Peter Lehnert
Bevor wir jetzt in der Rednerliste fortfahren, teile ich Ihnen mit, dass heute der Tagesordnungspunkt 12, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Fachgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein, nicht mehr aufgerufen wird. Ich erteile nun für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort der Kollegin Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bedanke mich ganz herzlich für den Bericht des Ministeriums. Wenn ich meinen vierjährigen Sohn anschaue und die Kinder in seiner Kita, dann sehe ich, wie die Zukunft heranwächst. Das geht vielen von uns so. Wir müssen dafür sorgen, dass das eine gute Zukunft wird, die vor unseren Kindern liegt, mit guten Rahmenbedingungen. All die Drei‑, Vier- und Fünfjährigen von heute werden unser Land einmal tragen. Und solange unsere Kinder klein sind, müssen wir sie tragen, sie sehen, ihre Bedürfnisse sehen – als Eltern, aber auch als Staat. Eltern und Kinder brauchen eine gute und verlässliche frühkindliche Bildung, auch unter den erschwerten Bedingungen des Fachkräftemangels. Das war und ist unsere große Zielsetzung mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes zum 1. Januar 2025. Wir werden stetig überprüfen, ob diese Ziele erreicht werden. Fachkräfte wünschen sich Anerkennung – zu Recht –, angemessene Bezahlung und positive Arbeitsbedingungen. Das ist auch auf der Dialogveranstaltung in Flensburg im Frühjahr deutlich geworden, an der ich teilgenommen habe. Träger brauchen dafür Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung. Kommunen wie auch wir als Land müssen es schaffen, die Kosten hierfür gemeinsam zu stemmen. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen von CDU und Grünen, aber auch dem SSW setzen wir genau hier an. Erstens. Wir setzen den neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zeitnah um, sodass es ab August kein Grund mehr für einen Träger geben kann, die erhöhten Löhne an die Beschäftigten nicht auszuzahlen. Auch die Kindertagespflege nehmen wir hierbei mit. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Wir setzen die Einigung von Land und kommunalen Landesverbänden aus dem Juni zur Refinanzierung der Personalkosten und zum Neubauzuschlag um und erhöhen die Kostenerstattung über das SQKM für die Kreise und kreisfreien Städte von derzeit 95 Prozent auf 96 Prozent ab August 2025 und im nächsten Schritt dann auf 97,5 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Damit erhalten die Kommunen in diesem Jahr über 6 Millionen Euro zusätzlich für die Kitafinanzierung und dann ab 2026 insgesamt 40 Millionen Euro zusätzlich an jährlichen Refinanzierungsmitteln aus dem SQKM, zusätzliche Mittel, die direkt in die Kitas fließen können. Warum tun wir das? – Weil die Betrachtung der derzeit besetzten Stellen über die Kita-Datenbank bereits zeigt, dass zwar nur 93 Prozent der Stellen mit pädagogischen Fachkräften besetzt sind, also unter 95 Prozent, wir aber bei der Auslastung im Personalbudget derzeit bei über 95 Prozent liegen. Das bedeutet zum einen, die neue Möglichkeit, bei Fachkräftemangel zusätzliche unterstützende Kräfte einzusetzen, wird genutzt. Aber das bedeutet zum anderen, dass das Fachpersonal durchschnittlich über eine höhere Qualifikation verfügt als bisher 7002 Schleswig-Holsteinischer (Catharina Johanna Nies) angenommen. Diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken wir nun ab. In der Anhörung im Sozialausschuss haben die Kitaträger vorgetragen, dass nach wie vor nicht jede Kommune neue Finanzierungsvereinbarungen schließen will und in einigen Fällen auch nicht über die gesamte Standardqualität refinanziert werden soll. Da muss ich ganz klar sagen: Das funktioniert so natürlich nicht, denn dies ist landesgesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz besagt ausdrücklich eine Refinanzierungsstruktur basierend auf durchschnittlich berechneten Kostenfaktoren und Pauschalsätzen an die Kommunen, aber eine Kostenerstattung der individuellen, tatsächlichen Kitakosten durch die Standortgemeinden, dann an die jeweilige Kita beziehungsweise ihre Träger, um die Standardqualität dort anbieten zu können. Das gesetzlich vorgesehene Personalbudget dieser Standardqualität beinhaltet weiterhin die bisherigen zwei Fachkräfte pro Gruppe, die Leitungsfreistellung, Verfügungs- und Vertretungszeiten. Die kommunalen Landesverbände haben gegenüber dem Ministerium zugesagt, dass sie die Defizite der Kitas wie verabredet tragen, wenn die Finanzierungslücke geschlossen wird. Das ist nun der Fall, und ich bin froh, dass es eine Einigung zwischen Land und Kommunen gibt. Wir erwarten also, dass Standortgemeinden zu dieser Zusage stehen. Hierzu wird es ein entsprechendes Schreiben – so wurde es gerade schon angedeutet – seitens des Ministeriums geben. Drittens. Wir werden für die erhöhte Sachkostenpauschale der Kindertagespflege die Bedingungen ab 2026 anpassen, und wir werden klarstellen, dass Schlafräume in angemieteten Räumen von mehreren Kindertagespflegepersonen gemeinsam genutzt werden können. Viertens. Wir unterstützen den Änderungsantrag des SSW ausdrücklich, um die Punkte, die Land und Träger der dänischen Kitas in einem Letter of Intent miteinander verabredet haben, gesetzlich zu verankern. Wir schaffen also Rechtssicherheit für unsere dänischen Kitas durch eine neue Übergangsregelung bis 2029 zur Nachqualifizierung ihres Personals. Das ist besonders für Flensburg eine wichtige Änderung. Mit weiteren kleineren Änderungen erhöhen wir heute die Klarheit des Gesetzes. Das ist mir auch wichtig: Natürlich halten wir uns weitere Optimierungsmöglichkeiten offen. Frau Rathje-Hoffmann und mir war es sehr wichtig, mit der Novellierung ein dauerhaftes Monitoring im Gesetz zu verankern. Dieses steht noch aus und ist erstmalig für 2026 vorgesehen. Unsere Vorstellungen von guter und verlässlicher frühkindlicher Bildung werden leider nicht über Nacht Wirklichkeit, auch wenn wir das gerne so hätten. Es braucht Zeit, es braucht Geld, es braucht Geduld und kontinuierliche Anpassungen. Ich sage Ihnen zu: Wir bleiben dran. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
