landtag.ltsh.de ↗

Jette Waldinger-Thiering

SSW 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen, mich gruselt es regelmäßig, wie rückwärtsgewandt in Deutschland politisch über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert und entschieden wird. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Es gibt regelmäßig große Umfragen, die ergeben, dass rund drei Viertel der Deutschen hinter der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen stehen. Trotzdem scheiterte kurz vor der Bundestagswahl der Versuch einer Reform des Strafgesetzbuchs. Nach wie vor gilt: Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich rechtswidrig und bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Folge: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer im Strafgesetzbuch verankert und damit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Währenddessen stellt Julia Klöckner den sogenannten „Marsch für das Leben“ als ehrenwertes politisches Anliegen dar. Demonstrationen, die sich unter anderem gegen jede Form von Schwangerschaftsabbruch richten und Frauen die reproduktive Selbstbestimmung absprechen, gestützt von Bischöfen der Katholischen Kirche und zunehmend von rechten bis rechtsextremen Gruppierungen, machen mir immer wieder deutlich: Wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Wie Sie wissen, wird das Thema „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ schon seit Langem intensiv diskutiert, weil es die Menschen vor Ort konkret betrifft. Denn es zeichnet sich ein großes Problem ab: Das einzige Krankenhaus in Flensburg befindet sich in fusionierter Trägerschaft der Evangelischen und Katholischen Kirche. Letztere lehnt Schwangerschaftsabbrüche aus ideologischen Gründen ab. Damit werden im einzigen Krankenhaus im Raum Flensburg keine operativen Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt, und zwar früher als eigentlich angedacht, also vor 2030. Stationäre operative Schwangerschaftsabbrüche werden damit im Stadtgebiet und der gesamten Region massiv erschwert. Es gibt momentan nur eine einzige Praxis, in der operative Abbrüche durchgeführt werden. Es gibt zwar noch mehrere Praxen, in denen der medikamentöse Abbruch möglich ist, aber das geht eben auch nur bis zur neunten Woche und ist in bestimmten Fällen grundsätzlich nicht empfehlenswert. In Flensburg haben wir eine wirklich herausfordernde Situation: Es fusionieren zwei Krankenhäuser zu einem Neubau in herausfordernder Größe und mit mindestens ebenso herausfordernder Haushaltslage. Daher war es für uns als SSW grundlegend in Ordnung, dass kirchliche Träger hier übernehmen, und auch, dass es generell kirchliche Träger für Krankenhäuser gibt. Es ist okay, dass sich für diese Lösung entschieden wurde. Aber es ist nicht okay, wenn der Papst in Rom über das Versorgungssystem in Flensburg entscheidet. Es geht uns mit diesem Antrag nicht darum, jetzt die Entscheidung der letzten Legislaturperiode zu skandalisieren. Es geht uns auch nicht um Schuldzuweisung. Aber es geht uns um Verantwortung. Das Land hat die Verantwortung, dass dem Versorgungsauftrag im Schwangerschaftskonfliktgesetz nachgekommen wird. Ich spreche vom § 13 Absatz 2: (Jette Waldinger-Thiering) „Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicher.“ Aus Sicht des SSW passiert das im Moment nicht. Stattdessen versucht die Stadt Flensburg zu kompensieren. Wir als SSW möchten uns daher von hier aus einmal beim Arbeitskreis Schwangerschaftsabbrüche, der sich auf kommunaler Ebene mit den Möglichkeiten zum Erhalt einer ausreichenden Versorgungslage auseinandergesetzt hat, bedanken. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Gestartet wurde mit dem Ziel, ein eigenes stationäres Angebot zu schaffen. Das war aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt schlicht nicht umsetzbar. Am Ende stehen nun noch das Projekt „Abortion Buddy“, also ehrenamtliche Begleitpersonen auf den nun deutlich längeren Wegen, und ein Sozialfonds, der die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs auffangen soll. Als Sofortmaßnahme fordern wir die Landesregierung auf, sich an den Flensburger Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Denn es ist Aufgabe der Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass schwangere Personen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen haben, die Schwangerschaftsabbrüche auch durchführen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Alle Reden von Jette Waldinger-Thiering Protokoll ↗