Peter Lehnert
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung in Vertretung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP hat in ihrem Antrag um einen Bericht zum Umsetzungsstand des neuen Kitagesetzes und zu den Ergebnissen der Dialogveranstaltungen gebeten. Dieser Bitte kommt die Landesregierung gerne nach. (Minister Tobias Goldschmidt) Zunächst möchte ich auf die Gesetzesänderungen zum Kitagesetz eingehen, die heute ebenfalls Teil der Debatte sind. Erstens. Die Kreise und kreisfreien Städte bekommen künftig 40 Millionen Euro mehr durch eine höhere Refinanzierung beim Personalbudget. Damit reagieren wir auf die Kritik an der Kürzung der Refinanzierung bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf 95 Prozent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das möchte ich aber sehen!) Zu Jahresbeginn mussten die Träger die Personaldaten erstmalig in die Kita-Datenbank eingeben. Eine Betrachtung der besetzten Stellen zeigt, dass nur 93 Prozent der Stellen mit pädagogischen Kräften besetzt sind. Anders sieht es bei der Budgetauslastung, bei den tatsächlichen Kosten aus. Da liegen wir bei über 95 Prozent. Die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Landesverbänden darauf geeinigt, das Personalbudget in zwei Stufen anzupassen; in einem ersten Schritt zum 1. August 2025 – also in einer Woche – auf 96 Prozent und zum Jahreswechsel auf 97,5 Prozent. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde nun von den Koalitionsparteien eingebracht. Konkret bedeutet das ab 2026 jährlich die bereits erwähnten 40 Millionen Euro mehr für die Kitafinanzierung. Die FDP möchte mit einem Antrag jetzt auch die Vertretungsstunden erhöhen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings würde das noch einmal 21,8 Millionen Euro kosten. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag wäre erforderlich. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Konkretisierung zum Neubauzuschlag und zur Kernsanierung. Hier gibt es einen Nachsteuerungsbedarf. Laut Evaluation des Kitagesetzes im vergangenen Jahr war davon auszugehen, dass 26 Prozent der Kitas in den vergangenen 25 Jahren entweder umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten vorgenommen haben oder neu gebaut wurden und damit Anspruch auf den Neubauzuschlag hätten. Aktuell wird der Zuschlag von rund 70 Prozent der Kitas beantragt. Gemeinsam mit den Kommunen hat sich das Sozialministerium jetzt auf Maßnahmen geeinigt, um zu ermitteln, ob diese Differenz der Realität entspricht oder ob aufgrund von Unklarheiten Ungenauigkeiten entstanden sind. So wird beispielsweise konkreter ausgeführt, welche Aspekte unter den Neubauzuschlag fallen und welche eben nicht. Ziel ist es, dass fehlerhafte Eintragungen entdeckt und anschließend in der Kita-Datenbank korrigiert werden. Ende 2026 wird die Refinanzierung des Neubauzuschlags im Rahmen des Monitorings überprüft. Der dritte wichtige Punkt in der Novelle ist die Einigung bei den Tarifverhandlungen. Diese müssen ins Gesetz einfließen. Das Land steht hier erneut zu seiner Verantwortung, übernimmt schnellstmöglich den Tarifabschluss im TVöD und schafft somit Handlungssicherheit für Standortgemeinden und Kitas. Viertens gibt es klarstellende Änderungen und redaktionelle Korrekturen und fünftens eine Veränderung bei der Sachaufwandspauschale bei den Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus hat der SSW einen Antrag eingereicht, der eine Ausnahme für das Personal an dänischen Kitas vorsieht. Dort sind häufig Personen ohne pädagogische Ausbildung als Zweitkräfte eingestellt und werden berufsbegleitend fortgebildet. Eine Nachqualifizierung dieser Zweitkräfte konnte noch nicht so weit umgesetzt werden, wie es ursprünglich geplant und wünschenswert war. Ein gleichmäßiger Standard bei der Qualifikation der Fachkräfte in den Kitas ist uns als Landesregierung wichtig. Das Sozialministerium hat sich mit den dänischen Schulvereinen auf einen Fahrplan verständigt, in welchem Zeitraum Personal nachqualifiziert wird. Dies wird nun in einem von allen unterzeichneten LOI festgehalten. Jetzt zu dem gewünschten Bericht zu den Dialogveranstaltungen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Anstellungsschlüssel mit dem neuen Personalbudget. Die neu gewonnene Flexibilität wird zumeist grundsätzlich positiv bewertet, denn die Handlungsspielräume erleichtern die Organisation im Kitaalltag und den Personaleinsatz vor Ort. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten, wie nun mit dieser neuen Flexibilität und Verantwortung umzugehen ist. Hier können durch den Austausch bei den Veranstaltungen und durch zusätzliche Infomaterialien viele Fragen ausgeräumt werden. Ein weiteres Thema sind die Finanzierungsvereinbarungen. Es ist immer noch nicht überall klar, dass die Kitaträger ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ein ausgeschöpftes Personalbudget haben, dass sie also die Anstellung der entsprechenden Betreuungskräfte zu 100 Prozent finanziert bekommen. Das war und das ist der Landesregierung sehr wichtig. 6998 Schleswig-Holsteinischer (Minister Tobias Goldschmidt) Beim Termin mit den Kindertagespflegepersonen ging es insbesondere um die Frage, wie die Betreuung auch bei Ausfall der Tagespflegepersonen weiter finanziert wird. Die aktuelle Regelung wurde in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der Kindertagespflege entwickelt. Nichtsdestotrotz sind die praktischen Erfahrungen wichtig, und das Sozialministerium ist und bleibt weiter offen für Rückmeldungen. Aus diesem Grund gibt es weiterhin das Fachgremium und das Monitoring. Dort wird mit den Beteiligten über Verbesserungsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile von anderen Modellen in diesem Bereich beraten. Damit komme ich jetzt zum zweiten Teil des Berichts und den Aspekten bei der Umsetzung des neuen Kitagesetzes, auf die ich noch nicht eingegangen bin. Zu den Ausfallzeiten der Betreuungskräfte und den Auswirkungen des Anstellungsschlüssels: Die Entwicklung der Ausfallzeiten ist ein wesentlicher Punkt im Monitoring. Dies wird aktuell in enger Abstimmung mit dem Fachgremium entwickelt. Der Landesregierung ist es wichtig, dass wir auch zu den Umsetzungsfragen im engen Austausch mit den Beteiligten stehen. Dabei stellt die Regelung zur Mindestanwesenheit in Kitas eine besondere Herausforderung dar. Hierzu hat das Land Fachinformationen versendet und zu einem Termin eingeladen, um offene Fragen zu klären. Zum Thema außerplanmäßige Schließungen. Die Neuprogrammierung, über die entsprechende Meldungen in der Kita-Datenbank erfasst werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Bis dahin gibt es für die Eintragung in der Kita-Datenbank eine Behelfslösung, mit der die Träger ihrer Pflicht zur Meldung außerplanmäßiger Schließtage nachkommen. Die landesweite Auswertung zu allen 1.855 Kitas war in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Alternativ haben wir mit einer Stichprobe von zehn Prozent aller Kitas gearbeitet. Sie zeigt folgendes Bild: 127 Kitas haben keinen Bogen zur Meldung von außerplanmäßigen Schließzeiten in der Kita-Datenbank hinterlegt. Für die übrigen 58 Kitas zeigt sich, dass es im April 2025 vereinzelt zu Einschränkungen im Regelbetrieb kam, sowohl in Form von vollständigen Gruppenschließungen als auch durch eine zeitlich begrenzte Anpassung der Öffnungszeiten. Meine Damen und Herren, ein halbes Jahr, nachdem die Kernelemente eines Gesetzes grundlegend geändert worden sind, kann man mit Sicherheit erste Tendenzen erkennen, aber keine abschließende Bewertung vornehmen. Der Beteiligungsprozess hat sich bewährt. Er soll fortgeführt und es soll zudem die Expertise des Fachgremiums genutzt werden, um das Kitasystem weiterzuentwickeln. Denn klar ist: Gute Kitas sind kein Selbstläufer. Sie brauchen Verlässlichkeit, Engagement und eine Politik, die zuhört und handelt. Die heute vorliegende kleine Novelle ist ein wichtiger Schritt dabei. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
