Michel Deckmann
Frau Kollegin, zum einen habe ich Ihnen gesagt, dass es ein Rechtsrisiko ist. Es gibt einen existenten rechtskräftigen Bescheid, der auch im Fall eines Eigentümerwechsels weiterhin Gültigkeit behält. Grundsätzlich. Es gibt die Change-of-Control-Klausel. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Vorsicht, Herr Kollege! Da ist keine Change-of-ControlKlausel drin! Das stimmt so nicht!) – Herr Kollege – –
