mit dem Sie pädagogische Standards für unsere Schulgebäude in Schleswig-Holstein festlegen wollen. (Martin Balasus [CDU]: Das ist das falsche Thema!) Das braucht man nämlich auch, wenn man einen guten Schulbau betreiben will! (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf: Genau! – Zuruf: Wann denn?) Herr Kollege Balasus, das ist eben nicht das falsche Thema, denn beim Schulbau geht es doch genau um die Errichtung von Gebäuden, in denen unsere Kinder in der Schule den ganzen Tag verbringen sollen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Martin Balasus [CDU]) (Martin Habersaat) Schöne Grüße von Linus Habersaat, der 2026 eingeschult wird. Er ist genau so ein Kind, den das mit dem Recht auf Ganztag betrifft, (Martin Balasus [CDU]: Ich komme gern zur Einschulung!) und er will nicht den ganzen Tag im Klassenraum sitzen. Er braucht andere räumliche Möglichkeiten, und glücklicherweise wird er sie an der Schule haben, an der er eingeschult wird. Damit sind aber längst noch nicht alle Schulen fertig, und es werden längst nicht alle Baumaßnahmen so weit sein, wie sie sein müssten, wenn das Recht auf Ganztag einsetzt. Sie wollen dem Vernehmen nach heute mit Ihrer Mehrheit Ihren Antrag Drucksache 20/3259 beschließen. Darin heißt es, Sie würden den Ganztag in Schleswig-Holstein nach Plan und strukturiert umsetzen. Das mit dem Plan habe ich schon bezweifelt, als der Antrag das erste Mal im Landtag vorlag. (Zuruf) Ihnen scheint es bei diesem Plan nur darum zu gehen, dass es einen Zeitplan gibt, in dem bestimmte Richtlinien und Vorgaben vorgelegt werden. Herr Balasus, in dem Antrag steht aber – ich zitiere –: „Weiterhin begrüßt der Landtag, dass die Landesregierung gemäß ihrem eigenen Zeitplan die Betriebskostenrichtlinie für den Ganztag bis zum Sommer 2025 veröffentlichen wird.“ Das werden Sie gleich beschließen. Demgegenüber hat die Ministerin gesagt, dass genau das nicht passieren, sondern die Richtlinie nach den Sommerferien im Herbst vorgelegt werde. Wie ernst nehmen Sie sich eigentlich, meine Damen und Herren? (Lebhafter Beifall SPD – Zurufe FDP und CDU) Ich finde es intellektuell unredlich, der Kollegin Riecke vorzuwerfen, nicht auf Detailregelungen der Richtlinie einzugehen, (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja, allerdings!) wenn diese Richtlinie noch überhaupt nicht vorliegt. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe Beate Raudies [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Ehrlich wäre es, wenn Sie Ihren Antrag mündlich – das dürfen Sie machen, Herr Balasus – zumindest dahin gehend ändern würden, dass Sie es begrüßen, dass die Landesregierung die Richtlinie nunmehr nach den Sommerferien vorlegt. Herr Koch, wenn Sie bei den Regelungen des Ganztags von den Erfahrungen beim Kitagesetz lernen wollen, dann gestatten Sie mir zwei Hinweise darauf, wo man das besonders dringend sollte. Das eine sind die Kosten für das Mittagessen. Einerseits haben wir gedeckelte Elternbeiträge und eine vermeintliche Verbindlichkeit, was die Höchstbelastungen angeht. Andererseits haben wir genau beim Mittagessen keinen Deckel und einen Ausweg für Kita- und Schulträger, die Kosten zu erhöhen. Teilweise ist das Mittagessen inzwischen genauso teuer wie der ganze Kitaplatz. Wenn uns das beim Ganztag auch passiert, dann haben Sie den gleichen Fehler wie beim Kitagesetz gemacht. Das andere sind die Fachkräfte. So ähnlich wie beim Kitagesetz agieren Sie jetzt mit „Schrödingers“ Fachkräften. Auf der einen Seite sagen Sie: Wir verpflichten niemanden zu Fachkräften. Wir lassen im Zweifel alles so laufen, wie es ist, und schauen nicht in die Einrichtung hinein. Auf der anderen Seite sagen Sie: Wenn wir in die Einrichtung hineinschauen würden, dann könnten da vielleicht Fachkräfte sein, die wir finanzieren würden, wenn sie da wären. Das funktioniert erkennbar schon beim Kitagesetz nicht richtig gut. (Zuruf: Das stimmt! – Tobias Koch [CDU]: Das funktioniert sehr gut!) Wohin führt nun Ihr Plan, wenn er denn existiert? Nicht einmal die Hälfte der Grundschulen in Schleswig-Holstein wird baulich auf den Rechtsanspruch vorbereitet sein, wenn es losgeht – nicht einmal die Hälfte! Nach fünf Jahren Erarbeitung eines pädagogischen Rahmenkonzepts haben Sie als Landesregierung ein Papier vorgelegt, das sich wunderbar liest: keine Kritik am Rahmenkonzept, ein Wolken-Wunderland-Papier, das keine Wünsche offenlässt, das aber auch keinerlei Hinweise enthält, wie man denn vom Ist zum Ziel kommen soll. Sie formulieren eine perfekte Welt des Ganztages und überlassen es den Schulträgern, irgendeinen Weg dahin zu finden. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Gleichzeitig teilen Sie mit: Lehrkräfte gibt es dafür aber nicht, Lehrkräfte werden daran nicht beteiligt sein. 6954 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Herr Kollege Krüger, wenn Sie sagen, Sie wollen den Vor- und Nachmittag verknüpfen, dann ist das genau der Ansatzpunkt. Schaffen Sie zumindest wenige Lehrkräftestunden für den Nachmittag! (Beifall SPD und SSW) Wir stellen fest, Sie haben die Zeit seit 2021 nicht gut genutzt. Sie haben weder einen Plan für den Weg zum Ziel noch haben Sie offenbar einen Plan von dem, was Sie bereits jeweils vereinbart haben. Die Planlosigkeit der Günther-Regierung führt zu Planungsunsicherheit bei unseren Kommunen, und das ist nicht in Ordnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat die Kollegin Jette Waldinger-Thiering.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute, wie auch in den vergangenen Sitzungen, wieder viel darüber, wie der Rahmen zur verbindlichen Finanzierung vom Land und vom Bund gestaltet werden muss, um den Kommunen und Schulträgern eine realistische Umsetzung des Rechtsanspruchs auf schulische Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Und wir halten einmal kurz fest: Es gibt ja bei uns im Land Schleswig-Holstein noch gar kein Gesetz für den Rechtsanspruch. Einige Bundesländer haben dieses tatsächlich schon umgesetzt. (Tobias Koch [CDU]: Kein einziges!) Sie haben das mit ihrem Kitagesetz zusammengelegt, was ich zum Teil richtig schlau finde. Jetzt, ein Jahr vor der Umsetzung, kommen wir der Sache langsam näher, und ich freue mich über die Einigung zwischen Land und Kommunen. Trotzdem möchte ich noch einmal meinen Fokus auf die Ganztagsfinanzierung der Ersatzschulen in freier Trägerschaft richten. Denn ich habe die leise Befürchtung, dass man die Ersatzschulen bei der übergeordneten Planung und Verabredung nicht immer auf dem Schirm hat, auch wenn der Abgeordnete Malte Krüger gerade sagte, dass er froh ist, dass diese jetzt berücksichtigt worden sind. Ich weiß, es finden auch einige Gespräche dazu statt. Nichtsdestotrotz haben die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen der dänischen Minderheit große Probleme bei der Umsetzung. Das betrifft zum einen die Finanzierung. Es ist nicht klar, wie die Zuschüsse für die Betriebskosten, die 75 oder 85 Prozent, eigentlich errechnet werden? Wir haben auch immer noch nicht die verlässliche Zusage, dass der Sachkostenanteil für die Schülerkostensätze bis 2026 tatsächlich mit den Kommunen angepasst sein wird. Die größte Herausforderung, die sowohl für den dänischen Schulverein als auch für die Schulen in freier Trägerschaft besteht, ist die Frage der Sozialstaffel. Für die öffentlichen Kitas und die öffentlichen Schulen wird das durch die Kreise geregelt. Für die Schulen in freier Trägerschaft und für die Schulen der dänischen Minderheit wurde die Frage der Sozialstaffel noch nicht geregelt. Wenn diese beiden Schulformen selbst für die Sozialstaffel verantwortlich sein sollen, dann stellen wir uns die Frage: Dürfen sie das überhaupt? Es geht hier um ganz, ganz sensible Daten der Familien. Kann es nicht weiterhin, so wie es bei der Kita ist, über die öffentliche Hand laufen? Wenn das von der Landesregierung so nicht gewollt ist, dann müssen die Schulen in freier Trägerschaft und der dänische Schulverein Geld erhalten, denn sie müssen eine neue Infrastruktur aufbauen. Diese Infrastruktur werden sie nicht innerhalb von drei Monaten aufbauen können. Das sind Vorgänge, die dauern. Es dauert, bis wir das Personal haben, bis wir vor Ort die Strukturen errichtet haben. Insofern gehe ich davon aus, dass dieser Punkt bald umgesetzt wird, denn das ist ein ganz wichtiger Punkt für unsere Ersatzschulen. (Beifall SSW) Ich möchte mich dem anschließen, was auch der Abgeordnete Martin Habersaat und die Abgeordnete Anne Riecke gesagt haben: Wir können uns nur zu dem äußern, was wir vorgefunden haben. Inhaltliche Debatten können wir jetzt eigentlich nicht führen. Ich finde, die sollten wir auch wirklich nicht im Land führen. Wir führen inhaltliche Debatwir haben ja nichts weiter vorliegen, wie es tatsächlich ausgepinselt werden soll. Da werden immer noch die gleichen Verabredungen genannt, die man mit den Kommunen schon im Jahr 2023 getroffen hat. Wir haben jetzt Juli 2025. Der Durchbruch fand zwar im Juni 2025 statt, nichtsdestotrotz sind diese Verabredungen schon zwei Jahre alt. Wir wissen aber nicht, wie sie im Detail tatsächlich weiterverhandelt worden sind und welche Inhalte weiter miteinander diskutiert werden sollen. (Jette Waldinger-Thiering) Darin steht auch, dass das Personal, das jetzt schon im Ganztag arbeitet, weiterhin beschäftigt werden soll und sich weiterqualifizieren muss. Das ist in Ordnung und sehr wichtig, damit wir nicht den gleichen Fehler machen, den man im Kitagesetz gemacht hat. Das ist alles gut. Aber ich denke – ich möchte noch mal der Abgeordneten Anne Riecke beipflichten –, wir brauchen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch definiert. Denn es wird nämlich so sein: Es sollen ja viele tolle Sachen im Ganztag passieren. Aber wenn es kein Recht gibt, tatsächlich einen Platz an der Schule zu bekommen, an der ich gerade unterrichtet werde – es kann ja sein, dass dort gar nicht genügend Plätze vorhanden sind –, wie kann ich dann bitte schön mein Recht auf einen Platz im Ganztag dieser Schule einklagen? Darauf gibt es keine Antwort. Das, finde ich, kann man wirklich nicht machen. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Und wenn wir wirklich die Idee haben, dass der – –

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Eka von Kalben

Frau Waldinger-Thiering, ich wollte Sie nicht im Satz unterbrechen. Erlauben Sie eine Frage von Herrn Koch?

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Tobias Koch CDU

Ich wollte auch nicht im Satz unterbrechen, aber herzlichen Dank. – Weil mehrfach der Hinweis fiel, man wüsste ja noch gar nicht wirklich, worüber man heute hier inhaltlich sprechen solle: Es gab in der vergangenen Woche das Kommunalgespräch der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden. Dazu gibt es ein Einigungspapier. Dieses Einigungspapier hat eine Anlage. Diese Anlage ist auf der Seite des Bildungsministeriums veröffentlicht, wo auf sieben Seiten detailliert beschrieben wird, wie der schulische Ganztag ab dem kommenden Jahr in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Das Ganze wird jetzt noch einmal in der Richtlinie umgesetzt, aber alle Inhalte stehen in diesem siebenseitigen Papier. Was fehlt Ihnen noch? (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Vielen Dank für diese Frage. Mir fehlt die Richtlinie, die ich diskutieren möchte. Denn dass all das andere da hinein soll, wissen wir – das habe ich ja gesagt – schon seit 2023. (Birte Glißmann [CDU]: Nein!) – Doch! Das steht ja alles auf dem Papier, das ich hier liegen habe. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wenn das da alles steht, warum sind dann die Richtlinien noch nicht fertig?) – Genau. Ich hätte gerne die Richtlinie dazu diskutiert, genau wie meine beiden Vorrednerinnen. Das wäre meine Antwort auf Ihre Frage. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Nachfrage von Herrn Koch?

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Tobias Koch CDU

Ich will nur noch die Anmerkung machen, dass wir seit 2023 die 75 Prozent kennen. Da hat der Kollege Habersaat recht: Die 75 Prozent sind seit 2023 zugesagt. Jetzt wissen wir ganz detailliert, wie wir das im Einzelnen umsetzen, wie das ausgestaltet wird, wie es abgerechnet wird. Alles steht in diesen sieben Seiten, und es ist nur noch ein formaler Akt, das jetzt in eine Richtlinie umzusetzen. Sie wird sich davon inhaltlich aber nicht unterscheiden. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Herr Koch, ich weiß nicht, ob Frau WaldingerThiering noch reagieren will.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Also, vielen Dank für die Klarstellung! Dann gehe ich davon aus, dass in der Richtlinie nichts anderes steht als in diesen sieben Seiten, die uns vorgelegt werden. Dann müssen wir dies nach den Sommerferien im Bildungsausschuss noch einmal miteinander diskutieren, denn da gehört es schlussendlich hin. Dann gehe ich auch davon aus, Herr Fraktionsvorsitzender – – 6956 Schleswig-Holsteinischer

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Eka von Kalben

Ich glaube, die Frage ist beantwortet.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Ja, die ist beantwortet. – Ich gehe davon aus, dass die Richtlinie, wenn sie kommt, die von mir gerade genannten Knackpunkte in Bezug auf Schulen in freier Trägerschaft und Schulen der dänischen Minderheit enthält. Ansonsten müsste ich keine Richtlinie erstellen. Denn das Problem wird sein, dass wir dann wieder in die Kommunen gehen müssen, um Zuschüsse für unsere Schulen in freier Trägerschaft, in dänischen Schulvereinen zu bekommen. Das ist für uns einfach ein wichtiger Punkt. Ich gehe davon aus, dass sich das in der Richtlinie widerspiegelt. Insofern bleiben wir am Ball und sind gespannt, wie es weitergeht. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Der Kollege Martin Balasus von der CDU-Fraktion hat sich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich berufen, hier noch einmal ein paar Worte zu sagen, weil ich finde, dass die Debatte zu sehr in der Vergangenheit verhaftet ist und Nebenkriegsschauplätze eröffnet werden. (Lachen SPD) Ich möchte den Fokus mal ganz eindeutig auf das Hier und Jetzt, auf die Gegenwart, richten. (Unruhe) Die Rückmeldungen, die wir zu den neuen vereinbarten Eckpunkten erhalten haben, sind durchweg positiv. Ich habe ernsthaft nicht eine Rückmeldung erhalten, dass das hier schlecht vereinbart worden sei. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv. Wir stehen ein Jahr vor der Umsetzung des Ganzen. Jetzt besteht Planungssicherheit. Das ist eine gigantische Mammutreform. Dieser Spagat, der erforderlich war, zwischen Qualität einerseits und Verlässlichkeit des Ganzen andererseits, ist uns in beeindruckender Art und Weise gelungen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Herr Balasus, lassen Sie eine Frage von Herrn Habersaat zu?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich habe eine Anmerkung: Ich muss noch einmal von Linus Habersaat grüßen. Wenn ich ihn an der Süßigkeitenschublade erwische, dann sagt er auch immer: Lass uns nicht über die Vergangenheit reden, Papa! (Beifall und Zurufe SPD – Heiterkeit Sophia Schiebe [SPD]) – Mein Sohn isst auch manchmal gerne Süßigkeiten. – Vielen Dank. Also der Spagat zwischen Qualität und Verlässlichkeit ist uns – wie ich finde – in beeindruckender Art und Weise gelungen. Wir haben zwei Fachkräfte pro Gruppe. Das sind doppelt so viele wie am Vormittag. Wir haben ein Rahmenkonzept, das die Zielvereinbarung des Ganzen ist. Dahin kann sich der Ganztag entwickeln; das ist unser Idealmodell. Wir haben Weiterbildungsgelder, wenn wir sie bereitstellen, in Höhe von 4 Millionen Euro. Das heißt, dass diejenigen, die im System sind, sich weiterqualifizieren können. Wir haben Kooperationen, die wir intensivieren wollen. Es stehen 20 Millionen Euro, dreimal so viel wie ursprünglich vorgesehen, dadurch bereit, dass Kooperationen mit Sport, Musik und so weiter stattfinden. Die Rückmeldungen, die uns hier erreichen, sind auch durchweg positiv. Wir erkennen die Realitäten im Land an. Wir machen nicht ganz viele starre Vorgaben. Bei mir im Dorf wird im Bereich Ganztag natürlich ganz viel von – in Anführungszeichen – ungelernten Kräften geleistet. Diese Personen haben auch eine Zukunft in dem Modell. Die leisten einen ganz wichtigen, wesentlichen Beitrag, und sie werden ein Weiterqualifizierungsangebot erhalten. Das ist etwas zum Stichwort Verlässlichkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hören aber auch nur positiv Rückmeldung von Elternseite. 135 Euro kostet der Elternbeitrag für dieses umfangreiche Bildungspaket, das ihnen zuteilwird. Es ist nicht nur reine Betreuung, sondern ein umfangreiches Paket, das die Bildung ganzheitlich denkt. Dafür sind 135 Euro – wenn man weniger in Anspruch nimmt, natürlich noch weniger – wirklich ein geringer Beitrag. (Martin Balasus) Die Eltern sind also zufrieden. Es hieß lange, das sei ein Bürokratiemonster, ein superkomplexes Abrechnungsverfahren. Auch das ist vom Tisch. Es wird ein schlankes Abrechnungsverfahren geben, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) das auf Vertrauen gegenüber den Kommunen setzt. Dieser Neuentwurf, so wie er heute hier auf dem Tisch liegt, ist also zukunftweisend. Er wird den Realitäten im Land gerecht und setzt auf Vertrauen gegenüber den Kommunen. Ich glaube, alle Beteiligten können mehr als zufrieden sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! 300 Millionen Euro, 300 Millionen Euro Steuergeld aus Schleswig-Holstein waren eigentlich nur als Sicherung für ein Ansiedlungsvorhaben gedacht. Sie sind weg. Was nach vielen Monaten der Diskussion bleibt, ist die Frage, wie es so weit kommen konnte. Als Opposition ist es unsere Pflicht, solche Prozesse aufzuarbeiten. Es ist die Pflicht von uns allen hier im Raum, dafür zu sorgen, dass sich solche Fehler nicht wiederholen. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir bitten den Landesrechnungshof mit diesem Antrag, einen Sonderbericht zu erstellen, um das Handeln der Landesregierung im Zusammenhang mit der Northvolt-Bürgschaft zu beleuchten. Wir wollen wissen: Hatte die Landesregierung zum Zeitpunkt ihres Beschlusses alle relevanten Informationen vorliegen? Wurden die bekannten Risiken ausreichend analysiert und abgewogen? Vor allem: Warum hat man es versäumt, das Parlament – die gewählte Vertretung der Bürger_innen unseres Landes – umfassend und transparent einzubinden? Durch das von der SPD-Fraktion beantragte Akteneinsichtsverfahren ist rausgekommen, dass zahlreiche Risikohinweise aus unterschiedlichsten Richtungen an die Regierung herangetragen wurden – von der Arbeitsebene aus den Ministerien bis hin zur IB.SH. Dennoch wurden diese weder vollständig noch offen mit dem Parlament diskutiert. Sogar das Gutachten von PwC, dessen Weiterleitung an das Parlament in einem Reliance Letter explizit ermöglicht wurde, hat die Landesregierung für sich behalten. Das wirft Fragen auf – Fragen, die dringend beantwortet werden müssen. Der Ministerpräsident hat vor zwei Wochen bei der IHK zur Northvolt-Pleite gesagt, es brauche in diesem Land Menschen mit Arsch in der Hose, die wieder richtig was entscheiden. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Herr Günther, ich wünsche mir auch entscheidungsfreudige Menschen in Machtpositionen, aber das kann doch nicht die Ausrede dafür sein, dass 300 6958 Schleswig-Holsteinischer (Kianusch Stender) Millionen Euro Steuergeld in einem insolventen Unternehmen untergehen. Ihren Redebeitrag fand ich auch aus einer anderen Perspektive vermessen. Sie haben in Ihrer Rede ständig über Schuld gesprochen. Uns geht es aber gar nicht um Schuld. Wir wollen Aufarbeitung. Wir wollen Transparenz, und wir wollen, dass sich solche Fehler nicht wiederholen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie haben nur darüber geredet, dass man Ihnen das jetzt nicht in die Schuhe schieben dürfe. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Genau so!) Ihnen stünde ehrlich gesagt etwas mehr Demut gut zu Gesicht. Entscheidungsfreudigkeit hin oder her – es muss doch aber trotzdem unsere Aufgabe sein, solche Dinge aufzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass sich sowas nicht wiederholt. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf: Genau so!) Das muss doch auch in Ihrem Interesse sein. Die Koalitionsfraktionen haben in der Presse in den letzten Wochen mehrfach gesagt, dass sie nichts zu befürchten haben und die Opposition noch so viele Gutachten und Prüfaufträge auf den Weg bringen könne, um zu denselben Schlüssen zu kommen, die es eh schon gibt. Deshalb wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht, was Sie alle heute davon abhalten sollte, unserem Antrag zuzustimmen. Diese Aufarbeitung durch eine neutrale Instanz sollte ganz in Ihrem Interesse sein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Dann muss ich noch mal mit etwas anderem aufräumen, was hier in den letzten Monaten von der Günther-Regierung immer wieder behauptet wurde: Das Geld sei nicht weg, denn das Geld sei sinnvoll in die Baustelle in Dithmarschen investiert. Ich mache es einmal an einem Beispiel deutlich, Herr Minister. Als ich damals meinen ersten Mietvertrag für ein WG-Zimmer in Flensburg unterschrieben habe, wollte der Vermieter, dass meine Eltern für mich bürgen. Hätte ich irgendwann die Miete nicht mehr zahlen können, und meine Mutter hätte einspringen müssen, (Zuruf Michel Deckmann [CDU]) dann hätte sie sich nicht hingestellt und freudestrahlend gerufen: „Was für eine sinnvolle Investition in die Zukunft!“, (Heiterkeit SPD – Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Annabell Krämer [FDP]) sondern hier wäre ein Schaden entstanden, der so nicht eingeplant war. Nichts anderes ist es nämlich bei Northvolt. Die Menschen in Schleswig-Holstein haben jetzt 300 Millionen Euro mehr Schulden als vorher. Das kann man bitte nicht als Erfolg verkaufen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im Ausschuss haben wir uns in den letzten Monaten intensiv mit den Northvolt-Akten beschäftigt. Obwohl wir alle dieselben Akten studiert haben, kommen Koalition und Opposition zu komplett unterschiedlichen Bewertungen. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes wird uns vor allem dabei helfen, mit einer objektiven Sicht auf die Dinge die Entscheidungsprozesse und das Regierungshandeln zu bewerten. Der Bericht wird helfen zu klären, ob alles Nötige getan wurde, um das finanzielle Engagement des Landes in Sachen Northvolt abzusichern, und er wird helfen, die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen. Lassen Sie uns also diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen! – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 88 der Landeshaushaltsordnung besagt, dass sich der Landesrechnungshof auf Ersuchen des Landtages über Fragen gutachterlich zu äußern hat, deren Beantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von Bedeutung ist. Gestützt auf diese Regelung beantragt die Opposition nunmehr einen Sonderbericht zur Absicherung der Wandelanleihe, die das Land für die Ansiedlung von Northvolt übernommen hat. Das zu verlangen ist das gute Recht der Opposition und des Landtages insgesamt. Wir werden diesem Antrag deshalb nicht im Wege stehen, obwohl wir an einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes keine großen Erwartungen hinsichtlich neuer Erkenntnisse knüpfen. Deshalb eine Enthaltung unsererseits an dieser Stelle. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW]) (Tobias Koch) Was könnte ein solcher Sonderbericht an Neuigkeiten zutage fördern? – Nun, er wird voraussichtlich aufzeigen, dass die Zahlenbasis für das PwC-Gutachten zum Teil sehr dünn gewesen ist, (Zuruf: Ah!) dass deshalb die Aussagen des Gutachters auf Simulationsrechnungen basieren und dass die Gutachter deshalb an verschiedenen Stellen auf Risiken hingewiesen haben, zum Beispiel hinsichtlich der noch ausstehenden Anschlussfinanzierung. Mit anderen Worten: Der Sonderbericht wird vermutlich all das noch einmal bestätigen, was in den vergangenen Monaten in mehreren Sitzungen des Finanzausschusses und Wirtschaftsausschusses bereits rauf und runter diskutiert worden ist. Die Strategie der Opposition ist an dieser Stelle klar erkennbar, nämlich das Thema weiterhin am Laufen zu halten, über die nächsten zwei Monate, am besten über die nächsten zwei Jahre, und immer wieder Schlagzeilen zu produzieren. Auch das ist das gute Recht der Opposition. Ob dieses Vorgehen noch weiter zur Aufklärung beiträgt, ist hingegen eine andere Frage, denn im Grunde liegen bereits jetzt alle Fakten offen auf dem Tisch. Viel spannender wäre es gewesen, den Landesrechnungshof vor der damaligen Entscheidung über die Wandelanleihe um eine Stellungnahme zu bitten. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Abgeordnete, die vielleicht noch unsicher waren, ob sie einer Rückbürgschaft in Höhe von 300 Millionen Euro zustimmen können, hätten doch den Landesrechnungshof damals um seine gutachterliche Bewertung bitten können. Aus dem vertraulichen Umdruck an die Mitglieder des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses ging hervor, dass es ein Gutachten von PwC gab. Ein Vertreter von PwC war in der entscheidenden Ausschusssitzung sogar persönlich anwesend, um Fragen zu dem Gutachten zu beantworten. (Beifall CDU – Zurufe Birgit Herdejürgen [SPD], Serpil Midyatli [SPD], Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Man hätte den Landesrechnungshof also auch bitten können, dieses Gutachten einzusehen und zu bewerten, und zwar bevor der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss damals ihre Zustimmung gegeben haben. (Beifall CDU) Das hätte man alles machen können.

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Eka von Kalben

Herr Koch, erlauben Sie eine Frage von Frau Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Vielleicht können Sie dem Parlament noch etwas mitteilen oder noch einmal mit uns Ihre Erkenntnis teilen. Wir haben uns in diesen Ausschusssitzungen über sehr viele Fakten ausgetauscht, und eine der Fakten war, dass die Präsidentin des Landesrechnungshofes in der vertraulichen Sitzung nach einer Risikoeinschätzung gefragt hat. Das Protokoll ist öffentlich, deswegen zitiere ich jetzt also nichts Geheimes. Können Sie sagen, welche Antwort die Präsidentin des Landesrechnungshofes auf diese Frage nach der Risikolage bekommen hat? – Die Frage ist beantwortet worden. Wenn es aus Ihrer Sicht nicht ausreichend beantwortet worden ist, dann hätte – – (Unruhe SPD und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die Frage ist nicht beantwortet worden! – Kianusch Stender [SPD]: Haben Sie das alles nicht gelesen? – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Wenn sie aus Ihrer Sicht heraus nicht beantwortet worden ist, was macht man dann? – Dann fragt man noch einmal nach. (Kianusch Stender [SPD]: Sie haben doch vorher gesagt, es wurde schon alles gesagt!) Dann gibt man sich damit zufrieden und stimmt zu. – Also entweder hat man noch Fragen und macht davon die eigene Abstimmung abhängig, oder man hat keine weiteren Fragen mehr, und dann sollte man auch nicht – – (Beifall CDU – Zurufe)

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Eka von Kalben

Erlauben Sie? Eine weitere Frage hat auf jeden Fall Frau Raudies.

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Tobias Koch CDU

An dieser Stelle jetzt nicht, denn ich würde gerne fortfahren. – Ich glaube, wir merken an dieser Stel-6960 Schleswig-Holsteinischer (Tobias Koch) le sehr schön, dass wir uns alle fragen müssen – Opposition und Regierungsfraktionen gleichermaßen –, ob wir zum damaligen Zeitpunkt unsere parlamentarische Kontrollfunktion ausreichend wahrgenommen haben. Da wäre ein wenig Demut angebracht, die hier gerade eingefordert wurde. Wenn es damals schon einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes gegeben hätte, der uns auf fehlendes Zahlenmaterial und vorhandene Risiken stärker hingewiesen hätte, als es durch die damalige Sitzungsvorlage der Fall war, hätten die beiden Ausschüsse zwar eine intensivere Diskussion geführt, wären sich den Risiken der Entscheidung stärker bewusst gewesen und hätten somit eine fundiertere –, oder wie die SPD sagt: eine bessere – Entscheidung getroffen. Ich bin mir aber nach wie vor absolut sicher: Die Entscheidung wäre trotzdem genau die gleiche gewesen, (Annabell Krämer [FDP]: Nein! – Zuruf SPD: Nein!) nämlich eine Zustimmung zur Northvolt-Wandelanleihe trotz der damit verbundenen Risiken. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Kein Gutachter auf dieser Welt und auch kein Landesrechnungshof nimmt nämlich der Politik diese Entscheidung am Ende ab. Dabei gilt es immer, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Bei der Aussicht auf eine für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft entscheidende Ansiedlung einer Batteriefabrik und das hier bei uns in Schleswig-Holstein mit hohen Zuschüssen des Bundes, mit Tausenden von neuen Arbeitsplätzen und Milliarden von Investitionen – angesichts dieser Aussichten – überwogen die Chancen die damals erkennbaren Risiken ganz, ganz eindeutig. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen hätten wir damals alle gemeinsam so entschieden, auch wenn wir das intensiver diskutiert hätten. Da bin ich mir absolut sicher. Genau diese Abwägungsentscheidung hat unsere Landesregierung deshalb richtigerweise getroffen, und das erst recht bei einer gutachterlich festgestellten Einschätzung von 86 Prozent Rückzahlungswahrscheinlichkeit inklusive Zinsen und einem Totalverlustrisiko von unter einem Prozent. Meine Damen und Herren, jetzt, da die Risiken eingetreten sind, ist es immer leicht, die damalige Entscheidung zu kritisieren und zu behaupten – das haben wir gerade erlebt –, man hätte damals anders entschieden, wenn man mehr Informationen gehabt hätte. Wie glaubwürdig solche Behauptungen sind, mag jeder für sich beurteilen. Ich schließe mit dem Zitat des geschätzten FDP-Fraktionsvorsitzenden, des Kollegen Christopher Vogt – Zitat aus dem März 2024 –: „Northvolt ist ein Glücksfall und kein Notfall“ für unser Land. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Parlamentarischen Geschäftsführungen sich darauf geeinigt haben, dass die TOP 3 und 54 erst nach der Mittagspause aufgerufen werden. Ich weise Sie aber darauf hin, dass wir nach dieser Debatte noch eine Abstimmung zu TOP 13 haben werden. Das Wort hat jetzt Lasse Petersdotter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Einmal vorweg zu der Rede des Kollegen Stender: Ich fand den Vergleich mit der Mutter und der Bürgschaft, die man da so gibt, sehr, sehr gut. Ich finde trotzdem richtig, dass Ihre Mutter diese Wohnung dann bezahlt hat. (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Die Eingangsentscheidung war ja trotzdem die richtige für die Perspektive, die man eingenommen hat. Denn nur so wird aus der Metapher auch ein Bild. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Ansonsten geht es heute darum: Soll es einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum Thema Northvolt geben? § 88 Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung sagt sehr deutlich: „Durch Beschluss des Landtages“ – darum wird hier heute gebeten – „kann der Landesrechnungshof ersucht werden,“ – das ist das, was wir dann täten – (Lasse Petersdotter) „eine vom Landtag bestimmt bezeichnete Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu prüfen …“ Das ist im Prinzip der Kern, über den wir heute sprechen. Die großen Debatten – „Wie ist das mit der Aufarbeitung um Northvolt? Was hat man jetzt für Schlussfolgerungen gezogen?“ und so weiter – werden wir noch führen. Ich werde das heute in der Rede einigermaßen knapp halten. Solche Sonderberichte haben eine gewisse Tradition. Das ist ja das nächste aufklärerische Mittel. Erst ging es darum, Akteneinsicht zu nehmen, dann ging es darum, hier weiter Debatten zu führen, jetzt geht es um diesen Sonderbericht, dann geht Herr Buchholz noch vor Gericht. Es gibt da wirklich unterschiedliche Eskalationsstufen; die nächste ist dieser Sonderbericht. Wir haben es in der Vergangenheit erlebt, das letzte Mal beispielsweise, wenn ich es richtig recherchiert habe, 2012 bis 2014; da ging es um die Produktionskosten des Tatorts. Ich will das Erwartungsmanagement zu so einem Sonderbericht, sollten Sie jetzt vom Landesrechnungshof dort viel Zuspruch für Ihre Sichtweise auf die Frage bekommen, etwas im Rahmen halten. Das war jetzt nicht der ganz große Wurf, der dazu geführt hat, dass der Tatort abgesetzt wurde – glücklicherweise! (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das wird auch hier meiner Auffassung nach nicht der Weg sein. Denn wir dürfen nicht vergessen: Es gibt gute Gründe, warum Investitionsentscheidungen vom Parlament getroffen werden und nicht vom Landesrechnungshof. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem hilft uns diese Perspektive selbstverständlich weiter. Denn wir dürfen den Kontext nicht vergessen. Zum Kontext gehört auch, warum wir uns damals entschieden haben, bei Northvolt die folgenden Schritte zu gehen, die wir dann eben auch gegangen sind. Es wurde immer wieder auch hier betont: Ein Prozent Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Totalausfall kommen würde, und über 86 Prozent Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer vollumfänglichen Rückzahlung kommen würde – basierend auf 20.000 Simulationen. Es gab also eine durchaus umfangreiche Entscheidungsgrundlage, auf der man sich damals für einen Weg entschieden hat. Wir als Koalition hätten auf die Fragen, die in dem Antrag gestellt werden, jeweils unsere Antworten. Die Opposition gibt andere Antworten. „Das Sein bestimmt das Bewusstsein.“ – Bevor Sie klatschen, Herr Buchholz, will ich noch einmal Marx zitieren. – Nicht, dass er dazwischengeht. (Heiterkeit)

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Eka von Kalben

Möchten Sie eine Frage von Herrn Vogt zulassen?

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr gerne. (Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Christopher Vogt FDP

Da sieht man den Unterschied bei Schwarz-Grün. Sie zitieren Marx, der Kollege Koch mich. Aber gut, das nehmen wir mal so hin. Herr Kollege Petersdotter, Sie haben ja im Vorfeld dieser Tagung erklärt, dass Sie sich als Abgeordneter im Vorwege der Entscheidung im Ausschuss nicht schlecht informiert gefühlt hätten. Jetzt will ich Sie einmal fragen – denn das gilt wahrscheinlich auch für den Kollegen Koch; und ich kenne die Arbeitsweise von CDU und Grünen in der Regierung noch ganz gut, weil wir das ein paar Jahre gemeinsam machen durften –: Kann es denn sein, dass Sie sich auch deshalb nicht schlecht informiert gefühlt haben, weil Sie die Kabinettsvorlage, die der Ausschuss nicht kannte, mit den Risiken, die da benannt wurden, als Fraktionsvorsitzender vorher zugeleitet bekommen haben? Kann das sein? – Ich habe die Kabinettsvorlage meiner Auffassung nach nicht vorher irgendwie zugeleitet bekommen. Das wäre mir neu. Trotzdem haben Sie bestimmt recht, dass ich über viele Dinge informiert bin, die in der Koalition laufen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Außerhalb des Plenums!) dass wir meiner Auffassung nach bis heute ein marktübliches Risiko bei einem solchen Start-up erlebt haben. Wir waren in einer Gemengelage, in der sich andere Bundesländer um Northvolt bemüht haben, längst nicht nur Schleswig-Holstein. 6962 Schleswig-Holsteinischer (Lasse Petersdotter) Es gab einen internationalen Wettbewerb um diese Ansiedelung – erinnern wir uns an die USA, an Kanada –, und wir haben erlebt, dass viele private Investoren (Zuruf Beate Raudies [SPD]) in das Unternehmen reingegangen und dort Milliardenbeträge investiert haben. Davon zeugen insbesondere die Verträge, die der Betrieb ja bereits hatte. Dass in der Gemengelage auch eine Landesregierung sagt: „Dann entscheiden wir uns für eine Investition“, das finde ich sehr nachvollziehbar. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wenn wir aber auf den § 88 Absatz 5 Landeshaushaltsordnung schauen, dann lässt sich nicht bestreiten, dass es sich hier um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung dreht. Sonst hätten wir hier nicht bereits so häufig darüber diskutiert und so viele Stunden im Keller verbracht, um die Akten zu lesen. (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Insofern: Wir als Koalition stehen dieser Aufklärung nicht im Weg. Wir stellen uns aber auch nicht an die Seite der Opposition. Deswegen werden wir uns gleich enthalten. So werden Sie Ihr Ziel der Aufklärung weiterhin verfolgen können. Aber wir brauchen nicht applaudierend daneben zu stehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dem heutigen Antrag ersuchen wir den Landesrechnungshof um ein Sondergutachten zu dieser Frage. Dieses Sondergutachten ist deshalb notwendig, Herr Kollege Petersdotter und Herr Kollege Koch, weil die zentralen Feststellungen, die man anhand der Unterlagen treffen kann und aus meiner Sicht treffen muss, durch Sie nicht getroffen und auch nicht eingeräumt werden. Sie behaupten weiter fröhlich durchs Land, inklusive des Herrn Ministerpräsidenten, dass Sie Ihre Entscheidung auf einer gesicherten Datengrundlage und auf gesicherten Zahlen getroffen hätten. (Lukas Kilian [CDU]: Auf welcher haben Sie die denn getroffen?) – Bitte? Was ich getroffen habe, Herr Kollege Kilian, ist jetzt erst mal schnuppe. (Lukas Kilian [CDU]: Aha! – Weitere Zurufe CDU) Vielmehr geht es darum, was Sie „auf gesicherter Datenbasis“ nennen. (Zurufe CDU) – Jetzt bitte ich einen Augenblick um etwas Gehör. Dass Sie sich hier erdreisten, sich über Feststellungen des Bundesrechnungshofes in einer derartigen Art und Weise hinwegsetzen zu dürfen, (Beifall FDP, SPD und SSW) meine Damen und Herren, das ist nicht nur unparlamentarisch, das ist auch dieser Regierung wirklich nicht angemessen. (Beifall FDP und SSW – Zurufe CDU) Ich zitiere aus der Zeitschrift Cicero, weil ich aus dem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes nicht zitieren darf, weil der weiterhin als vertraulich eingestuft ist. Aber die Zeitschrift Cicero hat das alles so veröffentlicht: „Zu diesem alarmierenden Befund kommt ein vertraulicher Bericht des Bundesrechnungshofes, der diesen Montag, (17. Juni) an die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag gegangen ist. Auf 50 Seiten zeichnen die Prüfer der regierungsunabhängigen Kontrollbehörde ein Bild des systematischen Versagens. … Der zentrale Befund des Rechnungshofs ist, dass das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, auf das sich Habeck bei seiner Entscheidung, das Wagnis NorthvoltWandelanleihe einzugehen, wesentlich stützte, unzureichend war.“ (Beifall FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD] – Annabell Krämer [FDP]: So was von!) – Wörtliches Zitat aus dem Bericht. „Eine Simulation zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Wandelanleihe unterschätzte die Risiken für den Bund systematisch. Denn die als Vergleich herangezogenen Unternehmen waren überwiegend deutlich reifer als Northvolt und bereits mit Produkten im Wettbewerb etabliert. Zugleich enthielt die Stellung- (Dr. Bernd Buchholz) nahme keine Szenarioanalysen, um die Auswirkungen von Abweichungen bei wesentlichen Planungsparametern zu bewerten –“ (Beifall Marc Timmer [SPD]) „obwohl solche Szenarien in vergleichbaren Fällen herangezogen werden. …“ (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) „Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht“ – Jetzt hören Sie zu, Herr Kilian! – „nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen. Es hätte den Informationslücken und Risiken weiter nachgehen müssen.“ (Beifall FDP, SSW, Marc Timmer [SPD] und Kianusch Stender [SPD]) Diese Feststellung trifft ein zu eins auch auf die Landesregierung Schleswig-Holstein zu – eins zu eins! Das gilt ganz besonders, weil der Bundesrechnungshof feststellt, in Berlin habe nicht einmal einer Fragen gestellt. Hier haben die Mitarbeiter wenigstens Fragen gestellt – sie sind nur unbeantwortet geblieben. (Lukas Kilian [CDU]: Nein! – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Sie sind unbeantwortet geblieben. Dazu, Herr Kollege Koch, zitiere ich wieder den Bundesrechnungshof. Wenn Sie – mit Verlaub – mir nicht glauben, dann sollten Sie sich nicht so überhöhen und die Prüfer des Bundesrechnungshofes ad absurdem führen. (Tobias Koch [CDU]: Ich habe gar nichts zum Bundesrechnungshof gesagt, kein Wort!) „Das BMWE verstieß zudem gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung, denn wesentliche Entscheidungsschritte zur Wandelanleihe dokumentierte es nicht. Damit entziehen sich wesentliche Handlungen der Nachvollziehbarkeit und einer externen Kontrolle, insbesondere zu den Videokonferenzen mit der WP-Gesellschaft sowie Hintergrundgespräche.“ Meine Damen und Herren, das alles sind schwerwiegende Dinge, die der Bundesrechnungshof festgestellt hat. Wenn Sie das alles bestreiten, (Tobias Koch [CDU]: Nee!) dann muss es hier für das Land eben der Landesrechnungshof noch einmal nachprüfen. (Zurufe CDU) – Doch, das bestreiten Sie, weil Sie ja permanent sagen, Sie hätten auf einer sauberen Entscheidungsgrundlage gearbeitet. Noch einmal: Diese Dinge basieren auf einem Gutachten, von dem Sie immer sagen, nur ein Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit habe da dringestanden, das völlig unzureichend war, (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Unseriös!) und das wird an Sie adressiert. Deshalb nur noch eines: Lieber Herr Ministerpräsident, tun Sie mir einen Gefallen. Wenn Sie sagen: Wir haben die Entscheidung nicht leichtfertig, sondern auf einer belastbaren Grundlage getroffen – so Kieler Nachrichten vom 17. Juli –, dann zitiere ich hierzu – auf einer belastbaren Grundlage – aus Ihrer Kabinettsvorlage. Dort heißt es unter dem Punkt Risiken und Schwächen: „Aufgrund der Unsicherheiten bezügl. der Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen ist die Rückzahlung der Wandelanleihe nicht sichergestellt.“ – Ihre eigene Kabinettsvorlage. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich räume dann auch noch einmal an einer anderen Stelle, lieber Kollege Petersdotter, mit einem Märchen auf. Sie lassen sich ja mit dem wunderbaren Satz zitieren, das sei alles ein übliches Geschäft gewesen: „Es handelte sich um marktübliche Risiken bei landesunüblichen Chancen.“ Dass diese Risiken nicht marktüblich waren, zeigt schlicht und ergreifend der Blick in die Unterlagen. Für jede Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein gibt es nach der Bürgschaftsrichtlinie des Landesfinanzministeriums bestimmte Grundvoraussetzungen. Zu den Grundvoraussetzungen zählen nach Nummer 3 – ich zitiere gern wörtlich aus dieser Bürgschaftsrichtlinie –: „Die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme muss unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel gesichert sein.“ In der Kabinettsvorlage heißt es: 6964 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) „Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert.“ Nach Ihrer eigenen Bürgschaftsrichtlinie hätten Sie eine Bürgschaft da gar nicht vornehmen dürfen. Nun ist es eine Verwaltungsvorschrift, über die kann man sich sicher hinwegsetzen, sie soll aber zur Anwendung kommen. Dass das aber ein übliches Thema gewesen wäre, können Sie an dieser Stelle nicht mehr behaupten. Denn wenn das, was Sie üblicherweise für Bürgschaften einfordern, zu diesem Bereich hier nicht gegeben war, dann ist es nichts Übliches und schon gar nichts Marktübliches, –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

– sondern hier hat ein Sonderrisiko vorgelegt, das Sie kannten und dem Parlament verheimlicht haben. (Beifall FDP, SSW und Marc Timmer [SPD])

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Eka von Kalben

Herr Buchholz, lassen Sie eine Frage von Herrn Kilian zu?

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Lukas Kilian CDU

Vielen Dank. – Herr Kollege, ich habe zwei Fragen. Zunächst zu meiner ersten Frage: Sie waren ja selbst Wirtschaftsminister im Land Schleswig-Holstein und wissen, dass es für Bürgschaften, zum Beispiel bei Schiffskrediten, diverse Regelungen und Abläufe gibt und dass es dazu auch Gutachten gibt, die die ganzen Prozesse bewerten. Was dachten Sie, als PwC bei uns in der Ausschusssitzung war und wir dem PwC-Gutachter Fragen stellen durften? Gingen Sie nicht davon aus, dass es ein PwC-Gutachten gibt? Ihre Empörung beruht ja darauf, dass Sie das Gutachten nicht kannten und nicht einmal von der Existenz eines Gutachtens wussten. Was dachten Sie, als wir die von Ihnen geleitete Wirtschaftsausschusssitzung hatten, in der der PwC-Gutachter befragt wurde, was dessen Auftrag sei? (Christopher Vogt [FDP]: Warum haben Sie das Gutachten nicht vorgelegt?) – Herr Kollege Kilian, ich bin nicht sicher, ob es wichtig ist, was ich gedacht habe. (Unruhe) Ich habe den Worten des Vertreters des Bundeswirtschaftsministeriums sehr wohl gelauscht. Er hat in der Ausschusssitzung alle Fragen dadurch erledigt, dass er gesagt hat, dass Northvolt die Voraussetzungen als Unternehmen, die das Wirtschaftsministerium anlege, mustergültig erfülle. Und das vor dem Hintergrund, dass in der Kabinettsvorlage steht, dass Northvolt keine anständigen Unterlagen geliefert habe, dass keine Plan- und Ist-Bilanzzahlen vorliegen, dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. Es saß ein Vertreter der Landesregierung daneben, der nichts dazu gesagt hat, dass dieses Unternehmen angeblich mustergültig agiert habe. Für wie dumm wollen Sie den Landtag eigentlich verkaufen! (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Herr Buchholz, erlauben Sie eine weitere Frage?

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Lukas Kilian CDU

Herr Kollege Buchholz, ich stelle fest, dass Sie versucht haben, Ihre Rede fortzuführen, aber meine Frage nicht beantwortet haben und nicht sagen können, wozu der PwC-Gutachter in der Ausschusssitzung war. Unabhängig davon stelle ich nun meine angekündigte zweite Frage. (Christopher Vogt [FDP]: Die haben das Gutachten verheimlicht! – Anhaltende Unruhe) Wir haben die ganze Geschichte im Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis genommen, und im Finanzausschuss hat dieses Haus, vertreten durch alle Fraktionen, die einstimmige Entscheidung getroffen, die Mittel für Northvolt freizugeben. Ich teile die Kritik und bin im Ausschuss derjenige gewesen, der gesagt hat, ich würde als Abgeordneter gewisse Dinge in Zukunft anders machen, beispielsweise nach Gutachten fragen. Wie kommt man dazu, ohne Kenntnis eines Gutachtens in der Lage zu sein zuzustimmen, mit Kenntnis eines Gutachtens aber nicht in der Lage zu sein zuzustimmen? Diesen ar- (Dr. Bernd Buchholz) gumentativen Schritt habe ich noch nicht begriffen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Frage beantworten würden, wie die FDP-Fraktion zu dem Schluss gekommen ist, der Ansiedlungsentscheidung zustimmen zu können, ohne Kenntnis eines Gutachtens, bei Kenntnis des Gutachtens diese Entscheidung allerdings nicht mehr mittragen zu können. – Lieber Kollege Kilian, genau um diesem Argument endgültig und dauerhaft den Boden zu entziehen, dass es eine einstimmige Entscheidung im Finanzausschuss gegeben hat, habe ich ein Organstreitverfahren beantragt, damit Sie Ihre Unsinnigkeiten nicht weiter verbreiten können. (Beifall FDP) Es geht nicht darum, ob es zu der einstimmigen Entscheidung gekommen ist – zu der ist es gekommen –, sondern um die Frage, auf welcher Informationsgrundlage diese Entscheidung zustande gekommen ist. (Beifall FDP, SPD und Jette WaldingerThiering [SSW]) Herr Kilian, ich räume ein, dass man als Abgeordneter mehr Fragen hätte stellen können. Das ändert aber nichts daran, dass mein Fragerecht völlig unabhängig von der Unterrichtungspflicht der Landesregierung besteht. (Beifall FDP und SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Die Unterrichtungspflicht der Landesregierung findet sich in Artikel 28 der Landesverfassung. Danach hat die Landesregierung das Parlament auch über die Risiken dieses Geschäfts unaufgefordert und nicht nur auf Nachfrage zu unterrichten. Wenn Sie öffentlich weiter behaupten, dass die Entscheidung einstimmig zustande gekommen sei, dann freue ich mich auf den Tag der Verkündung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. (Beifall FDP) Lassen Sie mich zum Schluss Ihnen persönlich eines sagen: Wir hätten uns viel von dem hier schenken können, wenn Sie an bestimmten Stellen einfach einmal das tun würden, was Sie permanent vor sich hertragen, nämlich wirklich Verantwortung zu übernehmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie reden immer davon, dass Sie transparent seien, Fehler einräumten und Verantwortung übernähmen. Mit dem Satz „Wir würden alles wieder so machen wie bisher“ übernehmen Sie keine Verantwortung und räumen keine Fehler ein. (Beifall FDP, SPD und vereinzelt SPD) Stellen Sie sich Ihrer Verantwortung, sonst müssen wir es Ihnen beweisen, und das werden wir tun. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Für den SSW hat die Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, wir haben inzwischen mehrere Ausschusssitzungen mit der Causa Northvolt verbracht, es werden weitere folgen. (Anhaltende Unruhe)

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Eka von Kalben

Liebe Kollegen, können Sie jetzt bitte der Rednerin folgen.

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Sybilla Nitsch SSW

Landesregierung, Koalition und Opposition kommen zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen und Schlussfolgerungen. Es ist angesichts des immensen finanziellen Schadens für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedoch extrem wichtig, dass wir die Vorgänge umfassend, transparent und sorgfältig aufarbeiten. Daher haben wir gemeinsam mit FDP und SPD diesen Antrag auf einen Sonderbericht des Landesrechnungshofs auf den Weg gebracht. Das ist keine parteipolitische Spitze, das ist ein Akt verantwortungsvoller Haushalts- und Parlamentarierpflicht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Als Organ der öffentlichen Finanzkontrolle kann der Landesrechnungshof den gesamten Vorgang noch einmal dezidiert prüfen und seine Beurteilung über das Regierungshandeln sowie die Informationsgrundlagen abgeben. Dies wird ein sehr entscheidender Sonderbericht. Denn wir brauchen vollständige Transparenz darüber, wie es zu dieser Ausfallbürgschaft kam, auf welcher Informationsgrundlage die Landesregierung gehandelt hat und was die Landesregierung uns und dem Landesrechnungshof an Informationen vorenthalten hat. Dar-6966 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) um geht es ja im Kern seit Monaten, und der Sonderbericht ist ein Teil der Aufarbeitung. Denn wir müssen verhindern, dass sich so etwas wiederholen kann. Es geht um Vertrauen in Politik, es geht um Respekt gegenüber dem Parlament und um den sorgfältigen Umgang mit Steuergeld. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ja, der Schaden ist da, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind belastet, und das Parlament ist nicht vollständig informiert worden. Das ist ein schwerer, aber belegbarer Vorwurf. Die Fraktionen im Landtag, wir alle, haben der Entscheidung seinerzeit zugestimmt – die Verantwortung für die Vorbereitung, Risikoabwägung und Absicherung lag aber bei der Landesregierung. Mit Blick auf das PwC-Gutachten steht im Raum, dass der Landtag seine Entscheidung auf unvollständiger Informationsgrundlage treffen musste, weil die Landesregierung ihm dieses zentrale Dokument schlicht vorenthalten hat. (Beifall SSW und FDP) Im Übrigen hat auch der Landesrechnungshof dieses Dokument nicht erhalten. Auf Nachfrage der Landesrechnungshofpräsidentin in Hinblick auf potenzielle Gutachten im Hintergrund wurde gar nicht oder sehr ausweichend geantwortet. Das VS-Vertraulich-Argument zieht an dieser Stelle gar nicht mehr. Denn die Landesregierung hätte das Gutachten laut expliziter Formulierung in einem PwC-Schreiben vom Januar 2023 schon direkt nach Erhalt an die mit der Bearbeitung des Finanzierungsantrages befassten Stellen weitergeben dürfen, unter anderem namentlich erwähnt an den Landesrechnungshof sowie den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Das hat sie aber nicht getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, diese Erkenntnis steht fest, das haben wir im Ausschuss herausgearbeitet. Zudem sind weitere Fragen offen. Auch die verschiedenen Produktionskapazitätsplanungen sprechen Bände, wenn man sich über sichere Grundlagen unterhalten will, und die SWOT-Analyse wird in den kommenden Ausschusssitzungen noch eine Rolle spielen. Die Aufarbeitung im Ausschuss sowie durch den Sonderbericht soll uns Transparenz und Gewissheit bringen: War die Entscheidung über die Bürgschaft fundiert? War sie wirtschaftlich verantwortbar? War sie politisch vertretbar? Hatten wir als Abgeordnete eine tragfähige Entscheidungsgrundlage? Aus der bisherigen Aufarbeitung lässt sich aus unserer Sicht bereits deutlich erkennen, dass dem nicht so war. Dies muss die Landesregierung endlich einmal einräumen und neben dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck politische Mitverantwortung übernehmen. Solange die Regierung jedoch weiterhin relativiert und ausweicht, bleiben wir dran. (Beifall SSW, SPD und FDP) Denn wenn der Mut zum Übermut wurde, dann darf am Ende der Mut, Fehler einzuräumen, an dieser Stelle nicht fehlen. Das fordern wir ein. Parallel muss es natürlich darum gehen: Wie geht es in Heide weiter? – Das haben wir mehrfach gesagt. Wie ist der aufbereitete Ansiedlungsstandort zu betrachten? Wie sieht es mit den zukünftigen Investoren aus? Wir müssen prüfen, ob wir zukünftig Leitlinien für so eine wirtschaftspolitische Projektförderung haben müssen oder ob wir überhaupt irgendwann noch mal in dieser Größenordnung eine Bürgschaft geben würden. Womöglich steht dann noch aus, dass man von der Landesregierung einen strukturierten Lessons-Learned-Bericht bekommt, in dem man endlich eingesteht, dass Fehler unterlaufen sind. Das schafft Vertrauen. Ich habe an einer Stelle schon gesagt: Das Vertrauen ist verspielt. – Wenn die Landesregierung das Vertrauen wiederherstellen will, dann wäre zum Beispiel ein Lessons-Learned-Bericht auf jeden Fall angebracht. Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern wir haben ein Verantwortungsdefizit. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Verantwortung haben die Koalitionsfraktionen an der Stelle nicht übernommen. Wir beantragen das hier zusammen mit allen Oppositionsfraktionen. Wir werden den Bericht später genau lesen, das ist klar.

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Sybilla Nitsch SSW

Ich rate Ihnen: Machen Sie den Weg frei für die Aufarbeitung. An die Landesregierung und den Ministerpräsidenten: Übernehmen Sie Verantwortung und räumen Sie Fehler ein, die in der Causa Northvolt begangen worden sind. – Danke. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat Beate Raudies von der SPD.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil von den regierungstragenden Fraktionen gesagt wurde, sie würden sich enthalten und sich dem Bericht nicht in den Weg stellen, will ich noch einmal gerne sagen, warum uns das so wichtig ist, um es noch mal ganz klar auf den Punkt zu bringen. Ja, ganz viele Fakten liegen auf dem Tisch. Manches haben wir in den Akten nicht gefunden, Herr Koch. Über die Aktenordnung werden wir uns sicherlich noch mal unterhalten. Aber unsere Bewertung dieser Fakten unterscheidet sich. Solange sie sich so unterscheidet, kommen wir nicht zu der Frage, die die Kollegin Nitsch gerade so schön genannt hat: Wer übernimmt denn mal Verantwortung? – Da finde ich es angemessen, einen neutralen, einen Dritten, einen Gutachter zu beauftragen. Wir haben den Landesrechnungshof genau für diese Zwecke. Deswegen ist er das passendste Instrument, was wir als Parlament dafür sozusagen einsetzen können. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich will nicht verhehlen: Das Gutachten des Bundesrechnungshofes – oder das, was man darüber liest – sollte uns allen zu denken geben und uns ein bisschen Sorge machen. Ich bin sehr gespannt, was unser Rechnungshof herausfinden wird. Mich hat das Gutachten des Bundesrechnungshofes sehr erschreckt. Herr Koch, Sie haben ja so drauf rumgeritten, dass in dieser gemeinsamen Sitzung nicht nach der Risikolage gefragt wurde. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass Frau Schäfer sehr wohl nach der Risikolage gefragt hat. Meine Nachfrage haben Sie nicht zugelassen. Frau Schäfer hat nämlich sogar noch einmal nachgefragt, (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) weil ihr die Antwort nicht gereicht hat. Unsere Landesrechnungshofpräsidentin hatte den Finger in der Wunde. Es gab in dieser Sitzung keine Antwort auf diese Frage. (Tobias Koch [CDU]: Und dann haben Sie zugestimmt?) – Herr Koch, also wirklich! Für das Protokoll: Im Umdruck 20/4588 kann man das genau lesen. Nebenbei angemerkt: Die Vorlage für diese gemeinsame Sitzung enthält teilweise wörtlich ganze Absätze aus der Kabinettsvorlage. Nur der Teil mit den Risiken, der fehlt. Der war in der Kabinettsvorlage sehr ausführlich, in der Vorlage für das Parlament hat er gefehlt. Minister Schrödter ist ja nicht in der Lage, auf eine einfache Frage zu antworten, die ich ihm gestellt habe. (Lukas Kilian [CDU]: Hallo?) Ich habe ihn gefragt: Sind Sie der Auffassung, die Landesregierung habe das Parlament vollumfassend informiert? Darauf antwortet der Minister Schrödter mir nicht, weder schriftlich noch mündlich in den Ausschusssitzungen. Das lässt schon tief blicken, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Landesregierung hat eine Abwägungsentscheidung getroffen, das Parlament hatte diese Chance nicht, weil die Risikofaktoren nicht bekannt waren. (Beifall SPD und FDP) Eine allerletzte Bemerkung zum Kollegen Petersdotter: „Eskalationsstufe Sonderbericht“. Lieber Kollege Petersdotter, ich finde, viel weniger Wertschätzung für den Landesrechnungshof geht eigentlich nicht. Der Landesrechnungshof hat in unserem Land Verfassungsrang, und wenn wir als Parlament ihn beauftragen, dann ist das keine Eskalationsstufe, dann ist das unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die Landesregierung hat Minister Claus Ruhe Madsen. (Zurufe SPD)

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alle Informationen zu Northvolt liegen auf dem Tisch. Wir haben mittlerweile in zahlreichen Ausschusssitzungen darüber gesprochen. Ich habe schon mehrfach gesagt: Ja, im Nachhinein würden wir Chancen und Risiken noch besser für die Ausschüsse verschriftlichen. 6968 Schleswig-Holsteinischer (Minister Claus Ruhe Madsen) (Lachen Christopher Vogt [FDP] – Christopher Vogt [FDP]: Noch besser!) Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass die gegebenen Informationen und Informationsmöglichkeiten unzureichend gewesen sind, um eine Entscheidung zur Wandelanleihe treffen zu können. Wir respektieren natürlich das hohe Informationsinteresse des Landtags. Die Landesregierung steht einer Prüfung in Sachen Northvolt offen gegenüber und wird den Landesrechnungshof wie bei allen Prüfungen konstruktiv unterstützen. Auch die Klage nehmen wir zur Kenntnis und werden das Ergebnis abwarten. Ich möchte hier noch einmal betonen: Wir als Landesregierung bleiben nach wie vor zuversichtlich, dass sich die bisherigen Investitionen an dem Standort Heide auszahlen werden. Ich sage hier ganz ausdrücklich: Die Entscheidung damals war richtig. Sie wurde sehr kritisch abgewogen und geprüft, und am Ende war sie gut begründet – und zwar trotz der Risiken: Weil wir eine europäische Batteriezellproduktion brauchen. Weil uns der Bund als Hauptbürge mit der Entscheidung gesagt hat, dass auch er das Risiko für vertretbar hält. Weil wir damals keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass sich die Dinge sowohl in der E‑Mobilität als auch damit zusammenhängend im Unternehmen so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben. Und weil wir die Entscheidung auf Grundlage eines Gutachtens getroffen haben, das zu einer eindeutigen Einschätzung gekommen ist. (Kianusch Stender [SPD]: Ja, Sie vielleicht!) Ja, wir haben eine Entscheidung für die Entwicklung der Westküste getroffen, um unser Land nach vorne zu bringen. Wir machen aus Energie Industrie. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben erst mal 300 Millionen Schulden gemacht!) Das haben wir aber nicht leichtfertig getan. Ich sage es gerne noch einmal: Ja, die Dokumentation hätte mit manchen Risiken besser verlaufen können. Aber ich sage Ihnen auch noch einmal: Das hätte nach meiner heutigen Auffassung auch nichts an der Entscheidung aus 2024 geändert. Letztendlich geht es hier um ein Riesenpotenzial von bis zu 11.000 Arbeitsplätzen an der Westküste, 900 Millionen Euro Wertschöpfung. Ich bin der Überzeugung, dass wir nach wie vor alles gemeinsam dafür tun müssen, unseren Standort für einen zukünftigen Investor im Schaufenster zu halten. Auch das werden wir gemeinsam wuppen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Meine lieben Herren und Frauen Abgeordnete, bevor wir nun die Sitzung fortführen, lassen Sie uns gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, nämlich von der Theodor-Litt-Schule aus Neumünster, begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Landeshaus! (Beifall) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 36 auf: Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein stärken (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3442 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Peer Knöfler.

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Peer Knöfler CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben eben so ein bisschen rumgefrotzelt. Eigentlich könnte ich mit einem Biene-Maja-Song beginnen. Wir haben eben schon geübt. Wir leben in einem wunderschönen Land zwischen den Meeren. Millionen Menschen kommen jedes Jahr hierher, um genau das zu erleben: Erholung an unseren Stränden, Natur pur, gutes Essen, Gastfreundschaft, einfach durchatmen. Aber was ist mit den Menschen, für die der Weg an den Strand zu schmal, die Dusche im Hotel zu eng oder die Speisekarte unlesbar ist, für die ein Tagesausflug mit dem ÖPNV zur Herausforderung wird, weil Informationen fehlen, Hilfsmittel nicht bereitstehen oder schlicht Barrieren im Weg sind? Wir reden oft über Teilhabe, aber was bedeutet das konkret? – Barrierefreiheit im Tourismus bedeutet: Jeder Mensch kann Urlaub machen, und das ohne lange Recherche, ohne peinliche Nachfragen, ohne Angst, dass es vor Ort doch nicht klappt. Und ja, es geht nicht nur um Rollstühle, es geht auch um Familien mit Kinderwagen, um Ältere, um Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen, mit chronischen Erkrankungen und um vieles, vieles mehr. Genau deshalb bringen wir heute diesen Antrag ein: weil Inklusion nicht am Strandkorb enden darf. In Schleswig-Holstein haben wir in den vergangenen Jahren viel erreicht. Wir reden über nachhaltige Mobilität, über Qualität in der Infrastruktur, digitale Buchbarkeit. Aber eine konsequent mitgedachte Barrierefreiheit gehört bisher noch nicht zu den zentral umgesetzten Bausteinen unserer Tourismusstrategie. Das ändern wir jetzt. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass barrierefreier Tourismus in Schleswig-Holstein kein Sonderthema bleibt, (Beifall CDU) sondern als Selbstverständlichkeit gedacht und umgesetzt wird. Deshalb bitten wir die Landesregierung – jetzt kommt wieder das Spezialwort –, zu prüfen – aber das ist auch genau richtig an der Stelle, es folgt gleich, warum –, wie Schleswig-Holstein den Anschluss an bestehende Standards verbessern kann, etwa durch einen Wiedereinstieg in das Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ oder durch andere verlässliche Informationswege, die Gästen echte Orientierung bieten. Kurz zu dem Thema „Reisen für Alle“. Wir hatten das Ganze gestern Abend schon mal in einer Runde. In 2021 ist man aus dem System ausgestiegen. Zu der Zeit – kann man sagen – eventuell zu Recht, weil es einfach zu wenig Zertifizierungen gab, nämlich fünf an der Zahl, wobei drei die Radwanderwege betraf. 2021 war im Übrigen auch vor der letzten Wahl. Außerdem soll die wirtschaftliche Bedeutung barrierefreier Angebote systematisch untersucht werden, und zwar mit einem breiten Verständnis von Barrierefreiheit, das nicht nur bauliche Aspekte, sondern auch demografische Entwicklung mitdenkt. Besonders wichtig ist, dass gute Beispiele, die es im Land bereits gibt, stärker in den Fokus rücken. Es sind oft engagierte kleine Betriebe, die mit kreativen Ideen zeigen, wie Inklusion im Tourismus gelingen kann. Da fällt mir unter anderem die SeeLoge in Eutin ein. Diese Vorbilder gilt es, sichtbar zu machen, und zwar nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern als Einladung zur Nachahmung. Schließlich soll die Landesregierung Möglichkeiten prüfen, wie touristische Anbieter besser unterstützt werden können, etwa durch konkrete Handlungsempfehlungen, durch Beratung oder durch Impulse für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Branche selbst. Ziel für diesen Wiedereinstieg muss es sein, dass es zu mehr Zertifizierungen kommt; denn Barrierefreiheit ist kein Luxus, sie ist ein Qualitätsmerkmal. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie ist für ein Land gerade wie Schleswig-Holstein ein Standortvorteil, weil wir eben von dem Tourismus so stark leben. Ja, das kostet Geld. Aber, können wir uns das leisten? – Das ist die falsche Frage. Wir müssen uns das leisten. Ich bin überzeugt, wer heute barrierefrei investiert, gewinnt morgen mehr 6970 Schleswig-Holsteinischer (Peer Knöfler) Gäste, mehr Sichtbarkeit und vor allem mehr Gerechtigkeit. (Annabell Krämer [FDP]: Dann mach was!) – Sie haben ja gleich die Möglichkeit, auszuführen. Bis dahin würde ich das gerne tun. Barrierefreiheit und Inklusion, auch im Tourismus, sind kein Sonderweg, sie sind der richtige Weg für uns alle. Für die Mitglieder der Opposition gleich vorweg: Ich habe nicht gesagt, dass die Landesregierung allein für diese Leistungen im Sinne von „Wir müssen uns das leisten“ verantwortlich ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie planen einen Urlaub an Nord- oder Ostsee. Sie freuen sich auf Sonne, Strand, Deich und Meer. Doch dann stellen Sie fest, der Weg zum Strand ist für Ihren Rollstuhl unpassierbar, und das Hotel hat eben leider keinen Aufzug. Die Speisekarte gibt es nur in kleiner Schrift, und plötzlich wird aus der Vorfreude Frustration und aus dem Urlaub eher ein Hindernisparcours. – Diese Erfahrungen machen leider auch immer wieder Menschen in unserem schönen Urlaubsland zwischen den Meeren. Schleswig-Holstein ist mittlerweile Urlaubsland Nummer eins in Deutschland, wir haben sogar Bayern überholt, und darauf können wir wirklich stolz sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für den echten Norden ist der Tourismus einer der wichtigsten Wirtschaftszweige: Bruttoumsatz von 10,8 Milliarden Euro oder 38 Millionen Übernachtungen, das sind alles Rekordzahlen. Ich glaube, ich brauche sie nicht zu wiederholen. Das Einkommen von über 154.000 Menschen hängt vom Tourismus ab. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen schaut die Tourismusbranche positiv in die Zukunft. Ich finde, das ist auch noch mal eine Erwähnung wert, denn gerade ist im aktuellen Sparkassenbarometer erwähnt worden, dass es im ersten Drittel dieses Jahres wieder einen Rekordwert an Übernachtungen gab. 90 Prozent der Betriebe gehen also von einer mindestens gleichbleibenden Nachfrage aus. Schleswig-Holstein ist und bleibt das Urlaubsland in Deutschland. Aus meiner Sicht reden wir für die Größe der Bedeutung dieses Themas erstaunlich wenig hier im Landtag über den Tourismus. Dabei gibt es aus unserer Sicht eben viel zu tun, um den Tourismus hier im Land nachhaltig beziehungsweise nachhaltiger zu transformieren, und zwar in allen Dimensionen dieser Nachhaltigkeit, die da heißen: sozial, ökonomisch und ökologisch. Mit unserem vorliegenden Antrag haben wir einen Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit, der aus unserer Sicht im Bereich des Tourismus häufig übersehen wird, herausgesucht: Das ist der barrierefreie oder der barrierearme Zugang zu unseren Urlaubszielen. Fast zehn Prozent der Schleswig-Holsteiner_innen haben eine Schwerbehinderung, und über 20 Prozent der Menschen über 65 haben eine Schwerbehinderung. Das heißt, es gibt eine immer älter werdende Gesellschaft und eine Gesellschaft, die zunehmend auf barrierefreie Zugänge angewiesen ist. Für das Jahr 2040 wird prognostiziert, dass rund ein Drittel der Bevölkerung älter als 65 sein wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Man kann sich also ausrechnen, dass der Anteil der Menschen, die von der Barrierefreiheit und ‑armut profitieren, immer größer sein wird. Eigentlich ist das nicht richtig ausgedrückt, denn wir alle profitieren davon, wenn wir über Barrierefreiheit und ‑armut mehr reden und sie vor allen Dingen umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Barrierefreiheit ist aus unserer Sicht Teilhabe. Davon profitieren Kinder, Eltern, Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, aber auch sensiblere Menschen mit diversen Einschränkungen. Und ja, auch wir denken bei Barrierefreiheit eigentlich immer zunächst an Rampen oder Aufzüge, aber Barrierefreiheit oder Barrierearmut ist viel, viel mehr als das. Es geht zum Beispiel auch um Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sehen, Hören oder um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Gerade diese werden häufig vergessen, und besonders hier- (Silke Backsen) von profitieren wir alle, wenn wir das berücksichtigen; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) wenn zum Beispiel wie in der SeeLoge ruhigere Rückzugsorte vorhanden sind oder wenn man lärmdämmende Stoffe einsetzt. Dort ist es wirklich vorbildlich umgesetzt. Das zeigt, Barrierefreiheit hat eine große und immer größer werdende ökonomische Bedeutung. Diese Bedeutung wollen wir jetzt untersuchen lassen. Damit Schleswig-Holstein nicht nur ein Tourismusland ist und bleibt, sondern ein Tourismusland für alle wird, bitten wir die Landesregierung, diverse Sachen umzusetzen und einen Wiedereinstieg in das zentrale Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ zu prüfen. Wir wollen Best-Practice-Beispiele nach vorne stellen und im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne für Leistungsträger_innen die Vorteile barrierefreier Angebote aufzeigen. Es sind oft kleine Maßnahmen, die einen großen Unterschied machen können. Deshalb bitten wir auch um die Erstellung eines Leitfadens für niedrigschwellige Maßnahmen. Das hört sich vielleicht erst einmal komisch an, und wir denken, in alten Beständen können wir keine Fahrstühle einbauen. Aber es geht auch darum, dass man in einem ersten Schritt digital sichtbar macht: Wie sieht der Ort eigentlich aus, wo ich hinmöchte? Vielleicht ist da nur eine kleine Schwelle, und ich kann für mich entscheiden, dass ich trotz Behinderung oder Beeinträchtigung über diese Schwelle komme und diese Unterkunft annehmen kann. Es geht darum, diese Maßnahmen zu zeigen und sichtbar zu machen. Das ist aus unserer Sicht ein erster Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Umsetzung von Barrierefreiheit und ‑armut ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, es ist ein Qualitätsmerkmal, und es ist ein Menschenrecht. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein auch das Urlaubsland zwischen den Meeren wird, in dem alle Menschen Urlaub machen können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen. – Vielen Dank.

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, das Thema Barrierefreiheit im Tourismus in Schleswig-Holstein zu stärken, ist ein wichtiges und richtiges Thema. Wir müssen in den Betrieben, den Orten, den Regionen viel mehr Barrierefreiheit verankern. Das gilt auch für die touristische Infrastruktur bei uns in Schleswig-Holstein. Zweifelsohne ist das ein wichtiges Thema. – Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grünen und CDU, Ihr Antrag hilft da nicht weiter. Sie prüfen und prüfen und prüfen, und am Ende prüfen Sie die Prüfung und kommen nicht weiter. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) In Ihrem Antrag fordern Sie, einen Wiedereinstieg des Landes Schleswig-Holstein in das zentrale Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ zu prüfen. Ich würde zunächst einmal gerne wissen, warum wir überhaupt aus diesem Zertifizierungssystem ausgestiegen sind. (Beifall SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP]) War ein zentraler Orientierungspunkt für barrierefreies Reisen der Günther-Regierung dann doch zu teuer? In der Tourismusstrategie von 2021 heißt es unter dem Handlungsfeld 2, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit, dass der barrierefreie Tourismus zu einem eigenen Leitprojekt ernannt wird. Das scheint nach dem Regierungswechsel dann aber niemanden mehr so richtig interessiert zu haben. Klar ist jedenfalls, Schleswig-Holstein ist das einzige – das einzige! – Bundesland, welches aus der Zertifizierung von „Reisen für Alle“ ausgestiegen ist. Das ist peinlich und kann nicht der Maßstab sein. (Beifall SPD und SSW) Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, schreiben Sie in Ihrem Antrag: „Der Landtag bittet die Landesregierung deshalb, • einen Wiedereinstieg … in das zentrale Zertifizierungssystem ‚Reisen für Alle‘ zu prüfen oder andere Möglichkeiten der gesicherten Information zu barrierefreien Angeboten zu schaffen.“ 6972 Schleswig-Holsteinischer (Thomas Hölck) Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, ist Ihnen das Internet abgestellt worden? – Das frage ich mich bei dieser Formulierung. Oder wie muss man diesen Satz einordnen? Unter www.schleswig-holstein.de > Tourismus > Barrierefreiheit finden Sie wertvolle Hinweise zum barrierefreien Tourismus im Land zwischen den Meeren. Genau auf dieser Seite, wenn man da so runterscrollt – auch das schaffe ich noch in meinem Alter –, (Vereinzelter Beifall SPD) kommt man nämlich auf einen Link: www.sh-tourismus.de/barrierefreies-reisen. Angebote für barrierefreie Ferienangebote an Nord- und Ostsee sind dort zu finden, sogar von der Agentur „Reisen für Alle“. Dort sind nämlich zertifizierte Angebote in Schleswig-Holstein zu sehen und abzurufen. Es ist alles vorhanden. Es ist vieles vorhanden. Es ist nicht alles gut, aber es ist vieles vorhanden. Mein Vertrauen in diese Landesregierung ist da begrenzt, aber offensichtlich ist Ihr Vertrauen in diesem Bereich gar nicht vorhanden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) In der Begründung des Antrags heißt es zudem: „… ist es das Ziel des vorliegenden Antrags, gemeinsame Schritte zur Förderung von Barrierefreiheit im Tourismus zu gehen, um die Attraktivität Schleswig-Holsteins als Reiseland weiter zu stärken und auf zusätzliche Zielgruppen zu erweitern.“ Das macht mich, ehrlich gesagt, ein bisschen sprachlos und auch ärgerlich, weil diese Formulierung die gesamte Absicht des Antrags infrage stellt. Menschen mit Behinderung sind doch keine Zielgruppe, die es zu ködern gilt. Wir haben die Verantwortung, Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe im gesamten Land zu ermöglichen. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall SPD – Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so haben wir es an der Stelle formuliert! Einfach mal zuhören!) Barrierefreiheit ist für alle wichtig. Davon profitieren Menschen ohne Behinderung, insbesondere natürlich Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren, Kinder, Eltern mit Kinderwagen und Menschen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wie ich bereits sagte: Dieser Antrag ist schlecht gemacht, und ich finde, er ist auch ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich seit Jahren in unserem Bundesland um Barrierefreiheit gekümmert haben und sich weiterhin dafür einsetzen. (Beifall SPD) Barrierefreiheit im Tourismus ist ein wichtiges Qualitätskriterium für unseren erfolgreichen Tourismus in Schleswig-Holstein. Dafür muss die Landesregierung die notwendige Priorität bei der Umsetzung der Tourismusstrategie schaffen. Zwei wesentliche Bausteine werden entscheidend sein: einmal die physische Barrierefreiheit, also bauliche Anpassung, zweitens aber auch das Bewusstsein. Den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen muss man wollen und können. Das meine ich ganz ernst, denn es ist nur ein paar Jahrzehnte her, da wurden Menschen mit Behinderung in Restaurants teilweise abgewiesen. Es geht um die Menschenwürde aller durch Teilhabe am gesamten Leben, auch im Urlaub, ganz besonders bei uns im schönen Schleswig-Holstein. Wir beantragen Überweisung in den Ausschuss, weil ich finde, das Thema ist zu wichtig, es jetzt abzustimmen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wir sind uns fraktionsübergreifend einig, dass wir den wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus stärken wollen und müssen. Deshalb bitte ich um Ausschussüberweisung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabelle Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es ist gut und richtig, dass wir heute endlich einmal wieder über Tourismus sprechen, denn der Tourismus gehört in unserem wunderschönen Bundesland zu unseren wichtigsten Wirtschaftsbereichen. Der Antrag greift zudem mit der Barrierefreiheit grundsätzlich ein sehr wichtiges Thema auf, denn Barrierefreiheit ist in allen Lebensbereichen ein wichtiges Ziel, das anzustreben ist. Das gilt auch für den Tourismus. Gerade weil wir als Schleswig-Holsteiner ein Urlaubsland für den Gesundheitstourismus sind, ist die Stärkung des Bewusstseins für dieses Thema grundsätzlich zu unterstützen. (Annabell Krämer) Allerdings ist der Antrag dünne Suppe; das erwähnten wir bereits. Man hat das Gefühl, dass hier krampfhaft irgendetwas aufgeschrieben wurde, was wir – wenn wir ehrlich sind, nicht wahr, Herr Dr. Buchholz? – bereits in der Jamaikakoalition mit der Tourismusstrategie 2030 festgezogen haben. Sie haben das alle einstimmig beschlossen. Wir können das heute gern noch mal alle hier bekräftigen. Es wäre aber schön gewesen, wenn wir ein wenig ins Handeln gekommen wären. (Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Jetzt wollen wir eine Untersuchung über die ökonomische Bedeutung des barrierefreien Tourismus? (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Liebe Leute, jeder normal denkende Private – Kollegin Midyatli nickt – weiß doch, wie wichtig alle Menschen in unserem Land als Kunden im Tourismus sind, insbesondere in einer älter werdenden Gesellschaft. Die Familien verreisen miteinander; dazu gehören die Kinder mit dem Kinderwagen, die nicht barrierefrei sind, und die älteren Menschen. Im Endeffekt ist jeder Private heutzutage mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er die Barrierefreiheit nicht mitdenkt. Unterstützen müssen wir im Bestand, selbstverständlich, denn da gilt es, eine ganze Menge zu machen. Dann sagen Sie auch noch, es gehe nicht nur um die ökonomische Bedeutung. Nein, es ist auch ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Bedeutung. Das kommt mir hier, ehrlich gesagt, in Ihrem Antrag ein wenig zu kurz. Sie möchten zudem – was wollen Sie? – eine Sensibilisierungskampagne. Mein lieber Herr Gesangsverein! Sämtliche Branchenvertreter haben gemeinschaftlich die Bedeutung des barrierefreien Tourismus anerkannt. Wozu brauchen wir dann für viel Geld eine Sensibilisierungskampagne? Das hatten wir alles schon. Lassen Sie uns doch lieber ins Umsetzen kommen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Über 20 Prozent der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote in unserer Gesellschaft angewiesen, vom Kinderwagen bis zum Rollator. Aber es gilt natürlich, über die gehörlosen oder gehörbeeinträchtigten, sehbehinderten Menschen zu sprechen. Wir brauchen Angebote in Leichter Sprache, wir brauchen große Schilder, wir brauchen barrierefreie Zugänge, übrigens auch in der Landesinfrastruktur – hier fehlt mir ein wenig der Aufruf, dass das Land die Sanierung der Landesstraßen und der Radwege anschieben soll. Unsere Strände müssen breite Zugänge haben. Es gehört so viel zu einem barrierefreien Tourismus, bei dem das Land mit gutem Beispiel vorangehen könnte. Ich glaube, dass die Privaten das schon ganz gut begriffen haben. Wenn wir jetzt schon darüber reden, dann ist es auch wichtig, dass wir die kommunalen Landesverbände, die TA.SH und die lokalen Tourismusorganisationen mitdenken, weil vieles auch die Kommunen und die privaten Anbieter betrifft. Bereits Anfang 2024 haben die TA.SH, die TV.SH und die DEHOGA in einem gemeinsamen Schreiben mehr als deutlich gemacht, dass für die Umsetzung der bis dato vier priorisierten Handlungsfelder der Tourismusstrategie 2030 mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, Kollege Buchholz, dass es uns in der Jamaikakoalition so wichtig war, die TA.SH aufsteigend mit 500.000 Euro jährlich zu stärken. Davon sehe ich nichts mehr. Sie sehen nichts mehr. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Wortmeldung Peer Knöfler [CDU]) Sie wollen weiter anschieben, aber Sie stützen die TA.SH, die als Hauptakteur für die Vernetzung und für alles agieren muss, nicht. Sie sollten Ihre Haltung gegenüber der TA.SH überdenken. (Beifall FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Knöfler zu?

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Annabell Krämer FDP

Aber selbstverständlich vom wertgeschätzten Kollegen.

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Peer Knöfler CDU

Liebe Frau Kollegin Krämer, Sie erinnern sich aber schon, dass wir 2022 eine Wahl und vor der Wahl bis 2022 eine Jamaikakoalition hatten und Ihr Sitznachbar, (Christopher Vogt [FDP]: Da sitzt doch gar keiner!) der geschätzte ehemalige Wirtschaftsminister Buchholz, zum 30. Juni 2021 aus damals und heute verständlichen Gründen aus diesem „Reisen für Alle“ ausgestiegen ist? Nur zum Festhalten. – Ja. Zunächst einmal: Ich spreche noch gar nicht über „Reisen für Alle“, sondern ich sprach erst einmal dafür, dass wir die TA.SH als unseren wichtigsten Akteur im Tourismus für die Vernetzung 6974 Schleswig-Holsteinischer (Annabell Krämer) und für die Umsetzung unserer Tourismusstrategie momentan ein wenig im Regen stehenlassen. Das haben wir während der Jamaikakoalition anders gesehen; da haben wir noch die Wichtigkeit dieses Tourismuszweiges gesehen. Damals gab es eine Evaluierung über die Erfahrungen, wie es mit diesem „Reisen für Alle“ läuft. Über das Ergebnis – das wissen Sie – war man im Bundestag nicht zufrieden, weil man gesagt hat, dass es besser laufen, dass es vor Ort einen Kümmerer geben muss. Man hat im Ergebnis nach der Bundestagsanhörung gesagt, dass man das zentralisieren muss. Bayern macht das, glaube ich, jetzt als Hauptakteur für alle. Ich habe hierzu mehrere Punkte; darauf wäre ich gleich noch zu sprechen gekommen, aber dann nehme ich das jetzt mal vorweg. Das war alles eine sehr holprige Sache, die mittlerweile evaluiert wurde. Man hat gesagt: Setzt die Kümmerer vor Ort ein, zentralisiert das. Mittlerweile steht das auf viel besseren Füßen. Selbstverständlich sollten wir darüber nachdenken, dass wir uns daran wieder beteiligen. (Beifall FDP und CDU) Jetzt läuft es ja auch. Es ist evaluiert worden. Es war damals noch nicht so, aber jetzt ist es evaluiert worden.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie noch eine weitere Frage zu?

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Peer Knöfler CDU

Dann stelle ich fest, dass Sie sich darüber freuen, dass wir diesen Antrag gestellt haben, weil wir ja genau das, was Sie in den letzten Sätzen formuliert haben, jetzt tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein. Das sehen Sie falsch. Netter Versuch. Ich hätte es, nachdem man das evaluiert hätte, gut gefunden, wenn Sie gesagt hätten: Das machen wir jetzt wieder. – Aber Sie wollen wieder prüfen. (Tobias Koch [CDU]: Darüber nachdenken!) – Sie wollen darüber nachdenken und prüfen. (Tobias Koch [CDU]: Das haben Sie selbst gesagt!) – Ja, aber Kollege, ich meine: Hand aufs Herz, das ist doch jetzt – Sie wollen alles prüfen. Ich hätte mich einfach gefreut, Herr Kollege Knöfler, wenn (Peer Knöfler [CDU] entfernt sich vom Saalmikrofon) Sie haben ja dazwischengeredet, Herr Koch. Aber gut.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich wollte gerade sagen, Frau Abgeordnete: Sie haben mit dem Abgeordneten begonnen – – (Peer Knöfler [CDU]: Sie kommunizieren mit anderen und nicht mit mir!)

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Annabell Krämer FDP

Ach komm, ist egal. Darüber stehen wir doch. Also, im Endeffekt fehlt mir ein wenig das, dass Sie sagen: Was brauchen wir? Das wären jetzt mal Ansätze gewesen. Wir brauchen barrierefreie Infrastruktur vor Ort, stufenlose, ausreichend breite Zugänge, gut lesbare Informationen, gern auch in Leichter Sprache, intensiv geschultes Personal, barrierefreie Verkehrsmittel, rollstuhlgerechte Busse und Bahnen, endlich barrierefreie Bushaltestellen – das ist eindeutig Landesaufgabe –, gut erreichbare und hinreichend große Parkmöglichkeiten, entsprechende Freizeitangebote, barrierefreie Wander- und Radwege. Ich könnte hierzu noch eine ganze Menge erzählen. Wir waren unter Jamaika sehr gut unterwegs. Ich muss ehrlich sagen, dass wir bezüglich der vier Handlungsfelder, die wir jetzt bereits intensiv behandeln, gut auf dem Weg sind. Aber lassen Sie uns so fair sein zu sagen: Wenn wir dieses Qualitäts- und Wettbewerbsziel, das die Barrierefreiheit in unserer Tourismusstrategie beinhaltet, außerhalb von Prüfanträgen angehen wollen, dann müssen wir auch die TA.SH mit mehr Mitteln ausstatten. Dann bekommen wir einen ordentlichen Drive rein und werden im Land Schleswig-Holstein wieder ein gutes Wirtschaftswachstum im Tourismus haben. Die letzten Zahlen, die ich im Tourismusbarometer gelesen habe, waren nicht so erfreulich. Das Jahr 2025 läuft aktuell ein wenig schleppend. Lassen Sie uns unserem Tourismus einen weiteren Schub geben und die Barrierefreiheit mit den richtigen Akteuren und mit anständiger Ausstattung intensiv unterstützen. (Annabell Krämer) Ausschussüberweisung finde ich gut, dann schnacken wir noch einmal in Ruhe darüber. – Besten Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun das Wort dem Abgeordneten Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Kære fru formand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es teilweise wieder ein wenig gemütlicher, und wir sind näher beieinander, hätte ich fast gesagt. (Heiterkeit SSW und FDP) Zunächst möchte ich sagen: Mich freut es, dass wir hier heute über barrierefreien Tourismus sprechen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz ehrlich: Das ist wichtig, dass wir das tun. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen benennt viele richtige Gedanken und Ansätze. Wir als SSW begrüßen diese Ansätze ausdrücklich, denn barrierefreier Tourismus ist keine Nische, ganz im Gegenteil, er ist eine Chance. Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland unentbehrlich, für 40 Prozent hilfreich und für 100 Prozent komfortabel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Barrierefreier Tourismus ist somit ein Gebot der Inklusion, indem er Gleichberechtigung, Gleichberücksichtigung und Teilhabe am Tourismus für alle Menschen mit sich bringt. Barrierefreier Tourismus ist ein Wachstumsfeld; auch das ist klar. Das Potenzial ist auch bei uns im Land noch lange nicht ausgeschöpft. Aber, und da ist es dann vielleicht doch nicht so versöhnlich, ich muss gleichwohl in dem Antrag feststellen, dass er in der Tat – der Kollege Hölck und die Kollegin Krämer haben es dargestellt – mal wieder nur Prüfaufträge enthält und somit nicht mehr als eine, ja, vielleicht wohlgesinnte Absichtserklärung ist. Um bei diesem Thema etwas bewegen zu können – das haben die Kolleginnen und Kollegen der Opposition schon gesagt –, müssen wir etwas voranbringen. Das tun wir nur, wenn wir vom Prüfen ins Handeln kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Deshalb brauchen wir keine weitere Untersuchung der ökonomischen Bedeutung; wir kennen sie längst. Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, beispielsweise mit Rollator, Familien mit Kinderwagen – ich kann mich noch gut an einen Urlaub mit Säugling und einem Kleinkind auf Usedom erinnern; da hätte ich mir gewünscht, dass man da schon weiter gewesen wäre. Alle profitieren von diesen barrierefreien Angeboten. (Zuruf) – Genau, Usedom ist nicht Schleswig-Holstein. Ich wollte auf andere und nicht auf uns zeigen. – Seien es gut zugängliche Wege oder übersichtliche Informationen: davon profitieren tatsächlich alle, meine Damen und Herren. Alle genannten Gruppen wollen Urlaub auch bei uns im Land zwischen den Meeren machen. Wer ausgiebig mitbedacht wurde und trotz verschiedener individueller Bedürfnisse oder Einschränkungen viele Angebote vorfindet, fühlt sich wohl und möchte gerne wiederkommen. Das ist also eine echte Win-win-Situation für alle. Ein Beispiel gefällig? Natürlich habe ich eines mitgebracht. In Eckernförde gibt es barrierefreie Strandkörbe und Strandrollis, und es wurde ein Stadtführer für die Zugänglichkeit erstellt. Das ist ein echtes Aushängeschild, das als Vorbild für weitere Strandabschnitte an Nord- und Ostsee dienen kann. Das Binnenland und die Städte haben selbstredend ähnliche, aber auch anderweitige Anforderungen an Barrierefreiheit sowie Chancen für tolle Angebote für alle. In diesem Zusammenhang hat uns der erste gelistete Stichpunkt des Antrags, die Prüfung des Wiedereinstiegs in das System „Reisen für Alle“, zunächst tatsächlich etwas irritiert. Wann und warum – diese Frage hat der Kollege Hölck auch gestellt – ist Schleswig-Holstein aus diesem Zertifizierungssystem überhaupt ausgestiegen? Ich habe mir zwischenzeitlich von behördlicher Stelle bestätigen lassen, dass dies tatsächlich der Status quo ist. Auf der offiziellen SH-Tourismusseite – ich glaube, der Kollege Hölck und ich waren auf der gleichen Internetseite, aber ich habe noch ein bisschen mehr gesehen – wird aber nach wie vor mit Schleswig-Holsteins Mitgliedschaft bei „Reisen für Alle“ geworben. Das ist schon ein wenig schräg. Vielleicht muss ich die Koalition oder die Regierung hier aber auch ein wenig in Schutz 6976 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) nehmen, denn vielleicht ist die Seite gar nicht mehr aktuell, Kollege Hölck. (Thomas Hölck [SPD]: Das macht es nicht besser!) – Das macht es nicht besser; ganz genau. – Also, das ist unglücklich und sollte zügig korrigiert werden, indem Schleswig-Holstein wieder und möglichst noch in diesem Jahr einsteigt, meine Damen und Herren. Dann muss die Internetseite nicht aktualisiert werden, dann ist sie automatisch wieder aktuell. Das Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ kann eine wichtige Informationsquelle für Menschen sein, die auf barrierearme Angebote angewiesen sind. Ganz ehrlich: Bei 5.000 Euro Kosten für eine Masterlizenz für das Land muss bei dem Mehrwert, der sich aus einer Mitgliedschaft ergibt, meines Erachtens auch nicht lange geprüft werden. In den anderen Bereichen gilt es ebenso, Fortschritte zu erreichen. Leitfäden und eine Sensibilisierungskampagne für Leistungsträger sind durchaus hilfreich. Ohne eine konkretere Unterstützung bleiben diese aber leider oftmals leere Hüllen. Der Fonds für Barrierefreiheit und Best-PracticeBeispiele sind absolut gute Instrumente. Allerdings müssen sie sich weiterhin flächendeckend beweisen. Insgesamt geht es bei diesem Thema nicht nur um barrierefreie Zugänge, sondern auch um Teilhabe, Gleichberechtigung und zum Beispiel um ökonomische Potenziale in einer inklusiven Gesellschaft, die wir ja sein wollen. Daher unterstützen wir insgesamt diesen Antrag, allerdings mit Nachdruck und der klaren Erwartung, dass aus dem Prüfen ein Handeln wird. Bezogen auf „Reisen für Alle“ sollten wir beim Haushalt 2026 nicht nur eine Prüfung hinter uns, sondern auch den klaren Beschluss haben, wieder einzusteigen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Barrierefreiheit klingt für viele vielleicht nach Rampen, Aufzügen und ebenerdigen Duschen. Doch Barrierefreiheit ist viel mehr als das. Es geht um Zugang, Teilhabe und Würde. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern oder Personen mit temporären Einschränkungen ganz selbstverständlich und ohne Hindernisse, Einschränkungen und Kompromisse Urlaub machen können. Schleswig-Holstein ist ein Land voller natürlicher Schönheit mit Küsten, Seen und kulturellen Schätzen sowie herzlichen Menschen. Aber was nutzt all das, wenn nicht alle Menschen daran teilhaben können, weil zum Beispiel eine wunderschöne Ferienwohnung am Deich zwar einen Meerblick, aber keinen ebenerdigen Zugang hat? Barrierefreier Tourismus ist kein Nischenthema. Es geht uns alle an, und es ist hochaktuell. Schon heute leben in Deutschland über 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Hinzu kommen Millionen ältere Menschen, die auf barrierearme Angebote angewiesen sind, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit einem gebrochenen Bein oder einem Bänderriss. Gleichzeitig ist der Tourismus einer der wichtigsten wirtschaftlichen Faktoren für Schleswig-Holstein. Um den Tourismus in Schleswig-Holstein weiter zu stärken, ist es notwendig und wirtschaftlich schlicht sinnvoll, die Bedürfnisse aller Menschen zu berücksichtigen. Das ist ein Mehrwert für den ganzjährigen Tourismus, den wir nicht unterschätzen dürfen. Viele Betriebe in Schleswig-Holstein haben sich bereits auf den Weg gemacht. Es bleibt aber noch viel zu tun. Von daher ist dieser Antrag völlig richtig. Wir befassen uns schon intensiv mit diesem Thema. Wir prüfen gerade den Wiedereinstieg in „Reise für Alle“ oder Alternativen. Eine Entscheidung dazu fällt voraussichtlich im Herbst. Mir ist wichtig, dass es bei barrierefreiem Tourismus nicht nur um DIN-Normen und Standards, sondern auch um Aufklärung geht. Wenn die Hotelsauna im vierten Stock nicht, aber der Rest barrierefrei ist, dann ist einiges, aber nicht alles erreicht. Es ist dem Gast jedoch möglich, selbst zu entscheiden, ob er trotzdem dort hinfahren will, wenn das transparent kommuniziert wird. Deswegen gehen wir weiter. Wir denken über ein Digitalisierungskonzept nach, in dem die Daten zur Barrierefreiheit gesammelt und verarbeitet werden können. Wir planen zeitnah eine Befragung der Betriebe durch unsere Partner, um Best-, aber auch Worst-Case-Practices zu iden- (Minister Claus Ruhe Madsen) tifizieren und eventuelle Hürden sichtbar zu machen. Wir brauchen Schulungen und Sichtbarkeit in digitalen Plattformen. Wir brauchen vor allem den Mut, Barrieren nicht nur technisch, sondern auch im Kopf abzubauen. Das geht nicht von heute auf morgen, sondern das ist genauso ein Prozess wie die Tourismusstrategie, die ist auf das Zieljahr 2030 ausgerichtet. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Erlauben Sie mir daher eine Anmerkung zum Schluss. Alle zehn Handlungsfelder der Tourismusstrategie sind wichtig. 39 Prozent der Leitprojekte haben wir entweder bereits umgesetzt oder sie befinden sich dauerhaft in der Umsetzung. 29 Prozent befinden sich momentan in der Bearbeitung. Darunter ist auch das wichtige Thema Barrierefreiheit. Nur weil ein Projekt noch nicht priorisiert ist, heißt das nicht, dass nichts passiert. Wir wollen noch in diesem Jahr eine Untersuchung zur ökonomischen Bedeutung von barrierefreiem Tourismus anstoßen. Dazu wird es eine Ausschreibung geben müssen. Die Ergebnisse sollen dann in der ersten Jahreshälfte 2026 vorliegen. Wir bereiten die Ausschreibung für eine Sensibilisierungskampagne vor, die wir 2026 durchführen wollen. Das Gleiche gilt für die Erstellung eines Leitfadens zur Barrierefreiheit. Die Vorbereitung startet im Herbst mit der Ausschreibung. Die Unterstützung von Leistungsträgern bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen werden wir ebenfalls prüfen. Dazu werden wir voraussichtlich Ende des Jahres eine Abfrage bei der IHK und dem DEHOGA starten. Der barrierefreie Tourismus ist ein essenzieller Bestandteil von künftigem Tourismus. So werden wir ihn weiterhin bearbeiten. Ich kann Ihnen berichten, dass in unserem letzten Tourismusbeirat das Hauptthema der barrierefreie Tourismus war und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Frau Pries, dort vorgetragen hat. Beim Prüfen des Wiedereinstiegs in „Reisen für Alle“ geht es uns übrigens nicht um die 5.000 Euro Zertifizierungskosten, sondern es geht uns vielmehr um das Thema der Standards. Was genau hilft die Nichtausweisung eines sonst, ich sage einmal, super Betriebes, der sie bis auf zwei Zentimeter an einer Stelle im Betrieb aufgrund von baulichen Gegebenheiten erfüllt? Viele Touristen haben unterschiedliche Beeinträchtigungen, und anstatt nur einer Zertifizierung „Reisen für Alle“ wäre es viel wichtiger, eine stärkere Informationslage zu erhalten. Was ist meine Beeinträchtigung? Wie ist mein Reiseziel? Was gibt es dort vor Ort? Es ist ein sehr mannigfaltiges Thema. Ist deshalb das, was wir gerade prüfen, die richtige Form der Zertifizierung? Ist es die richtige Form, um Menschen aufzuzeigen, dass unser Land sehr wohl sehr barrierefrei ist? Allerdings ist „Reisen für Alle“ heute nur in neun Betrieben zertifiziert. (Zuruf) – Vielleicht sind es auch zwölf. – Das ist natürlich sehr, sehr wenig, und das alleine kann nicht der Faktor sein. Wir wollen erreichen, dass wir die Informationen geben, die für unsere Gäste, für die Mitarbeitenden und damit insgesamt relevant sind. Deswegen machen wir die Sensibilisierungskampagne. Wir legen nicht einfach los, weil Claus irgendwo keinen Aufzug baut. Das machen Privatunternehmen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, schade!) Wir müssen aber natürlich dafür sorgen, dass ein großes Verständnis vorhanden ist. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Im Übrigen möchte ich Ihnen, lieber Christian Dischauer, dafür danken, dass Sie diese Debatte dort hingeführt haben, wo ich dachte, dass sie ist, nämlich bei Harmonie. Dieses Thema müsste in diesem Haus eigentlich für Harmonie und dafür sorgen, dass wir gemeinsam sagen: Das ist das, wofür Schleswig-Holstein steht. Das ist das, wofür dieses Tourismusland steht. Deswegen kämpfen wir gemeinsam dafür, dass wir das eine oder andere prüfen. Ich glaube, das kann man gut nachvollziehen, und ich freue mich, wenn wir weiterhin gemeinsam ein starkes Tourismusland bleiben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 15 Sekunden verlängert. Diese Zeit stünde jetzt, wenn gewünscht, den Fraktionen zur Verfügung. Das sehe ich aber nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und ich schließe daher die Beratung. 6978 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/3442 federführend dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und des SSW. Wer ist dagegen? – (Zuruf: So viel zum Thema „Harmonie“!) Dagegen sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann lasse ich in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3442. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf: Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/3454 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat für die SSW-Fraktion die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen, mich gruselt es regelmäßig, wie rückwärtsgewandt in Deutschland politisch über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert und entschieden wird. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es gibt regelmäßig große Umfragen, die ergeben, dass rund drei Viertel der Deutschen hinter der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen stehen. Trotzdem scheiterte kurz vor der Bundestagswahl der Versuch einer Reform des Strafgesetzbuchs. Nach wie vor gilt: Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich rechtswidrig und bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Folge: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer im Strafgesetzbuch verankert und damit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Währenddessen stellt Julia Klöckner den sogenannten „Marsch für das Leben“ als ehrenwertes politisches Anliegen dar. Demonstrationen, die sich unter anderem gegen jede Form von Schwangerschaftsabbruch richten und Frauen die reproduktive Selbstbestimmung absprechen, gestützt von Bischöfen der Katholischen Kirche und zunehmend von rechten bis rechtsextremen Gruppierungen, machen mir immer wieder deutlich: Wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Wie Sie wissen, wird das Thema „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ schon seit Langem intensiv diskutiert, weil es die Menschen vor Ort konkret betrifft. Denn es zeichnet sich ein großes Problem ab: Das einzige Krankenhaus in Flensburg befindet sich in fusionierter Trägerschaft der Evangelischen und Katholischen Kirche. Letztere lehnt Schwangerschaftsabbrüche aus ideologischen Gründen ab. Damit werden im einzigen Krankenhaus im Raum Flensburg keine operativen Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt, und zwar früher als eigentlich angedacht, also vor 2030. Stationäre operative Schwangerschaftsabbrüche werden damit im Stadtgebiet und der gesamten Region massiv erschwert. Es gibt momentan nur eine einzige Praxis, in der operative Abbrüche durchgeführt werden. Es gibt zwar noch mehrere Praxen, in denen der medikamentöse Abbruch möglich ist, aber das geht eben auch nur bis zur neunten Woche und ist in bestimmten Fällen grundsätzlich nicht empfehlenswert. In Flensburg haben wir eine wirklich herausfordernde Situation: Es fusionieren zwei Krankenhäuser zu einem Neubau in herausfordernder Größe und mit mindestens ebenso herausfordernder Haushaltslage. Daher war es für uns als SSW grundlegend in Ordnung, dass kirchliche Träger hier übernehmen, und auch, dass es generell kirchliche Träger für Krankenhäuser gibt. Es ist okay, dass sich für diese Lösung entschieden wurde. Aber es ist nicht okay, wenn der Papst in Rom über das Versorgungssystem in Flensburg entscheidet. Es geht uns mit diesem Antrag nicht darum, jetzt die Entscheidung der letzten Legislaturperiode zu skandalisieren. Es geht uns auch nicht um Schuldzuweisung. Aber es geht uns um Verantwortung. Das Land hat die Verantwortung, dass dem Versorgungsauftrag im Schwangerschaftskonfliktgesetz nachgekommen wird. Ich spreche vom § 13 Absatz 2: (Jette Waldinger-Thiering) „Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicher.“ Aus Sicht des SSW passiert das im Moment nicht. Stattdessen versucht die Stadt Flensburg zu kompensieren. Wir als SSW möchten uns daher von hier aus einmal beim Arbeitskreis Schwangerschaftsabbrüche, der sich auf kommunaler Ebene mit den Möglichkeiten zum Erhalt einer ausreichenden Versorgungslage auseinandergesetzt hat, bedanken. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Gestartet wurde mit dem Ziel, ein eigenes stationäres Angebot zu schaffen. Das war aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt schlicht nicht umsetzbar. Am Ende stehen nun noch das Projekt „Abortion Buddy“, also ehrenamtliche Begleitpersonen auf den nun deutlich längeren Wegen, und ein Sozialfonds, der die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs auffangen soll. Als Sofortmaßnahme fordern wir die Landesregierung auf, sich an den Flensburger Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Denn es ist Aufgabe der Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass schwangere Personen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen haben, die Schwangerschaftsabbrüche auch durchführen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Dagmar Hildebrand das Wort.

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SSW-Fraktion! Mit Ihrem Antrag „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Es geht dabei um das Menschenrecht auf Familienplanung und um die produktive Selbstbestimmung. Beides muss gewährleistet sein; das ist grundsätzlich in der Sache richtig, und da sind wir uns auch einig. Wichtig dabei ist, dass Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Auch hier besteht Einigkeit. Die zwei Fragen, die wir hier im Landeshaus oder vielmehr im Ausschuss klären müssen, lauten: Erstens. Haben wir in Schleswig-Holstein, haben wir in Flensburg ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche ausführen? Eben wurde von meiner Kollegin angemerkt, dass wir als Bundesland laut § 13 Absatz 2 im Schwangerschaftskonfliktgesetz dazu verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass das stattfindet. Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Ist das Angebot auch dann noch ausreichend, wenn die beiden Träger des neuen Krankenhauses, die evangelische Diakonissenanstalt und die katholischen Malteser, zusammengehen? Nun, zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Versorgung für ungewollt Schwangere in Flensburg auch nach der Fusion weiterhin sichergestellt ist. Die Vermittlung von ungewollt Schwangeren findet in einer Beratungsstelle statt, und dort wird an Praxen verwiesen, die den Abbruch durchführen. Dabei möchte ich an dieser Stelle einfach noch einmal darauf hinweisen, dass öffentliche Listen von Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zum Schutz der Patientinnen und Patienten nicht geführt werden. Das ist bedauerlich, aber leider ist es so. Deswegen können wir an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen, woher auf einmal die Befürchtung kommt, dass dies in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein könnte. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen des SSW, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne noch einmal auf den Arbeitskreis lenken; Sie haben diesen selber angesprochen und sich für dessen Arbeit bedankt. Auch von mir ein Dank! Die Flensburger Stadträtin Noosha Aubel und Marie Hornbogen aus der Abteilung Gesundheitsförderung haben – das ist auch öffentlich nachzulesen – Mitte Juni dieses Jahres über den Sachstand in Flensburg informiert und ein paar Hinweise dazu gegeben. Unter anderem führte das DIAKO Krankenhaus Flensburg seit 2021 stationär keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durch. Da wurde so weitergegeben. Da kann ich mich nur auf meine Quellen berufen. Darüber hinaus ergibt sich aus einer Statistik, dass die Frauen in den Jahren 2018 bis 2024 zu medikamentösen Abbrüchen tendierten, dass sie diese softe und sanfte Art der Schwangerschaftsabbrüche eher in Erwägung ziehen. Im Stadtgebiet Flensburg sind weiterhin operative Eingriffe möglich. Auch 6980 Schleswig-Holsteinischer (Dagmar Hildebrand) das hat meine Kollegin Frau Waldinger-Thiering eben gesagt. Ambulant und bei niedergelassenen Gynäkologen und in medizinischen Versorgungsund ambulanten Zentren sind Schwangerschaftsabbrüche möglich. (Zuruf SPD: Ja, in Holland auch! – Zuruf SPD: Aber die machen es nicht!) Wir haben noch andere Möglichkeiten, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Wir begrüßen als CDU-Fraktion ausdrücklich, dass das kommende Fördeklinikum auf dem Campus ein Ärztehaus mit Räumlichkeiten auch für gynäkologische Praxen zur Verfügung stellt. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir haben eben im Sozialausschuss über eine ganztägige Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche gesprochen und diese beschlossen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesem Tagesordnungspunkt heute, an diesem Tag, Aufmerksamkeit geben, das noch mit hineinbringen und einbauen und dann eine ganztägige Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg durchführen, um das Ganze noch einmal etwas intensiver zu beleuchten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Mal über das Thema Schwangerschaftsabbrüche. Denn trotz der wertvollen Arbeit der Expert_innenkommission, die das Thema im Auftrag der letzten Bundesregierung bearbeitet hat und deren gegenteiliger Empfehlung aus 2024 ist der Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert, also grundsätzlich rechtswidrig und nur unter Ausnahmen und Vorbedingungen straffrei gestellt. Gleichzeitig bestehen seitens der Bundesländer über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und seitens der Krankenkassen im SGB V Sicherstellungsaufträge zur Beratung und zur medizinischen Versorgung. Der Zugang zu der medizinischen Dienstleistung eines Abbruchs muss also gewährleistet sein, obwohl er zeitgleich als rechtswidrig eingestuft ist und damit eine individuelle ärztliche Entscheidung bleibt. Das ist widersprüchlich. Wir brauchen hier endlich eine rechtliche Auflösung. Wir brauchen Rechtssicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das ist ein Grund, warum die Klage des Lippstädter Frauenarztes Joachim Volz derzeit bundesweit Beachtung findet. Denn die Frage, ob nach derzeitiger Rechtslage über den einzelnen Arzt oder die einzelne Ärztin hinaus auch eine Klinik stellvertretend für all ihre angestellten Ärzt_innen entscheiden kann, ob Abbrüche durchgeführt werden dürfen, ist nach wie vor unbeantwortet. Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Derzeit haben aber weder die Bundesländer noch die Krankenkassen die Möglichkeit, das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen im konkreten Einzelfall bei medizinischen Institutionen zur Bedingung zu machen, also durchzusetzen. Wie sich diese strafrechtliche Widersprüchlichkeit im Zweifel auf die konkrete Versorgungssituation vor Ort auswirken kann, können wir ganz deutlich am Beispiel Flensburg sehen. Denn hier wird seit Jahren leider Unsicherheit in der Bevölkerung geschaffen. Als Flensburger Abgeordnete finde ich wichtig, deutlich zu machen: Viele Flensburger Kommunalpolitiker_innen haben sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Versorgungssituation in Flensburg abgesichert wird – vor und nachdem die Stadt das Grundstück am Peelwatt an die Trägergesellschaft des neuen, zukünftigen Zentralklinikums, das zu 2030 entstehen soll, verkauft hat, vor und nachdem allen Seiten klar war, dass die künftige Klinik keine geplanten Abbrüche mehr anbieten wird. Ich persönlich hätte es deswegen sehr sinnvoll gefunden, die wertvolle Arbeit des Arbeitskreises Schwangerschaftsabbrüche nicht einzustellen, sondern nun vor Ort erst recht nach einer Lösung zu suchen, gerade vor dem Hintergrund der Verkündigung der Stadtverwaltung einer etwaigen vorzeitigen Fusion, die aber noch nicht Bestand hat. Ich schlage deshalb vor, den SSW-Antrag zu überweisen und den Arbeitskreis Schwangerschaftsabbrüche zu uns in den Sozialausschuss einzuladen, um uns direkt darüber austauschen zu können. Da der Arbeitskreis all die Jahre vertraulich gearbeitet (Catharina Johanna Nies) hat, wäre ein vertraulicher Rahmen im Sozialausschuss sicher möglich. Klar ist: Wir brauchen eine Lösung, um vielen Flensburger_innen ihre Sorge zu nehmen, dass mit einem künftigen Wegfall klinischer Leistung eine Versorgungslücke im Norden Schleswig-Holsteins entstehen könnte. Wir brauchen nah dem neu geplanten Klinikum auf dem künftigen Gesundheitscampus ein medizinisches Versorgungszentrum, ein Ärztehaus, in dem gemeinsam mit anderen ambulanten Dienstleistungen sowohl operative Eingriffe bei Bedarf als auch die schonendere Variante der medikamentösen Abbrüche angeboten und durchgeführt werden können. Wir brauchen bis dahin mindestens ausreichend niedergelassene Ärzt_innen in Flensburg, die Abbrüche anbieten, und Kooperationsstrukturen zwischen Flensburg und den Frauenkliniken in Schleswig und Husum. Aber machen wir uns alle miteinander ehrlich: Das alles, genauso wie die Vorschläge im SSWund SPD-Antrag, sind nur Behelfslösungen. Was wir brauchen, ist endlich eine bundesgesetzliche Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert, und ein gesellschaftliches Klima, in dem weder betroffene Frauen noch praktizierende Gynäkolog_innen noch juristische Fachleute Anfeindungen ausgesetzt sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Bundesgesetzliche Vorgaben in Deutschland dürfen keinen Spielraum geben, Frauen diese wichtige medizinische Leistung zu verweigern oder zu verhindern, dass ein Angebot wohnortnah besteht. Frauengesundheit und Selbstbestimmung dürfen keine Zufallsprinzipien sein. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerne.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Kollegin, ich teile Ihre Ausführungen im Hinblick auf die Notwendigkeit einer neuen bundesgesetzlichen Regelung. Aber stimmen Sie auch mit mir darin überein, dass das am konkreten Fall mit dem in Flensburg fusionierenden Klinikum trotzdem nichts ändern würde, selbst in dem Fall, wenn wir eine neue bundesgesetzliche Regelung – also eine vollständige Entkriminalisierung – bekommen würden? – An der Stelle bin ich nicht sicher und vermag das juristisch nicht vollständig einzuschätzen. Deswegen habe ich auf die Klage von Herrn Volz verwiesen. Bei ihm ist das genau so in Lippstadt: Er hat jahrelang Abbrüche praktiziert. Dann gab es die Fusion seiner Klinik mit einem katholischen Träger. Dann hat der Arbeitgeber ihm gesagt, er darf Abbrüche nicht mehr praktizieren. Dagegen klagt er jetzt, weil er sagt: Selbst nach aktueller Rechtslage darf mein Arbeitgeber mir als Arzt das individuell nicht verbieten. Da geht es um die aktuelle Rechtslage. Wenn man jetzt aber sagen würde, man nimmt zumindest die ersten zwölf Wochen ganz aus dem Strafgesetzbuch raus, dann kann ich mir vorstellen, dass es für eine Klinik noch schwieriger wäre, stellvertretend für ihre angestellten Ärztinnen zu sagen: Diese medizinische Leistung der Abbrüche wird angeboten, ja oder nein. Ich bin keine Volljuristin, aber ich bin sehr gespannt, wie sich Richterinnen und Richter unter anderem mit diesem Fall auseinandersetzen werden. Deswegen war es mir wichtig, das hier zu benennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Frau Hildebrand, vielleicht hätte es Ihnen gutgetan, im Vorwege noch einmal mit Ihrer Kollegin Frau Wentzel aus Flensburg zu sprechen, denn ich schaffe es in diesen fünf Minuten gar nicht, alles das aufzuräumen, was Sie hier gerade gesagt haben. (Beifall SPD – Zuruf Dagmar Hildebrand [CDU]) – Ja, vielleicht ist deswegen eine Befassung im Ausschuss auch ganz gut, dann können wir Sie alle noch einmal aufschlauen. Um vielleicht einmal mit ein paar Dingen aufzuräumen: In Flensburg gibt es in fünf Monaten kein Krankenhaus mehr, das ungewollt Schwangeren einen Abbruch ermöglicht – nicht, weil es medizi-6982 Schleswig-Holsteinischer (Kianusch Stender) nisch unmöglich wäre, nicht, weil niemand mehr den Eingriff durchführen könnte, sondern weil zwei Träger entschieden haben, dass moralische Überzeugungen des einen Trägers wichtiger sind als das Recht der Frau, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Aus meiner Sicht ist das ein Skandal. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW] und Dr. Michael Schunck [SSW]) Viele Menschen in Flensburg sehen das genauso. Sie machen seit Jahren mit Nachdruck auf diesen Missstand aufmerksam. Als ich in der Kommunalpolitik angefangen habe, haben wir uns mit dem Thema schon im Gleichstellungsausschuss auseinandergesetzt. Klar war für uns immer: Schwangerschaftsabbrüche müssen auch im neuen Fördeklinikum möglich sein. Mich ärgert diese Veränderung wirklich sehr, denn es ist kein Naturgesetz, dass Frauen in Flensburg bald keine sichere Versorgung mehr haben. Es ist eine Folge politischer und gesellschaftlicher Versäumnisse. Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern. Um es konkret zu machen, zähle ich die Versäumnisse aus meiner Sicht einmal auf: Zum einen hätte die Stadt Flensburg das Gelände für den neuen Krankenhausstandort am Peelwatt nicht an den Träger verkaufen dürfen, ohne im Kaufvertrag klar festzuhalten, dass am neuen Standort Schwangerschaftsabbrüche möglich sein müssen. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Zum Zweiten. Die katholische Kirche muss ihre antiquierte Haltung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche verändern. Es darf nicht sein, dass das Leben in seinen frühesten Anfängen mehr zählt als das Leben und die Würde der Frau, die es trägt. Zum Dritten. Wir als Staat hätten nicht zulassen dürfen, dass wir in so eine Situation kommen. Langfristig müssen wir dafür sorgen, dass Krankenhäuser wieder in staatliche Hand kommen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann sind wir auch nicht länger abhängig von Interessen privater Träger und können die Versorgung so gestalten, wie wir sie für richtig halten. Ich sage ganz klar: Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Daseinsvorsorge. Es ist Aufgabe des Staates – nicht von Kirchen, nicht von Ehrenamtlichen –, dafür zu sorgen, dass Frauen Zugang zu diesen Leistungen haben. Frau Hildebrandt, in Flensburg werden derzeit rund 75 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche in den gynäkologischen Praxen durchgeführt, die meisten davon medikamentös. Die restlichen 25 Prozent aller Abbrüche und sowieso fast alle operativen Eingriffe finden in der DIAKO statt. Der Trend – das kommt zu der dramatischen Lage hinzu – ist aber, dass in Flensburg viele alte Gynäkolog_innen ansässig sind, die bald in Rente gehen und an mehreren Standorten auch keine Nachfolge gefunden haben. Das Krankenhaus erführe also in Zukunft eigentlich eine höhere Nachfrage. Umso wichtiger ist es deswegen, dass wir dieser jetzt auch entsprechen können. Wenn wir schon dabei sind – das darf in dieser Debatte nicht fehlen –: Wir müssen endlich den § 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es ist nicht akzeptabel, dass Schwangerschaftsabbrüche immer noch grundsätzlich eine Straftat sind. Diese Logik stellt Frauen pauschal unter Verdacht, wenn sie über ihren eigenen Körper entscheiden, und das ist aus der Zeit gefallen. Es ist gut, dass der Gleichstellungsausschuss der Stadt Flensburg das Projekt der Abortion Buddies fördert. Es ist auch gut, dass wir uns mit diesem Antrag dazu entschlössen, uns daran sowie an einem Sozialfonds zu beteiligen. Vielleicht finden wir dann auch noch einen angebrachteren Namen für dieses Projekt. Aber es ist kein guter Kompromiss, dass Ehrenamt das auffangen soll, was eigentlich staatlicher Auftrag sein müsste. Lassen wir Frauen in Flensburg und Umgebung nicht alleine. Lassen Sie uns deutlich machen: Ihr Körper gehört ihnen – nicht Kirchen, nicht Politik und nicht Gerichten. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will den Antrag von SSW und SPD nicht zum Anlass nehmen, grundsätzlich über die Frage des 218er Paragrafen zu debattieren – meine Haltung dazu ist klar und auch bekannt –, sondern ich will fragen: Worum geht es eigentlich im Kern bei (Dr. Heiner Garg) dem Antrag und auch bei dem Anliegen in Flensburg? Zum SSW/SPD-Antrag – ursprünglich war es ja eine reine SSW-Initiative; deswegen sage ich das jetzt –: Nach dem Beitrag des Kollegen bin ich mir nämlich nicht mehr ganz sicher, worum es im Kern geht. Geht es im Kern darum, die Versorgungslage und die Versorgungssicherheit für Frauen in besonderen Notsituationen in Flensburg zu sichern? – Das ist die Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein. Dieser Aufgabe kommt das Land SchleswigHolstein bis zum heutigen Tag im Übrigen umfassend nach – (Zuruf CDU: So ist es!) das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen –, ob einem das gefällt oder nicht, das tut das Land. Zweitens. Ich habe den SSW-Antrag oder die SSW/ SPD-Initiative so verstanden, dass es darum geht. Geht es aber im Kern um etwas ganz anderes, nämlich ob es grundsätzlich infrage steht – das klang beim Kollegen Stender ein bisschen durch –, dass ein katholischer Kirchenträger ein Krankenhaus betreiben darf? Denn ein katholischer Kirchenträger – man mag das Ideologie nennen; ich nenne das katholisches Kirchenrecht; auch wenn ich mir das nicht zu eigen mache –, das ist katholisches Kirchenrecht. Das sollte man zunächst einmal – auch wenn man es in der Sache dezidiert anders sieht – akzeptieren. Wir als Gesellschaft, die so auseinanderdriftet, sollten uns einmal die Mühe machen, den Standpunkt der anderen zumindest nachzuvollziehen. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man das aber grundsätzlich infrage stellt – das kann man ja tun –, weil nach katholischem Kirchenrecht sowohl die Caritas als auch die Malteser und eine ganze Reihe anderer Träger von Kliniken in ganz Deutschland weder Schwangerschaftsabbrüche noch In-vitro-Fertilisation noch Sterbehilfe anbieten, dann diskutieren wir hier in Wahrheit darüber, dass ein Projekt in Flensburg, von dem ich immer noch überzeugt bin, dass die Idee absolut richtig ist, nicht realisiert würde. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich finde es richtig, dass man für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Patientinnen und Patienten ein neues Krankenhaus, ein Zentralklinikum State of the Art, errichtet. Das finde ich richtig. Ich finde es richtig, dass wir mit aller Kraft versucht haben, dass das durch eine Fusion der beiden jetzigen Versorger geschieht, die in Flensburg seit vielen Jahren erfolgreich versorgen und kooperieren, und dass das nicht beispielsweise dadurch entsteht, dass einfach ein privater Klinikträger ein Zentralklinikum übernimmt. (Beifall FDP und CDU) Ich finde das nach wie vor gut. Schleswig-Holstein profitiert, im Übrigen anders als andere Bundesländer, nach wie vor davon, dass die Trägerlandschaft sehr gemixt ist. Wir profitieren von der Trägervielfalt aus öffentlich-rechtlichen Kliniken, aus freigemeinnützigen Kliniken – wozu die beiden Häuser in Flensburg gehören, demnächst als fusioniertes Klinikum – und aus privaten Kliniken. Wenn man das aber nicht akzeptiert, dann muss man einen ganz anderen Diskussionsprozess beginnen. Ich würde mir das nicht zu eigen machen, aber dann muss man so konsequent sein. Meine Empfehlung wäre – deswegen bin ich froh, dass wir die Chance haben, das Ganze nochmal im Ausschuss zu diskutieren –: Es wäre gut, wenn wir, Frau Ministerin, wie in der vergangenen Legislaturperiode – damals haben wir selbstverständlich die beiden zukünftigen Träger beteiligt, also von DIAKO und Maltesern, die Stadt Flensburg in Person der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg, Simone Lange, die KVSH und Vertreter des Landes – die Situation, die Versorgungslage gemeinsam erörtern – die demografische Situation bei den niedergelassenen Gynäkolog_innen ist bereits angesprochen worden – und dann gemeinsam eine Lösung entwickeln, wie dauerhaft der Auftrag des Landes aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgefüllt werden kann –

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Dr. Heiner Garg FDP

– und gleichzeitig dem neuen Klinikum eine Chance gegeben wird, das zu tun, was es aus meiner Sicht tun kann, nämlich für viele Tausende von Patientinnen und Patienten jährlich ein guter Versorger zu werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP) 6984 Schleswig-Holsteinischer

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete Rasmus Vöge gemeldet.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Garg sehr dankbar, dass er in seinem Beitrag darauf hingewiesen hat, auf welchen Ton wir in der Debatte setzen. Deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet, denn die Kollegin Waldinger-Thiering hat in ihrem ersten Beitrag gesagt, die katholische Kirche würde Schwangerschaftsabbrüche „aus ideologischen Gründen“ ablehnen. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Aus meiner Sicht handelt es sich um religiöse und ethische Gründe. Die katholische Kirche verfolgt keine Ideologie und kämpft nicht für eine Ideologie, es geht um den christlichen Glauben. Man kann zu den Gründen stehen, wie man will. Ich wehre mich aber gegen die Formulierung „aus ideologischen Gründen“. Das wollte ich als Christ am Ende der Debatte hier klarstellen. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Birte Pauls gemeldet.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr gut, dass in Flensburg eine Fusion der beiden kirchlichen Krankenhäuser stattfindet. Darüber haben wir uns sehr gefreut, das haben wir mehrmals entsprechend formuliert. Das ist tausendmal besser, als wenn sich hier wieder eine profitorientierte Kette niedergelassen hätte, deren Erlöse ins Ausland transferiert werden. Herzlichen Glückwünsch an alle, die an dem Prozess beteiligt waren; wir finden das total super. Beide Häuser, die DIAKO und das Malteser Krankenhaus, leisten auf all ihren Gebieten mit ihrer Zusammenarbeit, die sie schon seit vielen Jahren praktizieren, hervorragende Arbeit und sind ein echter Pfeiler der Gesundheitsversorgung in der Stadt Flensburg und drum herum. (Beifall SPD, FDP und SSW) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen aber nicht verkennen, dass die Frauen – wir haben schon mehrmals darüber diskutiert – in der Stadt Flensburg und der Umgebung in den letzten Jahren Sorge haben. Das müssen wir doch anerkennen! Ich habe den Eindruck, dass das hier manchmal negiert und gesagt wird: Na ja, es kann passieren, dass sich da ein bisschen etwas ändert, das ist alles nicht so schlimm, eigentlich ist die Versorgung gesichert. Diese Haltung gegenüber den Frauen in der Region finde ich nicht so gut. Daher möchte ich, dass wir die Situation – wir haben die Diskussion schon einmal im Sozialausschuss geführt – noch einmal zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft beleuchten und genau gucken, welche Angebote vorgehalten werden und zukünftig zur Verfügung stehen. Wir dürfen nicht ignorieren, wenn operative Eingriffe notwendig sind – –

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg zu?

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Kollegin, Sie haben gerade angeführt, dass wir das Thema vor nicht allzu langer Zeit im Sozialausschuss behandelt haben. Haben Sie möglicherweise wie ich den Eindruck, dass die dort anwesenden Vertreterinnen und Vertreter, gerade auch des Malteser Krankenhauses, zumindest den Anschein erweckt haben, dass sie für eine Lösung im Sinne der Frauen durchaus offen sind? Ich kann mich an eine Formulierung erinnern wie „Am Ende werden wir eine Lösung finden auch für die Frauen, die sich in einer besonderen Notsituation befinden“. Daran müsste man sie erinnern. – Genau, das erinnere ich genau so, da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege. Ich glaube dem Malteser Krankenhaus und allen, die im Gespräch miteinander sind, dass sie bemüht sind, die besten Lösungen für die Frauen in der Region zu finden. Daran sollten wir allerdings teilhaben. Wir sollten uns mit dieser Thematik noch einmal im Ausschuss intensiv mit allen Beteiligten beschäftigen – meinetwegen, wie Catharina Nies angeregt hat, gern in einem geschützten Raum –, um eine Lösung zu erreichen und vor allem die Frauen in der Region zu beruhigen. Darum muss es gehen. Die Unruhe ist da, sie ist seit Jahren da, sie wächst. Oft ist es so, dass die eine etwas hört, und der andere etwas anderes hört. Es ist wichtig, die Fak- (Birte Pauls) ten jetzt auf den Tisch zu packen und zu sagen, wie der Sachstand ist und wie es weitergeht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Verantwortung des Landes unterstreichen: Krankenhausplanung ist Aufgabe des Landes. Deswegen haben wir die Verpflichtung, da genauer hinzugucken. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun die Ministerin Professorin Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die staatliche Fürsorgepflicht, eine zuverlässige und fachgerechte Versorgung für ungewollt schwangere Frauen sicherzustellen, ist verfassungsrechtlich fest verankert. Sie konkretisiert sich in § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Dieser Verpflichtung kommt das Land vollumfänglich nach. Schwangerschaftsabbrüche erfolgen überwiegend ambulant. Die Mehrheit der Abbrüche bis zur neunten Schwangerschaftswoche wird mittlerweile medikamentös und ambulant durchgeführt. Die stationäre Unterbringung über Nacht – in einem Krankenhaus – stellt eine Ausnahme dar, und sie ist meist nur bei einer medizinischen Indikation erforderlich. In Flensburg ist ein ausreichendes Versorgungsangebot für Schwangerschaftsabbrüche stabil und zugänglich. Das wird auch nach der Fusion der beiden Krankenhäuser zum neuen Fördeklinikum gelten: Medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche werden dort auch weiterhin möglich sein. Für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation wurde das stationäre Angebot der DIAKO seit 2021 nicht in Anspruch genommen – seit viereinhalb Jahren. Der Wegfall dieses Angebots lässt daher keinen Versorgungsmangel befürchten. Ein Blick auf die Entwicklung zwischen 2018 und 2024 zeigt darüber hinaus, dass der Anteil der DIAKO an allen in Flensburg durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen von zwischenzeitlich 33 Prozent auf mittlerweile 12,8 Prozent im Jahr 2024 gesunken ist. Bereits jetzt findet also der Großteil der Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen ärztlichen Bereich statt. Seit 2019 hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen Bereich verdoppelt. Das ist ein Beleg für die Leistungsfähigkeit der Praxen. Mit dazu beigetragen hat unter anderem der Abbau bürokratischer Hürden. Wir haben diesen Bürokratieabbau für den niedergelassenen Bereich durch eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und des Berufsverbandes der Frauenärzte erreicht. Das Angebot eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs kann dadurch insbesondere in der Fläche verbreitert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat signalisiert, dass der Bedarf an ambulanten Angeboten in Flensburg vollständig durch den niedergelassenen Bereich abgedeckt werden kann. Auch der Arbeitskreis Schwangerschaftsabbruch hat bestätigt, dass die Versorgungslage aktuell nicht gefährdet ist. So bleibt trotz der organisatorischen Veränderung eine flächendeckende Versorgung in Flensburg sichergestellt. (Beifall CDU – Lachen SPD) Unabhängig davon, ob ein Schwangerschaftsabbruch ambulant oder stationär durchgeführt wird, müssen die betroffenen Personen und Einrichtungen vor Diskriminierung und Hass geschützt werden. Ein ungestörter Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Schleswig-Holstein gewährleistet. Das gilt sowohl für die Schwangeren als auch für das Personal der Einrichtungen, für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beratungsstellen. Mindestens so wichtig wie polizei- und ordnungsrechtliche Regelungen ist aber ein politisches und zivilgesellschaftliches Klima, in dem das Recht der Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch anerkannt und niemand diskriminiert wird, weil er an einer Umsetzung dieses Rechts beteiligt ist. Dieser Zielsetzung hat sich unter anderem der Landespräventionsrat angenommen. So könnten die einschlägigen Erfahrungen aus dem Bereich Hass und Hetze im kommunalen Bereich und in Bezug auf die Schutzkonzepte ebenfalls in Kliniken, in Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen in modifizierter Form Anwendung finden. Für eine entsprechende Kooperation und Beratung steht der Landespräventionsrat gerne zur Verfügung. Meine Damen und Herren, in der medizinischen Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen braucht es in mehrfacher Hinsicht Sicherheit. Denn 6986 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) dieses Sicherheitserfordernis bei der Versorgung und beim Schutz der Frauen steht im Zentrum. Es steht auch im Zentrum der Planungen meines Hauses in diesem Bereich. Diese Sicherheit wird in allen Teilen unseres Landes Schleswig-Holstein gewährleistet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Jette Waldinger-Thiering

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Finanzministerin, Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im Nachgang zur Plenardebatte im Mai habe ich zugesagt, dass die Landesregierung dem Landtag noch vor der Sommerpause den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das laufende Haushaltsjahr zuleiten wird. Die Rahmenbedingungen, unter denen wir unsere Haushaltspolitik aktuell gestalten, ändern sich ständig. Darüber haben sowohl der Ministerpräsident als auch ich selbst in diesem Jahr hier im Landtag mehrfach gesprochen. Dazu gehört auch das Finanzpaket des Bundes. Gerade im Bereich des Sondervermögens sind noch wichtige Regelungen offen, auch darüber habe ich dem Finanzausschuss berichtet. Wir haben uns im Finanzausschuss daher zunächst auf einen minimalinvasiven Nachtrag vor den Sommerferien verständigt. Im Herbst wird die Landesregierung dann einen zweiten Nachtragsentwurf vorlegen, der sowohl die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit als auch möglichst weitere Mittel aus dem Finanzpaket des Bundes berücksichtigt. Mit den Mitteln aus der neuen Verschuldungsmöglichkeit wird dann auch der durch das Landesverfassungsgericht im April dieses Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärte Notkredit 2024 abgelöst. Im Zentrum des heute vorliegenden Entwurfs eines Nachtragshaushalts steht die Nachricht: Unsere Haushaltslage bleibt angespannt, und dennoch benötigt Schleswig-Holstein 2025 keinen Notkredit mehr. (Annabell Krämer [FDP]: Sie dürfen ihn gar nicht mehr benötigen!) (Ministerin Dr. Silke Schneider) Zwei Entwicklungen tragen maßgeblich dazu bei. Erstens stellen wir die ursprünglich geplanten Fördermittel für Northvolt in Höhe von 136,4 Millionen Euro zurück und bringen im Gegenzug eine neue Ermächtigungsgrundlage für den Fall aus, dass wider Erwarten im laufenden Jahr doch noch eine Auszahlung des Landesanteils notwendig werden sollte – mit Blick auf den vorliegenden Antrag der SPD auch gern mit Zustimmung des Finanzausschusses. Eine solche Ermächtigung ist ein wichtiges Signal. Die Landesregierung ist nach wie vor zuversichtlich, dass sich die bisherigen Investitionen am Standort Heide auszahlen werden. So hat es auch heute der Wirtschaftsminister sehr deutlich gemacht. Eine zweite Entwicklung trägt dazu bei, dass wir in 2025 eine andere finanzielle Situation haben: Es kann auch der Ansatz für die Ausgaben im Bereich der Beamtenversorgung und die Vorsorge für die Zinsänderungsrisiken reduziert werden. Wir erwarten hier in diesem Jahr Minderausgaben von insgesamt 79 Millionen Euro. Diese zwei Punkte schaffen den notwendigen finanziellen Spielraum, um jetzt alle im Haushalt 2025 vorgesehenen Maßnahmen zu decken – ohne Notkredit. Ich gehe davon aus, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gleich in Ihren Reden auch auf die Rolle des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 eingehen werden. Deshalb möchte ich klarstellen: Durch den eingangs erwähnten neuen Handlungsspielraum ist die Notwendigkeit eines Notkredits in 2025 nicht mehr gegeben, da die Finanzlage des Landes nicht mehr als erheblich beeinträchtigt zu werten ist. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich spreche erst einmal zu Ende, dann lasse ich die Zwischenfrage gerne zu. Eine der Voraussetzungen für die Feststellung einer Notlage und für die Begründung der Notkreditermächtigung entfällt. – Ich vermute, jetzt kommt die Frage, auf die ich die Antwort ohnehin vorbereitet habe.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja, natürlich.

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Annabell Krämer FDP

Danke, Frau Ministerin. – Verstehe ich Sie richtig? Sie begründen den Nachtragshaushalt ausschließlich damit, dass die Notkredite 2025 nicht mehr bestehen bleiben dürfen, weil sich ein anderer finanzieller Handlungsspielraum ergibt und damit der Grundsatz der Subsidiarität greift? Sie sehen es also nicht wie die Opposition – und wie ich gehofft habe, alle anderen Fraktionen hier im Haus mittlerweile auch –, dass die Begründung des Landesverfassungsgerichtsurteils aus dem April bezüglich des sachlichen Darlegungszusammenhanges auch auf den Haushaltsansatz 2025 zu beziehen ist und die Positionen somit auch verfassungswidrig sind? – Ich antworte gerne. Darüber haben wir uns ja im Finanzausschuss schon ausführlich unterhalten. Sie sprechen zwei Punkte an. Die Subsidiarität habe ich hier nicht angesprochen. Darüber habe ich im März gesprochen, als klar war, wir bekommen eine neue Verschuldungsmöglichkeit mit 0,35 Prozent des BIP. Da stand das Urteil des Landesverfassungsgerichts noch nicht fest. Das ist ja erst Mitte April gekommen. Also, zu dem Zeitpunkt war schon klar, dass wir den Notkredit 2025 aus Gründen der Subsidiarität nicht mehr nutzen können. Das hat sich mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes gewandelt. Deswegen spreche ich jetzt nicht mehr von der Subsidiarität. Zeitgleich ist ja auch die Klarheit entstanden, dass wir sehr wahrscheinlich die TCTF-Förderung nicht brauchen. Wir haben also 136,4 Millionen Euro weniger, und haben die Versorgungsausgaben inzwischen geringer gerechnet. Das heißt, das ist jetzt der ausschließliche Grund, auf den wir stützen können, dass wir den Notkredit 2025 nicht mehr brauchen. Aber ich möchte jetzt den zweiten Punkt beantworten. Sie haben ja gefragt, ob wir die Gründe der Opposition nicht anerkennen. Das sind jetzt meine Worte. Und das ist genau das, was ich erwartet habe. – Doch, ich sehe die Gründe, die Sie aufführen. Ich sage aber noch einmal: Der Haushalt 2025 würde schon aus dem von mir genannten Grund keine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes darstellen, da wir geringere Ausgaben haben. Es wäre verfassungswidrig, wenn wir ihn jetzt nicht ändern würden. Die Frage, ob der Notkredit 2025 auch aus anderen Gründen verfassungswidrig sein könnte, ist ju-6988 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Silke Schneider) ristisch und politisch total interessant – ganz sicherlich –, aber juristisch irrelevant. Soweit. (Beate Raudies [SPD]: Politisch nicht!) Richtig ist, dass wir unabhängig davon, und vielleicht ist das noch ein Punkt, den ich ausdrücklich an die Opposition gebe, die Ermächtigung, die die Verwendung von Notkreditmitteln betrifft – auch das hat die Opposition ja deutlich gemacht und deutlich kritisiert –, natürlich deshalb streichen, weil sie wortgleich mit der Ermächtigung 2024 ist, die nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts unzulässig ist. Daher ist es richtig und notwendig, dass wir darauf jetzt schnellstmöglich reagieren, und zwar mit der Streichung der Ermächtigung in Anerkennung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Meine Damen und Herren, klar ist: Mit der Auflösung des Notkredits 2025 verschwindet die Lücke im Haushalt nicht, im Gegenteil, sie wird noch einmal größer, und der Handlungsbedarf erhöht sich auf 247 Millionen Euro. Wir alle in der Regierung und in der Verwaltung sind jetzt erst recht in der Pflicht, mit den bestehenden Budgets sorgsam und effizient umzugehen, um die Lücke im Laufe des Jahres durch einen umsichtigen Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln weiter zu schließen. Hier sage ich einfach nicht nur schöne Worte und Sätze, die auf dem Prinzip Hoffnung fußen, sondern wir haben auch schon bestimmte Vereinbarungen. Wir haben den Haushaltsführungserlass entsprechend angepasst, und das ist das, was der Landtag ja auch immer schon gewollt hat: einen restriktiven Umgang mit den Rücklagen. Genau das haben wir jetzt sehr deutlich verschärft, sodass das ein wichtiger Hebel für uns sein wird. Das ist also mehr als Prinzip Hoffnung. Wir setzen darauf, auch wenn es anspruchsvoll ist, dass wir in diesem Jahr den Handlungsbedarf auch lösen. Das bedeutet aber auch: Für die Menschen in Schleswig-Holstein wird es durch die Auflösung des Notkredits 2025 keine Einschränkungen bei zentralen Leistungen oder geplanten Investitionen geben. Meine Damen und Herren, wir arbeiten weiter mit Augenmaß, mit Entschlossenheit und mit dem klaren Ziel, das Land Schleswig-Holstein finanziell sicher durch diese wirklich sehr bewegten Zeiten zu führen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und insbesondere den Mitgliedern des Finanzausschusses für die kritische und konstruktive Begleitung des vorliegenden Nachtragsentwurfs. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Ich erteile nun das Wort für die CDU-Fraktion dem Kollegen Michel Deckmann und teile mit, dass die Ministerin die Redezeit um 50 Sekunden ausgedehnt hat. Das steht natürlich auch allen Fraktionen zur Verfügung.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2025 haben wir unseren Haushalt für dieses Jahr gemeinsam beraten und verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde in den vergangenen Monaten gewirtschaftet, doch die Zeit ist nicht stehengeblieben. Neue Erkenntnisse im Vollzug haben sich ergeben. Die wesentlichsten davon sind zum einen: Ja, voraussichtlich wird die TCTF-Förderung für Northvolt in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam. Gleichzeitig müssen wir auch anerkennen und haben das auch im Vollzug erkannt, dass 79 Millionen Euro weniger für Versorgungsbezüge und Zinsrisiken im Haushalt eingeplant werden müssen. Dies ist grundsätzlich sehr erfreulich, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Im Ergebnis können wir damit festhalten: Der Haushalt 2025 braucht keine Notkredite mehr. Dies ist eine gute Nachricht für Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch wie geht es jetzt weiter? – Lassen Sie uns den Blick in die Zukunft richten. Denn die finanzpolitischen Herausforderungen für unser Land sind längst noch nicht vorbei. Wir müssen die globale Minderausgabe um 56 Millionen Euro auf mittlerweile 247 Millionen Euro erhöhen, und haben gleichzeitig die Veränderungen, die sich aus Berlin ergeben, die im nächsten Nachtragshaushalt angepasst werden müssen. Auch die Vereinbarungen mit den Kommunen hier in Schleswig-Holstein sind weitere finanzielle Herausforderungen, die wir aber gerne angehen, weil sie maßgeblich für die Zukunft (Michel Deckmann) unseres Landes sind. Daher werden wir einen zweiten Nachtragshaushalt auf den Weg bringen. Gleichwohl müssen wir anerkennen, dass die strukturellen Reformen, die sowohl die Bundesrepublik, aber auch Schleswig-Holstein haben, nicht alleine mit Geld zu lösen sein werden. Wir brauchen strukturelle Veränderungen, die in die Prozesse, in die Verwaltungsstrukturen eingreifen und unser Land wieder handlungsfähiger machen. Dies werden wir nicht allein mit Geld lösen, dies können wir nur mit politischer Schaffenskraft. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mal ins Machen kommen!) Deswegen finde ich es wichtig, genau an dieser Stelle immer wieder daran zu erinnern, dass auch Dinge wie das Sondervermögen auf Bundesebene nur deswegen beschlossen worden sind, weil klar vereinbart worden ist, dass wir die strukturellen Reformen, die jetzt auch umgesetzt werden müssen, brauchen. Dafür wird alle politische Kraft benötigt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber dafür brauchen wir zusätzliche Investitionen!) Gleichzeitig möchte ich aber auch auf die heute eingebrachten Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt eingehen. Denn diese sind gar nicht mal so uninteressant. (Annabell Krämer [FDP]: Ach, ja!) Ich werde nicht in chronologischer Reihenfolge vorgehen, sondern werde das einmal umdrehen. Zuallererst zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Dieser fordert, die Verpflichtungsermächtigung für die TCTF-Förderung solle im Haushalt ersatzlos gestrichen werden. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Sehr geehrte Kollegin Krämer, das, was Sie uns in den vergangenen Debatten regelmäßig vorgeworfen haben, ein Rechtsrisiko sehenden Auges einzugehen, tun Sie genau in diesem Moment. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Überhaupt nicht!) – Das tun Sie genau in diesem Moment, und deswegen werden wir den Antrag auch ablehnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollege Deckmann, erlauben Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Zwischenbemerkung der – – (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Wenn Dr. Buchholz mir das gestattet, würde ich gern, nachdem der Kollege Deckmann gesagt hat, er lässt eine Zwischenfrage zu, der Kollegin das Wort geben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Habe ich gar nicht, Herr Kollege!)

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Annabell Krämer FDP

Ich bin dran. – Ich danke Ihnen für den Mut, die Zwischenfrage zuzulassen. Sie erinnern sich doch sicherlich, womit ich das im Finanzausschuss begründet habe, dass wir das ersatzlos streichen. Ich habe gesagt, dass es eines ordentlichen Nachtragshaushalts bedarf, wenn wir in die Situation kommen sollten, dass es rechtlich geboten sein könnte, in 2025 noch die 136,4 Millionen Euro auskehren zu müssen. Ich bin der Meinung, dass es Aufgabe des Parlaments sein muss, über die Deckungsmöglichkeit für die dann entstandene Deckungslücke in Höhe von 136,4 Millionen Euro zu entscheiden, und dass das bei einer so hohen Summe nicht allein vom Ministerium entschieden werden sollte, auf welche vom Parlament beschlossenen Ausgaben dann verzichtet werden sollen. – Was ist daran unseriös, Herr Kollege? (Beifall FDP)

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Michel Deckmann CDU

Frau Kollegin, zum einen habe ich Ihnen gesagt, dass es ein Rechtsrisiko ist. Es gibt einen existenten rechtskräftigen Bescheid, der auch im Fall eines Eigentümerwechsels weiterhin Gültigkeit behält. Grundsätzlich. Es gibt die Change-of-Control-Klausel. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Vorsicht, Herr Kollege! Da ist keine Change-of-ControlKlausel drin! Das stimmt so nicht!) – Herr Kollege – –

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Peter Lehnert

Herr Kollege Dr. Buchholz! (Zuruf: Es kommt auf den Sachverhalt an!) 6990 Schleswig-Holsteinischer

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Michel Deckmann CDU

Grundsätzlich bleibt der Bescheid wirksam, solange der Zuwendungszweck und die Zweckbindung weiterhin erfüllt bleiben – grundsätzlich – und auf dieses Rechtsrisiko müssen wir uns vorbereiten. Deswegen die Verpflichtungsermächtigung, und deswegen werden wir das entsprechend im Haushalt berücksichtigen.

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Peter Lehnert

Kollege Deckmann, erlauben Sie eine weitere Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Krämer?

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Peter Lehnert

Gut. (Annabell Krämer [FDP]: Ah!)

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich noch einmal auf den SPD-Antrag eingehen. Die SPD fordert in dem Änderungsantrag: „Die Freigabe … der Mittel bedarf der Zustimmung des Finanzausschusses.“ Sehr geehrte Frau Kollegin Raudies, dieser Änderungsantrag hätte von mir kommen können. (Heiterkeit Beate Raudies [SPD]) Wir begrüßen das ausdrücklich und werden deswegen dem Änderungsantrag hier und heute auch zustimmen. Vielen Dank für den guten Input. (Beifall CDU, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damit werden wir dafür sorgen, dass auch im weiteren Verfahren das Parlament über den Finanzausschuss intensiv beteiligt bleibt. Dies ist der richtige Weg. Wir werden gleichwohl noch im Herbst über einen zweiten Nachtragshaushalt hier im Plenum zu beraten haben. Ich freue mich bereits darauf. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Kollegen Oliver Brandt.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den ersten Nachtragshaushalt 2025, weil sich wesentliche Rahmenbedingungen für den aktuellen Haushalt geändert haben, und zwar zum einen der voraussichtlich entfallende Mittelabfluss für Northvolt in Höhe von 136 Millionen Euro im laufenden Jahr, zum anderen geringere Versorgungsausgaben in Höhe von 70 Millionen Euro infolge einer Neuberechnung durch das Finanzministerium und schließlich eine geringere Zinslast in Höhe von 9 Millionen Euro. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das Urteil vom Landesverfassungsgericht hast du vergessen!) Das sind erhebliche Änderungen im Vergleich zur Lage bei Verabschiedung des Haushalts im Januar 2025. Auch die Notwendigkeit für einen Notkredit ist damit entfallen, weil eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nicht mehr vorliegt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben Sie nicht mitbekommen?) – Nicht so ungeduldig, Herr Kollege Buchholz, ich komme noch auf das Thema. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Durch die genannten Änderungen hat sich der Kreditbedarf erheblich verringert, und wenn ein Notkredit nicht mehr notwendig ist, muss dies im Haushalt abgebildet werden. Das tun wir hiermit. Alle einschlägigen Titel werden angepasst und der Zusatz „(Notkredit)“ wird gestrichen. Gleichzeitig ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2024 zu beachten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Bei der Plenardebatte im Mai hat unser Fraktionsvorsitzender Lasse Petersdotter hier im Haus gesagt, wir haben die Möglichkeiten der Schuldenbremse falsch eingeschätzt, und wir werden daraus lernen. Dieser Satz gilt für uns weiterhin. Wir respektieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts und handeln danach. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Gut, ich nehme alles zurück, was ich eben gesagt habe!) Der vorliegende erste Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 hat keinen unmittelbaren Bezug zum Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf den (Oliver Brandt) Haushalt 2024 bezieht. Grundsätzlich haben aber weite Teile des Urteils auch Aussagekraft für zukünftige Haushalte und damit auch auf den für das laufende Jahr, sofern Notkredite betroffen sind. (Annabell Krämer [FDP]: Geht doch!) Dazu gehören eine strengere Darlegungspflicht in Bezug auf die erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage und strengere Darlegungspflichten beim Krisenbezug der finanzierten Maßnahmen. (Annabell Krämer [FDP]: Sehr gut! Lernfähig!) Diese hätten im Hinblick auf den aktuellen Haushalt womöglich geprüft werden müssen. Mit der kompletten Streichung des Notkredits aus dem Haushalt 2025 haben sich diese Anforderungen nunmehr jedoch aktuell erledigt. Die unmittelbaren Folgen des Urteils des Landesverfassungsgerichts werden wir, wie bereits von der Landesregierung angekündigt, mit einem zweiten Nachtragshaushalt im Herbst umsetzen, indem wir die nichtigen Notkredite 2024 in Höhe von 492 Millionen Euro zurückführen. Dafür wird das Land die neue Kreditaufnahmemöglichkeit von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der geänderten Schuldenbremse nutzen, sobald vom Bund die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind. Der vorliegende Nachtragshaushalt enthält zudem eine Ermächtigung zur Bereitstellung von bis zu 136,4 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Batteriezellfertigung in Heide. Dies ist notwendig, weil die Förderzusage des Bundes jederzeit abgerufen werden kann, sollten die Voraussetzungen gegeben sein. Dem Änderungsantrag der SPD zu dieser Ermächtigung werden wir zustimmen. Die Freigabe der Mittel durch den Finanzausschuss stärkt die parlamentarische Kontrolle über dieses bedeutende Infrastrukturvorhaben. Bei einer Ermächtigung in dieser Höhe ist es richtig, die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers einzuholen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine komplette Streichung der Ermächtigung, wie im FDP-Antrag gefordert, lehnen wir dagegen ab. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Günther-Regierung hat die Verfassung gebrochen. (Annabell Krämer [FDP]: Mehrfach!) Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am 15. April 2025, also vor knapp drei Monaten, entschieden. Bis heute fehlt es der Günther-Regierung an Demut, das auch zuzugeben. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Der Kollege Brandt hat da gerade eine löbliche Ausnahme gemacht, würde ich dazu sagen. (Beifall SPD und FDP) Die Regierung hat die Verfassung gebrochen, das ist ein Fakt. Deswegen diskutieren wir heute über den ersten Nachtragshaushalt – und nicht etwa, weil eine neue Finanzlage des Landes die Auflösung der Notkredite hergeben und weil es neue Rahmen geben würde. Denn das Landesverfassungsgericht hat sowohl die Begründung für Notkredite als auch das Fehlen eines Tilgungsplans beanstandet. Und weil die Günther-Regierung diese Fehler beim Haushalt 2025 wiederholt hat, war es unumgänglich, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2025 konnten in der Debatte im Mai 2025 nicht ausgeräumt werden, im Gegenteil. Es ist sehr bedauerlich, dass wir erst wieder mit dem Landesverfassungsgericht drohen mussten, um die Landesregierung dazu zu bekommen, heute den Nachtragshaushalt vorzulegen. Immerhin, das ist passiert. Dafür mein Dank. Allerdings, das hat die Ministerin schon erläutert, beraten wir heute über eine Light-Version des Nachtrags. Dort sind lediglich die Notkredite ausgebucht und auch die TCTF-Förderung für die Batteriezellenfabrik in Heide. Da habe ich doch eine etwas andere Bewertung, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen. Ich halte das für einen haushaltspolitischen Trick; denn so müssen Sie von den 271,5 Millionen Notkredit nach Abzug von Einsparungen bei Pensionen und Zinsen nur knapp 56 Millionen rechnerisch über eine globale Minderausgabe ausbuchen. Diese globale Minderausgabe beträgt übrigens inzwischen fast eine Viertelmilliarde Euro. Wir haben Ende 6992 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) Juli: Eine Viertelmilliarde Euro Geld muss also bis zum Jahresende noch erwirtschaftet, das heißt, eingespart werden, und wäre da nicht die Möglichkeit der zusätzlichen Kreditaufnahme durch die Anpassung der Schuldenbremse, Frau Finanzministerin, dann würden Sie ganz schön alt aussehen. (Serpil Midyatli [SPD]: Im übertragenen Sinne!) – Im übertragenen Sinne, selbstverständlich. Deswegen erlaube ich mir den Hinweis: Gut, dass der Bundestag und der Bundesrat das Grundgesetz geändert haben, dass diese Anpassung der Schuldenbremse erfolgt ist. Das hat die Landesregierung übrigens selber jahrelang blockiert. Aber jetzt ist es auf dem Weg. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Nachtragshaushalt ist der Umgang der Landesregierung mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit immer noch kritikwürdig. Es brauchte erst unsere Nachfrage, bis die Finanzministerin damit herausrückte, dass sie dieses Jahr zusätzlich auf 105 Millionen Euro aus Rücklagen für Personal zugreifen kann, die sie schon einmal auf der HabenSeite für den zweiten Nachtrag hat. Damit hätte man diese Ausbuchung eigentlich schon erledigt haben können. Dazu steht im Nachtragshaushaltsentwurf nichts. Somit wurden einmal mehr dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht von alleine alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Jetzt zu unserem Änderungsantrag. Das Landesverfassungsgericht hat auch eine Regelung im Haushaltsgesetz beanstandet, mit der das Finanzministerium ermächtigt werden sollte, den Haushaltsplan aufgrund einer Krise immer wieder zu ändern. Das sei, so hatten die Richter_innen geurteilt, eine unangemessene Verfügungsmacht über das Budget, die eigentlich dem Parlament zustehe. So eine ähnliche Pauschalermächtigung wollten Sie jetzt aber auch in den Nachtragshaushalt schreiben. In § 8 des Haushaltsgesetzes wollten Sie aufnehmen, dass für den – ich sage ausdrücklich: sehr wünschenswerten – Fall, dass sich ein neuer Investor für die Errichtung einer Batteriezellenfertigung im Raum Heide findet und aus dem bestehenden Zuwendungsbescheid im laufenden Haushaltsjahr ein Mittelaufruf aus dem Landeshaushalt erfolgt, die Landesregierung das – in Tüttelchen – mal eben regeln kann. Mal eben, das hieß aber bei Ihnen bis zur Höhe von 136,4 Millionen Euro Titel oder Verpflichtungsermächtigungen sowie erforderliche Haushaltsvermerke einrichten, umsetzen oder ändern, in zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen einwilligen und vor allen Dingen die Gegenfinanzierung sicherstellen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine sehr weitgehende Ermächtigung.

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Peter Lehnert

Kollegin Raudies, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Koch?

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Tobias Koch CDU

So gut der SPD-Antrag ist – deswegen stimmen wir auch gerne zu; den Vorbehalt des Finanzausschusses nehmen wir gern im Rahmen der Ermächtigung auf –, so sehr möchte ich doch dem entgegentreten, dass es hier ein vergleichbarer, ähnlicher Fall ist wie bei der Ermächtigung, die vom Landesverfassungsgericht beanstandet wurde. Sie haben es selber gerade noch einmal zitiert. Die beanstandete Ermächtigung war sehr umfassend: neue Haushaltstitel einrichten im Rahmen des Notkredites für alle denkbaren Zwecke. Hier haben wir den konkreten Fall – das wird es auch in Zukunft immer wieder geben –, dass in einem Haushalt die Landesregierung ermächtigt wird, bestimmte, genau vom Parlament bezifferte Ausgaben für einen ganz bestimmten Zweck zu tätigen. Insofern sollten wir aufpassen, dass wir das Gerichtsurteil auch nicht überinterpretieren. Ohne solche Ermächtigungen werden wir wahrscheinlich auch zukünftig keine Haushalte aufstellen, weil es immer mal wieder Fälle geben wird, bei denen wir sagen: Für einen bestimmten Zweck, weil die Uni Kiel Exzellenz-Uni wird oder so, gibt es eine Ermächtigung im Haushalt, im Zweifelsfall zusätzliches Geld auszugeben, wenn dieser Fall eintritt. Das ist nicht vom Gericht beanstandet worden. Deshalb lege ich auf diesen Unterschied Wert.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Klarstellung und die Richtigstellung. In meinem Manuskript steht „so eine ähnliche Pauschalermächtigung“. Ich glaube, das habe ich auch gesagt und versucht zu erklä- (Beate Raudies) ren, dass für mich das große Problem an dieser Pauschalermächtigung oder an dieser Ermächtigung ist, dass die Gegenfinanzierung von 136,4 Millionen Euro durch die Landesregierung gesichert werden soll und nicht durch den Haushaltsgesetzgeber. Das ist für mich sehr weitgehend, und das ist auch der Punkt, der mich am meisten an dieser Ermächtigung stört. (Beifall SPD und FDP) Alles ohne Beteiligung des Parlaments, so war es vorgesehen. Aber ich habe mich sehr gefreut, dass die Koalitionsfraktionen Zustimmung zu dem Antrag signalisiert haben. Deshalb kann ich mir hier den Hinweis auf Northvolt und die Wandelanleihe sparen. Ich freue mich, dass das finanzpolitische Vertrauen, das wir in die Landesregierung setzen, nicht grenzenlos ist, sondern dass wir künftig gemeinsam im Finanzausschuss darauf achten, dass das Geld gut ausgegeben wird. Die Mittelfreigabe muss durch den Finanzausschuss erfolgen. Nach meinem Verständnis, liebe Kollegin Krämer, gehört dazu auch die Gegenfinanzierung. Deshalb finde ich Ihren Antrag zu weitgehend, und wir werden uns dabei enthalten. Als Beispiel, wo das gut funktioniert hat, möchte ich die Sitzung des Finanzausschusses im November 2024 nennen. Wir haben über die Auszahlung des Landesanteils an der TCTF-Förderung beraten und sind nach der Beratung im Ausschuss zu einem anderen Ergebnis als die Landesregierung gekommen; die Mittel wurden nicht ausgezahlt. Wenn das nicht ein guter Grund für den Vorbehalt des Finanzausschusses ist, dann weiß ich auch nicht weiter. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer. – Bitte schön.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Zum Haushaltsentwurf 2025 haben wir Freie Demokraten zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie eine solide, verfassungskonforme Haushaltspolitik ohne die Inanspruchnahme von Notkrediten aussehen kann. Diese wurden durch den Kollegen Plambeck im Ausschuss, als – ich zitiere – „unseriös“ bezeichnet und vom Kollegen Koch in der Plenardebatte als – na? – „Scheinlösung“ abgetan. (Tobias Koch [CDU]: Sehr gut!) Ich finde es schön, dass ich Ideenvorgeber für Ihren nun zu tätigen Nachtragshaushalt war. Die Ministerin hat schon gezeigt, dass sie viele meiner Vorschläge auch im zweiten Nachtragshaushalt umsetzen will. – Schade, Opposition wirkt leider ein wenig später. Wir hätten uns das alles ersparen können. Hören Sie das nächste Mal gleich auf uns; dann schaffen Sie es auch, verfassungskonforme Haushalte hinzubekommen! (Beifall FDP) Aber ich freue mich, dass zumindest jetzt die Kollegen von der CDU zum Teil eines Besseren belehrt worden sind. Es ging eben doch, aber leider – das ist traurig – nur auf Druck des Verfassungsgerichtsurteils. Die Kollegin Raudies sagte es: Diesen Nachtragshaushalt haben wir heute auch nur, weil wir erneut mit dem Gang vor das Verfassungsgericht gedroht haben. Das sollte man nicht vergessen. Es ist offensichtlich, dass die Notkredite im Haushalt 2025 einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung ebenso wenig standhalten würden wie die im Jahr 2024 und genauso auch die im Jahr 2023. (Beifall FDP) Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Parlament und Regierung rechtswidrige, gar verfassungswidrige Zustände schnellstmöglich beseitigen. Dies hinauszuzögern, bis ein Rettungsanker der Bundesregierung kommt, wie von der Landesregierung ursprünglich geplant war, darf nicht die Lösung sein. Es ist daher ein Lichtblick, dass die Ministerin am Ende der Plenardebatte im Mai 2025 nach unserer scharfen Kritik zugesagt hat, die Notkredite 2025 noch einmal isoliert zu betrachten und einen zügigen ersten Nachtrag zu prüfen. Fassungslos waren wir allerdings, dass bei der Einbringung des Nachtrags im Ausschuss kein Wort über die Verfassungswidrigkeit der Notkredite in 2025 verloren wurde. Auf Nachfrage wiederholte die Ministerin nur, was sie damals schon sagte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredites 2025 stelle sich nicht. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Erst wenn alternative Verschuldungsmöglichkeiten bestünden, müsse man sich gegebenenfalls über eine Verfassungswidrigkeit Gedanken machen, weil dann die finanzielle Notlage nicht mehr da gewesen wäre. Da haben wir uns wohl im Mai-Plenum über die Einsicht etwas zu früh gefreut. Aber so scheint das mit der Verantwortung in dieser Landesregierung auszusehen: Fehler werden nicht einmal eingestan-6994 Schleswig-Holsteinischer (Annabell Krämer) den. Aber eine anständige Fehlerkultur würde uns hier gut zu Gesicht stehen. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) – Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Nein, Frau Ministerin, Ihr Haushalt 2025 ist wie die Jahre zuvor verfassungswidrig. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Landesverfassungsgericht ganz explizit die Maßnahmen beanstandet hat, weil sie nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu den Maßnahmen stünden, die im Jahr 2025 über Notkredite finanziert werden sollten. Ich mache es einmal mantramäßig, denn ich habe Ihnen jahrelang erzählen müssen, dass Sie hier verfassungswidrig unterwegs sind. Ich gebe nicht auf, dass Sie das irgendwann einmal kapieren. Deshalb zitiere ich erneut aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, Randnummer 187: „Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen, wie auch diejenigen Maßnahmen, die auf den Ukrainekrieg als auslösendes Krisenereignis gestützt werden und die Investitionen oder Unterstützungen“ – Obacht! – „bestimmter Wirtschaftsbereiche bezwecken, zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich – mit entsprechendem Abstand zum auslösenden Krisenereignis – zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat.“ – Zitat Ende. „Die nach den oben dargelegten“ – das Zitat ist doch noch nicht zu Ende, geht noch weiter – „Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhanges zur Notlage liegt insofern nicht vor.“ – Jetzt Zitat Ende. – Das können Sie nun wirklich eins zu eins auf den Haushalt 2025 übertragen. Dass diese Tatsache von der – ich muss noch sagen: beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheint ein kleiner Lernaufwuchs stattgefunden zu haben – Finanzministerin und von der CDU-Fraktion immer noch negiert wird, grenzt – ehrlich gesagt – an Ignoranz. Es bringt auch nichts, sich argumentativ hinter dem Gesamtdeckungsprinzip zu verstecken, denn der Haushalt wird nicht vom Jahresende her gedacht. Ich komme jetzt noch einmal auf den Inhalt des Nachtrags zu sprechen. Die Umfinanzierung der Notkreditmittel ist richtig und überfällig. Dass dafür zu viel eingeplante Versorgungsbezüge und Zinszahlungen herangezogen werden, ist für uns auch in Ordnung, auch wenn wir es schön gefunden hätten – das müssen wir ehrlich sagen –, mit den zu viel angesetzten Versorgungsbezügen den Versorgungsfonds wieder zu füllen. Denn dieser ist für uns Freie Demokraten weiterhin sinnvoll und wichtig. Die geplanten Entnahmen im Jahr 2026 zur Deckung Ihrer konsumtiven Wünsche verurteilen wir aufs Allerschärfste. Wie tituliert die Bild-Zeitung heute? Ich zitiere: „Bundesland plündert Rücklage für Babyboomer“ – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall FDP) Unfassbar ist der geplante Umgang mit den 136,4 Millionen Euro für die Northvolt-Förderung. Sie streichen den Ansatz aus dem Haushaltsplan, damit dieser nicht gegenfinanziert werden muss und lassen sich gleichzeitig eine Ermächtigung geben, diese Mittel bei Bedarf ohne Beteiligung des Parlaments oder ursprünglich sogar ohne Beteiligung des Finanzausschusses zur Auszahlung bringen zu können. Frau Ministerin, bei rund 136,4 Millionen Euro ist das Parlament aus unserer Sicht umfassend zu beteiligen, unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel bei Eigentumsübergang besteht! Das ist übrigens sehr strittig; es gibt eine Change-of-Control-Regel, die berücksichtigt ist. Es muss dem Parlament obliegen, wie eine Auszahlung in dieser Höhe gedeckt wird. Wir beantragen weiterhin die Streichung der Ermächtigungspassage im Haushaltsgesetz. – Kollegin Raudies, das geht mir nicht weit genug, denn es kann auch sein, dass es nicht rechtlich verpflichtend, aber von der Regierung politisch gewünscht ist. Und dann? Vielleicht wollen wir bei einem Eigentumsübergang, wenn wir es nicht müssen, die Mittel nicht freigeben, weil wir genug investiert haben. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ich warne nur. (Annabell Krämer) Richtig wäre in diesem Fall ein zweiter Nachtragshaushalt und zu überlegen, ob wir die Mittel überhaupt zur Verfügung stellen wollen, wenn es nicht verpflichtend ist. So viel Demut angesichts dessen, was an Geld versenkt wurde, würde uns gut zu Gesicht stehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Christian Dirschauer das Wort. – Bitte schön.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 legt die Landesregierung eine notwendige Minimalkorrektur – die Ministerin sprach selbst von minimalinvasiv – des laufenden Haushalts vor, und zwar nicht aus Eigenantrieb oder um neue Projekte aufzumachen, sondern weil das aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts notwendig wurde. Es werden keine neuen Ausgaben geplant, sondern es geht um Ordnung, um Klarheit und um eine verfassungsrechtlich gebotene Reaktion. Dementsprechend können und werden wir vom SSW diesen Nachtragshaushalt in seiner Grundlinie mittragen. Schauen wir uns kurz die Details an: SchleswigHolstein wird in diesem Jahr nun doch auf die bislang eingeplanten Notkredite in Höhe von rund 271 Millionen Euro verzichten können. Diese Notkredite werden nicht mehr benötigt und können folglich gestrichen werden. Das ist ein konsequenter Schritt, der allerdings erst als Reaktion auf das Landesverfassungsgerichtsurteil gegangen wird. Dennoch ist es ein richtiger Schritt, der haushaltsrechtlich korrekt vollzogen werden muss. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Zudem werden mit dem Nachtragshaushalt Einsparungen im Bereich der Versorgungsausgaben bei den Beamtinnen und Beamten sowie bei den Zinsänderungsrisiken vorgenommen. Einen weiteren Hauptpunkt stellen – wir haben es gehört – die zurückgestellten Northvolt-Fördermittel in Höhe von rund 136 Millionen Euro dar. Der Hintergrund ist, dass die Förderzusage zwar weiterhin besteht, aber derzeit nicht absehbar ist, ob und wann die Voraussetzungen für eine Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Sollte ein Mittelabruf dennoch in diesem Jahr zustande kommen, dann braucht es dafür vorsorglich eine neue Auszahlungsgrundlage. Hierzu haben wir nun zwei Vorschläge vorliegen. Die Landesregierung bringt in ihrem Entwurf eine neue Ermächtigungsgrundlage im Haushaltsgesetz aus, um die Mittel bei Bedarf bereitstellen zu können. Der vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der offensichtlich mehrheitsfähig ist, möchte die Freigabe dieser Mittel an eine Zustimmung des Finanzausschusses knüpfen. Diesen Antrag können wir als SSW nur unterstützen, denn dies ist schlicht ein Gebot parlamentarischer Verantwortung. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier immerhin über Landesmittel in Höhe von bis zu 136 Millionen Euro. Bei einem solchen Betrag muss uns allen klar sein, dass das Parlament, das Haushaltsgesetzgeber ist und hier durch den Finanzausschuss vertreten wird, mitzureden hat. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Der vorliegende Nachtragshaushalt vollzieht somit, wie gesagt, haushaltsrechtlich notwendig gewordene Anpassungen. Er leistet jedoch keine neue haushaltspolitische Weichenstellung für die Zukunft. Die wirklich wegweisenden Entscheidungen insbesondere mit Blick auf Konsolidierung, soziale Gerechtigkeit und Zukunftsinvestitionen stehen erst zum Herbst mit einem weiteren Nachtragshaushalt bevor, sobald alle aktuell diskutierten bundesgesetzlichen Voraussetzungen geregelt sind; ebenso wie im Hinblick auf den Haushaltsentwurf 2026. Als Parlament müssen und werden wir dann sehr genau hinschauen. Ich möchte daher einen Appell an uns alle richten. Wir beraten im Herbst erneut über einen Nachtragshaushalt sowie über den Haushaltsentwurf 2026. Das dürfen keine sozial kalten Haushalte werden. Haushaltskonsolidierung, ja – aber bitte mit Maß und mit Menschlichkeit. Wir brauchen gewisse Spielräume für sozialpolitische Maßnahmen, für Bildung, für Kultur und für Teilhabe. Wir brauchen eine klare Linie bei Investitionen in die Zukunft, aber mit parlamentarischer Kontrolle und Transparenz. In diesem Sinne: Zustimmung des SSW zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025 gerne inklusive des Änderungsantrags der SPD. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6996 Schleswig-Holsteinischer

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

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Peter Lehnert

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung in Vertretung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP hat in ihrem Antrag um einen Bericht zum Umsetzungsstand des neuen Kitagesetzes und zu den Ergebnissen der Dialogveranstaltungen gebeten. Dieser Bitte kommt die Landesregierung gerne nach. (Minister Tobias Goldschmidt) Zunächst möchte ich auf die Gesetzesänderungen zum Kitagesetz eingehen, die heute ebenfalls Teil der Debatte sind. Erstens. Die Kreise und kreisfreien Städte bekommen künftig 40 Millionen Euro mehr durch eine höhere Refinanzierung beim Personalbudget. Damit reagieren wir auf die Kritik an der Kürzung der Refinanzierung bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf 95 Prozent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das möchte ich aber sehen!) Zu Jahresbeginn mussten die Träger die Personaldaten erstmalig in die Kita-Datenbank eingeben. Eine Betrachtung der besetzten Stellen zeigt, dass nur 93 Prozent der Stellen mit pädagogischen Kräften besetzt sind. Anders sieht es bei der Budgetauslastung, bei den tatsächlichen Kosten aus. Da liegen wir bei über 95 Prozent. Die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Landesverbänden darauf geeinigt, das Personalbudget in zwei Stufen anzupassen; in einem ersten Schritt zum 1. August 2025 – also in einer Woche – auf 96 Prozent und zum Jahreswechsel auf 97,5 Prozent. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde nun von den Koalitionsparteien eingebracht. Konkret bedeutet das ab 2026 jährlich die bereits erwähnten 40 Millionen Euro mehr für die Kitafinanzierung. Die FDP möchte mit einem Antrag jetzt auch die Vertretungsstunden erhöhen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings würde das noch einmal 21,8 Millionen Euro kosten. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag wäre erforderlich. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Konkretisierung zum Neubauzuschlag und zur Kernsanierung. Hier gibt es einen Nachsteuerungsbedarf. Laut Evaluation des Kitagesetzes im vergangenen Jahr war davon auszugehen, dass 26 Prozent der Kitas in den vergangenen 25 Jahren entweder umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten vorgenommen haben oder neu gebaut wurden und damit Anspruch auf den Neubauzuschlag hätten. Aktuell wird der Zuschlag von rund 70 Prozent der Kitas beantragt. Gemeinsam mit den Kommunen hat sich das Sozialministerium jetzt auf Maßnahmen geeinigt, um zu ermitteln, ob diese Differenz der Realität entspricht oder ob aufgrund von Unklarheiten Ungenauigkeiten entstanden sind. So wird beispielsweise konkreter ausgeführt, welche Aspekte unter den Neubauzuschlag fallen und welche eben nicht. Ziel ist es, dass fehlerhafte Eintragungen entdeckt und anschließend in der Kita-Datenbank korrigiert werden. Ende 2026 wird die Refinanzierung des Neubauzuschlags im Rahmen des Monitorings überprüft. Der dritte wichtige Punkt in der Novelle ist die Einigung bei den Tarifverhandlungen. Diese müssen ins Gesetz einfließen. Das Land steht hier erneut zu seiner Verantwortung, übernimmt schnellstmöglich den Tarifabschluss im TVöD und schafft somit Handlungssicherheit für Standortgemeinden und Kitas. Viertens gibt es klarstellende Änderungen und redaktionelle Korrekturen und fünftens eine Veränderung bei der Sachaufwandspauschale bei den Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus hat der SSW einen Antrag eingereicht, der eine Ausnahme für das Personal an dänischen Kitas vorsieht. Dort sind häufig Personen ohne pädagogische Ausbildung als Zweitkräfte eingestellt und werden berufsbegleitend fortgebildet. Eine Nachqualifizierung dieser Zweitkräfte konnte noch nicht so weit umgesetzt werden, wie es ursprünglich geplant und wünschenswert war. Ein gleichmäßiger Standard bei der Qualifikation der Fachkräfte in den Kitas ist uns als Landesregierung wichtig. Das Sozialministerium hat sich mit den dänischen Schulvereinen auf einen Fahrplan verständigt, in welchem Zeitraum Personal nachqualifiziert wird. Dies wird nun in einem von allen unterzeichneten LOI festgehalten. Jetzt zu dem gewünschten Bericht zu den Dialogveranstaltungen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Anstellungsschlüssel mit dem neuen Personalbudget. Die neu gewonnene Flexibilität wird zumeist grundsätzlich positiv bewertet, denn die Handlungsspielräume erleichtern die Organisation im Kitaalltag und den Personaleinsatz vor Ort. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten, wie nun mit dieser neuen Flexibilität und Verantwortung umzugehen ist. Hier können durch den Austausch bei den Veranstaltungen und durch zusätzliche Infomaterialien viele Fragen ausgeräumt werden. Ein weiteres Thema sind die Finanzierungsvereinbarungen. Es ist immer noch nicht überall klar, dass die Kitaträger ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ein ausgeschöpftes Personalbudget haben, dass sie also die Anstellung der entsprechenden Betreuungskräfte zu 100 Prozent finanziert bekommen. Das war und das ist der Landesregierung sehr wichtig. 6998 Schleswig-Holsteinischer (Minister Tobias Goldschmidt) Beim Termin mit den Kindertagespflegepersonen ging es insbesondere um die Frage, wie die Betreuung auch bei Ausfall der Tagespflegepersonen weiter finanziert wird. Die aktuelle Regelung wurde in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der Kindertagespflege entwickelt. Nichtsdestotrotz sind die praktischen Erfahrungen wichtig, und das Sozialministerium ist und bleibt weiter offen für Rückmeldungen. Aus diesem Grund gibt es weiterhin das Fachgremium und das Monitoring. Dort wird mit den Beteiligten über Verbesserungsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile von anderen Modellen in diesem Bereich beraten. Damit komme ich jetzt zum zweiten Teil des Berichts und den Aspekten bei der Umsetzung des neuen Kitagesetzes, auf die ich noch nicht eingegangen bin. Zu den Ausfallzeiten der Betreuungskräfte und den Auswirkungen des Anstellungsschlüssels: Die Entwicklung der Ausfallzeiten ist ein wesentlicher Punkt im Monitoring. Dies wird aktuell in enger Abstimmung mit dem Fachgremium entwickelt. Der Landesregierung ist es wichtig, dass wir auch zu den Umsetzungsfragen im engen Austausch mit den Beteiligten stehen. Dabei stellt die Regelung zur Mindestanwesenheit in Kitas eine besondere Herausforderung dar. Hierzu hat das Land Fachinformationen versendet und zu einem Termin eingeladen, um offene Fragen zu klären. Zum Thema außerplanmäßige Schließungen. Die Neuprogrammierung, über die entsprechende Meldungen in der Kita-Datenbank erfasst werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Bis dahin gibt es für die Eintragung in der Kita-Datenbank eine Behelfslösung, mit der die Träger ihrer Pflicht zur Meldung außerplanmäßiger Schließtage nachkommen. Die landesweite Auswertung zu allen 1.855 Kitas war in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Alternativ haben wir mit einer Stichprobe von zehn Prozent aller Kitas gearbeitet. Sie zeigt folgendes Bild: 127 Kitas haben keinen Bogen zur Meldung von außerplanmäßigen Schließzeiten in der Kita-Datenbank hinterlegt. Für die übrigen 58 Kitas zeigt sich, dass es im April 2025 vereinzelt zu Einschränkungen im Regelbetrieb kam, sowohl in Form von vollständigen Gruppenschließungen als auch durch eine zeitlich begrenzte Anpassung der Öffnungszeiten. Meine Damen und Herren, ein halbes Jahr, nachdem die Kernelemente eines Gesetzes grundlegend geändert worden sind, kann man mit Sicherheit erste Tendenzen erkennen, aber keine abschließende Bewertung vornehmen. Der Beteiligungsprozess hat sich bewährt. Er soll fortgeführt und es soll zudem die Expertise des Fachgremiums genutzt werden, um das Kitasystem weiterzuentwickeln. Denn klar ist: Gute Kitas sind kein Selbstläufer. Sie brauchen Verlässlichkeit, Engagement und eine Politik, die zuhört und handelt. Die heute vorliegende kleine Novelle ist ein wichtiger Schritt dabei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Der Minister hat die vorgesehene Redezeit der Landesregierung um drei Minuten erweitert. Sie steht dann theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung. Zunächst hat das Wort für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank an das Sozialministerium für die Erstellung der Formulierungshilfe und für den Bericht, den Sie eben gehalten haben. Noch einmal herzliche Grüße an die Ministerin, die vielleicht heute am Apparat zu Hause zuhört oder zusieht. Es wird oft gefragt: Warum ein Fraktionsgesetz, und warum schon wieder eine Änderung des Gesetzes? Das hat sehr viel mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes als Orientierungstarifvertrag zu tun. Dieser Tarifvertrag sollte aus Sicht der Betroffenen so zügig wie möglich übernommen und umgesetzt werden. Die Mehrkosten sind systemgemäß vom Land und den Wohnortgemeinden zu tragen. Ansonsten käme es systemwidrig zu einer Vorfinanzierung der Mehrkosten durch Standortgemeinden und Einrichtungsträger. Aus diesem wichtigen Grund ist die Kita-Gesetzgebung nun zeitnah und zügig anzupassen. Mit einem Fraktionsgesetz ist das relativ schnell möglich. Deswegen ein solches Gesetz. Hier tut sich die Frage nach einem Automatismus zur Tarifübernahme auf. Es wäre zwar aus meiner Sicht ganz praktisch, jedoch sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die Mehrkosten können einer Haushaltsvorfestlegung gleichkommen, was in das Haushaltsrecht des Landtages eingreifen würde. Das, so sagen Juristinnen und Juristen und Finanzer, wäre nicht verfassungsgemäß. Wenn man schon eine Gesetzesänderung vornehmen muss, bietet es sich an, weitere kleine Änderungen vorzunehmen, zum Beispiel die Korrektur (Katja Rathje-Hoffmann) unbeabsichtigter, offenkundiger Fehler im redaktionellen Bereich. Besonders erwähnen möchte ich hier die aufgetretenen Fehler bei der Gastkindfinanzierung. Gastkinder, die aus unterschiedlichen Gründen niedrigschwellig auf zeitweise unbelegten Plätzen betreut werden, sollen für die Refinanzierung außer Betracht gelassen werden. Aufgrund eines Versehens ist gleichwohl die Zahlung eines Refinanzierungsbeitrages durch das Land vorgesehen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die zu hohen Anrechnungen von Verwaltungskräften auf das Personalbudget. Änderungen sind auch notwendig beim fehlenden Verweis in der Formel zur Berechnung der Leitungsfreistellung im Personalbudget. Hier war die Berechnungsformel fehlerhaft. Zudem hat sich in der Berechnung der Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege ein Fehler eingeschlichen, sodass diese für die Kindertagespflegeperson zu niedrig ausfällt. In § 22 Kitagesetz gibt es eine Verschiebung der Schließtagregelung für Horte zum 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026. Das bedeutet, dass die bundesgesetzliche Regelung zu Schließtagen außerhalb der Ferien umgesetzt wird. Besonders erwähnen möchte ich den Änderungsantrag des SSW. Hier geht man auf die besondere Situation der Kitas der dänischen Minderheit ein.

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Peter Lehnert

Kollegin Katja Rathje-Hoffmann, darf ich fragen, ob Sie der Kollegin Schiebe eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung genehmigen?

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Ach, klar. Ich hoffe, dass die Zeit dann auch angehalten wird, aber so viel bin ich nicht drüber.

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Sophia Schiebe SPD

Vielen herzlichen Dank. Sie haben gerade noch einmal aufgezählt, wo Sie überall Veränderungen vornehmen. Innerhalb der letzten Stunde sind uns zwei neue Fassungen Ihrer Änderungsanträge vorgelegt worden. Mich würde interessieren, über welche wir abstimmen und wo die Unterschiede zwischen der zweiten und dritten Fassung sind? – Wir stimmen die jüngste ab, und das ist die dritte Version. Das tut mir leid, aber es haben sich kleine Fehler eingeschlichen. Ich weiß nicht, wie, das kann ich nicht sagen. Es waren Rechtschreibfehler oder redaktionelle Fehler, nichts Schlimmes. (Birte Pauls [SPD]: Das haben Sie schon mal gesagt!) – Das habe ich schon mal gesagt. Ja, so was kommt doch öfter vor, Frau Pauls, das ist leider normal. Ich fange noch einmal an: Besonders loben möchte ich an dieser Stelle die Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Landesverbänden zur Refinanzierung des Personalbudgets zum 1. August 2025 auf 96 Prozent und zum 1. Januar 2026 auf 97,5 Prozent sowie zum korrigierten Neubauzuschlag durch das Land und die Verbesserung in der Kita-Datenbank. Die Datenbank ist jetzt ermächtigt worden, Dinge zu regeln, die sie vorher nicht regeln konnte. Ich kann das gar nicht genau erklären. Das ist ein bisschen schwierig und technisch. (Beate Raudies [SPD]: Aber gut, dass wir dann darüber abstimmen können!) – Ja, das kann ich jetzt nicht erklären. Es sind Möglichkeiten geschaffen worden, dass die Träger eintragen können, was in der Kita-Datenbank steht. Insofern ist das eine wirkliche Erleichterung und ein Gewinn. Nun komme ich zum Schluss kurz zum gewünschten Bericht zur Umsetzung der vorigen Kita-Gesetzesänderung und den landesweiten Dialogveranstaltungen: Es gab einen guten und positiven Fachaustausch unter Fachleuten. Schwerpunkte waren die Umsetzung des Anstellungsschlüssels, die Verwendung des Personalbudgets sowie Fragen zu mehr Eigenverantwortung, zur Finanzierungsvereinbarung, zum Monitoring im kommenden Jahr, zu Schließzeiten und natürlich zur Kita-Datenbank. Laut den Beteiligten war diese Veranstaltungsreihe ein voller Erfolg mit großer Resonanz. So etwas sollte fortgeführt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP und Martin Habersaat [SPD])

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Peter Lehnert

Jetzt erteile ich zu b) dem Kollegen Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Berichterstattung. Ich will mich zunächst kurz auf den von Ihnen gegebenen mündlichen Bericht beziehen und dabei etwas aufnehmen, das der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion heute Morgen bei der Debatte zum Ganztag ausgeführt hat. 7000 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Heiner Garg) Er sprach im Zusammenhang mit der Kitareform aus der letzten Legislaturperiode und dem damals verankerten Fachkraft-Kind-Schlüssel von einem Fehler, den man jetzt korrigiert habe. Man müsse aus Fehlern lernen. Ich finde grundsätzlich auch; es ist immer sehr klug, aus Fehlern zu lernen. Allerdings gehen da die Beurteilung und die Bewertung diametral auseinander. Ich halte den festen Fachkraft-Kind-Schlüssel nach wie vor nicht für einen Fehler, sondern für einen sehr klugen Kernbaustein der ursprünglichen Kitareform, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich fand nämlich das Signal an die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch an die Eltern, richtig, dass wir die Arbeitsbedingungen verbessern. Wenn Sie sich die Jahre 2022 bis 2024 anschauen, stellen Sie fest: Es hat mit einer Ausnahme genau eine Handvoll Ausnahmeanträge gegeben. Wenn wir die kreisfreie Stadt Kiel rausnehmen, hat es eine Handvoll Ausnahmegenehmigungen beziehungsweise Anträge auf Ausnahmen vom Fachkraft-Kind-Schlüssel gegeben. Das nahm von Jahr zu Jahr ab. Das heißt, der Fachkraft-Kind-Schlüssel fing an zu wirken, und nachdem er zu wirken begonnen hat, haben Sie sich für den Anstellungsschlüssel entschieden. Das finde ich nach wie vor falsch. (Beifall FDP und SPD) Man könnte natürlich jetzt sagen, die Opposition stellt einen Berichtsantrag – fürs letzte Plenum sollte der schon sein –, und wenige Tage später korrigiert die Landesregierung einen Fehler, auf den wir sie bereits im Dezember hingewiesen haben, nämlich dass das Personalbudget von 95 Prozent nicht ausreichend ist. Ich finde es richtig – das will ich sehr deutlich sagen – und begrüße es ausdrücklich, dass Sie davon Abstand nehmen und dass Sie das Personalkostenbudget jetzt bis 2027 auf 97,5 Prozent erhöhen. Vor diesem Hintergrund will ich erklären, warum der weitere Verlauf meines Debattenbeitrages ist, wie er sein wird: Man kann da aus zweierlei Perspektiven herangehen. Herr Minister, mit der letzten großen Reform, wie Sie sie genannt haben, also der Reform der Reform, haben Sie sich aus meiner Sicht ein Stück weit von dem verabschiedet – also die Landesregierung, nicht Sie persönlich –, was Jamaika in der vergangenen Legislaturperiode installiert hat. (Beifall FDP und SPD) Das halte ich genauso wie meine Fraktion nach wie vor für falsch. (Beifall FDP) Das können wir im Moment nicht ändern, das werden wir im Moment nicht ändern. Vor dem Hintergrund will ich sehr deutlich sagen, dass mit der heute vorgelegten Änderung – in welcher Fassung auch immer – eine pragmatische und richtige Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf nachvollzogen wird. – Ich frage dann nachher mal bei den Kolleginnen und Kollegen ab, ob jemand noch einen Überblick hat, über welche Fassung wir eigentlich an der Stelle reden. Nichtsdestotrotz will ich deutlich sagen: Ich finde es richtig, dass Sie mit dem Entwurf das Personalkostenbudget von 95 auf 97,5 Prozent erhöhen, womit Sie die Tarifabschlüsse nachvollziehen und die Ausnahmeregelung für die Qualifikation der Menschen, die in den Kitas der dänischen Minderheit arbeiten, verlängern. Meine Fraktion findet auch richtig, dass Verbesserungen für die Kindertagespflege mit diesem Gesetzentwurf verabschiedet werden sollen. Was ich schwierig finde, ist, dass Sie ein Fachgremium haben, das Sie mit der Vorgehensweise ehrlicherweise ein Stück weit aushebeln beziehungsweise zumindest nicht so berücksichtigen, wie man es eigentlich berücksichtigen sollte. Ich will das gleich erläutern. Als die Kollegin Pauls in einer Sozialausschusssitzung vor einigen Wochen fragte, ob da noch etwas zur Kita kommt, wurde uns gesagt: Ja, wir vollziehen die Tarifabschlüsse nach; außerdem gibt es noch ein paar redaktionelle Änderungen. Wir wissen heute, es waren mehr als nur ein paar redaktionelle Änderungen. Mein Wunsch, meine Anregung, meine Bitte wäre: Wenn es uns nicht gelingt, Tarifabschlüsse anders nachzuvollziehen als mit der Änderung des Kitagesetzes, wenn wir also keinen schlauen Automatismus entwickeln – entweder die Opposition oder Ihnen fällt ausnahmsweise einmal etwas ein –, (Lachen SPD) dann lassen Sie uns die Tarifabschlüsse bitte in Zukunft – beispielsweise nächstes Jahr, wenn es wieder Tarifabschlüsse gibt – nachvollziehen – Punkt. Alles, was substanziell inhaltlich ist, macht man danach, weil das einfach transparenter und fairer beispielsweise gegenüber dem Fachgremium ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz haben wir uns nach reichlicher Überlegung und (Dr. Heiner Garg) intensiver Diskussion in unserer Fraktion dazu entschieden, die heute vorgelegten Änderungen mitzumachen. Ich bedanke mich auch noch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, dass sie es geschafft haben, dass die Änderungsanträge, die beim letzten Mal noch mündlich kamen, verschriftlicht wurden. Fehler können immer und überall passieren, insbesondere bei einer so komplexen Materie wie der Kitareform. Ich sage es noch einmal, denn ich meine es wirklich ernst: Manche Dinge kann man sich ersparen, wenn man mit etwas mehr Vorlauf und Transparenz in der Kommunikation deutlich macht, was man eigentlich tatsächlich ändern will. In diesem Sinne: Wir werden zustimmen. Wir bleiben aber dabei: Der Grundgedanke der Kitareform, nämlich Eltern zu entlasten und gleichzeitig die Qualität zu verbessern, ist zumindest an der Säule, die Qualität zu verbessern, aus unserer Sicht extrem erodiert. Das halten wir nach wie vor für einen großen Fehler, den wir bitter bezahlen werden. (Beifall FDP und SPD)

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Peter Lehnert

Bevor wir jetzt in der Rednerliste fortfahren, teile ich Ihnen mit, dass heute der Tagesordnungspunkt 12, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein, nicht mehr aufgerufen wird. Ich erteile nun für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort der Kollegin Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bedanke mich ganz herzlich für den Bericht des Ministeriums. Wenn ich meinen vierjährigen Sohn anschaue und die Kinder in seiner Kita, dann sehe ich, wie die Zukunft heranwächst. Das geht vielen von uns so. Wir müssen dafür sorgen, dass das eine gute Zukunft wird, die vor unseren Kindern liegt, mit guten Rahmenbedingungen. All die Drei‑, Vier- und Fünfjährigen von heute werden unser Land einmal tragen. Und solange unsere Kinder klein sind, müssen wir sie tragen, sie sehen, ihre Bedürfnisse sehen – als Eltern, aber auch als Staat. Eltern und Kinder brauchen eine gute und verlässliche frühkindliche Bildung, auch unter den erschwerten Bedingungen des Fachkräftemangels. Das war und ist unsere große Zielsetzung mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes zum 1. Januar 2025. Wir werden stetig überprüfen, ob diese Ziele erreicht werden. Fachkräfte wünschen sich Anerkennung – zu Recht –, angemessene Bezahlung und positive Arbeitsbedingungen. Das ist auch auf der Dialogveranstaltung in Flensburg im Frühjahr deutlich geworden, an der ich teilgenommen habe. Träger brauchen dafür Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung. Kommunen wie auch wir als Land müssen es schaffen, die Kosten hierfür gemeinsam zu stemmen. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen von CDU und Grünen, aber auch dem SSW setzen wir genau hier an. Erstens. Wir setzen den neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zeitnah um, sodass es ab August kein Grund mehr für einen Träger geben kann, die erhöhten Löhne an die Beschäftigten nicht auszuzahlen. Auch die Kindertagespflege nehmen wir hierbei mit. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Wir setzen die Einigung von Land und kommunalen Landesverbänden aus dem Juni zur Refinanzierung der Personalkosten und zum Neubauzuschlag um und erhöhen die Kostenerstattung über das SQKM für die Kreise und kreisfreien Städte von derzeit 95 Prozent auf 96 Prozent ab August 2025 und im nächsten Schritt dann auf 97,5 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Damit erhalten die Kommunen in diesem Jahr über 6 Millionen Euro zusätzlich für die Kitafinanzierung und dann ab 2026 insgesamt 40 Millionen Euro zusätzlich an jährlichen Refinanzierungsmitteln aus dem SQKM, zusätzliche Mittel, die direkt in die Kitas fließen können. Warum tun wir das? – Weil die Betrachtung der derzeit besetzten Stellen über die Kita-Datenbank bereits zeigt, dass zwar nur 93 Prozent der Stellen mit pädagogischen Fachkräften besetzt sind, also unter 95 Prozent, wir aber bei der Auslastung im Personalbudget derzeit bei über 95 Prozent liegen. Das bedeutet zum einen, die neue Möglichkeit, bei Fachkräftemangel zusätzliche unterstützende Kräfte einzusetzen, wird genutzt. Aber das bedeutet zum anderen, dass das Fachpersonal durchschnittlich über eine höhere Qualifikation verfügt als bisher 7002 Schleswig-Holsteinischer (Catharina Johanna Nies) angenommen. Diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken wir nun ab. In der Anhörung im Sozialausschuss haben die Kitaträger vorgetragen, dass nach wie vor nicht jede Kommune neue Finanzierungsvereinbarungen schließen will und in einigen Fällen auch nicht über die gesamte Standardqualität refinanziert werden soll. Da muss ich ganz klar sagen: Das funktioniert so natürlich nicht, denn dies ist landesgesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz besagt ausdrücklich eine Refinanzierungsstruktur basierend auf durchschnittlich berechneten Kostenfaktoren und Pauschalsätzen an die Kommunen, aber eine Kostenerstattung der individuellen, tatsächlichen Kitakosten durch die Standortgemeinden, dann an die jeweilige Kita beziehungsweise ihre Träger, um die Standardqualität dort anbieten zu können. Das gesetzlich vorgesehene Personalbudget dieser Standardqualität beinhaltet weiterhin die bisherigen zwei Fachkräfte pro Gruppe, die Leitungsfreistellung, Verfügungs- und Vertretungszeiten. Die kommunalen Landesverbände haben gegenüber dem Ministerium zugesagt, dass sie die Defizite der Kitas wie verabredet tragen, wenn die Finanzierungslücke geschlossen wird. Das ist nun der Fall, und ich bin froh, dass es eine Einigung zwischen Land und Kommunen gibt. Wir erwarten also, dass Standortgemeinden zu dieser Zusage stehen. Hierzu wird es ein entsprechendes Schreiben – so wurde es gerade schon angedeutet – seitens des Ministeriums geben. Drittens. Wir werden für die erhöhte Sachkostenpauschale der Kindertagespflege die Bedingungen ab 2026 anpassen, und wir werden klarstellen, dass Schlafräume in angemieteten Räumen von mehreren Kindertagespflegepersonen gemeinsam genutzt werden können. Viertens. Wir unterstützen den Änderungsantrag des SSW ausdrücklich, um die Punkte, die Land und Träger der dänischen Kitas in einem Letter of Intent miteinander verabredet haben, gesetzlich zu verankern. Wir schaffen also Rechtssicherheit für unsere dänischen Kitas durch eine neue Übergangsregelung bis 2029 zur Nachqualifizierung ihres Personals. Das ist besonders für Flensburg eine wichtige Änderung. Mit weiteren kleineren Änderungen erhöhen wir heute die Klarheit des Gesetzes. Das ist mir auch wichtig: Natürlich halten wir uns weitere Optimierungsmöglichkeiten offen. Frau Rathje-Hoffmann und mir war es sehr wichtig, mit der Novellierung ein dauerhaftes Monitoring im Gesetz zu verankern. Dieses steht noch aus und ist erstmalig für 2026 vorgesehen. Unsere Vorstellungen von guter und verlässlicher frühkindlicher Bildung werden leider nicht über Nacht Wirklichkeit, auch wenn wir das gerne so hätten. Es braucht Zeit, es braucht Geld, es braucht Geduld und kontinuierliche Anpassungen. Ich sage Ihnen zu: Wir bleiben dran. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg_innen! Es gibt politische Evergreens, die laufen einfach immer. Einer davon ist in Schleswig-Holstein ganz klar das Kindertagesförderungsgesetz. „Er läuft und läuft“ – aber nicht wirklich rund. Heute geht es erneut um Anpassung, diesmal vordergründig um die Tarifsteigerung. Aber in Wahrheit – das wissen wir alle – geht es um etwas anderes. Wir wissen, dass vieles in den Kitas derzeitig nicht funktioniert. Die Reform des letzten Jahres hat die Rahmenbedingungen in den Kitas nicht verbessert. Während wir hier über Formulierungen und Paragrafen sprechen, ringen draußen die Einrichtungen mit einer Realität, die mit dem Gesetz oft nicht viel zu tun hat. Dort im Morgenkreis, am Wickeltisch, im Bewegungsraum entscheidet sich jeden Tag aufs Neue, ob das, was wir hier beschließen, hilft oder einfach nur beschäftigt. Die Übernahme der Tarifsteigerung durch das Land mit dieser Gesetzesänderung ist richtig. Aber wir wissen alle: Das ist eine Selbstverständlichkeit. Tarifsteigerungen sind vorhersehbar Teil des Systems, und sie müssen automatisch, zügig und vollständig refinanziert werden. Und ja, es ist gut, dass es überhaupt refinanziert wird. Aber das Kindertagesförderungsgesetz finanziert das Personal nur bis Erfahrungsstufe 4. Wer darüber liegt, wer also lange im Beruf ist, wer junge Kolleg_innen anleitet, wer Stabilität ins Team bringt, wird für die Träger zum Kostenrisiko. Einrichtungen mit vielen erfahrenen Kräften haben also das Nachsehen. – Herzlichen Glückwunsch an die Kommunen und viel (Sophia Schiebe) Spaß beim Gegenrechnen einer weiteren freiwilligen Leistung. Was wir ebenfalls anerkennen: die Verbesserung in der Kindertagespflege. Nur hätte die Landesregierung das schon bei der vergangenen Reform reparieren können. Wir merken immer wieder, dass diese Erkenntnisse leider immer etwas reifen müssen. Wir dürfen aber nicht riskieren, dass Kindertagespflegepersonen ihren Job an den Nagel hängen. Daher muss das zukünftig einfach schneller passieren. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Klar ist aber auch: Kindertagespflege und Kitas hängen unmittelbar zusammen, und beides braucht verlässliche Strukturen. Genau diese Strukturen bröckeln. Gerade in den Kitas. Und ein Grund dafür? – Der Anstellungsschlüssel. Er sollte eigentlich für Verlässlichkeit sorgen, aber für viele Teams in den Kitas bedeutet er vor allem: Verwirrung, Überforderung und Unklarheit. Trotz ergänzender Hinweise seitens der Landesregierung ist in vielen Einrichtungen immer noch nicht klar, was die unterstützenden Kräfte eigentlich dürfen und wann und wie ich sie einsetzen darf. Das verunsichert die Teams und behindert die Zusammenarbeit im Alltag. Dann kommt die Mindestanwesenheit. Auch sie klingt auf dem Papier gut, aber sie wirkt genau dann, wenn es ohnehin schon eng ist, nämlich bei Ausfällen. Sobald jemand krank ist, muss die Mindestpräsenz gehalten werden, auch wenn das heißt, dass eine Fachkraft mit 15 Kindern alleine ist, und das ohne zeitliche Begrenzung. Das ist kein Qualitätsstandard, das ist eine Belastungsgrenze, die schon längst überschritten ist. (Beifall SPD und FDP) Zumal ja die Grundlage schon nicht stimmt. 15 Krankentage pro Stelle sind im Gesetz hinterlegt. Tatsächlich – folgt man Bertelsmann – sind es 30. Die Hälfte fehlt also. Diese Lücken füllen die Teams mit Kraft, mit Engagement, aber auch mit ihrer Gesundheit, bis auch sie ausfallen. Das ist kein System, das ist ein Dauernotbetrieb. Dann sind da noch die Kitaleitungen. Sie koordinieren, führen, organisieren, führen Elterngespräche, schreiben Konzepte, basteln Dienstpläne und arbeiten neuerdings auch noch die Helfenden Hände und die Quereinsteiger_innen ein. Wenn jemand krank ist, springen sie natürlich in der Gruppe ein. Freistellung? – Immer noch zu gering. Was wir hier als Leitung bezeichnen, ist in der Praxis oft nichts anderes als Multitasking unter Volllast. Und was macht die Landesregierung? – Sie zieht sich Schritt für Schritt aus der Verantwortung. Die Kommunen, die in den letzten Jahren freiwillig für bessere Arbeitsbedingungen gesorgt haben, Beitragszuschüsse geleistet und die Verpflegungskosten für Familien abgefedert haben, stehen jetzt unter massivem finanziellen Druck. Sie müssen die freiwilligen Leistungen kürzen, und übrig bleiben die Mindeststandards des Kitagesetzes. Und das Ergebnis? – Die Eltern zahlen wieder mehr: für das Mittagessen, für die Betreuung, für Leistungen, die sie sich in vielen Fällen nur noch mit Mühe leisten können. Und das, obwohl die Landesregierung versprochen hatte, die Elternbeiträge weiter zu senken. Ein Versprechen, das trotz Koalitionsvertrag einkassiert wurde. Damit bin ich beim Punkt: Was wir brauchen, sind nicht ständig neue Nachbesserungen. Was wir brauchen, ist ein Kitagesetz, das dauerhaft funktioniert; eines, das den tatsächlichen Personalbedarf abbildet; eines, das Freistellung nicht schönredet, sondern sicherstellt; eines, das die Realität kennt und sie nicht wegdefiniert; und vor allem eines, das Qualität nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängig macht. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Kurz gesagt benötigen wir ein Kitagesetz, das nicht wie ein Evergreen klingt, sondern nach Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich das Wort deren Fraktionsvorsitzendem Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, zunächst einmal Danke für den Bericht. Kaum ein Thema muss uns mit Blick auf die Zukunft so bewegen wie die Kita. Denn hier werden der Grundstein für den Bildungsweg unserer Kinder gelegt und damit die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben gestellt. Im Idealfall können die unterschiedlichen Startchancen der Kinder in der Kita und Kindertagespflege ein gutes Stück weit angeglichen werden mit dem Ergebnis, dass wir uns dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit, das wir hier immer wieder formulieren, zumindest ein Stück weit annähern. 7004 Schleswig-Holsteinischer (Christian Dirschauer) Folgerichtig gab und gibt es hier nicht nur einen breiten Konsens, wenn es darum geht, in diesen Bereich zu investieren, sondern auch, wenn wir darüber reden, wie wir die frühkindliche Bildung weiterentwickeln und die gesetzlichen Grundlagen hierfür anpassen. Gerade weil uns die Bedeutung und die wichtigen Funktionen des Kitasystems bewusst sind, haben wir vom SSW immer versucht, uns möglichst konstruktiv einzubringen. Die Reformen aus der letzten Legislaturperiode haben wir von Anbeginn mitgetragen. (Beifall SSW und FDP) Wenn wir uns den Ausgangspunkt der aktuellen Gesetzesänderung anschauen, ist für uns völlig klar, dass die zeitnahe Berücksichtigung der TVöD-Tarifeinigung 2025 im Personalbudget ein notwendiger und sinnvoller Muss-Schritt ist. Noch dazu ist diese Maßnahme natürlich vor allem für die Träger und mittelbar die Fachkräfte ein wichtiges Signal, wenn es schnell geht. Es bleibt zu hoffen – der Kollege Garg hat es dargestellt –, dass es trotz bestehender juristischer Hürden vielleicht doch noch gelingt, künftige Tarifanpassungen durch einen gesetzlich verankerten Mechanismus automatisch zu berücksichtigen. Da ist die Aufforderung an uns alle ergangen, uns noch einmal Gedanken zu machen. Das wollen wir als SSW unbedingt, denn das wäre der elegantere Weg und würde von uns nicht zuletzt auch aus Gründen der Verlässlichkeit für die Betroffenen unterstützt werden. (Beifall SSW und FDP) Mit der vorliegenden Gesetzesänderung ist aber – ich habe natürlich auch die Aufgabe, minderheitenpolitisch auf das Ganze zu schauen – noch ein weiteres positives Signal verbunden, denn im Gesamtpaket ist eine vermeintlich kleine Änderung enthalten, die aber eine enorme Relevanz für die Einrichtungen der dänischen Minderheit beziehungsweise die Planungssicherheit der dänischen Einrichtungsträger hat. Denn durch diese Änderung ist die Grundlage dafür gelegt, dass die Einrichtungen von Skoleforeningen, also dem dänischen Schulverein als Kitaträger, und Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (SdU) als Träger der Horte trotz großer Herausforderungen bei der Mitarbeiterrekrutierung den rechtlichen Vorgaben zur Personalausstattung entsprechen können. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen notwendig. Die fast 590 Beschäftigten in den Einrichtungen der dänischen Minderheit betreuen derzeit rund 2.850 Kinder und leisten damit einen substanziellen Beitrag zur frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig ist es für den SdU als Hortträger und den dänischen Schulverein mit seinen Kitas eine große Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Das kennen alle Träger, aber es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass sich Einrichtungen einer nationalen Minderheit nicht einfach am normalen deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt bedienen können. Das funktioniert leider nicht so einfach. Denn neben dem Beherrschen der dänischen Sprache müssen die hier Beschäftigten natürlich kulturell und nicht zuletzt mit Blick auf die skandinavische, die dänische Pädagogik geprägt und ausgebildet sein und diese weitervermitteln können. Da wird schnell deutlich, dass ein System wie PiA oder der Verweis auf den allgemeinen deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ins Leere laufen, wenn wir über Einrichtungen von nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein sprechen. Weil diese personellen Herausforderungen schnell existenzgefährdend werden können, möchte ich dem Sozialministerium und insbesondere der Fachabteilung für ihren Einsatz in dieser Sache ausdrücklich danken. (Beifall SSW und FDP) Ich will das auch noch einmal auf Dänisch machen. Frau Laux, tusind tak også til dig for god sparring og support. – Ich weiß ja, dass Sie der dänischen Sprache mächtig sind. Für andere: Einsprachigkeit ist heilbar. (Zurufe) Neben der schlichten, aber wichtigen Sicherung des Betreuungsangebots reden wir auch über einen großen gemeinsamen minderheitenpolitischen Erfolg, denn im Sozialausschuss haben alle Fraktionen unserem Änderungsantrag zugestimmt. Auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön an Sie alle hier im Haus! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Last, but not least ist es gleichzeitig im Verlauf des Prozesses zu einer weiteren wichtigen Einigung gekommen. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass ich hier im Plenum mehrfach angesprochen habe, dass sich das Land nicht an den Ausbildungsbeziehungsweise Qualifizierungsprogrammen von Skoleforening und SdU beteiligt, die in Zusammen- (Christian Dirschauer) arbeit mit einer entsprechenden dänischen Ausbildungsinstitution durchgeführt werden. Auch hier haben sich das Sozialministerium und die Träger aus der dänischen Minderheit geeinigt, und das Sozialministerium wird zukünftig auch die dänischen Qualifizierungsmaßnahmen fördern. Das zeigt nicht nur Kontinuität in der Minderheitenpolitik im Land, sondern ist ganz praktisch ein existenzsichernder Beitrag zum Erhalt der Kitas und Horte der Minderheiten. Das ist klasse, auch dafür herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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