Annabell Krämer
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Zum Haushaltsentwurf 2025 haben wir Freie Demokraten zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie eine solide, verfassungskonforme Haushaltspolitik ohne die Inanspruchnahme von Notkrediten aussehen kann. Diese wurden durch den Kollegen Plambeck im Ausschuss, als – ich zitiere – „unseriös“ bezeichnet und vom Kollegen Koch in der Plenardebatte als – na? – „Scheinlösung“ abgetan. (Tobias Koch [CDU]: Sehr gut!) Ich finde es schön, dass ich Ideenvorgeber für Ihren nun zu tätigen Nachtragshaushalt war. Die Ministerin hat schon gezeigt, dass sie viele meiner Vorschläge auch im zweiten Nachtragshaushalt umsetzen will. – Schade, Opposition wirkt leider ein wenig später. Wir hätten uns das alles ersparen können. Hören Sie das nächste Mal gleich auf uns; dann schaffen Sie es auch, verfassungskonforme Haushalte hinzubekommen! (Beifall FDP) Aber ich freue mich, dass zumindest jetzt die Kollegen von der CDU zum Teil eines Besseren belehrt worden sind. Es ging eben doch, aber leider – das ist traurig – nur auf Druck des Verfassungsgerichtsurteils. Die Kollegin Raudies sagte es: Diesen Nachtragshaushalt haben wir heute auch nur, weil wir erneut mit dem Gang vor das Verfassungsgericht gedroht haben. Das sollte man nicht vergessen. Es ist offensichtlich, dass die Notkredite im Haushalt 2025 einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung ebenso wenig standhalten würden wie die im Jahr 2024 und genauso auch die im Jahr 2023. (Beifall FDP) Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Parlament und Regierung rechtswidrige, gar verfassungswidrige Zustände schnellstmöglich beseitigen. Dies hinauszuzögern, bis ein Rettungsanker der Bundesregierung kommt, wie von der Landesregierung ursprünglich geplant war, darf nicht die Lösung sein. Es ist daher ein Lichtblick, dass die Ministerin am Ende der Plenardebatte im Mai 2025 nach unserer scharfen Kritik zugesagt hat, die Notkredite 2025 noch einmal isoliert zu betrachten und einen zügigen ersten Nachtrag zu prüfen. Fassungslos waren wir allerdings, dass bei der Einbringung des Nachtrags im Ausschuss kein Wort über die Verfassungswidrigkeit der Notkredite in 2025 verloren wurde. Auf Nachfrage wiederholte die Ministerin nur, was sie damals schon sagte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredites 2025 stelle sich nicht. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Erst wenn alternative Verschuldungsmöglichkeiten bestünden, müsse man sich gegebenenfalls über eine Verfassungswidrigkeit Gedanken machen, weil dann die finanzielle Notlage nicht mehr da gewesen wäre. Da haben wir uns wohl im Mai-Plenum über die Einsicht etwas zu früh gefreut. Aber so scheint das mit der Verantwortung in dieser Landesregierung auszusehen: Fehler werden nicht einmal eingestan-6994 Schleswig-Holsteinischer (Annabell Krämer) den. Aber eine anständige Fehlerkultur würde uns hier gut zu Gesicht stehen. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) – Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Nein, Frau Ministerin, Ihr Haushalt 2025 ist wie die Jahre zuvor verfassungswidrig. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Landesverfassungsgericht ganz explizit die Maßnahmen beanstandet hat, weil sie nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu den Maßnahmen stünden, die im Jahr 2025 über Notkredite finanziert werden sollten. Ich mache es einmal mantramäßig, denn ich habe Ihnen jahrelang erzählen müssen, dass Sie hier verfassungswidrig unterwegs sind. Ich gebe nicht auf, dass Sie das irgendwann einmal kapieren. Deshalb zitiere ich erneut aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, Randnummer 187: „Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen, wie auch diejenigen Maßnahmen, die auf den Ukrainekrieg als auslösendes Krisenereignis gestützt werden und die Investitionen oder Unterstützungen“ – Obacht! – „bestimmter Wirtschaftsbereiche bezwecken, zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich – mit entsprechendem Abstand zum auslösenden Krisenereignis – zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat.“ – Zitat Ende. „Die nach den oben dargelegten“ – das Zitat ist doch noch nicht zu Ende, geht noch weiter – „Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhanges zur Notlage liegt insofern nicht vor.“ – Jetzt Zitat Ende. – Das können Sie nun wirklich eins zu eins auf den Haushalt 2025 übertragen. Dass diese Tatsache von der – ich muss noch sagen: beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheint ein kleiner Lernaufwuchs stattgefunden zu haben – Finanzministerin und von der CDU-Fraktion immer noch negiert wird, grenzt – ehrlich gesagt – an Ignoranz. Es bringt auch nichts, sich argumentativ hinter dem Gesamtdeckungsprinzip zu verstecken, denn der Haushalt wird nicht vom Jahresende her gedacht. Ich komme jetzt noch einmal auf den Inhalt des Nachtrags zu sprechen. Die Umfinanzierung der Notkreditmittel ist richtig und überfällig. Dass dafür zu viel eingeplante Versorgungsbezüge und Zinszahlungen herangezogen werden, ist für uns auch in Ordnung, auch wenn wir es schön gefunden hätten – das müssen wir ehrlich sagen –, mit den zu viel angesetzten Versorgungsbezügen den Versorgungsfonds wieder zu füllen. Denn dieser ist für uns Freie Demokraten weiterhin sinnvoll und wichtig. Die geplanten Entnahmen im Jahr 2026 zur Deckung Ihrer konsumtiven Wünsche verurteilen wir aufs Allerschärfste. Wie tituliert die Bild-Zeitung heute? Ich zitiere: „Bundesland plündert Rücklage für Babyboomer“ – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall FDP) Unfassbar ist der geplante Umgang mit den 136,4 Millionen Euro für die Northvolt-Förderung. Sie streichen den Ansatz aus dem Haushaltsplan, damit dieser nicht gegenfinanziert werden muss und lassen sich gleichzeitig eine Ermächtigung geben, diese Mittel bei Bedarf ohne Beteiligung des Parlaments oder ursprünglich sogar ohne Beteiligung des Finanzausschusses zur Auszahlung bringen zu können. Frau Ministerin, bei rund 136,4 Millionen Euro ist das Parlament aus unserer Sicht umfassend zu beteiligen, unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel bei Eigentumsübergang besteht! Das ist übrigens sehr strittig; es gibt eine Change-of-Control-Regel, die berücksichtigt ist. Es muss dem Parlament obliegen, wie eine Auszahlung in dieser Höhe gedeckt wird. Wir beantragen weiterhin die Streichung der Ermächtigungspassage im Haushaltsgesetz. – Kollegin Raudies, das geht mir nicht weit genug, denn es kann auch sein, dass es nicht rechtlich verpflichtend, aber von der Regierung politisch gewünscht ist. Und dann? Vielleicht wollen wir bei einem Eigentumsübergang, wenn wir es nicht müssen, die Mittel nicht freigeben, weil wir genug investiert haben. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) – Ich warne nur. (Annabell Krämer) Richtig wäre in diesem Fall ein zweiter Nachtragshaushalt und zu überlegen, ob wir die Mittel überhaupt zur Verfügung stellen wollen, wenn es nicht verpflichtend ist. So viel Demut angesichts dessen, was an Geld versenkt wurde, würde uns gut zu Gesicht stehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
