Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 88 der Landeshaushaltsordnung besagt, dass sich der Landesrechnungshof auf Ersuchen des Landtages über Fragen gutachterlich zu äußern hat, deren Beantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von Bedeutung ist. Gestützt auf diese Regelung beantragt die Opposition nunmehr einen Sonderbericht zur Absicherung der Wandelanleihe, die das Land für die Ansiedlung von Northvolt übernommen hat. Das zu verlangen ist das gute Recht der Opposition und des Landtages insgesamt. Wir werden diesem Antrag deshalb nicht im Wege stehen, obwohl wir an einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes keine großen Erwartungen hinsichtlich neuer Erkenntnisse knüpfen. Deshalb eine Enthaltung unsererseits an dieser Stelle. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW]) (Tobias Koch) Was könnte ein solcher Sonderbericht an Neuigkeiten zutage fördern? – Nun, er wird voraussichtlich aufzeigen, dass die Zahlenbasis für das PwC-Gutachten zum Teil sehr dünn gewesen ist, (Zuruf: Ah!) dass deshalb die Aussagen des Gutachters auf Simulationsrechnungen basieren und dass die Gutachter deshalb an verschiedenen Stellen auf Risiken hingewiesen haben, zum Beispiel hinsichtlich der noch ausstehenden Anschlussfinanzierung. Mit anderen Worten: Der Sonderbericht wird vermutlich all das noch einmal bestätigen, was in den vergangenen Monaten in mehreren Sitzungen des Finanzausschusses und Wirtschaftsausschusses bereits rauf und runter diskutiert worden ist. Die Strategie der Opposition ist an dieser Stelle klar erkennbar, nämlich das Thema weiterhin am Laufen zu halten, über die nächsten zwei Monate, am besten über die nächsten zwei Jahre, und immer wieder Schlagzeilen zu produzieren. Auch das ist das gute Recht der Opposition. Ob dieses Vorgehen noch weiter zur Aufklärung beiträgt, ist hingegen eine andere Frage, denn im Grunde liegen bereits jetzt alle Fakten offen auf dem Tisch. Viel spannender wäre es gewesen, den Landesrechnungshof vor der damaligen Entscheidung über die Wandelanleihe um eine Stellungnahme zu bitten. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Abgeordnete, die vielleicht noch unsicher waren, ob sie einer Rückbürgschaft in Höhe von 300 Millionen Euro zustimmen können, hätten doch den Landesrechnungshof damals um seine gutachterliche Bewertung bitten können. Aus dem vertraulichen Umdruck an die Mitglieder des Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses ging hervor, dass es ein Gutachten von PwC gab. Ein Vertreter von PwC war in der entscheidenden Ausschusssitzung sogar persönlich anwesend, um Fragen zu dem Gutachten zu beantworten. (Beifall CDU – Zurufe Birgit Herdejürgen [SPD], Serpil Midyatli [SPD], Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Man hätte den Landesrechnungshof also auch bitten können, dieses Gutachten einzusehen und zu bewerten, und zwar bevor der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss damals ihre Zustimmung gegeben haben. (Beifall CDU) Das hätte man alles machen können.
