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Jette Waldinger-Thiering

23.07.2025 Sitzungen 20/93

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun die Ministerin Professorin Dr. Kerstin von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die staatliche Fürsorgepflicht, eine zuverlässige und fachgerechte Versorgung für ungewollt schwangere Frauen sicherzustellen, ist verfassungsrechtlich fest verankert. Sie konkretisiert sich in § 13 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Dieser Verpflichtung kommt das Land vollumfänglich nach. Schwangerschaftsabbrüche erfolgen überwiegend ambulant. Die Mehrheit der Abbrüche bis zur neunten Schwangerschaftswoche wird mittlerweile medikamentös und ambulant durchgeführt. Die stationäre Unterbringung über Nacht – in einem Krankenhaus – stellt eine Ausnahme dar, und sie ist meist nur bei einer medizinischen Indikation erforderlich. In Flensburg ist ein ausreichendes Versorgungsangebot für Schwangerschaftsabbrüche stabil und zugänglich. Das wird auch nach der Fusion der beiden Krankenhäuser zum neuen Fördeklinikum gelten: Medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche werden dort auch weiterhin möglich sein. Für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation wurde das stationäre Angebot der DIAKO seit 2021 nicht in Anspruch genommen – seit viereinhalb Jahren. Der Wegfall dieses Angebots lässt daher keinen Versorgungsmangel befürchten. Ein Blick auf die Entwicklung zwischen 2018 und 2024 zeigt darüber hinaus, dass der Anteil der DIAKO an allen in Flensburg durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen von zwischenzeitlich 33 Prozent auf mittlerweile 12,8 Prozent im Jahr 2024 gesunken ist. Bereits jetzt findet also der Großteil der Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen ärztlichen Bereich statt. Seit 2019 hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im niedergelassenen Bereich verdoppelt. Das ist ein Beleg für die Leistungsfähigkeit der Praxen. Mit dazu beigetragen hat unter anderem der Abbau bürokratischer Hürden. Wir haben diesen Bürokratieabbau für den niedergelassenen Bereich durch eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und des Berufsverbandes der Frauenärzte erreicht. Das Angebot eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs kann dadurch insbesondere in der Fläche verbreitert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat signalisiert, dass der Bedarf an ambulanten Angeboten in Flensburg vollständig durch den niedergelassenen Bereich abgedeckt werden kann. Auch der Arbeitskreis Schwangerschaftsabbruch hat bestätigt, dass die Versorgungslage aktuell nicht gefährdet ist. So bleibt trotz der organisatorischen Veränderung eine flächendeckende Versorgung in Flensburg sichergestellt. (Beifall CDU – Lachen SPD) Unabhängig davon, ob ein Schwangerschaftsabbruch ambulant oder stationär durchgeführt wird, müssen die betroffenen Personen und Einrichtungen vor Diskriminierung und Hass geschützt werden. Ein ungestörter Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Schleswig-Holstein gewährleistet. Das gilt sowohl für die Schwangeren als auch für das Personal der Einrichtungen, für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beratungsstellen. Mindestens so wichtig wie polizei- und ordnungsrechtliche Regelungen ist aber ein politisches und zivilgesellschaftliches Klima, in dem das Recht der Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch anerkannt und niemand diskriminiert wird, weil er an einer Umsetzung dieses Rechts beteiligt ist. Dieser Zielsetzung hat sich unter anderem der Landespräventionsrat angenommen. So könnten die einschlägigen Erfahrungen aus dem Bereich Hass und Hetze im kommunalen Bereich und in Bezug auf die Schutzkonzepte ebenfalls in Kliniken, in Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen in modifizierter Form Anwendung finden. Für eine entsprechende Kooperation und Beratung steht der Landespräventionsrat gerne zur Verfügung. Meine Damen und Herren, in der medizinischen Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen braucht es in mehrfacher Hinsicht Sicherheit. Denn 6986 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) dieses Sicherheitserfordernis bei der Versorgung und beim Schutz der Frauen steht im Zentrum. Es steht auch im Zentrum der Planungen meines Hauses in diesem Bereich. Diese Sicherheit wird in allen Teilen unseres Landes Schleswig-Holstein gewährleistet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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