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Dr. Kai Dolgner

SPD 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Das Ministerium macht auch Präsenzveranstaltungen!) Ja, meine Damen und Herren, die zukünftige Richtlinie wird deshalb erheblich anders aussehen als der erste Entwurf. Aber genau dafür ist doch ein solches Anhörungsverfahren da. Und es zeichnet das Ministerium, die Ministerin und den Staatssekretär besonders aus, dass die Offenheit für diese Veränderung gegeben war. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Ergebnis haben wir zukünftig eine Förderrichtlinie, die für 25 Kinder, also die gleiche Größe, wie sie im Augenblick eine Hortgruppe hat, den Einsatz von zwei Kräften vorschreibt. Die Qualifikation dieser Kräfte kann dabei unterschiedlich sein, weil wir eben nicht den gleichen Fehler machen wollen wie bei der Kitareform, bei der wir mit gut gemeinten, aber sehr starren Fachkraftvorgaben Anforderungen gestellt haben, die nicht praxistauglich waren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein, nicht praxistauglich nicht!) Aber ganz wichtig: Unabhängig von der unterschiedlichen Qualifikation der Fachkräfte steht genügend Geld zur Verfügung, um zwei Fachkräfte pro 25 Kinder zu finanzieren, und mit dem pädagogischen Rahmenkonzept verfügen wir und alle Träger vor Ort über ein hervorragendes Leitbild, wohin sich der schulische Ganztag qualitativ entwickeln soll. Damit alle vorhandenen Beschäftigten im schulischen Ganztag ihre wertvolle Arbeit in Zukunft fortsetzen können, stehen zukünftig 4 Millionen Euro – das hat die Ministerin gesagt – pro Jahr für Qualitätsentwicklung und als Anreiz für Fortbildung zur Verfügung. Zur Erweiterung und Verbesserung des Angebots im schulischen Ganztag schaffen wir darüber hinaus Anreize für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Sportvereinen, mit Institutionen und außerschulischen Lernorten. Um genau das zu initiieren, stehen dafür 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderrichtlinie übernimmt das Land 75 Prozent der Betriebskosten im schulischen Ganztag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was für ein gewaltiger Unterschied zu der heutigen Förderung im Hortbereich, die sich eher im Bereich von unter 20 Prozent bewegt! Wenn der schulische Ganztag auf alle vier Grundschuljahrgänge aufgewachsen ist, dann wenden wir Jahr für Jahr über 200 Millionen Euro pro Jahr für die Betriebskosten im schulischen Ganztag auf. Das ist angesichts der finanziellen Situation des Landeshaushalts ein echter Kraftakt, den wir hier schultern, den wir als Koalition aber auch schultern wollen, damit (Tobias Koch) der schulische Ganztag zu einem Erfolgsprojekt für Schülerinnen und Schüler, für ihre Eltern und für alle Schulträger wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von den Eltern wird dazu ein landesweit einheitlicher Elternbeitrag von 135 Euro erhoben; das bewegt sich in der Höhe wie derzeit im Hortbereich. Zukünftig wird es eine landesweit einheitliche Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung geben; auch das kennen wir bereits aus der Kitareform. Eine Anpassung an die jährliche Kostentwicklung wird ab dem Jahr 2028 stattfinden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch mit einem Satz auf die Investitionskosten eingehen. Bund, Land und Kommunen mobilisieren hier gemeinsam eine halbe Milliarde Euro für den Ganztagsausbau – eine halbe Milliarde Euro! Davon müssen die Kommunen nur 15 Prozent selber tragen. Von den verbleibenden 85 Prozent kommt der Großteil aus dem Landeshaushalt, entweder indem wir direkt Landesgeld dafür in die Hände nehmen oder indem wir auf die neu geschaffenen Mittel des Sondervermögens des Bundes zugreifen, die wir aber auch für eigene originäre Landesaufgaben hätten einsetzen können. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Stattdessen reichen wir auch dieses Geld an die Kommunen weiter, und zwar zusätzlich zu den 62,5 Prozent der Sondervermögensmittel, die wir generell an die Kommunen abgeben. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Im Grunde genommen bekommen die Kommunen hier 70 oder 80 Prozent des Sondervermögens. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Noch kommunalfreundlicher kann eine Landesregierung wie diese nicht sein, meine Damen und Herren.

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