Beate Raudies
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Klarstellung und die Richtigstellung. In meinem Manuskript steht „so eine ähnliche Pauschalermächtigung“. Ich glaube, das habe ich auch gesagt und versucht zu erklä- (Beate Raudies) ren, dass für mich das große Problem an dieser Pauschalermächtigung oder an dieser Ermächtigung ist, dass die Gegenfinanzierung von 136,4 Millionen Euro durch die Landesregierung gesichert werden soll und nicht durch den Haushaltsgesetzgeber. Das ist für mich sehr weitgehend, und das ist auch der Punkt, der mich am meisten an dieser Ermächtigung stört. (Beifall SPD und FDP) Alles ohne Beteiligung des Parlaments, so war es vorgesehen. Aber ich habe mich sehr gefreut, dass die Koalitionsfraktionen Zustimmung zu dem Antrag signalisiert haben. Deshalb kann ich mir hier den Hinweis auf Northvolt und die Wandelanleihe sparen. Ich freue mich, dass das finanzpolitische Vertrauen, das wir in die Landesregierung setzen, nicht grenzenlos ist, sondern dass wir künftig gemeinsam im Finanzausschuss darauf achten, dass das Geld gut ausgegeben wird. Die Mittelfreigabe muss durch den Finanzausschuss erfolgen. Nach meinem Verständnis, liebe Kollegin Krämer, gehört dazu auch die Gegenfinanzierung. Deshalb finde ich Ihren Antrag zu weitgehend, und wir werden uns dabei enthalten. Als Beispiel, wo das gut funktioniert hat, möchte ich die Sitzung des Finanzausschusses im November 2024 nennen. Wir haben über die Auszahlung des Landesanteils an der TCTF-Förderung beraten und sind nach der Beratung im Ausschuss zu einem anderen Ergebnis als die Landesregierung gekommen; die Mittel wurden nicht ausgezahlt. Wenn das nicht ein guter Grund für den Vorbehalt des Finanzausschusses ist, dann weiß ich auch nicht weiter. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)
