Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Mal über das Thema Schwangerschaftsabbrüche. Denn trotz der wertvollen Arbeit der Expert_innenkommission, die das Thema im Auftrag der letzten Bundesregierung bearbeitet hat und deren gegenteiliger Empfehlung aus 2024 ist der Abbruch einer Schwangerschaft in Deutschland nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert, also grundsätzlich rechtswidrig und nur unter Ausnahmen und Vorbedingungen straffrei gestellt. Gleichzeitig bestehen seitens der Bundesländer über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und seitens der Krankenkassen im SGB V Sicherstellungsaufträge zur Beratung und zur medizinischen Versorgung. Der Zugang zu der medizinischen Dienstleistung eines Abbruchs muss also gewährleistet sein, obwohl er zeitgleich als rechtswidrig eingestuft ist und damit eine individuelle ärztliche Entscheidung bleibt. Das ist widersprüchlich. Wir brauchen hier endlich eine rechtliche Auflösung. Wir brauchen Rechtssicherheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das ist ein Grund, warum die Klage des Lippstädter Frauenarztes Joachim Volz derzeit bundesweit Beachtung findet. Denn die Frage, ob nach derzeitiger Rechtslage über den einzelnen Arzt oder die einzelne Ärztin hinaus auch eine Klinik stellvertretend für all ihre angestellten Ärzt_innen entscheiden kann, ob Abbrüche durchgeführt werden dürfen, ist nach wie vor unbeantwortet. Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Derzeit haben aber weder die Bundesländer noch die Krankenkassen die Möglichkeit, das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen im konkreten Einzelfall bei medizinischen Institutionen zur Bedingung zu machen, also durchzusetzen. Wie sich diese strafrechtliche Widersprüchlichkeit im Zweifel auf die konkrete Versorgungssituation vor Ort auswirken kann, können wir ganz deutlich am Beispiel Flensburg sehen. Denn hier wird seit Jahren leider Unsicherheit in der Bevölkerung geschaffen. Als Flensburger Abgeordnete finde ich wichtig, deutlich zu machen: Viele Flensburger Kommunalpolitiker_innen haben sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die Versorgungssituation in Flensburg abgesichert wird – vor und nachdem die Stadt das Grundstück am Peelwatt an die Trägergesellschaft des neuen, zukünftigen Zentralklinikums, das zu 2030 entstehen soll, verkauft hat, vor und nachdem allen Seiten klar war, dass die künftige Klinik keine geplanten Abbrüche mehr anbieten wird. Ich persönlich hätte es deswegen sehr sinnvoll gefunden, die wertvolle Arbeit des Arbeitskreises Schwangerschaftsabbrüche nicht einzustellen, sondern nun vor Ort erst recht nach einer Lösung zu suchen, gerade vor dem Hintergrund der Verkündigung der Stadtverwaltung einer etwaigen vorzeitigen Fusion, die aber noch nicht Bestand hat. Ich schlage deshalb vor, den SSW-Antrag zu überweisen und den Arbeitskreis Schwangerschaftsabbrüche zu uns in den Sozialausschuss einzuladen, um uns direkt darüber austauschen zu können. Da der Arbeitskreis all die Jahre vertraulich gearbeitet (Catharina Johanna Nies) hat, wäre ein vertraulicher Rahmen im Sozialausschuss sicher möglich. Klar ist: Wir brauchen eine Lösung, um vielen Flensburger_innen ihre Sorge zu nehmen, dass mit einem künftigen Wegfall klinischer Leistung eine Versorgungslücke im Norden Schleswig-Holsteins entstehen könnte. Wir brauchen nah dem neu geplanten Klinikum auf dem künftigen Gesundheitscampus ein medizinisches Versorgungszentrum, ein Ärztehaus, in dem gemeinsam mit anderen ambulanten Dienstleistungen sowohl operative Eingriffe bei Bedarf als auch die schonendere Variante der medikamentösen Abbrüche angeboten und durchgeführt werden können. Wir brauchen bis dahin mindestens ausreichend niedergelassene Ärzt_innen in Flensburg, die Abbrüche anbieten, und Kooperationsstrukturen zwischen Flensburg und den Frauenkliniken in Schleswig und Husum. Aber machen wir uns alle miteinander ehrlich: Das alles, genauso wie die Vorschläge im SSWund SPD-Antrag, sind nur Behelfslösungen. Was wir brauchen, ist endlich eine bundesgesetzliche Regelung, die Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert, und ein gesellschaftliches Klima, in dem weder betroffene Frauen noch praktizierende Gynäkolog_innen noch juristische Fachleute Anfeindungen ausgesetzt sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Bundesgesetzliche Vorgaben in Deutschland dürfen keinen Spielraum geben, Frauen diese wichtige medizinische Leistung zu verweigern oder zu verhindern, dass ein Angebot wohnortnah besteht. Frauengesundheit und Selbstbestimmung dürfen keine Zufallsprinzipien sein. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
