Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will den Antrag von SSW und SPD nicht zum Anlass nehmen, grundsätzlich über die Frage des 218er Paragrafen zu debattieren – meine Haltung dazu ist klar und auch bekannt –, sondern ich will fragen: Worum geht es eigentlich im Kern bei (Dr. Heiner Garg) dem Antrag und auch bei dem Anliegen in Flensburg? Zum SSW/SPD-Antrag – ursprünglich war es ja eine reine SSW-Initiative; deswegen sage ich das jetzt –: Nach dem Beitrag des Kollegen bin ich mir nämlich nicht mehr ganz sicher, worum es im Kern geht. Geht es im Kern darum, die Versorgungslage und die Versorgungssicherheit für Frauen in besonderen Notsituationen in Flensburg zu sichern? – Das ist die Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein. Dieser Aufgabe kommt das Land SchleswigHolstein bis zum heutigen Tag im Übrigen umfassend nach – (Zuruf CDU: So ist es!) das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen –, ob einem das gefällt oder nicht, das tut das Land. Zweitens. Ich habe den SSW-Antrag oder die SSW/ SPD-Initiative so verstanden, dass es darum geht. Geht es aber im Kern um etwas ganz anderes, nämlich ob es grundsätzlich infrage steht – das klang beim Kollegen Stender ein bisschen durch –, dass ein katholischer Kirchenträger ein Krankenhaus betreiben darf? Denn ein katholischer Kirchenträger – man mag das Ideologie nennen; ich nenne das katholisches Kirchenrecht; auch wenn ich mir das nicht zu eigen mache –, das ist katholisches Kirchenrecht. Das sollte man zunächst einmal – auch wenn man es in der Sache dezidiert anders sieht – akzeptieren. Wir als Gesellschaft, die so auseinanderdriftet, sollten uns einmal die Mühe machen, den Standpunkt der anderen zumindest nachzuvollziehen. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man das aber grundsätzlich infrage stellt – das kann man ja tun –, weil nach katholischem Kirchenrecht sowohl die Caritas als auch die Malteser und eine ganze Reihe anderer Träger von Kliniken in ganz Deutschland weder Schwangerschaftsabbrüche noch In-vitro-Fertilisation noch Sterbehilfe anbieten, dann diskutieren wir hier in Wahrheit darüber, dass ein Projekt in Flensburg, von dem ich immer noch überzeugt bin, dass die Idee absolut richtig ist, nicht realisiert würde. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich finde es richtig, dass man für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Patientinnen und Patienten ein neues Krankenhaus, ein Zentralklinikum State of the Art, errichtet. Das finde ich richtig. Ich finde es richtig, dass wir mit aller Kraft versucht haben, dass das durch eine Fusion der beiden jetzigen Versorger geschieht, die in Flensburg seit vielen Jahren erfolgreich versorgen und kooperieren, und dass das nicht beispielsweise dadurch entsteht, dass einfach ein privater Klinikträger ein Zentralklinikum übernimmt. (Beifall FDP und CDU) Ich finde das nach wie vor gut. Schleswig-Holstein profitiert, im Übrigen anders als andere Bundesländer, nach wie vor davon, dass die Trägerlandschaft sehr gemixt ist. Wir profitieren von der Trägervielfalt aus öffentlich-rechtlichen Kliniken, aus freigemeinnützigen Kliniken – wozu die beiden Häuser in Flensburg gehören, demnächst als fusioniertes Klinikum – und aus privaten Kliniken. Wenn man das aber nicht akzeptiert, dann muss man einen ganz anderen Diskussionsprozess beginnen. Ich würde mir das nicht zu eigen machen, aber dann muss man so konsequent sein. Meine Empfehlung wäre – deswegen bin ich froh, dass wir die Chance haben, das Ganze nochmal im Ausschuss zu diskutieren –: Es wäre gut, wenn wir, Frau Ministerin, wie in der vergangenen Legislaturperiode – damals haben wir selbstverständlich die beiden zukünftigen Träger beteiligt, also von DIAKO und Maltesern, die Stadt Flensburg in Person der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg, Simone Lange, die KVSH und Vertreter des Landes – die Situation, die Versorgungslage gemeinsam erörtern – die demografische Situation bei den niedergelassenen Gynäkolog_innen ist bereits angesprochen worden – und dann gemeinsam eine Lösung entwickeln, wie dauerhaft der Auftrag des Landes aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgefüllt werden kann –
