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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank an das Sozialministerium für die Erstellung der Formulierungshilfe und für den Bericht, den Sie eben gehalten haben. Noch einmal herzliche Grüße an die Ministerin, die vielleicht heute am Apparat zu Hause zuhört oder zusieht. Es wird oft gefragt: Warum ein Fraktionsgesetz, und warum schon wieder eine Änderung des Gesetzes? Das hat sehr viel mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes als Orientierungstarifvertrag zu tun. Dieser Tarifvertrag sollte aus Sicht der Betroffenen so zügig wie möglich übernommen und umgesetzt werden. Die Mehrkosten sind systemgemäß vom Land und den Wohnortgemeinden zu tragen. Ansonsten käme es systemwidrig zu einer Vorfinanzierung der Mehrkosten durch Standortgemeinden und Einrichtungsträger. Aus diesem wichtigen Grund ist die Kita-Gesetzgebung nun zeitnah und zügig anzupassen. Mit einem Fraktionsgesetz ist das relativ schnell möglich. Deswegen ein solches Gesetz. Hier tut sich die Frage nach einem Automatismus zur Tarifübernahme auf. Es wäre zwar aus meiner Sicht ganz praktisch, jedoch sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die Mehrkosten können einer Haushaltsvorfestlegung gleichkommen, was in das Haushaltsrecht des Landtages eingreifen würde. Das, so sagen Juristinnen und Juristen und Finanzer, wäre nicht verfassungsgemäß. Wenn man schon eine Gesetzesänderung vornehmen muss, bietet es sich an, weitere kleine Änderungen vorzunehmen, zum Beispiel die Korrektur (Katja Rathje-Hoffmann) unbeabsichtigter, offenkundiger Fehler im redaktionellen Bereich. Besonders erwähnen möchte ich hier die aufgetretenen Fehler bei der Gastkindfinanzierung. Gastkinder, die aus unterschiedlichen Gründen niedrigschwellig auf zeitweise unbelegten Plätzen betreut werden, sollen für die Refinanzierung außer Betracht gelassen werden. Aufgrund eines Versehens ist gleichwohl die Zahlung eines Refinanzierungsbeitrages durch das Land vorgesehen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die zu hohen Anrechnungen von Verwaltungskräften auf das Personalbudget. Änderungen sind auch notwendig beim fehlenden Verweis in der Formel zur Berechnung der Leitungsfreistellung im Personalbudget. Hier war die Berechnungsformel fehlerhaft. Zudem hat sich in der Berechnung der Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege ein Fehler eingeschlichen, sodass diese für die Kindertagespflegeperson zu niedrig ausfällt. In § 22 Kitagesetz gibt es eine Verschiebung der Schließtagregelung für Horte zum 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026. Das bedeutet, dass die bundesgesetzliche Regelung zu Schließtagen außerhalb der Ferien umgesetzt wird. Besonders erwähnen möchte ich den Änderungsantrag des SSW. Hier geht man auf die besondere Situation der Kitas der dänischen Minderheit ein.

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