Annabell Krämer
Danke, Frau Ministerin. – Verstehe ich Sie richtig? Sie begründen den Nachtragshaushalt ausschließlich damit, dass die Notkredite 2025 nicht mehr bestehen bleiben dürfen, weil sich ein anderer finanzieller Handlungsspielraum ergibt und damit der Grundsatz der Subsidiarität greift? Sie sehen es also nicht wie die Opposition – und wie ich gehofft habe, alle anderen Fraktionen hier im Haus mittlerweile auch –, dass die Begründung des Landesverfassungsgerichtsurteils aus dem April bezüglich des sachlichen Darlegungszusammenhanges auch auf den Haushaltsansatz 2025 zu beziehen ist und die Positionen somit auch verfassungswidrig sind? – Ich antworte gerne. Darüber haben wir uns ja im Finanzausschuss schon ausführlich unterhalten. Sie sprechen zwei Punkte an. Die Subsidiarität habe ich hier nicht angesprochen. Darüber habe ich im März gesprochen, als klar war, wir bekommen eine neue Verschuldungsmöglichkeit mit 0,35 Prozent des BIP. Da stand das Urteil des Landesverfassungsgerichts noch nicht fest. Das ist ja erst Mitte April gekommen. Also, zu dem Zeitpunkt war schon klar, dass wir den Notkredit 2025 aus Gründen der Subsidiarität nicht mehr nutzen können. Das hat sich mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes gewandelt. Deswegen spreche ich jetzt nicht mehr von der Subsidiarität. Zeitgleich ist ja auch die Klarheit entstanden, dass wir sehr wahrscheinlich die TCTF-Förderung nicht brauchen. Wir haben also 136,4 Millionen Euro weniger, und haben die Versorgungsausgaben inzwischen geringer gerechnet. Das heißt, das ist jetzt der ausschließliche Grund, auf den wir stützen können, dass wir den Notkredit 2025 nicht mehr brauchen. Aber ich möchte jetzt den zweiten Punkt beantworten. Sie haben ja gefragt, ob wir die Gründe der Opposition nicht anerkennen. Das sind jetzt meine Worte. Und das ist genau das, was ich erwartet habe. – Doch, ich sehe die Gründe, die Sie aufführen. Ich sage aber noch einmal: Der Haushalt 2025 würde schon aus dem von mir genannten Grund keine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes darstellen, da wir geringere Ausgaben haben. Es wäre verfassungswidrig, wenn wir ihn jetzt nicht ändern würden. Die Frage, ob der Notkredit 2025 auch aus anderen Gründen verfassungswidrig sein könnte, ist ju-6988 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Silke Schneider) ristisch und politisch total interessant – ganz sicherlich –, aber juristisch irrelevant. Soweit. (Beate Raudies [SPD]: Politisch nicht!) Richtig ist, dass wir unabhängig davon, und vielleicht ist das noch ein Punkt, den ich ausdrücklich an die Opposition gebe, die Ermächtigung, die die Verwendung von Notkreditmitteln betrifft – auch das hat die Opposition ja deutlich gemacht und deutlich kritisiert –, natürlich deshalb streichen, weil sie wortgleich mit der Ermächtigung 2024 ist, die nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts unzulässig ist. Daher ist es richtig und notwendig, dass wir darauf jetzt schnellstmöglich reagieren, und zwar mit der Streichung der Ermächtigung in Anerkennung der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Meine Damen und Herren, klar ist: Mit der Auflösung des Notkredits 2025 verschwindet die Lücke im Haushalt nicht, im Gegenteil, sie wird noch einmal größer, und der Handlungsbedarf erhöht sich auf 247 Millionen Euro. Wir alle in der Regierung und in der Verwaltung sind jetzt erst recht in der Pflicht, mit den bestehenden Budgets sorgsam und effizient umzugehen, um die Lücke im Laufe des Jahres durch einen umsichtigen Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln weiter zu schließen. Hier sage ich einfach nicht nur schöne Worte und Sätze, die auf dem Prinzip Hoffnung fußen, sondern wir haben auch schon bestimmte Vereinbarungen. Wir haben den Haushaltsführungserlass entsprechend angepasst, und das ist das, was der Landtag ja auch immer schon gewollt hat: einen restriktiven Umgang mit den Rücklagen. Genau das haben wir jetzt sehr deutlich verschärft, sodass das ein wichtiger Hebel für uns sein wird. Das ist also mehr als Prinzip Hoffnung. Wir setzen darauf, auch wenn es anspruchsvoll ist, dass wir in diesem Jahr den Handlungsbedarf auch lösen. Das bedeutet aber auch: Für die Menschen in Schleswig-Holstein wird es durch die Auflösung des Notkredits 2025 keine Einschränkungen bei zentralen Leistungen oder geplanten Investitionen geben. Meine Damen und Herren, wir arbeiten weiter mit Augenmaß, mit Entschlossenheit und mit dem klaren Ziel, das Land Schleswig-Holstein finanziell sicher durch diese wirklich sehr bewegten Zeiten zu führen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und insbesondere den Mitgliedern des Finanzausschusses für die kritische und konstruktive Begleitung des vorliegenden Nachtragsentwurfs. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
