Michel Deckmann
Grundsätzlich bleibt der Bescheid wirksam, solange der Zuwendungszweck und die Zweckbindung weiterhin erfüllt bleiben – grundsätzlich – und auf dieses Rechtsrisiko müssen wir uns vorbereiten. Deswegen die Verpflichtungsermächtigung, und deswegen werden wir das entsprechend im Haushalt berücksichtigen.
