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Dr. Bernd Buchholz

FDP 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dem heutigen Antrag ersuchen wir den Landesrechnungshof um ein Sondergutachten zu dieser Frage. Dieses Sondergutachten ist deshalb notwendig, Herr Kollege Petersdotter und Herr Kollege Koch, weil die zentralen Feststellungen, die man anhand der Unterlagen treffen kann und aus meiner Sicht treffen muss, durch Sie nicht getroffen und auch nicht eingeräumt werden. Sie behaupten weiter fröhlich durchs Land, inklusive des Herrn Ministerpräsidenten, dass Sie Ihre Entscheidung auf einer gesicherten Datengrundlage und auf gesicherten Zahlen getroffen hätten. (Lukas Kilian [CDU]: Auf welcher haben Sie die denn getroffen?) – Bitte? Was ich getroffen habe, Herr Kollege Kilian, ist jetzt erst mal schnuppe. (Lukas Kilian [CDU]: Aha! – Weitere Zurufe CDU) Vielmehr geht es darum, was Sie „auf gesicherter Datenbasis“ nennen. (Zurufe CDU) – Jetzt bitte ich einen Augenblick um etwas Gehör. Dass Sie sich hier erdreisten, sich über Feststellungen des Bundesrechnungshofes in einer derartigen Art und Weise hinwegsetzen zu dürfen, (Beifall FDP, SPD und SSW) meine Damen und Herren, das ist nicht nur unparlamentarisch, das ist auch dieser Regierung wirklich nicht angemessen. (Beifall FDP und SSW – Zurufe CDU) Ich zitiere aus der Zeitschrift Cicero, weil ich aus dem vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes nicht zitieren darf, weil der weiterhin als vertraulich eingestuft ist. Aber die Zeitschrift Cicero hat das alles so veröffentlicht: „Zu diesem alarmierenden Befund kommt ein vertraulicher Bericht des Bundesrechnungshofes, der diesen Montag, (17. Juni) an die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag gegangen ist. Auf 50 Seiten zeichnen die Prüfer der regierungsunabhängigen Kontrollbehörde ein Bild des systematischen Versagens. … Der zentrale Befund des Rechnungshofs ist, dass das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, auf das sich Habeck bei seiner Entscheidung, das Wagnis NorthvoltWandelanleihe einzugehen, wesentlich stützte, unzureichend war.“ (Beifall FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD] – Annabell Krämer [FDP]: So was von!) – Wörtliches Zitat aus dem Bericht. „Eine Simulation zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Wandelanleihe unterschätzte die Risiken für den Bund systematisch. Denn die als Vergleich herangezogenen Unternehmen waren überwiegend deutlich reifer als Northvolt und bereits mit Produkten im Wettbewerb etabliert. Zugleich enthielt die Stellung- (Dr. Bernd Buchholz) nahme keine Szenarioanalysen, um die Auswirkungen von Abweichungen bei wesentlichen Planungsparametern zu bewerten –“ (Beifall Marc Timmer [SPD]) „obwohl solche Szenarien in vergleichbaren Fällen herangezogen werden. …“ (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) „Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht“ – Jetzt hören Sie zu, Herr Kilian! – „nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen. Es hätte den Informationslücken und Risiken weiter nachgehen müssen.“ (Beifall FDP, SSW, Marc Timmer [SPD] und Kianusch Stender [SPD]) Diese Feststellung trifft ein zu eins auch auf die Landesregierung Schleswig-Holstein zu – eins zu eins! Das gilt ganz besonders, weil der Bundesrechnungshof feststellt, in Berlin habe nicht einmal einer Fragen gestellt. Hier haben die Mitarbeiter wenigstens Fragen gestellt – sie sind nur unbeantwortet geblieben. (Lukas Kilian [CDU]: Nein! – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Sie sind unbeantwortet geblieben. Dazu, Herr Kollege Koch, zitiere ich wieder den Bundesrechnungshof. Wenn Sie – mit Verlaub – mir nicht glauben, dann sollten Sie sich nicht so überhöhen und die Prüfer des Bundesrechnungshofes ad absurdem führen. (Tobias Koch [CDU]: Ich habe gar nichts zum Bundesrechnungshof gesagt, kein Wort!) „Das BMWE verstieß zudem gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung, denn wesentliche Entscheidungsschritte zur Wandelanleihe dokumentierte es nicht. Damit entziehen sich wesentliche Handlungen der Nachvollziehbarkeit und einer externen Kontrolle, insbesondere zu den Videokonferenzen mit der WP-Gesellschaft sowie Hintergrundgespräche.“ Meine Damen und Herren, das alles sind schwerwiegende Dinge, die der Bundesrechnungshof festgestellt hat. Wenn Sie das alles bestreiten, (Tobias Koch [CDU]: Nee!) dann muss es hier für das Land eben der Landesrechnungshof noch einmal nachprüfen. (Zurufe CDU) – Doch, das bestreiten Sie, weil Sie ja permanent sagen, Sie hätten auf einer sauberen Entscheidungsgrundlage gearbeitet. Noch einmal: Diese Dinge basieren auf einem Gutachten, von dem Sie immer sagen, nur ein Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit habe da dringestanden, das völlig unzureichend war, (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Unseriös!) und das wird an Sie adressiert. Deshalb nur noch eines: Lieber Herr Ministerpräsident, tun Sie mir einen Gefallen. Wenn Sie sagen: Wir haben die Entscheidung nicht leichtfertig, sondern auf einer belastbaren Grundlage getroffen – so Kieler Nachrichten vom 17. Juli –, dann zitiere ich hierzu – auf einer belastbaren Grundlage – aus Ihrer Kabinettsvorlage. Dort heißt es unter dem Punkt Risiken und Schwächen: „Aufgrund der Unsicherheiten bezügl. der Belastbarkeit der vorgelegten Zahlen ist die Rückzahlung der Wandelanleihe nicht sichergestellt.“ – Ihre eigene Kabinettsvorlage. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich räume dann auch noch einmal an einer anderen Stelle, lieber Kollege Petersdotter, mit einem Märchen auf. Sie lassen sich ja mit dem wunderbaren Satz zitieren, das sei alles ein übliches Geschäft gewesen: „Es handelte sich um marktübliche Risiken bei landesunüblichen Chancen.“ Dass diese Risiken nicht marktüblich waren, zeigt schlicht und ergreifend der Blick in die Unterlagen. Für jede Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein gibt es nach der Bürgschaftsrichtlinie des Landesfinanzministeriums bestimmte Grundvoraussetzungen. Zu den Grundvoraussetzungen zählen nach Nummer 3 – ich zitiere gern wörtlich aus dieser Bürgschaftsrichtlinie –: „Die Gesamtfinanzierung der zu fördernden Maßnahme muss unter Berücksichtigung angemessener Eigenmittel gesichert sein.“ In der Kabinettsvorlage heißt es: 6964 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) „Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert.“ Nach Ihrer eigenen Bürgschaftsrichtlinie hätten Sie eine Bürgschaft da gar nicht vornehmen dürfen. Nun ist es eine Verwaltungsvorschrift, über die kann man sich sicher hinwegsetzen, sie soll aber zur Anwendung kommen. Dass das aber ein übliches Thema gewesen wäre, können Sie an dieser Stelle nicht mehr behaupten. Denn wenn das, was Sie üblicherweise für Bürgschaften einfordern, zu diesem Bereich hier nicht gegeben war, dann ist es nichts Übliches und schon gar nichts Marktübliches, –

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