Tobias Koch
So gut der SPD-Antrag ist – deswegen stimmen wir auch gerne zu; den Vorbehalt des Finanzausschusses nehmen wir gern im Rahmen der Ermächtigung auf –, so sehr möchte ich doch dem entgegentreten, dass es hier ein vergleichbarer, ähnlicher Fall ist wie bei der Ermächtigung, die vom Landesverfassungsgericht beanstandet wurde. Sie haben es selber gerade noch einmal zitiert. Die beanstandete Ermächtigung war sehr umfassend: neue Haushaltstitel einrichten im Rahmen des Notkredites für alle denkbaren Zwecke. Hier haben wir den konkreten Fall – das wird es auch in Zukunft immer wieder geben –, dass in einem Haushalt die Landesregierung ermächtigt wird, bestimmte, genau vom Parlament bezifferte Ausgaben für einen ganz bestimmten Zweck zu tätigen. Insofern sollten wir aufpassen, dass wir das Gerichtsurteil auch nicht überinterpretieren. Ohne solche Ermächtigungen werden wir wahrscheinlich auch zukünftig keine Haushalte aufstellen, weil es immer mal wieder Fälle geben wird, bei denen wir sagen: Für einen bestimmten Zweck, weil die Uni Kiel Exzellenz-Uni wird oder so, gibt es eine Ermächtigung im Haushalt, im Zweifelsfall zusätzliches Geld auszugeben, wenn dieser Fall eintritt. Das ist nicht vom Gericht beanstandet worden. Deshalb lege ich auf diesen Unterschied Wert.
