Dagmar Hildebrand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SSW-Fraktion! Mit Ihrem Antrag „Schwangerschaftsabbrüche im Raum Flensburg“ sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Es geht dabei um das Menschenrecht auf Familienplanung und um die produktive Selbstbestimmung. Beides muss gewährleistet sein; das ist grundsätzlich in der Sache richtig, und da sind wir uns auch einig. Wichtig dabei ist, dass Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Auch hier besteht Einigkeit. Die zwei Fragen, die wir hier im Landeshaus oder vielmehr im Ausschuss klären müssen, lauten: Erstens. Haben wir in Schleswig-Holstein, haben wir in Flensburg ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche ausführen? Eben wurde von meiner Kollegin angemerkt, dass wir als Bundesland laut § 13 Absatz 2 im Schwangerschaftskonfliktgesetz dazu verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass das stattfindet. Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Ist das Angebot auch dann noch ausreichend, wenn die beiden Träger des neuen Krankenhauses, die evangelische Diakonissenanstalt und die katholischen Malteser, zusammengehen? Nun, zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Versorgung für ungewollt Schwangere in Flensburg auch nach der Fusion weiterhin sichergestellt ist. Die Vermittlung von ungewollt Schwangeren findet in einer Beratungsstelle statt, und dort wird an Praxen verwiesen, die den Abbruch durchführen. Dabei möchte ich an dieser Stelle einfach noch einmal darauf hinweisen, dass öffentliche Listen von Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zum Schutz der Patientinnen und Patienten nicht geführt werden. Das ist bedauerlich, aber leider ist es so. Deswegen können wir an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen, woher auf einmal die Befürchtung kommt, dass dies in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein könnte. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen des SSW, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne noch einmal auf den Arbeitskreis lenken; Sie haben diesen selber angesprochen und sich für dessen Arbeit bedankt. Auch von mir ein Dank! Die Flensburger Stadträtin Noosha Aubel und Marie Hornbogen aus der Abteilung Gesundheitsförderung haben – das ist auch öffentlich nachzulesen – Mitte Juni dieses Jahres über den Sachstand in Flensburg informiert und ein paar Hinweise dazu gegeben. Unter anderem führte das DIAKO Krankenhaus Flensburg seit 2021 stationär keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durch. Da wurde so weitergegeben. Da kann ich mich nur auf meine Quellen berufen. Darüber hinaus ergibt sich aus einer Statistik, dass die Frauen in den Jahren 2018 bis 2024 zu medikamentösen Abbrüchen tendierten, dass sie diese softe und sanfte Art der Schwangerschaftsabbrüche eher in Erwägung ziehen. Im Stadtgebiet Flensburg sind weiterhin operative Eingriffe möglich. Auch 6980 Schleswig-Holsteinischer (Dagmar Hildebrand) das hat meine Kollegin Frau Waldinger-Thiering eben gesagt. Ambulant und bei niedergelassenen Gynäkologen und in medizinischen Versorgungsund ambulanten Zentren sind Schwangerschaftsabbrüche möglich. (Zuruf SPD: Ja, in Holland auch! – Zuruf SPD: Aber die machen es nicht!) Wir haben noch andere Möglichkeiten, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Wir begrüßen als CDU-Fraktion ausdrücklich, dass das kommende Fördeklinikum auf dem Campus ein Ärztehaus mit Räumlichkeiten auch für gynäkologische Praxen zur Verfügung stellt. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir haben eben im Sozialausschuss über eine ganztägige Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche gesprochen und diese beschlossen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesem Tagesordnungspunkt heute, an diesem Tag, Aufmerksamkeit geben, das noch mit hineinbringen und einbauen und dann eine ganztägige Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg durchführen, um das Ganze noch einmal etwas intensiver zu beleuchten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
