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Jette Waldinger-Thiering

23.07.2025 Sitzungen 20/93

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Finanzministerin, Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im Nachgang zur Plenardebatte im Mai habe ich zugesagt, dass die Landesregierung dem Landtag noch vor der Sommerpause den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das laufende Haushaltsjahr zuleiten wird. Die Rahmenbedingungen, unter denen wir unsere Haushaltspolitik aktuell gestalten, ändern sich ständig. Darüber haben sowohl der Ministerpräsident als auch ich selbst in diesem Jahr hier im Landtag mehrfach gesprochen. Dazu gehört auch das Finanzpaket des Bundes. Gerade im Bereich des Sondervermögens sind noch wichtige Regelungen offen, auch darüber habe ich dem Finanzausschuss berichtet. Wir haben uns im Finanzausschuss daher zunächst auf einen minimalinvasiven Nachtrag vor den Sommerferien verständigt. Im Herbst wird die Landesregierung dann einen zweiten Nachtragsentwurf vorlegen, der sowohl die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit als auch möglichst weitere Mittel aus dem Finanzpaket des Bundes berücksichtigt. Mit den Mitteln aus der neuen Verschuldungsmöglichkeit wird dann auch der durch das Landesverfassungsgericht im April dieses Jahres für verfassungswidrig und nichtig erklärte Notkredit 2024 abgelöst. Im Zentrum des heute vorliegenden Entwurfs eines Nachtragshaushalts steht die Nachricht: Unsere Haushaltslage bleibt angespannt, und dennoch benötigt Schleswig-Holstein 2025 keinen Notkredit mehr. (Annabell Krämer [FDP]: Sie dürfen ihn gar nicht mehr benötigen!) (Ministerin Dr. Silke Schneider) Zwei Entwicklungen tragen maßgeblich dazu bei. Erstens stellen wir die ursprünglich geplanten Fördermittel für Northvolt in Höhe von 136,4 Millionen Euro zurück und bringen im Gegenzug eine neue Ermächtigungsgrundlage für den Fall aus, dass wider Erwarten im laufenden Jahr doch noch eine Auszahlung des Landesanteils notwendig werden sollte – mit Blick auf den vorliegenden Antrag der SPD auch gern mit Zustimmung des Finanzausschusses. Eine solche Ermächtigung ist ein wichtiges Signal. Die Landesregierung ist nach wie vor zuversichtlich, dass sich die bisherigen Investitionen am Standort Heide auszahlen werden. So hat es auch heute der Wirtschaftsminister sehr deutlich gemacht. Eine zweite Entwicklung trägt dazu bei, dass wir in 2025 eine andere finanzielle Situation haben: Es kann auch der Ansatz für die Ausgaben im Bereich der Beamtenversorgung und die Vorsorge für die Zinsänderungsrisiken reduziert werden. Wir erwarten hier in diesem Jahr Minderausgaben von insgesamt 79 Millionen Euro. Diese zwei Punkte schaffen den notwendigen finanziellen Spielraum, um jetzt alle im Haushalt 2025 vorgesehenen Maßnahmen zu decken – ohne Notkredit. Ich gehe davon aus, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gleich in Ihren Reden auch auf die Rolle des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Haushalt 2024 eingehen werden. Deshalb möchte ich klarstellen: Durch den eingangs erwähnten neuen Handlungsspielraum ist die Notwendigkeit eines Notkredits in 2025 nicht mehr gegeben, da die Finanzlage des Landes nicht mehr als erheblich beeinträchtigt zu werten ist. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich spreche erst einmal zu Ende, dann lasse ich die Zwischenfrage gerne zu. Eine der Voraussetzungen für die Feststellung einer Notlage und für die Begründung der Notkreditermächtigung entfällt. – Ich vermute, jetzt kommt die Frage, auf die ich die Antwort ohnehin vorbereitet habe.

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