Beate Raudies
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Günther-Regierung hat die Verfassung gebrochen. (Annabell Krämer [FDP]: Mehrfach!) Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am 15. April 2025, also vor knapp drei Monaten, entschieden. Bis heute fehlt es der Günther-Regierung an Demut, das auch zuzugeben. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Der Kollege Brandt hat da gerade eine löbliche Ausnahme gemacht, würde ich dazu sagen. (Beifall SPD und FDP) Die Regierung hat die Verfassung gebrochen, das ist ein Fakt. Deswegen diskutieren wir heute über den ersten Nachtragshaushalt – und nicht etwa, weil eine neue Finanzlage des Landes die Auflösung der Notkredite hergeben und weil es neue Rahmen geben würde. Denn das Landesverfassungsgericht hat sowohl die Begründung für Notkredite als auch das Fehlen eines Tilgungsplans beanstandet. Und weil die Günther-Regierung diese Fehler beim Haushalt 2025 wiederholt hat, war es unumgänglich, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2025 konnten in der Debatte im Mai 2025 nicht ausgeräumt werden, im Gegenteil. Es ist sehr bedauerlich, dass wir erst wieder mit dem Landesverfassungsgericht drohen mussten, um die Landesregierung dazu zu bekommen, heute den Nachtragshaushalt vorzulegen. Immerhin, das ist passiert. Dafür mein Dank. Allerdings, das hat die Ministerin schon erläutert, beraten wir heute über eine Light-Version des Nachtrags. Dort sind lediglich die Notkredite ausgebucht und auch die TCTF-Förderung für die Batteriezellenfabrik in Heide. Da habe ich doch eine etwas andere Bewertung, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen. Ich halte das für einen haushaltspolitischen Trick; denn so müssen Sie von den 271,5 Millionen Notkredit nach Abzug von Einsparungen bei Pensionen und Zinsen nur knapp 56 Millionen rechnerisch über eine globale Minderausgabe ausbuchen. Diese globale Minderausgabe beträgt übrigens inzwischen fast eine Viertelmilliarde Euro. Wir haben Ende 6992 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) Juli: Eine Viertelmilliarde Euro Geld muss also bis zum Jahresende noch erwirtschaftet, das heißt, eingespart werden, und wäre da nicht die Möglichkeit der zusätzlichen Kreditaufnahme durch die Anpassung der Schuldenbremse, Frau Finanzministerin, dann würden Sie ganz schön alt aussehen. (Serpil Midyatli [SPD]: Im übertragenen Sinne!) – Im übertragenen Sinne, selbstverständlich. Deswegen erlaube ich mir den Hinweis: Gut, dass der Bundestag und der Bundesrat das Grundgesetz geändert haben, dass diese Anpassung der Schuldenbremse erfolgt ist. Das hat die Landesregierung übrigens selber jahrelang blockiert. Aber jetzt ist es auf dem Weg. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Nachtragshaushalt ist der Umgang der Landesregierung mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit immer noch kritikwürdig. Es brauchte erst unsere Nachfrage, bis die Finanzministerin damit herausrückte, dass sie dieses Jahr zusätzlich auf 105 Millionen Euro aus Rücklagen für Personal zugreifen kann, die sie schon einmal auf der HabenSeite für den zweiten Nachtrag hat. Damit hätte man diese Ausbuchung eigentlich schon erledigt haben können. Dazu steht im Nachtragshaushaltsentwurf nichts. Somit wurden einmal mehr dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht von alleine alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. Jetzt zu unserem Änderungsantrag. Das Landesverfassungsgericht hat auch eine Regelung im Haushaltsgesetz beanstandet, mit der das Finanzministerium ermächtigt werden sollte, den Haushaltsplan aufgrund einer Krise immer wieder zu ändern. Das sei, so hatten die Richter_innen geurteilt, eine unangemessene Verfügungsmacht über das Budget, die eigentlich dem Parlament zustehe. So eine ähnliche Pauschalermächtigung wollten Sie jetzt aber auch in den Nachtragshaushalt schreiben. In § 8 des Haushaltsgesetzes wollten Sie aufnehmen, dass für den – ich sage ausdrücklich: sehr wünschenswerten – Fall, dass sich ein neuer Investor für die Errichtung einer Batteriezellenfertigung im Raum Heide findet und aus dem bestehenden Zuwendungsbescheid im laufenden Haushaltsjahr ein Mittelaufruf aus dem Landeshaushalt erfolgt, die Landesregierung das – in Tüttelchen – mal eben regeln kann. Mal eben, das hieß aber bei Ihnen bis zur Höhe von 136,4 Millionen Euro Titel oder Verpflichtungsermächtigungen sowie erforderliche Haushaltsvermerke einrichten, umsetzen oder ändern, in zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen einwilligen und vor allen Dingen die Gegenfinanzierung sicherstellen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine sehr weitgehende Ermächtigung.
